Kurzvortrag im Rahmen der #DigiKon15, Kongress der Friedrich-Ebert-Stiftung zur digitalen Gesellschaft , 24.-25. November 2015, Berlin
Text zum Vortrag: https://netzpolitik.org/2015/grau-ist-alle-praxis-zur-realverfassung-des-digitalen-urheberrechts/
Digital Strategy between Communicating Strategy and Strategic Communication
Grau ist alle Praxis: Zur Realverfassung des digitalen Urheberrechts
1. GRAU IST ALLE PRAXIS:
ZUR REALVERFASSUNG DES DIGITALEN URHEBERRECHTS
Leonhard Dobusch
#DigiKon15 - ein Kongress der FES zur digitalen Gesellschaft
24.-25. November 2015, Berlin
4. Nutzung eines
geschützten Werks…
…privater, nicht-
gewerblicher Webseite
(z.B. eigener Blog)
…für private Zwecke auf
kommerzieller Plattform
(z.B. YouTube, Twitter)
…zu kommerziellen
Zwecken
…in kleinen Teilen für
ein neues Werk
(z.B. Remix, Sampling)
Ohne Rechteklärung im
Einzelfall verboten
Ohne Rechteklärung im
Einzelfall verboten
Ohne Rechteklärung im
Einzelfall verboten
…zur Gänze für ein
neues Werk
(z.B. Hintergrundmusik)
Ohne Rechteklärung im
Einzelfall verboten
Ohne Rechteklärung im
Einzelfall verboten
Ohne Rechteklärung im
Einzelfall verboten
…zur Gänze ohne
neues Werk
(z.B. Bild zur Illustration)
Ohne Rechteklärung im
Einzelfall verboten
Ohne Rechteklärung im
Einzelfall verboten
Ohne Rechteklärung im
Einzelfall verboten
FORMALVERFASSUNG DES URHEBERRECHTS
6. 44 Prozent aller Internutzer über 12 Jahre sind
entweder „nicht besonders“ oder „überhaupt nicht“
sicher, was online legal und was illegal ist.
»
Online copyright infringement tracker benchmark
study, commissioned by the Office of
Communications (Ofcom) UK, 2012
7.
8. Wir haben natürlich keine Sonderrechte. Es handelt sich
um freies YouTube-Material. Und die YouTube-
Nutzungsbedingungen erlauben jedem Nutzer die
kostenlose Nutzung, Reproduktion und Herstellung
derivater Werke inklusive Vorführung auf YouTube. Mehr
dazu findest du hier in den YT-Terms — Grüße aus der
Online-Redaktion
»
16. LEGAL TROTZ SUBSTANTIELL-ILLEGALER NUTZUNG
3%
3%
4%
5%
5%
5%
6%
12%
32%
53%
0% 25% 50%
N.B.: Survey predates launch of Apple Music
PERCENTAGE OF INTERNET ADULTS, PAST 3 MONTHS
RADIO
17. YOUTUBE ALS MUSIKBIBLIOTHEK
Views von
Nummer-1-Hits aus
den USA, Frankreich
& Brasilien der
Jahre 1930-1960
Source: Heald, P.J. (2013): How Copyright Keeps Works Disappeared,
http://ssrn.com/abstract=2290181
23. #1 OHNE REFORM GEWINNT GOOGLE
#2 YOUTUBE-MODELL ZEIGT WEGE AUF
#3 REGISTER, ONE-STOP-SHOP, USE IT OR LOSE IT
24.
25. Nutzung eines
geschützten Werks…
…privater, nicht-
gewerblicher Webseite
(z.B. eigener Blog)
…für private Zwecke auf
kommerzieller Plattform
(z.B. YouTube, Twitter)
…zu kommerziellen
Zwecken
…in kleinen Teilen für
ein neues Werk
(z.B. Remix, Sampling)
Erlaubt im Rahmen von
Zitatrecht und
Bagatellschranke
Erlaubt im Rahmen v.
Zitatrecht und
Bagatellschranke
Erlaubt gegen
standardisierte
Vergütung an VerwGes
…zur Gänze für ein
neues Werk
(z.B. Hintergrundmusik)
Erlaubt dank Bagatell-
und Remixschranke
Erlaubt dank Bagatell-
schranke, Vergütung
durch Plattform
Ohne Rechteklärung im
Einzelfall verboten
…zur Gänze ohne
neues Werk
(z.B. Bild zur Illustration)
Kostenfreie Benach-
richtigung, gedeckelte
Gebühr („Ticket“)
Kostenfreie Benach-
richtigung, Vergütung
durch Plattform
Ohne Rechteklärung im
Einzelfall verboten
FAIRES URHEBERRECHT
29. 0
50
100
150
200
250
300
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Fiction & Non-
Fiction Books
Quelle: Heald, P. (2013), http://ssrn.com/abstract=2290181
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LÜCKE DES 20. JAHRHUNDERTS