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INNOVATIONS UND
GRÜNDERZENTRUM
WERNIGERODE

Zweckuntersuchung	 ü ber	 den	 Einsatz	 von	
verschiedenen	 Leerrohrtypen	 im	 Rahmen	
der	 kü nftigen	 NGA-Breitbandprojekte	 im	
Land	Sachsen-Anhalt
Inhaltsverzeichnis
1.

Leerrohrübersicht ........................................................................................................... 4
1.1.
1.2.

Die wichtigsten Leerrohrhersteller und –Lieferanten ................................................ 7

1.3.

Einsatz bei Backbone-Verbindungen im Fernnetzbereich ......................................10

1.4.

Einsatz bei Backhaul-Verbindungen in kommunalen Breitbandnetzen ...................13

1.5.

Einsatz bei Access-Netzen im Hausanschlussbereich............................................17

1.6.
2.

Leerrohrtypenübersicht für Glasfaserkabelanlagen und –netze ............................... 6

Fotos und Schaubilder von typischen Einsatzfällen ................................................21

Handlungsempfehlungen für Mitverlegungen im Rahmen von B-Plan-Besprechungen
und Neubaumaßnahmen ...............................................................................................27
2.1.

Grundlage ..............................................................................................................27

2.1.1.

Gesetzlich .......................................................................................................27

2.1.2.

Technisch........................................................................................................28

2.2.

Zielsetzung .............................................................................................................29

2.3.

Allgemeine technische Regeln zum Kabelbau und Leerrohrverlegung ...................30

2.3.1.

Forderungen und Wünsche der Ministerien .....................................................30

2.3.2.

Warum befindet sich eine Kommune oder öffentlicher Auftraggeber in dieser
Situation, die Leerrohrplanung in ihren Verantwortungsbereich zu ziehen? ....31

2.3.3.

Verantwortung und Finanzierung ....................................................................32

2.3.4.

Leerrohrtypen ..................................................................................................34

2.4.

Handlungsempfehlungen .......................................................................................36

2.5.

Erstellung von B-Plänen für Wohn- und Gewerbegebiete .......................................36

2.6.

Planung von Tiefbau- und Straßenbauprojekten ....................................................39

2.7.

Planung von Infrastrukturen für Wohn- und Gewerbegebiete .................................41

2.7.1. Grundsätzliche Verlegung und Markierung von Leerrohren .................................42
2.7.2. Verlege-Formen ..................................................................................................44
2.8.

Planung der Versorgungsmedien bei der Grundstückserschließung - KombiHausanschlüsse für Strom, Gas, Wasser und Glasfaserkabel ...............................45

2
3.

Grafische Darstellung von typischen FTTC- und FTTB-NGA-Netzstrukturen .................47
3.1.

Grafische Darstellungen von typischen NGA-Netzstrukturen..................................49

3.2.

FTTC-Netzstrukturen mit einer VDSL-Versorgung .................................................50

3.3.

FTTB/H-Netzstrukturen mit direkt angeschlossenen LWL-Hausanschlüssen .........53

4.

Handlungsempfehlungen in einer Kurzübersicht ............................................................58

5.

Anlagen Baugesetz .......................................................................................................59
Anlage 1: Auszug aus dem Baugesetzbuch ............................................................59
Anlage 2: Auszug aus dem Flächennutzungsplan ..................................................61

6.

Glossar … .....................................................................................................................62

7.

Quellenangaben ............................................................................................................63

8.

Handlungsempfehlungen anderer Bundesländer ...........................................................65
8.1.
8.2.

Rheinland-Pfalz ......................................................................................................65

8.3.
9.

Hessen ...................................................................................................................65

Schleswig-Holstein .................................................................................................65

Impressum.....................................................................................................................65

10. Abbildungen ..................................................................................................................66
11. Anhang ..........................................................................................................................68
Handlungsempfehlungen anderer Bundesländer ..................................................................68

Autoren
Dipl.-Ing. Rüdiger Kramer
Dipl.-Ing. Hans-Martin Schulze

3
1. Leerrohrübersicht
Die Basis für zukunftsorientierte NGA-Breitbandnetze (Next Generation Access) bilden bei
der Informationsübertragung Lichtwellenleiterkabel, mit denen sich Übertragungsbandbreiten
bis zu 400 Gbit/s generieren lassen. Diese LWL-Kabel (Lichtwellenleiter) werden
üblicherweise zum Schutz vor Feuchtigkeit und mechanischen Einflüssen in geeigneten
Leerrohren in der Erde verlegt.

4
Wenn bedingt durch Straßenbaumaßnahmen, Bürgersteigsanierungen, Radwegebau sowie
der Verlegung von Versorgungsmedien für Strom, Gas, Wasser und Abwasser
Tiefbauarbeiten anfallen, ist die vorsorgliche Mitverlegung von geeigneten Leerrohren, für
das spätere Einziehen von LWL-Kabeln, aus wirtschaftlichen Gründen dringend zu
empfehlen. Erfahrungen aus zahlreichen Kabelnetzprojekten haben ergeben, dass bei der
Kabelverlegung alleine die Kosten für den Tiefbau und die Oberflächenwiederherstellung 75
bis 80% der gesamten Projektkosten ausmachen. Allen Kommunen und Landkreisen kann
daher empfohlen werden, im Rahmen geplanter Tiefbaumaßnahmen die Mitverlegung
geeigneter Leerrohre durchzuführen und so einen wichtigen Meilenstein für eine spätere
NGA-basierte Breitbandversorgung zu realisieren. Die so geschaffenen Leerrohrressourcen
können später an interessierte Netzbetreiber und Provider zum Aufbau einer NGA-Breitbandversorgung vermietet werden.

5
Die nachfolgende Grafik zeigt, dass bei einer prophylaktischen Mitverlegung von geeignetem
Leerohrmaterial, im Zuge von Tiefbaumaßnahmen, beim späteren FTTB/H-Ausbau bis zu
75% der gesamten Neubaukosten eingespart werden können.

Abbildung 1: FTTH-Infrastruktur
Quelle: GEO DATA, Westhausen

Nachfolgend werden die verschiedenen Leerohrtypen und ihre Einsatzmöglichkeiten
beschrieben. Ferner werden auch Empfehlungen für die Auswahl des, je nach Einsatzfall
richtigen Leerrohrmaterials gegeben.

1.1.

Leerrohrtypenübersicht für Glasfaserkabelanlagen und –netze

Grundsätzlich unterscheidet man Kabelschutzleerohre für folgende Anwendungsfälle:
•

•

•

Backbone- und Fernnetzverbindungen zwischen verschiedenen Kommunen meist werden hier Telekommunikationsknotenstellen (PoP = Point of Presence)
miteinander verbunden. Typischerweise kommen hier Kabelschutzleerohre mit
den Außendurchmessern 50, 63, 110 und 125 mm zum Einsatz.
Backhaulverbindungen innerorts zu Verteilern und Unterverteilern in den jeweiligen
Ortnetzen. Üblicherweise werden hier Leerrohre oder Leerrohrbündel mit den
Außendurchmessern 50 und 63 mm eingesetzt, teilweise bei Straßenquerungen
können auch Leerrohre vom Typ DN 110 zum Einsatz kommen.
Access Netze = Anschlussnetze für die Endkunden mit Gebäudeeinführungen und
Hausanschlüssen. Hier kommen Mikrorohre und Mikrorohrverbände zum Einsatz.

6
Grundsätzlich sollten Lichtwellenleiterkabel aus Qualitäts- Instandhaltungs- und
Betriebssicherheitsgründen immer in Kabelschutzleerrohren und nicht direkt erdverlegt
werden. Vorhandene Leerrohranlagen sind also ein wichtiger Meilenstein für den späteren
Ausbau von FTTx-Breitbandnetzstrukturen. In diese Leerrohre werden dann im Rahmen des
Netzausbaus die entsprechenden Lichtwellenleiterkabel, gemäß den oben beschriebenen
Einsatzfällen, mittels Kabelwinden eingezogen oder mittels Druckluft eingeblasen.
Wichtig ist, dass je Anwendungsfall, das richtige Leerrohrmaterial in ausreichender
Dimensionierung mitverlegt wird. Das Kapitel 2 dieser Zweckuntersuchung beschäftigt sich
mit den unterschiedlichen Einsatzfällen und möchte Kommunen, Landkreisen und
kommunalen Zweckverbänden hierfür konkrete Hinweise und Empfehlungen geben.
Bei innerörtlichen Tiefbaumaßnahmen wird empfohlen, neben Leerrohren für Haupt-,
Backbone- und Backhaulkabel auch bereits entsprechende Mikrorohrverbände für die
Realisierung von Hausanschlüssen und Gebäudeeinführungen mit zu verlegen. Auch
eventuelle Netzverteiler oder Schächte sollten hier beim Bau bereits mit berücksichtigt
werden. In diesen Fällen sollte im Vorfeld eine Strukturplanung durch ein Planungsbüro
erstellt werden, das nachweislich Erfahrungen bei der Planung von FTTx-Netzen besitzt.
Die verlegten Leerrohre müssen für die spätere Belegung mit Lichtwellenleiterkabeln oder für
Instandsetzungsmaßnahmen wieder auffindbar sein. Daher sollten die Leerrohranlagen
bereits bei der Verlegung eingemessen und in Lageplänen dokumentiert werden. Dabei
können die Leerrohre in Bezug auf Gebäudekanten eingemessen werden, was meistens im
städtischen Umfeld zur Anwendung kommt. Außerhalb von Ortschaften werden Leerrohrtrassen häufig mit GPS-Messeinrichtungen dokumentiert. Abzweige von Leerrohrlängstrassen (z. B. bei Gebäudeeinführungen) können zusätzlich mit Kugelmarkern versehen
werden, so dass diese auch nach der Wiederherstellung der Oberflächen mit speziellen
Geräten geortet werden können.
Neben dem Trassenverlauf sollte auch die Höhe unter der Oberfläche und die Lage zu
anderen Kabeln oder Medien in Form eines Grabenprofils dokumentiert werden. Nur so wird
gewährleistet, dass zu einem späteren Zeitpunkt diese Netzressourcen auch tatsächlich und
effizient genutzt werden können.

1.2.

Die wichtigsten Leerrohrhersteller und –Lieferanten

Nachfolgend sind die gängigsten europäischen Hersteller von Kabelschutzrohrsystemen
aufgeführt, deren Erzeugnisse auch auf dem deutschen Markt bezogen werden können und
die bereits in zahlreichen Lichtwellenleiterkabelprojekten eingesetzt wurden.
Grundsätzlich unterscheidet man nach Leerrohrsystemen für linientechnische Kabelanlagen
im Backbone- und Backhaulbereich (Weitverkehrsebene, Transportnetzebene) und nach
Mikrorohrkabelschutzleerrohren, die typischerweise im Teilnehmeranschlussbereich (Access
Ebene) bei FTTB/H-Netzen zum Einsatz kommen.

7
Leerrohre für linientechnische Kabelanlagen
•

egeplast international GmbH
Geschäftsführer Dr. Ansgar Strumann
Robert-Bosch-Straße 7
D-48268 Greven
Tel. +49 – (0)2575 – 9710-0
Fax +49 – (0)2575 – 9710-110
www.egeplast.de
info@egeplast.de

•

Langmatz GmbH
Dipl. Ing. Stephan Wulf (Vorsitzender Geschäftsführung)
Am Gschwend 10
82467 Garmisch-Partenkirchen / Deutschland
Tel. +49.8821 920-0
Fax +49.8821 920-159
www.langmatz.de
info@langmatz.de

•

REHAU AG + Co
Rheniumhaus
95111 Rehau
Telefon: 0 92 83-77 0
E-Mail: info@rehau.com
www.rehau.com

•

TKF GmbH
Geschäftsführer Andreas Baitz
Rheinstr. 17
14513 Teltow
Tel. +49.3328 33660310
E-Mail: a.baitz@tkf.eu
www.tkf.eu

•

Vogelsang
Dipl.-Ing. Dr. E. Vogelsang GmbH & Co. KG
Industriestraße 2
45699 Herten
Fon +49 2366/8008-0
info@e-vogelsang.com
www.e-vogelsang.com

•

Wavin GmbH
Geschäftsführer Timke Precht
Industriestraße 20
49767 Twist
Telefon: 0 59 36/12-0
Fax 0 59 36/12-211
Internet www.wavin.de
eMail: info@wavin.de

8
Mikrorohrsysteme für FTTB/H-Kabelnetze
•

DURALINE
Norbert Schulz
Vertriebsdirektor D.A.CH.
Painhofener Strasse 5
D-82279 Eching am Ammersee
Tel.: +49 - (0)8143 - 44 72 62
Email: norbert.schulz@duraline.com
www.duraline.com

•

egeplast international GmbH
Geschäftsführer
Dr. Ansgar Strumann
Robert-Bosch-Straße 7
D-48268 Greven
Tel. +49 – (0)2575 – 9710-0
Fax +49 – (0)2575 – 9710-110
info@egeplast.de

•

Emtelle Central & Eastern Europe
Printerweg 43
3821 AP Amersfoort
Netherlands
Tel : +31 33 4563281
E-mail: info@emtelle.com
www.emtelle.com
Kontakt Ralf Gorontzi
+49 2369 2069436

•

gabo Systemtechnik GmbH
Bereich gabocom
Geschäftsführer
Roland Lederer
Am Schaidweg 7
94559 Niederwinkling
Tel.: 0049 (0)9962 950 200
Fax: 0049 (0)9962 950 202
info@gabocom.de
www.gabocom.de

•

GM PLAST A/S (Deutschland)
Sandra Freitag
Alter Kirchenweg 87
DE-24983 Handewitt
Tel. +49-4608-6088880
Fax. + 49-4608-6088879
E-Mail: gm(at)gm-plast.dk

•

LEONI AG
Marienstraße 7
90402 Nürnberg
Telefon +49 (0)911-2023-0
Telefax +49 (0)911-2023-455
9
E-Mail info@leoni.com
www.leoni.com
•

Prysmian (Draka-Gruppe)
PRYSMIAN Kabel und Systeme GmbH
Geschäftsführer Hendricus Nieman
Alt-Moabit 91d
10559 Berlin
Telefon: +49 30 3675-40
Email: kontakt@prysmian.com
www.prysmian.de

•

REHAU AG + Co
Rheniumhaus
95111 Rehau
Telefon: 0 92 83-77 0
E-Mail: info@rehau.com
www.rehau.com

•

TKF GmbH
Geschäftsführer
Andreas Baitz
Rheinstr. 17
14513 Teltow
Tel. +49.3328 33660310
E-Mail: a.baitz@tkf.eu
www.tkf.eu

•

Wavin GmbH
Geschäftsführer
Timke Precht
Industriestraße 20
49767 Twist
Telefon: 0 59 36/12-0
Fax 0 59 36/12-211
Internet www.wavin.de
eMail: info@wavin.de

1.3.

Einsatz bei Backbone-Verbindungen im Fernnetzbereich

Im Fernnetzbereich (Backbone) zwischen Kommunen werden für den Aufbau von Glasfasernetzen üblicherweise Kabelschutzleerrohre aus folgenden Kunststoff-Materialien
verlegt:
1. PVC – Polyvinylchlorid ist das preiswerteste Material und teilweise auch aus
Recyclingmaterial gefertigt. PVC-Leerrohre sind für alle Erdverlegungsanwendungen
ohne besondere Anforderungen geeignet. Es handelt sich hierbei um Standardmaterial, dass insbesondere bei der offenen Bauweise von Kabelgräben eingesetzt
wird.
10
2. PE-HD – Polyethylen mit hoher Dichte ist ein, im Gegensatz zu PVC, stabileres
Material und wird in der Regel dort eingesetzt, wo Kabelführungssysteme in
geschlossener Bauweise errichtet werden. Bei der geschlossenen Bauweise
kommen Verfahren wie die Horizontalbohr- und Spültechnik, Pressungen oder auch
steuerbare Erdraketen zum Einsatz. Die geschlossene Bauweise kommt dort zum
Einsatz, wo offene Bauverfahren zu aufwendig sind, z. b. bei Straßenquerungen,
Bahnquerungen und Gebäudeeinführungen.
3. PP – Polypropylen ist ein besonders qualitativ hochwertiger und fester Kunststoff,
der dann zum Einsatz kommt, wenn Leerrohranlagen dauerelastisch ausgeführt
werden müssen und von der Oberfläche her schwer belastet werden.

Abbildung 2: Kabelschutzleerrohre mit unterschiedlichen Außendurchmessern
Quelle: REHAU AG & Co.

Bei Kabelschutzrohren für dieses Einsatzgebiet sind folgende Nennweiten mit den nachfolgenden Außendurchmessern und Wandstärken üblich:
•
•
•
•

50 mm x 1,8/4,6 mm
63 mm x 1,9/5,8 mm
110 mm x 3,2/6,3 mm
125 mm x 3,7/7,1 mm

Kabelschutzleerrohre vom Typ DN 50 und DN 63 sind an der Innenwand mit Riefen
versehen, die einen abriebarmen Einzug der Glasfaserkabel mit Kabelwinden gewährleisten.
In der Regel werden Glasfaserkabel jedoch mit Druckluft eingeblasen. Die Riefen
unterstützen durch eine optimierte Luftführung diesen Prozess. In der Regel lassen sich
11
dabei Strecken von 2.000 m direkt einblasen. Bei Kabelschutzleerrohren DN 110 und DN
125 werden die Kabel mit Winden eingezogen.
Im Backbone-Bereich in der Fernnetzebene wird die Verlegung von Leerrohrbündeln,
bestehend aus 2 oder 3 DN 50 Leerrohren, empfohlen. Abgesehen von der Materialbeschaffung wird die Mitverlegung von 1 bis 3 Leerrohren zum einem Einheitspreis auf der
Basis üblicher Tiefbau-Leistungsverzeichnisse abgerechnet.
Bei Straßen- oder Bahnquerungen oder Mitnutzung von Brückenbauwerken wird der Einsatz
von Leerohren der Abmessungen DN 110 oder DN 125 empfohlen, so dass zu einem
späteren Zeitpunkt neben Glasfaserkabel auch andere Kabeltypen, z. B. Stromkabel mit
eingezogen werden können.

Abbildung 3: Verlegung von Kabelschutzleerrohr außerorts mit dem Kabelpflug
Quelle: REHAU AG & Co.

Ein Leerrohr mit der Abmessung DN 50 kann mit maximal 3 Glasfaserkabeln belegt werden.
Jedes Kabel kann dabei folgende Faserkapazität besitzen:
•
•
•

144 Fasern
288 Fasern
576 Fasern

Bei einem Leerrohr, das bereits mit einem oder zwei Glasfaserkabel belegt ist, können noch
ein oder zwei weitere Glasfaserkabel nachverlegt werden.
Bei der Verlegung werden einzelne PVC-Leerrohrabschnitte mittels Doppel-Steckmuffen mit
integrierten Dichtringen verbunden bzw. verlängert.
12
PE-Rohre werden bei Verlängerungen bzw. bei Verbindungen einzelner Leerrohre in der
Regel verschweißt.
PP-Leerrohre werden mittels Doppel-Steckmuffen oder angeformten Steckmuffen mit
integriertem Lippendichtring miteinander verbunden.
Bei der Beschaffung von Leerrohren ist darauf zu achten, dass diese den folgenden
technischen Regelwerken entsprechen:
•
•
•
•
•
•
•
•
•

DIN 8061
DIN 8062
DIN 8074
DIN 8075
DIN 16873
DIN 16874
DIN 16875
Technische Spezifikation Nr. 0053/96 der Deutschen Telekom
Technische Richtlinie HR3.31 des FSKZ – Fördergemeinschaft für das süddeutsche
Kunststoffzentrum

Abbildung 4: Lagerung von Kabelschutzleerrohren vor der Verlegung
Quelle: REHAU AG & Co
.

1.4.

Einsatz bei Backhaul-Verbindungen in kommunalen
Breitbandnetzen

Hauptkabelstrecken innerhalb von Ortschaften werden in der Regel mit Leerohrbündeln DN
110 und DN 125 zwischen Verteilern in Form von Schächten und oberirdischen
Netzverteilern ausgeführt. Üblicherweise werden auch Straßen-, Bahn- und Gewässerquerungen und Verlegung von Kabelanlagen über Brückenbauwerke mit solchen Leerrohren
errichtet. In diese Leerrohre lassen sich dann nachträglich entsprechende Glasfaserkabel,
Mikrorohre, Mikrorohrverbände und Mehrfachbelegungsrohre einziehen.

13
Abbildung 5: Mehrfachbelegungsrohre zur mehrfachen Nutzung von größeren Leerrohren
Quelle: REHAU AG & Co.

Mit Hilfe von Mehrfachbelegungsrohren können größere Leerrohre (DN 110, DN 125) für den
Einzug von unterschiedlichen Kabeln, die auch verschiedenen Netzbetreibern gehören
können, vorbereitet werden. So können vorhandene Leerrohrstrecken später durch
verschiedene Netzbetreiber und Bedarfsträger genutzt werden.
Beispiele
In ein Leerrohr DN 110 mit einem Innendurchmesser von 103,2 mm lässt sich ein Mehrfachbelegungsrohr 4 x 32 einziehen
In ein Leerrohr DN 125 mit einem Innendurchmesser von 117,2 mm lassen sich Mehrfachbelegungsrohre 4 x 40 oder 3 x 50 einziehen.
Die Mehrfachbelegungs-Rohrsysteme können als Rohrbündel auch direkt erdverlegt werden,
um zu einem späteren Zeitpunkt Glasfaserhauptkabel für den Backbone- und Backhaulbereich einzuziehen. Die Rohrbündel bestehen aus 2 bis 5 Rohren der Kategorie DN 32, 40
und 50 und sind aus PE-HD-Material gefertigt. Diese Rohre sind mittels einer Umhüllung
miteinander verbunden. Anstelle von 3 einzelnen Leerrohren DN 50 kann im Backhaulbereich kann auch ein entsprechendes Rohrbündel verlegt werden.
Einzelne Gebäudeanschlüsse mit einer höheren Anzahl von Fasern oder Netzelemente, wie
z. B. Hauptverteiler, PoP´s (Point of Presence), Kabelverteiler, Unterverteiler und Schächte

14
mit Verbindungs- und Abzweigmuffen lassen sich mit folgenden Leerrohrtypen realisieren:
•
•
•

32 mm x 2,9 mm
40 mm x 3,7 mm
50 mm x 1,8/4,6 mm

Werden bei innerörtlichen Längstrassen Standard-Leerrohre des Typs DN 50 verlegt, kann
die Kapazität dieser Leerrohre durch das nachträgliche Einziehen bzw. Einblasen von
Mikrorohren der Abmessung 10 mm x 1,0 mm (Außendurchmesser x Wandstärke) erweitert
werden.
In ein DN 50 Leerrohr, ohne bereits eingezogenes Glasfaserkabel, lassen sich nachträglich
maximal 7 Mikrorohre 10x1 einblasen. Pro Mikrorohr 10x1 kann ein Glasfaserkabel mit
einem maximalen Außendurchmesser von 6,3 mm und maximal 96 Fasern eingezogen
werden.
Befindet sich in einem DN 50 Leerrohr bereits ein Glasfaserkabel mit einem maximalen
Außendurchmesser von 18,5 mm, können in der Regel noch weitere 5 Mikrorohre für
Glasfaserkabel mit maximal 96 Fasern nachgezogen werden.

