Der generalanwalt des europäischen gerichtshofs besteht darauf dass polisario keine legitimität genießt die interessen der population der sahara zu vertreten
Der Euroabgeordnete, Gilles Pargneaux, beglückwünschte sich den Schlussfolgerungen des Generalanwalts des Gerichtshofs der Europäischen Union (CJUE), Melchior Wathelet, bezüglich des Agrarabkommens EU-Marokko, schätzend, dass „es höchste Zeit ist, dieser Angelegenheit ein Ende zu bereiten, die unsere Beziehungen mit einem Hauptpartner wie Marokko vergiftet“.
Ähnlich wie Der generalanwalt des europäischen gerichtshofs besteht darauf dass polisario keine legitimität genießt die interessen der population der sahara zu vertreten
Marokko erfüllt seine verpflichtungen gegenüber seinen partnern aber es lehnt...Tanja Seidemann
Ähnlich wie Der generalanwalt des europäischen gerichtshofs besteht darauf dass polisario keine legitimität genießt die interessen der population der sahara zu vertreten (7)
Marokko erfüllt seine verpflichtungen gegenüber seinen partnern aber es lehnt...
Der generalanwalt des europäischen gerichtshofs besteht darauf dass polisario keine legitimität genießt die interessen der population der sahara zu vertreten
1. Der Generalanwalt des europäischen Gerichtshofs besteht darauf, dass Polisario keine
Legitimität genießt, die Interessen der Population der Sahara zu vertreten
Der Euroabgeordnete Gilles Pargneaux bekundet seine Zufriedenheit bezüglich des Laufes
des Agrarabkommens zwischen EU und Marokko
Der Euroabgeordnete, Gilles Pargneaux, beglückwünschte sich den Schlussfolgerungen des
Generalanwalts des Gerichtshofs der Europäischen Union (CJUE), Melchior Wathelet,
bezüglich des Agrarabkommens EU-Marokko, schätzend, dass „es höchste Zeit ist, dieser
Angelegenheit ein Ende zu bereiten, die unsere Beziehungen mit einem Hauptpartner wie
Marokko vergiftet“.
„Die Schlussfolgerungen des Generalanwalts sind klar und deutlich: der Beschluss des
Gerichtshofs sollte zurückgewiesen werden. Die Klage der Polisario ist unzulässig. Es ist die
Hauptinformation, die aus den Schlussfolgerungen von Melchior Wathelet hervorgeht“,
notierte der Euroabgeordnete in einer Pressemitteilung.
„Die Unzulässigkeit seitens des Generalanwalts ist eine gute Nachricht“, fügte Gilles
Pargneaux hinzu, feststellend, dass „die Europäische Union ihrer Kooperation mit Marokko,
einem Hauptpartner, zu widmen hat“.
„Sicherheitskooperation, Informationenaustausch, Partnerschaft für die wirtschaftliche
Entwicklung, Energiekooperation, Kampf gegen den Klimawandel, das sind die Themen, die
im Mittelpunkt unseres gemeinsamen Projekts für Europa mit dem Königreich Marokko zu
stehen haben“, bekräftigte der Euroabgeordnete.
Der Generalanwalt des CJUE machte am Dienstag, den 13. September 2016 seine
Schlussfolgerungen betreffs der Angelegenheit des Rechtsmittels des Rates der EU gegen
den Beschluss des Gerichts erster Instanz öffentlich, der am vergangenen 10. Dezember die
partielle Rückgängigmachung des Agrarabkommens Marokko-EU entschied.
In seinen Schlussfolgerungen verabschiedete der Generalanwalt drei klare Empfehlungen,
die darin bestehen, den Beschluss des Gerichts der EU vom 10. Dezember 2015
(Angelegenheit T-512/12) rückgängig zu machen, der die partielle Rückgängigmachung des
Agrarabkommens entschied, was dessen Anwendung auf die Sahara anbelangt.
Er schätzt, dass die Berufung der Annullierung der Polisario unzulässig ist, denn Polisario
genießt keine Legitimitätsqualität, um die wirtschaftlichen Interessen der Population zu
vertreten.
Der Generalanwalt empfiehlt, Polisario sowohl auf der Ebene der ersten Instanz als auch auf
der Ebene der Berufung zu den Kosten des Verfahrens zu verurteilen.
Quellen:
http://www.corcas.com