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fakten
flughafen wien
Liebe Leserinnen und Leser,
die erste Ausgabe der Flughafen Wien
Fakten zeigt Ihnen zum Einstieg in den
Sommer, welche Meilensteine in der
zweiten Jahreshälfte auf die Luftver-
kehrswirtschaft zukommen und welche
Schwerpunkte der Flughafen Wien setzt.
Das Spannungsfeld von nationaler
und internationaler Gesetzgebung, die
Konsequenzen der europäischen Recht-
setzung und Rechtsprechung für natio-
nale Gerichte und Gesetze, stellt auch die
Luftfahrt vor immer neue Herausforder-
ungen. Auf europäischer Ebene wurden
bzw. werden die Karten neu gemischt.
Das sorgt für spannende Entscheidungen
und offene Fragen, denn einige Gesetzes-
initiativen konnten in der vergangenen
Periode nicht abgeschlossen werden. Im
aktuellen Arbeitsprogramm der Bundes-
regierung ist der Beitrag, den der Luftver-
kehr und damit der Flughafen Wien als
Wirtschaftsfaktor leisten kann, explizit
verankert. Umso wichtiger ist es also,
große Hemmnisse wie die Flugabgabe
zu überdenken. Innerhalb der regulato-
rischen und politischen Entwicklungen
bleibt die Flughafen Wien AG vor allem
auf eines konzentriert: die Servicequa-
lität. In diesem Sinn wird weiterhin eifrig
an neuen Ideen gearbeitet, um das Passa-
giererlebnis in positivem Sinne unver-
gesslich zu machen.
Wir wünschen Ihnen viel Freude beim
Lesen und freuen uns über Feedback.
Sophie-Marie Wollner &
Christian Steyrer
Public Affairs Flughafen Wien
blick nach brüssel
Die Wahl zum europäischen Parlament ist geschlagen, die Kommission ist dabei
sich zu formieren und über den Sommer wird es zwar ruhiger um die europäische
Gesetzgebung, Brüssel steht aber dennoch nicht still: in den nächsten Monaten
stehen einige richtungsweisende Entscheidungen und Detailbeschlüsse an, die
für die Luftverkehrswirtschaft relevant sind. 	
... Fortsetzung auf Seite 2
antrieb zur standortentwicklung
Als Wirtschaftsmotor und Arbeitsplatzgenerator trägt die Luftverkehrswirtschaft
große Verantwortung für Wirtschaftswachstum und Arbeitsplatzsicherung. Die
Bundesregierung bekennt sich in ihrem Arbeitsprogramm ganz klar zum Luft-
verkehrsstandort Österreich. Seine nachhaltige Weiterentwicklung sorgt, so das
aktuelle Regierungsprogramm, nicht nur für Wirtschaftswachstum, sondern
auch für die Sicherung von Arbeitsplätzen. 	
... Fortsetzung auf Seite 6
Ausgabe 01/2014
2 | Flughafen Fakten | 01/2014
Die konkrete Formulierung: Article 6d 2. (new) Passengers should be allowed to carry in the cabin a reasonable number of essential personal
items or belongings including at least one bag of airport shopping at no extra cost in addition to the prescribed cabin baggage allowance.
Vorgeschlagen ist eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG)Nr.261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Un-
terstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und der Verord-
nung (EG) Nr. 2027/97 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr
(COM(2013)0130 – C7-0066/2013 – 2013/0072 (COD))
fokus EU
Fortsetzung „Blick nach Brüssel“:
Mit der Debatte und dem Beschluss über
denKommissionspräsidenten,dieerstmals
in einer europäischen Öffentlichkeit und
getrieben durch den Wahlausgang geführt
wurde, ist aber die tatsächliche Kommis-
sionsausrichtung noch nicht bestimmt.
Nach der Entscheidung, wer der Kommis-
sion in der neuen Periode vorsitzt, wird
auch über ihre (Neu-)Zusammensetzung,
also die Nominierung der Kommissarinnen
und Kommissare entschieden.Zu erwarten
sind personelle Rochaden, nicht nur an der
Spitze der Kommission, denn nicht nur das
Verbleiben des estnischen Verkehrskom-
missar Siim Kallas ist weiterhin offen.
Ende Juni wurde das 18-Monats-Programm
des Rats für die Präsidentschaften Italiens,
Lettlands und Luxemburgs beschlossen.
Trotz der Personalfragen in der Kommis-
sion, im Europäischen Parlament und
im Rat stehen die Gesetzgebung und ihr
Umfeld nicht still:
•	 Die Änderungen der Flüssigkeitenre-
gelung ist weiter in Gang, was große
Probleme mit sich bringt.
•	 Die EU-Kommission versucht weiter
Druck auszuüben, um ihren Wunsch
nach weiterer Liberalisierung der
Bodenverkehrsdienste gegen die
Befürchtungen der Flughäfen durchzu-
setzen.
•	 Die Novelle der Passagierrechte-
Verordnung steht nach der Griechi-
schen Präsidentschaft auch auf der
Agenda der Italienischen Ratspräsident-
schaft ab Juli.
Veränderung bei Flüssigkeiten
Nach der ersten Änderung bei der Rege-
lung für die Mitnahme von Flüssigkeiten
soll mit 2015 ein weiterer Schritt folgen.
Die geplanten Lockerungen beim Wasser
bringen allerdings große Probleme für den
Flughafen mit sich: Das Assessment der
ersten Phase (seit Jänner 2013) war nicht
ausreichend und Aufgrund der aktuell
erhältlichen Technologie wäre die Einfüh-
rung von Phase 2 störend für den Passa-
gierdurchsatz bei der Sicherheitskontrolle.
Da bei der finalen Phase 3 ohnehin wieder
neues Equipment angeschafft werden
müsste, wäre diese Zwischenphase auch
nicht kosteneffizient.
Liberalisierung der
Bodenverkehrsdienste
Die EU-Kommission will mit einer neuen
Verordnung die geltende Richtlinie 96/67/
EG komplett ersetzen. Bereits im April
2013 hat das Europäische Parlament (EP)
die erste Lesung abgeschlossen, die Positi-
onierung des Rates bleibt ausständig. Die
Flughafen Wien AG spricht sich aufgrund
der zu erwartenden negativen Auswir-
kungen auf die Wettbewerbs- sowie die
Arbeitsmarktsituation gegen den vorlie-
genden Vorschlag der Kommission sowie
die beschlossene Position des Europä-
ischen Parlaments aus. Eine weitere
Öffnung des Marktes ist nicht notwendig,
da der aktuelle gesetzliche Rahmen bereits
die Möglichkeit (nicht die Pflicht) vorsieht,
mehr als zwei Anbieter zuzulassen. Der
aktuelle Verordnungsvorschlag bringt
weder für die Fluggäste noch die Luftfahrt
einen Mehrwert und widerspricht somit
auch den Vorankündigungen der Kommis-
sion.
Passagierrechte:
Klarheit und Komfort
Die Griechische Ratspräsidentschaft hatte
dieses Dossier – geerbt von der Litauischen
Ratspräsidentschaft, die es 2013 nicht
abschließen konnte – ganz oben auf ihre
Prioritätenliste für den Verkehrsbereich
gesetzt. Allerdings konnte auch bei der
Juni-Ratssitzung kein General Approach
Auf europäischer Ebene werden nicht nur personelle Weichen gestellt: Für die
Rechte von Passagieren stehen einige Änderungen an.
Verkehrszahlen: Plus 4 Prozent
im Mai 2014 bei den Passagieren
Der Flughafen Wien ist auf einem guten
Weg, das zeigen die Verkehrszahlen der
ersten Monate des Jahres 2014. Alleine die
Mai-Daten zeigen die positive Entwick-
lung: Im Mai stieg die Anzahl der abgefer-
tigten Passagiere im Vergleich zum Mai
2013 um 4,0 % auf insgesamt 2.048.044
Fluggäste. Das Frachtaufkommen nahm
um 8,8 % zu, die Flugbewegungen ver-
zeichneten einen Anstieg von 0,7 % und
das Höchstabfluggewicht (Maximum Take
Off Weight) stieg um 3,4 %. Bei den Trans-
ferpassagieren verzeichnete der Flughafen
Wien einen Anstieg von 1,0 % gegenüber
dem Mai 2013. Die Anzahl der Lokalpas-
sagiere ist im selben Zeitraum um 5,1 %
gestiegen.
Dritter Platz beim Börsepreis
Bei der diesjährigen Wiener Börse Preis-
Verleihung am 20. Mai wurden heimi-
sche börsenotierte Unternehmen ausge-
zeichnet. Insgesamt 12 Auszeich-
nungen in vier Kategorien wurden
vergeben, die Flughafen Wien AG
hat in der Kategorie „Small & Mid
Cap“ den dritten Platz belegt. Die
Tatsache, dass der Kapitalmarkt
die Anstrengungen des Flughafen
Wien das zweite Jahr in Folge mit
einem Podestplatz honoriert, ist
auchgutanderAktienentwicklung
der Flughafen Wien AG abzulesen.
