1. Neo-Stop L500
Kulturen: Alle Kartoffeln (ausgenommen Pflanzgut)
Keimhem m un gsmittel für Kartoffeln. Verhindert, dass Lagerkartoffeln vorzeitig auskeim en.
Erhält Nährstoffe und Geschm ack
Kenndaten
Zulassungsnumm er: 004764-00
Wirkstoff: 500 g/ l Chlorpropham (CIPC) (47,8 Gew. - %)
Formulierung: Heißvernebelungsm ittel [HN]
Wirkstoffaufnahme: Systemisch
Mode of action: Die Wirkung von Chlorpropham bei Pflanzen beruht auf der Zerstörung der
Teilungsspindel während der Mitose.
Packungsgröße(n): 5 l Kanister
Ihre Vorteile
- Wirkungsdauer von bis zu 6 Monaten (180 Tage)
- Keine Wartezeit
- Nährstoffe bleiben erhalten
- Verhindert zuverlässig das Auskeimen während der Lagerzeit
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und
Anwendungsbestimmungen
Kultur AWM
[ml/ t]
Zweck Anzahl der Behandlungen Anwendungstermin
Kartoffeln 12-24 Keimhemmung
In der Kultur bzw. je Jahr
max. 3
Abstand: 2 bis 3 Monate
4-6 Wochen nach Einlagerung,
wenn Wundheilung
abgeschlossen
(NW467): Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in
Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Anwendung
Zweck Applikationstermin Aufwandmenge
Keimhemmung (Anwendung für
Kartoffeln ohne Vorbehandlun g während
der Einlagerung)
4-6 Wochen nach Einlagerung,
wenn Wundheilung
abgeschlossen
Erste Applikation 24 ml/ Tonne danach 2-4
Anwendung 16 ml/ Tonne oder 12 ml/ Tonne, jedoch
gesamt nicht mehr als 72 ml/ Tonne
Keimhemmung (Anwendung für bereits
bei der Einlagerung behandelte
Kartoffeln)
4-6 Wochen nach Einlagerung,
wenn Wundheilung
abgeschlossen
Max. 3 Applikationsterm ine 12ml/ Tonne Kartoffeln
Kartoffeln (Großlager) ohne Vorbehandlung:
Zur Keimhemmung in der ersten Anwendung max. 24 ml/ t Kartoffeln, danach bis zu 3 Anwendungen mit max. 16
ml/ t Kartoffeln. Die erste Anwendung findet 3-6 Wochen nach Lagerbeginn statt. Die Folgeapplikationen werden in
Abhängigkeit von Keimfreudigkeit der Sorte, Lagerbedingungen und -periode durchgeführt, generell mit 2 bis 3
Monaten Abstand, jedoch spätestens, wenn die ersten Anzeichen von Keimbereitschaft sichtbar werden.
2. Max. 4 Anwendungen je Kultur bzw. je Jahr.
Maximaler Mittelaufwand 72 ml/ t Erntegut während der gesamten Lagerdauer.
(VA229): Keine zusätzliche Anwendung mit anderen, diesen Wirkstoff enthaltenen Mitteln in Speisekartoffeln.Mit
Speisekartoffeln sind Kartoffeln gemeint, die ungeschält in Verkehr gebracht werden. Verarbeitungs - und
Industriekartoffeln sind von dieser Auflage unberührt!
Kartoffeln (Großlager) mit Vorbehandlung:
Nach einer Einlagerungsanwendung von bis zu 60 ml NEO-STOP Starter (18 g CIPC) wird eine Anwendung von bis
zu 3 x 12 ml NEO-STOP L500 im Heißnebelverfahren (ges. 18 g CIPC) 4 Monate nach der Erstanwendung
empfohlen. Es ergibt sich eine maximale Gesamtmenge von 36 g CIPC/ t Kartoffeln (18 g CIPC NEO-STOP Starter
+ ges. 18 g CIPC NEO-STOP L500).
Anwendungsbeispiel für 1 Tonne Industriekartoffeln in einer Langzeitlagerung: Einlagerungsanw endung von bis zu
60 ml NEO-STOP Starter (18 g CIPC) gefolgt von bis zu 3x 12 ml NEO-STOP L500 (ges. 18 g CIPC) ergibt eine
maximale Gesamtmenge von 36 g CIPC/ t Kartoffeln. Eingesparte Wirkstoffmengen bei der Einlagerung können mit
NEO-STOP L500 bis zur Gesamtmenge von 36 g CIPC ergänzt werden.
