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Westsahara: zur innovativen Initiative des jungen Königs Mohammed VI: CORCAS

Diese Initiative bestätigt das Engagement seiner Majestät König Mohammed VI zugunsten der
demokratischen Option, die Beteiligung der Bevölkerung an der Entwicklungsdynamik und an der
Verwaltung ihrer Angelegenheiten sowohl auf dem lokalen als auch auf dem regionalen Niveau
verankern zu lassen, sowie dessen Willen, die differenten lebendigen Kräfte der Sudprovinzen
innerhalb des Rates zu integrieren, um ihr dank dessen eine ausgewogene und glaubwürdige
Repräsentativität zu garantieren.

Der CORCAS ist eine innovative königliche Initiative zum Herausfinden von Lösungen für komplexe
soziale und wirtschaftliche Fragen. Es ist erwähnenswert, dass CORCAS sich aus 140 Mitgliedern
(darunter 14 Frauen) zusammensetzt. Sie widerspiegeln eine ethnische und politische
Stammeszusammensetzung. Die meisten CORCAS-Mitglieder sind Vertreter sahraouischer Stämme,
einschließlich der Vater des Polisario-Führers Mohammed Abdelaziz.

Die Zusammensetzung des neuen königlichen Konsultativrates für Saharaangelegenheiten (CORCAS)
berücksichtigt mehrere Kriterien, insbesondere die Repräsentativität der unterschiedlichen
Komponenten der Gesellschaft mit einem Stammgleichgewicht und einer politischen und
provinziellen Repräsentativität, die Notariätät und den Einfluss der Mitglieder, das sich Eröffnen
gegenüber der Gesellschaft und die Einbeziehung der Frauen, der Jugendlichen, der sozialen und
wirtschaftlichen Beteiligten in den Sudprovinzen.

Der Rat ist durch zirka 78% der Mitglieder vertreten, deren Alter zwischen 30 und 60 Jahren variiert.
Er umfasst ebenfalls Mitglieder der Zivilgesellschaft, die im sozialen Bereich sowie im Bereich der
Menschenrechte aktiv sind und die zur Verteidigung der nationalen Frage und zur Betreuung der
Bürger beitragen. Ihre Repräsentativität beträgt mehr als 15%.

Die Frauen sind ebenfalls mit zirka 10% der Mitglieder vertreten, angesichts des Statuts, das sie
genießen und der Rolle, die sie in der Frauenemanzipation einnehmen. Sie gehören so zu den
Mitgliedern, die sich dem Vaterland infolge des königlichen Aufrufs « das Vaterland ist nachsichtig
und barmherzig » angeschlossen haben und zu den Vertretern der wirtschaftlichen Umgebung, die zu
den Anstrengungen in der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in den Sudprovinzen beitragen.

Der Rat ist somit dazu berufen, konsultative Stellungsnahmen bezüglich Fragen genereller
beziehungsweise spezieller Natur, anzustellen, die sich auf die Verteidigung der territorialen
Integrität und der nationalen Einheit sowie auf die integrierte menschliche, wirtschaftliche und
soziale Entwicklung der Sudprovinzen beziehen, und jegliche Mission vollzuenden, die ihm seine
Majestät König Mohammed VI anvertraut hat.

Er ist ebenfalls dazu habilitiert, Vorschläge jeglicher Maßnahmen zu unterbreiten, die die Rückkehr
und die Integration innerhalb des gnädigen und barmherzigen Mutterlandes aller aus den
Sudprovinzen abstammenden Marokkaner betreffen, sowie Initiativen in Angriff zu nehmen, nicht
nur in den Sudprovinzen sondern auch in allen übrigen Regionen des Königreichs, um die territoriale
Integrität und die nationale Einheit zu verteidigen und um die nationale Solidarität zu verstärken.
Der Rat kann jegliches Projekt vorschlagen, das geeignet ist, die menschliche, wirtschaftliche und
soziale Entwicklung der Sudprovinzen zu garantieren, in Koordinierung mit jeglicher nationaler,
öffentlicher lokaler oder privater Institution und Aktionen zu suggerieren, die darauf abzielen, das
kulturelle, linguistische und künstlerische Hassanierbe in den Sudprovinzen zu fördern.

