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Jörn Schugt
                      Dipl.-Kfm. (FH)




                      Projektleiter (Beratung)
                      bei der RED Consult GmbH
                      und akkreditierter Berater
                      bei der KfW-Beraterbörse




Geplante Gesetzesänderung zum Gründungszuschuss

Die viel diskutierten Gesetzesänderungen zum Gründungszuschuss basieren auf
dem Gesetzentwurf „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am
Arbeitsmarkt“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS vom 25. Mai
2011).

Bisher war laut Bundesagentur für Arbeit der Gründungszuschuss eines Ihrer
erfolgreichsten Instrumente. Auch 6 Monate nach Ende der Förderung sind mehr als
90 Prozent der Gründer weiterhin selbständig. Dennoch sollen die Zuschüsse massiv
reduziert, Zugangsvoraussetzungen erschwert und Modalitäten des
Gründungszuschusses geändert werden.

Welche gravierenden Änderungen bringt der Gesetzesentwurf mit sich:



        Das zur Verfügung stehende jährliche Budget von 1,8 Milliarden Euro wird
        massiv gekürzt und auf 400 Millionen Euro reduziert.
        Der Rechtsanspruch auf einen Gründungszuschuss wird abgeschafft und in
        eine Ermessensleistung umgewandelt.
        Die Gründungsförderung (Arbeitslosengeld I plus 300 Euro) wird von neun auf
        sechs Monate gekürzt; die Aufbauförderung in Höhe von 300 Euro monatlich
        wird von sechs auf neun Monate verlängert.
        Ein Gründungszuschuss kann nur geleistet werden, wenn ein Anspruch auf
        Arbeitslosengeld von 150 Tagen (statt bisher 90 Tagen) besteht.




© RED Consult GmbH                      Seite 2 / 2                      07.11.2011
Ursprünglich sollten die Kürzungen des Gründungszuschusses am 1. November
2011 ohne Übergangsregelungen in Kraft treten. Weil auch die Bundesländer unter
anderem die geplanten Einsparungen beim Gründungszuschuss ablehnten, fiel das
„Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ im
Bundesrat durch. Die zentrale Forderung des Bundesrates ist, den
Gründungszuschuss für Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, in der
bewährten Form zu erhalten. Nun muss der Vermittlungsausschuss neu über den
Gesetzentwurf diskutieren.

Durch das Veto des Bundesrates in der Sitzung am 14.10.2011 zu dem
Gesetzentwurf ist das Inkrafttreten der Gesetzesänderung nun um einige Wochen
aufgeschoben, jedoch nicht aufgehoben. Es handelt sich hierbei nicht um ein
zustimmungspflichtiges Gesetz. So kommt es im Vermittlungsausschuss auch zu
keinen direkten Verhandlungen zwischen den Parteien. Im Ausschuss wird lediglich
der Wortlaut des Einspruchs formuliert. Der Bundestag muss dann erneut über das
Gesetz abstimmen und es mit Kanzlermehrheit beschließen.

Anschließend wird das Gesetz vom Bundespräsidenten unterzeichnet und innerhalb
weniger Tage veröffentlicht. Veränderungen, die sich aus der Gesetzesänderung
ergeben treten am ersten Tag der Veröffentlichung in Kraft!
Da der Zeitplan noch nicht abschließend feststeht, gilt weiterhin die Empfehlung an
alle Gründer, den Gründungszuschuss so schnell wie möglich zu beantragen um
noch die vorhandenen Regelungen in Anspruch nehmen zu können.




© RED Consult GmbH                   Seite 2 / 2                          29.03.2011

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Geplante Gesetzesänderung zum Gründungszuschuss

  • 1. Jörn Schugt Dipl.-Kfm. (FH) Projektleiter (Beratung) bei der RED Consult GmbH und akkreditierter Berater bei der KfW-Beraterbörse Geplante Gesetzesänderung zum Gründungszuschuss Die viel diskutierten Gesetzesänderungen zum Gründungszuschuss basieren auf dem Gesetzentwurf „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS vom 25. Mai 2011). Bisher war laut Bundesagentur für Arbeit der Gründungszuschuss eines Ihrer erfolgreichsten Instrumente. Auch 6 Monate nach Ende der Förderung sind mehr als 90 Prozent der Gründer weiterhin selbständig. Dennoch sollen die Zuschüsse massiv reduziert, Zugangsvoraussetzungen erschwert und Modalitäten des Gründungszuschusses geändert werden. Welche gravierenden Änderungen bringt der Gesetzesentwurf mit sich: Das zur Verfügung stehende jährliche Budget von 1,8 Milliarden Euro wird massiv gekürzt und auf 400 Millionen Euro reduziert. Der Rechtsanspruch auf einen Gründungszuschuss wird abgeschafft und in eine Ermessensleistung umgewandelt. Die Gründungsförderung (Arbeitslosengeld I plus 300 Euro) wird von neun auf sechs Monate gekürzt; die Aufbauförderung in Höhe von 300 Euro monatlich wird von sechs auf neun Monate verlängert. Ein Gründungszuschuss kann nur geleistet werden, wenn ein Anspruch auf Arbeitslosengeld von 150 Tagen (statt bisher 90 Tagen) besteht. © RED Consult GmbH Seite 2 / 2 07.11.2011
  • 2. Ursprünglich sollten die Kürzungen des Gründungszuschusses am 1. November 2011 ohne Übergangsregelungen in Kraft treten. Weil auch die Bundesländer unter anderem die geplanten Einsparungen beim Gründungszuschuss ablehnten, fiel das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ im Bundesrat durch. Die zentrale Forderung des Bundesrates ist, den Gründungszuschuss für Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, in der bewährten Form zu erhalten. Nun muss der Vermittlungsausschuss neu über den Gesetzentwurf diskutieren. Durch das Veto des Bundesrates in der Sitzung am 14.10.2011 zu dem Gesetzentwurf ist das Inkrafttreten der Gesetzesänderung nun um einige Wochen aufgeschoben, jedoch nicht aufgehoben. Es handelt sich hierbei nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz. So kommt es im Vermittlungsausschuss auch zu keinen direkten Verhandlungen zwischen den Parteien. Im Ausschuss wird lediglich der Wortlaut des Einspruchs formuliert. Der Bundestag muss dann erneut über das Gesetz abstimmen und es mit Kanzlermehrheit beschließen. Anschließend wird das Gesetz vom Bundespräsidenten unterzeichnet und innerhalb weniger Tage veröffentlicht. Veränderungen, die sich aus der Gesetzesänderung ergeben treten am ersten Tag der Veröffentlichung in Kraft! Da der Zeitplan noch nicht abschließend feststeht, gilt weiterhin die Empfehlung an alle Gründer, den Gründungszuschuss so schnell wie möglich zu beantragen um noch die vorhandenen Regelungen in Anspruch nehmen zu können. © RED Consult GmbH Seite 2 / 2 29.03.2011