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Festnetz: 0721 82109263
Mobilfunknetz: 0176 42679497
Fax: 0721 85144627
E-Mail: andreas.pfefferle@gmail.com
Blog: blog.wahnsinn-und-gesellschaft.de
Datum: 02.07.2020
Andreas Pfefferle - Im Eichbäumle 18 - 76139 Karlsruhe
Polizeipräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 31–33
76131 Karlsruhe
Betreff:
Ein Nervenkranker, der nichts verbrochen hat, wird in der Bundesrepublik Deutschland
wegen seiner Krankheit über Jahrzehnte verfolgt und gequält. Die juristische Aufarbeitung
soll nun mit einigen Strafanzeigen eingeleitet werden. Dabei wird auch zu klären sein, wel-
che Rolle Polizei und Justiz gespielt haben und spielen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
als unbescholtener Nervenkranker bin ich, in der Bundesrepublik Deutschland, über Jahrzehnte und aus
faschistoiden Motiven, Opfer mehrerer Verbrechen und mehrerer Staatsverbrechen, insbesondere von
Verfolgung, Gewalt und Willkür, geworden.
Im Wesentlichen handelt es sich hier um gemeinschaftlich begangenen, falls ich nicht schon tot bin, ver-
suchten, Mord.
Ich hoffe, Sie erkennen die besondere Bedeutung dieses unglaublichen Falles. Hierzu verweise ich auch
auf mein Blog:
https://blog.wahnsinn-und-gesellschaft.de
und dort insbesondere auf den Blog-Beitrag:
https://blog.wahnsinn-und-gesellschaft.de/2019/03/eine-zeit-in-der-hoelle.html
Die im Folgenden genannten PDF-Dokumente, Fotos, Bildschirmaufnahmen und weiteres Beweismateri-
al finden Sie unter:
https://drive.google.com/drive/folders/1GVWqzWbb8vdV-H-xn1vThDBqRs1TkAmn?usp=sharing
und:
https://drive.google.com/drive/folders/14t9RkYMQ0bBIVf8Q_8gUAuJMpVFUK1Qn?usp=sharing
Ich habe mich bereits, zunächst per E-Mail, und anschließend, am 21.02.2020, per Einschreiben mit
Rückschein, an das Polizeirevier Karlsruhe-Waldstadt, an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe und an das
Polizeipräsidium Karlsruhe gewendet: Vergeblich, denn die E-Mail-Antwortnachrichten sind Fälschungen:
Alle E-Mail-Nachrichten, die ich angeblich von der Polizei empfangen habe, wurden von der IP-Adresse
193.197.148.18 an den Server meines Google Mail Kontos gesendet. Laut meinen Recherchen gehört
diese IP-Adresse zur Universität Stuttgart. Und die Rückscheine zu meinen Einschreiben sind alle man-
gelhaft. Zudem stimmt das Datum der Zustellung auf den Rückscheinen nicht mit den Angaben der Pa-
ketverfolgung zur Zustellung überein. Zu meiner Strafanzeige per Einschreiben mit Rückschein gegen
den Rechtsanwalt Dr. Schneider-Addae-Mensah habe ich bis heute keinerlei Rückmeldung bekommen.
Dies habe ich selbstverständlich mit Beweismaterial dokumentiert.
Mit diesem Schreiben erstatte ich, Andreas Pfefferle, geboren am 23.10.1965 in Karlsruhe, wohnhaft Im
Eichbäumle 18, 76139 Karlsruhe, Deutschland, Personalausweisnummer L8RYVHWVG,
• Strafanzeige gegen Unbekannt, zunächst bei Unitymedia und Telekom, aufgrund der §§ 303a
(Datenveränderung), 202a (Ausspähen von Daten), 202b (Abfangen von Daten), 201 (Verletzung
der Vertraulichkeit des Wortes) StGB und aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände.
• Strafanzeige wegen des Verdachts des Betrugs (§ 263 StGB) und aller anderen in Betracht kom-
menden Straftatbestände gegen Unbekannt und die Rechtsanwälte
Strafanzeigen von Andreas Pfefferle: Seite 1 von 19
- Dr. David Schneider-Addae-Mensah, Kantstraße 4, 76137 Karlsruhe
- Andreas Thomalla, Apothekergässchen 4, 86150 Augsburg
- Udo Vetter, Lützowstraße 2, 40476 Düsseldorf
• Strafanzeige nach § 239 StGB wegen Freiheitsberaubung und aller anderen in Betracht kom-
menden Straftatbestände gegen alle an meiner Ingewahrsamnahme am 26.08.2016 mit anschlie-
ßendem unfreiwilligen Aufenthalt vom 26.08.2016 bis zum 31.08.2016 in der Klinik für Psychiatrie
und Psychotherapeutische Medizin des Städtischen Klinikums Karlsruhe verantwortlich beteilig-
ten Personen.
Da ich mich gegen meinen Willen und laut Patientenakte ohne Behandlungsvertrag (Patientenak-
te.pdf, Seite 29) in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin des Städtischen
Klinikums Karlsruhe, nicht zur Behandlung, sondern zum Zwecke polizeilicher Ermittlungen, auf-
gehalten habe und dieser Aufenthalt meiner Krankenkasse, der AOK, in Rechnung gestellt wur-
de, erstatte ich zudem insbesondere auch Strafanzeige nach § 263 StGB wegen Betrugs (Versi-
cherungsbetrug) gegen die verantwortlichen Personen.
• Strafanzeige gegen Unbekannt, zunächst bei Amazon, wegen Fälschung technischer Aufzeich-
nungen (§ 268 StGB), Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB), Täuschung im Rechts-
verkehr bei Datenverarbeitung (§ 270 StGB) und aller anderen in Betracht kommenden Straftat-
bestände sowie Strafanzeige wegen des Verdachts des Betrugs (§ 263 StGB) und aller anderen
in Betracht kommenden Straftatbestände gegen Unbekannt und den Rechtsanwalt
- Christoph Schmietenknop, Kriegsstr. 39, 76133 Karlsruhe
• Strafanzeige gegen Unbekannt und die Betreiber des De-Mail Systems, zunächst bei 1&1 De-
Mail GmbH, Mentana-Claimsoft GmbH und procilon IT-Solutions GmbH, wegen Fälschung tech-
nischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB), Täu-
schung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung (§ 270 StGB) und aller anderen in Betracht kom-
menden Straftatbestände.
Ich bitte um umgehende Mitteilung des Geschäftszeichens, die telefonische und schriftliche Erreichbarkeit
des zuständigen Sachbearbeiters und Auskunft über den Ausgang des Verfahrens.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Pfefferle
Anlagen:
Anlage A1 Strafanzeige gegen Unbekannt, zunächst bei Unitymedia und Telekom, aufgrund der
§§ 303a, 202a, 202b, 201 StGB und aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände
Anlage A2 Strafanzeige wegen des Verdachts des Betrugs (§ 263 StGB) und aller anderen in Betracht
kommenden Straftatbestände gegen die Rechtsanwälte Dr. David Schneider-Addae-Men-
sah, Andreas Thomalla, Udo Vetter und Unbekannt
Anlage A3 Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung (§ 239 StGB), Betrugs (§ 263 StGB) und aller an-
deren in Betracht kommenden Straftatbestände gegen alle an meiner Verschleppung vom
26.08.2016 bis zum 31.08.2016 verantwortlich beteiligten Personen
Anlage A4 Strafanzeige gegen Unbekannt, zunächst bei Amazon, aufgrund der §§ 268, 269, 270 StGB
und aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände sowie Strafanzeige wegen des
Verdachts des Betrugs (§ 263 StGB) und aller anderen in Betracht kommenden Straftatbe-
stände gegen Unbekannt und den Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop
Anlage A5 Strafanzeige gegen Unbekannt und die Betreiber des De-Mail Systems, zunächst bei 1&1
De-Mail GmbH, Mentana-Claimsoft GmbH und procilon IT-Solutions GmbH, aufgrund der
§§ 268, 269, 270 StGB und aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände
Strafanzeigen von Andreas Pfefferle: Seite 2 von 19
Anlage A1
Strafanzeige gegen Unbekannt, zunächst bei Unitymedia und Telekom, aufgrund der §§ 303a,
202a, 202b, 201 StGB und aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände
Mein Internetverkehr wird offenbar seitens meines Internet Service Providers (Unitymedia) manipuliert.
Und am Samstag, den 01.02.2020, wurde dann möglicherweise sogar, nachdem ich mir das Smartphone
meines Vaters ausgeliehen hatte, der einen Mobilfunk-Vertrag mit der Telekom hat, der Internetverkehr
über mobile Daten dieses Geräts manipuliert.
Zur forensischen Analyse von Bildern wollte ich am Samstag, den 01.02.2020, einen Webdienst nutzen,
denn ich habe den Verdacht, dass Screenshots, die ich am Freitag, den 31.01.2020 aufgenommen habe,
auf meinem Rechner und einem abgezogenen USB-Stick manipuliert wurden. Hierzu waren möglicher-
weise sogar von mir nicht berechtigte Eindringlinge in meinem Haus.
Die kostenfreie Version des Webdienstes ohne Login:
https://fotoforensics.com
Die Premium Version mit Login:
https://lab.fotoforensics.com
Mir wurden über Unitymedia gefälschte Versionen der Seiten unter diesen Adressen ausgeliefert, die so
manipuliert wurden, dass der kostenfreie Dienst gar nicht funktionieren kann, da man keine Dateien hoch-
laden kann (Ich habe die HTML-Seite gespeichert: Man sieht im Quelltext, dass die Seite nutzlos ge-
macht wurde.). Das Login bei der Premium Version wird durch eine falsche Fehlermeldung verhindert.
Warum sollte ich zu den „Banned Users” dieses Webdienstes gehören?
Daraufhin suchte ich die Seite der kostenlosen Version im Google Cash. Die Seite wurde von Google
ebenfalls am Samstag, den 01.02.2020 – gegen 03:00 Uhr (GMT) – gespeichert: Im Cache von Google
sieht die Seite aber ganz anders aus.
Ich führte anschließend ein Telefongespräch hierzu mit meinem Bruder, Thomas Pfefferle, wohnhaft Im
Eichbäumle 40, 76139 Karlsruhe, über meinen Festnetzanschluss, der ebenfalls von Unitymedia betrie-
ben wird.
In diesem Gespräch dachte ich laut darüber nach, mir das Smartphone meines Vaters zu nehmen, und
über mobile Daten, also den Mobilfunkdienst, den er bei der Telekom gebucht hat, die Seite der kostenlo-
sen Version aufzurufen.
Nach dem Gespräch rief ich tatsächlich auf dem Smartphone meines Vaters im Android Chrome Browser
die Seite über Mobildaten auf und erhielt auch eine funktionierende Seite, die ungefähr so aussieht, wie
die von Google gespeicherte Version.
Es fehlt jedoch ein CAPTCHA.
Zum 01.02.2020 wird über die Telekom Verbindung für blockierte Nutzer die Zahl 9523 angegeben. Auf
der Seite befindet sich in der Fußzeile in Form eines kleinen Bildes eine Information zur Netzwerkverbin-
dung: Über die Farbe des Bildes wird angezeigt, ob die Netzwerkverbindung nur IPv4, nur IPv6 oder eine
Kombination dieser Protokollversionen über verschiedene Tunneltechnologien unterstützt. Am
01.02.2020 ist dieses Bild schwarz (ipv4x).
Zum 03.02.2020 wird über die Telekom Verbindung für blockierte Nutzer die Zahl 9434 angegeben. Dem-
nach sollen im Zeitraum von zwei Tagen fast hundert Nutzer wieder Zugang erhalten haben. Das Bild zur
Netzwerkverbindung ist nun rot (ipv4).
Da mir dies verdächtig vorkommt, erstatte ich zur Klärung auch Strafanzeige gegen die Telekom.
Eigentlich wollte ich über die Telekom Verbindung des Smartphone meines Vaters die Bilder zum Web-
dienst hochladen. Jedoch zeigen die Fotos, die ich von seinem Smartphone aufgenommen habe, dass
die Verbindung nun über WLAN (Unitymedia) erfolgt. Entweder habe ich tatsächlich auf Bitten meines
Vaters, der sich über anfallende Kosten beschwerte, die Verbindung auf WLAN (Unitymedia) umgestellt
und vergessen, dies rückgängig zu machen, oder, möglich aber unwahrscheinlich, die Fotos wurden ma-
nipuliert.
Strafanzeigen von Andreas Pfefferle: Seite 3 von 19
Anlage A1
Jedenfalls belegen die Fotos, dass der HTTP POST zum Upload über WLAN (Unitymedia) fehlgeschla-
gen ist.
Am 27.02.2020 wurde über Unitymedia eine Version von FotoForensics.html ausgeliefert, die verdächti-
ger Weise und aus mir unbekannten Gründen eine Google Chrome Extension referenziert:
<script
src="chrome-extension://ghbmnnjooekpmoecnnnilnnbdlolhkhi/page_embed_script.js
" onload="pvt=&quot;c&quot;" onerror="pvt=&quot;C&quot;"></script>
Das Beweismaterial (Manche Fotos sind mehrfach vorhanden.) finden Sie hier:
https://drive.google.com/drive/folders/14t9RkYMQ0bBIVf8Q_8gUAuJMpVFUK1Qn?usp=sharing
Die Bilder zeigen Screenshots oder mit Android Geräten aufgenommene Fotos von Bildschirmen.
Auf einem Bild sieht man, dass sich der Webdienst unter
https://lab.fotoforensics.com
angeblich darüber beschwert, dass ich mich über das TOR Netzwerk verbinde, obwohl das gar nicht
stimmt – weder der Unsafe Browser des Tails Betriebssystems noch Google Chrome auf Android ver-
wendet TOR.
Der Aufruf der Seiten erfolgte – angeblich – über verschiedene Protokolle: HTTP, HTTPS und HTTPS ge-
kapselt in TOR.
Ich sage „angeblich”, da ich behaupte, dass das von einem USB-Stick gestartete Tails Betriebssystem,
Version 3.15, entweder schon beim Download unter Windows 10 kompromittiert war, obwohl die vorgese-
henen Sicherheitschecks erfolgreich waren, oder später, nicht berechtigt, durch Personen, die in meinem
Haus waren, wie etwa Handwerker oder Einbrecher, manipuliert wurde.
Anders kann ich mir die Manipulation trotz Verwendung von TOR und HTTPS nicht erklären.
Vielleicht wird zusätzlich bei Unitymedia mein Internetverkehr mit HTTPS Interception/SSL Inspection
analysiert.
Daraus ergibt sich – abgesehen davon, dass mein Internetverkehr, und nun auch möglicherweise der
meines Vaters über Mobilfunkdaten, manipuliert wird oder wurde: Entweder hat mein Bruder den Angrei-
fer informiert. Oder aber, und wahrscheinlicher, man hört mein Festnetztelefon – und vermutlich auch
mein ebenfalls über Unitymedia betriebenes Mobiltelefon – ab.
Vielleicht ist auch das ganze Haus instrumentiert worden.
Dies alles ist vielleicht von der Polizei – eventuell nach Genehmigung durch einen Richter – durchgeführt
worden und illegal:
Es gibt keinen legalen Grund für die Manipulation meines Zugangs zu diesem Webdienst.
Falls, abgesehen davon, ein Richter die Überwachung genehmigt hat, ist zu prüfen, wann und mit wel-
cher Begründung dies geschehen ist.
Aufgrund meines Verdachts, meine Windows 10 und Tails Betriebssysteme könnten kompromittiert sein,
verwendete ich vorübergehend einen Raspberry Pi. In dessen Chromium Browser entdeckte ich im Datei-
system eine versteckte, verdächtige Erweiterung, die nicht unter Extensions in den Einstellungen im
Browser angezeigt wird.
Hier ist die Datei manifest.json:
https://drive.google.com/file/d/16AiWwMfzCiH_r3ezCWGYYG7Lqe2dE4yA/view?usp=sharing
In verschiedenen Angelegenheiten habe ich per E-Mail und FAX Strafanzeigen erstattet, nachdem die
Rechtsanwälte Dr. David Schneider-Addae-Mensah, Kantstraße 4, 76137 Karlsruhe und Andreas Tho-
malla, Apothekergässchen 4, 86150 Augsburg, mir mitgeteilt hatten, dass dies möglich sei. Möglicherwei-
se sind meine Schriftsätze niemals am Ziel angekommen, da neben der Manipulation meines Internetver-
kehrs auch Rufnummern umgeleitet werden. Ich erhielt jedoch, nicht amtlich zugestellt und nicht unter-
Strafanzeigen von Andreas Pfefferle: Seite 4 von 19
Anlage A1
zeichnet, eine Vielzahl von Schreiben seitens des Amtsgerichts, der Staatsanwaltschaft und der General-
staatsanwaltschaft:
Offensichtlich handelt es sich um Fälschungen.
