Der Kollektivvertrag für Arbeitnehmerinnen in der Gesundheits- und Sozialbranche, wirksam seit dem 1. Februar 2011, regelt die Arbeitsbedingungen für über 41.600 Beschäftigte in Österreich. Er wurde in konstruktiver Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebervertretern, Betriebsrätinnen und Gewerkschaften entwickelt und stellt einen bedeutenden Fortschritt im Bereich der sozialen Dienste dar. Zukünftige Verbesserungen des Kollektivvertrags zielen darauf ab, die Interessen der Arbeitnehmerinnen und der Mitgliedsorganisationen der BAGs zu fördern.