Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter und Zoll, Diplom Finanzwirt Günther Dürndorfer bietet Zollberatung, Zoll-Check und Inhouse-Schulungen. In Sachen Zoll- und Präferenzrecht sowie Exportkontrollen hilft die Dürndorfer Zollberatung weiter.
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Professionelle Zollabwicklung mit der Dürndorfer Zollberatung
1. Professionelle Zollabwicklung mit der
Dürndorfer Zollberatung
Zollberatung, Zoll-Check und Inhouse-Schulungen vom
Zoll, Diplom Finanzwirt (FH) Günther Dürndorfer.
2. Das Unternehmen „Dürndorfer Zollberatung“ hat sich auf die professionelle Optimierung
von unterschiedlichen Zollprozessen spezialisiert, wobei Zoll- und Präferenzrecht sowie
Exportkontrollen eine wichtige Rolle spielen. Zoll-Check und Inhouse-Schulungen gehören
ebenfalls zum Leistungsangebot.
Im Zuge der Globalisierung werden Waren weltweit abgesetzt und auch international
eingekauft, was zwangsläufig diverse Berührungspunkte mit den Zollbehörden verursacht.
Ohne fachgerechte Zollanmeldungen können vielfältige Probleme bei der Zollabfertigung
oder auch bei Zoll-Betriebsprüfungen auftreten.
Der Spezialist Günther Dürndorfer optimiert Zollprozesse und hilft dabei die unzähligen
Gesetze, Vorgaben und Richtlinien korrekt umzusetzen. Für eine reibungslose und
gesetzeskonforme Zollabfertigung sind eine Vielzahl an Schriftstücken von großer
Bedeutung, zum Beispiel in Bezug auf
• Präferenzabkommen,
• Unionszollkodex,
• ATLAS-Verfahrensanweisungen,
• Zolltarifnummern,
• Zollwertrecht,
• Verbrauchsteuerrecht,
• Zoll-Stammdaten
• und Einfuhrumsatzsteuern.
Bei Bedarf übernimmt die „Dürndorfer Zollberatung“ des Weiteren auch das Management
von Lieferantenerklärungen sowie die Abstimmung mit Logistikpartnern, Kunden und den
zuständigen Abteilungen im eigenen Unternehmen.
Die Freihandelsabkommen bieten Gewerbetreibenden die Möglichkeit Zollabgaben bei der
Einfuhr von Waren in die Europäische Union zu sparen und auch bei der Ausfuhr in Nicht-
EU-Länder können sich Zollvorteile ergeben. Um in den Genuss dieser Vorteile zu
kommen, müssen selbstverständlich die rechtlichen Anforderungen aus den
Präferenzabkommen bekannt sein und richtig umgesetzt werden. Dabei spielen unter
anderem die Ermittlung des Präferenzursprungs der Waren und die Ausstellung
entsprechender Präferenzdokumente eine wichtige Rolle. Gleiches gilt für das Formular
„EUR1“ und die Ursprungserklärung auf der Rechnung.
Mit Blick auf die Exportkontrolle unterstützt die „Dürndorfer Zollberatung“ ihre Klienten
auch bei genehmigungspflichtigen Produkten und Dienstleistungen, dem Handel mit
Embargoländern sowie Wirtschaftsbeteiligten, die in Sanktionslisten aufgeführt werden.
3. Dürndorfer Zollberatung
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO – Authorised Economic
Operator) und Zoll, Diplom Finanzwirt (FH) Günther Dürndorfer ist
Lehrbeauftragter für Zoll- und Außenwirtschaftsrecht der Hochschule
für angewandte Wissenschaften München. Die Erfahrung des
Experten rührt aus 17 Jahren erfolgreicher Tätigkeit in verschiedenen
Unternehmen. Dazu gehören beispielsweise der Posten als Leiter der
Zollabteilung mit operativer Verantwortung für Zoll- und
Verbrauchsteuerangelegenheiten oder auch als Director in der
Zollberatung (AUDI AG, BMW AG, Deloitte & Touche GmbH, KPMG
AG). Des Weiteren war der Fachmann sechs Jahre Betriebsprüfer
Zoll beim Hauptzollamt für Prüfungen München.
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