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Hotel Walzenhausen AG, Dorf 45, CH-9428 Walzenhausen * www.hotel-walzenhausen.ch


                   Allgemeine Geschäftsbedingungen
 1. Geltungsbereich

 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-
 Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Semina-
 ren,Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels, wie
 Verpflegung und Übernachtung. Ebenso erstrecken sich die AGB’s auf Verträge für reine Übernachtungen von Grup-
 pen, welche mehrere Zimmer benötigen. Diese AGB’s können nur durch schriftliche Vereinbarung der Parteien abge-
 ändert werden, z.b. anderslautende Verträge.

 2. Vertragsabschluss

 2.1 Anschliessend an Ihre Reservation erhalten Sie eine Reservationsbestätigung zugestellt. Dieser Vertrag ist für das
 Hotel Walzenhausen (Hotel) erst verbindlich, wenn er durch den Auftraggeber schriftlich rückbestätigt ist.

 2.2 Optionsdaten sind für das Hotel insofern verbindlich, dass das Hotel dem Optionshalter eine Frist von mindestens
 24 Stunden einräumt, seine Option mittels einer Zahlung von 5% des Auftragswerts verbindlich zu gestalten.

 3. Leistungen, Preise, Zahlungen

 3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.

 3.2 Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch
 für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

 3.3 Die vereinbarten Preise schliessen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Eventuelle Erhöhungen der Mehr-
 wertsteuer zwischen Reservationsdatum und Datum der Leistungserbringung gehen zu Lasten des Veranstalters.

 3.4 Rechnungen des Hotels sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

 3.5 Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung
 und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

 4. Teilnehmerzahl

 Der Kunde verpflichtet sich, dem Hotel die endgültige Teilnehmerzahl möglichst frühzeitig, spätestens aber 2 Werkta-
 ge vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitzuteilen. Bei späteren Abweichungen der tatsächlichen Teilnehmerzahl
 gegenüber der "endgültigen Teilnehmerzahl" gilt:

 - Bis 5% tiefere tatsächliche Teilnehmerzahl:
 Abrechnung nach tatsächlicher Teilnehmerzahl

 - Mehr als 5% tiefere tatsächliche Teilnehmerzahl:
 Die Abweichung wird mit höchstens 5% berücksichtigt

 - Bei späterer Erhöhung der tatsächlichen Teilnehmerzahl:
 Abrechnung nach tatsächlicher Teilnehmerzahl
5. Annulation der Reservation

5.1 Absagen der Reservation betreffend Seminare/Kongresse/Anlässe müssen dem Hotel durch den Kunden mög-
lichst frühzeitig und schriftlich mitgeteilt werden. Wird die Reservation vollumfänglich abgesagt, ohne dass das Hotel
dies zu vertreten hat, verrechnet das Hotel dem Kunden folgende Annulation pauschalen der reservierten Leistung
(Ziff. 2):

Absage von Anlässen 60 bis 45 Tage vor Anlass: 15%
44 bis 30Tage vor Anlass: 25%
29 bis 15 Tage vor Anlass: 50%
14 bis 3 Tage vor Anlass: 75%
Spätere Annulation: 100%

5.2 Annulationen für einen Einzelgast sind bis 16h00 am Tag vor Anreise kostenlos. Bei späteren Annulationen oder
No Show (Nichtanreisen des Gastes) werden die Kosten für 1 Übernachtung verrechnet.

5.3 Für Teilannulierungen, deren Wert das bestätigte Leistungsvolumenvon CHF 2'000.– übersteigt, gelten die glei-
chen Bedingungen wie Ziff.5.1.

6. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Gruppen

6.1 Gruppen im Sinne dieser AGB sind Reisegruppen mit einer Mindestzahl von gebuchten 15 Personen, es erfolgt
gemeinsame An- und Abreise. Es wird nur eine Gesamtrechnung erstellt und gegebenenfalls dem Reiseleiter überge-
ben. Für eine Gruppe mit weniger als 15 Personen gelten die Preise für Einzelreisende. Ein Anspruch auf Gewährung
von Gruppenpreisen besteht nicht; aufgrund individueller Vereinbarung können je nach Verfügbarkeit und Nachfrage
Gruppenpreise gewährt werden.

