Was tun bei Urheberrechtsverletzungen? Welchen Schutz bietet der Staat? Was fällt unter das Urheberrecht? Welche Ansprüche können gegenüber Verletzern von Urheberrechten geltend gemacht werden?
Urheberschutz: Die Rechte und Wahrung der Rechte - Urheber und Leistungsschut...olik88
Schutz der Urheber und die Interessenvertretung der Kreativen, das machen Unternehmen wie die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Künstler und Werke Ersteller - Urheber werden durch die Rechtsordnung geschützt. Warum Abmahnungen moralisch und ethisch berechtigt sind?
Fedasil geeft 854.045 euro aan 13 projectenThierry Debels
Het Federaal Agentschap voor de Opvang van Asielzoekers kent voor de periode van 1 januari 2020 tot en met 31 december 2020, de volgende subsidies toe aan de volgende partners ter uitvoering van een project of activiteit betreffende de materiële hulp die wordt toegekend aan de begunstigde van de opvang en de doelstellingen die werden vastgelegd in de algemene beleidsnota betreffende de opvang van asielzoekers en andere begunstigden van opvang.
Klageschrift zum Amtsgericht – Checkliste mit HinweisenMarius Breucker
Beim Amtsgericht kann grundsätzlich jeder – auch ohne einen Rechtsanwalt - eine zivilrechtliche Klage einreichen. Die Klageschrift muss lediglich den Anforderungen der Zivilprozessordnung (ZPO) genügen. Eine Checkliste mit Hinweisen des Stuttgarter Rechtsanwaltes Dr. Marius Breucker aus der Kanzlei Wüterich Breucker fasst wesentliche Aspekte zusammen, auf die in einer Klageschrift zu achten ist.
Urheberschutz: Die Rechte und Wahrung der Rechte - Urheber und Leistungsschut...olik88
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Fedasil geeft 854.045 euro aan 13 projectenThierry Debels
Het Federaal Agentschap voor de Opvang van Asielzoekers kent voor de periode van 1 januari 2020 tot en met 31 december 2020, de volgende subsidies toe aan de volgende partners ter uitvoering van een project of activiteit betreffende de materiële hulp die wordt toegekend aan de begunstigde van de opvang en de doelstellingen die werden vastgelegd in de algemene beleidsnota betreffende de opvang van asielzoekers en andere begunstigden van opvang.
Klageschrift zum Amtsgericht – Checkliste mit HinweisenMarius Breucker
Beim Amtsgericht kann grundsätzlich jeder – auch ohne einen Rechtsanwalt - eine zivilrechtliche Klage einreichen. Die Klageschrift muss lediglich den Anforderungen der Zivilprozessordnung (ZPO) genügen. Eine Checkliste mit Hinweisen des Stuttgarter Rechtsanwaltes Dr. Marius Breucker aus der Kanzlei Wüterich Breucker fasst wesentliche Aspekte zusammen, auf die in einer Klageschrift zu achten ist.
Die Streitverkündung im Zivilprozess
Anwalt Marius Breucker: Zur Praxis der Streitverkündung im Zivilprozess
In einen Rechtsstreit involviert zu werden, gilt allgemein als eher unerfreulich. Als Kläger kann man immerhin entscheiden, ob man einen Rechtsstreit initiiert oder nicht. Als Beklagter hingegen hat man keine Wahl: Man muss sich zwangsläufig mit einer erhobenen Klage auseinandersetzen.
Fehlende Individualisierung von Güteanträgen - Anleger werden Opfer der von i...Mathias Nittel
Anleger, die in ihrem verständlichen Ärger über falsche Kapitalanlagen nur allzu gerne dem Werben von Kolleginnen und Kollegen in Massenrundschreiben nachgeben, weil sie dort mehr oder weniger geschickt angesprochen werden, sollten sich dessen bewusst sein: Massenrundschreiben zielen darauf ab, dass den Kanzleien vermehrt Mandate erteilt werden. Dazu müssen aber die Ressourcen vorhanden sein, die sehr individuelle Beratungssituation eines jeden Mandanten herauszuarbeiten. Dem kann man mit formularmäßigen Güte- oder Schlichtungsanträgen nicht Rechnung tragen, wie die Rechtsprechung jetzt zeigt. Rechtsanwälte sind zudem verpflichtet, den sicheren Weg aufzuzeigen und diesen möglichst auch zu beschreiten. Davon kann aber keine Rede sein, wenn wie im hier besprochenen Fall nicht vorsichtshalber die Anträge auf mehrere Gütestellen verteilt werden.