Abbildung 6: Einblasen von 5 Mikrorohren in ein Leerrohr, das bereits mit 1 Glasfaserkabel belegt ist
Quelle: gabo Systemtechnik GmbH

15
Abbildung 7:Leerrohr DN 50 mit 7 Mikrorohren 10 x 1
Quelle: gabo Systemtechnik GmbH

Grundsätzliche Empfehlungen für eine innerörtliche Leerrohr-Mitverlegung
im Backhaulbereich
Existiert keine Netzplanung oder eine Strukturplanung für ein künftiges Breitbandnetz sollten
bei Tiefbauarbeiten im Bereich von Gehwegen grundsätzlich 3 PE-HD oder PVC Leerrohre
vom Typ DN 50 oder ein Rohrbündel 3 x 50 eines Mehrbelegungsrohrsystems mitverlegt
werden. Mittels später eingeblasenen Mikrorohren vom Typ 10 x 1 lassen sich Gebäude und
Elemente eines Breitbandnetzes anschließen.
Bei Straßen-, Bahn- und Gewässerquerungen sollte mindestens 1 Leerrohr vom Typ DN 110
zur späteren Mehrfachnutzung durch Glasfaserkabel oder Mikrorohre mitverlegt werden.
Ebenso sollten bei Straßenbauarbeiten, bei denen Frischwasserleitungen und
Abwasserkanäle sowie Gasleitungen und Stromkabel in der Straßenmitte verlegt werden,
Leerrohre vom Typ DN 110 mit verlegt werden. In diese Leerrohre lassen sich später
allerdings nur Backbone- und Backhaulkabel einziehen, da für die Anbindung von einzelnen
Gebäuden oder Netzelementen Tiefbauarbeiten mit Aufbruch der Straßendecke notwendig
wären.
Grundsätzlich ist jedoch zu empfehlen, wenn die Absicht besteht, zu einem späteren
Zeitpunkt ein NGA-fähiges kommunales Breitbandnetz aufzubauen, eine Strukturplanung für
ein solches Netz erstellen zu lassen. Durch diese Strukturplanung wird genau definiert, an
welcher Stelle des Stadt- bzw. des Gemeindegebietes im Falle von Tiefbauarbeiten, welches
Leerrohrmaterial mit zu verlegen ist.
16
1.5.

Einsatz bei Access-Netzen im Hausanschlussbereich

Bei glasfaserbasierten Access-Netzen im Hausanschlussbereich, die im Rahmen von
FTTB/H-Netzstrukturen errichtet werden, kommen typischerweise Mikrorohrverbände zum
Einsatz, die aus 7, 12, 18 oder 24 Mikrorohren bestehen. Mikrorohre werden aus PE-HD
Material gefertigt.
Erläuterung
FTTB = Fiber to the Building = Glasfaseranschluss im Haus
FTTH = Fiber to the Home = Glasfaseranschluss in der Wohnung
Jedes Gebäude erhält dabei einen Hausanschluss mit einem Mikroröhrchen. Gebäude mit
einer größeren Anzahl von Büros oder Wohneinheiten werden mit mehreren Mikroröhrchen
oder einem größeren Leerrohr der Dimension DN 32, 40 oder 50 erschlossen. Im Access
Netz Bereich werden in der Regel Mikroröhrchen mit den Abmessungen 7 mm x 1,5 mm
benutzt, die aus PE-HD-Material gefertigt sind. In diese Mikroröhrchen lassen sich
Mikrokabel mit 12 oder maximal 24 Fasern einblasen.
Sind DN 50 Leerrohre vorhanden, so können diese durch das nachträgliche Einziehen von
Mikrorohren für die Herstellung von Hausanschlüssen genutzt werden. Dazu werden
Rohrverbände mit einem losen Verbund von Mikroröhrchen des Typs 18 x 7 x 1,5 mm
genutzt, die mittels einer speziellen Zugvorrichtung nachträglich in DN 50 Leerrohre
eingezogen werden.

Abbildung 8: Zugvorrichtung für einen Rohrverband mit losem Mikrorohrverbund
Quelle: gabo Systemtechnik GmbH

17
Sind im Ausbaugebiet Leerrohre der Dimension DN 63 vorhanden, so können hier
Mikrorohrverbände vom Typ 24 x 7 x 1,5 mm mit losem Mikrorohrverbund nachträglich
eingezogen werden. Bei vorhandenem Leerrohr vom Typ DN 110 können 2 Mikrorohrverbände vom Typ 24 x 7 x 1,5 mm eingezogen werden.
Sind keine Leerrohranlagen vorhanden und müssen zum Anschluss von Gebäuden neue
Längstrassen gebaut werden, so sind erdverlegbare Mikrorohrverbände zu verwenden.
Typische Mikrorohrverbände sind:
•
•

24 x 7 x 1,5 mm
12 x 7 x 1,5 mm

Bei einer größeren Anzahl von anschließbaren Objekten (Wohnungen, Büros, Unternehmen)
entlang einer Längstrasse werden 2 bis 4 Mikrorohrverbände parallel verlegt und auf einen
Verteiler aufgeführt. Diese Verteiler können oberirdische Netzverteiler oder unterirdische
Muffen sein, die in Schächten untergebracht sind. Unter Berücksichtigung entsprechender
Reserven rechnet man pro Verteiler mit einem Anschlussvolumen von 80 Objekten. In
innerstädtischen Gebieten mit einer hohen Dichte an Objekten verwendet man
Mikroverbände mit 24 Mikrorohren, bei eher dünner besiedelten Gebieten werden Verbände
mit 12 Mikrorohren eingesetzt. Damit wird erreicht, dass ohne zusätzliche Gruben und
Kopflöcher Mikrokabel auf einer Gesamtlänge von bis zu 800 m eingeblasen werden kann.

Abbildung 9: Mikrorohrverband 24 x 7,5 x 1,5 mm für direkte Erdverlegung
Quelle: gabo Systemtechnik GmbH

Bei Bau von Gebäudeeinführungen und Hausanschlüssen wird der Mikrorohrverband
angeschnitten, ein freies Röhrchen herausgeführt und mittels Doppelsteckmuffen mit dem
Mikrorohr verbunden, das in das Gebäude hinein geführt wird. Um die zulässigen
Biegeradien der Mikrokabel nicht zu überschreiten, was zu Problemen beim späteren
18
Einblasen von Mikrokabeln führen kann, können entsprechende Abzweighilfen in Form von
T-förmigen Formteilen eingesetzt werden. Freie, noch nicht belegte Mikroröhrchen sind auf
alle Fälle mit Endstopfen sicher zu verschließen, so dass kein Sand oder Erdgase in die
Rohranlage eintreten können. Beim Bau von Gebäudeeinführungen werden Kernbohrungen
erstellt, in die eine zweiseitig abdichtbare Hauseinführung eingebaut wird. Das Mikroröhrchen wird dann durch diese Hauseinführung eingebracht. Im Gebäude selbst sollte das
Mikroröhrchen grundsätzlich mit einem Gasstopper versehen werden.

Abbildung 10: Abzweighilfe für den Bau von Gebäudeeinführungen und Hausanschlüssen
Quelle: gabo Systemtechnik GmbH

Beim Einsatz von Mikrorohrsystemen im Hausanschlussbereich sollte auf folgende
Kriterien geachtet werden:
•
•

•
•

Grundsätzlich ist hier die Durchführung einer Strukturplanung dringend zu empfehlen,
bei der die künftige Netztopologie, die Zahl der Gebäudeeinführungen, Lage und
Anzahl von Verteilern und Typ und Anzahl der Mikrorohrverbände definiert wird.
Kann aus Zeit- oder Budgetgründen keine Strukturplanung erfolgen, so kann
empfohlen werden, bei Tiefbauarbeiten im Gehwegbereich mindestens 3
Standardleerrohre der Dimension DN 50 mit zu verlegen. In diese Leerrohre können
kann später Hauptkabel (Backhaukabel) und auch Mikrorohrverbände nachgezogen
werden.
Nur bei Tiefbauarbeiten im Gehwegbereich lassen sich sinnvoll Leerrohrressourcen
für spätere Gebäudeeinführungen schaffen.
Bei Tiefbauarbeiten in Straßenmitte, z. B. bei der Verlegung von Abwasserkanälen
sollte ein Leerrohr vom Typ DN 110 für das spätere Einziehen von Backbone-und
19
•
•
•

•
•

Backhaulkabel mit verlegt werden. Die Verlegung von Mikrorohrverbänden macht
hier keinen Sinn, da beim späteren Bau von Gebäudeeinführungen hierfür die
Straßendecke aufgebrochen werden müsste.
Es sollten bei Verlegung von Mikrorohrmaterial nur Qualitätsprodukte aus PE-HD
eingebaut werden, der Hersteller sollte DIN EN ISO 9001zertifiziert sein.
Neben dem reinen Mikrorohr sollten vom Hersteller auch passende Formteile,
Abdichtungen und Steckmuffen lieferbar sein, die eine wichtige Voraussetzung
für eine Langlebigkeit und Betriebssicherheit der Leerrohranlage darstellen.
Dazu zählt vor allem, dass die Leerrohranlage absolut gas- und wasserdicht und
frei von Sand im Mikrorohr errichtet wird. Nur so ist gewährleistet, dass auch nach
Jahren noch Mikrokabel für Anschluss von zusätzlichen Gebäuden eingeblasen
werden kann.
Das Tiefbauunternehmen, das die Mikrorohr-Mitverlegung durchführt, sollte für
diese Aufgabe über entsprechende Projekterfahrung verfügen oder durch den
Leerrohrhersteller vor der Verlegung entsprechend geschult werden.
Alternativ kann hier auch ein fachkundiger Bauleiter eines erfahrenen Ingenieurbüros zur Qualitätssicherung eingesetzt werden.

Abbildung 11: Endstopfen zum sicheren Verschliessen der Mikroröhrchen und Doppelsteckmuffen für
das Herstellen von Mikrorohrverbindungen;
Quelle: gabo Systemtechnik

20
1.6.

Fotos und Schaubilder von typischen Einsatzfällen

Abbildung 12: PVC Kabelschutzleerrohr DN 110 und DN 50 vor Einbau in den Rohrgraben

Abbildung 13: Mikrorohrverband MD 24 und PVC Kabelschutzleerrohr DN 50 im Rohrgraben
21
Abbildung 14: Verlegung eines Mikrorohrverbandes MD 24

Abbildung 15: Kabelverzweiger KVz und Netzverteiler NVt mit 2 aufgeführten Mikrorohrverbänden

22
Abbildung 16: Netzverteiler NVt mit eingeführten und aufgelegten Mikrorohren

Abbildung 17: Netzverteiler NVt mit eingebauten Spleisskassetten

23
Abbildung 18: Schacht mit Muffe auf Teleskopbügel und aufgelegten Mikroröhrchen

Abbildung 19: Leerrohrbündel und Kabelschutzleerrohre im offenen Kabelgraben;
Quelle: BTN, Essen
24
Abbildung 20: Eingezogene Mikroröhrchen in einem Leerrohr DN 50 am offenen Schacht

Abbildung 21: Verbindungskupplungen für Mikroröhrchen bei Zusammenschaltung von Rohrverbänden
25
Abbildung 22: Einblasen von Mikroröhrchen in ein Leerrohr DN 50;
Quelle: BTN GmbH, Essen

Abbildung 23: Mikroröhrchen-Abzweig bei einer Gebäudeeinführung,
Quelle: BTN GmbH, Essen

26
2. Handlungsempfehlungen für Mitverlegungen im Rahmen
von B-Plan-Besprechungen und Neubaumaßnahmen
2.1.

Grundlage
2.1.1. Gesetzlich

Die Breitbandversorgung ist keine Daseinsvorsorge1) und wird weder bei der kommunalen
und privaten Erschließungen, noch bei Straßen- und Wegebaumaßnahmen durch die
Kommunen oder im Auftrag der Kommunen abgefragt. In Vorbereitung einer Breitbanderschließung können Leerrohre geplant und verlegt werden, was aber nicht Pflicht der
Kommunen ist und auch nicht Standard bei Projektierungsbüros ist.
Die Gründe sind folgende:
• Die fehlende Ausbauverpflichtung oder Abfrageverpflichtung nach dem
Baugesetzbuch [§1, Abs.(6), Punkt 8. d.]
• Zum Zeitpunkt der Erschließung existiert noch kein spätere Nutzer
• Es gibt wenige Erfahrungen auf dem Gebiet der Leerrohr-Projektierung
für die Anwendung in der Breitbandversorgung
Warum braucht Sachsen-Anhalt eine Leerrohrstudie?

Abbildung 24: Warum braucht Sachsen Anhalt eine Leerrohrstudie?

Die Gründe dafür liegen auf der Hand. Es sind die drei Gründe, die die Abbildung 24 deutlich
macht.

1

) Daseinsvorsorge ist ein verwaltungsrechtlicher Begriff, der auch in politischen und
wirtschaftlichen Bereichen eine wichtige Rolle spielt. Er umschreibt die staatliche Aufgabe zur
Bereitstellung der für ein menschliches Dasein als notwendig erachtete Grundversorgung mit Strom,
Wasser, Gas, Telefon und die Entsorgung des Abwassers.
27
Abbildung 25: Materialsammlung und Studien anderer Länder

Die Studien anderer Bundesländer zielen auf den organisatorischen Ablauf innerhalb der
Kommunen hin, der ebenfalls sehr wichtig ist und von Schleswig-Holstein sehr gut dargestellt
wurde. Internetarbeit und arbeiten mit dem GIS soll der zweite Meilenstein bei der
Umsetzung der Breitbandstrategie des Bundes sein. Diese Studie soll ein Arbeitsblatt für
allgemein gültige Nennweiten und Bauformen von Leerrohren erarbeiten.
2.1.2. Technisch
Bei der Vorbereitung von Hausanschlüssen unabhängig von der Art, wie Trinkwasserhausanschluss oder Elektrohausanschluss wird generell von einer bestehenden Hauptleitung
ein Abzweig gelegt.
Soviel Adern die Hauptleitung hat werden auch, mit kleinerem Querschnitt, in das Haus
hineinverlegt. In der Telekommunikations-Branche ist dies völlig anders.

Abbildung 26: Hausanschluss bei einem Elektrokabel
Quelle: HarzOptics GmbH
28
Abbildung 27: Hausanschluss bei einem Telekommunikationskabel. Das gleiche Prinzip gilt auch für
moderne Leerrohrsysteme
Quelle: HarzOptics GmbH

Wie aus der Abbildung 27 ersichtlich ist, müssen bei einem Telekommunikationshausanschluss, so viele Doppeladern im Hauptkabel vorhanden sein wie es auch Hausanschlüsse gibt. Bei der Leerrohrverlegung ist es ähnlich. Unter Punkt 2.3. wird darauf noch
näher eingegangen.

2.2.

Zielsetzung

Im Rahmen einer allgemeinen Zweckuntersuchung über den Einsatz von verschiedenen
Leerrohrtypen bei öffentlichen Tiefbaumaßnahmen sollen Handlungsempfehlungen für die
Auswahl geeigneter Leerrohrtypen und Ausführungen bei der Mitverlegung erarbeitet
werden. Die beteiligten Partner in diesem Handlungsfeld sollen mit diesen Empfehlungen ein
Instrument erhalten, um bereits in der Planungsphase prüfen bzw. prüfen zu lassen, ob eine
Leerrohr-Mitverlegung an dieser Stelle sinnvoll ist und welcher Lehrrohrtyp zum Einsatz
kommen sollte.
Handlungsempfehlungen als Beiblatt oder als Verweis bei einer Ausschreibung können nicht
nur dem projektierenden Büro dienlich sein, sondern wirken auch einer Verunsicherung der
Kommunen entgegen. Eine Standardisierung nur für das Land Sachsen-Anhalt kann auch für
die Zukunft eine Infrastruktur schaffen, die trotz Technikneutralität und Anbieterneutralität für
alle Breitbandnetzanbieter die gleichen Voraussetzungen bietet.
Im Zuge von kommunalen Infrastrukturbaumaßnahmen wird vielerorts die Mitverlegung von
Leerrohren für die Glasfasererschließung erwogen. Wirtschaftlich kann dies sinnvoll sein, da
die Erdbau-, Verlege-, und Oberflächenbaumaßnahmen bei der Glasfasererschließung einen
erheblichen Teil der Investitionen ausmachen. Diese Kosten führen oft dazu, dass der
Ausbau der Breitbandinfrastruktur unter Marktbedingungen nicht wirtschaftlich darstellbar ist.
29
Dies gilt insbesondere für dünnbesiedelte, ländliche Räume. Die Leerrohr-Mitverlegung
bietet hier die Möglichkeit Synergieeffekte zu nutzen und die Breitbanderschließung
günstiger zu gestalten.
Aber die Leerrohr-Mitverlegung ist nicht kostenneutral. Material, Planung, Koordinierung,
Baumaßnahmen und Dokumentation bringen immer einen zusätzlichen Aufwand zur
ursprünglichen Maßnahme mit sich.

2.3.

Allgemeine technische Regeln zum Kabelbau und
Leerrohrverlegung
2.3.1. Forderungen und Wünsche der Ministerien

Träger des Telekommunikationsnetzes ist in den überwiegenden Fällen die Deutsche
Telekom AG. Wenn das Planungsgebiet an das Telekommunikationsnetz angeschlossen
werden soll, ist in den meisten Fällen eine Erweiterung im Bereich der neuen Erschließungsstraßen erforderlich. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie der
Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist
es notwendig, Beginn und Ablauf von Erschließungsmaßnahmen im Planungsgebiet so früh
wie möglich, mindestens drei Monate vor Baubeginn schriftlich anzuzeigen oder in BPlanung dem begleitenden Planungsbüro mitzuteilen. Dies hat am Beispiel des Breitbandausbaus durch die Kommune zu erfolgen.
Die Ministerien wünschen sich von diesen Handlungsempfehlungen folgende Inhalte:
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr (MLV)
•

•

Die Veränderung von Verlege-Technologien verlangen nach einer Standardisierung
die herstellerunabhängig ist, aber bezogen auf die Technologie für alle Anwender
bindend ist. Diese Standardisierung dient dazu, dass ein Netzanbieter eine
bestimmte Technologie der
Verlege-Technik oder der Verlege-Systeme anbietet, die auch von anderen Anbietern
mit genutzt oder weiter genutzt werden können.

Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft (MWW)
Auch bei den Leerrohrsystemen gibt es verschiedene Nennweiten. Auch hier sollte eine
Standardisierung stattfinden, die in Absprache mit den Netzanbietern in drei Bereichen
unterschieden werden sollte:
•
•
•

Was ist die richtige Nennweite für Fernnetze?
Was ist die richtige Nennweite für Stadtnetze?
Welche Nennweite sollten die Röhrchen haben um ein optimales Verteilungsnetz
auszubilden?

Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr (MLV)
B-Plan-Besprechung und Handlungsempfehlungen für Architekten- und Projektierungsbüros
In der B-Plan-Besprechung wird der Ausbau eines Breitbandnetzes nicht abgefragt. Hier
sollte nach unserer Empfehlung ebenfalls eine Standardisierung in zwei Richtungen
geschehen.
30
•

•

Den Kommunen muss eine Handlungsempfehlung in die Hand gegeben werden,
wie die Breitbandversorgung oder die Vorbereitung der Breitbandversorgung bei
zu erschließenden Gebieten (unabhängig ob Wohn- oder Gewerbegebiet) bereits
in der Planungsphase aufgenommen wird, da es keine Pflichtaufgabe ist.
Den Planungsbüros muss ebenfalls eine standardisierte Handlungsempfehlung in
die Hand gegeben werden, damit bei Erschließungsgebieten für Wohn- und auch
Gewerbegebiete ein standardisiertes Leerrohrsystem Anwendung findet, welches
bereits in der Erschließungsphase bis auf das Grundstück verlegt wird wie Trinkwasser oder Abwasser um einen späteren Aufbruch der vorhandenen Straßen- oder
Gehwegoberflächenbefestigung zu vermeiden.

2.3.2. Warum befindet sich eine Kommune oder öffentlicher Auftraggeber
in dieser Situation, die Leerrohrplanung in ihren Verantwortungsbereich zu ziehen?
Eine Kommune oder ein Planungs- und Architektenbüro mussten sich schon mit der Lage
der Ver- und Entsorgungsleitungen im öffentlichen Bereich auseinandersetzen. Die Dimensionierung der Haupt- und Hausanschlussleitungen der Ver- und Entsorgungsleitungen
erfolgte in der Vergangenheit nach den neuesten Regeln der Technik. Die Verantwortlichen
der Ver- und Entsorgungsunternehmen akzeptierten entweder diese Planung oder teilten im
Rahmen der B-Plan-Besprechung den Planer Größe und Platzbedarf im öffentlichen Bereich
mit. Das wurde dann in die Planung übernommen. So auch bei der Abfrage nach der
Versorgung mit Telefonanschlüssen. Was aber nicht passiert, ist die Angabe von Telekommunikationsleitungen oder Leerrohre für die Breitbandversorgung.
Der Grund dafür ist, dass dieser Markt durch die Bundesnetzagentur geregelt ist.
„Die Bundesnetzagentur ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) mit Sitz in Bonn.
Vollständige Behördenbezeichnung „Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen“.
Aufgabe: Durch Liberalisierung und Regulierung für einen diskriminierungsfreien Netzzugang
und effiziente Netznutzungsentgelte in den genannten Bereichen zu sorgen. Die
Regulierungsentscheidungen der Bundesnetzagentur werden in den Bereichen Elektrizität,
Gas, Telekommunikation und Post durch Beschlusskammern gefasst. Rechtsgrundlagen
sind das Telekommunikationsgesetz, das Postgesetz, das Energiewirtschaftsgesetz sowie
das Allgemeine Eisenbahngesetz.“2)

2

) Quelle: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/17438/bundesnetzagentur-v9.html
31
Abbildung 28: Struktur der Bundesnetzagentur

Genau dieser diskriminierungsfreie Netzzugang verhindert, dass ein TelekommunikationsUnternehmen eine Vorverlegung von Leerrohren finanziert, weil sie dann jedem anderen
interessierten Netzanbieter den freien Zugang gewähren muss. An dieser Stelle ist das
Engagement der Kommune gefragt, die sich sowohl für die technische Planung, als auch bei
der Vorfinanzierung die Verantwortung übernimmt. Die Kommune kann diese Verantwortung
auch auf ein anderes öffentliches Tochterunternehmen, wie zum Beispiel einen Zweckverband oder Stadtwerk abgeben.