Er kann ebenso seiner Majestät König Mohammed VI jegliche Aktionen, die so beschaffen sind, dass
sie die Prinzipien und Regeln der Menschenrechte in den Sudprovinzen fördern können, sowie
jegliche Mitwirkungen, in Koordination mit den zuständigen Behörden, im Schnittpunkt der
Institutionen und der internationalen Organisationen, die über die Frage der territorialen Integrität
und der Entwicklung in den Sudprovinzen des Königreichs befinden möchten, vorlegen.

Der Rat, der seiner Majestät König Mohammed VI einen jährlichen Bericht über seine Bilanz und
seine Perspektiven erstatten zu haben, ist damit beauftragt, spezifische Aktionen vorzuschlagen, um
der Jugend eine hoffnungsvolle und wohlstandsreiche Zukunft sicherzustellen und um die
Verbesserung der Frauenbedingung und ihrer Miteinbeziehung in allen Bereichen zu garantieren.

Bezüglich der Zusammensetzung des Rates, das Dahir stipuliert, dass der Präsident und die
Mitglieder, die über eine Verhandlungsbefugnis verfügen, von seiner Majestät König Mohammed VI
für ein vierjähriges Mandat ernannt werden.

Sie werden unter den Parlamentariern, den Präsidenten der regionalen Räte, den Präsidenten der
provinziellen Versammlungen und den Präsidenten der Berufskammer der Sudprovinzen die
Ausübung ihres Mandats lang erwählt.

Der Rat wird in gleicher Art die Mitglieder, die durch ihre respektiven Stämme im letzten Rat
selektiert worden sind, die Chioukhs der Stämme, die Mitglieder der Zivilgesellschaft und der
Jugendorganisationen in den Sudprovinzen, die Vertreter der aus den Sudprovinzen abstammenden
im Ausland residierenden marokkanischen Staatsangehörige und die Sequestrierten, die Vertreter
der sozio-wirtschaftlichen Operatoren und Organismen und die Persönlichkeiten, die für ihre
Veranlagungen und für ihre Gewissenhaftigkeit erkenntlich sind, integrieren.

Die Regierungsbehörden für Inneres und für auswärtige Angelegenheiten sowie für Zusammenarbeit
beziehungsweise ihre Vertreter, die Walis und die Gouverneurs der Sudprovinzen, der Direktor der
Agentur für Förderung und für Entwicklung der Sudprovinzen des Königreichs und die Direktors der
regionalen Investitionszentren der Sudprovinzen haben gleichmäßig als Beratungsmitglieder zu
tagen.

Der Rat kann, anderweitig, jede Regierungsbehörde beziehungsweise jede öffentliche
beziehungsweise private Institution so wie jede kompetente Persönlichkeit, die ihm in der
Vollendung seiner Mission behilflich sein sollte, seinen Arbeiten und der Ausübung seiner Befugnisse
zugesellen.

Er kommt mindestens zweimal jährlich und je nach Bedarf auf Einberufung seines Präsidenten sowie
auf Anweisung seiner Majestät König Mohammed VI zusammen. Der Präsident kann, nach
Beratschlagung mit dem Büro, einigen Mitgliedern die Obhut anvertrauen, Arbeitsgruppen,
spezialisierte Kommissionen oder ad hoc Kommissionen zu konstituieren, die damit beauftragt
werden, spezifischen Fragen auf den Grund zu gehen und dem Rat Empfehlungen, die sie als
angemessen erachten, zu präsentieren.
Der Präsident, der die Zusammenkünfte dirigiert, die Tagesordnung, nach Genehmigung seiner
Majestät König Mohammed VI, fixiert, die Schlussfolgerungen, die Empfehlungen und die Vorschläge
des Rates der hohen Achtsamkeit seiner Majestät unterzieht und das jährliche Budget des Rates,
dessen er Ordner ist, etabliert, ist von einem Büro, das von neuen Vizepräsidenten zusammengesetzt
ist, assistiert.