Das Unternehmen hat bewiesen, dass der
eingeschlagene Kurs der Produktivitäts-
steigerung, Modernisierung und Stärkung
der Finanzstruktur nicht nur zu einem
nachhaltigen Wachstum führt, sondern
auch das Vertrauen des Finanzmarktes
stärkt.
VIE-Feuerwehr in Bosnien
Drei Mitarbeiter der VIE-Feuerwehr
brachen im Mai nach Bosnien auf, um im
vom Hochwasser betroffenen Gebiet zu
helfen. Im Einsatzraum (Orasje in Bosnien
an der kroatischen Grenze) waren bei
Ankunft des Helfer-Teams, das aus insge-
samt 18 Mann von Feuerwehren aus ganz
Niederösterreich bestand, noch 1.000 He-
ktar überflutet. Die Geräte desTeam Öster-
reich pumpten in der Minute 63 m3
Wasser
ab. Als Teil der internationalen Einsatzlei-
tung wurde bald die Koordination für den
gesamten Bereich an der Sava erfolgreich
mitübernommen. Q
Frühjahr 2014 | Flughafen Fakten | 3
(Allgemeine Ausrichtung) erzielt werden.
Als strittige Punkte innerhalb des Rates
gelten insbesondere
•	 Schwellen für Entschädigungsan-
sprüche/Ausgleichsleistungen
•	 Definition der außergewöhnlichen
Umstände
•	 Verbot einer One-Bag-Rule
Die Flughafen Wien AG unterstützt Bestre-
bungen zur besseren Übersichtlichkeit
der Passagierrechte im Sinne der Flug-
gäste und stellt schon jetzt möglichst viel
Information zur Verfügung. Eine Novellie-
rung der Passagierrechte gibt die Chance,
noch mehr Klarheit für Konsumentinnen
und Konsumenten zu schaffen und für
Ausnahmefälle gerüstet zu sein. Der Flug-
hafen Wien ist auf Notfälle gut vorbe-
reitet und steht den Reisenden jederzeit
mit Informationen zur Seite. Bereits heute
existieren mit der Behörde abgestimmte
Notfallpläne. Wichtig ist in der aktuellen
EU-Verordnung, dass durch die geplanten
„Contingency-Plans“ keine zusätzlichen
bürokratischen Hürden geschaffen
werden, aktuelle Best Practises weiterver-
folgt werden können und die Flughäfen
nicht plötzlich zu alleinigen Normadres-
saten der nötigen Maßnahmen werden.
Keine Restriktionen für Gepäck
im Flieger
In der aktuellen Position des zuständigen
Parlamentarischen Ausschusses konnten
die EU-Abgeordneten sich auf eine klare
Position zur Gepäckmitnahme einigen
– bisher können Airlines bei der Anzahl
der Gepäckstücke sehr unterschiedlich
verfahren, was für große Unklarheiten bei
den Passagieren sorgt: Wie viele Gepäck-
stückedarfichmitnehmen?Wasdarficham
Flughafen noch einkaufen? Im aktuellen
Entwurf der Verordnung ist nun verankert,
dass es Passagieren möglich sein muss,
zusätzlich zur erlaubten Gepäckmenge in
der Kabine persönliche Gegenstände sowie
zumindest eine Tasche Flughafeneinkäufe
mitzunehmen. „Die Passagiere brau-
chen Klarheit über ihre Möglichkeiten der
Gepäckmitnahme und den Komfort, nicht
„Die Passagiere brauchen Klar-
heit über ihre Möglichkeiten
der Gepäckmitnahme und den
Komfort, nicht auf eine einzige
Tasche eingeschränkt zu sein.“
Mag. Julian Jäger
Vorstandsdirektor der
Flughafen Wien AG
auf eine einzige Tasche eingeschränkt zu
sein“, sagt Flughafen Wien-Vorstand Mag.
Julian Jäger.Derzeit ist die konkrete Formu-
lierung im Rat in Diskussion – jedenfalls
sollte auch vonseiten der Mitgliedsstaaten
auf die Freiheit der Passagiere Rücksicht
genommen werden. Q
Flughafen Wien: Kurz gemeldet
airport aktuell
01/2014 | Flughafen Fakten | 3
Der Flughafen Wien zeigt sich zufrieden mit dem Wachstum.
Mit seiner Entscheidung über Beihilfen
für Fluglinien greift der EU-Gerichtshof
auch in nationale Gerichtsbarkeit ein.
Diese Debatte um Rechtsprechung
und Rechtsetzung löst eine weitere
Diskussion darüber aus, in welchen
rechtlichen und politischen Feldern der
Flughafen agiert. Nicht nur die Frage
um Überflugsregelungen zwischen
Deutschland und Österreich speist
dieses Ringen um Kompetenzen.
Der Flughafen steht im Spannungs-
feld unterschiedlicher – mitunter heiß
umkämpfter – Sphären: Im regionalen
und nationalen Bereich ist er Arbeitgeber
und Standortfaktor, europäisch sind es
EU-Kommission, Rat und Parlament, die
Regulierungen vorgeben. Bilateral sorgen
Überflugsregelungen gepaart mit Lärm-
schutzfragen für politischen Zündstoff
– wie erst kürzlich die im Jahr 2013 ange-
heizte Debatte um den Salzburger Flug-
hafen zeigte. Der EuGH fällt immer wieder
Urteile mit brisanter Wirkung, wie erst im
Dezember letzten Jahres jenes zu Beihilfe-
rückzahlungen in Sachen Ryanair am Flug-
hafen Frankfurt Hahn. Die Europäische
Kommission nutzt die Reform der Beihil-
feleitlinien zur Stärkung ihrer Position
als Wettbewerbskontrolle. Global waren
die Fluglinien und damit auch indirekt
die Flughäfen von den hohen Ölpreisen
betroffen, die Pläne für den Europäi-
schen Emissionshandel rufen Sorgen um
die internationale Wettbewerbsfähigkeit
Europas hervor und belasten die Debatten
in der Internationalen Zivilluftfahrtor-
ganisation ICAO. Flughäfen agieren also
in einem Feld unterschiedlicher Politik-
bereiche wie Tourismus, Infrastruktur,
Umwelt, Verkehr, Arbeitsmarkt und auf
unterschiedlichen Ebenen. Viele Initiativen
auf internationalem Level sind logisch und
nachvollziehbar – immerhin ist die Reise-
branche und die Luftverkehrswirtschaft
auch ein internationales Geschäft. Immer
wieder aber stellt sich die Frage: Wer darf
eigentlich was? Welche Ebene für welche
Bereichsregulierung zuständig ist, lässt
sich deskriptiv im Einzelnen herausfinden
– wenn auch umstritten sein mag, welche
Verträge Deutschland und Österreich
völker- wie EU-rechtlich etwa bei der Über-
flugsregelung befolgen sollen. Brisanter
und zukunftsweisender ist allerdings die
Frage: Wer soll was dürfen?
Regulierung zur Liberalisierung
Wenn die EU-Kommission mit der Gesetz-
gebung zur Liberalisierung der Bodenver-
kehrsdienste den Wettbewerb nicht nur
ankurbeln, sondern trotz großer Probleme
für den Arbeitsmarkt und sozialer Errun-
genschaften einzelner Länder verordnen
will,sollteeseigentlichgarnichtnurumdie
Frage gehen, wann und wie sozial verträg-
lich die Verordnung umgesetzt werden
soll, sondern ob sie tatsächlich notwendig
und sinnvoll ist. Ein zweiter Ground-Hand-
ling-Anbieter ist bereits jetzt Pflicht, ein
und mehrere weitere sind überall möglich
und auf einigen europäischen Flughäfen
auch Usus. Die Verpflichtung zu einem
dritten Anbieter würde in Österreich und
Deutschland aber zu schwerwiegenden
strukturellen Konsequenzen führen. Wenn
das EU-Parlament dann, wie im ordentli-
chen Gesetzgebungsverfahren um eben
jene Verordnung, im Fall des Inkrafttretens
der Verordnung schlimme Verschlechte-
rungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer verhindert, stellt sich die Frage, ob
es nicht sinnvoller wäre, den Gesetzesvor-
schlag ganz abzulehnen und arbeitsrecht-
liche Errungenschaften zu harmonisieren,
anstatt sie zu verschlechtern und dann
wieder verbessern zu müssen. Für Öster-
reich mit seiner sozialpartnerschaftlichen
Tradition würde die Umsetzung jedenfalls
eine Korrektur der Standards nach unten
bedeuten und zu großen wirtschaftlichen
Problemen führen.