Hinweis:
Nur gesunde, schalenfeste, ausgereifte und trockene Kartoffeln, die möglichst frei von Erde sind, behandeln.
Behandelte Kartoffeln getrennt von Pflanzkartoffeln lagern. Zur Vermeidung von Keimschäden dürfen
Pflanzkartoffeln nicht dem wirkstoffhaltigen Nebel bzw. Ventilationsluft ausgesetzt und nicht in vernebelten Räumen
oder gemeinsam mit behandelten Partien gelagert werden.
Verträglichkeit:
Nach bisheriger Kenntnis sind Unverträglichkeiten bei der Anwendung von NEO-STOP L500 an einzelnen
Kartoffelsorten nicht beobachtet worden. Voraussetzung dazu ist die genaue Einhaltung der oben beschriebenen
Anwendungsbedingungen. Keimhemmungsmittel können unter ungünstigen Bedingungen Verbrennungen der
Schale verursachen. Ursache ist eine nicht ausreichende Abhärtung der geernteten Kartoffeln, die auch zu einer
erhöhten Infektionsgefahr durch verzögerte Wundheilung führen kann. Deshalb nur gesunde, ausgereifte und
schalenfeste Kartoffeln nach abgeschlossener Wundheilungsphase behandeln.
Wartezeiten:
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/ oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen
Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Anwendungstechnik
Vorbereitung der Vernebelung::
Die Kartoffeln im Lager sollten gleichmäßig geschüttet sein bzw. es sollten keine Schüttkegel vorhanden sein, um
einen gleichmäßigen Staudruck beim Belüften zu gewährleisten. Hohe Schmutzanteile an den Kartoffeln
vermindern die Wirkung. Vor einer Nebelmaßnahme ist eine kurze Frischbelüftung zur Beseitigung von CO2-
Rückständen im Lager im Sinne der Kartoffelqualität sinnvoll. Die Kartoffeltemperatur sollte nicht über 12°C liegen.
NEO-STOP L500 in den Produkttank des Heißnebelgerätes füllen und das Gerät anschalten, um den Nebel im
Lager zu verteilen. Es wird empfohlen, das Gerät außerhalb des Lagerhauses zu platziere und das Nebelrohr durch
eine kleine Öffnung in das Lager zu richten.
Wasseraufwandmenge: Keine (Fertigpräparat!).
Vernebelungstechnik:
NEO-STOP L500 wird als Nebel mit einem speziellen Heißnebelgerät direkt ins Lager appliziert. Fenster, Türen und
andere Lüftungen schließen, um jede Frischluftzufuhr in das Lager auszuschließen (nur interne Zirkulation). Die
Lüftung auf Umluft schalten und möglichst drosseln, um Luftzirkulation durch den Kartoffelstapel ohne zu hohen
Druck zu gewährleisten.
Die Positionierung des Gerätes sollte so gewählt sein, dass es nicht zum vorzeitigem Niederschlag an Oberflächen,
Ventilator, oder Kartoffeln kommt und der Nebel die Möglichkeit hat sich mit der Umluft zu mischen. Aus diesem
Grund sollte bei sehr großen Geräten mit großen Nebelkapazitäten der Nebel über den Kartoffeln im Lager auf der
gegenüberliegenden Seite vom Ventilator eingeführt werden. Ansonsten kann bei Geräten mit kleineren
Nebelkapazitäten der Nebel auch auf der luftabgehenden Seite des Ventilators in der Druckkammer über eine
vorbereitete Öffnung eingeleitet werden. Es darf niemals vor dem Ventilator ausgebracht werden.Die Düse sollte
nicht zu groß gewählt sein und sollte ein feines Nebelspektrum sicherstellen. Die Düsenwahl ist geräteabhängig mit
dem Hersteller zu klären. Große Geräte haben einen Produktausstoß von mehr als 20 l/ h (z.B. Swingfog SN 81 mit
ca. 1,4 mm Düse) während kleine Geräte einen Produktausstoß von weniger als 20 l/ h (z.B. Swingfog SN 50 mit
3. ca. 1 mm Düse) haben. Durch die hohe Wirkstoffkonzentration kommt es für die erforderliche Menge zu einer relativ
kurzen Vernebelungszeit.
Reinigung der Geräte:
Heißnebelgerät sofort nach Gebrauch mit etwas Diesel reinigen.
Wichtiger Hinweis:
Während des Nebelns müssen alle elektrischen Anlagen ausgeschaltet sein, ausgenommen der Ventilator. Auf
jeden Fall ist sicherzustellen, dass das Licht ausgeschaltet bleibt bis sich der Nebel gesetzt hat.