Ich habe mich mit meinen Anliegen an ungefähr fünfzig Rechtsanwälte per E-Mail gewendet und fast nur
gar keine Antworten oder Absagen erhalten. Mittlerweile vermute ich, dass meine Anfragen von einem
Mittelsmann (man-in-the-middle) abgefangen werden, der die von mir angeschriebenen Rechtsanwälte
kontaktiert und fragt, ob sie bereit sind, mich aus mir unbekannten Gründen vorsätzlich falsch zu beraten.
Der Mittelsmann lässt nur Antworten von Rechtsanwälten, die auf dieses Angebot eingehen, an mich zu.
Nachdem ich zu dieser Erkenntnis gelangt bin, wurden mir eine Reihe weiterer angeblich amtlicher
Schreiben, von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, der Betreu-
ungsbehörde und dem Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe per Standardbrief zugestellt, die ich
nun aber nicht einmal mehr öffne.
Ein Schreiben stammt angeblich von der Kriminalpolizeidirektion:
Der Briefumschlag mit Fenster wurde auf der Rückseite unter Zuhilfenahme von Klebeband verschlossen
und trägt dort einen Stempel: Polizeipräsidium, Kriminalinspektion 5, Hertzstr. 8–10a, 76185 Karlsruhe.
Jedoch liest man im Fenster als Absender: PP Karlsruhe, Dir. Kriminalpolizei, Hertzstr. 8–10, 76187
Karlsruhe.
Die Schreiben von der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe behaupten, diese Behörde befinde sich in
der Ludwig-Erhard-Allee 4, 76131 Karlsruhe, statt in der Stabelstraße 2, 76133 Karlsruhe, wie es zum
Beispiel vom Geoinformationssystem Bürger-GIS Karlsruhe unter der URL:
https://geoportal.karlsruhe.de/buergergis
angegeben wird.
Ich habe diese Adressen aufgesucht und Fotos gemacht:
In der Stabelstraße 2 wurde jeder Hinweis auf die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe entfernt. Im Inter-
net findet man Fotos, in denen links an der Mauer neben dem Eingang ein gusseisernes Schild mit der
Aufschrift „Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe” zu sehen ist, das auf meinen Fotos fehlt. Außerdem liest
man am Brief- und Klingelkasten Namen von angeblich im Gebäude wohnenden Personen oder Familien,
die im Inneren des Gebäudes nicht zu finden sind.
In der Ludwig-Erhard-Allee 4 wurden Hinweise auf die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe angebracht,
die dort neben der Landesbank Baden-Württemberg und Allianz Baufi|Partner residieren soll: Erstens, ein
Schild, das keinen Hinweis auf Sprechzeiten hat. Zweitens, wurde, zusätzlich zu in die Mauer eingelasse-
nen Briefkästen für die Landesbank Baden-Württemberg und Allianz Baufi|Partner, ein hüfthoher, volumi-
nöser Stahlblech-Schrank mit vier Briefkästen aufgestellt, von denen drei nicht verwendet werden und ei-
ner mit „Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe” beschriftet ist.
Ich wollte die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe in diesem Gebäude aufsuchen, wurde jedoch von ei-
ner Frau, die sich im Foyer aufhielt, daran gehindert, die Treppe hochzusteigen: Sie griff mir an die Kehle
und würgte mich. Ich habe auch von dieser Frau Fotos gemacht.
Ob sich die Kriminalpolizeidirektion des Polizeipräsidiums Karlsruhe tatsächlich in der Hertzstr. 8–10a in
Karlsruhe befindet, bezweifle ich: An dem Gebäude wurde ein Innenhof („Zutritt nur für Polizeibedienste-
te!”), offenbar vor nicht allzu langer Zeit, mit einem Stahlzaun abgegrenzt, der im Satellitenbild von Goo-
gle nicht vorhanden ist. An einem Eingang wurde ein Zettel mit dem Text „Kriminaldauerdienst ab sofort
in der Moltkestraße 62 unter der Tel. Nr. 0721 / 666-5555 erreichbar.” angebracht:
An wen wendet sich dieser Zettel? Gibt es in der Kriminalpolizeidirektion des Polizeipräsidiums Karlsruhe
Publikumsverkehr?
Auch im oben genannten Geoinformationssystem Bürger-GIS Karlsruhe fehlt für die Adresse Hertzstr. 8–
10a, Karlsruhe, irgendein Hinweis auf die Kriminalpolizeidirektion des Polizeipräsidiums Karlsruhe.
Strafanzeigen von Andreas Pfefferle: Seite 5 von 19
Anlage A1
Beim Polizeipräsidium in der Durlacher Allee 31–33 wird gebaut. Laut Schild wird auf dem Gelände der
Polizei ein Neubau für das Finanzamt Karlsruhe Stadt errichtet. Das leuchtet mir nicht unmittelbar ein.
Was soll das? Die Polizei bräuchte das Gelände für eigene geplante Ergänzungsbauten.
Im oben genannten Geoinformationssystem Bürger-GIS Karlsruhe ist der Neubau bereits in der Karte ein-
getragen – ohne Erwähnung des Finanzamts Karlsruhe Stadt.
Strafanzeigen von Andreas Pfefferle: Seite 6 von 19
Anlage A2
Strafanzeige wegen des Verdachts des Betrugs (§ 263 StGB) und aller anderen in Betracht
kommenden Straftatbestände gegen die Rechtsanwälte Dr. David Schneider-Addae-Mensah,
Andreas Thomalla, Udo Vetter und Unbekannt
Die im Folgenden genannten PDF-Dokumente finden Sie unter:
https://drive.google.com/drive/folders/1GVWqzWbb8vdV-H-xn1vThDBqRs1TkAmn?usp=sharing
In der Nacht auf den 26.08.2016 wurde ich, gegen meinen Willen, von der Polizei mit 0,3 ‰ BAK in eine
Ausnüchterungszelle und anschließend von dort, wiederum gegen meinen Willen, von der Polizei in ein
psychiatrisches Krankenhaus verschleppt, wo ich gegen meinen Willen, laut Patientenakte (Patientenak-
te.pdf, Seite 29), die vielleicht teilweise gefälscht wurde, ohne Behandlungsvertrag, auf einer geschlosse-
nen Station untergebracht wurde.
Am 29.12.2016 wurde mir hierzu angeblich amtlich, in nicht beglaubigter Abschrift, ein Beschluss des
Amtsgerichts Karlsruhe, datiert zum 26.08.2016, Geschäftsnummer 710 XIV 777/16 L – offensichtlich ein
Verstoß gegen die Aktenordnung, da es keine Abteilung 710 am Amtsgericht Karlsruhe gibt – des RiAG
Wermann zugestellt (AG-Beschluss-26-08-2016.pdf).
Ich bat den Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah, hiergegen Beschwerde einzulegen (AG-
Beschwerde-Dr-Schneider-Addae-Mensah-29-01-2017.pdf).
Später erhielt ich, nicht amtlich zugestellt, eine nicht datierte Ausfertigung eines Beschlusses des Amts-
gerichts Karlsruhe zu dieser Beschwerde, datiert zum 30.01.2017, des RiAG Dr. Schwirblat (AG-Be-
schluss-30-01-2017.pdf).
Dieses vom RiAG Dr. Schwirblat nicht unterzeichnete Schreiben hätte
1. amtlich zugestellt werden müssen
2. statt an mich, an meinen Rechtsanwalt, Dr. David Schneider-Addae-Mensah, gehen müssen
3. nicht ausgefertigt, sondern in beglaubigter Abschrift vorgelegt werden müssen
Woraus ergab sich überhaupt die Zuständigkeit des RiAG Dr. Schwirblat für einen Vorgang unter der Ge-
schäftsnummer 710 XIV 777/16 L, also laut Registerzechen XIV, Unterbringungs- (§ 312 FamFG) und
Freiheitsentziehungssachen (§ 415 FamFG)?
Laut Geschäftsverteilungsplan war Herr Dr. Schwirblat in Abteilung C 10 beim Amtsgericht Karlsruhe kei-
neswegs zuständig für XIV Angelegenheiten.
Da in dem Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 30.01.2017 meiner Beschwerde nicht abgeholfen
wurde, ging die Angelegenheit angeblich zum Landgericht Karlsruhe.
Von meinem Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah erhielt ich später einen Beschluss des
Landgerichts Karlsruhe in nicht beglaubigter Abschrift und ohne Unterschriften der Richter, der meine Be-
schwerde in einer unanfechtbaren Entscheidung zurückweist (LG-Beschluss-03-07-2017.pdf).
Anschließend beauftragte ich meinen Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah, Verfassungsbe-
schwerde gegen diesen Beschluss des Landgerichts einzulegen (BVG-VB-Dr-Schneider-Addae-Mensah-
10-08-2017.pdf).
Herr Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah stellte mir im Jahr 2018 eine nicht beglaubigte,
von keinem Richter unterzeichnete Abschrift eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zu, in
dem meine Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wird (BVG-Beschluss-05-10-2018.pdf).
Daraufhin veranlasste ich den Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah, meine Beschwerde
dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorzulegen (EGMR-Dr-Schneider-Addae-Mensah-18-
01-19.pdf: Herr Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah gibt als Datum seiner Unterschrift den
18.12.2019 an, obwohl die Beschwerde angeblich am 18.01.2019 eingereicht wurde).
Im Jahr 2019 erhielt ich vom Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah einen Beschluss des
EGMR in englischer Sprache in nicht beglaubigter Kopie, der sich nirgendwo in den öffentlich zugängli-
chen Datenbanken des EGMR finden lässt (EGMR-Beschluss-14-03-2019.pdf).
Strafanzeigen von Andreas Pfefferle: Seite 7 von 19
Anlage A2
Daraus ergibt sich der Verdacht, dass der Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah niemals Be-
schwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe (AG-Beschluss-26-08-2016.pdf), datiert zum
26.08.2016, Geschäftsnummer 710 XIV 777/16 L, eingelegt hat und die Angelegenheit damit nicht zum
Landgericht Karlsruhe, dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Men-
schenrechte gehen konnte.
Jedoch habe ich für die Dienstleistungen des Rechtsanwalts Dr. David Schneider-Addae-Mensah be-
zahlt: Die Rechnungen liegen als Beweismaterial vor:
Der Menschenrechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah hat mich vermutlich betrogen. Mein Ver-
such, einen Rechtsstreit zu führen, wurde offenbar von dem Rechtsanwalt, den ich damit beauftragt hat-
te, vereitelt.
Auf Antrag des Rechtsanwalts Andreas Thomalla, Apothekergässchen 4, 86150 Augsburg, erhielt ich Ak-
teneinsicht zur Geschäftsnummer 710 XIV 777/16 L beim Amtsgericht Karlsruhe – siehe Dokument Ak-
te.pdf.
Herr Dr. David Schneider-Addae-Mensah hat diesen für jeden Rechtsanwalt selbstverständlichen Schritt
unterlassen.
Dieses Dokument ist offensichtlich ganz oder teilweise gefälscht, da es nicht unterzeichnete und nicht be-
glaubigte richterliche Beschlüsse enthält. Die gefälschte Akte enthält jedoch angeblich eingegangene
Schriftsätze des Rechtsanwalts Dr. David Schneider-Addae-Mensah.
Im Dezember 2018 erhielt ich ein angeblich beglaubigtes, aber nicht unterzeichnetes Schreiben des
Amtsgerichts Karlsruhe (Betreuungsgericht) – siehe AG-BG-07-12-2018.pdf. Ich ersuchte Herrn Dr. David
Schneider-Addae-Mensah, die Bestellung eines Betreuers für mich zu verhindern.
Der ganze Schriftverkehr – AG-BG-Dr-Schneider-Addae-Mensah-16-01-2019.pdf, AG-BG-Beschluss-19-
02.2019.pdf – ist offensichtlich gefälscht, da der Beschluss des Amtsgerichts in Ausfertigung statt beglau-
bigter Abschrift vorliegt.
In der Angelegenheit eines mir zugestellten Päckchens, angeblich von Amazon, das mir verdächtig vor-
kommt, hatte ich mich zunächst Hilfe suchend per E-Mail an die Polizei gewandt. Nachdem ich im Inter-
net gelesen hatte, dass man in Baden-Württemberg auch per E-Mail eine Strafanzeige erstatten könne
und mir dies auch von Herrn Dr. David Schneider-Addae-Mensah mitgeteilt wurde, erstattete ich auch
Strafanzeige per E-Mail. Erst heute weiß ich, dass mein Internetverkehr manipuliert wird und damit die
Strafanzeigen möglicherweise niemals ihr Ziel erreichten. Vielleicht ist es in Baden-Württemberg auch gar
nicht möglich, per E-Mail eine Strafanzeige zu erstatten.
Durch Antrag von Herrn Dr. David Schneider-Addae-Mensah wollte ich Akteneinsicht erlangen. Die Akte
(Akte-Amazon.pdf), die Herr Dr. David Schneider-Addae-Mensah mir später vorlegte, ist vermutlich ge-
fälscht.
In diesen Angelegenheiten habe ich mich auch durch den bereits erwähnten Rechtsanwalt Andreas Tho-
malla, Apothekergässchen 4, 86150 Augsburg, und den Rechtsanwalt Udo Vetter, Lützowstraße 2, 40476
Düsseldorf, beraten lassen. Beide haben sich dafür bezahlen lassen, sich den Schriftverkehr unter
https://blog.wahnsinn-und-gesellschaft.de/2019/03/eine-zeit-in-der-hoelle.html
anzusehen und zu beurteilen: Als Rechtsanwälte müssen beide sofort erkannt haben, dass der gesamte
Schriftwechsel offensichtlich ein Betrug ist. Statt mich darauf hinzuweisen, haben Sie mich mutmaßlich
bewusst falsch beraten und mir diese betrügerischen Dienstleistungen in Rechnung gestellt.
Der Verdacht des Betrugs ist nicht nur formell, sondern auch inhaltlich begründet.
Denn Herr Dr. David Schneider-Addae-Mensah schreibt in seiner Beschwerde (AG-Beschwerde-Dr-
Schneider-Addae-Mensah-29-01-2017.pdf) gegen den Beschluss des Amtsgerichts (AG-Beschluss-26-
08-2016.pdf):
„Anschließend wurde er von der Polizei ins Städtische Klinikum Karlsruhe, Station P 20, ver-
bracht, auf der er mehrere Tage freiwillig verbracht hat und schließlich auf eigenen Wunsch hin
am 30.08.2016 entlassen worden ist.”
Strafanzeigen von Andreas Pfefferle: Seite 8 von 19
Anlage A2
Ich habe nie behauptet, mich damals freiwillig im Städtischen Klinikum Karlsruhe aufgehalten zu haben
und auch nicht darum gebeten, diese Behauptung in die Beschwerde aufzunehmen.
Auch im mutmaßlich gefälschten Beschluss des Landgerichts (LG-Beschluss-03-07-2017.pdf) heißt es:
„Anschließend wurde der Betroffene ins Städtische Klinikum verbracht, wo er bis zu seiner Ent-
lassung am 30.08.2016 freiwillig verblieb.”
Obwohl in diesem Beschluss weiter oben zu lesen ist:
„Gegen 10:00 Uhr wurde der Betroffene erneut dem Polizeivertragsarzt Dr. Geßler vorgeführt.
Dieser entschied, dass eine Einweisung nach dem PsychKHG in eine psychiatrische Einrichtung
vorzunehmen sei.”
Offensichtlich gibt es ein reges Interesse an der falschen Behauptung, ich habe mich freiwillig im Städti-
schen Klinikum Karlsruhe aufgehalten. Denn falls das Dokument in der Patientenakte (Patientenakte.pdf,
Seite 29) nicht gefälscht wurde, war ich tatsächlich nicht freiwillig im Städtischen Klinikum Karlsruhe, da
ich die Unterschrift unter den Behandlungsvertrag verweigert habe.