2.3.3. Verantwortung und Finanzierung
Vier Grundvoraussetzungen sind für eine erfolgreiche Planung bzw. eine Umsetzung der
Leerrohrverlegung notwendig und sollten durch einen Verantwortlichen der Kommune
geprüft werden. Wenn die Kommune die Breitbandversorgung als eine Pflichtaufgabe und
Daseinsvorsorge ansieht, dann:
a. Wird eine Strukturplanung in Auftrag gegeben (poolberatende Unternehmen
des Landes Sachsen-Anhalt oder Breitband-Netzplaner) oder
b. wird eine eigene Entscheidung über Leerrohrtyp, auf Grund dieser
Handlungsempfehlungen, für Einzel- oder Kleinbaumaßnahmen, getroffen?
c. Ist die Finanzierung des Honorars für eine Strukturplanung, Breitbandnetzausbau, eingeplant oder das Honorar für das Abfragen im Rahmen
einer B-Plan-Besprechung gesichert, weil die unter Punkt (a.) aufgeführten
Unternehmen kein eigenes Interesse mit dem Netzausbau verfolgen und
keinen Gewinn aus der Vermarktung abschöpfen.
d. Ist die Finanzierung der Leerrohr-Vorverlegung, durch die Kommune, bis zur
Übergabe an einem möglichen Netzanbieter gesichert? (Oder bis zur
Vermietung)
32
Das hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung hat für ihr Land
folgendes vorgeschlagen: 3)
Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, stellt sich die Finanzierung wie folgt dar:
1. Landesstraßen freie Strecke
2. Kreisstraße freie Strecke

3. Durchfahrten von Landesund Kreisstraßen

4. Gemeindestraßen und
sonstige öffentliche Straßen
in der Baulast der Gemeinde

Leerrohrverlegung zu Lasten des
Landesstraßenbauhaushaltes
Leerrohrverlegung zu Lasten des Landkreises.
Der Kreis erhält hierfür Zuwendungen im Rahmen
der Verkehrsinfrastrukturförderung, sofern die
Maßnahme im genehmigten Förderprogramm
enthalten ist
Leerrohrverlegung zu Lasten der Gemeinde.
Diese erhält hierfür Zuwendungen im Rahmen
der Verkehrsinfrastrukturförderung, sofern die
Maßnahme im genehmigten Förderprogramm
enthalten ist
Leerrohrverlegung zu Lasten der Gemeinde.
Diese erhält hierfür Zuwendungen im Rahmen
der Verkehrsinfrastrukturförderung, sofern die
Maßnahme im genehmigten Förderprogramm
enthalten ist

Grundsätzlich hat jede Kommune zwei Möglichkeiten das Leerrohr und deren Einsatz zu
planen:
1. Zukunftsorientierte und
vorausschauende Planung

Strukturplanung durch zertifizierte
Unternehmen von interessanten Gemeindeoder Stadtgebiete oder der gesamten
Ortslage

2. Operative Planung

Unter Hilfenahme dieser Handlungsempfehlungen oder die Beauftragung von
zertifizierten Unternehmen und Beteiligung
dieser Unternehmen bei der B-PlanBesprechung

3

) Quelle: Leerrohre für Breitbandkabel; Leitfaden für die Förderung der Verlegung von Leerrohren für
Breitbandkabel im Rahmen des kommunalen Straßenausbaus sowie der Finanzierung im Rahmen des
Landesstraßenbauprogramms; Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
33
2.3.4.

Leerrohrtypen

So wie es über 10 Hersteller von Leerrohren, Schutzrohren und Miniröhrchen gibt, gibt es auch unzählige
Leerrohrtypen, die eine Entscheidung, welches Leerrohr
für welchen Einsatz in Frage kommt anscheinend
erschweren oder verkomplizieren. Das Gegenteil soll
diese Studie herausarbeiten. Wie unter Punkt 1.2. und
Punkt 1.3. bereits dargestellt wurde erfolgt eine
Vorauswahl über:
1. Einhaltung der DIN Vorschriften und technische
Spezifikationen
2. Referenzen der Unternehmen unter
Berücksichtigung der gelieferten Qualität
3. Einhaltung und Qualifizierung der Unternehmen
nach ISO
Weiterhin unterscheidet man im Rahmen der Vorbereitung des Breitbandausbaus mittels Leerrohre drei
unterschiedliche Systeme:
1. Schutzrohre allgemein
2. Schutzrohre Wasser- und Gasdichte
3. Miniröhrchen Wasser- und Gasdichte
Allein diese Entscheidungskriterien lassen die
möglichen Nennweiten für den Einsatz im BreitbandLeerrohrausbau auf ein Minimum eingrenzen.

34
Eine der möglichen Auswahlkriterien soll das nächste Bild zeigen:

Abbildung 29: Leerrohrtypen nach Schutzrohre und Wasser- und Gasdichte Leerrohre
Quelle: HarzOptics GmbH

Wir unterscheiden in der Breitbandversorgung drei verschiedene Netze, die nach einem
anderen Leerrohrsystem verlangen:
•
•
•

Weitnetze oder Überlandnetze (Backbone4)
Verteilernetze in den Innenstädte oder Gemeinden (Backhaul5)
Verteilernetze für die Versorgung der Haushalte und Gewerbe
o
o

Strahlennetze (meist für innerstädtische Bebauung und Wohngebiete)
Ringnetze (meist für Gewerbeansiedlungen)

4

) Basisnetz – Glasfasernetz mit dem höchsten Datenverkehr und der weltweiten Netzanbindung
) Backhaul bezeichnet man die Anbindung eines vorgelagerten, meist hierarchisch
untergeordneten Netzknotens an einen zentralen Netzknoten. Der Begriff beschreibt nur die Funktion
der Anbindung und trifft keine Aussage über die zur Realisierung verwendete Technik. Er ist nicht
identisch mit Backbone.
5

35
Technische Entscheidungskriterien

Abbildung 30: technische Verlegebereiche
Quelle: HarzOptics GmbH

2.4.

Handlungsempfehlungen

Wenn in einem Ort flächige Tiefbaumaßnahmen geplant sind, sollte eine Mitverlegung von
Leerrohren nach einer vorher konzipierten Glasfaser-Netzstruktur erfolgen. Dabei sind die
geplanten Tiefbautrassen mit der Bedarfstopologie des Ortes, der Bebauungstruktur und den
Möglichkeiten einer oder auch mehrerer Backbone-Anbindungen in Einklang zu bringen.
In der Praxis hat sich mehrfach gezeigt, dass die Umsetzung der Breitbandstrategie des
Landes Sachsen-Anhalts in vielen Fällen an einer Standardisierung scheitert oder durch eine
fehlende Standardisierung den Projektverlauf verzögert oder eine Synergie ausschließt.
Nachfolgend soll an drei Beispielen dargestellt werden, wo eine Handlungsempfehlung sinnvoll ist.
Eine Gesetzesänderung des Baugesetzbuch6) [§ 1 (6) 8. d.] würde sehr viel Zeit in Anspruch
nehmen.

2.5.

Erstellung von B-Plänen für Wohn- und Gewerbegebiete

In allen Fällen der Erschließung ist der letzte Verteiler-Punkt zu suchen oder zu erfragen.
(wenn die Deutsche Telekom AG als Breitbandanbieter favorisiert wird) Es handelt sich hier
in den meisten Fällen um einen KVz (Kabelverzweiger) oder Multifunktionsgehäuse mit
6 ) Quelle: Baugesetzbuch: Erstes Kapitel; Allgemeines Städtebaurecht; Erster Teil Bauleitplanung; Erster
Abschnitt Allgemeine Vorschriften:
(6) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen:
8. die Belange d. des Post- und Telekommunikationswesens,

36
integriertem DSLAM7). Dieser Punkt kann unter Umständen mehrere hundert Meter von dem
Wohn- oder Gewerbegebiet entfernt liegen. Bei einem anderen Netzanbieter bezeichnet man
diesen Punkt als Ausstiegspunkt.
Diese Netzerweiterung sollte man in den Erschließungsplänen mit aufnehmen und nicht an
der Wohn- oder Gewerbegebietsgrenze enden.

Abbildung 31: Kabelverzeiger und Multifunktionsgehäuse;
Quelle: Wikipedia

Abbildung 32: Ausbau-Planung: Breitbandversorgung oder Leerrohrplanung

Die gestrichelte Linie zeigt, dass außerhalb des Ausbaugebietes zusätzliche Erschließungen
notwendig sind, damit die vorverlegte Infrastruktur auch genutzt werden kann.
In jedem Fall lohnt sich hier eine Verhandlung auf Mitverlegung bei der Erschließung der
Telefonleitungen, da Anfangspunkt und Endpunkt identisch sind. Bei einer solchen
7

) Ein Digital Subscriber Line Access Multiplexer, kurz DSLAM, ist ein Teil der für den Betrieb von
DSL benötigten Infrastruktur. DSLAMs stehen an einem Ort, an dem Teilnehmeranschlussleitungen
zusammenlaufen

37
Erschließung stellt man sicher, dass der Versorgungsgrad des Wohngebietes, also die
anstehende Datenrate im Versorgungsgebiet genauso hoch ist, wie am letzten Verteiler.
Bei einem Ausbau des vorgelagerten Netzes steigt dann auch die Datenrate im Wohngebiet
im gleichen Maße.
Für Gewerbegebiete gestaltet sich die sofortige Erhöhung der Datenrate ein wenig
komplizierter, als bei Wohngebieten. Das soll aber nicht heißen, dass eine Vorbereitung der
Breitbandversorgung in Anlehnung der Ausbauempfehlungen, wie bei Wohngebieten
genauso geplant werden sollte. Der erste kleine Unterschied ist, dass man in Gewerbegebieten versucht immer einen Versorgungsring zu planen und einzubauen.
Wie Bild 33 zeigt liegen die getrennten Miniröhrchen ohne Nutzung in der Erde. Werden
diese aber in einen gemeinsamen Anfangs- und Endschacht zusammen geführt, hat man
technisch die Möglichkeit ein Unternehmen auch von der anderen Seite zu erschließen. Man
nennt diese Anbindung Redundanz8).
Den zweiten Unterschied, wenn wir über die Versorgung durch die Deutsche Telekom AG
sprechen, ist etwas größer und hängt mit dem Versorgungs-Equipment zusammen und hat
technische Hintergründe.
Privathaushalte werden asymmetrisch versorgt, was bedeutet, dass ein Datenratenübertragungsverhältnis von 1 zu 10 von Upload und Download besteht.
Unternehmen werden Symmetrisch versorgt. Das setzt natürlich ein anderes Equipment
voraus, welches in den meisten Fällen in den Ortsvermittlungsstationen (HVt) sitzt.
An dieser Stelle wird ersichtlich, dass eine Erschließung des Backhaul bis zum letzten
Verteiler noch keinen Sinn macht, aber eine sehr gute Voraussetzung für eine abschließende
Ausbauplanung macht, da der Netzanbieter ab dem letzten Verteiler vielleicht über eigene
Infrastruktur verfügt und diese in vorhandene Leerrohrsysteme einbläst.

Abbildung 33: Breitbanderschließung in einem Gewerbegebiet
8

) Redundanz: Das mehrfache Vorhandensein funktional gleicher oder vergleichbarer technischer
Ressourcen (meist aus Sicherheitsgründen). Bei Ausfall einer Versorgungsleitung kann der Betrieb
über den zweiten Anschluss aufrecht gehalten werden.
38
2.6.

Planung von Tiefbau- und Straßenbauprojekten

Für die Breitband-Endkundenversorgung ist die Leerrohrplanung bei Straßenbauprojekten
nicht von so großer Bedeutung. Sie dient lediglich dazu, dass bei einem nachträglichen
Breitbandausbau die Straßendecken nicht mehr aufgerissen werden müssen.
Die Leerrohrplanung beschränkt sich in diesem Fall im Wesentlichen um parallele Verlegung
oder Straßenkreuzungen.
Bei einem Kreuzungsausbau gibt es bereits jetzt schon Betriebsanweisungen der
Straßenmeistereien. Es sind in jedem Fall Schutzrohre DN 110 einen Meter bis 5 m aus dem
Kreuzungsbereich einzubauen, sowohl innerhalb geschlossener Ortschaften als auch
außerhalb.
Innerhalb geschlossener Ortschaften wird empfohlen ein zweites Leerrohr DN 110 zu
verlegen, da hier auch noch die Verteilerkabel verlegt werden müssen und die Leerrohre
nicht allein für die Breitbanderschließung vorverlegt werden.

Abbildung 34: Schutzrohr im Kreuzungsbereich
Quelle: HarzOptics GmbH

Abbildung 35: Leerrohrverlegung in der Straßenmitte
Quelle: HarzOptics GmbH
39
Leerrohre in der Straßenmitte können nur für den Backbone und den Backhaul genutzt
werden. Für Verteilernetze sind sie vollkommen ungeeignet. Wichtig ist nur , dass am Anfang
und am Ende der Baumaßnahme das Leerrohr aus dem Straßenbereich gezogen wird.
Wenn der Straßenbau über mehrere Kilometer geht, sollten zusätzlich Ausstiegspunkte
vorgesehen werden. Bild 36 zeigt eine Nachverlegung des Backhaul oder Backbone durch
Spülung. Auch hier ist ersichtlich, dass zwischendurch immer wieder Ausstiegspunkte
(Schächte) eingeplant werden sollten. Die Punkte sollten mit dem Netzbetreiber
abgesprochen werden.
Ausnahme: Spülung im Gehwegbereich und Straßenbereich stellt bei der Auswahl der
Leerrohre eine Ausnahme dar. Da das Leerrohr bereits Zweckgebunden verlegt wird, kann
die Größe des Leerrohres auch kleiner als DN 110 sein.
Das gilt nicht für Bahnkeuzungen oder Dükern von Flußläufen. Hier sollte das Leerrohr
mindesten DN 110 sein und wenn zum Zeitpungt der Bauplanung bereits bekannt ist, dass
dieser Leerrohr bereits mit einem anderen Versorgungsträger belegt ist, sollte es größer als
DN 110 dimensioniert werden oder mehrere Schutzrohre mit DN 110 verlegt werden.

Abbildung 36: Beispiel für eine Nachverlegung des Backhaul oder Backbohne, bei vorhandener
Verteilerstruktur;
Quelle: DNS-Net

Abbildung 37: Einbau eines Schachtes
Quelle: HarzOptics GmbH

40
Somit ergibt sich eine Leerrohrplanung nach dem Einbauort, wie die Abbildung 38 es zeigt.

Abbildung 38: Leerrohrplanung nach Einbauort
Quelle: HarzOptics GmbH

2.7.

Planung von Infrastrukturen für Wohn- und Gewerbegebiete

Gemeint sind an dieser Stelle die Planung und der Ausbau von Infrastrukturen in
vorhandenen Gebieten oder innerstädtische Infrastrukturerweiterung. In diesem Fall ist es
wichtig zu wissen welche Infrastruktur bereits vorhanden ist um eine Überdimensionierung
oder parallel Verlegung zu vermeiden. Wenn keine Leerrohrinfrastruktur vorhanden ist, gilt
für die Vorverlegung von Leerrohren im Gehwegbereich:
(1) 3 x DN 50 und 1 x 24 x 1,7 mm
(2) 3 x DN 50 und 1 x DN 50 oder Vierer-Verband

41
2.7.1. Grundsätzliche Verlegung und Markierung von Leerrohren
Bei der bisherigen Verlegung von Telekommunikationskabel und anderen Versorgungsleitungen gibt es Werkstandards, meist durch die Ver- und Entsorger oder Stadtwerke selbst
herausgegeben. Grundsätzlich ist ein Sicherheitsabstand von 30 cm zwischen den einzelnen
Versorgungsträgern einzuhalten ist. Begründet wurde dies immer damit, dass bei
Reparaturarbeiten der untersten Leitungen die Oberen den Zugang erschweren.

Abbildung 39: Grabenprofiel eines Stufengrabens
Quelle: HarzOptics GmbH

Bei Kabelstörungen von Elektrokabeln ist die Baugrube 1 m x 1,50 m, bei Wasserleitungsstörung ist die Baugrube 1 m x 2,5 m.

Abbildung 40: Veränderung der Grabenprofile
Quelle: HarzOptics GmbH

In jedem Fall ist es unerheblich wo die anderen Versorgungsleitungen liegen, weil in jedem
Fall die Versorgungsleitungen die in einer niedrigeren Verlegungstiefe liegen immer in der
Baugrube liegen.

42
Ein weiteres Argument der Energieversorger und der Telekommunikationsanbieter war
bisher die Elektromagnetische Beeinflussung von Energiekabeln auf Telekommunikationskabel.
Diese Aussage ist richtig und nur in diesem Fall ist ein Abstand von 30 cm Sinnvoll. Es
handelt sich aber in diesem Fall um eine Leerrohrverlegung zur Vorbereitung eines
Glasfasernetzausbaus. Bei Glasfaser gibt es keine elektromagnetische Beeinflussung mehr,
also muss an dieser Stelle umgedacht werden. Das Leerrohr kann ohne Bedenken neben
dem Elektrokabel, selbst neben Hochspannungskabel, verlegt werden.

Abbildung 41: Veränderungen zur herkömmlichen Telekommunikation- und Elektrokabelverlegung,
Quelle: HarzOptics GmbH

Schutzrohre können ohne Verschluss verlegt werden. Leerrohre sollten immer wasser- und
gasdicht verlegt werden unabhängig ob es DN 50, Verbund DN 50 oder Miniröhrchen sind.
Genauso sind auch die Verbindungen der Leerrohre zu verschließen.

Abbildung 42: Leerrohr-Verbindungen
Quelle: HarzOptics und Dietzel 9)

Leerrohre und Glasfaserleitungen sind später nicht mehr einmessbar das gleiche gilt auch
für Muffen oder Abzweige. Die Industrie hat sich auf diese Tatsache bereits eingestellt, sowie
auch die Telekommunikationsanbieter. Wenn aber die Kommunen oder die Architekturbüros

9

) Dietzel Univolt Deutschland GmbH, Benno-Strauß-Straße 13, D 90763 Fürth
43
sich in Zukunft dieses Themas annehmen, sind eine genaue Dokumentation und auch das
spätere Wiederfinden der Leerrohre wichtig.

Abbildung 43: Kugelmarker und Trassenwarnband mit Metalllitze,
10)
Quelle: Rehau

Das gleich gilt auch für Hausanschlüsse oder auf Ring gelegte Leerrohre oder Glasfasern,
als Vorbereitung eines Breitbandanschlusses vor dem Haus. Diese sollten gekennzeichnet
sein, damit man sie wiederfindet.

2.7.2. Verlege-Formen

Abbildung 44: Verlegung von Leerrohr

11

)

Abbildung 45: So sollte die Verlegung nicht aussehen

10

)

10

) REHAU AG + Co, Rheniumhaus, 95111 Rehau
) REHAU AG + Co, Rheniumhaus, 95111 Rehau

11

44
Die Verlegung von Leerrohr sollte von einer dafür qualifizierten Firma ausgeführt werden.
Unebenheiten im Graben sollten ausgeglichen werden. Leerrohrverlegung wie es die
Abbildung 42 zeigt, ist für die anschließende Bestückung mit Glasfaserkabel nicht geeignet.

2.8.

Planung der Versorgungsmedien bei der Grundstückserschließung
– Kombi-Hausanschlüsse für Strom, Gas, Wasser und
Glasfaserkabel

Zum Schluss sei noch auf die Gebäudeanschlüsse eingegangen. Hier gibt es spezielle
Wanddurchführungen mit zweiseitigen Abdichtungen.

Abbildung 46: Wanddurchführung

12

) und

13

)

In der Zukunft sollte angestrebt werden Wanddurchführungen bei Gebäudeanschlüssen
schon für die Netze der neuen Generation vorzubereiten. Diese Empfehlung sollte an
Energieversorger und Stadtwerke weitergegeben werden, damit diese ihre Wanddurchführungen ändern bzw. erweitern, so dass die Aufnahme von einem oder zwei Miniröhrchen
möglich ist. Bei einer nachträglichen Verlegung von Glasfaser können diese dem
Netzanbieter zur Benutzung gegen ein marktübliches Entgelt angeboten werden.

Abbildung 47: Beispiel für eine Kombi-Wanddurchführung

14

)

12

) REHAU AG + Co, Rheniumhaus, 95111 Rehau
) Langmatz GmbH, Am Gschwend 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen / Deutschland

13

45
Abbildung 48: Mehrspartennetzanschluss „Wandeinbauvariante“ und „Fußbodeneinbauvariante“

Abbildung 49: Hausanschluss komplet

16

15

)

)

Bei Neubauten werden die Wanddurchführungen, Abbildung 46 empfohlen und für die nachträgliche Verlegung, die Möglichkeit, die die Abbildungen 47 oder 48 darstellt.

14

) Quelle: Internet (unbekannt)
) Syna GmbH Ludwigshafener Straße 4, 65929 Frankfurt am Main
16
) Quelle: Deutsche Telekom AG
15

46
3. Grafische Darstellung von typischen FTTC- und
FTTB-NGA-Netzstrukturen
Zum Schluss sollen noch einmal schematische Darstellungen von Leerrohrnetzen aufgezeigt
werden, die für einen vorbereitenden FTTC oder FTTB- NGA Netzausbau geeignet sind.

Abbildung 50: Hausanschlüsse in einem Leerrohr mit Mikroröhrchen (grün) und ein Leerrohr für die
Verbindung der Ortsvermittlungsstationen (HVt) mit den Multifunktionsgehäusen und die
Multifunktionsgehäuse untereinander (Backhaul und Backbone) – beide DN 50

Abbildung 51: Praktisches Beispiel von Abbildung 48
47
Abbildung 52: Mini-Röhrchen-Verband 24 x 12 x 1,5 mm (grün) und Leerrohr DN 50. Die Verteilung
erfolgt aus dem Multifunktionsgehäuse

Abbildung 53: Mini-Röhrchen-Verband 24 x 12 x 1,5 mm (grün). Die Verteilung erfolgt aus dem
Multifunktionsgehäuse
48
3.1.

Grafische Darstellungen von typischen NGA-Netzstrukturen

Abbildung 54: Übliche NGA-Netzstrukturen
Quelle: GEO DATA GmbH, Westhausen

Bei den Zugangsnetzen der nächsten Generation = Next Generation Access (NGA) bildet
das LWL-Kabel die Basis für die Informationsübertragung. Bei einer klassischen DSLVersorgung, wie sie von der Deutschen Telekom in durchweg allen Hauptverteilergebieten
(HVt) praktiziert wird, sind die HVt-Hauptverteiler üblicherweise mit ADSL2+ -Technik
ausgerüstet und die nutzbare Bandbreite beträgt, je nach Länge der Kupferkabelstrecken
hinter dem HVt max. 16 Mbit/s.
Bei einem FTTC-Netz (Fiber to the Curb) werden die Kabelverzweiger KVz in den
Ortsnetzen mit LWL-Kabel an den HVt der Deutschen Telekom oder den PoP (Point of
Presence) eines alternativen Netzbetreibers angeschlossen. Am KVz Standort wird ein
Multifunktionsgehäuse MFG aufgestellt, in dem die DSL-Anschlusstechnik in Form eines
DSLAM`s untergebracht ist. Der Endnutzer wird vom KVz aus mit den vorhandenen
Kupferkabeln des Ortsnetzes angeschlossen. Die Leitungsdämpfung wird dadurch
beträchtlich reduziert. Durch die LWL-Anbindung wird die DSL-Technik dichter beim
Endnutzer betrieben. Beim Einsatz der VDSL-Technologie lassen sich so die nutzbaren
Download-Geschwindigkeiten auf 50 und sogar auf 100 Mbit/s erhöhen.
Bei einem FTTB-Netz (Fiber to the Building) erhalten alle Gebäude im Ausbaugebiet einen
LWL-Hausanschluss. Werden nicht nur die Gebäude, sondern auch die Wohneinheiten mit
LWL-Kabeln erschlossen spricht man von FTTH-Netzen (Fiber to the Home). Bei reinen
49
FTTB-Netzen werden im Hausanschlussraum in der Nähe des LWL-Netzabschlusses MiniDSLAM´s installiert mit denen über die vorhandene Telefonverkabelung Downloadraten von
100 bis 200 Mbit/s generierbar sind. In FTTH-Netzen können, je nach eingesetzter
Systemtechnik, Bandbreiten von bis zu 1 Gbit/s pro Endnutzer generiert werden.

