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Grau ist alle Praxis: Zur Realverfassung des digitalen Urheberrechts

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Grau ist alle Praxis: Zur Realverfassung des digitalen Urheberrechts

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Kurzvortrag im Rahmen der #DigiKon15, Kongress der Friedrich-Ebert-Stiftung zur digitalen Gesellschaft
, 24.-25. November 2015, Berlin
Text zum Vortrag: https://netzpolitik.org/2015/grau-ist-alle-praxis-zur-realverfassung-des-digitalen-urheberrechts/

Kurzvortrag im Rahmen der #DigiKon15, Kongress der Friedrich-Ebert-Stiftung zur digitalen Gesellschaft
, 24.-25. November 2015, Berlin
Text zum Vortrag: https://netzpolitik.org/2015/grau-ist-alle-praxis-zur-realverfassung-des-digitalen-urheberrechts/

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Grau ist alle Praxis: Zur Realverfassung des digitalen Urheberrechts

  1. 1. GRAU IST ALLE PRAXIS: 
 ZUR REALVERFASSUNG DES DIGITALEN URHEBERRECHTS Leonhard Dobusch #DigiKon15 - ein Kongress der FES zur digitalen Gesellschaft
 24.-25. November 2015, Berlin
  2. 2. #FORMALVERFASSUNG
  3. 3. »
  4. 4. Nutzung eines geschützten Werks… …privater, nicht- gewerblicher Webseite (z.B. eigener Blog) …für private Zwecke auf kommerzieller Plattform 
 (z.B. YouTube, Twitter) …zu kommerziellen Zwecken …in kleinen Teilen für ein neues Werk 
 (z.B. Remix, Sampling) Ohne Rechteklärung im Einzelfall verboten Ohne Rechteklärung im Einzelfall verboten Ohne Rechteklärung im Einzelfall verboten …zur Gänze für ein neues Werk 
 (z.B. Hintergrundmusik) Ohne Rechteklärung im Einzelfall verboten Ohne Rechteklärung im Einzelfall verboten Ohne Rechteklärung im Einzelfall verboten …zur Gänze ohne neues Werk 
 (z.B. Bild zur Illustration) Ohne Rechteklärung im Einzelfall verboten Ohne Rechteklärung im Einzelfall verboten Ohne Rechteklärung im Einzelfall verboten FORMALVERFASSUNG DES URHEBERRECHTS
  5. 5. #REALVERFASSUNG
  6. 6. 44 Prozent aller Internutzer über 12 Jahre sind entweder „nicht besonders“ oder „überhaupt nicht“ sicher, was online legal und was illegal ist. » Online copyright infringement tracker benchmark study, commissioned by the Office of Communications (Ofcom) UK, 2012
  7. 7. Wir haben natürlich keine Sonderrechte. Es handelt sich um freies YouTube-Material. Und die YouTube- Nutzungsbedingungen erlauben jedem Nutzer die kostenlose Nutzung, Reproduktion und Herstellung derivater Werke inklusive Vorführung auf YouTube. Mehr dazu findest du hier in den YT-Terms — Grüße aus der Online-Redaktion »
  8. 8. WISSEN ES URHEBERRECHTS- EXPERTEN BESSER?
  9. 9. ILLEGAL TROTZ SUBSTANTIELL-LEGALER NUTZUNG Arista v. Limewire (2010)A&M Records v. Napster (2001)
  10. 10. LEGAL TROTZ SUBSTANTIELL-ILLEGALER NUTZUNG Viacom v. YouTube (2007)
  11. 11. LEGAL TROTZ SUBSTANTIELL-ILLEGALER NUTZUNG 3% 3% 4% 5% 5% 5% 6% 12% 32% 53% 0% 25% 50% N.B.: Survey predates launch of Apple Music PERCENTAGE OF INTERNET ADULTS, PAST 3 MONTHS RADIO
  12. 12. YOUTUBE ALS MUSIKBIBLIOTHEK Views von Nummer-1-Hits aus den USA, Frankreich & Brasilien der Jahre 1930-1960 Source: Heald, P.J. (2013): How Copyright Keeps Works Disappeared, 
 http://ssrn.com/abstract=2290181
  13. 13. DAS »YOUTUBE-URHEBERRECHT« 1.) ONE STOP SHOP 2.) REGISTRIERUNGSPFLICHT 3.) USE IT OR LOSE IT
  14. 14. #FAZIT
  15. 15. #1 OHNE REFORM GEWINNT GOOGLE #2 YOUTUBE-MODELL ZEIGT WEGE AUF #3 REGISTER, ONE-STOP-SHOP, USE IT OR LOSE IT
  16. 16. Nutzung eines geschützten Werks… …privater, nicht- gewerblicher Webseite (z.B. eigener Blog) …für private Zwecke auf kommerzieller Plattform 
 (z.B. YouTube, Twitter) …zu kommerziellen Zwecken …in kleinen Teilen für ein neues Werk 
 (z.B. Remix, Sampling) Erlaubt im Rahmen von Zitatrecht und Bagatellschranke Erlaubt im Rahmen v. Zitatrecht und Bagatellschranke Erlaubt gegen standardisierte Vergütung an VerwGes …zur Gänze für ein neues Werk 
 (z.B. Hintergrundmusik) Erlaubt dank Bagatell- und Remixschranke Erlaubt dank Bagatell- schranke, Vergütung durch Plattform Ohne Rechteklärung im Einzelfall verboten …zur Gänze ohne neues Werk 
 (z.B. Bild zur Illustration) Kostenfreie Benach- richtigung, gedeckelte Gebühr („Ticket“) Kostenfreie Benach- richtigung, Vergütung durch Plattform Ohne Rechteklärung im Einzelfall verboten FAIRES URHEBERRECHT
  17. 17. KONTAKT E-Mail: 
 Leonhard.Dobusch@fu-berlin.de ! Twitter: @leonidobusch ! Homepages:
 http://wiwiss.fu-berlin.de/dobusch 
 http://www.dobusch.net ! Blog:
 http://www.governancexborders.com
  18. 18. #BACKUP
  19. 19. Bild: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Old_book_- _Basking_Ridge_Historical_Society_(1).jpg Mehrheit aller Werke ist 10 Jahre nach Erscheinen nicht mehr kommerziell verwertbar. 100% dieser Werke sind noch Jahrzehnte geschützt. Sáenz-Arroyo et al. (2005: 1957; eigene Übersetzung)
  20. 20. 0 50 100 150 200 250 300 350 2266 New Editions from Amazon by Decade Fiction & Non- Fiction Books Quelle: Heald, P. (2013), http://ssrn.com/abstract=2290181 Verfügbare Bücher nach Erscheinungsjahr 
 (Zufallsstichprobe von 2.266 Büchern bei Amazon) LÜCKE DES 20. JAHRHUNDERTS
  21. 21. #3 ALTERNATIVEN?
  22. 22. Bild: Bjørn Erik Pedersen, CC-BY 2.5, https://nn.wikipedia.org/wiki/Fil:Nasjonalbiblioteket_i_Oslo.jpg BOKHYLLA »Extended Collective Licensing«
  23. 23. Stand 2014: 160.000 Bücher verfügbar, 3.000 Opt-outs» Endausbau 2017: 250.000 Titel, erschienen bis Jahr 2000 Vergütung: 0,04 Cent/Seite; Endausbau: 0,37 EUR/Bürger BOKHYLLA

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