EuGH-Urteil: Rechtsprechung
und Rechtsetzung
Ein Beispiel für die offene Diskussion
um tatsächliche europäische Kompe-
tenzen sind die möglichen Auswirkungen
des EuGH-Urteils vom Dezember 2013
über die Beihilfenfrage der Ryanair. Der
Gerichtshof wurde vom Oberlandesge-
richt Koblenz um eine Vorabentscheidung
gebeten, deshalb muss dieser über einen
Rechtsstreit zwischen der Deutschen Luft-
hansa und der Flughafen Frankfurt-Hahn
GmbH (FFH) über die Einstellung und
Rückforderung von Beihilfen der öffent-
lichen FFH an die Billigfluggesellschaft
Ryanair urteilen. Diese Vorabentschei-
dung schreibt den nationalen Gerichten
Kampf um Kompetenzen
fokus EU
4 | Flughafen Fakten | 01/2014
Die aktuelle EU-Rechtsprechung sowie Regulierungs-Tendenzen zeigen, wie gesetzgeberische Praxis zum Selbstläufer werden kann.
Zur Verbesserung der Servicequalität für
seine Reisenden und angespornt durch das
regelmäßig vom Airports Council Inter-
national durchgeführte Benchmarking-
Programm Airport Service Quality (ASQ)
stellt sich der Flughafen Wien den Anfor-
derungen der 22 Millionen Passagiere, die
das Drehkreuz jährlich nutzen. Die Steige-
rung der Service-Qualität und des Passa-
gierkomforts stehen für den Flughafen
Wien ganz oben auf der Prioritätenliste: Im
Rahmen einer Service-Offensive arbeiten
verschiedene Arbeitsgruppen aus allen
Unternehmensbereichen an Verbesse-
rungsmöglichkeiten. Über 120 Einzelmaß-
nahmen wurden bereits umgesetzt. Ein
paar Beispiele:
Sofort-Service-Schalter
Direkt bei der zentralen Sicherheitskon-
trolle im Check-in 3, bei den B-Gates im
Pier West wurden Sofort-Service-Schalter
eingerichtet. Passagiere erhalten damit
rasch und unkompliziert Hilfestellung
im Fall von Reklamationen im Zuge der
vorgeschriebenen Sicherheitskontrollen
sowie Unterstützung, wenn nachträg-
lich Gepäck eingecheckt werden muss.
Ein besonderes Service ist die Möglichkeit,
sich Gegenstände, die an der
Sicherheitskontrolle zurück-
gewiesen werden müssen,
wie nicht ordnungsgemäß
verpackte Flüssigkeiten über
100 ml gegen Gebühr nach-
senden zu lassen.
WLAN-Angebot und
Laptop-Chairs
WLAN wird immer weiter
ausgebaut und ist flächen-
deckend in allen Terminalbe-
reichen am Flughafen Wien
verfügbar. Im Check-in 3 stehen außerdem
spezielle Laptop-Chairs mit integriertem
Stromanschluss bereit. Der Flughafen
Wien zählt im Bereich Netzanbindung zu
den Top-Performern in Europa. Bei der
aktuellen ASQ-Umfrage konnte daher der
zweite Platz im Bereich WLAN/Internet
Access erreicht werden.
Family Fun Gate und
Mobilitätsservice
Im März 2014 wurde das Family Fun Gate
im Check-in 3 (Gate F01) eröffnet. Hier
können sich die jüngsten Passagiere die
Wartezeit bis zum Abflug mit Herumtollen
auf dem Klettergerüst, zwei Rutschen,
einer Kletterwand und vielem mehr
vertreiben. Der Eintritt ist kostenlos,
der Erlebnisbereich ist rund um die Uhr
geöffnet.Als ersterAnlaufpunkt für Mobili-
tätsbedürfnisse dient der Service-Schalter
im Check-in 3. Ob es um Leihkinderwägen
oder ein Shuttle-Service für Passagiere
mit eingeschränkter Mobilität und Fami-
lien geht – die Kolleginnen und Kollegen
sind stets darum bemüht, den beson-
deren Bedürfnissen der Passagiere nachzu-
kommen. Außerdem ist der Schalter auch
direkte Schnittstelle zur Polizei – die Kolle-
ginnen und Kollegen haben einen „direkten
Draht“ zur Polizei am Flughafen Wien. Q
Service: Der Flughafen stellt sich dem Wettbewerb
airport aktuell
nun vor, keine „Entscheidungen zu treffen,
die einer Entscheidung der Kommission
zuwiderlaufen, selbst wenn sie nur vorläu-
figen Charakter hat.“ Bisher hatten der
Gerichtshof und die Kommission daran
festgehalten: Das nationale Tatsachen-
gericht soll sich davon überzeugen, ob
der Tatbestand einer Beihilfe tatsächlich
erfüllt ist. Diese unabhängige Tatsachen-
prüfung schneidet der EuGH nun den nati-
onalen Gerichten ab. Das Diktum, dass
sich Gerichte bereits den Beschlüssen der
Verwaltungsbehörde Kommission zur
Einleitung eines Verfahrens fügen sollen,
könnte den Vorwurf einer Rechtsverwei-
gerung herausfordern. Das Urteil entfaltet
für alle beihilfe“verdächtigen“ Wirtschafts-
sektoren brisante Breitenwirkung. Es
handeltsichzugleichumeinUrteildarüber,
ob nationale Gerichte bereits dann an
Beschlüsse der Europäischen Kommission
gebunden sind, wenn diese ein förmliches
Prüfverfahren wegen desVerdachts rechts-
widriger Beihilfen einleitet - und nicht erst
nach dessen Abschluss.
Europäische Gesetzgebung
schafft Präzedenzfälle
Die beiden Beispiele – Bodenverkehrs-
dienste und EuGH-Rechtsprechung –
zeigen deutlich, wie gesetzgebende Praxis
zum Selbstläufer werden kann. Zwar
kann in der Europäischen Union nur das
entschieden werden, was die Mitglieds-
staaten den gesetzgebenden Instituti-
onen per Verträgen zugesprochen haben.
Dennoch muss im Auge behalten werden,
welche Implikationen und Wegwei-
sungen gelebte Praxis möglich macht.Was
forciert wird, wo die Durchsetzung gegen
vernünftigen Widerstand erzwungen wird
und wie Entscheidungen als Präzedenz-
fälle wirken, ist nicht zufällig. Es geht
gerade in internationaler Regulierung und
in europäischer Gesetzgebung nicht nur
um das tatsächliche Politikfeld – Durchset-
zungsziele werden bewusst gewählt und
gelten im Erfolgsfall als Etappensiege im
Kampf um Kompetenzen.
Der Flughafen als Wirtschaftsfaktor, als
Arbeitsplatz, als Infrastrukturversorger
und als österreichisches Unternehmen
steht in diesen Sphären und Entwick-
lungen unter Spannung. Denn neben den
politisch-regulatorischen Entwicklungen
als Adressat unterschiedlicher nationaler
wie internationaler Gesetzgebungen steht
er auch im internationalen Wettbewerb
mit anderen Flughäfen. Q
01/2014 | Flughafen Fakten | 5
Mit dem kostenlosen WLAN-Angebot ist der Flughafen Wien
internationaler Top-Performer.
6 | Flughafen Fakten | 01/2014
Verkehrspolitik aktuell
Strecke 2011 2012
Inland 1.452.735,02 € 1.476.544,27 €
Kurz 47.387.760,00 € 66.465.472,00 €
Mittel 3.886.620,00 € 5.499.620,00 €
Lang 23.727.375,00 € 32.760.315,00 €
Summe 76.454.490,02 € 106.201.951,27 €
Der Flugabgabe unterliegt der Abflug einer Passagierin/eines Passagiers von einem österreichischen Flughafen mit einem motorisierten Luft-
fahrzeug, zu entrichten ist die Gebühr pro Abflug in folgender Höhe: Kurzstrecke: 7 €, Mittelstrecke: 15 €, Langstrecke: 35 €
Der Flughafen Wien spielt mit seinen über
4.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
sowie den insgesamt 20.000 am Standort
Beschäftigten eine besonders große
Rolle. Eine Stärkung des Luftfahrt- und
Tourismus-Standorts Österreichs würde
der Abbau regulativer Hemmnisse, wie der
2011 eingeführten Flugabgabe bedeuten.
Das Regierungsprogramm sieht eine
„Überprüfung der Flugabgabe im Gleich-
klang mit unseren wichtigsten Nachbarn
und Handelspartnern“ vor; in Österreich
wurde die Flugabgabe als unmittelbare
Reaktion auf die deutsche Ticketsteuer
eingeführt. Beide Länder haben nun mit
erheblichen Wettbewerbsnachteilen zu
kämpfen, nicht zuletzt aufgrund der Höhe
der Flugabgabe. Eine Abschaffung in
Österreich würde Antrieb für Wachstum
und die Weiterentwicklung des Standorts
bringen.
