1. Typ: Fachartikel
Kategorie: Recht | Politik | Gesellschaft
Aktuelle Entwicklung um den Lombardium-Skandal
Erste Oderfelder/Lombardium: munteres Stühlerücken bei den Gesellschaften
Erste Oderfelder/Lombardium: munteres Stühlerücken bei den Gesellschaften ? von Rechtsanwalt Christi
Im Anlegerskandal um die Lombardium Hamburg KG und die Erste Oderfelder GmbH & Co. KG wird die
Nachrichtenlage immer undurchsichtiger. Die Anleger der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
erreichte Anfang der Woche ein Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei, nach welcher eine Insolvenzgefahr der
Lombardium-Gruppe und der Ersten Oderfelder KG bestehe, es aber bereits Verhandlungen über
Vermögenssicherungsmaßnahmen und Auffanggesellschaften gäbe. Angedacht ist offensichtlich die Umwandlung in
eine Aktiengesellschaft, ohne dass nähere Einzelheiten mitgeteilt werden. Das Schreiben wirft mehr Fragen auf, als es
beantwortet, meint Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der eine Vielzahl von Anlegern der Lombardium -Gruppe vertritt.
Unklarheiten über die Datenherausgabe der Mitanleger im atypisch stillen Beteiligungsverhältnis
"Es geht schon damit los, dass die Rechtsanwaltskanzlei behauptet, unter Berufung auf bestimmte Urteile des
Bundesgerichtshofes (BGH) die Kontaktdaten sämtlicher Mitanleger von der Fondsgeschäftsführung erhalten zu haben.
Die BGH-Entscheidungen betrafen allerdings ausnahmslos Anleger, die sich als mittelbare Treuhandkommanditisten an
einer Fondgesellschaft beteiligt haben und nicht, wie im Falle der Ersten Oderfelder, durch ein lediglich zweiseitiges
atypisches stilles Beteiligungsverhältnis verbunden sind. Die BGH-Rechtsprechung ist auf diesen Sachverhalt nicht
ohne weiteres übertragbar, so dass es aller anwaltlichen Erfahrungen im grauen Kapitalmarkt widerspricht, dass die
Beteiligungsgesellschaft die Daten freiwillig und ohne Gegenwehr herausrückt. Dies kann nur so erklärt werden, dass
die Fondgeschäftsführung ein eigenes Interesse an dem Rundbrief des Anwalts hat", urteilt der Jurist. Hierfür spreche
nach Ansicht Röhlkes auch die offene Benennung einer Insolvenzgefahr im Schreiben des Anwalts.
2. Bekanntmachung durch Äußerungen und Beabsichtigungen - Gefahren und Folgen
"Spätestens seit dem Prozess Leo Kirch gegen Deutsche Bank dürfte jedem Juristen klar sein, welch verheerende
Auswirkungen öffentliche Äußerungen über angebliche Insolvenzgefahren von Unternehmen haben können. Wenn also
in einem Brief an hunderte Anleger von einer solchen Gefahr gesprochen wird, kann nur vermutet werden, dass hier
vorher eine Abstimmung erfolgte, um keine nachteiligen Folgen für den äußernden Rechtsanwalt befürchten zu
müssen", meint der Berliner Jurist.
Verhinderung einer Insolvenz der Zweckgesellschaften Erste Oderfelder GmbH & Co. KG und Lombard Classic 3 GmbH
& Co. KG - Auffanggesellschaft?
Dem Schreiben an die Betroffenen Anleger war von der Rechtsanwaltskanzlei ein Brief der Lombardium Hamburg KG
vom 21.12.2015 beigefügt. Dort wird von Seiten der Lombardium erneut von einem angeblichen Dolchstoß der
Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht (BaFin) berichtet, der sich für die Anleger negativ auswirken könnte und zu
einem großen Schaden führen könnte. Nach Mitteilung der Lombardium solle in jedem Falle eine Insolvenz der
Zweckgesellschaften Erste Oderfelder GmbH & Co. KG und Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG verhindert werden und
eine Auffanggesellschaft gegründet werden. Genaue Konstruktionen und rechtliche Gestaltung seien aber noch unklar
und werden den Anlegern zeitnah übermittelt. Der Geschäftsführer Patrick Ebeling, der Lombardium
Verwaltungsgesellschaft mbH beendet das Schreiben mit dem Versprechen, trotz der schwierigen Situation sich mit
seiner gesamten Arbeitsleistung dafür einzusetzen, für die Anleger nur das bestmögliche Ergebnis rauszuholen.
Aktuell: Verantwortliche und Verhältnisse Lombardium KG
"Vor dem Hintergrund der aktuellen Darstellung der Verhältnisse der Lombardium KG im Handelsregister erscheint
diese Darstellung des Geschäftsführers überholt. Zwar ist Herr Ebeling seit dem 15.12.2015 Geschäftsführer der
Lombardium Verwaltungsgesellschaft mbH. Diese ist aber nach einem aktuellen Handelsregisterauszug vom
11.01.2016 nicht mehr persönlich haftende Gesellschafterin der Lombardium GmbH & Co. KG und damit auch nicht
mehr deren Geschäftsführerin. Am 11.01.2016 wurde dagegen die Lombardie"s GmbH als persönlich haftende
Gesellschafterin eingetragen. Deren Geschäftsführerin ist Frau Pia Sofia Schaf. Das Versprechen des Herrn Ebeling ist
daher wohl nicht besonders ernst zu nehmen", informiert der erfahrene Jurist für Anlegerschutz und als
Kapitalanlagenrechtler
Fazit: Anleger der Lombardium/Fidentum/Erste Oderfelder- Gruppe ist mehr denn je zu empfehlen, kompetenten
anwaltlichen Rat zu suchen, um weiteren Schaden abzuwenden. Für Informationen und eine kostenlosen
Ersteinschätzung stehen Röhlke Rechtsanwälte unter 030.71520671 gerne zur Verfügung.
V.i.S.d.P.:
Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt
Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere
im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge
als Immobilienrente schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen
über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de
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