Strafanzeigen von Andreas Pfefferle: Seite 9 von 19
Anlage A3
Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung (§ 239 StGB), Betrugs (§ 263 StGB) und aller anderen in
Betracht kommenden Straftatbestände gegen alle an meiner Verschleppung vom 26.08.2016 bis
zum 31.08.2016 verantwortlich beteiligten Personen
Die im Folgenden genannten PDF-Dokumente finden Sie unter:
https://drive.google.com/drive/folders/1GVWqzWbb8vdV-H-xn1vThDBqRs1TkAmn?usp=sharing
In der Nacht zum 26.08.2016 machte sich mein Vater Sorgen um mich und rief zu meinem Schutz und
Wohl die Polizei.
Unser aller Freund und Helfer verschleppte mich daraufhin, gegen meinen Willen, zunächst in Hand-
schellen zur „Ausnüchterung eines Mischkonsums” von 0,3 ‰ BAK und meiner Regelmedikation von
Neuroleptika in den Zentralgewahrsam und von dort, wiederum gegen meinen Willen, zur Klinik für
Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin des Städtischen Klinikums Karlsruhe, wo ich auf einer ge-
schlossenen Station untergebracht wurde.
Während meines gesamten Aufenthalts auf der geschlossenen Station war ich der Meinung, ich sei nach
PsychKHG zwangsweise untergebracht. Es gelang mir, über das Internet einen Rechtsanwalt zu beauf-
tragen, Protest gegen meinen Freiheitsentzug einzulegen. Nachdem dessen Schreiben bei der Klinik ein-
gegangen war, erklärte man mir, ich sei angeblich freiwillig auf einer geschlossenen Station und könne je-
derzeit gehen. Also verließ ich die Klinik am 31.08.2016.
Dies alles sei zu meinem Schutz und Wohl erforderlich gewesen: Tatsächlich ist das amtlich erstunken
und erlogen.
Denn in Wahrheit war es Zweck meiner Unterbringung in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapeuti-
sche Medizin des Städtischen Klinikums Karlsruhe, mit verdeckten Ermittlern oder V-Leuten Ermittlungen
zu betreiben, die vermutlich seit Jahrzehnten gegen mich geführt werden und wahrscheinlich illegal sind:
Zu meiner Ingewahrsamnahme am 26.08.2016 gibt es unter der Geschäftsnummer/dem Aktenzeichen
710 XIV 777/16 L – offensichtlich ein Verstoß gegen die Aktenordnung, da es keine Abteilung 710 beim
Amtsgericht Karlsruhe gibt – einen Beschluss (AG-Beschluss-26-08-2016.pdf) des Richters am Amtsge-
richt Karlsruhe (Stand 2016) Wermann und eine Akte beim Amtsgericht Karlsruhe, die erstens unvollstän-
dig ist und zweitens falsche Tatsachenbehauptungen enthält.
Der Richter am Amtsgericht Karlsruhe (Stand 2016) Wermann schreibt in diesem Beschluss:
„Unter Berücksichtigung des Zustands des Betroffenen insbesondere der Alkoholisierung und
Medikamenteneinnahme war die Fortdauer des Gewahrsams bis 12:00 Uhr erforderlich und ver-
hältnismäßig. Zu diesem Zeitpunkt kann der Betroffene erneut dem Polizeivertragsarzt zwecks
Einweisung in die Psychiatrie vorgestellt werden.”
Der Beschluss des RiAG Wermann (AG-Beschluss-26-08-2016.pdf), datiert zum 26.08.2016, ist allein
schon deshalb ungültig, weil er gar nicht an diesem Tag geschrieben wurde.
Denn wir lesen in diesem Beschluss (Das Wort „Gewahrsamnahme” gibt es in der deutschen Sprache
gar nicht.):
„Es wird festgestellt, dass die Gewahrsamnahme des Betroffenen am 26.10.2016 um 3.59 Uhr
rechtmäßig war.”
In einer Verfügung (Akte.pdf, AS 17) in der Akte unter der Geschäftsnummer/dem Aktenzeichen 710 XIV
777 /16 L, die ebenfalls zum 26.10.2016 datiert ist, schreibt der Richter am Amtsgericht Karlsruhe (Stand
2016) Wermann:
„Beschluss urschriftlich an das Amtsgericht Karlsruhe Abteilung XIV zur weiteren Veranlassung.”
Das Datum 26.10.2016 ist kein Tippfehler, sondern der Beweis dafür, dass der Beschluss nicht vom
26.08.2016 stammt.
Zudem passt das Registerzeichen XIV – Unterbringungs- (§ 312 FamFG) und Freiheitsentziehungssa-
chen (§ 415 FamFG) – nicht zum Inhalt des Beschlusses, der sich auf § 28 Abs. 1 Nr. 2b) des PolG BW
beruft.
Strafanzeigen von Andreas Pfefferle: Seite 10 von 19
Anlage A3
Diese Argumente begründen gemeinsam den dringenden Verdacht, dass der Beschluss nachträglich ge-
ändert wurde.
Zur weiteren Veranlassung? Was soll das bedeuten?
Mit der Verfügung vom 26.10.2016 ging der Beschluss laut Registerzeichen XIV an die für Unterbrin-
gungs- (§ 312 FamFG) und Freiheitsentziehungssachen (§ 415 FamFG) zuständige Abteilung des Amts-
gerichts/Betreuungsgerichts, wo dieser verschwindet, bis er mit einer weiteren Verfügung des RiAG Wer-
mann im Dezember 2016 wiederauftaucht.
Der RiAG Wermann war im Jahr 2016 aber gar nicht zuständig für Gewahrsamssachen, sondern allen-
falls zuständig als Bereitschaftsrichter am 26.08.2016, jedoch keinesfalls im Dezember 2016.
In meiner Patientenakte bei der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin des Städtischen
Klinikums Karlsruhe befindet sich ein Fax des POK Sakatsch (Patientenakte.pdf, Seite 20), das in der
Akte unter der Geschäftsnummer/dem Aktenzeichen 710 XIV 777 /16 L beim Amtsgericht Karlsruhe fehlt
und das unter anderem folgenden Text – buchstäblich zitiert – enthält:
„Der Betroffen wurde am 26.08.2016 um 09.30 Uhr vom Zentralgewahrsam abgeholt und im An-
schluss direkt der Psychiatrie des Städtischen Klinikums Karlsruhe vorgestellt (POK Sakatsch/
POK Stapf).
Von einer erneuten Hinzuziehung eines PVA wurde unter Würdigung der vorliegenden Gesamt-
umstände abgesehen.
Auf Bitten wurde dem Gespräch mit Fr. Dr. S. Krömer beigewohnt. Herr Pfefferle konnte letztlich
von der Notwendigkeit eines freiwilligen stationären Aufenthalts überzeugt und in psychiatrischer
Obhut belassen werden.”
Abgesehen davon, dass in diesem Fax alle Tatsachenbehauptungen ganz oder teilweise falsch sind
(Falschbeurkundung im Amt nach § 348), hat sich der POK Sakatsch laut eigener Aussage, „unter Würdi-
gung der vorliegenden Gesamtumstände”, eigenmächtig und ohne Konsultation eines Arztes, jedoch of-
fenbar mit Billigung übergeordneter Behörden, über den Beschluss des Richters am Amtsgericht Karlsru-
he (Stand 2016) Wermann hinweggesetzt:
Nanu? Mein Gewahrsam bis 12:00 Uhr war also doch nicht so erforderlich?
Und was waren denn das für Gesamtumstände, die vom POK Sakatsch gewürdigt wurden?
In der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin des Städtischen Klinikums Karlsruhe teilte
ich mir ein Zimmer mit einem Patienten, der auf mich einen vollständig gesunden Eindruck machte, aber
auffälliger Weise die ganze Nacht wach war und sich mit seinem Smartphone beschäftigte. Dieser Patient
verließ die Klinik wie ich am 31.08.2016 (ein Mittwoch).
Ich habe den Verdacht, dass es sich bei diesem Patienten um einen V-Mann oder verdeckten Ermittler
der Polizei gehandelt hat: Als ich das Zimmer nach Zuweisung zum ersten Mal betrat und ihn vorfand,
sagte ich zu ihm: „Ich halte es für möglich, dass Sie von der Polizei sind!” Seine Antwort lautete: „Was, so
jung?” Dieser Verweis auf sein Alter bekräftigt den Verdacht, da von einem gewöhnlichen Patienten eine
fassungs- und verständnislose Antwort wie: „Wie kommen Sie denn darauf?” ohne ein geistesgegenwärti-
ges, vermeintlich schlaues und dennoch ungültiges Gegenargument zu erwarten wäre.
Auf der Station fiel mir ein Mann auf, der offensichtlich Funktionen eines Krankenpflegers ausübte und
mich verächtlich behandelte, obwohl ich selbst diesen Mann nicht kannte. Dieser Mann war auch bei Ge-
sprächen mit Ärzten anwesend, was mich stutzig machte, da er selbst offenbar kein Arzt war und somit
auch nicht an die ärztliche Schweigepflicht gebunden war. Damit war nicht klar, ob das, was besprochen
wurde, der ärztlichen Schweigepflicht unterlag oder nicht.
Eines Tages während meines Aufenthalts war er wieder in einer Gesprächsrunde mit Ärzten anwesend.
Ich schaute auf sein Namensschild und las: „Herr Becker”.
Ich fragte ihn: „Herr Becker, wie geht es Ihnen heute?”
Seine Antwort war ein Satz: „Ich habe eine feuchte Hose!”
Strafanzeigen von Andreas Pfefferle: Seite 11 von 19
Anlage A3
Die Ärzte waren sichtlich betroffen und bemüht, diese zusammenhanglose Äußerung eines „Krankenpfle-
gers” bei einer „Teamsitzung” (Eigentlich nehmen Ärzte nicht an sogenannten Teamsitzungen der Pflege-
kräfte teil.), zu überspielen. Die Wahrscheinlichkeit für eine solche Äußerung ist wesentlich geringer als
ein Sechser im Lotto. Offensichtlich kannte Herr Becker oder wusste Herr Becker etwas über mich und
wollte mir etwas mitteilen.
Daraus ergibt sich mein Verdacht, Herr Becker sei ein – offensichtlich nicht sehr fähiger – V-Mann oder
verdeckter Ermittler der Polizei gewesen.
Ich habe mich laut Patientenakte ohne Behandlungsvertrag auf einer geschlossenen Station in der Klinik
für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin des Städtischen Klinikums Karlsruhe aufgehalten.
Und zwar, wie ich behaupte, nicht zur Behandlung, sondern zum Zwecke illegaler, aus faschistoiden Mo-
tiven betriebener polizeilicher Ermittlungen, die vermutlich seit Jahrzehnten gegen mich geführt werden:
Der ganze Polizeieinsatz in der Nacht zum 26.08.2016, mit rechtswidriger Ingewahrsamnahme und an-
schließender Unterbringung auf einer geschlossenen Station in der Klinik für Psychiatrie und Psychothe-
rapeutische Medizin des Städtischen Klinikums Karlsruhe, diente zu keinem Zeitpunkt meinem Schutz
und Wohl.
Damit ist sowohl der Straftatbestand der Freiheitsberaubung als auch der des Versicherungsbetrugs er-
füllt.
Ich bin nervenkrank und werde seit dreißig Jahren verfolgt und gequält. Hierzu habe ich ein Blog erstellt:
https://blog.wahnsinn-und-gesellschaft.de
Ich zitiere, hier mit Nennung der vollständigen Namen der beteiligten Personen, aus
https://blog.wahnsinn-und-gesellschaft.de/2019/03/reise-ans-ende-der-nacht.html
Im Jahr 1999 trat ich eine neue Stelle bei der Firma mh-software an.
Eines Morgens, als ich das Bürogebäude betreten wollte, kam mir ein Mann entgegen, der wie
mein Arzt Dr. Freischmidt aussah.
Was hatte er hier zu tun?
Die Sekretärin der Firma mh-software erzählte mir, völlig unglaublich, dass sie sowohl mit der Fa-
milie meines Vaters als auch mit der Familie meiner Mutter verwandt und wie klein die Welt doch
sei.
Während dieser Zeit erhielt ich eines Abends einen Anruf eines Mannes, der sich als mein Arzt
Dr. Clauß aus einem Rehabilitationskrankenhaus ausgab und auch so klang. Er erkundigte sich
nach meinem Befinden, wo ich arbeite und nach dem Namen des Geschäftsführers der Firma.
Ich verstand nicht, wozu er den Namen des Geschäftsführers wissen wollte.
Manchmal ging ich auch am Wochenende in das Büro der Firma mh-software. Dieses war dann
bis auf mich menschenleer. An einem dieser Wochenenden legte ich mich auf den Boden, da mir
schwindelig war. In einem alltäglichen Gespräch streute der Geschäftsführer, Herr Holzschuh,
später beiläufig und sinnlos den Satz ein, er könne sich auch einfach auf den Boden legen.
Wurde das Büro durch Kameras überwacht?
Dies alles machte mich misstrauisch und verwirrte mich. In einem von mir gesuchten Gespräch
mit dem Geschäftsführer und einem Mitarbeiter – mir wurde mittlerweile von Herrn Holzschuh be-
richtet, dieser sei inzwischen verstorben – erklärte ich, dass ich in der Vergangenheit an einer
Psychose erkrankt war und bat um die fristlose Kündigung.
Die Antwort lautete: „Geisteskrank – wenn es weiter nichts ist!” Herr Holzschuh bemerkte noch,
seine Schwester habe auch eine Psychose gehabt.
Mir war inzwischen alles gleich. Ich reichte mindestens zweimal eine Kündigung ein, zog diese
aber nach Zureden durch Herrn Holzschuh wieder zurück.
Strafanzeigen von Andreas Pfefferle: Seite 12 von 19
Anlage A3
Da ich keinerlei Leistung erbrachte, außer, morgens den Rechner einzuschalten, vor diesem zu
sitzen, ab und zu aufs Klo zu gehen und diesen abends wieder auszuschalten, nicht einmal mehr
mit meinen Kollegen und Vorgesetzten redete, fragte ich mich, warum man mich weiter beschäfti-
gen wollte: Ich verstand die Welt nicht mehr.
Meine Beschäftigung machte für Herrn Holzschuh über einen Zeitraum von mehr als neun Monaten be-
triebswirtschaftlich keinerlei Sinn. In dieser Zeit wurden an mich etwa 30 000 DM bezahlt. Wer hat letzt-
lich mein Gehalt bezahlt? Ging es um – möglicherweise illegale – polizeiliche/staatsanwaltliche Ermittlun-
gen?
Strafanzeigen von Andreas Pfefferle: Seite 13 von 19
Anlage A4
Strafanzeige gegen Unbekannt, zunächst bei Amazon, aufgrund der §§ 268, 269, 270 StGB und
aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände sowie Strafanzeige wegen des Verdachts
des Betrugs (§ 263 StGB) und aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände gegen
Unbekannt und den Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop
Zur Begründung sehen Sie bitte meine PowerPoint Präsentation unter dem Link
https://1drv.ms/f/s!Aq0-CMjCZoawozxa5eNGHOK2EENh
in der Datei Amazon.pptx.
Sie können diese direkt im Browser im Bearbeitungs- und im Präsentationsmodus anschauen.
Ich habe die Notizen in der PowerPoint Präsentation auch mehr oder weniger wörtlich vertont. Der Ton
und die Videos in der Präsentation werden bei Betrachtung als Bildschirmpräsentation automatisch abge-
spielt.
Die Zusammenfassung und Schlussbemerkung aus meiner PowerPoint Präsentation führe ich hier an:
Eine Bestellung bei Amazon wird zu 99 % von einer EDV-Anlage bearbeitet. Menschen spielen keine
Entscheidungsrolle, sondern üben nur von der EDV-Anlage angeleitete Hilfstätigkeiten aus:
Die EDV-Anlage nimmt die Bestellung entgegen, vergibt dieser einen eindeutigen Code und entscheidet,
von welchen Logistikzentren die bestellten Waren ausgeliefert werden.
Mitarbeiter, in manchen Fällen auch Roboter, in den ausgewählten Logistikzentren, werden von der EDV-
Anlage über die neue Bestellung und die bestellten Waren informiert, holen die bestellten Waren aus Re-
galen und legen diese in Körbe, die über einen maschinenlesbaren Barcode, der den von der EDV-Anla-
ge vergebenen Code für die Bestellung enthält, identifiziert werden.