Hemmschuh Flugabgabe
Die Flugabgabe ist eine Belastung für den
Standort Flughafen Wien, denn die Flugli-
nien beziehen die Abgabe in ihre Gesamt-
kalkulation bei der Entscheidung für oder
gegen eine Destination ein – in diesem
Wettbewerb ist Österreich nun einfach
teurer. Darunter leidet in der Folge die
gesamte Tourismuswirtschaft. „Studien
belegen, dass der heimischen Luftver-
kehrswirtschaft durch die Flugabgabe
über eine Million Passagiere entgehen“,
sagt Dr. Günther Ofner, Vorstandsdirektor
der Flughafen Wien AG. „Gleichzeitig
wachsen in Regionen außerhalb der EU
wie in der Türkei und im Nahen und Mitt-
leren Osten neue Mega-Airports heran, die
keinen vergleichbaren Beschränkungen
unterliegen und so viel einfacher am welt-
weiten Verkehrswachstum partizipieren
können,“ so Ofner.
Die Abschaffung der Flugabgabe hätte
auch positive wirtschaftliche Auswir-
kungen – das zeigt eine 2012 veröffent-
lichte Studie von Oxford Economics, deren
Berechnungen aktuelle Zahlen der Luft-
fahrtindustrie zugrunde liegen. Pro Jahr
würde die Abschaffung der Flugabgabe in
Österreich durch die Reduktion des Ticket-
preises zu einem Zuwachs von 1,1 Milli-
onen Passagieren, einem zusätzlicher
BIP-Beitrag von 229 Millionen Euro und zu
3.360 mehr Arbeitsplätzen führen.
Im Juni 2013 hat eine Umfrage ergeben,
dass eine klare Mehrheit von knapp 60
Prozent der Österreicherinnen und Öster-
reicher für die Abschaffung dieser „Ticket-
steuer“ ist. Lediglich 9 Prozent sind für
deren Beibehaltung, der Rest hatte keine
klare Meinung. Die Befragung wurde durch
das Marktforschungsinstitut GfK Austria
unter 1.000 Befragten durchgeführt.
Auch in Deutschland mehren sich die
Stimmen, die eine Abschaffung fordern.
Immerhin mussten allein die deutschen
Airlines im vergangenen Jahr zusätzliche
Belastungen von knapp 600 Millionen Euro
hinnehmen.
Der Vergleich macht sicher
In den Niederlanden wurde die Ticket-
steuer aufgrund der Abwanderung der
Passagiere nach wenigen Monaten wieder
abgeschafft. Eine Untersuchung aus dem
Jahr 2010 bestätigte, dass Einnahmen von
260 Millionen Euro volkswirtschaftliche
Einbußen von über 1,5 Milliarden Euro
gegenüber standen. Auch Malta hat die
Flugticketsteuer bereits kurz nach ihrer
Einführung wieder abgeschafft, Däne-
mark musste sie aufgrund des Ausweich-
verkehrs nach Göteborg bereits im ersten
Jahr halbieren, um sie kurz darauf ganz
abzuschaffen. Irland hat sie erst im April
2014 ganz aufgehoben. In Schweden und
Belgien wurde das Vorhaben aufgrund
negativer Assessments bereits vor Imple-
mentierung wieder zurückgezogen.
Zürich ist dabei in der komfortablen Posi-
tion, weder eine Flugabgabe bezahlen zu
müssen, noch dem europäischen Emissi-
onshandel zu unterliegen. Q
Staatliche Einnahmen durch die
Flugabgabe:
„Studien belegen, dass der hei-
mischen Luftverkehrswirtschaft
durch die Flugabgabe jährlich
über eine Million Passagiere ent-
gehen.“
Dr. Günther Ofner
Vorstandsdirektor der
Flughafen Wien AG
Fortsetzung „Antrieb zur Standortentwicklung“:
Ljubljana
Mailand
München
Zürich
Prag
Bratislava
Budapest
Wien
Belgien nicht umgesetzt (2008)
Dänemark abgeschafft (2007)
Irland abgeschafft (2014)
Malta abgeschafft (2008)
Niederlande abgeschafft (2009)
Schweden
abgeschafft bzw.
nicht umgesetzt (2006)
Der Flughafen Wien feiert 2014 seinen
sechzigsten Geburtstag: Im Jänner 1954
übernahm die neu gegründete Wiener
Flughafenbetriebsgesellschaft m.b.H von
der britischen Luftwaffe den Flugplatz
zwischen Fischamend und Schwechat und
startete mit dem operativen Betrieb.
Vorgänger des Flughafens Wien war der
Flughafen Aspern, der im Juni 1912 eröffnet
wurde. 1938 war der Flughafen Schwechat
als Fliegerhorst gegründet worden und
diente nach Ende des Zweiten Weltkriegs
den britischen Truppen als Stützpunkt.
Nach der Übernahme durch die Flughafen-
betriebsgesellschaft erteilte das Verkehrs-
ministerium 1956 die Bewilligung „zur
Errichtung und zum Betrieb eines für den
allgemeinen Verkehr bestimmten Flugha-
fens“.
Von da an nahm die Erfolgsgeschichte
Flughafen Wien ihren Lauf. Heute betreut
der Flughafen Wien 22 Millionen Passa-
giere, gilt als wichtiges Drehkreuz nach
Osteuropa und Leitbetrieb sowie großer
Wirtschaftsfaktor der Region. Q
Zeitreise: 60 Jahre Flughafen Wien
1954: Gründung der Wiener Flughafen-
betriebsgesellschaft
1956: Bewilligung zum allgemeinen
Flughafenbetrieb
1957: Gründung der AUA
1960: 409.000 Passagiere
1973: 2 Mio. Passagiere
1977: Eröffnung der zweiten Piste durch
Bundespräsident Kirchschläger
1982: Anbindung an Ostautobahn
1989: 5 Mio. Passagiere
1991: Inbetriebnahme des Air Cargo
Centers
1992: Der Flughafen Wien geht an die
Börse und ist nunmehr eine
Aktiengesellschaft
2003: Der City Airport Train geht in
Betrieb
2003: 12,8 Mio. Passagiere
2005: Eröffnung des neuen Towers
2012: Der neue Terminal, Check-in 3
geht in Betrieb
In der Zukunft:
Service-Offensive, Erweiterung des
Bahnhofs, neues Hotel
airport aktuell
Keine oder keine
vergleichbare Flugabgabe
Flugabgabe
01/2014 | Flughafen Fakten | 7
In Europa haben sich bereits
einige Länder von der Idee einer
Flugabgabe abgewandt.
Luftaufnahme 1954
Besucherrundfahrt am Vorfeld 1967
Ein Blick auf die unmittelbaren Nachbarländer zeigt die Situation Österreichs bei der Flugabgabe.
71Fluggesellschaften am
Flughafen Wien
Standort-Studie
Noch im Sommer 2014 wird die vom Wirt-
schaftsforschungsinstitut (WIFO) durch-
geführte Studie zum Wirtschaftsfaktor
Flughafen Wien-Schwechat präsentiert.
Angelehnt an die Studie aus dem Jahr 2007
wird die Rolle des Flughafens als Einfluss-
faktor am Standort aus volkswirtschaftli-
cher Sicht analysiert.
Nachhaltigkeit neu
Für das Jahr 2014 erarbeitet die Flughafen
Wien AG, gestützt auf die Richtlinien der
Global Reporting Initiative (GRI), wieder
einen Nachhaltigkeitsbericht. Die Richt-
linie beinhaltet Fragen zu den Aktivitäten
des Unternehmens im Bereich Nachhaltig-
keit und beruht auf dem 3-Säulen-Modell,
das soziale, ökologische und ökonomische
Aspekte beinhaltet. Es sind 58 Standardin-
dikatoren und 91 Leistungsindikatoren in
der Richtlinie, also insgesamt 149.
Entscheidung zur dritten Piste
Nachdem bis Ende des Jahres 2013 keine
Entscheidung des Unabhängigen Verwalt-
ungssenats zum UVP-Verfahren zur
dritten Piste getroffen wurde, ist nun der
neu geschaffene Bundesverwaltungsge-
richtshof zuständig. Ein Zeitpunkt für eine
mögliche Entscheidung ist für die Flug-
hafen Wien AG derzeit nicht absehbar.
Erst nach Vorliegen einer rechtskräftigen
01/2014 | Flughafen Fakten | 8
21.999.926
Passagiere gesamt 2013
(-0,7 % im Vergleich 2012)
6.794.632
Transferpassagiere 2013
(-3,7 % im Vergleich 2012)
231.179Bewegungen 2013
(-5,5 % im Vergleich 2012)
600Starts und
Landungen
pro Tag am
VIE
96Abstellplätze für
Flugzeuge, davon
sind 37 direkte An-
dockpositionen bei
den Gates
60.000Abgefertigte Gepäck-
stücke pro Tag
14Kilometer
Bandlänge der Ge-
päckförderanlagen
flughafen wien in zahlen
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Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung zur aktuellen Ausgabe der Flughafen
Fakten. Die Public Affairs Abteilung der Flughafen Wien AG ist offen für Ihre Fragen
und Anregungen: publicaffairs@viennaairport.com, Tel. 01/7007 – 22222
Sie können uns auch gerne direkt kontaktieren:
Mag.a Sophie-Marie Wollner, BA
Flughafen Wien AG
Office Park 1
A-1300 Wien-Flughafen
Tel. +43-1-7007-22470
Mobil: +43-664-835 6755
s.wollner@viennaairport.com
Dr. Christian Steyrer, MBA
Flughafen Wien AG
Office Park 1
A-1300 Wien-Flughafen
Tel.: +43-1-7007-22410
c.steyrer@viennaairport.com
Entscheidung wird die Flughafen Wien
AG abhängig vom Verkehrsaufkommen
und den entsprechenden Prognosen eine
tatsächliche Realisierung nach wirt-
schaftlichen Gesichtspunkten prüfen.