6.2 Reservierungen sind schriftlich zu bestätigen. Die endgültige Namensliste der Mitglieder der jeweiligen Gruppe
muss dem Hotel bis 7 Kalendertage vor Ankunft mitgeteilt werden. Bei Stornierungen für Gruppen gelten folgende An-
nulationsbedingungen:

•   60 Tage vor Anreise, gratis
•   59 bis 21 Tage vor Anreise, 25% der gebuchten Leistungen
•   20 bis 14 Tage vor Anreise, 50% der gebuchten Leistungen
•   13 bis 7 Tage vor Anreise, 75% der gebuchten Leistungen
•   6 bis 0 Tage vor Anreise, 100% der gebuchten Leistungen

7. Mitbringen von Speisen und Getränken

Wenn keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wird, bezieht der Kunde alle Speisen und Getränke vom
Hotel. Für selbst mitgebrachte Speisen und Getränke wird ein Zapfengeld erhoben.

8. Schäden

Der Kunde haftet gegenüber dem Hotel für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn beziehungsweise durch
seine Hilfspersonen oder Teilnehmer verursacht werden, ohne dass das Hotel dem Kunden ein Verschulden nachwei-
sen muss. Betreffend den vom Kunden, vom Veranstalter, von Referenten oder Teilnehmern oder Dritten eingebrach-
ten Sachen, Kleidern oder Materialien lehnt das Hotel jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung ab.

9. Weitere Bestimmungen

Anwendbares Recht/Gerichtsstand: Auf diese Reservationsbestätigung samt All-
gemeinen Bedingungen und allfälligen Zusatzvereinbarungen sowie auf den auf
ihrer Grundlage geschlossenen Verträgen ist ausschliesslich das schweizerische
Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Differenzen aus der
vorliegenden Bestätigung ist die Gemeinde Walzenhausen AR.

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Allgemeine Geschäftsbedignungen