Die Körbe, in denen die bestellten Waren abgelegt wurden, werden maschinell, von der EDV-Anlage ge-
steuert, zusammengeführt.
Die enthaltenen Waren werden von Mitarbeitern verpackt und das Paket mit dem Barcode versehen.
Die Bestellung wird dabei immer über diesen Barcode identifiziert: Die Mitarbeiter wissen nicht, an wen
die Bestellung geht.
Anschließend kommt das Paket auf ein Förderband, wo es gewogen, und von einer Maschine, die mit der
EDV-Anlage verbunden ist, anhand des Barcodes mit dem Adressetikett beklebt wird.
Von der EDV-Anlage gesteuerte Maschinen verbringen das Paket in einen Container, der von einem ex-
ternen Logistikunternehmen, oder von Amazon Logistics, in Lastkraftwagen – gegebenenfalls auch Flug-
zeugen – zu einem Verteilzentrum in der Nähe des Kunden transportiert wird.
Von dort werden die Pakete mit Lieferwagen dem Kunden zugestellt.
Die EDV-Anlage generiert in diesem Prozess technische Aufzeichnungen, Daten oder eine Aufzeichnung
von Geschehensabläufen, zum Bestell- und Paketstatus.
Es wird unter anderem aufgezeichnet, wann die Bestellung eingetroffen ist, wann die Bestellung das Lo-
gistikzentrum verlassen hat, und, im Falle von Zustellung durch Amazon Logistics, wann und wo das Pa-
ket Amazon Standorte durchläuft, bis es schließlich beim Kunden ankommt.
Diese Aufzeichnungen sind teilweise in der Paketverfolgung und in maschinell versandten E-Mails sicht-
bar.
Die von der EDV-Anlage generierten Aufzeichnungen, Etikette und Daten sind beweiserhebliche Daten:
Sie belegen rechtsverbindlich die Bestellung, ihre Bearbeitung und den Weg des Paketes zum Kunden.
Die Echtheit dieser maschinell erstellten beweiserheblichen Daten hängt vom ordnungsgemäßen, mani-
pulationsfreien Betrieb der EDV-Anlage ab.
Im manipulationsfreien Betrieb
Strafanzeigen von Andreas Pfefferle: Seite 14 von 19
Anlage A4
• etikettiert diese EDV-Anlage kein Paket mehrmals, ohne dass dies in irgendeiner, vom Amazon
Kundendienst einsehbarer und kommunizierbarer Form aufgezeichnet werden würde,
• erstellt diese EDV-Anlage nicht das auf dem mir am 15.10.2018 zugestellten Paket befindliche
Etikett,
• versendet diese EDV-Anlage bei Zustellung durch Amazon Logistics nach der Versandbestäti-
gung keine E-Mails von shipment-tracking@amazon.de,
• listet die EDV-Anlage von mir über das dafür vorgesehene Kontaktformular versendete E-Mail-
Nachrichten im Message Center unter „Sent Messages” auf,
wie ich in meiner PowerPoint Präsentation dargelegt habe.
Daher wurde die EDV-Anlage fälschlich beeinflusst sowie technische Aufzeichnungen und beweiserhebli-
che Daten gefälscht.
§ 268 schützt die Sicherheit der Informationsgewinnung durch technische Geräte sowie das Vertrauen in
die Entstehung der Aufzeichnungen frei von Manipulationen.
§ 269 schützt in Übereinstimmung mit §§ 267 und 268 die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechts- und
Beweisverkehrs, was den Umgang mit beweiserheblichen Daten anbelangt.
§ 270 enthält eine Gleichstellungsklausel zur fälschlichen Beeinflussung einer Datenverarbeitung für
sämtliche Tatbestände, die das Merkmal „zur Täuschung im Rechtsverkehr” voraussetzen (§ 152a Abs.
3, §§ 267, 268, 269, 271, 273, 281).
Ohne diesen Schutz kann ich verständlicherweise kein Vertrauen in die Authentizität und Integrität des
mir am 15.10.2018 zugestellten, angeblich von Amazon stammenden, Paketes haben, denn der Amazon
Kundendienst ist nicht in der Lage, mir mitzuteilen, wann, wo, warum und von wem das Paket umetiket-
tiert wurde.
In dieser Angelegenheit habe ich im Oktober 2018 per E-Mail-Nachricht Strafanzeige erstattet. Daraufhin
erhielt ich am 30.10.2018 eine E-Mail-Antwort von einem Herrn Christoph Knappich, Kriminalkommissar
bei der Kriminalpolizeidirektion Karlsruhe, Kriminalinspektion 5, Hertzstr. 8–10a, 76185 Karlsruhe, mit der
E-Mail-Adresse:
christoph.knappich@polizei.bwl.de
Heute vermute ich, dass die Domäne bwl.de zum Landeshochschulnetz BelWü des Landes Baden-Würt-
temberg gehört. Die E-Mail-Nachricht von Herrn Knappich wurde von der IP-Adresse 193.197.148.18 an
den Server meines Google Mail Kontos gesendet. Laut meinen Recherchen gehört diese IP-Adresse zur
Universität Stuttgart.
Daher behaupte ich nach meinem derzeitigen Kenntnisstand, dass diese E-Mail-Antwort eine Fälschung
ist.
Damals vertraute ich der Nachricht, und hatte auch ein kurzes Telefongespräch, angeblich mit Herrn
Knappich, der mich in seiner E-Mail-Antwort unter der Telefonnummer 0721 666-5523 um Anruf gebeten
hatte.
Herr Knappich lud mich zu einem Gespräch mit persönlicher Anwesenheit ein. Da ich Zeugen für dieses
Gespräch haben wollte, wandte ich mich an den Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop, Kriegsstr. 39,
76133 Karlsruhe, mit der Bitte, mich zu dem Termin zu begleiten.
Hierzu suchte ich den Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop in seiner Kanzlei auf und erläuterte kurz
die Unstimmigkeiten rund um das angeblich von Amazon stammende Paket.
Jedoch erklärte mir der Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop, dass eine Strafanzeige wohl aussichts-
los sei, da er keine strafrechtlich relevanten Umstände erkennen könne.
Von dieser, rückblickend betrachtet, mutmaßlich bewussten und vorsätzlichen Falschberatung unbeein-
druckt, bat ich Herrn Knappich in einer E-Mail-Nachricht um Terminvorschläge für ein Gespräch in Anwe-
senheit des Rechtsanwalts Christoph Schmietenknop.
Strafanzeigen von Andreas Pfefferle: Seite 15 von 19
Anlage A4
Vergeblich, denn Herr Knappich meldete sich nie wieder bei mir.
Aber der Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop erzählte mir später, er habe mit Herrn Knappich ge-
sprochen und diesem deutlich gemacht, dass er meine Strafanzeige für aussichtslos halte.
Meine Bitte an den Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop, Auskunftsklage gegen Amazon einzurei-
chen, lehnte dieser ohne Angabe von Gründen ab.
Da ich nach heutigem Wissensstand behaupte, dass die E-Mail-Nachrichten von Herrn Knappich Fäl-
schungen sind und es vermutlich keinen Kriminalkommissar dieses Namens bei der Kriminalpolizeidirekti-
on Karlsruhe, Kriminalinspektion 5, Hertzstr. 8–10a, 76185 Karlsruhe, gibt, der Rechtsanwalt Christoph
Schmietenknop aber mit diesem gesprochen haben will, erstatte ich Strafanzeige wegen des Verdachts
des Betrugs (§ 263 StGB) und aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände gegen Unbekannt
und den Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop.
Strafanzeigen von Andreas Pfefferle: Seite 16 von 19
Anlage A5
Strafanzeige gegen Unbekannt und die Betreiber des De-Mail Systems, zunächst bei 1&1 De-Mail
GmbH, Mentana-Claimsoft GmbH und procilon IT-Solutions GmbH, aufgrund der §§ 268, 269, 270
StGB und aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände
Seit Monaten, ja sogar seit Jahren, versuche ich, bei staatlichen Ermittlungsbehörden an mir begangene
Straftaten anzuzeigen: Per E-Mail, auf dem Postweg als Standardbrief, auf dem Postweg per Einschrei-
ben mit Rückschein, per Fax, durch Rechtsanwälte: Vergeblich, wie Sie oben im Anschreiben und in den
anderen anhängenden Strafanzeigen lesen können.
Schließlich wollte ich es per De-Mail versuchen:
https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/DigitaleGesellschaft/EGovernment/DeMail/DeMail.html
Nun bin ich Kunde der 1&1 De-Mail GmbH mit einem Postfach andreas.pfefferle@amp-e.de-mail.de.
Nachdem sich der von mir per De-Mail Einschreiben angeschriebene Generalbundesanwalt beim Bun-
desgerichtshof für unzuständig erklärt hatte, wandte ich mich mit meinen Anliegen, am 25.05.2020, er-
neut per De-Mail Einschreiben, an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe, unter der Adresse
sta-karlsruhe@egvp.de-mail.de.
Zu meinem De-Mail Einschreiben erhielt ich auch sofort vom De-Mail System eine Versandbestätigung
von versandbestaetigung@sec.de-mail.de:
• Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den folgenden Angaben an den Empfänger versandt
wurde.
Die Bestätigung erfolgte durch sec, http://www.sec.de-mail.de.
(Übrigens führt die URL http://www.sec.de-mail.de ins digitale Nirwana.)
Jedoch erhielt ich zu meinem De-Mail Einschreiben bis heute keine Eingangsbestätigung.
Daher kontaktierte ich, zunächst per Telefon und dann per E-Mail, den Kundendienst meines De-Mail
Providers, die 1&1 De-Mail GmbH.
Zunächst bekam ich eine vollkommen sinnlose Antwort: Eingangsbestätigungen erhalte man nur, falls
man die Option „Einschreiben” auswähle, was ich ja getan und bezahlt hatte.
Nachdem ich mich beim 1&1 Kundendienst über diesen Unsinn beschwert hatte, erhielt ich eine neue Er-
klärung:
Eingangsbestätigungen erhalte man nur, falls man die Versandoption „Persönlich und vertraulich” – ich
habe keine Ahnung, was sich technisch hinter dieser Option verbergen soll und was mir die 0,24 € pro
Nachricht kaufen sollen – auswähle und damit, falls man formaljuristisch alles korrekt gemacht habe. Die
Gerichte hätten ein Ampelsystem, das nur absenderbestätigte bzw. „Persönlich und vertraulich” versand-
te De-Mail Nachrichten durchlasse.
Im Widerspruch hierzu habe ich aber ein Schreiben auf dem Postweg als Standardbrief, angeblich von
der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, datiert zum 02.06.2020, erhalten, das sich auf mein De-Mail Einschrei-
ben bezieht und keinen rechtlichen Formfehler meinerseits erwähnt.
Aufgrund dieser Unstimmigkeiten entsteht bei mir der Verdacht, dass ich von den Betreibern des De-Mail
Systems betrogen werde und meine Nachrichten niemals am Ziel ankommen.
Deshalb habe ich meine Nachricht an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe am 19.06.2020 um 20:24 Uhr er-
neut, als Einschreiben und diesmal mit der vom Kundendienst erwähnten Option „Persönlich und vertrau-
lich”, versendet und dabei einhundertdrei weitere Staatsanwaltschaften der Bundesrepublik Deutschland
auf Cc genommen.
Ich erhielt sofort eine Versandbestätigung von sec, http://www.sec.de-mail.de, bzw.
versandbestaetigung@sec.de-mail.de, und auch im Zeitraum von ungefähr drei Minuten, zwischen 20:26
Uhr und 20:29 Uhr, etwa zwanzig Eingangsbestätigungen von fp-demail.de, http://www.fp-demail.de,
bzw. eingangsbestaetigung@fp-demail.de.
Weitere Eingangsbestätigungen von fp-demail.de, http://www.fp-demail.de, bzw.
eingangsbestaetigung@fp-demail.de, gingen zwischen 20:47 Uhr und 21:46 Uhr ein.
Anlage A5
Nach meinem derzeitigen technischen Verständnis, unterhält die Firma procilon IT-Solutions GmbH bei
der Firma Mentana-Claimsoft GmbH, einer Tochter der Francotyp-Postalia, ein De-Mail Postfach, an das
alle De-Mail Nachrichten gesendet werden, die indirekt über die De-Mail Adresse an Elektronische Ge-
richts- und Verwaltungspostfächer (EGVP) adressiert sind.
Die Firma procilon IT-Solutions GmbH verteilt dann die Nachrichten, die im Sammelkonto bei der Firma
Mentana-Claimsoft GmbH gelandet sind, an die EGVP Teilnehmer.
Vermutlich generiert die Firma Mentana-Claimsoft GmbH Eingangsbestätigungen gleich beim Ablegen
der Nachricht im De-Mail Sammelpostfach der Firma procilon IT-Solutions GmbH, obwohl die Nachricht
noch gar nicht beim eigentlichen EGVP Empfänger angekommen ist.
Offenbar kann der Absender in diesem System nie wissen, ob seine Nachricht tatsächlich den adressier-
ten EGVP Teilnehmer erreicht hat.
Vielleicht ist mein derzeitiges technisches Verständnis auch falsch.
Unabhängig davon ist es äußerst beunruhigend, dass zu manchen Einschreiben Eingangsbestätigungen
mehrfach und mit verschiedenen Zeitstempeln generiert wurden.
So erhielt ich z. B. von der Staatsanwaltschaft Augsburg vier Eingangsbestätigungen durch fp-demail.de,
http://www.fp-demail.de, bzw. eingangsbestaetigung@fp-demail.de:
• Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten Metadaten am 19.06.2020
um 20:57:12 Uhr im Postfach des Empfängers 'sta-augsburg@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.
Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions GmbH abgelegt.
• Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten Metadaten am 19.06.2020
um 20:59:00 Uhr im Postfach des Empfängers 'sta-augsburg@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.
Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions GmbH abgelegt.
• Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten Metadaten am 19.06.2020
um 21:12:05 Uhr im Postfach des Empfängers 'sta-augsburg@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.
Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions GmbH abgelegt.
• Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten Metadaten am 19.06.2020
um 21:39:04 Uhr im Postfach des Empfängers 'sta-augsburg@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.
Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions GmbH abgelegt.
Von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe bekam ich drei Eingangsbestätigungen durch fp-demail.de,
http://www.fp-demail.de, bzw. eingangsbestaetigung@fp-demail.de:
• Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten Metadaten am 19.06.2020
um 20:57:02 Uhr im Postfach des Empfängers 'sta-karlsruhe@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.
Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions GmbH abgelegt.
• Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten Metadaten am 19.06.2020
um 20:58:50 Uhr im Postfach des Empfängers 'sta-karlsruhe@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.
Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions GmbH abgelegt.
• Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten Metadaten am 19.06.2020
um 21:11:54 Uhr im Postfach des Empfängers 'sta-karlsruhe@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.
Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions GmbH abgelegt.
Zu den einhundertvier versendeten De-Mail Einschreiben habe ich einhundertfünfzehn Eingangsbestäti-
gungen bekommen: Von manchen Staatsanwaltschaften gar keine, von manchen eine, zwei, drei oder
vier.
Offensichtlich arbeitet das System De-Mail nicht korrekt: Ich behaupte, dass diese EDV-Anlage manipu-
liert worden ist.
Anlage A5
Wenn ich die URL https://de-mail.1und1.de aufrufe, werde ich zu einer Login Seite weitergeleitet. Im
Quelltext dieser Seite befindet sich dieses Tag:
<script type="text/javascript" src="_files/demail-providers.js"></script>
Die Datei _files/demail-providers.js hatte am 24.06.2020 um 02:22 Uhr den folgenden Inhalt:
var deMailProviders = ["web.de-mail.de", "gmx.de-mail.de",
"drv-bund.de-mail.de", "polizei-herford-nrw.de-mail.de"];
Etwa vierzig Minuten später, um 03:03 Uhr am 24.06.2020, hatte sich der Inhalt der Datei
_files/demail-providers.js folgendermaßen geändert:
var deMailProviders = [];
Demnach hat jemand am 24.06.2020 zwischen 02:22 Uhr und 03:03 Uhr den Inhalt dieser Datei geän-
dert.