Corte di Cassazione tedesca (Bundesgerichtshof), sentenza del 13 dicembre 201...Diritto Mercato Tecnologia
In linea di principio è esclusa la violazione della funzione di indicazione di origine del marchio se agli utenti di internet - inserita una parola chiave identica o simile ad un marchio – è visualizzato un annuncio di un terzo [diverso dal titolare del marchio] (keyword-advertising), a condizione che l’annuncio compaia in uno spazio pubblicitario che sia chiaramente separato dai risultati naturali della ricerca e segnalato in maniera adeguata e non contenga né il marchio altrui, né alcun altro tipo di riferimento al proprietario del marchio o ai prodotti offerti attraverso il marchio (a cura di Federica Togo e Tobias Malte Müller).
Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer LL.M. ist Expertin im E-Commerce-Recht und betreut bereits seit 2005 die Kolumne „E-Shop- Rechtstipp“ der Zeitschrift INTERNET World Business. Alle zwei Wochen erscheint dort ein Artikel zu einem aktuellen und wichtigen Urteil für den Onlinehandel. Das jetzt veröffentlichte Booklet enthält eine Zusammenstellung der Artikel aus den 26 Ausgaben des Jahres 2015. Es gibt damit einen Überblick über die wichtigsten Gerichtsentscheidungen in diesem Bereich.
Hier die Liste der im Booklet enthaltenen Urteilsbesprechungen:
– LG Köln: Notarielle Unterwerfungserklärung
– Abmahnung wegen Facebook Like Button
– EuGH erlaubt Framing von Youtube-Videos
– Online-Handel mit Waren mit Altersbeschränkung
– „Es gilt deutsches Recht“ ist abmahnfähig
– Gängige Zahlungsmittel im Online-Shop
– Autoreply-E-Mail mit Werbung ist zulässig
– Einräumung der Bildrechte bei Amazon ist zulässig
– Ebay-Haftung für markenrechtswidrige Angebote
– Alternative zur Unterlassungserklärung?
– Einstweilige Verfügung: Nicht alles kostet Geld
– Produktbild muss zum verkauften Produkt passen
– Telefonnummer in der Belehrung ist Pflicht
– OLG Köln: „Top-Preise“ sind erlaubt
– Preise nicht nur auf Anfrage
– Schlechte Bewertungen? Kein Schadensersatz
– Werbung „50 % günstiger als … “ muss stimmen
– Amazon-Händler haften für UVP-Angaben von Amazon
– „Outlet“ kann im Online-Handel irreführend sein
– Amazon haftet für fehlende Textilkennzeichnung
– Disclaimer auf der Website einfach löschen!
– Wann beginnt die Frist für den Widerruf?
– Online-Händler müssen EU-Versandkosten angeben
– „Testsieger“ ist auch bei mehreren Siegern zulässig
– Befristete Rabattaktionen nicht verlängern
– 01805-Nummer in der Widerrufsbelehrung
Auf rund 25.000 € beläuft sich mittlerweile der Schaden, den die Eheleute E ihrem ehemaligen Anwalt zu verdanken haben. In einem Interview in der Lokalzeitung stellte er sich als Spezialist für den Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen dar. Im Fall der Eheleute E zeigte er wenig Expertise. Kreditverträge, bei denen unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Fehler der Belehrung festzustellen waren, erklärte er für widerruflich, andere, bei denen ihm nicht einmal ein Vertrag mit Belehrung vorlag, erklärte er immer für widerruflich – weil die Belehrungen dieser Bank immer falsch seien. Eine Klage ging erwartungsgemäß mit Pauken und Trompeten verloren, eine andere wurde zum Glück nicht eingereicht. Jetzt klagen die Eheleute E gegen ihren ehemaligen Anwalt auf Schadenersatz.
