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DEFINITION: DISTRIBUTIONSPOLITIK
Definition: Distributionspolitik
Die Distributionspolitik bezieht sich auf die Gesamtheit aller Entscheidungen und Handlungen, welche
die Verteilung (engl.: distribution) von materiellen und/oder immateriellen Leistungen vom Hersteller
zum Endkäufer und damit von der Produktion zur Konsumtion bzw. gewerblichen Verwendung
betreffen.
Quelle: Meffert, 2012, S. 543
Akquisitorische Distribution
Vertriebswegeentscheidungen
• Distributionswege
• Distrbutionsstufen
• Absatzhelfer / -mittler
• Vertriebspolitik
Zielgröße: Distributionsgrad
Physikalische Distribution
Warenverteilprozesse
Organisation u. Abwicklung von:
• Lagerhaltung
• Transport
• Verpackung
Zielgröße: Lieferservicegrad
Distribution
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DEFINITION: ABSATZKANAL
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Strategisch-konstitutive Ansätze
1. Im Rahmen des Selektionskonzepts gilt es, die vertikale und
horizontale Absatzkanalstruktur festzulegen und diese im Rahmen
der Absatzmittlerbewertung und -auswahl zu konkretisieren. Zum
Beispiel werden Entscheidungen bezüglich der Anzahl der
Absatzkanäle und der zwischen Hersteller und Endverbraucher
geschalteten Absatzmittler und -helfer getroffen.
2. Daran schließt sich unmittelbar die innerhalb des
Kontraktkonzepts zu bestimmende (vertragliche)
Beziehungsstruktur zwischen dem Hersteller und den zuvor
selektierten Absatzmittlern und -helfern an.
Definition: Absatzkanal
Die Absatzkanäle umfassen die rechtlichen, ökonomischen und kommunikativsozialen Beziehungen
aller am obigen Verteilungs- bzw. Distributionsprozess beteiligten Personen und Institutionen.
Quelle: Meffert, 2012, S. 544
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DIE ELEMENTE DER VERTRIEBSPOLITIK
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Quelle: Winkelmann P. (2012), Vertriebskonzeption und Vertriebssteuerung
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KURZVITA
# Seit 2012:
Gründer pionierfabrik GmbH
# 2007 – 2011:
Gründer ITcollection Systemhaus
mit der Marke ITFLAT.de®
# 1996 – 2006:
Bechtle AG
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THOMAS BARSCH
7
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Jahrgang 1966, verheiratet, zwei Söhne
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E-Mail: thomas.barsch@pionierfabrik.de
Hinweis der Redaktion
27.02.2018
Absatzmittler und Absatzhelfer
Absatzmittler: Sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Organe, die im Distributionsprozess absatzpolitische Instrumente eigenständig einsetzen (z. B. Großhändler, Einzelhändler)
Absatzhelfer: Sind zwar rechtlich selbstständige Organe (z. B. Speditionen), die jedoch eher unterstützende Funktionen erfüllen. Ein eigenständiger Einsatz absatzpolitischer Instrumente im Distributionsprozess ist damit zumeist nicht verbunden.