Der Inhalt der Variable deMailProviders wird im Quelltext der Anwendung zur Bestimmung gültiger
De-Mail Adressen verwendet. Der Quelltext untersucht, ob diese Variable definiert ist und ändert sein
Verhalten entsprechend.
Die offensichtlich optionale Präsenz der Datei _files/demail-providers.js, mit der man das Ver-
halten der 1&1 De-Mail Webanwendung beeinflussen kann, bestätigt meinen Verdacht, dass das System
manipuliert wurde.
Dieser Verdacht wird zusätzlich bekräftigt durch die für mich zunächst vollkommen sinnlose Erwähnung
der Polizei Herford im Quelltext der De-Mail Webanwendung der 1&1 De-Mail GmbH sowie die Änderung
der Datei _files/demail-providers.js zu nächtlicher Stunde.

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  • 1. Festnetz: 0721 82109263 Mobilfunknetz: 0176 42679497 Fax: 0721 85144627 E-Mail: andreas.pfefferle@gmail.com Blog: blog.wahnsinn-und-gesellschaft.de Datum: 02.07.2020 Andreas Pfefferle - Im Eichbäumle 18 - 76139 Karlsruhe Polizeipräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 31–33 76131 Karlsruhe Betreff: Ein Nervenkranker, der nichts verbrochen hat, wird in der Bundesrepublik Deutschland wegen seiner Krankheit über Jahrzehnte verfolgt und gequält. Die juristische Aufarbeitung soll nun mit einigen Strafanzeigen eingeleitet werden. Dabei wird auch zu klären sein, wel- che Rolle Polizei und Justiz gespielt haben und spielen. Sehr geehrte Damen und Herren, als unbescholtener Nervenkranker bin ich, in der Bundesrepublik Deutschland, über Jahrzehnte und aus faschistoiden Motiven, Opfer mehrerer Verbrechen und mehrerer Staatsverbrechen, insbesondere von Verfolgung, Gewalt und Willkür, geworden. Im Wesentlichen handelt es sich hier um gemeinschaftlich begangenen, falls ich nicht schon tot bin, ver- suchten, Mord. Ich hoffe, Sie erkennen die besondere Bedeutung dieses unglaublichen Falles. Hierzu verweise ich auch auf mein Blog: https://blog.wahnsinn-und-gesellschaft.de und dort insbesondere auf den Blog-Beitrag: https://blog.wahnsinn-und-gesellschaft.de/2019/03/eine-zeit-in-der-hoelle.html Die im Folgenden genannten PDF-Dokumente, Fotos, Bildschirmaufnahmen und weiteres Beweismateri- al finden Sie unter: https://drive.google.com/drive/folders/1GVWqzWbb8vdV-H-xn1vThDBqRs1TkAmn?usp=sharing und: https://drive.google.com/drive/folders/14t9RkYMQ0bBIVf8Q_8gUAuJMpVFUK1Qn?usp=sharing Ich habe mich bereits, zunächst per E-Mail, und anschließend, am 21.02.2020, per Einschreiben mit Rückschein, an das Polizeirevier Karlsruhe-Waldstadt, an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe und an das Polizeipräsidium Karlsruhe gewendet: Vergeblich, denn die E-Mail-Antwortnachrichten sind Fälschungen: Alle E-Mail-Nachrichten, die ich angeblich von der Polizei empfangen habe, wurden von der IP-Adresse 193.197.148.18 an den Server meines Google Mail Kontos gesendet. Laut meinen Recherchen gehört diese IP-Adresse zur Universität Stuttgart. Und die Rückscheine zu meinen Einschreiben sind alle man- gelhaft. Zudem stimmt das Datum der Zustellung auf den Rückscheinen nicht mit den Angaben der Pa- ketverfolgung zur Zustellung überein. Zu meiner Strafanzeige per Einschreiben mit Rückschein gegen den Rechtsanwalt Dr. Schneider-Addae-Mensah habe ich bis heute keinerlei Rückmeldung bekommen. Dies habe ich selbstverständlich mit Beweismaterial dokumentiert. Mit diesem Schreiben erstatte ich, Andreas Pfefferle, geboren am 23.10.1965 in Karlsruhe, wohnhaft Im Eichbäumle 18, 76139 Karlsruhe, Deutschland, Personalausweisnummer L8RYVHWVG, • Strafanzeige gegen Unbekannt, zunächst bei Unitymedia und Telekom, aufgrund der §§ 303a (Datenveränderung), 202a (Ausspähen von Daten), 202b (Abfangen von Daten), 201 (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) StGB und aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände. • Strafanzeige wegen des Verdachts des Betrugs (§ 263 StGB) und aller anderen in Betracht kom- menden Straftatbestände gegen Unbekannt und die Rechtsanwälte Strafanzeigen von Andreas Pfefferle: Seite 1 von 19
  • 2. - Dr. David Schneider-Addae-Mensah, Kantstraße 4, 76137 Karlsruhe - Andreas Thomalla, Apothekergässchen 4, 86150 Augsburg - Udo Vetter, Lützowstraße 2, 40476 Düsseldorf • Strafanzeige nach § 239 StGB wegen Freiheitsberaubung und aller anderen in Betracht kom- menden Straftatbestände gegen alle an meiner Ingewahrsamnahme am 26.08.2016 mit anschlie- ßendem unfreiwilligen Aufenthalt vom 26.08.2016 bis zum 31.08.2016 in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin des Städtischen Klinikums Karlsruhe verantwortlich beteilig- ten Personen. Da ich mich gegen meinen Willen und laut Patientenakte ohne Behandlungsvertrag (Patientenak- te.pdf, Seite 29) in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin des Städtischen Klinikums Karlsruhe, nicht zur Behandlung, sondern zum Zwecke polizeilicher Ermittlungen, auf- gehalten habe und dieser Aufenthalt meiner Krankenkasse, der AOK, in Rechnung gestellt wur- de, erstatte ich zudem insbesondere auch Strafanzeige nach § 263 StGB wegen Betrugs (Versi- cherungsbetrug) gegen die verantwortlichen Personen. • Strafanzeige gegen Unbekannt, zunächst bei Amazon, wegen Fälschung technischer Aufzeich- nungen (§ 268 StGB), Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB), Täuschung im Rechts- verkehr bei Datenverarbeitung (§ 270 StGB) und aller anderen in Betracht kommenden Straftat- bestände sowie Strafanzeige wegen des Verdachts des Betrugs (§ 263 StGB) und aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände gegen Unbekannt und den Rechtsanwalt - Christoph Schmietenknop, Kriegsstr. 39, 76133 Karlsruhe • Strafanzeige gegen Unbekannt und die Betreiber des De-Mail Systems, zunächst bei 1&1 De- Mail GmbH, Mentana-Claimsoft GmbH und procilon IT-Solutions GmbH, wegen Fälschung tech- nischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB), Täu- schung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung (§ 270 StGB) und aller anderen in Betracht kom- menden Straftatbestände. Ich bitte um umgehende Mitteilung des Geschäftszeichens, die telefonische und schriftliche Erreichbarkeit des zuständigen Sachbearbeiters und Auskunft über den Ausgang des Verfahrens. Mit freundlichen Grüßen, Andreas Pfefferle Anlagen: Anlage A1 Strafanzeige gegen Unbekannt, zunächst bei Unitymedia und Telekom, aufgrund der §§ 303a, 202a, 202b, 201 StGB und aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände Anlage A2 Strafanzeige wegen des Verdachts des Betrugs (§ 263 StGB) und aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände gegen die Rechtsanwälte Dr. David Schneider-Addae-Men- sah, Andreas Thomalla, Udo Vetter und Unbekannt Anlage A3 Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung (§ 239 StGB), Betrugs (§ 263 StGB) und aller an- deren in Betracht kommenden Straftatbestände gegen alle an meiner Verschleppung vom 26.08.2016 bis zum 31.08.2016 verantwortlich beteiligten Personen Anlage A4 Strafanzeige gegen Unbekannt, zunächst bei Amazon, aufgrund der §§ 268, 269, 270 StGB und aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände sowie Strafanzeige wegen des Verdachts des Betrugs (§ 263 StGB) und aller anderen in Betracht kommenden Straftatbe- stände gegen Unbekannt und den Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop Anlage A5 Strafanzeige gegen Unbekannt und die Betreiber des De-Mail Systems, zunächst bei 1&1 De-Mail GmbH, Mentana-Claimsoft GmbH und procilon IT-Solutions GmbH, aufgrund der §§ 268, 269, 270 StGB und aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände Strafanzeigen von Andreas Pfefferle: Seite 2 von 19
  • 3. Anlage A1 Strafanzeige gegen Unbekannt, zunächst bei Unitymedia und Telekom, aufgrund der §§ 303a, 202a, 202b, 201 StGB und aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände Mein Internetverkehr wird offenbar seitens meines Internet Service Providers (Unitymedia) manipuliert. Und am Samstag, den 01.02.2020, wurde dann möglicherweise sogar, nachdem ich mir das Smartphone meines Vaters ausgeliehen hatte, der einen Mobilfunk-Vertrag mit der Telekom hat, der Internetverkehr über mobile Daten dieses Geräts manipuliert. Zur forensischen Analyse von Bildern wollte ich am Samstag, den 01.02.2020, einen Webdienst nutzen, denn ich habe den Verdacht, dass Screenshots, die ich am Freitag, den 31.01.2020 aufgenommen habe, auf meinem Rechner und einem abgezogenen USB-Stick manipuliert wurden. Hierzu waren möglicher- weise sogar von mir nicht berechtigte Eindringlinge in meinem Haus. Die kostenfreie Version des Webdienstes ohne Login: https://fotoforensics.com Die Premium Version mit Login: https://lab.fotoforensics.com Mir wurden über Unitymedia gefälschte Versionen der Seiten unter diesen Adressen ausgeliefert, die so manipuliert wurden, dass der kostenfreie Dienst gar nicht funktionieren kann, da man keine Dateien hoch- laden kann (Ich habe die HTML-Seite gespeichert: Man sieht im Quelltext, dass die Seite nutzlos ge- macht wurde.). Das Login bei der Premium Version wird durch eine falsche Fehlermeldung verhindert. Warum sollte ich zu den „Banned Users” dieses Webdienstes gehören? Daraufhin suchte ich die Seite der kostenlosen Version im Google Cash. Die Seite wurde von Google ebenfalls am Samstag, den 01.02.2020 – gegen 03:00 Uhr (GMT) – gespeichert: Im Cache von Google sieht die Seite aber ganz anders aus. Ich führte anschließend ein Telefongespräch hierzu mit meinem Bruder, Thomas Pfefferle, wohnhaft Im Eichbäumle 40, 76139 Karlsruhe, über meinen Festnetzanschluss, der ebenfalls von Unitymedia betrie- ben wird. In diesem Gespräch dachte ich laut darüber nach, mir das Smartphone meines Vaters zu nehmen, und über mobile Daten, also den Mobilfunkdienst, den er bei der Telekom gebucht hat, die Seite der kostenlo- sen Version aufzurufen. Nach dem Gespräch rief ich tatsächlich auf dem Smartphone meines Vaters im Android Chrome Browser die Seite über Mobildaten auf und erhielt auch eine funktionierende Seite, die ungefähr so aussieht, wie die von Google gespeicherte Version. Es fehlt jedoch ein CAPTCHA. Zum 01.02.2020 wird über die Telekom Verbindung für blockierte Nutzer die Zahl 9523 angegeben. Auf der Seite befindet sich in der Fußzeile in Form eines kleinen Bildes eine Information zur Netzwerkverbin- dung: Über die Farbe des Bildes wird angezeigt, ob die Netzwerkverbindung nur IPv4, nur IPv6 oder eine Kombination dieser Protokollversionen über verschiedene Tunneltechnologien unterstützt. Am 01.02.2020 ist dieses Bild schwarz (ipv4x). Zum 03.02.2020 wird über die Telekom Verbindung für blockierte Nutzer die Zahl 9434 angegeben. Dem- nach sollen im Zeitraum von zwei Tagen fast hundert Nutzer wieder Zugang erhalten haben. Das Bild zur Netzwerkverbindung ist nun rot (ipv4). Da mir dies verdächtig vorkommt, erstatte ich zur Klärung auch Strafanzeige gegen die Telekom. Eigentlich wollte ich über die Telekom Verbindung des Smartphone meines Vaters die Bilder zum Web- dienst hochladen. Jedoch zeigen die Fotos, die ich von seinem Smartphone aufgenommen habe, dass die Verbindung nun über WLAN (Unitymedia) erfolgt. Entweder habe ich tatsächlich auf Bitten meines Vaters, der sich über anfallende Kosten beschwerte, die Verbindung auf WLAN (Unitymedia) umgestellt und vergessen, dies rückgängig zu machen, oder, möglich aber unwahrscheinlich, die Fotos wurden ma- nipuliert. Strafanzeigen von Andreas Pfefferle: Seite 3 von 19
  • 4. Anlage A1 Jedenfalls belegen die Fotos, dass der HTTP POST zum Upload über WLAN (Unitymedia) fehlgeschla- gen ist. Am 27.02.2020 wurde über Unitymedia eine Version von FotoForensics.html ausgeliefert, die verdächti- ger Weise und aus mir unbekannten Gründen eine Google Chrome Extension referenziert: <script src="chrome-extension://ghbmnnjooekpmoecnnnilnnbdlolhkhi/page_embed_script.js " onload="pvt=&quot;c&quot;" onerror="pvt=&quot;C&quot;"></script> Das Beweismaterial (Manche Fotos sind mehrfach vorhanden.) finden Sie hier: https://drive.google.com/drive/folders/14t9RkYMQ0bBIVf8Q_8gUAuJMpVFUK1Qn?usp=sharing Die Bilder zeigen Screenshots oder mit Android Geräten aufgenommene Fotos von Bildschirmen. Auf einem Bild sieht man, dass sich der Webdienst unter https://lab.fotoforensics.com angeblich darüber beschwert, dass ich mich über das TOR Netzwerk verbinde, obwohl das gar nicht stimmt – weder der Unsafe Browser des Tails Betriebssystems noch Google Chrome auf Android ver- wendet TOR. Der Aufruf der Seiten erfolgte – angeblich – über verschiedene Protokolle: HTTP, HTTPS und HTTPS ge- kapselt in TOR. Ich sage „angeblich”, da ich behaupte, dass das von einem USB-Stick gestartete Tails Betriebssystem, Version 3.15, entweder schon beim Download unter Windows 10 kompromittiert war, obwohl die vorgese- henen Sicherheitschecks erfolgreich waren, oder später, nicht berechtigt, durch Personen, die in meinem Haus waren, wie etwa Handwerker oder Einbrecher, manipuliert wurde. Anders kann ich mir die Manipulation trotz Verwendung von TOR und HTTPS nicht erklären. Vielleicht wird zusätzlich bei Unitymedia mein Internetverkehr mit HTTPS Interception/SSL Inspection analysiert. Daraus ergibt sich – abgesehen davon, dass mein Internetverkehr, und nun auch möglicherweise der meines Vaters über Mobilfunkdaten, manipuliert wird oder wurde: Entweder hat mein Bruder den Angrei- fer informiert. Oder aber, und wahrscheinlicher, man hört mein Festnetztelefon – und vermutlich auch mein ebenfalls über Unitymedia betriebenes Mobiltelefon – ab. Vielleicht ist auch das ganze Haus instrumentiert worden. Dies alles ist vielleicht von der Polizei – eventuell nach Genehmigung durch einen Richter – durchgeführt worden und illegal: Es gibt keinen legalen Grund für die Manipulation meines Zugangs zu diesem Webdienst. Falls, abgesehen davon, ein Richter die Überwachung genehmigt hat, ist zu prüfen, wann und mit wel- cher Begründung dies geschehen ist. Aufgrund meines Verdachts, meine Windows 10 und Tails Betriebssysteme könnten kompromittiert sein, verwendete ich vorübergehend einen Raspberry Pi. In dessen Chromium Browser entdeckte ich im Datei- system eine versteckte, verdächtige Erweiterung, die nicht unter Extensions in den Einstellungen im Browser angezeigt wird. Hier ist die Datei manifest.json: https://drive.google.com/file/d/16AiWwMfzCiH_r3ezCWGYYG7Lqe2dE4yA/view?usp=sharing In verschiedenen Angelegenheiten habe ich per E-Mail und FAX Strafanzeigen erstattet, nachdem die Rechtsanwälte Dr. David Schneider-Addae-Mensah, Kantstraße 4, 76137 Karlsruhe und Andreas Tho- malla, Apothekergässchen 4, 86150 Augsburg, mir mitgeteilt hatten, dass dies möglich sei. Möglicherwei- se sind meine Schriftsätze niemals am Ziel angekommen, da neben der Manipulation meines Internetver- kehrs auch Rufnummern umgeleitet werden. Ich erhielt jedoch, nicht amtlich zugestellt und nicht unter- Strafanzeigen von Andreas Pfefferle: Seite 4 von 19