Die Büromitglieder sind am Jahresanfang unter den Ratmitgliedern, die über eine
Verhandlungsbefugnis verfügen, mit heimlicher Stimmeabgabe, mit Persönlichkeitswahl und mit
relativer Mehrheit erwählt.

Der Präsident ist der offizielle Sprecher des Rates und der offizielle Ansprechpartner gegenüber den
öffentlichen Behörden und den internationalen Organismen und Institutionen. Wenn er für nötig
hielt, ein Teil seiner Befugnisse den Mitgliedern des Rates zu übertragen, soll er um die Genehmigung
seiner Majestät ersuchen.

Das Sekretariat des Rates übernimmt ein Generalsekretär, der von seiner Majestät König Mohammed
VI innerhalb oder außerhalb der Mitglieder des Rates ernannt ist. Er kann damit beauftragt werden,
das Ratbudget vorzubreiten und seinen Unterrordner zu sein und ist für die Führung sowie für die
Konservierung der Berichte, der Dossiers und der Archive des Rates verantwortlich.

Die Mission der Mitglieder des Rates ist unentgeltlich. Dennoch, eine Missionsindemnität ist den
Mitgliedern eingeräumt als Vergütung für die Erfüllung der ihnen vom Rat anvertrauten Aufgaben.

Die Zusammensetzung des königlichen Konsultativrates für Saharaangelegenheiten erinnert an die
Treuebände, die die Bewohner der Sudprovinzen mit dem glorreichen Thron der Alaouiten
verbinden, sowie an ihre permanente und unvergängliche Verbundenheit gegenüber der
Marokkanität der Sahara.