  • 1. Hotel Walzenhausen AG, Dorf 45, CH-9428 Walzenhausen * www.hotel-walzenhausen.ch Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz- Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Semina- ren,Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels, wie Verpflegung und Übernachtung. Ebenso erstrecken sich die AGB’s auf Verträge für reine Übernachtungen von Grup- pen, welche mehrere Zimmer benötigen. Diese AGB’s können nur durch schriftliche Vereinbarung der Parteien abge- ändert werden, z.b. anderslautende Verträge. 2. Vertragsabschluss 2.1 Anschliessend an Ihre Reservation erhalten Sie eine Reservationsbestätigung zugestellt. Dieser Vertrag ist für das Hotel Walzenhausen (Hotel) erst verbindlich, wenn er durch den Auftraggeber schriftlich rückbestätigt ist. 2.2 Optionsdaten sind für das Hotel insofern verbindlich, dass das Hotel dem Optionshalter eine Frist von mindestens 24 Stunden einräumt, seine Option mittels einer Zahlung von 5% des Auftragswerts verbindlich zu gestalten. 3. Leistungen, Preise, Zahlungen 3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen. 3.2 Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. 3.3 Die vereinbarten Preise schliessen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Eventuelle Erhöhungen der Mehr- wertsteuer zwischen Reservationsdatum und Datum der Leistungserbringung gehen zu Lasten des Veranstalters. 3.4 Rechnungen des Hotels sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. 3.5 Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. 4. Teilnehmerzahl Der Kunde verpflichtet sich, dem Hotel die endgültige Teilnehmerzahl möglichst frühzeitig, spätestens aber 2 Werkta- ge vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitzuteilen. Bei späteren Abweichungen der tatsächlichen Teilnehmerzahl gegenüber der "endgültigen Teilnehmerzahl" gilt: - Bis 5% tiefere tatsächliche Teilnehmerzahl: Abrechnung nach tatsächlicher Teilnehmerzahl - Mehr als 5% tiefere tatsächliche Teilnehmerzahl: Die Abweichung wird mit höchstens 5% berücksichtigt - Bei späterer Erhöhung der tatsächlichen Teilnehmerzahl: Abrechnung nach tatsächlicher Teilnehmerzahl
  • 2. 5. Annulation der Reservation 5.1 Absagen der Reservation betreffend Seminare/Kongresse/Anlässe müssen dem Hotel durch den Kunden mög- lichst frühzeitig und schriftlich mitgeteilt werden. Wird die Reservation vollumfänglich abgesagt, ohne dass das Hotel dies zu vertreten hat, verrechnet das Hotel dem Kunden folgende Annulation pauschalen der reservierten Leistung (Ziff. 2): Absage von Anlässen 60 bis 45 Tage vor Anlass: 15% 44 bis 30Tage vor Anlass: 25% 29 bis 15 Tage vor Anlass: 50% 14 bis 3 Tage vor Anlass: 75% Spätere Annulation: 100% 5.2 Annulationen für einen Einzelgast sind bis 16h00 am Tag vor Anreise kostenlos. Bei späteren Annulationen oder No Show (Nichtanreisen des Gastes) werden die Kosten für 1 Übernachtung verrechnet. 5.3 Für Teilannulierungen, deren Wert das bestätigte Leistungsvolumenvon CHF 2'000.– übersteigt, gelten die glei- chen Bedingungen wie Ziff.5.1. 6. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Gruppen 6.1 Gruppen im Sinne dieser AGB sind Reisegruppen mit einer Mindestzahl von gebuchten 15 Personen, es erfolgt gemeinsame An- und Abreise. Es wird nur eine Gesamtrechnung erstellt und gegebenenfalls dem Reiseleiter überge- ben. Für eine Gruppe mit weniger als 15 Personen gelten die Preise für Einzelreisende. Ein Anspruch auf Gewährung von Gruppenpreisen besteht nicht; aufgrund individueller Vereinbarung können je nach Verfügbarkeit und Nachfrage Gruppenpreise gewährt werden. 6.2 Reservierungen sind schriftlich zu bestätigen. Die endgültige Namensliste der Mitglieder der jeweiligen Gruppe muss dem Hotel bis 7 Kalendertage vor Ankunft mitgeteilt werden. Bei Stornierungen für Gruppen gelten folgende An- nulationsbedingungen: • 60 Tage vor Anreise, gratis • 59 bis 21 Tage vor Anreise, 25% der gebuchten Leistungen • 20 bis 14 Tage vor Anreise, 50% der gebuchten Leistungen • 13 bis 7 Tage vor Anreise, 75% der gebuchten Leistungen • 6 bis 0 Tage vor Anreise, 100% der gebuchten Leistungen 7. Mitbringen von Speisen und Getränken Wenn keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wird, bezieht der Kunde alle Speisen und Getränke vom Hotel. Für selbst mitgebrachte Speisen und Getränke wird ein Zapfengeld erhoben. 8. Schäden Der Kunde haftet gegenüber dem Hotel für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn beziehungsweise durch seine Hilfspersonen oder Teilnehmer verursacht werden, ohne dass das Hotel dem Kunden ein Verschulden nachwei- sen muss. Betreffend den vom Kunden, vom Veranstalter, von Referenten oder Teilnehmern oder Dritten eingebrach- ten Sachen, Kleidern oder Materialien lehnt das Hotel jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung ab. 9. Weitere Bestimmungen Anwendbares Recht/Gerichtsstand: Auf diese Reservationsbestätigung samt All- gemeinen Bedingungen und allfälligen Zusatzvereinbarungen sowie auf den auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträgen ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Differenzen aus der vorliegenden Bestätigung ist die Gemeinde Walzenhausen AR.