  • 5. Anlage A1 zeichnet, eine Vielzahl von Schreiben seitens des Amtsgerichts, der Staatsanwaltschaft und der General- staatsanwaltschaft: Offensichtlich handelt es sich um Fälschungen. Ich habe mich mit meinen Anliegen an ungefähr fünfzig Rechtsanwälte per E-Mail gewendet und fast nur gar keine Antworten oder Absagen erhalten. Mittlerweile vermute ich, dass meine Anfragen von einem Mittelsmann (man-in-the-middle) abgefangen werden, der die von mir angeschriebenen Rechtsanwälte kontaktiert und fragt, ob sie bereit sind, mich aus mir unbekannten Gründen vorsätzlich falsch zu beraten. Der Mittelsmann lässt nur Antworten von Rechtsanwälten, die auf dieses Angebot eingehen, an mich zu. Nachdem ich zu dieser Erkenntnis gelangt bin, wurden mir eine Reihe weiterer angeblich amtlicher Schreiben, von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, der Betreu- ungsbehörde und dem Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe per Standardbrief zugestellt, die ich nun aber nicht einmal mehr öffne. Ein Schreiben stammt angeblich von der Kriminalpolizeidirektion: Der Briefumschlag mit Fenster wurde auf der Rückseite unter Zuhilfenahme von Klebeband verschlossen und trägt dort einen Stempel: Polizeipräsidium, Kriminalinspektion 5, Hertzstr. 8–10a, 76185 Karlsruhe. Jedoch liest man im Fenster als Absender: PP Karlsruhe, Dir. Kriminalpolizei, Hertzstr. 8–10, 76187 Karlsruhe. Die Schreiben von der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe behaupten, diese Behörde befinde sich in der Ludwig-Erhard-Allee 4, 76131 Karlsruhe, statt in der Stabelstraße 2, 76133 Karlsruhe, wie es zum Beispiel vom Geoinformationssystem Bürger-GIS Karlsruhe unter der URL: https://geoportal.karlsruhe.de/buergergis angegeben wird. Ich habe diese Adressen aufgesucht und Fotos gemacht: In der Stabelstraße 2 wurde jeder Hinweis auf die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe entfernt. Im Inter- net findet man Fotos, in denen links an der Mauer neben dem Eingang ein gusseisernes Schild mit der Aufschrift „Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe” zu sehen ist, das auf meinen Fotos fehlt. Außerdem liest man am Brief- und Klingelkasten Namen von angeblich im Gebäude wohnenden Personen oder Familien, die im Inneren des Gebäudes nicht zu finden sind. In der Ludwig-Erhard-Allee 4 wurden Hinweise auf die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe angebracht, die dort neben der Landesbank Baden-Württemberg und Allianz Baufi|Partner residieren soll: Erstens, ein Schild, das keinen Hinweis auf Sprechzeiten hat. Zweitens, wurde, zusätzlich zu in die Mauer eingelasse- nen Briefkästen für die Landesbank Baden-Württemberg und Allianz Baufi|Partner, ein hüfthoher, volumi- nöser Stahlblech-Schrank mit vier Briefkästen aufgestellt, von denen drei nicht verwendet werden und ei- ner mit „Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe” beschriftet ist. Ich wollte die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe in diesem Gebäude aufsuchen, wurde jedoch von ei- ner Frau, die sich im Foyer aufhielt, daran gehindert, die Treppe hochzusteigen: Sie griff mir an die Kehle und würgte mich. Ich habe auch von dieser Frau Fotos gemacht. Ob sich die Kriminalpolizeidirektion des Polizeipräsidiums Karlsruhe tatsächlich in der Hertzstr. 8–10a in Karlsruhe befindet, bezweifle ich: An dem Gebäude wurde ein Innenhof („Zutritt nur für Polizeibedienste- te!”), offenbar vor nicht allzu langer Zeit, mit einem Stahlzaun abgegrenzt, der im Satellitenbild von Goo- gle nicht vorhanden ist. An einem Eingang wurde ein Zettel mit dem Text „Kriminaldauerdienst ab sofort in der Moltkestraße 62 unter der Tel. Nr. 0721 / 666-5555 erreichbar.” angebracht: An wen wendet sich dieser Zettel? Gibt es in der Kriminalpolizeidirektion des Polizeipräsidiums Karlsruhe Publikumsverkehr? Auch im oben genannten Geoinformationssystem Bürger-GIS Karlsruhe fehlt für die Adresse Hertzstr. 8– 10a, Karlsruhe, irgendein Hinweis auf die Kriminalpolizeidirektion des Polizeipräsidiums Karlsruhe. Strafanzeigen von Andreas Pfefferle: Seite 5 von 19
  • 6. Anlage A1 Beim Polizeipräsidium in der Durlacher Allee 31–33 wird gebaut. Laut Schild wird auf dem Gelände der Polizei ein Neubau für das Finanzamt Karlsruhe Stadt errichtet. Das leuchtet mir nicht unmittelbar ein. Was soll das? Die Polizei bräuchte das Gelände für eigene geplante Ergänzungsbauten. Im oben genannten Geoinformationssystem Bürger-GIS Karlsruhe ist der Neubau bereits in der Karte ein- getragen – ohne Erwähnung des Finanzamts Karlsruhe Stadt. Strafanzeigen von Andreas Pfefferle: Seite 6 von 19
  • 7. Anlage A2 Strafanzeige wegen des Verdachts des Betrugs (§ 263 StGB) und aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände gegen die Rechtsanwälte Dr. David Schneider-Addae-Mensah, Andreas Thomalla, Udo Vetter und Unbekannt Die im Folgenden genannten PDF-Dokumente finden Sie unter: https://drive.google.com/drive/folders/1GVWqzWbb8vdV-H-xn1vThDBqRs1TkAmn?usp=sharing In der Nacht auf den 26.08.2016 wurde ich, gegen meinen Willen, von der Polizei mit 0,3 ‰ BAK in eine Ausnüchterungszelle und anschließend von dort, wiederum gegen meinen Willen, von der Polizei in ein psychiatrisches Krankenhaus verschleppt, wo ich gegen meinen Willen, laut Patientenakte (Patientenak- te.pdf, Seite 29), die vielleicht teilweise gefälscht wurde, ohne Behandlungsvertrag, auf einer geschlosse- nen Station untergebracht wurde. Am 29.12.2016 wurde mir hierzu angeblich amtlich, in nicht beglaubigter Abschrift, ein Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe, datiert zum 26.08.2016, Geschäftsnummer 710 XIV 777/16 L – offensichtlich ein Verstoß gegen die Aktenordnung, da es keine Abteilung 710 am Amtsgericht Karlsruhe gibt – des RiAG Wermann zugestellt (AG-Beschluss-26-08-2016.pdf). Ich bat den Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah, hiergegen Beschwerde einzulegen (AG- Beschwerde-Dr-Schneider-Addae-Mensah-29-01-2017.pdf). Später erhielt ich, nicht amtlich zugestellt, eine nicht datierte Ausfertigung eines Beschlusses des Amts- gerichts Karlsruhe zu dieser Beschwerde, datiert zum 30.01.2017, des RiAG Dr. Schwirblat (AG-Be- schluss-30-01-2017.pdf). Dieses vom RiAG Dr. Schwirblat nicht unterzeichnete Schreiben hätte 1. amtlich zugestellt werden müssen 2. statt an mich, an meinen Rechtsanwalt, Dr. David Schneider-Addae-Mensah, gehen müssen 3. nicht ausgefertigt, sondern in beglaubigter Abschrift vorgelegt werden müssen Woraus ergab sich überhaupt die Zuständigkeit des RiAG Dr. Schwirblat für einen Vorgang unter der Ge- schäftsnummer 710 XIV 777/16 L, also laut Registerzechen XIV, Unterbringungs- (§ 312 FamFG) und Freiheitsentziehungssachen (§ 415 FamFG)? Laut Geschäftsverteilungsplan war Herr Dr. Schwirblat in Abteilung C 10 beim Amtsgericht Karlsruhe kei- neswegs zuständig für XIV Angelegenheiten. Da in dem Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 30.01.2017 meiner Beschwerde nicht abgeholfen wurde, ging die Angelegenheit angeblich zum Landgericht Karlsruhe. Von meinem Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah erhielt ich später einen Beschluss des Landgerichts Karlsruhe in nicht beglaubigter Abschrift und ohne Unterschriften der Richter, der meine Be- schwerde in einer unanfechtbaren Entscheidung zurückweist (LG-Beschluss-03-07-2017.pdf). Anschließend beauftragte ich meinen Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah, Verfassungsbe- schwerde gegen diesen Beschluss des Landgerichts einzulegen (BVG-VB-Dr-Schneider-Addae-Mensah- 10-08-2017.pdf). Herr Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah stellte mir im Jahr 2018 eine nicht beglaubigte, von keinem Richter unterzeichnete Abschrift eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zu, in dem meine Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wird (BVG-Beschluss-05-10-2018.pdf). Daraufhin veranlasste ich den Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah, meine Beschwerde dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorzulegen (EGMR-Dr-Schneider-Addae-Mensah-18- 01-19.pdf: Herr Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah gibt als Datum seiner Unterschrift den 18.12.2019 an, obwohl die Beschwerde angeblich am 18.01.2019 eingereicht wurde). Im Jahr 2019 erhielt ich vom Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah einen Beschluss des EGMR in englischer Sprache in nicht beglaubigter Kopie, der sich nirgendwo in den öffentlich zugängli- chen Datenbanken des EGMR finden lässt (EGMR-Beschluss-14-03-2019.pdf). Strafanzeigen von Andreas Pfefferle: Seite 7 von 19
  • 8. Anlage A2 Daraus ergibt sich der Verdacht, dass der Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah niemals Be- schwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe (AG-Beschluss-26-08-2016.pdf), datiert zum 26.08.2016, Geschäftsnummer 710 XIV 777/16 L, eingelegt hat und die Angelegenheit damit nicht zum Landgericht Karlsruhe, dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Men- schenrechte gehen konnte. Jedoch habe ich für die Dienstleistungen des Rechtsanwalts Dr. David Schneider-Addae-Mensah be- zahlt: Die Rechnungen liegen als Beweismaterial vor: Der Menschenrechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah hat mich vermutlich betrogen. Mein Ver- such, einen Rechtsstreit zu führen, wurde offenbar von dem Rechtsanwalt, den ich damit beauftragt hat- te, vereitelt. Auf Antrag des Rechtsanwalts Andreas Thomalla, Apothekergässchen 4, 86150 Augsburg, erhielt ich Ak- teneinsicht zur Geschäftsnummer 710 XIV 777/16 L beim Amtsgericht Karlsruhe – siehe Dokument Ak- te.pdf. Herr Dr. David Schneider-Addae-Mensah hat diesen für jeden Rechtsanwalt selbstverständlichen Schritt unterlassen. Dieses Dokument ist offensichtlich ganz oder teilweise gefälscht, da es nicht unterzeichnete und nicht be- glaubigte richterliche Beschlüsse enthält. Die gefälschte Akte enthält jedoch angeblich eingegangene Schriftsätze des Rechtsanwalts Dr. David Schneider-Addae-Mensah. Im Dezember 2018 erhielt ich ein angeblich beglaubigtes, aber nicht unterzeichnetes Schreiben des Amtsgerichts Karlsruhe (Betreuungsgericht) – siehe AG-BG-07-12-2018.pdf. Ich ersuchte Herrn Dr. David Schneider-Addae-Mensah, die Bestellung eines Betreuers für mich zu verhindern. Der ganze Schriftverkehr – AG-BG-Dr-Schneider-Addae-Mensah-16-01-2019.pdf, AG-BG-Beschluss-19- 02.2019.pdf – ist offensichtlich gefälscht, da der Beschluss des Amtsgerichts in Ausfertigung statt beglau- bigter Abschrift vorliegt. In der Angelegenheit eines mir zugestellten Päckchens, angeblich von Amazon, das mir verdächtig vor- kommt, hatte ich mich zunächst Hilfe suchend per E-Mail an die Polizei gewandt. Nachdem ich im Inter- net gelesen hatte, dass man in Baden-Württemberg auch per E-Mail eine Strafanzeige erstatten könne und mir dies auch von Herrn Dr. David Schneider-Addae-Mensah mitgeteilt wurde, erstattete ich auch Strafanzeige per E-Mail. Erst heute weiß ich, dass mein Internetverkehr manipuliert wird und damit die Strafanzeigen möglicherweise niemals ihr Ziel erreichten. Vielleicht ist es in Baden-Württemberg auch gar nicht möglich, per E-Mail eine Strafanzeige zu erstatten. Durch Antrag von Herrn Dr. David Schneider-Addae-Mensah wollte ich Akteneinsicht erlangen. Die Akte (Akte-Amazon.pdf), die Herr Dr. David Schneider-Addae-Mensah mir später vorlegte, ist vermutlich ge- fälscht. In diesen Angelegenheiten habe ich mich auch durch den bereits erwähnten Rechtsanwalt Andreas Tho- malla, Apothekergässchen 4, 86150 Augsburg, und den Rechtsanwalt Udo Vetter, Lützowstraße 2, 40476 Düsseldorf, beraten lassen. Beide haben sich dafür bezahlen lassen, sich den Schriftverkehr unter https://blog.wahnsinn-und-gesellschaft.de/2019/03/eine-zeit-in-der-hoelle.html anzusehen und zu beurteilen: Als Rechtsanwälte müssen beide sofort erkannt haben, dass der gesamte Schriftwechsel offensichtlich ein Betrug ist. Statt mich darauf hinzuweisen, haben Sie mich mutmaßlich bewusst falsch beraten und mir diese betrügerischen Dienstleistungen in Rechnung gestellt. Der Verdacht des Betrugs ist nicht nur formell, sondern auch inhaltlich begründet. Denn Herr Dr. David Schneider-Addae-Mensah schreibt in seiner Beschwerde (AG-Beschwerde-Dr- Schneider-Addae-Mensah-29-01-2017.pdf) gegen den Beschluss des Amtsgerichts (AG-Beschluss-26- 08-2016.pdf): „Anschließend wurde er von der Polizei ins Städtische Klinikum Karlsruhe, Station P 20, ver- bracht, auf der er mehrere Tage freiwillig verbracht hat und schließlich auf eigenen Wunsch hin am 30.08.2016 entlassen worden ist.” Strafanzeigen von Andreas Pfefferle: Seite 8 von 19
  • 9. Anlage A2 Ich habe nie behauptet, mich damals freiwillig im Städtischen Klinikum Karlsruhe aufgehalten zu haben und auch nicht darum gebeten, diese Behauptung in die Beschwerde aufzunehmen. Auch im mutmaßlich gefälschten Beschluss des Landgerichts (LG-Beschluss-03-07-2017.pdf) heißt es: „Anschließend wurde der Betroffene ins Städtische Klinikum verbracht, wo er bis zu seiner Ent- lassung am 30.08.2016 freiwillig verblieb.” Obwohl in diesem Beschluss weiter oben zu lesen ist: „Gegen 10:00 Uhr wurde der Betroffene erneut dem Polizeivertragsarzt Dr. Geßler vorgeführt. Dieser entschied, dass eine Einweisung nach dem PsychKHG in eine psychiatrische Einrichtung vorzunehmen sei.” Offensichtlich gibt es ein reges Interesse an der falschen Behauptung, ich habe mich freiwillig im Städti- schen Klinikum Karlsruhe aufgehalten. Denn falls das Dokument in der Patientenakte (Patientenakte.pdf, Seite 29) nicht gefälscht wurde, war ich tatsächlich nicht freiwillig im Städtischen Klinikum Karlsruhe, da ich die Unterschrift unter den Behandlungsvertrag verweigert habe. Strafanzeigen von Andreas Pfefferle: Seite 9 von 19