Aus heutiger Sicht ist langfristig eine
dritte Piste jedenfalls notwendig, um das
Wachstum des Drehkreuzes Flughafen
Wien langfristig sicherzustellen. Q
Impressum:
Flughafen Wien Aktiengesellschaft, Public Affairs, Postfach 1, 1300 Wien-Flughafen, www.viennaairport.com
DVR: 008613, Firmenbuchnummer: FN42984m, Firmenbuchgericht: Landesgericht Kornneuburg

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FlughafenFaktenVIE012014

  • 1. fakten flughafen wien Liebe Leserinnen und Leser, die erste Ausgabe der Flughafen Wien Fakten zeigt Ihnen zum Einstieg in den Sommer, welche Meilensteine in der zweiten Jahreshälfte auf die Luftver- kehrswirtschaft zukommen und welche Schwerpunkte der Flughafen Wien setzt. Das Spannungsfeld von nationaler und internationaler Gesetzgebung, die Konsequenzen der europäischen Recht- setzung und Rechtsprechung für natio- nale Gerichte und Gesetze, stellt auch die Luftfahrt vor immer neue Herausforder- ungen. Auf europäischer Ebene wurden bzw. werden die Karten neu gemischt. Das sorgt für spannende Entscheidungen und offene Fragen, denn einige Gesetzes- initiativen konnten in der vergangenen Periode nicht abgeschlossen werden. Im aktuellen Arbeitsprogramm der Bundes- regierung ist der Beitrag, den der Luftver- kehr und damit der Flughafen Wien als Wirtschaftsfaktor leisten kann, explizit verankert. Umso wichtiger ist es also, große Hemmnisse wie die Flugabgabe zu überdenken. Innerhalb der regulato- rischen und politischen Entwicklungen bleibt die Flughafen Wien AG vor allem auf eines konzentriert: die Servicequa- lität. In diesem Sinn wird weiterhin eifrig an neuen Ideen gearbeitet, um das Passa- giererlebnis in positivem Sinne unver- gesslich zu machen. Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen und freuen uns über Feedback. Sophie-Marie Wollner & Christian Steyrer Public Affairs Flughafen Wien blick nach brüssel Die Wahl zum europäischen Parlament ist geschlagen, die Kommission ist dabei sich zu formieren und über den Sommer wird es zwar ruhiger um die europäische Gesetzgebung, Brüssel steht aber dennoch nicht still: in den nächsten Monaten stehen einige richtungsweisende Entscheidungen und Detailbeschlüsse an, die für die Luftverkehrswirtschaft relevant sind. ... Fortsetzung auf Seite 2 antrieb zur standortentwicklung Als Wirtschaftsmotor und Arbeitsplatzgenerator trägt die Luftverkehrswirtschaft große Verantwortung für Wirtschaftswachstum und Arbeitsplatzsicherung. Die Bundesregierung bekennt sich in ihrem Arbeitsprogramm ganz klar zum Luft- verkehrsstandort Österreich. Seine nachhaltige Weiterentwicklung sorgt, so das aktuelle Regierungsprogramm, nicht nur für Wirtschaftswachstum, sondern auch für die Sicherung von Arbeitsplätzen. ... Fortsetzung auf Seite 6 Ausgabe 01/2014
  • 2. 2 | Flughafen Fakten | 01/2014 Die konkrete Formulierung: Article 6d 2. (new) Passengers should be allowed to carry in the cabin a reasonable number of essential personal items or belongings including at least one bag of airport shopping at no extra cost in addition to the prescribed cabin baggage allowance. Vorgeschlagen ist eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG)Nr.261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Un- terstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und der Verord- nung (EG) Nr. 2027/97 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr (COM(2013)0130 – C7-0066/2013 – 2013/0072 (COD)) fokus EU Fortsetzung „Blick nach Brüssel“: Mit der Debatte und dem Beschluss über denKommissionspräsidenten,dieerstmals in einer europäischen Öffentlichkeit und getrieben durch den Wahlausgang geführt wurde, ist aber die tatsächliche Kommis- sionsausrichtung noch nicht bestimmt. Nach der Entscheidung, wer der Kommis- sion in der neuen Periode vorsitzt, wird auch über ihre (Neu-)Zusammensetzung, also die Nominierung der Kommissarinnen und Kommissare entschieden.Zu erwarten sind personelle Rochaden, nicht nur an der Spitze der Kommission, denn nicht nur das Verbleiben des estnischen Verkehrskom- missar Siim Kallas ist weiterhin offen. Ende Juni wurde das 18-Monats-Programm des Rats für die Präsidentschaften Italiens, Lettlands und Luxemburgs beschlossen. Trotz der Personalfragen in der Kommis- sion, im Europäischen Parlament und im Rat stehen die Gesetzgebung und ihr Umfeld nicht still: • Die Änderungen der Flüssigkeitenre- gelung ist weiter in Gang, was große Probleme mit sich bringt. • Die EU-Kommission versucht weiter Druck auszuüben, um ihren Wunsch nach weiterer Liberalisierung der Bodenverkehrsdienste gegen die Befürchtungen der Flughäfen durchzu- setzen. • Die Novelle der Passagierrechte- Verordnung steht nach der Griechi- schen Präsidentschaft auch auf der Agenda der Italienischen Ratspräsident- schaft ab Juli. Veränderung bei Flüssigkeiten Nach der ersten Änderung bei der Rege- lung für die Mitnahme von Flüssigkeiten soll mit 2015 ein weiterer Schritt folgen. Die geplanten Lockerungen beim Wasser bringen allerdings große Probleme für den Flughafen mit sich: Das Assessment der ersten Phase (seit Jänner 2013) war nicht ausreichend und Aufgrund der aktuell erhältlichen Technologie wäre die Einfüh- rung von Phase 2 störend für den Passa- gierdurchsatz bei der Sicherheitskontrolle. Da bei der finalen Phase 3 ohnehin wieder neues Equipment angeschafft werden müsste, wäre diese Zwischenphase auch nicht kosteneffizient. Liberalisierung der Bodenverkehrsdienste Die EU-Kommission will mit einer neuen Verordnung die geltende Richtlinie 96/67/ EG komplett ersetzen. Bereits im April 2013 hat das Europäische Parlament (EP) die erste Lesung abgeschlossen, die Positi- onierung des Rates bleibt ausständig. Die Flughafen Wien AG spricht sich aufgrund der zu erwartenden negativen Auswir- kungen auf die Wettbewerbs- sowie die Arbeitsmarktsituation gegen den vorlie- genden Vorschlag der Kommission sowie die beschlossene Position des Europä- ischen Parlaments aus. Eine weitere Öffnung des Marktes ist nicht notwendig, da der aktuelle gesetzliche Rahmen bereits die Möglichkeit (nicht die Pflicht) vorsieht, mehr als zwei Anbieter zuzulassen. Der aktuelle Verordnungsvorschlag bringt weder für die Fluggäste noch die Luftfahrt einen Mehrwert und widerspricht somit auch den Vorankündigungen der Kommis- sion. Passagierrechte: Klarheit und Komfort Die Griechische Ratspräsidentschaft hatte dieses Dossier – geerbt von der Litauischen Ratspräsidentschaft, die es 2013 nicht abschließen konnte – ganz oben auf ihre Prioritätenliste für den Verkehrsbereich gesetzt. Allerdings konnte auch bei der Juni-Ratssitzung kein General Approach Auf europäischer Ebene werden nicht nur personelle Weichen gestellt: Für die Rechte von Passagieren stehen einige Änderungen an. Verkehrszahlen: Plus 4 Prozent im Mai 2014 bei den Passagieren Der Flughafen Wien ist auf einem guten Weg, das zeigen die Verkehrszahlen der ersten Monate