3.2. FTTC-Netzstrukturen mit einer VDSL-Versorgung
Bei FTTC-Netzstrukturen werden die KVz der bislang unterversorgten Anschlussgebiete
mittels LWL-Kabellängstrassen (Backhaul) vernetzt und zu einem regionalen/kommunalen
Netzknoten (PoP = Point of Presence) geführt. Ist die Deutsche Telekom der künftige
Netzbetreiber, ist dieser Netzknoten der nächstgelegene HVt. Bei einem alternativen
Netzbetreiber werden sehr häufig kommunale FTTC-Netze mit den Telehäusern in der
nächstgelegenen Großstadt verbunden, in denen sich Übergänge zu den Technikplattformen
dieser Betreiber befinden (Backboneanbindung). Im Bundesland Sachsen-Anhalt befinden
sich solche Telehäuser in den Städten Magdeburg, Halle, Leipzig, Dessau und Wittenberg.
Häufig werden auf kommunaler und regionaler Ebene sogenannte Regio-PoP´s gebildet, die
eine Konzentrationsstufe für die Anbindung mehrerer KVz bilden und einen Backboneanschluss zu einem nächstgelegenen Telehaus besitzen. Solche Regio PoP´s können in
Form von Fertiggebäuden geschaffen werden oder in geeigneten Räumlichkeiten im
Ausbaugebiet untergebracht werden.
Da in Gebieten mit einer Struktur aus 1- und 2-Familienhäusern, d. h. einer eher geringen
Besiedelung, ein FTTB/H-Betrieb auf Grund der hohen Baukosten, in der Regel
unwirtschaftlich ist, stellen FTTC-Netze mit der VDSL-Technologie eine gute mittelfristige
Brückenlösung für die nächsten 5 bis 10 Jahre dar. Aber bei der Planung von FTTCInfrastrukturen sollte auf jeden Fall der weitere Ausbau in die Richtung FTTB von vornherein
mit berücksichtigt werden. Das heißt konkret, dass bei den FTTC-Längstrassen in Gebieten
mit einer eher dünnen Bebauung gleich die für den FTTB-Ausbau benötigten
Mikrorohrverbände und Unterverteiler mit geplant und bei der Errichtung des Netzes
mitgebaut werden sollten. Die jeweiligen Hausanschlüsse und Gebäudeeinführungen können
dann zu einem späteren Zeitpunkt gebaut werden. In den MFG – Multifunktionsgehäusen der
FTTC-Netze lassen sich auch bei der Hochrüstung auf eine FTTB-Topologie die
entsprechenden aktiven Systemkomponenten, wie z. B. Ethernet-Switche, Router oder
GPON-Leitungsausrüstungen räumlich unterbringen.
In Abb. 55 ist ein typisches FTTC-Netz mit seinen roten LWL-Längstrassen zur Anbindung
der KVz dargestellt. In Gebieten mit einer eher dünnen Bebauung wurden parallel zu den
LWL-Längstrassen gleich entsprechende, grün gekennzeichnete Mikrorohrverbände für
einen späteren FTTB-Netzausbau mit berücksichtigt.

50
Abbildung 55: Typische FTTC-Netzstruktur mit FTTB-Vorbereitung
Quelle: GEO DATA GmbH, Westhausen

Abbildung 56: Beispiel für ein FTTC-Netz im ländlichen Umfeld
Quelle: GilD.e GmbH, Gummersbach
51
Abbildung 57: Detaildarstellung eines FTTC-Netzes im ländlichen Raum
Quelle: GilD.e GmbH, Gummersbach

Abbildung 58: Grobplanung einer FTTC-Infrastruktur im ländlichen Raum
Quelle: GilD.e GmbH, Gummersbach

52
3.3.

FTTB/H-Netzstrukturen mit direkt angeschlossenen LWLHausanschlüssen

FTTB/H-Netze bestehen im Wesentlichen aus den folgenden Komponenten
•

•
•
•
•

Main PoP als Konzentrationspunkt für mehrere Ausbaugebiete (Cluster) und
Backboneanschluss an ein Telehaus mit Netzübergängen zu Technikpattformen,
Anbietern von triple play Produkten und Providern
Regio PoP´s als Konzentrationspunkte für ein oder mehrere Ausbaugebiete
Verteiler in Form von Schächten und oberirdischen Verteilern mit Backhaulanbindungen an die Regio PoP´s und Einführungspunkte von Mikrohrverbänden
Längstrassen mit Mikrorohrverbänden, bestehend aus Verbänden mit 12 oder
24 Mikrorohren
Abzweige mit Gebäudeeinführungen und Hausanschlüssen

Die typische schematische Struktur eines FTTB/H-Netzes ist dem Schaubild unten zu
entnehmen.

Abbildung 59: Schemadarstellung eines FTTB/H-Netzes
Quelle: GEO DATA GmbH, Westhausen

53
Typischerweise wird bei den Hausanschlüssen pro Gebäude 1 Mikroröhrchen aus dem
Mikrorohrverbund abgezweigt und eingeführt. In 1 Mikroröhrchen lässt sich ein Mikrokabel
mit 12 bis 24 Fasern einblasen. Pro Gebäude werden typischerweise 2 Fasern pro
Wohneinheit vorgesehen, sowie in Bezug auf das gesamte Gebäude je 1 Faser für die
Dienste smart grid und TV-Versorgung mit RF Overlay sowie 2 Reservefasern. Bei
Gebäuden mit einer hohen Anzahl von Wohneinheiten werden 2 bis 4 Mikroröhrchen
eingeführt.
Im großstädtischen Umfeld empfiehlt es sich Mikrorohrverbände mit 24 Röhrchen zu
verlegen, um die Zahl der Netzverteiler zu optimieren. In eher dünner bebauten Gebieten mit
1 und 2 Familienhäusern sollten Mikrorohrverbände mit 12 Röhrchen verwendet werden,
damit die maximal technischen Einblaslängen für Mikrokabel von 700 m nicht überschritten
werden.
Als Netzverteiler können unterirdische Schächte verwandt werden, in die die Mikrorohrverbände eingeführt werden und die eine Teleskopvorrichtung für die Unterbringung von
max. 2 LWL-Kabelmuffen besitzen. Mit Hilfe der Muffen werden die Verbindungen zwischen
Mikrokabel und Backhaulkabel per thermischen Spleiss hergestellt.
Statt der Schächte können auch oberirdische Netzverteiler NVt mit der gleichen Funktion
verwandt werden.

Abbildung 60: Oberirdischer Netzverteiler und unterirdischer Schacht
Quelle: Berthold Sichert GmbH

54
Abbildung 61: Übersichtsplan eines FTTB-Netzes in einer Kleinstadt
Quelle: GilD.e GmbH, Gummersbach

55
Abbildung 62: Detailausschnitt aus einer FTTB-Planung im ländlichen Raum mit farblicher
Kennzeichnung der verschiedenen Mikrorohrverbände
Quelle: GilD.e GmbH, Gummersbach

56
Abbildung 63: Beispiel für eine FTTB-Planung im städtischen Umfeld mit Grabenprofilen
mit der Belegung mit Leerohren und Mikrorohrverbänden
Quelle: GEO DATA GmbH

57
4. Handlungsempfehlungen in einer Kurzübersicht

58
5. Anlagen Baugesetz
Anlage 1: Auszug aus dem Baugesetzbuch
§1
Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung
(1) Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der
Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuchs vorzubereiten und
zu leiten.
(2) Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der
Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
(3) Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die
städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von
Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch; ein Anspruch
kann auch nicht durch Vertrag begründet werden.
(4) Die Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen.
(5) Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen,
wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung
gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem
Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie
sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen
Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die
Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die
städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten
und zu entwickeln.
(6) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen:
1. die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die
Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung,
2. die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler
Bewohnerstrukturen, die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und die
Anforderungen Kosten sparenden Bauens sowie die Bevölkerungsentwicklung,
3. die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die
Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen,
unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sowie die Belange des
Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung,
4. die Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und der Umbau vorhandener
Ortsteile sowie die Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche,
5. die Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, die
erhaltenswerten Ortsteile, Straßen und Plätze von geschichtlicher, künstlerischer
oder städtebaulicher Bedeutung und die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes,
6. die von den Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts
festgestellten Erfordernisse für Gottesdienst und Seelsorge,
7. die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der
Landschaftspflege, insbesondere
a)
die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das
Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische
Vielfalt,
b)
die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im
Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes,
c)
umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit
sowie die Bevölkerung insgesamt,
d)
umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter,
59
e)
f)
g)
h)

i)

8.

die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit
Abfällen und Abwässern,
die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente
Nutzung von Energie,
die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen,
insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts,
die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die
durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der
Europäischen Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht
überschritten werden,
die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des
Umweltschutzes nach den Buchstaben a, c und d,

die Belange
a)
der Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Struktur im Interesse einer
verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung,
b)
der Land- und Forstwirtschaft,
c)
der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen,
d)
des Post- und Telekommunikationswesens,
e)
der Versorgung, insbesondere mit Energie und Wasser,
f)
der Sicherung von Rohstoffvorkommen,

9.

die Belange des Personen- und Güterverkehrs und der Mobilität der Bevölkerung,
einschließlich des öffentlichen Personennahverkehrs und des nicht motorisierten
Verkehrs, unter besonderer Berücksichtigung einer auf Vermeidung und
Verringerung von Verkehr ausgerichteten städtebaulichen Entwicklung,
10. die Belange der Verteidigung und des Zivilschutzes sowie der zivilen
Anschlussnutzung von Militärliegenschaften,
11. die Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes oder einer von ihr beschlossenen sonstigen städtebaulichen
Planung,
12. die Belange des Hochwasserschutzes.
(7) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange
gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
(8) Die Vorschriften dieses Gesetzbuchs über die Aufstellung von Bauleitplänen gelten
auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung.

60
Anlage 2: Auszug aus dem Flächennutzungsplan
§7
Anpassung an den Flächennutzungsplan
Öffentliche Planungsträger, die nach § 4 oder § 13 beteiligt worden sind, haben ihre
Planungen dem Flächennutzungsplan insoweit anzupassen, als sie diesem Plan nicht
widersprochen haben. Der Widerspruch ist bis zum Beschluss der Gemeinde einzulegen.
Macht eine Veränderung der Sachlage eine abweichende Planung erforderlich, haben sie
sich unverzüglich mit der Gemeinde ins Benehmen zu setzen. Kann ein Einvernehmen
zwischen der Gemeinde und dem öffentlichen Planungsträger nicht erreicht werden, kann
der öffentliche Planungsträger nachträglich widersprechen. Der Widerspruch ist nur zulässig,
wenn die für die abweichende Planung geltend gemachten Belange die sich aus dem
Flächennutzungsplan ergebenden städtebaulichen Belange nicht nur unwesentlich
überwiegen. Im Falle einer abweichenden Planung ist § 37 Abs. 3 auf die durch die
Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans oder eines Bebauungsplans, der aus
dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist und geändert, ergänzt oder aufgehoben
werden musste, entstehenden Aufwendungen und Kosten entsprechend anzuwenden;
§ 38 Satz 3 bleibt unberührt.

61
6. Glossar 17)
_______________________________________________________________________
ADSS
APC
ATM
CATV
CWDM
DWDM
FCP
FBT
FDH

all‐dielectric self‐supporting
Angle‐polished connector (winklig geschliffener Steckverbinder)
Asynchronous Transfer Mode
cable television
Coarse Wavelength Division Multiplexing (grobes Wellenlängenmultiplex)
Dense Wavelength Division Multiplexing (enges Wellenlängenmultiplex)
fibre concentration point (Glasfaser Konzentrationspunkt)
fused biconic tapered (bikonischer Schmelzkoppler)
fibre distribution hub (another term for FCP) (Glasfaserverteilungspunkt, anderer Ausdruck für
FCP)
FTTC
fibre to the curb (Glasfaser bis zum Bürgersteig)
FTTB
fibre to the building (Glasfaser bis zum Gebäude)
FTTH fibre to the home (Glasfaser bis in das Gebäude)
FTTN
fibre to the node (Glasfaser bis zum Knoten)
FTTx
generic term for all of the fibre‐to‐the‐x above (allgemeiner Ausdruck für die oben erwähnten)
FWA
fixed wireless access (fester drahtloser Zugang)
HDPE high‐density polyethylene (Hochdichtes Polyäthylen)
IEEE
Institute for Electrical and Electronics Engineers
IL
insertion loss (Einfügungsdämpfung)
ISO
International Organisation for Standardisation
IEC
International Electrotechnical Commission
ITU‐T International Telecommunication Unit – Telecommunications Standards
LAN
Local Area Network
LI
local interface (lokale Schnittstelle)
LSZH
low smoke, zero halogen (raucharm, keine Halogene)
Mbit/s Megabits per sekunde
MMF multimode fibre
MDU main distribution unit (Hauptverteilungspunkt)
MDU multi‐dwelling unit (Mehrfamilienhaushalt)
ODF
optical distribution frame (Optisches Verteilergestell)
OLT
optical line termination (Glasfaserterminierung)
OLTS
optical loss test set (Messgerät zur Messung des optischen Verlusts)
ONU
optical network unit (optische Netzwerkeinheit)
ONT
optical network termination (optische Netzwerkterminierung)
OPGW optical power ground wire (optisches Erdkabel)
OTDR optical time domain reflectometer
PE
polyethylene (Polyäthylen)
PMD
polarisation mode dispersion
PON
passive optical network
POP
point of presence
PTP
point‐to‐point (Punkt‐zu‐Punkt)
PVC
polyvinylchloride
RL
return loss (Rückflussdämpfung)
ROW right of way (Wegerecht)
SMF
singlemode fibre
STP
shielded twisted pair (abgeschirmte Zweidraht‐Leitung)
UPC
ultra polished connector (ultra‐polierter Steckverbinder)
UPS
uninterruptible power supply (Unterbrechungsfreie Stromversorgung)
UTP
unshielded twisted pair (nicht abgeschirmte zweidratleitung)
WDM Wavelength Division Multiplexing (Wellenlängenmultiplex)
WLAN wireless LAN (Local Area Network
17

) FTTH Handbook 2012
62
7. Quellenangaben
Bei der Ausarbeitung dieser Zweckuntersuchung wurden die Autoren von folgenden
Unternehmen mit fachlichen und technologischen Hinweisen und Informationen unterstützt:

GEO DATA GmbH
Entwicklung und Planung
Dr. Rudolf Schieber Straße 13
73463 Westhausen
www.geodata-gmbh.de

GiLD.e GmbH
Beustenbachstraße 4
51647 Gummersbach
www.punkt-e.com
gabo Systemtechnik GmbH
Am Schaidweg 7
94559 Niederwinkling
www.gabocom.de
REHAU AG & Co
Universitätsstraße 140
44799 Bochum
www.rehau.com
BTN – Baran Telecom Networks GmbH
Am Lichtbogen 51
45141 Essen
www.bt-networks.de

Zur Vertiefung des Themas Verlegung von Kabelschutzleerrohren wird das Studium
folgender Veröffentlichungen, die auch von den Autoren als Quellen genutzt wurden,
empfohlen:
Leerrohre verlegen – aber richtig
MICUS GmbH, Düsseldorf
Baustellen und Leerrohre für den Breitbandausbau nutzen
Breitband-Kompetenzzentrum Schleswig-Holstein
Nutzung von Synergieeffekten beim Breitbandausbau
Breitband-Kompetenzzentrum Schleswig-Holstein
Leitfaden für Kommunen zur Leerrohrverlegung
Breitband Projektbüro Rheinlad-Pfalz

63
Tiefbaukostenverteilung bei der Mitverlegung von Glasfaserkabeln
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

ZTV – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen der Deutschen Telekom AG für
Bauleistungen am Telekommunikations-Netz
Deutsche Telekom AG/Telekom Deutschland GmbH, Bonn/Darmstadt
Optische Netze – Systeme, Planung, Aufbau
Deutsches Institut für Breitbandkommunikation, Staßfurt
Leerrohre für Breitbandkabel
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Entwicklung
Leitfaden für Unternehmen in eigener Zuständigkeit zu Berücksichtigung von Glasfaserkabel
oder Leerrohren für den Telekommunikationsbreitbandbetrieb
Bundesnetzagentur
Leitfaden für Kommunen zur Leerrohverlegung
Breitband-Projektbüro
Ministerium des inneren, für Sport und Infrastruktur, Rheinland-Pfalz
Baustellen und Leerrohre für den Breitbandausbau nutzen
Runder Tisch Breitband Schleswig-Holstein
Breitbandkompetenzzentrum Schleswig-Holstein

64
8. Handlungsempfehlungen anderer Bundesländer
8.1.

Hessen

8.2.

Rheinland-Pfalz

8.3.

Schleswig-Holstein

Die drei Handlungsempfehlungen der Bundesländer (Punkte 8.1. bis 8.3.) sollen auch in
Textform, als Anhang angefügt werden, damit zuständige Mitarbeiter oder Projektanten nicht
erst nach weiteren Veröffentlichungen suchen müssen.

9. Impressum
Bearbeitung/Autoren
Dipl. Ing. Rüdiger Kramer
Geschäftsführender Gesellschafter
GRK Potsdam Unternehmensberatung GbR
Helmholtzstraße 13
14467 Potsdam
Dipl. Ing Hans-Martin-Schulze
Breitbandmanager
HarzOptics GmbH
An-Institut der Hochschule Harz (FH)
Dornbergsweg 2
38855 Wernigerorde

65
10.

Abbildungen

Abbildung 1: FTTH-Infrastruktur ............................................................................................ 6
Abbildung 2: Kabelschutzleerrohre mit unterschiedlichen Außendurchmessern ...................11
Abbildung 3: Verlegung von Kabelschutzleerrohr außerorts mit dem Kabelpflug ..................12
Abbildung 4: Lagerung von Kabelschutzleerrohren vor der Verlegung .................................13
Abbildung 5: Mehrfachbelegungsrohre zur mehrfachen Nutzung von größeren Leerrohren .14
Abbildung 6: Einblasen von 5 Mikrorohren in ein Leerrohr, das bereits mit 1 Glasfaserkabel
belegt ist ...............................................................................................................................15
Abbildung 7:Leerrohr DN 50 mit 7 Mikrohren 10 x 1 .............................................................16
Abbildung 8: Zugvorrichtung für einen Rohrverband mit losem Mikrorohrverbund ................17
Abbildung 9: Mikrorohrverband 24 x 7,5 x 1,5 mm für direkte Erdverlegung .........................18
Abbildung 10: Abzweighilfe für den Bau von Gebäudeeinführungen und Hausanschlüssen .19
Abbildung 11: Endstopfen zum sicheren Verschliessen der Mikroröhrchen und
Doppelsteckmuffen für das Herstellen von Mikrorohrverbindungen; .....................................20
Abbildung 12: PVC Kabelschutzleerrohr DN 110 und DN 50 vor Einbau in den Rohrgraben 21
Abbildung 13: Mikrorohrverband MD 24 und PVC Kabelschutzleerohr DN 50 im Rohrgraben
.............................................................................................................................................21
Abbildung 14: Verlegung eines Mikrorohrverbandes MD 24 .................................................22
Abbildung 15: Kabelverzweiger KVz und Netzverteiler NVt mit 2 aufgeführten
Mikrorohrverbänden .............................................................................................................22
Abbildung 16: Netzverteiler NVt mit eingeführten und aufgelegten Mikrorohren ...................23
Abbildung 17: Netzverteiler NVt mit eingebauten Spleisskassetten .....................................23
Abbildung 18: Schacht mit Muffe auf Teleskopbügel und aufgelegten Mikroröhrchen ..........24
Abbildung 19: Leerohrbündel und Kabelschutzleerohre im offenen Kabelgraben; Quelle:
BTN, Essen ..........................................................................................................................24
Abbildung 20: Eingezogene Mikroröhrchen in einem Leerrohr DN 50 am offenen Schacht ..25
Abbildung 21: Verbindungskupplungen für Mikroröhrchen bei Zusammenschaltung von
Rohrverbänden ....................................................................................................................25
Abbildung 22: Einblasen von Mikroröhrchen in ein Leerrohr DN 50; Quelle: BTN GmbH,
Essen ...................................................................................................................................26
Abbildung 23: Mikroröhrchenabzweig bei einer Gebäudeeinführung, Quelle: BTN GmbH,
Essen ...................................................................................................................................26
Abbildung 24: Warum braucht Sachsen-Anhalt eine Leerrohrstudie? ..................................27
Abbildung 25: Materialsammlung und Studien anderer Länder.............................................28
Abbildung 26: Hausanschluss bei einem Elektrokabel ..........................................................28
Abbildung 27: Hausanschluss bei einem Telekommunikationskabel. Das gleiche Prinzip
gilt auch für moderne Leerrohrsysteme ................................................................................29
Abbildung 28: Struktur der Bundesnetzagentur ....................................................................32
Abbildung 29: Leerrohrtypen nach Schutzrohre und Wasser- und Gasdichte Leerrohre .......35
Abbildung 30: Technische Verlegebereiche..........................................................................36
Abbildung 31: Kabelverzeiger und Multifunktionsgehäuse; Quelle: Wikipedia ......................37
Abbildung 32: Ausbau-Planung: Breitbandversorgung oder Leerrohrplanung.......................37
Abbildung 33: Breitbanderschließung in einem Gewerbegebiet ............................................38
Abbildung 34: Schutzrohr im Kreuzungsbereich ...................................................................39
Abbildung 35: Leerrohrverlegung in der Straßenmitte ..........................................................39
66
Abbildung 36: Beispiel für eine Nachverlegung des Backhaul oder Backbohne, bei
vorhandener Verteilerstruktur; Quelle: DNS-Net ...................................................................40
Abbildung 37: Einbau eines Schachtes ................................................................................40
Abbildung 38: Grabenprofiel eines Stufengrabens Quelle: HarzOptics GmbH .....................42
Abbildung 39: Veränderung der Grabenprofile Quelle: HarzOptics GmbH ...........................42
Abbildung 40: Veränderungen zur herkömmlichen Telekommunikation- und
Elektrokabelverlegung, Quelle: HarzOptics GmbH ...............................................................43
Abbildung 41: Veränderungen zur herkömmlichen Telekommunikation und
Elektrokabelverlegung ..........................................................................................................43
Abbildung 42: Leerrohverindungen Quelle: HarzOptics und Telekom ).................................43
Abbildung 43: Kugelmarker und Trassenwarnband mit Metalllitze, Quelle: Rehau ) ................44
Abbildung 44: Verlegung von Leerrohr ) ...............................................................................44
Abbildung 45: So sollte die Verlegung nicht aussehen 10) .....................................................44
Abbildung 46: Wanddurchführung ) und ) .............................................................................45
Abbildung 47: Beispiel für eine Kombi-Wanddurchführung ) .................................................45
Abbildung 48: Mehrspartennetzanschluss „Wandeinbauvariante“ und
„Fußbodeneinbauvariante“ ) .................................................................................................46
Abbildung 49: Hausanschluss komplet ) ...............................................................................46
Abbildung 50: Hausanschlüsse in einem Leerrohr mit Mikroröhrchen (grün) und ein Leerrohr
für die Verbindung der Ortsvermittlungsstationen (Hvt) mit den Multifunktionsgehäusen und
die Multifunktionsgehäuse untereinander (Backhaul und Backbone) – beide DN 50 ............47
Abbildung 51: Praktisches Beispiel von Bild 24 ....................................................................47
Abbildung 52: Mini-Röhrchen-Verband 24 x 12 x 1,5 mm (grün) und Leerrohr DN 50. Die
Verteilung erfolgt aus dem Multifunktionsgehäuse................................................................48
Abbildung 53: Mini-Röhrchen-Verband 24 x 12 x 1,5 mm (grün). Die Verteilung erfolgt aus
dem Multifunktionsgehäuse ..................................................................................................48
Abbildung 54: Übliche NGA-Netzstrukturen ..........................................................................49
Abbildung 55: Typische FTTC-Netzstruktur mit FTTB-Vorbereitung .....................................51
Abbildung 56: Beispiel für ein FTTC-Netz im ländlichen Umfeld ...........................................51
Abbildung 57: Detaildarstellung eines FTTC-Netzes im ländlichen Raum.............................52
Abbildung 58: Grobplanung einer FTTC-Infrastruktur im ländlichen Raum ...........................52
Abbildung 59: Schemadarstellung eines FTTB/H-Netzes .....................................................53
Abbildung 60: Oberirdischer Netzverteiler und unterirdischer Schacht .................................54
Abbildung 61: Übersichtsplan eines FTTB-Netzes in einer Kleinstadt...................................55
Abbildung 62: Detailausschnitt aus einer FTTB-Planung im ländlichen Raum mit farblicher
Kennzeichnung der verschiedenen Mikrorohrverbände ........................................................56
Abbildung 63: Beispiel für eine FTTB-Planung im städtischen Umfeld mit Grabenprofilen mit
der Belegung mit Leerohren und Mikrorohrverbänden ..........................................................57