  • 10. Anlage A3 Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung (§ 239 StGB), Betrugs (§ 263 StGB) und aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände gegen alle an meiner Verschleppung vom 26.08.2016 bis zum 31.08.2016 verantwortlich beteiligten Personen Die im Folgenden genannten PDF-Dokumente finden Sie unter: https://drive.google.com/drive/folders/1GVWqzWbb8vdV-H-xn1vThDBqRs1TkAmn?usp=sharing In der Nacht zum 26.08.2016 machte sich mein Vater Sorgen um mich und rief zu meinem Schutz und Wohl die Polizei. Unser aller Freund und Helfer verschleppte mich daraufhin, gegen meinen Willen, zunächst in Hand- schellen zur „Ausnüchterung eines Mischkonsums” von 0,3 ‰ BAK und meiner Regelmedikation von Neuroleptika in den Zentralgewahrsam und von dort, wiederum gegen meinen Willen, zur Klinik für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin des Städtischen Klinikums Karlsruhe, wo ich auf einer ge- schlossenen Station untergebracht wurde. Während meines gesamten Aufenthalts auf der geschlossenen Station war ich der Meinung, ich sei nach PsychKHG zwangsweise untergebracht. Es gelang mir, über das Internet einen Rechtsanwalt zu beauf- tragen, Protest gegen meinen Freiheitsentzug einzulegen. Nachdem dessen Schreiben bei der Klinik ein- gegangen war, erklärte man mir, ich sei angeblich freiwillig auf einer geschlossenen Station und könne je- derzeit gehen. Also verließ ich die Klinik am 31.08.2016. Dies alles sei zu meinem Schutz und Wohl erforderlich gewesen: Tatsächlich ist das amtlich erstunken und erlogen. Denn in Wahrheit war es Zweck meiner Unterbringung in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapeuti- sche Medizin des Städtischen Klinikums Karlsruhe, mit verdeckten Ermittlern oder V-Leuten Ermittlungen zu betreiben, die vermutlich seit Jahrzehnten gegen mich geführt werden und wahrscheinlich illegal sind: Zu meiner Ingewahrsamnahme am 26.08.2016 gibt es unter der Geschäftsnummer/dem Aktenzeichen 710 XIV 777/16 L – offensichtlich ein Verstoß gegen die Aktenordnung, da es keine Abteilung 710 beim Amtsgericht Karlsruhe gibt – einen Beschluss (AG-Beschluss-26-08-2016.pdf) des Richters am Amtsge- richt Karlsruhe (Stand 2016) Wermann und eine Akte beim Amtsgericht Karlsruhe, die erstens unvollstän- dig ist und zweitens falsche Tatsachenbehauptungen enthält. Der Richter am Amtsgericht Karlsruhe (Stand 2016) Wermann schreibt in diesem Beschluss: „Unter Berücksichtigung des Zustands des Betroffenen insbesondere der Alkoholisierung und Medikamenteneinnahme war die Fortdauer des Gewahrsams bis 12:00 Uhr erforderlich und ver- hältnismäßig. Zu diesem Zeitpunkt kann der Betroffene erneut dem Polizeivertragsarzt zwecks Einweisung in die Psychiatrie vorgestellt werden.” Der Beschluss des RiAG Wermann (AG-Beschluss-26-08-2016.pdf), datiert zum 26.08.2016, ist allein schon deshalb ungültig, weil er gar nicht an diesem Tag geschrieben wurde. Denn wir lesen in diesem Beschluss (Das Wort „Gewahrsamnahme” gibt es in der deutschen Sprache gar nicht.): „Es wird festgestellt, dass die Gewahrsamnahme des Betroffenen am 26.10.2016 um 3.59 Uhr rechtmäßig war.” In einer Verfügung (Akte.pdf, AS 17) in der Akte unter der Geschäftsnummer/dem Aktenzeichen 710 XIV 777 /16 L, die ebenfalls zum 26.10.2016 datiert ist, schreibt der Richter am Amtsgericht Karlsruhe (Stand 2016) Wermann: „Beschluss urschriftlich an das Amtsgericht Karlsruhe Abteilung XIV zur weiteren Veranlassung.” Das Datum 26.10.2016 ist kein Tippfehler, sondern der Beweis dafür, dass der Beschluss nicht vom 26.08.2016 stammt. Zudem passt das Registerzeichen XIV – Unterbringungs- (§ 312 FamFG) und Freiheitsentziehungssa- chen (§ 415 FamFG) – nicht zum Inhalt des Beschlusses, der sich auf § 28 Abs. 1 Nr. 2b) des PolG BW beruft. Strafanzeigen von Andreas Pfefferle: Seite 10 von 19
  • 11. Anlage A3 Diese Argumente begründen gemeinsam den dringenden Verdacht, dass der Beschluss nachträglich ge- ändert wurde. Zur weiteren Veranlassung? Was soll das bedeuten? Mit der Verfügung vom 26.10.2016 ging der Beschluss laut Registerzeichen XIV an die für Unterbrin- gungs- (§ 312 FamFG) und Freiheitsentziehungssachen (§ 415 FamFG) zuständige Abteilung des Amts- gerichts/Betreuungsgerichts, wo dieser verschwindet, bis er mit einer weiteren Verfügung des RiAG Wer- mann im Dezember 2016 wiederauftaucht. Der RiAG Wermann war im Jahr 2016 aber gar nicht zuständig für Gewahrsamssachen, sondern allen- falls zuständig als Bereitschaftsrichter am 26.08.2016, jedoch keinesfalls im Dezember 2016. In meiner Patientenakte bei der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin des Städtischen Klinikums Karlsruhe befindet sich ein Fax des POK Sakatsch (Patientenakte.pdf, Seite 20), das in der Akte unter der Geschäftsnummer/dem Aktenzeichen 710 XIV 777 /16 L beim Amtsgericht Karlsruhe fehlt und das unter anderem folgenden Text – buchstäblich zitiert – enthält: „Der Betroffen wurde am 26.08.2016 um 09.30 Uhr vom Zentralgewahrsam abgeholt und im An- schluss direkt der Psychiatrie des Städtischen Klinikums Karlsruhe vorgestellt (POK Sakatsch/ POK Stapf). Von einer erneuten Hinzuziehung eines PVA wurde unter Würdigung der vorliegenden Gesamt- umstände abgesehen. Auf Bitten wurde dem Gespräch mit Fr. Dr. S. Krömer beigewohnt. Herr Pfefferle konnte letztlich von der Notwendigkeit eines freiwilligen stationären Aufenthalts überzeugt und in psychiatrischer Obhut belassen werden.” Abgesehen davon, dass in diesem Fax alle Tatsachenbehauptungen ganz oder teilweise falsch sind (Falschbeurkundung im Amt nach § 348), hat sich der POK Sakatsch laut eigener Aussage, „unter Würdi- gung der vorliegenden Gesamtumstände”, eigenmächtig und ohne Konsultation eines Arztes, jedoch of- fenbar mit Billigung übergeordneter Behörden, über den Beschluss des Richters am Amtsgericht Karlsru- he (Stand 2016) Wermann hinweggesetzt: Nanu? Mein Gewahrsam bis 12:00 Uhr war also doch nicht so erforderlich? Und was waren denn das für Gesamtumstände, die vom POK Sakatsch gewürdigt wurden? In der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin des Städtischen Klinikums Karlsruhe teilte ich mir ein Zimmer mit einem Patienten, der auf mich einen vollständig gesunden Eindruck machte, aber auffälliger Weise die ganze Nacht wach war und sich mit seinem Smartphone beschäftigte. Dieser Patient verließ die Klinik wie ich am 31.08.2016 (ein Mittwoch). Ich habe den Verdacht, dass es sich bei diesem Patienten um einen V-Mann oder verdeckten Ermittler der Polizei gehandelt hat: Als ich das Zimmer nach Zuweisung zum ersten Mal betrat und ihn vorfand, sagte ich zu ihm: „Ich halte es für möglich, dass Sie von der Polizei sind!” Seine Antwort lautete: „Was, so jung?” Dieser Verweis auf sein Alter bekräftigt den Verdacht, da von einem gewöhnlichen Patienten eine fassungs- und verständnislose Antwort wie: „Wie kommen Sie denn darauf?” ohne ein geistesgegenwärti- ges, vermeintlich schlaues und dennoch ungültiges Gegenargument zu erwarten wäre. Auf der Station fiel mir ein Mann auf, der offensichtlich Funktionen eines Krankenpflegers ausübte und mich verächtlich behandelte, obwohl ich selbst diesen Mann nicht kannte. Dieser Mann war auch bei Ge- sprächen mit Ärzten anwesend, was mich stutzig machte, da er selbst offenbar kein Arzt war und somit auch nicht an die ärztliche Schweigepflicht gebunden war. Damit war nicht klar, ob das, was besprochen wurde, der ärztlichen Schweigepflicht unterlag oder nicht. Eines Tages während meines Aufenthalts war er wieder in einer Gesprächsrunde mit Ärzten anwesend. Ich schaute auf sein Namensschild und las: „Herr Becker”. Ich fragte ihn: „Herr Becker, wie geht es Ihnen heute?” Seine Antwort war ein Satz: „Ich habe eine feuchte Hose!” Strafanzeigen von Andreas Pfefferle: Seite 11 von 19
  • 12. Anlage A3 Die Ärzte waren sichtlich betroffen und bemüht, diese zusammenhanglose Äußerung eines „Krankenpfle- gers” bei einer „Teamsitzung” (Eigentlich nehmen Ärzte nicht an sogenannten Teamsitzungen der Pflege- kräfte teil.), zu überspielen. Die Wahrscheinlichkeit für eine solche Äußerung ist wesentlich geringer als ein Sechser im Lotto. Offensichtlich kannte Herr Becker oder wusste Herr Becker etwas über mich und wollte mir etwas mitteilen. Daraus ergibt sich mein Verdacht, Herr Becker sei ein – offensichtlich nicht sehr fähiger – V-Mann oder verdeckter Ermittler der Polizei gewesen. Ich habe mich laut Patientenakte ohne Behandlungsvertrag auf einer geschlossenen Station in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin des Städtischen Klinikums Karlsruhe aufgehalten. Und zwar, wie ich behaupte, nicht zur Behandlung, sondern zum Zwecke illegaler, aus faschistoiden Mo- tiven betriebener polizeilicher Ermittlungen, die vermutlich seit Jahrzehnten gegen mich geführt werden: Der ganze Polizeieinsatz in der Nacht zum 26.08.2016, mit rechtswidriger Ingewahrsamnahme und an- schließender Unterbringung auf einer geschlossenen Station in der Klinik für Psychiatrie und Psychothe- rapeutische Medizin des Städtischen Klinikums Karlsruhe, diente zu keinem Zeitpunkt meinem Schutz und Wohl. Damit ist sowohl der Straftatbestand der Freiheitsberaubung als auch der des Versicherungsbetrugs er- füllt. Ich bin nervenkrank und werde seit dreißig Jahren verfolgt und gequält. Hierzu habe ich ein Blog erstellt: https://blog.wahnsinn-und-gesellschaft.de Ich zitiere, hier mit Nennung der vollständigen Namen der beteiligten Personen, aus https://blog.wahnsinn-und-gesellschaft.de/2019/03/reise-ans-ende-der-nacht.html Im Jahr 1999 trat ich eine neue Stelle bei der Firma mh-software an. Eines Morgens, als ich das Bürogebäude betreten wollte, kam mir ein Mann entgegen, der wie mein Arzt Dr. Freischmidt aussah. Was hatte er hier zu tun? Die Sekretärin der Firma mh-software erzählte mir, völlig unglaublich, dass sie sowohl mit der Fa- milie meines Vaters als auch mit der Familie meiner Mutter verwandt und wie klein die Welt doch sei. Während dieser Zeit erhielt ich eines Abends einen Anruf eines Mannes, der sich als mein Arzt Dr. Clauß aus einem Rehabilitationskrankenhaus ausgab und auch so klang. Er erkundigte sich nach meinem Befinden, wo ich arbeite und nach dem Namen des Geschäftsführers der Firma. Ich verstand nicht, wozu er den Namen des Geschäftsführers wissen wollte. Manchmal ging ich auch am Wochenende in das Büro der Firma mh-software. Dieses war dann bis auf mich menschenleer. An einem dieser Wochenenden legte ich mich auf den Boden, da mir schwindelig war. In einem alltäglichen Gespräch streute der Geschäftsführer, Herr Holzschuh, später beiläufig und sinnlos den Satz ein, er könne sich auch einfach auf den Boden legen. Wurde das Büro durch Kameras überwacht? Dies alles machte mich misstrauisch und verwirrte mich. In einem von mir gesuchten Gespräch mit dem Geschäftsführer und einem Mitarbeiter – mir wurde mittlerweile von Herrn Holzschuh be- richtet, dieser sei inzwischen verstorben – erklärte ich, dass ich in der Vergangenheit an einer Psychose erkrankt war und bat um die fristlose Kündigung. Die Antwort lautete: „Geisteskrank – wenn es weiter nichts ist!” Herr Holzschuh bemerkte noch, seine Schwester habe auch eine Psychose gehabt. Mir war inzwischen alles gleich. Ich reichte mindestens zweimal eine Kündigung ein, zog diese aber nach Zureden durch Herrn Holzschuh wieder zurück. Strafanzeigen von Andreas Pfefferle: Seite 12 von 19
  • 13. Anlage A3 Da ich keinerlei Leistung erbrachte, außer, morgens den Rechner einzuschalten, vor diesem zu sitzen, ab und zu aufs Klo zu gehen und diesen abends wieder auszuschalten, nicht einmal mehr mit meinen Kollegen und Vorgesetzten redete, fragte ich mich, warum man mich weiter beschäfti- gen wollte: Ich verstand die Welt nicht mehr. Meine Beschäftigung machte für Herrn Holzschuh über einen Zeitraum von mehr als neun Monaten be- triebswirtschaftlich keinerlei Sinn. In dieser Zeit wurden an mich etwa 30 000 DM bezahlt. Wer hat letzt- lich mein Gehalt bezahlt? Ging es um – möglicherweise illegale – polizeiliche/staatsanwaltliche Ermittlun- gen? Strafanzeigen von Andreas Pfefferle: Seite 13 von 19
  • 14. Anlage A4 Strafanzeige gegen Unbekannt, zunächst bei Amazon, aufgrund der §§ 268, 269, 270 StGB und aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände sowie Strafanzeige wegen des Verdachts des Betrugs (§ 263 StGB) und aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände gegen Unbekannt und den Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop Zur Begründung sehen Sie bitte meine PowerPoint Präsentation unter dem Link https://1drv.ms/f/s!Aq0-CMjCZoawozxa5eNGHOK2EENh in der Datei Amazon.pptx. Sie können diese direkt im Browser im Bearbeitungs- und im Präsentationsmodus anschauen. Ich habe die Notizen in der PowerPoint Präsentation auch mehr oder weniger wörtlich vertont. Der Ton und die Videos in der Präsentation werden bei Betrachtung als Bildschirmpräsentation automatisch abge- spielt. Die Zusammenfassung und Schlussbemerkung aus meiner PowerPoint Präsentation führe ich hier an: Eine Bestellung bei Amazon wird zu 99 % von einer EDV-Anlage bearbeitet. Menschen spielen keine Entscheidungsrolle, sondern üben nur von der EDV-Anlage angeleitete Hilfstätigkeiten aus: Die EDV-Anlage nimmt die Bestellung entgegen, vergibt dieser einen eindeutigen Code und entscheidet, von welchen Logistikzentren die bestellten Waren ausgeliefert werden. Mitarbeiter, in manchen Fällen auch Roboter, in den ausgewählten Logistikzentren, werden von der EDV- Anlage über die neue Bestellung und die bestellten Waren informiert, holen die bestellten Waren aus Re- galen und legen diese in Körbe, die über einen maschinenlesbaren Barcode, der den von der EDV-Anla- ge vergebenen Code für die Bestellung enthält, identifiziert werden. Die Körbe, in denen die bestellten Waren abgelegt wurden, werden maschinell, von der EDV-Anlage ge- steuert, zusammengeführt. Die enthaltenen Waren werden von Mitarbeitern verpackt und das Paket mit dem Barcode versehen. Die Bestellung wird dabei immer über diesen Barcode identifiziert: Die Mitarbeiter wissen nicht, an wen die Bestellung geht. Anschließend kommt das Paket auf ein Förderband, wo es gewogen, und von einer Maschine, die mit der EDV-Anlage verbunden ist, anhand des Barcodes mit dem Adressetikett beklebt wird. Von der EDV-Anlage gesteuerte Maschinen verbringen das Paket in einen Container, der von einem ex- ternen Logistikunternehmen, oder von Amazon Logistics, in Lastkraftwagen – gegebenenfalls auch Flug- zeugen – zu einem Verteilzentrum in der Nähe des Kunden transportiert wird. Von dort werden die Pakete mit Lieferwagen dem Kunden zugestellt. Die EDV-Anlage generiert in diesem Prozess technische Aufzeichnungen, Daten oder eine Aufzeichnung von Geschehensabläufen, zum Bestell- und Paketstatus. Es wird unter anderem aufgezeichnet, wann die Bestellung eingetroffen ist, wann die Bestellung das Lo- gistikzentrum verlassen hat, und, im Falle von Zustellung durch Amazon Logistics, wann und wo das Pa- ket Amazon Standorte durchläuft, bis es schließlich beim Kunden ankommt. Diese Aufzeichnungen sind teilweise in der Paketverfolgung und in maschinell versandten E-Mails sicht- bar. Die von der EDV-Anlage generierten Aufzeichnungen, Etikette und Daten sind beweiserhebliche Daten: Sie belegen rechtsverbindlich die Bestellung, ihre Bearbeitung und den Weg des Paketes zum Kunden. Die Echtheit dieser maschinell erstellten beweiserheblichen Daten hängt vom ordnungsgemäßen, mani- pulationsfreien Betrieb der EDV-Anlage ab. Im manipulationsfreien Betrieb Strafanzeigen von Andreas Pfefferle: Seite 14 von 19