des Jahres 2014. Alleine die Mai-Daten zeigen die positive Entwick- lung: Im Mai stieg die Anzahl der abgefer- tigten Passagiere im Vergleich zum Mai 2013 um 4,0 % auf insgesamt 2.048.044 Fluggäste. Das Frachtaufkommen nahm um 8,8 % zu, die Flugbewegungen ver- zeichneten einen Anstieg von 0,7 % und das Höchstabfluggewicht (Maximum Take Off Weight) stieg um 3,4 %. Bei den Trans- ferpassagieren verzeichnete der Flughafen Wien einen Anstieg von 1,0 % gegenüber dem Mai 2013. Die Anzahl der Lokalpas- sagiere ist im selben Zeitraum um 5,1 % gestiegen. Dritter Platz beim Börsepreis Bei der diesjährigen Wiener Börse Preis- Verleihung am 20. Mai wurden heimi- sche börsenotierte Unternehmen ausge- zeichnet. Insgesamt 12 Auszeich- nungen in vier Kategorien wurden vergeben, die Flughafen Wien AG hat in der Kategorie „Small & Mid Cap“ den dritten Platz belegt. Die Tatsache, dass der Kapitalmarkt die Anstrengungen des Flughafen Wien das zweite Jahr in Folge mit einem Podestplatz honoriert, ist auchgutanderAktienentwicklung der Flughafen Wien AG abzulesen. Das Unternehmen hat bewiesen, dass der eingeschlagene Kurs der Produktivitäts- steigerung, Modernisierung und Stärkung der Finanzstruktur nicht nur zu einem nachhaltigen Wachstum führt, sondern auch das Vertrauen des Finanzmarktes stärkt. VIE-Feuerwehr in Bosnien Drei Mitarbeiter der VIE-Feuerwehr brachen im Mai nach Bosnien auf, um im vom Hochwasser betroffenen Gebiet zu helfen. Im Einsatzraum (Orasje in Bosnien an der kroatischen Grenze) waren bei Ankunft des Helfer-Teams, das aus insge- samt 18 Mann von Feuerwehren aus ganz Niederösterreich bestand, noch 1.000 He- ktar überflutet. Die Geräte desTeam Öster- reich pumpten in der Minute 63 m3 Wasser ab. Als Teil der internationalen Einsatzlei- tung wurde bald die Koordination für den gesamten Bereich an der Sava erfolgreich mitübernommen. Q Frühjahr 2014 | Flughafen Fakten | 3 (Allgemeine Ausrichtung) erzielt werden. Als strittige Punkte innerhalb des Rates gelten insbesondere • Schwellen für Entschädigungsan- sprüche/Ausgleichsleistungen • Definition der außergewöhnlichen Umstände • Verbot einer One-Bag-Rule Die Flughafen Wien AG unterstützt Bestre- bungen zur besseren Übersichtlichkeit der Passagierrechte im Sinne der Flug- gäste und stellt schon jetzt möglichst viel Information zur Verfügung. Eine Novellie- rung der Passagierrechte gibt die Chance, noch mehr Klarheit für Konsumentinnen und Konsumenten zu schaffen und für Ausnahmefälle gerüstet zu sein. Der Flug- hafen Wien ist auf Notfälle gut vorbe- reitet und steht den Reisenden jederzeit mit Informationen zur Seite. Bereits heute existieren mit der Behörde abgestimmte Notfallpläne. Wichtig ist in der aktuellen EU-Verordnung, dass durch die geplanten „Contingency-Plans“ keine zusätzlichen bürokratischen Hürden geschaffen werden, aktuelle Best Practises weiterver- folgt werden können und die Flughäfen nicht plötzlich zu alleinigen Normadres- saten der nötigen Maßnahmen werden. Keine Restriktionen für Gepäck im Flieger In der aktuellen Position des zuständigen Parlamentarischen Ausschusses konnten die EU-Abgeordneten sich auf eine klare Position zur Gepäckmitnahme einigen – bisher können Airlines bei der Anzahl der Gepäckstücke sehr unterschiedlich verfahren, was für große Unklarheiten bei den Passagieren sorgt: Wie viele Gepäck- stückedarfichmitnehmen?Wasdarficham Flughafen noch einkaufen? Im aktuellen Entwurf der Verordnung ist nun verankert, dass es Passagieren möglich sein muss, zusätzlich zur erlaubten Gepäckmenge in der Kabine persönliche Gegenstände sowie zumindest eine Tasche Flughafeneinkäufe mitzunehmen. „Die Passagiere brau- chen Klarheit über ihre Möglichkeiten der Gepäckmitnahme und den Komfort, nicht „Die Passagiere brauchen Klar- heit über ihre Möglichkeiten der Gepäckmitnahme und den Komfort, nicht auf eine einzige Tasche eingeschränkt zu sein.“ Mag. Julian Jäger Vorstandsdirektor der Flughafen Wien AG auf eine einzige Tasche eingeschränkt zu sein“, sagt Flughafen Wien-Vorstand Mag. Julian Jäger.Derzeit ist die konkrete Formu- lierung im Rat in Diskussion – jedenfalls sollte auch vonseiten der Mitgliedsstaaten auf die Freiheit der Passagiere Rücksicht genommen werden. Q Flughafen Wien: Kurz gemeldet airport aktuell 01/2014 | Flughafen Fakten | 3 Der Flughafen Wien zeigt sich zufrieden mit dem Wachstum.
  • 3. Mit seiner Entscheidung über Beihilfen für Fluglinien greift der EU-Gerichtshof auch in nationale Gerichtsbarkeit ein. Diese Debatte um Rechtsprechung und Rechtsetzung löst eine weitere Diskussion darüber aus, in welchen rechtlichen und politischen Feldern der Flughafen agiert. Nicht nur die Frage um Überflugsregelungen zwischen Deutschland und Österreich speist dieses Ringen um Kompetenzen. Der Flughafen steht im Spannungs- feld unterschiedlicher – mitunter heiß umkämpfter – Sphären: Im regionalen und nationalen Bereich ist er Arbeitgeber und Standortfaktor, europäisch sind es EU-Kommission, Rat und Parlament, die Regulierungen vorgeben. Bilateral sorgen Überflugsregelungen gepaart mit Lärm- schutzfragen für politischen Zündstoff – wie erst kürzlich die im Jahr 2013 ange- heizte Debatte um den Salzburger Flug- hafen zeigte. Der EuGH fällt immer wieder Urteile mit brisanter Wirkung, wie erst im Dezember letzten Jahres jenes zu Beihilfe- rückzahlungen in Sachen Ryanair am Flug- hafen Frankfurt Hahn. Die Europäische Kommission nutzt die Reform der Beihil- feleitlinien zur Stärkung ihrer Position als Wettbewerbskontrolle. Global waren die Fluglinien und damit auch indirekt die Flughäfen von den hohen Ölpreisen betroffen, die Pläne für den Europäi- schen Emissionshandel rufen Sorgen um die internationale Wettbewerbsfähigkeit Europas hervor und belasten die Debatten in der Internationalen Zivilluftfahrtor- ganisation ICAO. Flughäfen agieren also in einem Feld unterschiedlicher Politik- bereiche wie Tourismus, Infrastruktur, Umwelt, Verkehr, Arbeitsmarkt und auf unterschiedlichen Ebenen. Viele Initiativen auf internationalem Level sind logisch und nachvollziehbar – immerhin ist die Reise- branche und die Luftverkehrswirtschaft auch ein internationales Geschäft. Immer wieder aber stellt sich die Frage: Wer darf eigentlich was? Welche Ebene für welche Bereichsregulierung zuständig ist, lässt sich deskriptiv im Einzelnen herausfinden – wenn auch umstritten sein mag, welche Verträge Deutschland und Österreich völker- wie EU-rechtlich etwa bei der Über- flugsregelung befolgen sollen. Brisanter und zukunftsweisender ist allerdings die Frage: Wer soll was dürfen? Regulierung zur Liberalisierung Wenn die EU-Kommission mit der Gesetz- gebung zur Liberalisierung der Bodenver- kehrsdienste den Wettbewerb nicht nur ankurbeln, sondern trotz großer Probleme für den Arbeitsmarkt und sozialer Errun- genschaften einzelner Länder verordnen will,sollteeseigentlichgarnichtnurumdie Frage gehen, wann