5. Das IT-Sicherheitsgesetz
Bild: christiaan_008/flickr
Gomer sterben nicht. Gomer gehen zu Boden.
Juristische Probleme sind zähe Wiedergänger. Passen Sie gut darauf auf, wenn Sie
eines haben, sonst verselbständigt es sich.
Bei Herzstillstand zuerst den eigenen Puls fühlen.
Rechtliche Probleme muss man praktisch nie innerhalb der nächsten zehn Minuten
lösen. Ob tatsächlich ein Fehler passiert ist, kann man selbst im ersten Schreck
nicht adäquat bewerten.
An Verlegung denken.
Sie sind für rechtliche Probleme kein Experte.
Fachkollege / -kollegin mit Behördenerfahrung ist
der/die ÄLRD.
6. Treat the case!
Das IT-Sicherheitsgesetz
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Treat the patient!
7. Das IT-Sicherheitsgesetz
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Wir sind oft kollegial, können aber dennoch gegenläufige Interessen haben.
Übermäßiges Misstrauen ist meist unangemessen. Prüfen Sie aber immer, ob es
um Sie selbst geht oder gehen könnte.
Niemand muss sich selbst belasten, und auch zu Schnellschüssen ist man nicht
verpflichtet.
„Da muss ich selbst nochmal nachdenken, wie das eigentlich war. Kann ich Ihnen
eine kurze Stellungnahme mailen? Ich stecke gerade in einer ganz anderen Sache.“
Beachten Sie Ihre Schweigepflicht.
Wenn Sie an einer Patientversorgung beteiligt waren, dürfen Sie typischerweise
nicht ohne weiteres Angaben machen. Weisen Sie freundlich auf das Problem hin
(Schweigepflichts-verletzung ist auch eine Straftat!) und holen Sie sich Rat.