67
11. Anhang
Handlungsempfehlungen anderer
Bundesländer

68

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  • 1. INNOVATIONS UND GRÜNDERZENTRUM WERNIGERODE Zweckuntersuchung ü ber den Einsatz von verschiedenen Leerrohrtypen im Rahmen der kü nftigen NGA-Breitbandprojekte im Land Sachsen-Anhalt
  • 2. Inhaltsverzeichnis 1. Leerrohrübersicht ........................................................................................................... 4 1.1. 1.2. Die wichtigsten Leerrohrhersteller und –Lieferanten ................................................ 7 1.3. Einsatz bei Backbone-Verbindungen im Fernnetzbereich ......................................10 1.4. Einsatz bei Backhaul-Verbindungen in kommunalen Breitbandnetzen ...................13 1.5. Einsatz bei Access-Netzen im Hausanschlussbereich............................................17 1.6. 2. Leerrohrtypenübersicht für Glasfaserkabelanlagen und –netze ............................... 6 Fotos und Schaubilder von typischen Einsatzfällen ................................................21 Handlungsempfehlungen für Mitverlegungen im Rahmen von B-Plan-Besprechungen und Neubaumaßnahmen ...............................................................................................27 2.1. Grundlage ..............................................................................................................27 2.1.1. Gesetzlich .......................................................................................................27 2.1.2. Technisch........................................................................................................28 2.2. Zielsetzung .............................................................................................................29 2.3. Allgemeine technische Regeln zum Kabelbau und Leerrohrverlegung ...................30 2.3.1. Forderungen und Wünsche der Ministerien .....................................................30 2.3.2. Warum befindet sich eine Kommune oder öffentlicher Auftraggeber in dieser Situation, die Leerrohrplanung in ihren Verantwortungsbereich zu ziehen? ....31 2.3.3. Verantwortung und Finanzierung ....................................................................32 2.3.4. Leerrohrtypen ..................................................................................................34 2.4. Handlungsempfehlungen .......................................................................................36 2.5. Erstellung von B-Plänen für Wohn- und Gewerbegebiete .......................................36 2.6. Planung von Tiefbau- und Straßenbauprojekten ....................................................39 2.7. Planung von Infrastrukturen für Wohn- und Gewerbegebiete .................................41 2.7.1. Grundsätzliche Verlegung und Markierung von Leerrohren .................................42 2.7.2. Verlege-Formen ..................................................................................................44 2.8. Planung der Versorgungsmedien bei der Grundstückserschließung - KombiHausanschlüsse für Strom, Gas, Wasser und Glasfaserkabel ...............................45 2
  • 3. 3. Grafische Darstellung von typischen FTTC- und FTTB-NGA-Netzstrukturen .................47 3.1. Grafische Darstellungen von typischen NGA-Netzstrukturen..................................49 3.2. FTTC-Netzstrukturen mit einer VDSL-Versorgung .................................................50 3.3. FTTB/H-Netzstrukturen mit direkt angeschlossenen LWL-Hausanschlüssen .........53 4. Handlungsempfehlungen in einer Kurzübersicht ............................................................58 5. Anlagen Baugesetz .......................................................................................................59 Anlage 1: Auszug aus dem Baugesetzbuch ............................................................59 Anlage 2: Auszug aus dem Flächennutzungsplan ..................................................61 6. Glossar … .....................................................................................................................62 7. Quellenangaben ............................................................................................................63 8. Handlungsempfehlungen anderer Bundesländer ...........................................................65 8.1. 8.2. Rheinland-Pfalz ......................................................................................................65 8.3. 9. Hessen ...................................................................................................................65 Schleswig-Holstein .................................................................................................65 Impressum.....................................................................................................................65 10. Abbildungen ..................................................................................................................66 11. Anhang ..........................................................................................................................68 Handlungsempfehlungen anderer Bundesländer ..................................................................68 Autoren Dipl.-Ing. Rüdiger Kramer Dipl.-Ing. Hans-Martin Schulze 3
  • 4. 1. Leerrohrübersicht Die Basis für zukunftsorientierte NGA-Breitbandnetze (Next Generation Access) bilden bei der Informationsübertragung Lichtwellenleiterkabel, mit denen sich Übertragungsbandbreiten bis zu 400 Gbit/s generieren lassen. Diese LWL-Kabel (Lichtwellenleiter) werden üblicherweise zum Schutz vor Feuchtigkeit und mechanischen Einflüssen in geeigneten Leerrohren in der Erde verlegt. 4
  • 5. Wenn bedingt durch Straßenbaumaßnahmen, Bürgersteigsanierungen, Radwegebau sowie der Verlegung von Versorgungsmedien für Strom, Gas, Wasser und Abwasser Tiefbauarbeiten anfallen, ist die vorsorgliche Mitverlegung von geeigneten Leerrohren, für das spätere Einziehen von LWL-Kabeln, aus wirtschaftlichen Gründen dringend zu empfehlen. Erfahrungen aus zahlreichen Kabelnetzprojekten haben ergeben, dass bei der Kabelverlegung alleine die Kosten für den Tiefbau und die Oberflächenwiederherstellung 75 bis 80% der gesamten Projektkosten ausmachen. Allen Kommunen und Landkreisen kann daher empfohlen werden, im Rahmen geplanter Tiefbaumaßnahmen die Mitverlegung geeigneter Leerrohre durchzuführen und so einen wichtigen Meilenstein für eine spätere NGA-basierte Breitbandversorgung zu realisieren. Die so geschaffenen Leerrohrressourcen können später an interessierte Netzbetreiber und Provider zum Aufbau einer NGA-Breitbandversorgung vermietet werden. 5
  • 6. Die nachfolgende Grafik zeigt, dass bei einer prophylaktischen Mitverlegung von geeignetem Leerohrmaterial, im Zuge von Tiefbaumaßnahmen, beim späteren FTTB/H-Ausbau bis zu 75% der gesamten Neubaukosten eingespart werden können. Abbildung 1: FTTH-Infrastruktur Quelle: GEO DATA, Westhausen Nachfolgend werden die verschiedenen Leerohrtypen und ihre Einsatzmöglichkeiten beschrieben. Ferner werden auch Empfehlungen für die Auswahl des, je nach Einsatzfall richtigen Leerrohrmaterials gegeben. 1.1. Leerrohrtypenübersicht für Glasfaserkabelanlagen und –netze Grundsätzlich unterscheidet man Kabelschutzleerohre für folgende Anwendungsfälle: • • • Backbone- und Fernnetzverbindungen zwischen verschiedenen Kommunen meist werden hier Telekommunikationsknotenstellen (PoP = Point of Presence) miteinander verbunden. Typischerweise kommen hier Kabelschutzleerohre mit den Außendurchmessern 50, 63, 110 und 125 mm zum Einsatz. Backhaulverbindungen innerorts zu Verteilern und Unterverteilern in den jeweiligen Ortnetzen. Üblicherweise werden hier Leerrohre oder Leerrohrbündel mit den Außendurchmessern 50 und 63 mm eingesetzt, teilweise bei Straßenquerungen können auch Leerrohre vom Typ DN 110 zum Einsatz kommen. Access Netze = Anschlussnetze für die Endkunden mit Gebäudeeinführungen und Hausanschlüssen. Hier kommen Mikrorohre und Mikrorohrverbände zum Einsatz. 6
  • 7. Grundsätzlich sollten Lichtwellenleiterkabel aus Qualitäts- Instandhaltungs- und Betriebssicherheitsgründen immer in Kabelschutzleerrohren und nicht direkt erdverlegt werden. Vorhandene Leerrohranlagen sind also ein wichtiger Meilenstein für den späteren Ausbau von FTTx-Breitbandnetzstrukturen. In diese Leerrohre werden dann im Rahmen des Netzausbaus die entsprechenden Lichtwellenleiterkabel, gemäß den oben beschriebenen Einsatzfällen, mittels Kabelwinden eingezogen oder mittels Druckluft eingeblasen. Wichtig ist, dass je Anwendungsfall, das richtige Leerrohrmaterial in ausreichender Dimensionierung mitverlegt wird. Das Kapitel 2 dieser Zweckuntersuchung beschäftigt sich mit den unterschiedlichen Einsatzfällen und möchte Kommunen, Landkreisen und kommunalen Zweckverbänden hierfür konkrete Hinweise und Empfehlungen geben. Bei innerörtlichen Tiefbaumaßnahmen wird empfohlen, neben Leerrohren für Haupt-, Backbone- und Backhaulkabel auch bereits entsprechende Mikrorohrverbände für die Realisierung von Hausanschlüssen und Gebäudeeinführungen mit zu verlegen. Auch eventuelle Netzverteiler oder Schächte sollten hier beim Bau bereits mit berücksichtigt werden. In diesen Fällen sollte im Vorfeld eine Strukturplanung durch ein Planungsbüro erstellt werden, das nachweislich Erfahrungen bei der Planung von FTTx-Netzen besitzt. Die verlegten Leerrohre müssen für die spätere Belegung mit Lichtwellenleiterkabeln oder für Instandsetzungsmaßnahmen wieder auffindbar sein. Daher sollten die Leerrohranlagen bereits bei der Verlegung eingemessen und in Lageplänen dokumentiert werden. Dabei können die Leerrohre in Bezug auf Gebäudekanten eingemessen werden, was meistens im städtischen Umfeld zur Anwendung kommt. Außerhalb von Ortschaften werden Leerrohrtrassen häufig mit GPS-Messeinrichtungen dokumentiert. Abzweige von Leerrohrlängstrassen (z. B. bei Gebäudeeinführungen) können zusätzlich mit Kugelmarkern versehen werden, so dass diese auch nach der Wiederherstellung der Oberflächen mit speziellen Geräten geortet werden können. Neben dem Trassenverlauf sollte auch die Höhe unter der Oberfläche und die Lage zu anderen Kabeln oder Medien in Form eines Grabenprofils dokumentiert werden. Nur so wird gewährleistet, dass zu einem späteren Zeitpunkt diese Netzressourcen auch tatsächlich und effizient genutzt werden können. 1.2. Die wichtigsten Leerrohrhersteller und –Lieferanten Nachfolgend sind die gängigsten europäischen Hersteller von Kabelschutzrohrsystemen aufgeführt, deren Erzeugnisse auch auf dem deutschen Markt bezogen werden können und die bereits in zahlreichen Lichtwellenleiterkabelprojekten eingesetzt wurden. Grundsätzlich unterscheidet man nach Leerrohrsystemen für linientechnische Kabelanlagen im Backbone- und Backhaulbereich (Weitverkehrsebene, Transportnetzebene) und nach Mikrorohrkabelschutzleerrohren, die typischerweise im Teilnehmeranschlussbereich (Access Ebene) bei FTTB/H-Netzen zum Einsatz kommen. 7
  • 8. Leerrohre für linientechnische Kabelanlagen • egeplast international GmbH Geschäftsführer Dr. Ansgar Strumann Robert-Bosch-Straße 7 D-48268 Greven Tel. +49 – (0)2575 – 9710-0 Fax +49 – (0)2575 – 9710-110 www.egeplast.de info@egeplast.de • Langmatz GmbH Dipl. Ing. Stephan Wulf (Vorsitzender Geschäftsführung) Am Gschwend 10 82467 Garmisch-Partenkirchen / Deutschland Tel. +49.8821 920-0 Fax +49.8821 920-159 www.langmatz.de info@langmatz.de • REHAU AG + Co Rheniumhaus 95111 Rehau Telefon: 0 92 83-77 0 E-Mail: info@rehau.com www.rehau.com • TKF GmbH Geschäftsführer Andreas Baitz Rheinstr. 17 14513 Teltow Tel. +49.3328 33660310 E-Mail: a.baitz@tkf.eu www.tkf.eu • Vogelsang Dipl.-Ing. Dr. E. Vogelsang GmbH & Co. KG Industriestraße 2 45699 Herten Fon +49 2366/8008-0 info@e-vogelsang.com www.e-vogelsang.com • Wavin GmbH Geschäftsführer Timke Precht Industriestraße 20 49767 Twist Telefon: 0 59 36/12-0 Fax 0 59 36/12-211 Internet www.wavin.de eMail: info@wavin.de 8
  • 9. Mikrorohrsysteme für FTTB/H-Kabelnetze • DURALINE Norbert Schulz Vertriebsdirektor D.A.CH. Painhofener Strasse 5 D-82279 Eching am Ammersee Tel.: +49 - (0)8143 - 44 72 62 Email: norbert.schulz@duraline.com www.duraline.com • egeplast international GmbH Geschäftsführer Dr. Ansgar Strumann Robert-Bosch-Straße 7 D-48268 Greven Tel. +49 – (0)2575 – 9710-0 Fax +49 – (0)2575 – 9710-110 info@egeplast.de • Emtelle Central & Eastern Europe Printerweg 43 3821 AP Amersfoort Netherlands Tel : +31 33 4563281 E-mail: info@emtelle.com www.emtelle.com Kontakt Ralf Gorontzi +49 2369 2069436 • gabo Systemtechnik GmbH Bereich gabocom Geschäftsführer Roland Lederer Am Schaidweg 7 94559 Niederwinkling Tel.: 0049 (0)9962 950 200 Fax: 0049 (0)9962 950 202 info@gabocom.de www.gabocom.de • GM PLAST A/S (Deutschland) Sandra Freitag Alter Kirchenweg 87 DE-24983 Handewitt Tel. +49-4608-6088880 Fax. + 49-4608-6088879 E-Mail: gm(at)gm-plast.dk • LEONI AG Marienstraße 7 90402 Nürnberg Telefon +49 (0)911-2023-0 Telefax +49 (0)911-2023-455 9
  • 10. E-Mail info@leoni.com www.leoni.com • Prysmian (Draka-Gruppe) PRYSMIAN Kabel und Systeme GmbH Geschäftsführer Hendricus Nieman Alt-Moabit 91d 10559 Berlin Telefon: +49 30 3675-40 Email: kontakt@prysmian.com www.prysmian.de • REHAU AG + Co Rheniumhaus 95111 Rehau Telefon: 0 92 83-77 0 E-Mail: info@rehau.com www.rehau.com • TKF GmbH Geschäftsführer Andreas Baitz Rheinstr. 17 14513 Teltow Tel. +49.3328 33660310 E-Mail: a.baitz@tkf.eu www.tkf.eu • Wavin GmbH Geschäftsführer Timke Precht Industriestraße 20 49767 Twist Telefon: 0 59 36/12-0 Fax 0 59 36/12-211 Internet www.wavin.de eMail: info@wavin.de 1.3. Einsatz bei Backbone-Verbindungen im Fernnetzbereich Im Fernnetzbereich (Backbone) zwischen Kommunen werden für den Aufbau von Glasfasernetzen üblicherweise Kabelschutzleerrohre aus folgenden Kunststoff-Materialien verlegt: 1. PVC – Polyvinylchlorid ist das preiswerteste Material und teilweise auch aus Recyclingmaterial gefertigt. PVC-Leerrohre sind für alle Erdverlegungsanwendungen ohne besondere Anforderungen geeignet. Es handelt sich hierbei um Standardmaterial, dass insbesondere bei der offenen Bauweise von Kabelgräben eingesetzt wird. 10
  • 11. 2. PE-HD – Polyethylen mit hoher Dichte ist ein, im Gegensatz zu PVC, stabileres Material und wird in der Regel dort eingesetzt, wo Kabelführungssysteme in geschlossener Bauweise errichtet werden. Bei der geschlossenen Bauweise kommen Verfahren wie die Horizontalbohr- und Spültechnik, Pressungen oder auch steuerbare Erdraketen zum Einsatz. Die geschlossene Bauweise kommt dort zum Einsatz, wo offene Bauverfahren zu aufwendig sind, z. b. bei Straßenquerungen, Bahnquerungen und Gebäudeeinführungen. 3. PP – Polypropylen ist ein besonders qualitativ hochwertiger und fester Kunststoff, der dann zum Einsatz kommt, wenn Leerrohranlagen dauerelastisch ausgeführt werden müssen und von der Oberfläche her schwer belastet werden. Abbildung 2: Kabelschutzleerrohre mit unterschiedlichen Außendurchmessern Quelle: REHAU AG & Co. Bei Kabelschutzrohren für dieses Einsatzgebiet sind folgende Nennweiten mit den nachfolgenden Außendurchmessern und Wandstärken üblich: • • • • 50 mm x 1,8/4,6 mm 63 mm x 1,9/5,8 mm 110 mm x 3,2/6,3 mm 125 mm x 3,7/7,1 mm Kabelschutzleerrohre vom Typ DN 50 und DN 63 sind an der Innenwand mit Riefen versehen, die einen abriebarmen Einzug der Glasfaserkabel mit Kabelwinden gewährleisten. In der Regel werden Glasfaserkabel jedoch mit Druckluft eingeblasen. Die Riefen unterstützen durch eine optimierte Luftführung diesen Prozess. In der Regel lassen sich 11
  • 12. dabei Strecken von 2.000 m direkt einblasen. Bei Kabelschutzleerrohren DN 110 und DN 125 werden die Kabel mit Winden eingezogen. Im Backbone-Bereich in der Fernnetzebene wird die Verlegung von Leerrohrbündeln, bestehend aus 2 oder 3 DN 50 Leerrohren, empfohlen. Abgesehen von der Materialbeschaffung wird die Mitverlegung von 1 bis 3 Leerrohren zum einem Einheitspreis auf der Basis üblicher Tiefbau-Leistungsverzeichnisse abgerechnet. Bei Straßen- oder Bahnquerungen oder Mitnutzung von Brückenbauwerken wird der Einsatz von Leerohren der Abmessungen DN 110 oder DN 125 empfohlen, so dass zu einem späteren Zeitpunkt neben Glasfaserkabel auch andere Kabeltypen, z. B. Stromkabel mit eingezogen werden können. Abbildung 3: Verlegung von Kabelschutzleerrohr außerorts mit dem Kabelpflug Quelle: REHAU AG & Co. Ein Leerrohr mit der Abmessung DN 50 kann mit maximal 3 Glasfaserkabeln belegt werden. Jedes Kabel kann dabei folgende Faserkapazität besitzen: • • • 144 Fasern 288 Fasern 576 Fasern Bei einem Leerrohr, das bereits mit einem oder zwei Glasfaserkabel belegt ist, können noch ein oder zwei weitere Glasfaserkabel nachverlegt werden. Bei der Verlegung werden einzelne PVC-Leerrohrabschnitte mittels Doppel-Steckmuffen mit integrierten Dichtringen verbunden bzw. verlängert. 12
  • 13. PE-Rohre werden bei Verlängerungen bzw. bei Verbindungen einzelner Leerrohre in der Regel verschweißt. PP-Leerrohre werden mittels Doppel-Steckmuffen oder angeformten Steckmuffen mit integriertem Lippendichtring miteinander verbunden. Bei der Beschaffung von Leerrohren ist darauf zu achten, dass diese den folgenden technischen Regelwerken entsprechen: • • • • • • • • • DIN 8061 DIN 8062 DIN 8074 DIN 8075 DIN 16873 DIN 16874 DIN 16875 Technische Spezifikation Nr. 0053/96 der Deutschen Telekom Technische Richtlinie HR3.31 des FSKZ – Fördergemeinschaft für das süddeutsche Kunststoffzentrum Abbildung 4: Lagerung von Kabelschutzleerrohren vor der Verlegung Quelle: REHAU AG & Co . 1.4. Einsatz bei Backhaul-Verbindungen in kommunalen Breitbandnetzen Hauptkabelstrecken innerhalb von Ortschaften werden in der Regel mit Leerohrbündeln DN 110 und DN 125 zwischen Verteilern in Form von Schächten und oberirdischen Netzverteilern ausgeführt. Üblicherweise werden auch Straßen-, Bahn- und Gewässerquerungen und Verlegung von Kabelanlagen über Brückenbauwerke mit solchen Leerrohren errichtet. In diese Leerrohre lassen sich dann nachträglich entsprechende Glasfaserkabel, Mikrorohre, Mikrorohrverbände und Mehrfachbelegungsrohre einziehen. 13
  • 14. Abbildung 5: Mehrfachbelegungsrohre zur mehrfachen Nutzung von größeren Leerrohren Quelle: REHAU AG & Co. Mit Hilfe von Mehrfachbelegungsrohren können größere Leerrohre (DN 110, DN 125) für den Einzug von unterschiedlichen Kabeln, die auch verschiedenen Netzbetreibern gehören können, vorbereitet werden. So können vorhandene Leerrohrstrecken später durch verschiedene Netzbetreiber und Bedarfsträger genutzt werden. Beispiele In ein Leerrohr DN 110 mit einem Innendurchmesser von 103,2 mm lässt sich ein Mehrfachbelegungsrohr 4 x 32 einziehen In ein Leerrohr DN 125 mit einem Innendurchmesser von 117,2 mm lassen sich Mehrfachbelegungsrohre 4 x 40 oder 3 x 50 einziehen. Die Mehrfachbelegungs-Rohrsysteme können als Rohrbündel auch direkt erdverlegt werden, um zu einem späteren Zeitpunkt Glasfaserhauptkabel für den Backbone- und Backhaulbereich einzuziehen. Die Rohrbündel bestehen aus 2 bis 5 Rohren der Kategorie DN 32, 40 und 50 und sind aus PE-HD-Material gefertigt. Diese Rohre sind mittels einer Umhüllung miteinander verbunden. Anstelle von 3 einzelnen Leerrohren DN 50 kann im Backhaulbereich kann auch ein entsprechendes Rohrbündel verlegt werden. Einzelne Gebäudeanschlüsse mit einer höheren Anzahl von Fasern oder Netzelemente, wie z. B. Hauptverteiler, PoP´s (Point of Presence), Kabelverteiler, Unterverteiler und Schächte 14
  • 15. mit Verbindungs- und Abzweigmuffen lassen sich mit folgenden Leerrohrtypen realisieren: • • • 32 mm x 2,9 mm 40 mm x 3,7 mm 50 mm x 1,8/4,6 mm Werden bei innerörtlichen Längstrassen Standard-Leerrohre des Typs DN 50 verlegt, kann die Kapazität dieser Leerrohre durch das nachträgliche Einziehen bzw. Einblasen von Mikrorohren der Abmessung 10 mm x 1,0 mm (Außendurchmesser x Wandstärke) erweitert werden. In ein DN 50 Leerrohr, ohne bereits eingezogenes Glasfaserkabel, lassen sich nachträglich maximal 7 Mikrorohre 10x1 einblasen. Pro Mikrorohr 10x1 kann ein Glasfaserkabel mit einem maximalen Außendurchmesser von 6,3 mm und maximal 96 Fasern eingezogen werden. Befindet sich in einem DN 50 Leerrohr bereits ein Glasfaserkabel mit einem maximalen Außendurchmesser von 18,5 mm, können in der Regel noch weitere 5 Mikrorohre für Glasfaserkabel mit maximal 96 Fasern nachgezogen werden. Abbildung 6: Einblasen von 5 Mikrorohren in ein Leerrohr, das bereits mit 1 Glasfaserkabel belegt ist Quelle: gabo Systemtechnik GmbH 15