und wie sozial verträg- lich die Verordnung umgesetzt werden soll, sondern ob sie tatsächlich notwendig und sinnvoll ist. Ein zweiter Ground-Hand- ling-Anbieter ist bereits jetzt Pflicht, ein und mehrere weitere sind überall möglich und auf einigen europäischen Flughäfen auch Usus. Die Verpflichtung zu einem dritten Anbieter würde in Österreich und Deutschland aber zu schwerwiegenden strukturellen Konsequenzen führen. Wenn das EU-Parlament dann, wie im ordentli- chen Gesetzgebungsverfahren um eben jene Verordnung, im Fall des Inkrafttretens der Verordnung schlimme Verschlechte- rungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer verhindert, stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoller wäre, den Gesetzesvor- schlag ganz abzulehnen und arbeitsrecht- liche Errungenschaften zu harmonisieren, anstatt sie zu verschlechtern und dann wieder verbessern zu müssen. Für Öster- reich mit seiner sozialpartnerschaftlichen Tradition würde die Umsetzung jedenfalls eine Korrektur der Standards nach unten bedeuten und zu großen wirtschaftlichen Problemen führen. EuGH-Urteil: Rechtsprechung und Rechtsetzung Ein Beispiel für die offene Diskussion um tatsächliche europäische Kompe- tenzen sind die möglichen Auswirkungen des EuGH-Urteils vom Dezember 2013 über die Beihilfenfrage der Ryanair. Der Gerichtshof wurde vom Oberlandesge- richt Koblenz um eine Vorabentscheidung gebeten, deshalb muss dieser über einen Rechtsstreit zwischen der Deutschen Luft- hansa und der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFH) über die Einstellung und Rückforderung von Beihilfen der öffent- lichen FFH an die Billigfluggesellschaft Ryanair urteilen. Diese Vorabentschei- dung schreibt den nationalen Gerichten Kampf um Kompetenzen fokus EU 4 | Flughafen Fakten | 01/2014 Die aktuelle EU-Rechtsprechung sowie Regulierungs-Tendenzen zeigen, wie gesetzgeberische Praxis zum Selbstläufer werden kann. Zur Verbesserung der Servicequalität für seine Reisenden und angespornt durch das regelmäßig vom Airports Council Inter- national durchgeführte Benchmarking- Programm Airport Service Quality (ASQ) stellt sich der Flughafen Wien den Anfor- derungen der 22 Millionen Passagiere, die das Drehkreuz jährlich nutzen. Die Steige- rung der Service-Qualität und des Passa- gierkomforts stehen für den Flughafen Wien ganz oben auf der Prioritätenliste: Im Rahmen einer Service-Offensive arbeiten verschiedene Arbeitsgruppen aus allen Unternehmensbereichen an Verbesse- rungsmöglichkeiten. Über 120 Einzelmaß- nahmen wurden bereits umgesetzt. Ein paar Beispiele: Sofort-Service-Schalter Direkt bei der zentralen Sicherheitskon- trolle im Check-in 3, bei den B-Gates im Pier West wurden Sofort-Service-Schalter eingerichtet. Passagiere erhalten damit rasch und unkompliziert Hilfestellung im Fall von Reklamationen im Zuge der vorgeschriebenen Sicherheitskontrollen sowie Unterstützung, wenn nachträg- lich Gepäck eingecheckt werden muss. Ein besonderes Service ist die Möglichkeit, sich Gegenstände, die an der Sicherheitskontrolle zurück- gewiesen werden müssen, wie nicht ordnungsgemäß verpackte Flüssigkeiten über 100 ml gegen Gebühr nach- senden zu lassen. WLAN-Angebot und Laptop-Chairs WLAN wird immer weiter ausgebaut und ist flächen- deckend in allen Terminalbe- reichen am Flughafen Wien verfügbar. Im Check-in 3 stehen außerdem spezielle Laptop-Chairs mit integriertem Stromanschluss bereit. Der Flughafen Wien zählt im Bereich Netzanbindung zu den Top-Performern in Europa. Bei der aktuellen ASQ-Umfrage konnte daher der zweite Platz im Bereich WLAN/Internet Access erreicht werden. Family Fun Gate und Mobilitätsservice Im März 2014 wurde das Family Fun Gate im Check-in 3 (Gate F01) eröffnet. Hier können sich die jüngsten Passagiere die Wartezeit bis zum Abflug mit Herumtollen auf dem Klettergerüst, zwei Rutschen, einer Kletterwand und vielem mehr vertreiben. Der Eintritt ist kostenlos, der Erlebnisbereich ist rund um die Uhr geöffnet.Als ersterAnlaufpunkt für Mobili- tätsbedürfnisse dient der Service-Schalter im Check-in 3. Ob es um Leihkinderwägen oder ein Shuttle-Service für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität und Fami- lien geht – die Kolleginnen und Kollegen sind stets darum bemüht, den beson- deren Bedürfnissen der Passagiere nachzu- kommen. Außerdem ist der Schalter auch direkte Schnittstelle zur Polizei – die Kolle- ginnen und Kollegen haben einen „direkten Draht“ zur Polizei am Flughafen Wien. Q Service: Der Flughafen stellt sich dem Wettbewerb airport aktuell nun vor, keine „Entscheidungen zu treffen, die einer Entscheidung der Kommission zuwiderlaufen, selbst wenn sie nur vorläu- figen Charakter hat.“ Bisher hatten der Gerichtshof und die Kommission daran festgehalten: Das nationale Tatsachen- gericht soll sich davon überzeugen, ob der Tatbestand einer Beihilfe tatsächlich erfüllt ist. Diese unabhängige Tatsachen- prüfung schneidet der EuGH nun den nati- onalen Gerichten ab. Das Diktum, dass sich Gerichte bereits den Beschlüssen der Verwaltungsbehörde Kommission zur Einleitung eines Verfahrens fügen sollen, könnte den Vorwurf einer Rechtsverwei- gerung herausfordern. Das Urteil entfaltet für alle beihilfe“verdächtigen“ Wirtschafts- sektoren brisante Breitenwirkung. Es handeltsichzugleichumeinUrteildarüber, ob nationale Gerichte bereits dann an Beschlüsse der Europäischen Kommission gebunden sind, wenn diese ein förmliches Prüfverfahren wegen desVerdachts rechts- widriger Beihilfen einleitet - und nicht erst nach dessen Abschluss. Europäische Gesetzgebung schafft Präzedenzfälle Die beiden Beispiele – Bodenverkehrs- dienste und EuGH-Rechtsprechung – zeigen deutlich, wie gesetzgebende Praxis zum Selbstläufer werden kann. Zwar kann in der Europäischen Union nur das entschieden werden, was die Mitglieds- staaten den gesetzgebenden Instituti- onen per Verträgen zugesprochen haben. Dennoch muss im Auge behalten werden, welche Implikationen und Wegwei- sungen gelebte Praxis möglich macht.Was forciert wird, wo die Durchsetzung gegen vernünftigen Widerstand erzwungen wird und wie Entscheidungen als Präzedenz- fälle wirken, ist nicht zufällig. Es geht gerade in internationaler Regulierung und in europäischer Gesetzgebung nicht nur um das tatsächliche Politikfeld – Durchset- zungsziele werden bewusst gewählt und gelten im Erfolgsfall als Etappensiege im Kampf um Kompetenzen. Der Flughafen als Wirtschaftsfaktor, als Arbeitsplatz, als Infrastrukturversorger und als österreichisches Unternehmen steht in diesen Sphären und Entwick- lungen unter Spannung. Denn neben den politisch-regulatorischen Entwicklungen als Adressat unterschiedlicher nationaler wie internationaler Gesetzgebungen steht er auch im internationalen Wettbewerb mit anderen Flughäfen. Q 01/2014 | Flughafen Fakten | 5 Mit dem kostenlosen WLAN-Angebot ist der Flughafen Wien internationaler Top-Performer.
