Workshop Schülerrechte

 Nadja Peeters, Projektmitarbeiterin

      Juristische Beratung:
  Michael Stampfli, Generalsekretär
Schülerrechte

   Grundlagen Schweizer Bildungssystem
   Gesetzeshierarchie
   Allgemeine Rechte
   Schülerrechte an meiner Schule
   Rekurs- und Beschwerdemöglichkeiten
   Einzelfragen
Schweizer Bildungssystem
Verhältnis Schüler/in - Schule

→ Sonderstatusverhältnis
Verhältnis Schüler/in - Schule
     Grenzen
     •   Örtlich: Im Prinzip ist die Weisungsgewalt von Lehrpersonen und
         Schulbehörden auf das Schulareal beschränkt. Sie endet an der
         Grenze des Schulgrundstücks.

     •   Zeitlich: Die Weisungsbefugnis beschränkt sich auf die Schulzeit
         (Stundenplan). Jedoch gilt die erhöhte Weisungsgewalt bei
         obligatorischen Schulanlässen (wie Lager, Exkursionen, Ausflüge etc.)
         für die ganze Dauer.

     •   Sachlich: Die Weisungsbefugnis beschränkt sich auf den
         Schulzweck. Anordnungen von Lehrpersonen müssen grundsätzlich
         im Sinne der Bildungsziele stehen.

     •   Persönlich: Die Weisungsbefugnis beschränkt sich auf die
         Lehrpersonen der entsprechenden Schule, einschliesslich
         Schulleitung und/oder Rektorat. Andere Angestellte der Schule wie
         Schulhausabwart oder Sekretariatsmitarbeitende sind nicht befugt
         Erziehungsmassnahmen durchzusetzen.
Gesetzeshierarchie
                  Gesetz:                Erlassen durch:

                    Bundesverfassung     Volk und Stände




Nationale Ebene
                   Bundesgesetze (BG)    National- und Ständerat



                                         Bundesrat (oder dessen
                  Verordnung zu den BG
                                         Departemente und Ämter)




                    Kantonsverfassung    Stimmberechtigte des Kantons
Kantonale Ebene




                                         Kantonales Parlament (Kantonsrat/
                    Kantonale Gesetze
                                         Grosser Rat/Landrat)

                                         Kantonale Regierung oder untergeordnete
                    Verordnung zu den
                                         Verwaltungsbehörden des Kantons
                   kantonalen Gesetzen   (Erziehungsrat/Departemente/Amtsstellen)



                   Gemeindeverfassung    Stimmberechtigte der Gemeinde
Gemeinde-Ebene




                                         Gemeindeversammlung oder
                     Gemeindegesetz
                                         Gemeindeparlament (Einwohnerrat)


                    Verordnung zu den    Gemeinderat oder untergeordnete
                    Gemeindegesetzen     Behörden und Amtsstellen der Gemeinde
Gesetzeshierarchie

Workshop Schülerrechte

  • 1.
    Workshop Schülerrechte NadjaPeeters, Projektmitarbeiterin Juristische Beratung: Michael Stampfli, Generalsekretär
  • 2.
    Schülerrechte  Grundlagen Schweizer Bildungssystem  Gesetzeshierarchie  Allgemeine Rechte  Schülerrechte an meiner Schule  Rekurs- und Beschwerdemöglichkeiten  Einzelfragen
  • 3.
  • 4.
    Verhältnis Schüler/in -Schule → Sonderstatusverhältnis
  • 5.
    Verhältnis Schüler/in -Schule Grenzen • Örtlich: Im Prinzip ist die Weisungsgewalt von Lehrpersonen und Schulbehörden auf das Schulareal beschränkt. Sie endet an der Grenze des Schulgrundstücks. • Zeitlich: Die Weisungsbefugnis beschränkt sich auf die Schulzeit (Stundenplan). Jedoch gilt die erhöhte Weisungsgewalt bei obligatorischen Schulanlässen (wie Lager, Exkursionen, Ausflüge etc.) für die ganze Dauer. • Sachlich: Die Weisungsbefugnis beschränkt sich auf den Schulzweck. Anordnungen von Lehrpersonen müssen grundsätzlich im Sinne der Bildungsziele stehen. • Persönlich: Die Weisungsbefugnis beschränkt sich auf die Lehrpersonen der entsprechenden Schule, einschliesslich Schulleitung und/oder Rektorat. Andere Angestellte der Schule wie Schulhausabwart oder Sekretariatsmitarbeitende sind nicht befugt Erziehungsmassnahmen durchzusetzen.
  • 6.
    Gesetzeshierarchie Gesetz: Erlassen durch: Bundesverfassung Volk und Stände Nationale Ebene Bundesgesetze (BG) National- und Ständerat Bundesrat (oder dessen Verordnung zu den BG Departemente und Ämter) Kantonsverfassung Stimmberechtigte des Kantons Kantonale Ebene Kantonales Parlament (Kantonsrat/ Kantonale Gesetze Grosser Rat/Landrat) Kantonale Regierung oder untergeordnete Verordnung zu den Verwaltungsbehörden des Kantons kantonalen Gesetzen (Erziehungsrat/Departemente/Amtsstellen) Gemeindeverfassung Stimmberechtigte der Gemeinde Gemeinde-Ebene Gemeindeversammlung oder Gemeindegesetz Gemeindeparlament (Einwohnerrat) Verordnung zu den Gemeinderat oder untergeordnete Gemeindegesetzen Behörden und Amtsstellen der Gemeinde
  • 7.