  • 16. Abbildung 7:Leerrohr DN 50 mit 7 Mikrorohren 10 x 1 Quelle: gabo Systemtechnik GmbH Grundsätzliche Empfehlungen für eine innerörtliche Leerrohr-Mitverlegung im Backhaulbereich Existiert keine Netzplanung oder eine Strukturplanung für ein künftiges Breitbandnetz sollten bei Tiefbauarbeiten im Bereich von Gehwegen grundsätzlich 3 PE-HD oder PVC Leerrohre vom Typ DN 50 oder ein Rohrbündel 3 x 50 eines Mehrbelegungsrohrsystems mitverlegt werden. Mittels später eingeblasenen Mikrorohren vom Typ 10 x 1 lassen sich Gebäude und Elemente eines Breitbandnetzes anschließen. Bei Straßen-, Bahn- und Gewässerquerungen sollte mindestens 1 Leerrohr vom Typ DN 110 zur späteren Mehrfachnutzung durch Glasfaserkabel oder Mikrorohre mitverlegt werden. Ebenso sollten bei Straßenbauarbeiten, bei denen Frischwasserleitungen und Abwasserkanäle sowie Gasleitungen und Stromkabel in der Straßenmitte verlegt werden, Leerrohre vom Typ DN 110 mit verlegt werden. In diese Leerrohre lassen sich später allerdings nur Backbone- und Backhaulkabel einziehen, da für die Anbindung von einzelnen Gebäuden oder Netzelementen Tiefbauarbeiten mit Aufbruch der Straßendecke notwendig wären. Grundsätzlich ist jedoch zu empfehlen, wenn die Absicht besteht, zu einem späteren Zeitpunkt ein NGA-fähiges kommunales Breitbandnetz aufzubauen, eine Strukturplanung für ein solches Netz erstellen zu lassen. Durch diese Strukturplanung wird genau definiert, an welcher Stelle des Stadt- bzw. des Gemeindegebietes im Falle von Tiefbauarbeiten, welches Leerrohrmaterial mit zu verlegen ist. 16
  • 17. 1.5. Einsatz bei Access-Netzen im Hausanschlussbereich Bei glasfaserbasierten Access-Netzen im Hausanschlussbereich, die im Rahmen von FTTB/H-Netzstrukturen errichtet werden, kommen typischerweise Mikrorohrverbände zum Einsatz, die aus 7, 12, 18 oder 24 Mikrorohren bestehen. Mikrorohre werden aus PE-HD Material gefertigt. Erläuterung FTTB = Fiber to the Building = Glasfaseranschluss im Haus FTTH = Fiber to the Home = Glasfaseranschluss in der Wohnung Jedes Gebäude erhält dabei einen Hausanschluss mit einem Mikroröhrchen. Gebäude mit einer größeren Anzahl von Büros oder Wohneinheiten werden mit mehreren Mikroröhrchen oder einem größeren Leerrohr der Dimension DN 32, 40 oder 50 erschlossen. Im Access Netz Bereich werden in der Regel Mikroröhrchen mit den Abmessungen 7 mm x 1,5 mm benutzt, die aus PE-HD-Material gefertigt sind. In diese Mikroröhrchen lassen sich Mikrokabel mit 12 oder maximal 24 Fasern einblasen. Sind DN 50 Leerrohre vorhanden, so können diese durch das nachträgliche Einziehen von Mikrorohren für die Herstellung von Hausanschlüssen genutzt werden. Dazu werden Rohrverbände mit einem losen Verbund von Mikroröhrchen des Typs 18 x 7 x 1,5 mm genutzt, die mittels einer speziellen Zugvorrichtung nachträglich in DN 50 Leerrohre eingezogen werden. Abbildung 8: Zugvorrichtung für einen Rohrverband mit losem Mikrorohrverbund Quelle: gabo Systemtechnik GmbH 17
  • 18. Sind im Ausbaugebiet Leerrohre der Dimension DN 63 vorhanden, so können hier Mikrorohrverbände vom Typ 24 x 7 x 1,5 mm mit losem Mikrorohrverbund nachträglich eingezogen werden. Bei vorhandenem Leerrohr vom Typ DN 110 können 2 Mikrorohrverbände vom Typ 24 x 7 x 1,5 mm eingezogen werden. Sind keine Leerrohranlagen vorhanden und müssen zum Anschluss von Gebäuden neue Längstrassen gebaut werden, so sind erdverlegbare Mikrorohrverbände zu verwenden. Typische Mikrorohrverbände sind: • • 24 x 7 x 1,5 mm 12 x 7 x 1,5 mm Bei einer größeren Anzahl von anschließbaren Objekten (Wohnungen, Büros, Unternehmen) entlang einer Längstrasse werden 2 bis 4 Mikrorohrverbände parallel verlegt und auf einen Verteiler aufgeführt. Diese Verteiler können oberirdische Netzverteiler oder unterirdische Muffen sein, die in Schächten untergebracht sind. Unter Berücksichtigung entsprechender Reserven rechnet man pro Verteiler mit einem Anschlussvolumen von 80 Objekten. In innerstädtischen Gebieten mit einer hohen Dichte an Objekten verwendet man Mikroverbände mit 24 Mikrorohren, bei eher dünner besiedelten Gebieten werden Verbände mit 12 Mikrorohren eingesetzt. Damit wird erreicht, dass ohne zusätzliche Gruben und Kopflöcher Mikrokabel auf einer Gesamtlänge von bis zu 800 m eingeblasen werden kann. Abbildung 9: Mikrorohrverband 24 x 7,5 x 1,5 mm für direkte Erdverlegung Quelle: gabo Systemtechnik GmbH Bei Bau von Gebäudeeinführungen und Hausanschlüssen wird der Mikrorohrverband angeschnitten, ein freies Röhrchen herausgeführt und mittels Doppelsteckmuffen mit dem Mikrorohr verbunden, das in das Gebäude hinein geführt wird. Um die zulässigen Biegeradien der Mikrokabel nicht zu überschreiten, was zu Problemen beim späteren 18
  • 19. Einblasen von Mikrokabeln führen kann, können entsprechende Abzweighilfen in Form von T-förmigen Formteilen eingesetzt werden. Freie, noch nicht belegte Mikroröhrchen sind auf alle Fälle mit Endstopfen sicher zu verschließen, so dass kein Sand oder Erdgase in die Rohranlage eintreten können. Beim Bau von Gebäudeeinführungen werden Kernbohrungen erstellt, in die eine zweiseitig abdichtbare Hauseinführung eingebaut wird. Das Mikroröhrchen wird dann durch diese Hauseinführung eingebracht. Im Gebäude selbst sollte das Mikroröhrchen grundsätzlich mit einem Gasstopper versehen werden. Abbildung 10: Abzweighilfe für den Bau von Gebäudeeinführungen und Hausanschlüssen Quelle: gabo Systemtechnik GmbH Beim Einsatz von Mikrorohrsystemen im Hausanschlussbereich sollte auf folgende Kriterien geachtet werden: • • • • Grundsätzlich ist hier die Durchführung einer Strukturplanung dringend zu empfehlen, bei der die künftige Netztopologie, die Zahl der Gebäudeeinführungen, Lage und Anzahl von Verteilern und Typ und Anzahl der Mikrorohrverbände definiert wird. Kann aus Zeit- oder Budgetgründen keine Strukturplanung erfolgen, so kann empfohlen werden, bei Tiefbauarbeiten im Gehwegbereich mindestens 3 Standardleerrohre der Dimension DN 50 mit zu verlegen. In diese Leerrohre können kann später Hauptkabel (Backhaukabel) und auch Mikrorohrverbände nachgezogen werden. Nur bei Tiefbauarbeiten im Gehwegbereich lassen sich sinnvoll Leerrohrressourcen für spätere Gebäudeeinführungen schaffen. Bei Tiefbauarbeiten in Straßenmitte, z. B. bei der Verlegung von Abwasserkanälen sollte ein Leerrohr vom Typ DN 110 für das spätere Einziehen von Backbone-und 19
  • 20. • • • • • Backhaulkabel mit verlegt werden. Die Verlegung von Mikrorohrverbänden macht hier keinen Sinn, da beim späteren Bau von Gebäudeeinführungen hierfür die Straßendecke aufgebrochen werden müsste. Es sollten bei Verlegung von Mikrorohrmaterial nur Qualitätsprodukte aus PE-HD eingebaut werden, der Hersteller sollte DIN EN ISO 9001zertifiziert sein. Neben dem reinen Mikrorohr sollten vom Hersteller auch passende Formteile, Abdichtungen und Steckmuffen lieferbar sein, die eine wichtige Voraussetzung für eine Langlebigkeit und Betriebssicherheit der Leerrohranlage darstellen. Dazu zählt vor allem, dass die Leerrohranlage absolut gas- und wasserdicht und frei von Sand im Mikrorohr errichtet wird. Nur so ist gewährleistet, dass auch nach Jahren noch Mikrokabel für Anschluss von zusätzlichen Gebäuden eingeblasen werden kann. Das Tiefbauunternehmen, das die Mikrorohr-Mitverlegung durchführt, sollte für diese Aufgabe über entsprechende Projekterfahrung verfügen oder durch den Leerrohrhersteller vor der Verlegung entsprechend geschult werden. Alternativ kann hier auch ein fachkundiger Bauleiter eines erfahrenen Ingenieurbüros zur Qualitätssicherung eingesetzt werden. Abbildung 11: Endstopfen zum sicheren Verschliessen der Mikroröhrchen und Doppelsteckmuffen für das Herstellen von Mikrorohrverbindungen; Quelle: gabo Systemtechnik 20
  • 21. 1.6. Fotos und Schaubilder von typischen Einsatzfällen Abbildung 12: PVC Kabelschutzleerrohr DN 110 und DN 50 vor Einbau in den Rohrgraben Abbildung 13: Mikrorohrverband MD 24 und PVC Kabelschutzleerrohr DN 50 im Rohrgraben 21
  • 22. Abbildung 14: Verlegung eines Mikrorohrverbandes MD 24 Abbildung 15: Kabelverzweiger KVz und Netzverteiler NVt mit 2 aufgeführten Mikrorohrverbänden 22
  • 23. Abbildung 16: Netzverteiler NVt mit eingeführten und aufgelegten Mikrorohren Abbildung 17: Netzverteiler NVt mit eingebauten Spleisskassetten 23
  • 24. Abbildung 18: Schacht mit Muffe auf Teleskopbügel und aufgelegten Mikroröhrchen Abbildung 19: Leerrohrbündel und Kabelschutzleerrohre im offenen Kabelgraben; Quelle: BTN, Essen 24
  • 25. Abbildung 20: Eingezogene Mikroröhrchen in einem Leerrohr DN 50 am offenen Schacht Abbildung 21: Verbindungskupplungen für Mikroröhrchen bei Zusammenschaltung von Rohrverbänden 25
  • 26. Abbildung 22: Einblasen von Mikroröhrchen in ein Leerrohr DN 50; Quelle: BTN GmbH, Essen Abbildung 23: Mikroröhrchen-Abzweig bei einer Gebäudeeinführung, Quelle: BTN GmbH, Essen 26
  • 27. 2. Handlungsempfehlungen für Mitverlegungen im Rahmen von B-Plan-Besprechungen und Neubaumaßnahmen 2.1. Grundlage 2.1.1. Gesetzlich Die Breitbandversorgung ist keine Daseinsvorsorge1) und wird weder bei der kommunalen und privaten Erschließungen, noch bei Straßen- und Wegebaumaßnahmen durch die Kommunen oder im Auftrag der Kommunen abgefragt. In Vorbereitung einer Breitbanderschließung können Leerrohre geplant und verlegt werden, was aber nicht Pflicht der Kommunen ist und auch nicht Standard bei Projektierungsbüros ist. Die Gründe sind folgende: • Die fehlende Ausbauverpflichtung oder Abfrageverpflichtung nach dem Baugesetzbuch [§1, Abs.(6), Punkt 8. d.] • Zum Zeitpunkt der Erschließung existiert noch kein spätere Nutzer • Es gibt wenige Erfahrungen auf dem Gebiet der Leerrohr-Projektierung für die Anwendung in der Breitbandversorgung Warum braucht Sachsen-Anhalt eine Leerrohrstudie? Abbildung 24: Warum braucht Sachsen Anhalt eine Leerrohrstudie? Die Gründe dafür liegen auf der Hand. Es sind die drei Gründe, die die Abbildung 24 deutlich macht. 1 ) Daseinsvorsorge ist ein verwaltungsrechtlicher Begriff, der auch in politischen und wirtschaftlichen Bereichen eine wichtige Rolle spielt. Er umschreibt die staatliche Aufgabe zur Bereitstellung der für ein menschliches Dasein als notwendig erachtete Grundversorgung mit Strom, Wasser, Gas, Telefon und die Entsorgung des Abwassers. 27
  • 28. Abbildung 25: Materialsammlung und Studien anderer Länder Die Studien anderer Bundesländer zielen auf den organisatorischen Ablauf innerhalb der Kommunen hin, der ebenfalls sehr wichtig ist und von Schleswig-Holstein sehr gut dargestellt wurde. Internetarbeit und arbeiten mit dem GIS soll der zweite Meilenstein bei der Umsetzung der Breitbandstrategie des Bundes sein. Diese Studie soll ein Arbeitsblatt für allgemein gültige Nennweiten und Bauformen von Leerrohren erarbeiten. 2.1.2. Technisch Bei der Vorbereitung von Hausanschlüssen unabhängig von der Art, wie Trinkwasserhausanschluss oder Elektrohausanschluss wird generell von einer bestehenden Hauptleitung ein Abzweig gelegt. Soviel Adern die Hauptleitung hat werden auch, mit kleinerem Querschnitt, in das Haus hineinverlegt. In der Telekommunikations-Branche ist dies völlig anders. Abbildung 26: Hausanschluss bei einem Elektrokabel Quelle: HarzOptics GmbH 28
  • 29. Abbildung 27: Hausanschluss bei einem Telekommunikationskabel. Das gleiche Prinzip gilt auch für moderne Leerrohrsysteme Quelle: HarzOptics GmbH Wie aus der Abbildung 27 ersichtlich ist, müssen bei einem Telekommunikationshausanschluss, so viele Doppeladern im Hauptkabel vorhanden sein wie es auch Hausanschlüsse gibt. Bei der Leerrohrverlegung ist es ähnlich. Unter Punkt 2.3. wird darauf noch näher eingegangen. 2.2. Zielsetzung Im Rahmen einer allgemeinen Zweckuntersuchung über den Einsatz von verschiedenen Leerrohrtypen bei öffentlichen Tiefbaumaßnahmen sollen Handlungsempfehlungen für die Auswahl geeigneter Leerrohrtypen und Ausführungen bei der Mitverlegung erarbeitet werden. Die beteiligten Partner in diesem Handlungsfeld sollen mit diesen Empfehlungen ein Instrument erhalten, um bereits in der Planungsphase prüfen bzw. prüfen zu lassen, ob eine Leerrohr-Mitverlegung an dieser Stelle sinnvoll ist und welcher Lehrrohrtyp zum Einsatz kommen sollte. Handlungsempfehlungen als Beiblatt oder als Verweis bei einer Ausschreibung können nicht nur dem projektierenden Büro dienlich sein, sondern wirken auch einer Verunsicherung der Kommunen entgegen. Eine Standardisierung nur für das Land Sachsen-Anhalt kann auch für die Zukunft eine Infrastruktur schaffen, die trotz Technikneutralität und Anbieterneutralität für alle Breitbandnetzanbieter die gleichen Voraussetzungen bietet. Im Zuge von kommunalen Infrastrukturbaumaßnahmen wird vielerorts die Mitverlegung von Leerrohren für die Glasfasererschließung erwogen. Wirtschaftlich kann dies sinnvoll sein, da die Erdbau-, Verlege-, und Oberflächenbaumaßnahmen bei der Glasfasererschließung einen erheblichen Teil der Investitionen ausmachen. Diese Kosten führen oft dazu, dass der Ausbau der Breitbandinfrastruktur unter Marktbedingungen nicht wirtschaftlich darstellbar ist. 29
  • 30. Dies gilt insbesondere für dünnbesiedelte, ländliche Räume. Die Leerrohr-Mitverlegung bietet hier die Möglichkeit Synergieeffekte zu nutzen und die Breitbanderschließung günstiger zu gestalten. Aber die Leerrohr-Mitverlegung ist nicht kostenneutral. Material, Planung, Koordinierung, Baumaßnahmen und Dokumentation bringen immer einen zusätzlichen Aufwand zur ursprünglichen Maßnahme mit sich. 2.3. Allgemeine technische Regeln zum Kabelbau und Leerrohrverlegung 2.3.1. Forderungen und Wünsche der Ministerien Träger des Telekommunikationsnetzes ist in den überwiegenden Fällen die Deutsche Telekom AG. Wenn das Planungsgebiet an das Telekommunikationsnetz angeschlossen werden soll, ist in den meisten Fällen eine Erweiterung im Bereich der neuen Erschließungsstraßen erforderlich. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie der Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, Beginn und Ablauf von Erschließungsmaßnahmen im Planungsgebiet so früh wie möglich, mindestens drei Monate vor Baubeginn schriftlich anzuzeigen oder in BPlanung dem begleitenden Planungsbüro mitzuteilen. Dies hat am Beispiel des Breitbandausbaus durch die Kommune zu erfolgen. Die Ministerien wünschen sich von diesen Handlungsempfehlungen folgende Inhalte: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr (MLV) • • Die Veränderung von Verlege-Technologien verlangen nach einer Standardisierung die herstellerunabhängig ist, aber bezogen auf die Technologie für alle Anwender bindend ist. Diese Standardisierung dient dazu, dass ein Netzanbieter eine bestimmte Technologie der Verlege-Technik oder der Verlege-Systeme anbietet, die auch von anderen Anbietern mit genutzt oder weiter genutzt werden können. Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft (MWW) Auch bei den Leerrohrsystemen gibt es verschiedene Nennweiten. Auch hier sollte eine Standardisierung stattfinden, die in Absprache mit den Netzanbietern in drei Bereichen unterschieden werden sollte: • • • Was ist die richtige Nennweite für Fernnetze? Was ist die richtige Nennweite für Stadtnetze? Welche Nennweite sollten die Röhrchen haben um ein optimales Verteilungsnetz auszubilden? Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr (MLV) B-Plan-Besprechung und Handlungsempfehlungen für Architekten- und Projektierungsbüros In der B-Plan-Besprechung wird der Ausbau eines Breitbandnetzes nicht abgefragt. Hier sollte nach unserer Empfehlung ebenfalls eine Standardisierung in zwei Richtungen geschehen. 30
  • 31. • • Den Kommunen muss eine Handlungsempfehlung in die Hand gegeben werden, wie die Breitbandversorgung oder die Vorbereitung der Breitbandversorgung bei zu erschließenden Gebieten (unabhängig ob Wohn- oder Gewerbegebiet) bereits in der Planungsphase aufgenommen wird, da es keine Pflichtaufgabe ist. Den Planungsbüros muss ebenfalls eine standardisierte Handlungsempfehlung in die Hand gegeben werden, damit bei Erschließungsgebieten für Wohn- und auch Gewerbegebiete ein standardisiertes Leerrohrsystem Anwendung findet, welches bereits in der Erschließungsphase bis auf das Grundstück verlegt wird wie Trinkwasser oder Abwasser um einen späteren Aufbruch der vorhandenen Straßen- oder Gehwegoberflächenbefestigung zu vermeiden. 2.3.2. Warum befindet sich eine Kommune oder öffentlicher Auftraggeber in dieser Situation, die Leerrohrplanung in ihren Verantwortungsbereich zu ziehen? Eine Kommune oder ein Planungs- und Architektenbüro mussten sich schon mit der Lage der Ver- und Entsorgungsleitungen im öffentlichen Bereich auseinandersetzen. Die Dimensionierung der Haupt- und Hausanschlussleitungen der Ver- und Entsorgungsleitungen erfolgte in der Vergangenheit nach den neuesten Regeln der Technik. Die Verantwortlichen der Ver- und Entsorgungsunternehmen akzeptierten entweder diese Planung oder teilten im Rahmen der B-Plan-Besprechung den Planer Größe und Platzbedarf im öffentlichen Bereich mit. Das wurde dann in die Planung übernommen. So auch bei der Abfrage nach der Versorgung mit Telefonanschlüssen. Was aber nicht passiert, ist die Angabe von Telekommunikationsleitungen oder Leerrohre für die Breitbandversorgung. Der Grund dafür ist, dass dieser Markt durch die Bundesnetzagentur geregelt ist. „Die Bundesnetzagentur ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) mit Sitz in Bonn. Vollständige Behördenbezeichnung „Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen“. Aufgabe: Durch Liberalisierung und Regulierung für einen diskriminierungsfreien Netzzugang und effiziente Netznutzungsentgelte in den genannten Bereichen zu sorgen. Die Regulierungsentscheidungen der Bundesnetzagentur werden in den Bereichen Elektrizität, Gas, Telekommunikation und Post durch Beschlusskammern gefasst. Rechtsgrundlagen sind das Telekommunikationsgesetz, das Postgesetz, das Energiewirtschaftsgesetz sowie das Allgemeine Eisenbahngesetz.“2) 2 ) Quelle: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/17438/bundesnetzagentur-v9.html 31
  • 32. Abbildung 28: Struktur der Bundesnetzagentur Genau dieser diskriminierungsfreie Netzzugang verhindert, dass ein TelekommunikationsUnternehmen eine Vorverlegung von Leerrohren finanziert, weil sie dann jedem anderen interessierten Netzanbieter den freien Zugang gewähren muss. An dieser Stelle ist das Engagement der Kommune gefragt, die sich sowohl für die technische Planung, als auch bei der Vorfinanzierung die Verantwortung übernimmt. Die Kommune kann diese Verantwortung auch auf ein anderes öffentliches Tochterunternehmen, wie zum Beispiel einen Zweckverband oder Stadtwerk abgeben. 2.3.3. Verantwortung und Finanzierung Vier Grundvoraussetzungen sind für eine erfolgreiche Planung bzw. eine Umsetzung der Leerrohrverlegung notwendig und sollten durch einen Verantwortlichen der Kommune geprüft werden. Wenn die Kommune die Breitbandversorgung als eine Pflichtaufgabe und Daseinsvorsorge ansieht, dann: a. Wird eine Strukturplanung in Auftrag gegeben (poolberatende Unternehmen des Landes Sachsen-Anhalt oder Breitband-Netzplaner) oder b. wird eine eigene Entscheidung über Leerrohrtyp, auf Grund dieser Handlungsempfehlungen, für Einzel- oder Kleinbaumaßnahmen, getroffen? c. Ist die Finanzierung des Honorars für eine Strukturplanung, Breitbandnetzausbau, eingeplant oder das Honorar für das Abfragen im Rahmen einer B-Plan-Besprechung gesichert, weil die unter Punkt (a.) aufgeführten Unternehmen kein eigenes Interesse mit dem Netzausbau verfolgen und keinen Gewinn aus der Vermarktung abschöpfen. d. Ist die Finanzierung der Leerrohr-Vorverlegung, durch die Kommune, bis zur Übergabe an einem möglichen Netzanbieter gesichert? (Oder bis zur Vermietung) 32
  • 33. Das hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung hat für ihr Land folgendes vorgeschlagen: 3) Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, stellt sich die Finanzierung wie folgt dar: 1. Landesstraßen freie Strecke 2. Kreisstraße freie Strecke 3. Durchfahrten von Landesund Kreisstraßen 4. Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen in der Baulast der Gemeinde Leerrohrverlegung zu Lasten des Landesstraßenbauhaushaltes Leerrohrverlegung zu Lasten des Landkreises. Der Kreis erhält hierfür Zuwendungen im Rahmen der Verkehrsinfrastrukturförderung, sofern die Maßnahme im genehmigten Förderprogramm enthalten ist Leerrohrverlegung zu Lasten der Gemeinde. Diese erhält hierfür Zuwendungen im Rahmen der Verkehrsinfrastrukturförderung, sofern die Maßnahme im genehmigten Förderprogramm enthalten ist Leerrohrverlegung zu Lasten der Gemeinde. Diese erhält hierfür Zuwendungen im Rahmen der Verkehrsinfrastrukturförderung, sofern die Maßnahme im genehmigten Förderprogramm enthalten ist Grundsätzlich hat jede Kommune zwei Möglichkeiten das Leerrohr und deren Einsatz zu planen: 1. Zukunftsorientierte und vorausschauende Planung Strukturplanung durch zertifizierte Unternehmen von interessanten Gemeindeoder Stadtgebiete oder der gesamten Ortslage 2. Operative Planung Unter Hilfenahme dieser Handlungsempfehlungen oder die Beauftragung von zertifizierten Unternehmen und Beteiligung dieser Unternehmen bei der B-PlanBesprechung 3 ) Quelle: Leerrohre für Breitbandkabel; Leitfaden für die Förderung der Verlegung von Leerrohren für Breitbandkabel im Rahmen des kommunalen Straßenausbaus sowie der Finanzierung im Rahmen des Landesstraßenbauprogramms; Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung 33