  • 15. Anlage A4 • etikettiert diese EDV-Anlage kein Paket mehrmals, ohne dass dies in irgendeiner, vom Amazon Kundendienst einsehbarer und kommunizierbarer Form aufgezeichnet werden würde, • erstellt diese EDV-Anlage nicht das auf dem mir am 15.10.2018 zugestellten Paket befindliche Etikett, • versendet diese EDV-Anlage bei Zustellung durch Amazon Logistics nach der Versandbestäti- gung keine E-Mails von shipment-tracking@amazon.de, • listet die EDV-Anlage von mir über das dafür vorgesehene Kontaktformular versendete E-Mail- Nachrichten im Message Center unter „Sent Messages” auf, wie ich in meiner PowerPoint Präsentation dargelegt habe. Daher wurde die EDV-Anlage fälschlich beeinflusst sowie technische Aufzeichnungen und beweiserhebli- che Daten gefälscht. § 268 schützt die Sicherheit der Informationsgewinnung durch technische Geräte sowie das Vertrauen in die Entstehung der Aufzeichnungen frei von Manipulationen. § 269 schützt in Übereinstimmung mit §§ 267 und 268 die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechts- und Beweisverkehrs, was den Umgang mit beweiserheblichen Daten anbelangt. § 270 enthält eine Gleichstellungsklausel zur fälschlichen Beeinflussung einer Datenverarbeitung für sämtliche Tatbestände, die das Merkmal „zur Täuschung im Rechtsverkehr” voraussetzen (§ 152a Abs. 3, §§ 267, 268, 269, 271, 273, 281). Ohne diesen Schutz kann ich verständlicherweise kein Vertrauen in die Authentizität und Integrität des mir am 15.10.2018 zugestellten, angeblich von Amazon stammenden, Paketes haben, denn der Amazon Kundendienst ist nicht in der Lage, mir mitzuteilen, wann, wo, warum und von wem das Paket umetiket- tiert wurde. In dieser Angelegenheit habe ich im Oktober 2018 per E-Mail-Nachricht Strafanzeige erstattet. Daraufhin erhielt ich am 30.10.2018 eine E-Mail-Antwort von einem Herrn Christoph Knappich, Kriminalkommissar bei der Kriminalpolizeidirektion Karlsruhe, Kriminalinspektion 5, Hertzstr. 8–10a, 76185 Karlsruhe, mit der E-Mail-Adresse: christoph.knappich@polizei.bwl.de Heute vermute ich, dass die Domäne bwl.de zum Landeshochschulnetz BelWü des Landes Baden-Würt- temberg gehört. Die E-Mail-Nachricht von Herrn Knappich wurde von der IP-Adresse 193.197.148.18 an den Server meines Google Mail Kontos gesendet. Laut meinen Recherchen gehört diese IP-Adresse zur Universität Stuttgart. Daher behaupte ich nach meinem derzeitigen Kenntnisstand, dass diese E-Mail-Antwort eine Fälschung ist. Damals vertraute ich der Nachricht, und hatte auch ein kurzes Telefongespräch, angeblich mit Herrn Knappich, der mich in seiner E-Mail-Antwort unter der Telefonnummer 0721 666-5523 um Anruf gebeten hatte. Herr Knappich lud mich zu einem Gespräch mit persönlicher Anwesenheit ein. Da ich Zeugen für dieses Gespräch haben wollte, wandte ich mich an den Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop, Kriegsstr. 39, 76133 Karlsruhe, mit der Bitte, mich zu dem Termin zu begleiten. Hierzu suchte ich den Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop in seiner Kanzlei auf und erläuterte kurz die Unstimmigkeiten rund um das angeblich von Amazon stammende Paket. Jedoch erklärte mir der Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop, dass eine Strafanzeige wohl aussichts- los sei, da er keine strafrechtlich relevanten Umstände erkennen könne. Von dieser, rückblickend betrachtet, mutmaßlich bewussten und vorsätzlichen Falschberatung unbeein- druckt, bat ich Herrn Knappich in einer E-Mail-Nachricht um Terminvorschläge für ein Gespräch in Anwe- senheit des Rechtsanwalts Christoph Schmietenknop. Strafanzeigen von Andreas Pfefferle: Seite 15 von 19
  • 16. Anlage A4 Vergeblich, denn Herr Knappich meldete sich nie wieder bei mir. Aber der Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop erzählte mir später, er habe mit Herrn Knappich ge- sprochen und diesem deutlich gemacht, dass er meine Strafanzeige für aussichtslos halte. Meine Bitte an den Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop, Auskunftsklage gegen Amazon einzurei- chen, lehnte dieser ohne Angabe von Gründen ab. Da ich nach heutigem Wissensstand behaupte, dass die E-Mail-Nachrichten von Herrn Knappich Fäl- schungen sind und es vermutlich keinen Kriminalkommissar dieses Namens bei der Kriminalpolizeidirekti- on Karlsruhe, Kriminalinspektion 5, Hertzstr. 8–10a, 76185 Karlsruhe, gibt, der Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop aber mit diesem gesprochen haben will, erstatte ich Strafanzeige wegen des Verdachts des Betrugs (§ 263 StGB) und aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände gegen Unbekannt und den Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop. Strafanzeigen von Andreas Pfefferle: Seite 16 von 19
  • 17. Anlage A5 Strafanzeige gegen Unbekannt und die Betreiber des De-Mail Systems, zunächst bei 1&1 De-Mail GmbH, Mentana-Claimsoft GmbH und procilon IT-Solutions GmbH, aufgrund der §§ 268, 269, 270 StGB und aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände Seit Monaten, ja sogar seit Jahren, versuche ich, bei staatlichen Ermittlungsbehörden an mir begangene Straftaten anzuzeigen: Per E-Mail, auf dem Postweg als Standardbrief, auf dem Postweg per Einschrei- ben mit Rückschein, per Fax, durch Rechtsanwälte: Vergeblich, wie Sie oben im Anschreiben und in den anderen anhängenden Strafanzeigen lesen können. Schließlich wollte ich es per De-Mail versuchen: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/DigitaleGesellschaft/EGovernment/DeMail/DeMail.html Nun bin ich Kunde der 1&1 De-Mail GmbH mit einem Postfach andreas.pfefferle@amp-e.de-mail.de. Nachdem sich der von mir per De-Mail Einschreiben angeschriebene Generalbundesanwalt beim Bun- desgerichtshof für unzuständig erklärt hatte, wandte ich mich mit meinen Anliegen, am 25.05.2020, er- neut per De-Mail Einschreiben, an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe, unter der Adresse sta-karlsruhe@egvp.de-mail.de. Zu meinem De-Mail Einschreiben erhielt ich auch sofort vom De-Mail System eine Versandbestätigung von versandbestaetigung@sec.de-mail.de: • Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den folgenden Angaben an den Empfänger versandt wurde. Die Bestätigung erfolgte durch sec, http://www.sec.de-mail.de. (Übrigens führt die URL http://www.sec.de-mail.de ins digitale Nirwana.) Jedoch erhielt ich zu meinem De-Mail Einschreiben bis heute keine Eingangsbestätigung. Daher kontaktierte ich, zunächst per Telefon und dann per E-Mail, den Kundendienst meines De-Mail Providers, die 1&1 De-Mail GmbH. Zunächst bekam ich eine vollkommen sinnlose Antwort: Eingangsbestätigungen erhalte man nur, falls man die Option „Einschreiben” auswähle, was ich ja getan und bezahlt hatte. Nachdem ich mich beim 1&1 Kundendienst über diesen Unsinn beschwert hatte, erhielt ich eine neue Er- klärung: Eingangsbestätigungen erhalte man nur, falls man die Versandoption „Persönlich und vertraulich” – ich habe keine Ahnung, was sich technisch hinter dieser Option verbergen soll und was mir die 0,24 € pro Nachricht kaufen sollen – auswähle und damit, falls man formaljuristisch alles korrekt gemacht habe. Die Gerichte hätten ein Ampelsystem, das nur absenderbestätigte bzw. „Persönlich und vertraulich” versand- te De-Mail Nachrichten durchlasse. Im Widerspruch hierzu habe ich aber ein Schreiben auf dem Postweg als Standardbrief, angeblich von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, datiert zum 02.06.2020, erhalten, das sich auf mein De-Mail Einschrei- ben bezieht und keinen rechtlichen Formfehler meinerseits erwähnt. Aufgrund dieser Unstimmigkeiten entsteht bei mir der Verdacht, dass ich von den Betreibern des De-Mail Systems betrogen werde und meine Nachrichten niemals am Ziel ankommen. Deshalb habe ich meine Nachricht an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe am 19.06.2020 um 20:24 Uhr er- neut, als Einschreiben und diesmal mit der vom Kundendienst erwähnten Option „Persönlich und vertrau- lich”, versendet und dabei einhundertdrei weitere Staatsanwaltschaften der Bundesrepublik Deutschland auf Cc genommen. Ich erhielt sofort eine Versandbestätigung von sec, http://www.sec.de-mail.de, bzw. versandbestaetigung@sec.de-mail.de, und auch im Zeitraum von ungefähr drei Minuten, zwischen 20:26 Uhr und 20:29 Uhr, etwa zwanzig Eingangsbestätigungen von fp-demail.de, http://www.fp-demail.de, bzw. eingangsbestaetigung@fp-demail.de. Weitere Eingangsbestätigungen von fp-demail.de, http://www.fp-demail.de, bzw. eingangsbestaetigung@fp-demail.de, gingen zwischen 20:47 Uhr und 21:46 Uhr ein.
  • 18. Anlage A5 Nach meinem derzeitigen technischen Verständnis, unterhält die Firma procilon IT-Solutions GmbH bei der Firma Mentana-Claimsoft GmbH, einer Tochter der Francotyp-Postalia, ein De-Mail Postfach, an das alle De-Mail Nachrichten gesendet werden, die indirekt über die De-Mail Adresse an Elektronische Ge- richts- und Verwaltungspostfächer (EGVP) adressiert sind. Die Firma procilon IT-Solutions GmbH verteilt dann die Nachrichten, die im Sammelkonto bei der Firma Mentana-Claimsoft GmbH gelandet sind, an die EGVP Teilnehmer. Vermutlich generiert die Firma Mentana-Claimsoft GmbH Eingangsbestätigungen gleich beim Ablegen der Nachricht im De-Mail Sammelpostfach der Firma procilon IT-Solutions GmbH, obwohl die Nachricht noch gar nicht beim eigentlichen EGVP Empfänger angekommen ist. Offenbar kann der Absender in diesem System nie wissen, ob seine Nachricht tatsächlich den adressier- ten EGVP Teilnehmer erreicht hat. Vielleicht ist mein derzeitiges technisches Verständnis auch falsch. Unabhängig davon ist es äußerst beunruhigend, dass zu manchen Einschreiben Eingangsbestätigungen mehrfach und mit verschiedenen Zeitstempeln generiert wurden. So erhielt ich z. B. von der Staatsanwaltschaft Augsburg vier Eingangsbestätigungen durch fp-demail.de, http://www.fp-demail.de, bzw. eingangsbestaetigung@fp-demail.de: • Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten Metadaten am 19.06.2020 um 20:57:12 Uhr im Postfach des Empfängers 'sta-augsburg@egvp.de-mail.de', eingegangen ist. Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions GmbH abgelegt. • Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten Metadaten am 19.06.2020 um 20:59:00 Uhr im Postfach des Empfängers 'sta-augsburg@egvp.de-mail.de', eingegangen ist. Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions GmbH abgelegt. • Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten Metadaten am 19.06.2020 um 21:12:05 Uhr im Postfach des Empfängers 'sta-augsburg@egvp.de-mail.de', eingegangen ist. Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions GmbH abgelegt. • Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten Metadaten am 19.06.2020 um 21:39:04 Uhr im Postfach des Empfängers 'sta-augsburg@egvp.de-mail.de', eingegangen ist. Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions GmbH abgelegt. Von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe bekam ich drei Eingangsbestätigungen durch fp-demail.de, http://www.fp-demail.de, bzw. eingangsbestaetigung@fp-demail.de: • Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten Metadaten am 19.06.2020 um 20:57:02 Uhr im Postfach des Empfängers 'sta-karlsruhe@egvp.de-mail.de', eingegangen ist. Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions GmbH abgelegt. • Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten Metadaten am 19.06.2020 um 20:58:50 Uhr im Postfach des Empfängers 'sta-karlsruhe@egvp.de-mail.de', eingegangen ist. Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions GmbH abgelegt. • Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten Metadaten am 19.06.2020 um 21:11:54 Uhr im Postfach des Empfängers 'sta-karlsruhe@egvp.de-mail.de', eingegangen ist. Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions GmbH abgelegt. Zu den einhundertvier versendeten De-Mail Einschreiben habe ich einhundertfünfzehn Eingangsbestäti- gungen bekommen: Von manchen Staatsanwaltschaften gar keine, von manchen eine, zwei, drei oder vier. Offensichtlich arbeitet das System De-Mail nicht korrekt: Ich behaupte, dass diese EDV-Anlage manipu- liert worden ist.
  • 19. Anlage A5 Wenn ich die URL https://de-mail.1und1.de aufrufe, werde ich zu einer Login Seite weitergeleitet. Im Quelltext dieser Seite befindet sich dieses Tag: <script type="text/javascript" src="_files/demail-providers.js"></script> Die Datei _files/demail-providers.js hatte am 24.06.2020 um 02:22 Uhr den folgenden Inhalt: var deMailProviders = ["web.de-mail.de", "gmx.de-mail.de", "drv-bund.de-mail.de", "polizei-herford-nrw.de-mail.de"]; Etwa vierzig Minuten später, um 03:03 Uhr am 24.06.2020, hatte sich der Inhalt der Datei _files/demail-providers.js folgendermaßen geändert: var deMailProviders = []; Demnach hat jemand am 24.06.2020 zwischen 02:22 Uhr und 03:03 Uhr den Inhalt dieser Datei geän- dert. Der Inhalt der Variable deMailProviders wird im Quelltext der Anwendung zur Bestimmung gültiger De-Mail Adressen verwendet. Der Quelltext untersucht, ob diese Variable definiert ist und ändert sein Verhalten entsprechend. Die offensichtlich optionale Präsenz der Datei _files/demail-providers.js, mit der man das Ver- halten der 1&1 De-Mail Webanwendung beeinflussen kann, bestätigt meinen Verdacht, dass das System manipuliert wurde. Dieser Verdacht wird zusätzlich bekräftigt durch die für mich zunächst vollkommen sinnlose Erwähnung der Polizei Herford im Quelltext der De-Mail Webanwendung der 1&1 De-Mail GmbH sowie die Änderung der Datei _files/demail-providers.js zu nächtlicher Stunde.