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  • 2. Der Rat kann jegliches Projekt vorschlagen, das geeignet ist, die menschliche, wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Sudprovinzen zu garantieren, in Koordinierung mit jeglicher nationaler, öffentlicher lokaler oder privater Institution und Aktionen zu suggerieren, die darauf abzielen, das kulturelle, linguistische und künstlerische Hassanierbe in den Sudprovinzen zu fördern. Er kann ebenso seiner Majestät König Mohammed VI jegliche Aktionen, die so beschaffen sind, dass sie die Prinzipien und Regeln der Menschenrechte in den Sudprovinzen fördern können, sowie jegliche Mitwirkungen, in Koordination mit den zuständigen Behörden, im Schnittpunkt der Institutionen und der internationalen Organisationen, die über die Frage der territorialen Integrität und der Entwicklung in den Sudprovinzen des Königreichs befinden möchten, vorlegen. Der Rat, der seiner Majestät König Mohammed VI einen jährlichen Bericht über seine Bilanz und seine Perspektiven erstatten zu haben, ist damit beauftragt, spezifische Aktionen vorzuschlagen, um der Jugend eine hoffnungsvolle und wohlstandsreiche Zukunft sicherzustellen und um die Verbesserung der Frauenbedingung und ihrer Miteinbeziehung in allen Bereichen zu garantieren. Bezüglich der Zusammensetzung des Rates, das Dahir stipuliert, dass der Präsident und die Mitglieder, die über eine Verhandlungsbefugnis verfügen, von seiner Majestät König Mohammed VI für ein vierjähriges Mandat ernannt werden. Sie werden unter den Parlamentariern, den Präsidenten der regionalen Räte, den Präsidenten der provinziellen Versammlungen und den Präsidenten der Berufskammer der Sudprovinzen die Ausübung ihres Mandats lang erwählt. Der Rat wird in gleicher Art die Mitglieder, die durch ihre respektiven Stämme im letzten Rat selektiert worden sind, die Chioukhs der Stämme, die Mitglieder der Zivilgesellschaft und der Jugendorganisationen in den Sudprovinzen, die Vertreter der aus den Sudprovinzen abstammenden im Ausland residierenden marokkanischen Staatsangehörige und die Sequestrierten, die Vertreter der sozio-wirtschaftlichen Operatoren und Organismen und die Persönlichkeiten, die für ihre Veranlagungen und für ihre Gewissenhaftigkeit erkenntlich sind, integrieren. Die Regierungsbehörden für Inneres und für auswärtige Angelegenheiten sowie für Zusammenarbeit beziehungsweise ihre Vertreter, die Walis und die Gouverneurs der Sudprovinzen, der Direktor der Agentur für Förderung und für Entwicklung der Sudprovinzen des Königreichs und die Direktors der regionalen Investitionszentren der Sudprovinzen haben gleichmäßig als Beratungsmitglieder zu tagen. Der Rat kann, anderweitig, jede Regierungsbehörde beziehungsweise jede öffentliche beziehungsweise private Institution so wie jede kompetente Persönlichkeit, die ihm in der Vollendung seiner Mission behilflich sein sollte, seinen Arbeiten und der Ausübung seiner Befugnisse zugesellen. Er kommt mindestens zweimal jährlich und je nach Bedarf auf Einberufung seines Präsidenten sowie auf Anweisung seiner Majestät König Mohammed VI zusammen. Der Präsident kann, nach Beratschlagung mit dem Büro, einigen Mitgliedern die Obhut anvertrauen, Arbeitsgruppen, spezialisierte Kommissionen oder ad hoc Kommissionen zu konstituieren, die damit beauftragt werden, spezifischen Fragen auf den Grund zu gehen und dem Rat Empfehlungen, die sie als angemessen erachten, zu präsentieren.
  • 3. Der Präsident, der die Zusammenkünfte dirigiert, die Tagesordnung, nach Genehmigung seiner Majestät König Mohammed VI, fixiert, die Schlussfolgerungen, die Empfehlungen und die Vorschläge des Rates der hohen Achtsamkeit seiner Majestät unterzieht und das jährliche Budget des Rates, dessen er Ordner ist, etabliert, ist von einem Büro, das von neuen Vizepräsidenten zusammengesetzt ist, assistiert. Die Büromitglieder sind am Jahresanfang unter den Ratmitgliedern, die über eine Verhandlungsbefugnis verfügen, mit heimlicher Stimmeabgabe, mit Persönlichkeitswahl und mit relativer Mehrheit erwählt. Der Präsident ist der offizielle Sprecher des Rates und der offizielle Ansprechpartner gegenüber den öffentlichen Behörden und den internationalen Organismen und Institutionen. Wenn er für nötig hielt, ein Teil seiner Befugnisse den Mitgliedern des Rates zu übertragen, soll er um die Genehmigung seiner Majestät ersuchen. Das Sekretariat des Rates übernimmt ein Generalsekretär, der von seiner Majestät König Mohammed VI innerhalb oder außerhalb der Mitglieder des Rates ernannt ist. Er kann damit beauftragt werden, das Ratbudget vorzubreiten und seinen Unterrordner zu sein und ist für die Führung sowie für die Konservierung der Berichte, der Dossiers und der Archive des Rates verantwortlich. Die Mission der Mitglieder des Rates ist unentgeltlich. Dennoch, eine Missionsindemnität ist den Mitgliedern eingeräumt als Vergütung für die Erfüllung der ihnen vom Rat anvertrauten Aufgaben. Die Zusammensetzung des königlichen Konsultativrates für Saharaangelegenheiten erinnert an die Treuebände, die die Bewohner der Sudprovinzen mit dem glorreichen Thron der Alaouiten verbinden, sowie an ihre permanente und unvergängliche Verbundenheit gegenüber der Marokkanität der Sahara.