  • 34. 2.3.4. Leerrohrtypen So wie es über 10 Hersteller von Leerrohren, Schutzrohren und Miniröhrchen gibt, gibt es auch unzählige Leerrohrtypen, die eine Entscheidung, welches Leerrohr für welchen Einsatz in Frage kommt anscheinend erschweren oder verkomplizieren. Das Gegenteil soll diese Studie herausarbeiten. Wie unter Punkt 1.2. und Punkt 1.3. bereits dargestellt wurde erfolgt eine Vorauswahl über: 1. Einhaltung der DIN Vorschriften und technische Spezifikationen 2. Referenzen der Unternehmen unter Berücksichtigung der gelieferten Qualität 3. Einhaltung und Qualifizierung der Unternehmen nach ISO Weiterhin unterscheidet man im Rahmen der Vorbereitung des Breitbandausbaus mittels Leerrohre drei unterschiedliche Systeme: 1. Schutzrohre allgemein 2. Schutzrohre Wasser- und Gasdichte 3. Miniröhrchen Wasser- und Gasdichte Allein diese Entscheidungskriterien lassen die möglichen Nennweiten für den Einsatz im BreitbandLeerrohrausbau auf ein Minimum eingrenzen. 34
  • 35. Eine der möglichen Auswahlkriterien soll das nächste Bild zeigen: Abbildung 29: Leerrohrtypen nach Schutzrohre und Wasser- und Gasdichte Leerrohre Quelle: HarzOptics GmbH Wir unterscheiden in der Breitbandversorgung drei verschiedene Netze, die nach einem anderen Leerrohrsystem verlangen: • • • Weitnetze oder Überlandnetze (Backbone4) Verteilernetze in den Innenstädte oder Gemeinden (Backhaul5) Verteilernetze für die Versorgung der Haushalte und Gewerbe o o Strahlennetze (meist für innerstädtische Bebauung und Wohngebiete) Ringnetze (meist für Gewerbeansiedlungen) 4 ) Basisnetz – Glasfasernetz mit dem höchsten Datenverkehr und der weltweiten Netzanbindung ) Backhaul bezeichnet man die Anbindung eines vorgelagerten, meist hierarchisch untergeordneten Netzknotens an einen zentralen Netzknoten. Der Begriff beschreibt nur die Funktion der Anbindung und trifft keine Aussage über die zur Realisierung verwendete Technik. Er ist nicht identisch mit Backbone. 5 35
  • 36. Technische Entscheidungskriterien Abbildung 30: technische Verlegebereiche Quelle: HarzOptics GmbH 2.4. Handlungsempfehlungen Wenn in einem Ort flächige Tiefbaumaßnahmen geplant sind, sollte eine Mitverlegung von Leerrohren nach einer vorher konzipierten Glasfaser-Netzstruktur erfolgen. Dabei sind die geplanten Tiefbautrassen mit der Bedarfstopologie des Ortes, der Bebauungstruktur und den Möglichkeiten einer oder auch mehrerer Backbone-Anbindungen in Einklang zu bringen. In der Praxis hat sich mehrfach gezeigt, dass die Umsetzung der Breitbandstrategie des Landes Sachsen-Anhalts in vielen Fällen an einer Standardisierung scheitert oder durch eine fehlende Standardisierung den Projektverlauf verzögert oder eine Synergie ausschließt. Nachfolgend soll an drei Beispielen dargestellt werden, wo eine Handlungsempfehlung sinnvoll ist. Eine Gesetzesänderung des Baugesetzbuch6) [§ 1 (6) 8. d.] würde sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. 2.5. Erstellung von B-Plänen für Wohn- und Gewerbegebiete In allen Fällen der Erschließung ist der letzte Verteiler-Punkt zu suchen oder zu erfragen. (wenn die Deutsche Telekom AG als Breitbandanbieter favorisiert wird) Es handelt sich hier in den meisten Fällen um einen KVz (Kabelverzweiger) oder Multifunktionsgehäuse mit 6 ) Quelle: Baugesetzbuch: Erstes Kapitel; Allgemeines Städtebaurecht; Erster Teil Bauleitplanung; Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften: (6) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen: 8. die Belange d. des Post- und Telekommunikationswesens, 36
  • 37. integriertem DSLAM7). Dieser Punkt kann unter Umständen mehrere hundert Meter von dem Wohn- oder Gewerbegebiet entfernt liegen. Bei einem anderen Netzanbieter bezeichnet man diesen Punkt als Ausstiegspunkt. Diese Netzerweiterung sollte man in den Erschließungsplänen mit aufnehmen und nicht an der Wohn- oder Gewerbegebietsgrenze enden. Abbildung 31: Kabelverzeiger und Multifunktionsgehäuse; Quelle: Wikipedia Abbildung 32: Ausbau-Planung: Breitbandversorgung oder Leerrohrplanung Die gestrichelte Linie zeigt, dass außerhalb des Ausbaugebietes zusätzliche Erschließungen notwendig sind, damit die vorverlegte Infrastruktur auch genutzt werden kann. In jedem Fall lohnt sich hier eine Verhandlung auf Mitverlegung bei der Erschließung der Telefonleitungen, da Anfangspunkt und Endpunkt identisch sind. Bei einer solchen 7 ) Ein Digital Subscriber Line Access Multiplexer, kurz DSLAM, ist ein Teil der für den Betrieb von DSL benötigten Infrastruktur. DSLAMs stehen an einem Ort, an dem Teilnehmeranschlussleitungen zusammenlaufen 37
  • 38. Erschließung stellt man sicher, dass der Versorgungsgrad des Wohngebietes, also die anstehende Datenrate im Versorgungsgebiet genauso hoch ist, wie am letzten Verteiler. Bei einem Ausbau des vorgelagerten Netzes steigt dann auch die Datenrate im Wohngebiet im gleichen Maße. Für Gewerbegebiete gestaltet sich die sofortige Erhöhung der Datenrate ein wenig komplizierter, als bei Wohngebieten. Das soll aber nicht heißen, dass eine Vorbereitung der Breitbandversorgung in Anlehnung der Ausbauempfehlungen, wie bei Wohngebieten genauso geplant werden sollte. Der erste kleine Unterschied ist, dass man in Gewerbegebieten versucht immer einen Versorgungsring zu planen und einzubauen. Wie Bild 33 zeigt liegen die getrennten Miniröhrchen ohne Nutzung in der Erde. Werden diese aber in einen gemeinsamen Anfangs- und Endschacht zusammen geführt, hat man technisch die Möglichkeit ein Unternehmen auch von der anderen Seite zu erschließen. Man nennt diese Anbindung Redundanz8). Den zweiten Unterschied, wenn wir über die Versorgung durch die Deutsche Telekom AG sprechen, ist etwas größer und hängt mit dem Versorgungs-Equipment zusammen und hat technische Hintergründe. Privathaushalte werden asymmetrisch versorgt, was bedeutet, dass ein Datenratenübertragungsverhältnis von 1 zu 10 von Upload und Download besteht. Unternehmen werden Symmetrisch versorgt. Das setzt natürlich ein anderes Equipment voraus, welches in den meisten Fällen in den Ortsvermittlungsstationen (HVt) sitzt. An dieser Stelle wird ersichtlich, dass eine Erschließung des Backhaul bis zum letzten Verteiler noch keinen Sinn macht, aber eine sehr gute Voraussetzung für eine abschließende Ausbauplanung macht, da der Netzanbieter ab dem letzten Verteiler vielleicht über eigene Infrastruktur verfügt und diese in vorhandene Leerrohrsysteme einbläst. Abbildung 33: Breitbanderschließung in einem Gewerbegebiet 8 ) Redundanz: Das mehrfache Vorhandensein funktional gleicher oder vergleichbarer technischer Ressourcen (meist aus Sicherheitsgründen). Bei Ausfall einer Versorgungsleitung kann der Betrieb über den zweiten Anschluss aufrecht gehalten werden. 38
  • 39. 2.6. Planung von Tiefbau- und Straßenbauprojekten Für die Breitband-Endkundenversorgung ist die Leerrohrplanung bei Straßenbauprojekten nicht von so großer Bedeutung. Sie dient lediglich dazu, dass bei einem nachträglichen Breitbandausbau die Straßendecken nicht mehr aufgerissen werden müssen. Die Leerrohrplanung beschränkt sich in diesem Fall im Wesentlichen um parallele Verlegung oder Straßenkreuzungen. Bei einem Kreuzungsausbau gibt es bereits jetzt schon Betriebsanweisungen der Straßenmeistereien. Es sind in jedem Fall Schutzrohre DN 110 einen Meter bis 5 m aus dem Kreuzungsbereich einzubauen, sowohl innerhalb geschlossener Ortschaften als auch außerhalb. Innerhalb geschlossener Ortschaften wird empfohlen ein zweites Leerrohr DN 110 zu verlegen, da hier auch noch die Verteilerkabel verlegt werden müssen und die Leerrohre nicht allein für die Breitbanderschließung vorverlegt werden. Abbildung 34: Schutzrohr im Kreuzungsbereich Quelle: HarzOptics GmbH Abbildung 35: Leerrohrverlegung in der Straßenmitte Quelle: HarzOptics GmbH 39
  • 40. Leerrohre in der Straßenmitte können nur für den Backbone und den Backhaul genutzt werden. Für Verteilernetze sind sie vollkommen ungeeignet. Wichtig ist nur , dass am Anfang und am Ende der Baumaßnahme das Leerrohr aus dem Straßenbereich gezogen wird. Wenn der Straßenbau über mehrere Kilometer geht, sollten zusätzlich Ausstiegspunkte vorgesehen werden. Bild 36 zeigt eine Nachverlegung des Backhaul oder Backbone durch Spülung. Auch hier ist ersichtlich, dass zwischendurch immer wieder Ausstiegspunkte (Schächte) eingeplant werden sollten. Die Punkte sollten mit dem Netzbetreiber abgesprochen werden. Ausnahme: Spülung im Gehwegbereich und Straßenbereich stellt bei der Auswahl der Leerrohre eine Ausnahme dar. Da das Leerrohr bereits Zweckgebunden verlegt wird, kann die Größe des Leerrohres auch kleiner als DN 110 sein. Das gilt nicht für Bahnkeuzungen oder Dükern von Flußläufen. Hier sollte das Leerrohr mindesten DN 110 sein und wenn zum Zeitpungt der Bauplanung bereits bekannt ist, dass dieser Leerrohr bereits mit einem anderen Versorgungsträger belegt ist, sollte es größer als DN 110 dimensioniert werden oder mehrere Schutzrohre mit DN 110 verlegt werden. Abbildung 36: Beispiel für eine Nachverlegung des Backhaul oder Backbohne, bei vorhandener Verteilerstruktur; Quelle: DNS-Net Abbildung 37: Einbau eines Schachtes Quelle: HarzOptics GmbH 40
  • 41. Somit ergibt sich eine Leerrohrplanung nach dem Einbauort, wie die Abbildung 38 es zeigt. Abbildung 38: Leerrohrplanung nach Einbauort Quelle: HarzOptics GmbH 2.7. Planung von Infrastrukturen für Wohn- und Gewerbegebiete Gemeint sind an dieser Stelle die Planung und der Ausbau von Infrastrukturen in vorhandenen Gebieten oder innerstädtische Infrastrukturerweiterung. In diesem Fall ist es wichtig zu wissen welche Infrastruktur bereits vorhanden ist um eine Überdimensionierung oder parallel Verlegung zu vermeiden. Wenn keine Leerrohrinfrastruktur vorhanden ist, gilt für die Vorverlegung von Leerrohren im Gehwegbereich: (1) 3 x DN 50 und 1 x 24 x 1,7 mm (2) 3 x DN 50 und 1 x DN 50 oder Vierer-Verband 41
  • 42. 2.7.1. Grundsätzliche Verlegung und Markierung von Leerrohren Bei der bisherigen Verlegung von Telekommunikationskabel und anderen Versorgungsleitungen gibt es Werkstandards, meist durch die Ver- und Entsorger oder Stadtwerke selbst herausgegeben. Grundsätzlich ist ein Sicherheitsabstand von 30 cm zwischen den einzelnen Versorgungsträgern einzuhalten ist. Begründet wurde dies immer damit, dass bei Reparaturarbeiten der untersten Leitungen die Oberen den Zugang erschweren. Abbildung 39: Grabenprofiel eines Stufengrabens Quelle: HarzOptics GmbH Bei Kabelstörungen von Elektrokabeln ist die Baugrube 1 m x 1,50 m, bei Wasserleitungsstörung ist die Baugrube 1 m x 2,5 m. Abbildung 40: Veränderung der Grabenprofile Quelle: HarzOptics GmbH In jedem Fall ist es unerheblich wo die anderen Versorgungsleitungen liegen, weil in jedem Fall die Versorgungsleitungen die in einer niedrigeren Verlegungstiefe liegen immer in der Baugrube liegen. 42
  • 43. Ein weiteres Argument der Energieversorger und der Telekommunikationsanbieter war bisher die Elektromagnetische Beeinflussung von Energiekabeln auf Telekommunikationskabel. Diese Aussage ist richtig und nur in diesem Fall ist ein Abstand von 30 cm Sinnvoll. Es handelt sich aber in diesem Fall um eine Leerrohrverlegung zur Vorbereitung eines Glasfasernetzausbaus. Bei Glasfaser gibt es keine elektromagnetische Beeinflussung mehr, also muss an dieser Stelle umgedacht werden. Das Leerrohr kann ohne Bedenken neben dem Elektrokabel, selbst neben Hochspannungskabel, verlegt werden. Abbildung 41: Veränderungen zur herkömmlichen Telekommunikation- und Elektrokabelverlegung, Quelle: HarzOptics GmbH Schutzrohre können ohne Verschluss verlegt werden. Leerrohre sollten immer wasser- und gasdicht verlegt werden unabhängig ob es DN 50, Verbund DN 50 oder Miniröhrchen sind. Genauso sind auch die Verbindungen der Leerrohre zu verschließen. Abbildung 42: Leerrohr-Verbindungen Quelle: HarzOptics und Dietzel 9) Leerrohre und Glasfaserleitungen sind später nicht mehr einmessbar das gleiche gilt auch für Muffen oder Abzweige. Die Industrie hat sich auf diese Tatsache bereits eingestellt, sowie auch die Telekommunikationsanbieter. Wenn aber die Kommunen oder die Architekturbüros 9 ) Dietzel Univolt Deutschland GmbH, Benno-Strauß-Straße 13, D 90763 Fürth 43
  • 44. sich in Zukunft dieses Themas annehmen, sind eine genaue Dokumentation und auch das spätere Wiederfinden der Leerrohre wichtig. Abbildung 43: Kugelmarker und Trassenwarnband mit Metalllitze, 10) Quelle: Rehau Das gleich gilt auch für Hausanschlüsse oder auf Ring gelegte Leerrohre oder Glasfasern, als Vorbereitung eines Breitbandanschlusses vor dem Haus. Diese sollten gekennzeichnet sein, damit man sie wiederfindet. 2.7.2. Verlege-Formen Abbildung 44: Verlegung von Leerrohr 11 ) Abbildung 45: So sollte die Verlegung nicht aussehen 10 ) 10 ) REHAU AG + Co, Rheniumhaus, 95111 Rehau ) REHAU AG + Co, Rheniumhaus, 95111 Rehau 11 44
  • 45. Die Verlegung von Leerrohr sollte von einer dafür qualifizierten Firma ausgeführt werden. Unebenheiten im Graben sollten ausgeglichen werden. Leerrohrverlegung wie es die Abbildung 42 zeigt, ist für die anschließende Bestückung mit Glasfaserkabel nicht geeignet. 2.8. Planung der Versorgungsmedien bei der Grundstückserschließung – Kombi-Hausanschlüsse für Strom, Gas, Wasser und Glasfaserkabel Zum Schluss sei noch auf die Gebäudeanschlüsse eingegangen. Hier gibt es spezielle Wanddurchführungen mit zweiseitigen Abdichtungen. Abbildung 46: Wanddurchführung 12 ) und 13 ) In der Zukunft sollte angestrebt werden Wanddurchführungen bei Gebäudeanschlüssen schon für die Netze der neuen Generation vorzubereiten. Diese Empfehlung sollte an Energieversorger und Stadtwerke weitergegeben werden, damit diese ihre Wanddurchführungen ändern bzw. erweitern, so dass die Aufnahme von einem oder zwei Miniröhrchen möglich ist. Bei einer nachträglichen Verlegung von Glasfaser können diese dem Netzanbieter zur Benutzung gegen ein marktübliches Entgelt angeboten werden. Abbildung 47: Beispiel für eine Kombi-Wanddurchführung 14 ) 12 ) REHAU AG + Co, Rheniumhaus, 95111 Rehau ) Langmatz GmbH, Am Gschwend 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen / Deutschland 13 45
  • 46. Abbildung 48: Mehrspartennetzanschluss „Wandeinbauvariante“ und „Fußbodeneinbauvariante“ Abbildung 49: Hausanschluss komplet 16 15 ) ) Bei Neubauten werden die Wanddurchführungen, Abbildung 46 empfohlen und für die nachträgliche Verlegung, die Möglichkeit, die die Abbildungen 47 oder 48 darstellt. 14 ) Quelle: Internet (unbekannt) ) Syna GmbH Ludwigshafener Straße 4, 65929 Frankfurt am Main 16 ) Quelle: Deutsche Telekom AG 15 46
  • 47. 3. Grafische Darstellung von typischen FTTC- und FTTB-NGA-Netzstrukturen Zum Schluss sollen noch einmal schematische Darstellungen von Leerrohrnetzen aufgezeigt werden, die für einen vorbereitenden FTTC oder FTTB- NGA Netzausbau geeignet sind. Abbildung 50: Hausanschlüsse in einem Leerrohr mit Mikroröhrchen (grün) und ein Leerrohr für die Verbindung der Ortsvermittlungsstationen (HVt) mit den Multifunktionsgehäusen und die Multifunktionsgehäuse untereinander (Backhaul und Backbone) – beide DN 50 Abbildung 51: Praktisches Beispiel von Abbildung 48 47
  • 48. Abbildung 52: Mini-Röhrchen-Verband 24 x 12 x 1,5 mm (grün) und Leerrohr DN 50. Die Verteilung erfolgt aus dem Multifunktionsgehäuse Abbildung 53: Mini-Röhrchen-Verband 24 x 12 x 1,5 mm (grün). Die Verteilung erfolgt aus dem Multifunktionsgehäuse 48
  • 49. 3.1. Grafische Darstellungen von typischen NGA-Netzstrukturen Abbildung 54: Übliche NGA-Netzstrukturen Quelle: GEO DATA GmbH, Westhausen Bei den Zugangsnetzen der nächsten Generation = Next Generation Access (NGA) bildet das LWL-Kabel die Basis für die Informationsübertragung. Bei einer klassischen DSLVersorgung, wie sie von der Deutschen Telekom in durchweg allen Hauptverteilergebieten (HVt) praktiziert wird, sind die HVt-Hauptverteiler üblicherweise mit ADSL2+ -Technik ausgerüstet und die nutzbare Bandbreite beträgt, je nach Länge der Kupferkabelstrecken hinter dem HVt max. 16 Mbit/s. Bei einem FTTC-Netz (Fiber to the Curb) werden die Kabelverzweiger KVz in den Ortsnetzen mit LWL-Kabel an den HVt der Deutschen Telekom oder den PoP (Point of Presence) eines alternativen Netzbetreibers angeschlossen. Am KVz Standort wird ein Multifunktionsgehäuse MFG aufgestellt, in dem die DSL-Anschlusstechnik in Form eines DSLAM`s untergebracht ist. Der Endnutzer wird vom KVz aus mit den vorhandenen Kupferkabeln des Ortsnetzes angeschlossen. Die Leitungsdämpfung wird dadurch beträchtlich reduziert. Durch die LWL-Anbindung wird die DSL-Technik dichter beim Endnutzer betrieben. Beim Einsatz der VDSL-Technologie lassen sich so die nutzbaren Download-Geschwindigkeiten auf 50 und sogar auf 100 Mbit/s erhöhen. Bei einem FTTB-Netz (Fiber to the Building) erhalten alle Gebäude im Ausbaugebiet einen LWL-Hausanschluss. Werden nicht nur die Gebäude, sondern auch die Wohneinheiten mit LWL-Kabeln erschlossen spricht man von FTTH-Netzen (Fiber to the Home). Bei reinen 49
  • 50. FTTB-Netzen werden im Hausanschlussraum in der Nähe des LWL-Netzabschlusses MiniDSLAM´s installiert mit denen über die vorhandene Telefonverkabelung Downloadraten von 100 bis 200 Mbit/s generierbar sind. In FTTH-Netzen können, je nach eingesetzter Systemtechnik, Bandbreiten von bis zu 1 Gbit/s pro Endnutzer generiert werden. 3.2. FTTC-Netzstrukturen mit einer VDSL-Versorgung Bei FTTC-Netzstrukturen werden die KVz der bislang unterversorgten Anschlussgebiete mittels LWL-Kabellängstrassen (Backhaul) vernetzt und zu einem regionalen/kommunalen Netzknoten (PoP = Point of Presence) geführt. Ist die Deutsche Telekom der künftige Netzbetreiber, ist dieser Netzknoten der nächstgelegene HVt. Bei einem alternativen Netzbetreiber werden sehr häufig kommunale FTTC-Netze mit den Telehäusern in der nächstgelegenen Großstadt verbunden, in denen sich Übergänge zu den Technikplattformen dieser Betreiber befinden (Backboneanbindung). Im Bundesland Sachsen-Anhalt befinden sich solche Telehäuser in den Städten Magdeburg, Halle, Leipzig, Dessau und Wittenberg. Häufig werden auf kommunaler und regionaler Ebene sogenannte Regio-PoP´s gebildet, die eine Konzentrationsstufe für die Anbindung mehrerer KVz bilden und einen Backboneanschluss zu einem nächstgelegenen Telehaus besitzen. Solche Regio PoP´s können in Form von Fertiggebäuden geschaffen werden oder in geeigneten Räumlichkeiten im Ausbaugebiet untergebracht werden. Da in Gebieten mit einer Struktur aus 1- und 2-Familienhäusern, d. h. einer eher geringen Besiedelung, ein FTTB/H-Betrieb auf Grund der hohen Baukosten, in der Regel unwirtschaftlich ist, stellen FTTC-Netze mit der VDSL-Technologie eine gute mittelfristige Brückenlösung für die nächsten 5 bis 10 Jahre dar. Aber bei der Planung von FTTCInfrastrukturen sollte auf jeden Fall der weitere Ausbau in die Richtung FTTB von vornherein mit berücksichtigt werden. Das heißt konkret, dass bei den FTTC-Längstrassen in Gebieten mit einer eher dünnen Bebauung gleich die für den FTTB-Ausbau benötigten Mikrorohrverbände und Unterverteiler mit geplant und bei der Errichtung des Netzes mitgebaut werden sollten. Die jeweiligen Hausanschlüsse und Gebäudeeinführungen können dann zu einem späteren Zeitpunkt gebaut werden. In den MFG – Multifunktionsgehäusen der FTTC-Netze lassen sich auch bei der Hochrüstung auf eine FTTB-Topologie die entsprechenden aktiven Systemkomponenten, wie z. B. Ethernet-Switche, Router oder GPON-Leitungsausrüstungen räumlich unterbringen. In Abb. 55 ist ein typisches FTTC-Netz mit seinen roten LWL-Längstrassen zur Anbindung der KVz dargestellt. In Gebieten mit einer eher dünnen Bebauung wurden parallel zu den LWL-Längstrassen gleich entsprechende, grün gekennzeichnete Mikrorohrverbände für einen späteren FTTB-Netzausbau mit berücksichtigt. 50
  • 51. Abbildung 55: Typische FTTC-Netzstruktur mit FTTB-Vorbereitung Quelle: GEO DATA GmbH, Westhausen Abbildung 56: Beispiel für ein FTTC-Netz im ländlichen Umfeld Quelle: GilD.e GmbH, Gummersbach 51
  • 52. Abbildung 57: Detaildarstellung eines FTTC-Netzes im ländlichen Raum Quelle: GilD.e GmbH, Gummersbach Abbildung 58: Grobplanung einer FTTC-Infrastruktur im ländlichen Raum Quelle: GilD.e GmbH, Gummersbach 52