Stellen Sie sicher, dass die elektrische Installation Ihres Lagerraums und die Spezifikation des Ventilators den
gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Da das Nebelrohr eine sehr hohe Temperatur hat, darf es nicht mit Kunststoffen, Papiersäcken, Holz usw. in
Berührung kommen, um Brände im Lager zu verhindern. Eine halbe Stunde nach der Vernebelung die Lüftung
ausschalten, damit sich der Nebel auf den Knollen niederschlagen kann. Ungefähr nach 8 Stunden den Lagerraum
wieder lüften, um den angesammelten Kohlendioxidgehalt in der Luft zu reduzieren.
Es ist darauf zu achten, dass sich der Nebel im Bereich der Einlassstelle nicht aufstauen kann und von der
Luftbewegung abgeführt wird. Auch ein Gegendruck zur Nebelmaschine ist unbedingt zu vermeiden, da sich der
Nebler nur so störungsfrei betreiben lässt.
Die Vernebelung ständig überwachen. Lassen Sie das Heißnebelgerät während der Applikation niemals
unbeaufsichtigt. Während der Applikation steigt die Temperatur einiger Geräteteile. Vermeiden Sie unbedingt, dass
diese erhitzten Teile mit brennbaren Gegenständen in Kontakt kommen wie z.B. Kunststoffen, Papiersäcken oder
Holz (Brandgefahr!).
Vor dem Ausschalten des Nebelgerätes zuerst die Produktzufuhr stoppen. Bei ausgeschaltetem Motor und damit
gestoppter Luftzufuhr, kann sich das immer noch austretende Produkt entzünden, wenn es mit den heißen
Geräteteilen in Berührung kommt. Dies kann z.B. bei einem Motorausfall aufgrund von Benzinmangel passieren.
Mündung des Heißnebelgerätes daher während der Behandlung schräg nach unten richten. Eine automatische
Geräteschnellabschaltung wird empfohlen.
Der Nebel sollte nicht direkt in einen Luftkanal geleitet werden, weil er sich dann schnell an Oberflächen
niederschlägt. Der Nebel sollte zuerst in den offenen Raum gelangen, wo er mit Umluft verdünnt wird, bevor er von
den Ventilatoren verteilt wird.
NEO-STOP L500 ist im Vergleich zu herkömmlichen Heißvernebelungsmitteln geringfügig dick-flüssiger. Je nach
Gerätetyp sollten die Düsen angepasst werden, jedoch nicht zu groß sein (s.o.).
Umweltverhalten
(NW264): Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
(NW262): Das Mittel ist giftig für Algen.
(NB663): Bienen werden nicht gefährdet aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendung des Mittels
(B3).
Anwenderschutz
(SB010): Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB001): Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB110): Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche
Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
(SF138): Ein Begehen behandelter Lager ohne Körper- und Atemschutz ist erst 24 Std. nach Abschluss der
Behandlung erlaubt.
(SF1472): Räume während der Einwirkungszeit des Mittels nur mit Körper- und Atemschutz betreten. Nach der
Einwirkungszeit/vor dem Aufenthalt von Personen in den Räumen diese gründlich lüften.
(SF169): Während der Behandlungsmaßnahmen sind die Räume/ Lager mit einem Warnhinweis zu kennzeichnen.
(SS1201): Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels.
(SS2204): Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der
Ausbringung/Handhabung des Mittels.
(SS6201): Gummischürze tragen bei der Ausbringung/ Handhabung des Mittels.
(ST2202): Halbmaske mit Kombinationsfilter A1-P2 (Kennfarbe: braun/weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die
Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen
bei der Ausbringung/ Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
(MRL): Lebens- und Futtermittel aller Art dürfen nicht an den Plätzen gelagert werden, an denen zuvor mit NEO-
STOP L500 behandelte Kartoffeln gelagert/ verarbeitet wurden. Es besteht die Gefahr einer Überschreitung des
Rückstandshöchstwertes.
4. Erste Hilfe
Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Dem
Arzt Verpackung oder Etikett und - wenn möglich - diese Gebrauchsanleitung vorlegen.
Nach Einatmen: Frischluft- oder Sauerstoffzufuhr; ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt
aufsuchen.
Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt
konsultieren.
Nach Verschlucken: Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen, sofort ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Toxikologische Beratung bei Vergiftungsfällen:
Tel.-Nr. 0551 - 1 92 40
Entsorgungshinweis
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Lagerung & Transport
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Gewährleistung
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