  • 4. 6 | Flughafen Fakten | 01/2014 Verkehrspolitik aktuell Strecke 2011 2012 Inland 1.452.735,02 € 1.476.544,27 € Kurz 47.387.760,00 € 66.465.472,00 € Mittel 3.886.620,00 € 5.499.620,00 € Lang 23.727.375,00 € 32.760.315,00 € Summe 76.454.490,02 € 106.201.951,27 € Der Flugabgabe unterliegt der Abflug einer Passagierin/eines Passagiers von einem österreichischen Flughafen mit einem motorisierten Luft- fahrzeug, zu entrichten ist die Gebühr pro Abflug in folgender Höhe: Kurzstrecke: 7 €, Mittelstrecke: 15 €, Langstrecke: 35 € Der Flughafen Wien spielt mit seinen über 4.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den insgesamt 20.000 am Standort Beschäftigten eine besonders große Rolle. Eine Stärkung des Luftfahrt- und Tourismus-Standorts Österreichs würde der Abbau regulativer Hemmnisse, wie der 2011 eingeführten Flugabgabe bedeuten. Das Regierungsprogramm sieht eine „Überprüfung der Flugabgabe im Gleich- klang mit unseren wichtigsten Nachbarn und Handelspartnern“ vor; in Österreich wurde die Flugabgabe als unmittelbare Reaktion auf die deutsche Ticketsteuer eingeführt. Beide Länder haben nun mit erheblichen Wettbewerbsnachteilen zu kämpfen, nicht zuletzt aufgrund der Höhe der Flugabgabe. Eine Abschaffung in Österreich würde Antrieb für Wachstum und die Weiterentwicklung des Standorts bringen. Hemmschuh Flugabgabe Die Flugabgabe ist eine Belastung für den Standort Flughafen Wien, denn die Flugli- nien beziehen die Abgabe in ihre Gesamt- kalkulation bei der Entscheidung für oder gegen eine Destination ein – in diesem Wettbewerb ist Österreich nun einfach teurer. Darunter leidet in der Folge die gesamte Tourismuswirtschaft. „Studien belegen, dass der heimischen Luftver- kehrswirtschaft durch die Flugabgabe über eine Million Passagiere entgehen“, sagt Dr. Günther Ofner, Vorstandsdirektor der Flughafen Wien AG. „Gleichzeitig wachsen in Regionen außerhalb der EU wie in der Türkei und im Nahen und Mitt- leren Osten neue Mega-Airports heran, die keinen vergleichbaren Beschränkungen unterliegen und so viel einfacher am welt- weiten Verkehrswachstum partizipieren können,“ so Ofner. Die Abschaffung der Flugabgabe hätte auch positive wirtschaftliche Auswir- kungen – das zeigt eine 2012 veröffent- lichte Studie von Oxford Economics, deren Berechnungen aktuelle Zahlen der Luft- fahrtindustrie zugrunde liegen. Pro Jahr würde die Abschaffung der Flugabgabe in Österreich durch die Reduktion des Ticket- preises zu einem Zuwachs von 1,1 Milli- onen Passagieren, einem zusätzlicher BIP-Beitrag von 229 Millionen Euro und zu 3.360 mehr Arbeitsplätzen führen. Im Juni 2013 hat eine Umfrage ergeben, dass eine klare Mehrheit von knapp 60 Prozent der Österreicherinnen und Öster- reicher für die Abschaffung dieser „Ticket- steuer“ ist. Lediglich 9 Prozent sind für deren Beibehaltung, der Rest hatte keine klare Meinung. Die Befragung wurde durch das Marktforschungsinstitut GfK Austria unter 1.000 Befragten durchgeführt. Auch in Deutschland mehren sich die Stimmen, die eine Abschaffung fordern. Immerhin mussten allein die deutschen Airlines im vergangenen Jahr zusätzliche Belastungen von knapp 600 Millionen Euro hinnehmen. Der Vergleich macht sicher In den Niederlanden wurde die Ticket- steuer aufgrund der Abwanderung der Passagiere nach wenigen Monaten wieder abgeschafft. Eine Untersuchung aus dem Jahr 2010 bestätigte, dass Einnahmen von 260 Millionen Euro volkswirtschaftliche Einbußen von über 1,5 Milliarden Euro gegenüber standen. Auch Malta hat die Flugticketsteuer bereits kurz nach ihrer Einführung wieder abgeschafft, Däne- mark musste sie aufgrund des Ausweich- verkehrs nach Göteborg bereits im ersten Jahr halbieren, um sie kurz darauf ganz abzuschaffen. Irland hat sie erst im April 2014 ganz aufgehoben. In Schweden und Belgien wurde das Vorhaben aufgrund negativer Assessments bereits vor Imple- mentierung wieder zurückgezogen. Zürich ist dabei in der komfortablen Posi- tion, weder eine Flugabgabe bezahlen zu müssen, noch dem europäischen Emissi- onshandel zu unterliegen. Q Staatliche Einnahmen durch die Flugabgabe: „Studien belegen, dass der hei- mischen Luftverkehrswirtschaft durch die Flugabgabe jährlich über eine Million Passagiere ent- gehen.“ Dr. Günther Ofner Vorstandsdirektor der Flughafen Wien AG Fortsetzung „Antrieb zur Standortentwicklung“: Ljubljana Mailand München Zürich Prag Bratislava Budapest Wien Belgien nicht umgesetzt (2008) Dänemark abgeschafft (2007) Irland abgeschafft (2014) Malta abgeschafft (2008) Niederlande abgeschafft (2009) Schweden abgeschafft bzw. nicht umgesetzt (2006) Der Flughafen Wien feiert 2014 seinen sechzigsten Geburtstag: Im Jänner 1954 übernahm die neu gegründete Wiener Flughafenbetriebsgesellschaft m.b.H von der britischen Luftwaffe den Flugplatz zwischen Fischamend und Schwechat und startete mit dem operativen Betrieb. Vorgänger des Flughafens Wien war der Flughafen Aspern, der im Juni 1912 eröffnet wurde. 1938 war der Flughafen Schwechat als Fliegerhorst gegründet worden und diente nach Ende des Zweiten Weltkriegs den britischen Truppen als Stützpunkt. Nach der Übernahme durch die Flughafen- betriebsgesellschaft erteilte das Verkehrs- ministerium 1956 die Bewilligung „zur Errichtung und zum Betrieb eines für den allgemeinen Verkehr bestimmten Flugha- fens“. Von da an nahm die Erfolgsgeschichte Flughafen Wien ihren Lauf. Heute betreut der Flughafen Wien 22 Millionen Passa- giere, gilt als wichtiges Drehkreuz nach Osteuropa und Leitbetrieb sowie großer Wirtschaftsfaktor der Region. Q Zeitreise: 60 Jahre Flughafen Wien 1954: Gründung der Wiener Flughafen- betriebsgesellschaft 1956: Bewilligung zum allgemeinen Flughafenbetrieb 1957: Gründung der AUA 1960: 409.000 Passagiere 1973: 2 Mio. Passagiere 1977: Eröffnung der zweiten Piste durch Bundespräsident Kirchschläger 1982: Anbindung an Ostautobahn 1989: 5 Mio. Passagiere 1991: Inbetriebnahme des Air Cargo Centers 1992: Der Flughafen Wien geht an die Börse und ist nunmehr eine Aktiengesellschaft 2003: Der City Airport Train geht in Betrieb 2003: 12,8 Mio. Passagiere 2005: Eröffnung des neuen Towers 2012: Der neue Terminal, Check-in 3 geht in Betrieb In der Zukunft: Service-Offensive, Erweiterung des Bahnhofs, neues Hotel airport aktuell Keine oder keine vergleichbare Flugabgabe Flugabgabe 01/2014 | Flughafen Fakten | 7 In Europa haben sich bereits einige Länder von der Idee einer Flugabgabe abgewandt. Luftaufnahme 1954 Besucherrundfahrt am Vorfeld 1967 Ein Blick auf die unmittelbaren Nachbarländer zeigt die Situation Österreichs bei der Flugabgabe.
  • 5. 71Fluggesellschaften am Flughafen Wien Standort-Studie Noch im Sommer 2014 wird die vom Wirt- schaftsforschungsinstitut (WIFO) durch- geführte Studie zum Wirtschaftsfaktor Flughafen Wien-Schwechat präsentiert. Angelehnt an die Studie aus dem Jahr 2007 wird die Rolle des Flughafens als Einfluss- faktor am Standort aus volkswirtschaftli- cher Sicht analysiert. Nachhaltigkeit neu Für das Jahr 2014 erarbeitet die Flughafen Wien AG, gestützt auf die Richtlinien der Global Reporting Initiative (GRI), wieder einen Nachhaltigkeitsbericht. Die Richt- linie beinhaltet Fragen zu den Aktivitäten des Unternehmens im Bereich Nachhaltig- keit und beruht auf dem 3-Säulen-Modell, das soziale, ökologische und ökonomische Aspekte beinhaltet. Es sind 58 Standardin- dikatoren und 91 Leistungsindikatoren in der Richtlinie, also insgesamt 149. Entscheidung zur dritten Piste Nachdem bis Ende des Jahres 2013 keine Entscheidung des Unabhängigen Verwalt- ungssenats zum UVP-Verfahren zur dritten Piste getroffen wurde, ist nun der neu geschaffene Bundesverwaltungsge- richtshof zuständig. Ein Zeitpunkt für eine mögliche Entscheidung ist für die Flug- hafen Wien AG derzeit nicht absehbar. Erst nach Vorliegen einer rechtskräftigen 01/2014 | Flughafen Fakten | 8 21.999.926 Passagiere gesamt 2013 (-0,7 % im Vergleich 2012) 6.794.632 Transferpassagiere 2013 (-3,7 % im Vergleich 2012) 231.179Bewegungen 2013 (-5,5 % im Vergleich 2012) 600Starts und Landungen pro Tag am VIE 96Abstellplätze für Flugzeuge, davon sind 37 direkte An- dockpositionen bei den Gates 60.000Abgefertigte Gepäck- stücke pro Tag 14Kilometer Bandlänge der Ge- päckförderanlagen flughafen wien in zahlen ausblick Feedback und Kontakt Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung zur aktuellen Ausgabe der Flughafen Fakten. Die Public Affairs Abteilung der Flughafen Wien AG ist offen für Ihre Fragen und Anregungen: publicaffairs@viennaairport.com, Tel. 01/7007 – 22222 Sie können uns auch gerne direkt kontaktieren: Mag.a Sophie-Marie Wollner, BA Flughafen Wien AG Office Park 1 A-1300 Wien-Flughafen Tel. +43-1-7007-22470 Mobil: +43-664-835 6755 s.wollner@viennaairport.com Dr. Christian Steyrer, MBA Flughafen Wien AG Office Park 1 A-1300 Wien-Flughafen Tel.: +43-1-7007-22410 c.steyrer@viennaairport.com Entscheidung wird die Flughafen Wien AG abhängig vom Verkehrsaufkommen und den entsprechenden Prognosen eine tatsächliche Realisierung nach wirt- schaftlichen Gesichtspunkten prüfen. Aus heutiger Sicht ist langfristig eine dritte Piste jedenfalls notwendig, um das Wachstum des Drehkreuzes Flughafen Wien langfristig sicherzustellen. Q Impressum: Flughafen Wien Aktiengesellschaft, Public Affairs, Postfach 1, 1300 Wien-Flughafen, www.viennaairport.com DVR: 008613, Firmenbuchnummer: FN42984m, Firmenbuchgericht: Landesgericht Kornneuburg