  • 53. 3.3. FTTB/H-Netzstrukturen mit direkt angeschlossenen LWLHausanschlüssen FTTB/H-Netze bestehen im Wesentlichen aus den folgenden Komponenten • • • • • Main PoP als Konzentrationspunkt für mehrere Ausbaugebiete (Cluster) und Backboneanschluss an ein Telehaus mit Netzübergängen zu Technikpattformen, Anbietern von triple play Produkten und Providern Regio PoP´s als Konzentrationspunkte für ein oder mehrere Ausbaugebiete Verteiler in Form von Schächten und oberirdischen Verteilern mit Backhaulanbindungen an die Regio PoP´s und Einführungspunkte von Mikrohrverbänden Längstrassen mit Mikrorohrverbänden, bestehend aus Verbänden mit 12 oder 24 Mikrorohren Abzweige mit Gebäudeeinführungen und Hausanschlüssen Die typische schematische Struktur eines FTTB/H-Netzes ist dem Schaubild unten zu entnehmen. Abbildung 59: Schemadarstellung eines FTTB/H-Netzes Quelle: GEO DATA GmbH, Westhausen 53
  • 54. Typischerweise wird bei den Hausanschlüssen pro Gebäude 1 Mikroröhrchen aus dem Mikrorohrverbund abgezweigt und eingeführt. In 1 Mikroröhrchen lässt sich ein Mikrokabel mit 12 bis 24 Fasern einblasen. Pro Gebäude werden typischerweise 2 Fasern pro Wohneinheit vorgesehen, sowie in Bezug auf das gesamte Gebäude je 1 Faser für die Dienste smart grid und TV-Versorgung mit RF Overlay sowie 2 Reservefasern. Bei Gebäuden mit einer hohen Anzahl von Wohneinheiten werden 2 bis 4 Mikroröhrchen eingeführt. Im großstädtischen Umfeld empfiehlt es sich Mikrorohrverbände mit 24 Röhrchen zu verlegen, um die Zahl der Netzverteiler zu optimieren. In eher dünner bebauten Gebieten mit 1 und 2 Familienhäusern sollten Mikrorohrverbände mit 12 Röhrchen verwendet werden, damit die maximal technischen Einblaslängen für Mikrokabel von 700 m nicht überschritten werden. Als Netzverteiler können unterirdische Schächte verwandt werden, in die die Mikrorohrverbände eingeführt werden und die eine Teleskopvorrichtung für die Unterbringung von max. 2 LWL-Kabelmuffen besitzen. Mit Hilfe der Muffen werden die Verbindungen zwischen Mikrokabel und Backhaulkabel per thermischen Spleiss hergestellt. Statt der Schächte können auch oberirdische Netzverteiler NVt mit der gleichen Funktion verwandt werden. Abbildung 60: Oberirdischer Netzverteiler und unterirdischer Schacht Quelle: Berthold Sichert GmbH 54
  • 55. Abbildung 61: Übersichtsplan eines FTTB-Netzes in einer Kleinstadt Quelle: GilD.e GmbH, Gummersbach 55
  • 56. Abbildung 62: Detailausschnitt aus einer FTTB-Planung im ländlichen Raum mit farblicher Kennzeichnung der verschiedenen Mikrorohrverbände Quelle: GilD.e GmbH, Gummersbach 56
  • 57. Abbildung 63: Beispiel für eine FTTB-Planung im städtischen Umfeld mit Grabenprofilen mit der Belegung mit Leerohren und Mikrorohrverbänden Quelle: GEO DATA GmbH 57
  • 58. 4. Handlungsempfehlungen in einer Kurzübersicht 58
  • 59. 5. Anlagen Baugesetz Anlage 1: Auszug aus dem Baugesetzbuch §1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung (1) Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten. (2) Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). (3) Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch; ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden. (4) Die Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen. (5) Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. (6) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen: 1. die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung, 2. die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und die Anforderungen Kosten sparenden Bauens sowie die Bevölkerungsentwicklung, 3. die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sowie die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung, 4. die Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und der Umbau vorhandener Ortsteile sowie die Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche, 5. die Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, die erhaltenswerten Ortsteile, Straßen und Plätze von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung und die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes, 6. die von den Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts festgestellten Erfordernisse für Gottesdienst und Seelsorge, 7. die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, b) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter, 59
  • 60. e) f) g) h) i) 8. die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie, die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts, die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a, c und d, die Belange a) der Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Struktur im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung, b) der Land- und Forstwirtschaft, c) der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, d) des Post- und Telekommunikationswesens, e) der Versorgung, insbesondere mit Energie und Wasser, f) der Sicherung von Rohstoffvorkommen, 9. die Belange des Personen- und Güterverkehrs und der Mobilität der Bevölkerung, einschließlich des öffentlichen Personennahverkehrs und des nicht motorisierten Verkehrs, unter besonderer Berücksichtigung einer auf Vermeidung und Verringerung von Verkehr ausgerichteten städtebaulichen Entwicklung, 10. die Belange der Verteidigung und des Zivilschutzes sowie der zivilen Anschlussnutzung von Militärliegenschaften, 11. die Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes oder einer von ihr beschlossenen sonstigen städtebaulichen Planung, 12. die Belange des Hochwasserschutzes. (7) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. (8) Die Vorschriften dieses Gesetzbuchs über die Aufstellung von Bauleitplänen gelten auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung. 60
  • 61. Anlage 2: Auszug aus dem Flächennutzungsplan §7 Anpassung an den Flächennutzungsplan Öffentliche Planungsträger, die nach § 4 oder § 13 beteiligt worden sind, haben ihre Planungen dem Flächennutzungsplan insoweit anzupassen, als sie diesem Plan nicht widersprochen haben. Der Widerspruch ist bis zum Beschluss der Gemeinde einzulegen. Macht eine Veränderung der Sachlage eine abweichende Planung erforderlich, haben sie sich unverzüglich mit der Gemeinde ins Benehmen zu setzen. Kann ein Einvernehmen zwischen der Gemeinde und dem öffentlichen Planungsträger nicht erreicht werden, kann der öffentliche Planungsträger nachträglich widersprechen. Der Widerspruch ist nur zulässig, wenn die für die abweichende Planung geltend gemachten Belange die sich aus dem Flächennutzungsplan ergebenden städtebaulichen Belange nicht nur unwesentlich überwiegen. Im Falle einer abweichenden Planung ist § 37 Abs. 3 auf die durch die Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans oder eines Bebauungsplans, der aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist und geändert, ergänzt oder aufgehoben werden musste, entstehenden Aufwendungen und Kosten entsprechend anzuwenden; § 38 Satz 3 bleibt unberührt. 61
  • 62. 6. Glossar 17) _______________________________________________________________________ ADSS APC ATM CATV CWDM DWDM FCP FBT FDH all‐dielectric self‐supporting Angle‐polished connector (winklig geschliffener Steckverbinder) Asynchronous Transfer Mode cable television Coarse Wavelength Division Multiplexing (grobes Wellenlängenmultiplex) Dense Wavelength Division Multiplexing (enges Wellenlängenmultiplex) fibre concentration point (Glasfaser Konzentrationspunkt) fused biconic tapered (bikonischer Schmelzkoppler) fibre distribution hub (another term for FCP) (Glasfaserverteilungspunkt, anderer Ausdruck für FCP) FTTC fibre to the curb (Glasfaser bis zum Bürgersteig) FTTB fibre to the building (Glasfaser bis zum Gebäude) FTTH fibre to the home (Glasfaser bis in das Gebäude) FTTN fibre to the node (Glasfaser bis zum Knoten) FTTx generic term for all of the fibre‐to‐the‐x above (allgemeiner Ausdruck für die oben erwähnten) FWA fixed wireless access (fester drahtloser Zugang) HDPE high‐density polyethylene (Hochdichtes Polyäthylen) IEEE Institute for Electrical and Electronics Engineers IL insertion loss (Einfügungsdämpfung) ISO International Organisation for Standardisation IEC International Electrotechnical Commission ITU‐T International Telecommunication Unit – Telecommunications Standards LAN Local Area Network LI local interface (lokale Schnittstelle) LSZH low smoke, zero halogen (raucharm, keine Halogene) Mbit/s Megabits per sekunde MMF multimode fibre MDU main distribution unit (Hauptverteilungspunkt) MDU multi‐dwelling unit (Mehrfamilienhaushalt) ODF optical distribution frame (Optisches Verteilergestell) OLT optical line termination (Glasfaserterminierung) OLTS optical loss test set (Messgerät zur Messung des optischen Verlusts) ONU optical network unit (optische Netzwerkeinheit) ONT optical network termination (optische Netzwerkterminierung) OPGW optical power ground wire (optisches Erdkabel) OTDR optical time domain reflectometer PE polyethylene (Polyäthylen) PMD polarisation mode dispersion PON passive optical network POP point of presence PTP point‐to‐point (Punkt‐zu‐Punkt) PVC polyvinylchloride RL return loss (Rückflussdämpfung) ROW right of way (Wegerecht) SMF singlemode fibre STP shielded twisted pair (abgeschirmte Zweidraht‐Leitung) UPC ultra polished connector (ultra‐polierter Steckverbinder) UPS uninterruptible power supply (Unterbrechungsfreie Stromversorgung) UTP unshielded twisted pair (nicht abgeschirmte zweidratleitung) WDM Wavelength Division Multiplexing (Wellenlängenmultiplex) WLAN wireless LAN (Local Area Network 17 ) FTTH Handbook 2012 62
  • 63. 7. Quellenangaben Bei der Ausarbeitung dieser Zweckuntersuchung wurden die Autoren von folgenden Unternehmen mit fachlichen und technologischen Hinweisen und Informationen unterstützt: GEO DATA GmbH Entwicklung und Planung Dr. Rudolf Schieber Straße 13 73463 Westhausen www.geodata-gmbh.de GiLD.e GmbH Beustenbachstraße 4 51647 Gummersbach www.punkt-e.com gabo Systemtechnik GmbH Am Schaidweg 7 94559 Niederwinkling www.gabocom.de REHAU AG & Co Universitätsstraße 140 44799 Bochum www.rehau.com BTN – Baran Telecom Networks GmbH Am Lichtbogen 51 45141 Essen www.bt-networks.de Zur Vertiefung des Themas Verlegung von Kabelschutzleerrohren wird das Studium folgender Veröffentlichungen, die auch von den Autoren als Quellen genutzt wurden, empfohlen: Leerrohre verlegen – aber richtig MICUS GmbH, Düsseldorf Baustellen und Leerrohre für den Breitbandausbau nutzen Breitband-Kompetenzzentrum Schleswig-Holstein Nutzung von Synergieeffekten beim Breitbandausbau Breitband-Kompetenzzentrum Schleswig-Holstein Leitfaden für Kommunen zur Leerrohrverlegung Breitband Projektbüro Rheinlad-Pfalz 63
  • 64. Tiefbaukostenverteilung bei der Mitverlegung von Glasfaserkabeln Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg ZTV – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen der Deutschen Telekom AG für Bauleistungen am Telekommunikations-Netz Deutsche Telekom AG/Telekom Deutschland GmbH, Bonn/Darmstadt Optische Netze – Systeme, Planung, Aufbau Deutsches Institut für Breitbandkommunikation, Staßfurt Leerrohre für Breitbandkabel Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Entwicklung Leitfaden für Unternehmen in eigener Zuständigkeit zu Berücksichtigung von Glasfaserkabel oder Leerrohren für den Telekommunikationsbreitbandbetrieb Bundesnetzagentur Leitfaden für Kommunen zur Leerrohverlegung Breitband-Projektbüro Ministerium des inneren, für Sport und Infrastruktur, Rheinland-Pfalz Baustellen und Leerrohre für den Breitbandausbau nutzen Runder Tisch Breitband Schleswig-Holstein Breitbandkompetenzzentrum Schleswig-Holstein 64
  • 65. 8. Handlungsempfehlungen anderer Bundesländer 8.1. Hessen 8.2. Rheinland-Pfalz 8.3. Schleswig-Holstein Die drei Handlungsempfehlungen der Bundesländer (Punkte 8.1. bis 8.3.) sollen auch in Textform, als Anhang angefügt werden, damit zuständige Mitarbeiter oder Projektanten nicht erst nach weiteren Veröffentlichungen suchen müssen. 9. Impressum Bearbeitung/Autoren Dipl. Ing. Rüdiger Kramer Geschäftsführender Gesellschafter GRK Potsdam Unternehmensberatung GbR Helmholtzstraße 13 14467 Potsdam Dipl. Ing Hans-Martin-Schulze Breitbandmanager HarzOptics GmbH An-Institut der Hochschule Harz (FH) Dornbergsweg 2 38855 Wernigerorde 65
  • 66. 10. Abbildungen Abbildung 1: FTTH-Infrastruktur ............................................................................................ 6 Abbildung 2: Kabelschutzleerrohre mit unterschiedlichen Außendurchmessern ...................11 Abbildung 3: Verlegung von Kabelschutzleerrohr außerorts mit dem Kabelpflug ..................12 Abbildung 4: Lagerung von Kabelschutzleerrohren vor der Verlegung .................................13 Abbildung 5: Mehrfachbelegungsrohre zur mehrfachen Nutzung von größeren Leerrohren .14 Abbildung 6: Einblasen von 5 Mikrorohren in ein Leerrohr, das bereits mit 1 Glasfaserkabel belegt ist ...............................................................................................................................15 Abbildung 7:Leerrohr DN 50 mit 7 Mikrohren 10 x 1 .............................................................16 Abbildung 8: Zugvorrichtung für einen Rohrverband mit losem Mikrorohrverbund ................17 Abbildung 9: Mikrorohrverband 24 x 7,5 x 1,5 mm für direkte Erdverlegung .........................18 Abbildung 10: Abzweighilfe für den Bau von Gebäudeeinführungen und Hausanschlüssen .19 Abbildung 11: Endstopfen zum sicheren Verschliessen der Mikroröhrchen und Doppelsteckmuffen für das Herstellen von Mikrorohrverbindungen; .....................................20 Abbildung 12: PVC Kabelschutzleerrohr DN 110 und DN 50 vor Einbau in den Rohrgraben 21 Abbildung 13: Mikrorohrverband MD 24 und PVC Kabelschutzleerohr DN 50 im Rohrgraben .............................................................................................................................................21 Abbildung 14: Verlegung eines Mikrorohrverbandes MD 24 .................................................22 Abbildung 15: Kabelverzweiger KVz und Netzverteiler NVt mit 2 aufgeführten Mikrorohrverbänden .............................................................................................................22 Abbildung 16: Netzverteiler NVt mit eingeführten und aufgelegten Mikrorohren ...................23 Abbildung 17: Netzverteiler NVt mit eingebauten Spleisskassetten .....................................23 Abbildung 18: Schacht mit Muffe auf Teleskopbügel und aufgelegten Mikroröhrchen ..........24 Abbildung 19: Leerohrbündel und Kabelschutzleerohre im offenen Kabelgraben; Quelle: BTN, Essen ..........................................................................................................................24 Abbildung 20: Eingezogene Mikroröhrchen in einem Leerrohr DN 50 am offenen Schacht ..25 Abbildung 21: Verbindungskupplungen für Mikroröhrchen bei Zusammenschaltung von Rohrverbänden ....................................................................................................................25 Abbildung 22: Einblasen von Mikroröhrchen in ein Leerrohr DN 50; Quelle: BTN GmbH, Essen ...................................................................................................................................26 Abbildung 23: Mikroröhrchenabzweig bei einer Gebäudeeinführung, Quelle: BTN GmbH, Essen ...................................................................................................................................26 Abbildung 24: Warum braucht Sachsen-Anhalt eine Leerrohrstudie? ..................................27 Abbildung 25: Materialsammlung und Studien anderer Länder.............................................28 Abbildung 26: Hausanschluss bei einem Elektrokabel ..........................................................28 Abbildung 27: Hausanschluss bei einem Telekommunikationskabel. Das gleiche Prinzip gilt auch für moderne Leerrohrsysteme ................................................................................29 Abbildung 28: Struktur der Bundesnetzagentur ....................................................................32 Abbildung 29: Leerrohrtypen nach Schutzrohre und Wasser- und Gasdichte Leerrohre .......35 Abbildung 30: Technische Verlegebereiche..........................................................................36 Abbildung 31: Kabelverzeiger und Multifunktionsgehäuse; Quelle: Wikipedia ......................37 Abbildung 32: Ausbau-Planung: Breitbandversorgung oder Leerrohrplanung.......................37 Abbildung 33: Breitbanderschließung in einem Gewerbegebiet ............................................38 Abbildung 34: Schutzrohr im Kreuzungsbereich ...................................................................39 Abbildung 35: Leerrohrverlegung in der Straßenmitte ..........................................................39 66
  • 67. Abbildung 36: Beispiel für eine Nachverlegung des Backhaul oder Backbohne, bei vorhandener Verteilerstruktur; Quelle: DNS-Net ...................................................................40 Abbildung 37: Einbau eines Schachtes ................................................................................40 Abbildung 38: Grabenprofiel eines Stufengrabens Quelle: HarzOptics GmbH .....................42 Abbildung 39: Veränderung der Grabenprofile Quelle: HarzOptics GmbH ...........................42 Abbildung 40: Veränderungen zur herkömmlichen Telekommunikation- und Elektrokabelverlegung, Quelle: HarzOptics GmbH ...............................................................43 Abbildung 41: Veränderungen zur herkömmlichen Telekommunikation und Elektrokabelverlegung ..........................................................................................................43 Abbildung 42: Leerrohverindungen Quelle: HarzOptics und Telekom ).................................43 Abbildung 43: Kugelmarker und Trassenwarnband mit Metalllitze, Quelle: Rehau ) ................44 Abbildung 44: Verlegung von Leerrohr ) ...............................................................................44 Abbildung 45: So sollte die Verlegung nicht aussehen 10) .....................................................44 Abbildung 46: Wanddurchführung ) und ) .............................................................................45 Abbildung 47: Beispiel für eine Kombi-Wanddurchführung ) .................................................45 Abbildung 48: Mehrspartennetzanschluss „Wandeinbauvariante“ und „Fußbodeneinbauvariante“ ) .................................................................................................46 Abbildung 49: Hausanschluss komplet ) ...............................................................................46 Abbildung 50: Hausanschlüsse in einem Leerrohr mit Mikroröhrchen (grün) und ein Leerrohr für die Verbindung der Ortsvermittlungsstationen (Hvt) mit den Multifunktionsgehäusen und die Multifunktionsgehäuse untereinander (Backhaul und Backbone) – beide DN 50 ............47 Abbildung 51: Praktisches Beispiel von Bild 24 ....................................................................47 Abbildung 52: Mini-Röhrchen-Verband 24 x 12 x 1,5 mm (grün) und Leerrohr DN 50. Die Verteilung erfolgt aus dem Multifunktionsgehäuse................................................................48 Abbildung 53: Mini-Röhrchen-Verband 24 x 12 x 1,5 mm (grün). Die Verteilung erfolgt aus dem Multifunktionsgehäuse ..................................................................................................48 Abbildung 54: Übliche NGA-Netzstrukturen ..........................................................................49 Abbildung 55: Typische FTTC-Netzstruktur mit FTTB-Vorbereitung .....................................51 Abbildung 56: Beispiel für ein FTTC-Netz im ländlichen Umfeld ...........................................51 Abbildung 57: Detaildarstellung eines FTTC-Netzes im ländlichen Raum.............................52 Abbildung 58: Grobplanung einer FTTC-Infrastruktur im ländlichen Raum ...........................52 Abbildung 59: Schemadarstellung eines FTTB/H-Netzes .....................................................53 Abbildung 60: Oberirdischer Netzverteiler und unterirdischer Schacht .................................54 Abbildung 61: Übersichtsplan eines FTTB-Netzes in einer Kleinstadt...................................55 Abbildung 62: Detailausschnitt aus einer FTTB-Planung im ländlichen Raum mit farblicher Kennzeichnung der verschiedenen Mikrorohrverbände ........................................................56 Abbildung 63: Beispiel für eine FTTB-Planung im städtischen Umfeld mit Grabenprofilen mit der Belegung mit Leerohren und Mikrorohrverbänden ..........................................................57 67