Wirtschaftsrecht Durchsetzung eines Anspruchs im gerichtlichen MahnverfahrenMarius Breucker
Wirtschaftsrecht Durchsetzung eines Anspruchs im gerichtlichen Mahnverfahren
Vor- und Nachteile des gerichtlichen Mahnverfahrens
Forderungen im gerichtlichen Mahnverfahren
Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens
Effektiver Weg zum Vollstreckungstitel
Die Streitverkündung im Zivilprozess
Anwalt Marius Breucker: Zur Praxis der Streitverkündung im Zivilprozess
In einen Rechtsstreit involviert zu werden, gilt allgemein als eher unerfreulich. Als Kläger kann man immerhin entscheiden, ob man einen Rechtsstreit initiiert oder nicht. Als Beklagter hingegen hat man keine Wahl: Man muss sich zwangsläufig mit einer erhobenen Klage auseinandersetzen.
Fehlende Individualisierung von Güteanträgen - Anleger werden Opfer der von i...Mathias Nittel
Anleger, die in ihrem verständlichen Ärger über falsche Kapitalanlagen nur allzu gerne dem Werben von Kolleginnen und Kollegen in Massenrundschreiben nachgeben, weil sie dort mehr oder weniger geschickt angesprochen werden, sollten sich dessen bewusst sein: Massenrundschreiben zielen darauf ab, dass den Kanzleien vermehrt Mandate erteilt werden. Dazu müssen aber die Ressourcen vorhanden sein, die sehr individuelle Beratungssituation eines jeden Mandanten herauszuarbeiten. Dem kann man mit formularmäßigen Güte- oder Schlichtungsanträgen nicht Rechnung tragen, wie die Rechtsprechung jetzt zeigt. Rechtsanwälte sind zudem verpflichtet, den sicheren Weg aufzuzeigen und diesen möglichst auch zu beschreiten. Davon kann aber keine Rede sein, wenn wie im hier besprochenen Fall nicht vorsichtshalber die Anträge auf mehrere Gütestellen verteilt werden.
Corte di Cassazione tedesca (Bundesgerichtshof), sentenza del 13 dicembre 201...Diritto Mercato Tecnologia
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Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer LL.M. ist Expertin im E-Commerce-Recht und betreut bereits seit 2005 die Kolumne „E-Shop- Rechtstipp“ der Zeitschrift INTERNET World Business. Alle zwei Wochen erscheint dort ein Artikel zu einem aktuellen und wichtigen Urteil für den Onlinehandel. Das jetzt veröffentlichte Booklet enthält eine Zusammenstellung der Artikel aus den 26 Ausgaben des Jahres 2015. Es gibt damit einen Überblick über die wichtigsten Gerichtsentscheidungen in diesem Bereich.
Hier die Liste der im Booklet enthaltenen Urteilsbesprechungen:
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Auf rund 25.000 € beläuft sich mittlerweile der Schaden, den die Eheleute E ihrem ehemaligen Anwalt zu verdanken haben. In einem Interview in der Lokalzeitung stellte er sich als Spezialist für den Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen dar. Im Fall der Eheleute E zeigte er wenig Expertise. Kreditverträge, bei denen unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Fehler der Belehrung festzustellen waren, erklärte er für widerruflich, andere, bei denen ihm nicht einmal ein Vertrag mit Belehrung vorlag, erklärte er immer für widerruflich – weil die Belehrungen dieser Bank immer falsch seien. Eine Klage ging erwartungsgemäß mit Pauken und Trompeten verloren, eine andere wurde zum Glück nicht eingereicht. Jetzt klagen die Eheleute E gegen ihren ehemaligen Anwalt auf Schadenersatz.
Wirtschaftsrecht Durchsetzung eines Anspruchs im gerichtlichen MahnverfahrenMarius Breucker
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Landgericht Berlin: Interessen und Schutz der kreativen Urheber
1. Typ: Unternehmensinformation
Kategorie: Kunst | Kultur
Landgericht Berlin: Interessen und Schutz der kreativen Urheber
Künstlerischer Schutz
Urheberrechtsverletzung - Anspruch bestand zu Recht - Landgericht Berlin bestätigt Haftung für
Urheberrechtsverletzung 16 S 15/19 (206 C 8/19 AG Charlottenburg), von Daniel Sebastian, Rechtsanwalt in Berlin,
Kurfürstendamm 103, 10711 Berlin.
Der Vergleich kann nicht angefochten werden. Die von Daniel Sebastian vertretene DigiRights Administration GmbH
Geschäftsführer Michael Eisele, Elisabethenstraße 43, 64283 Darmstadt hat vor dem Landgericht Berlin einen wichtigen
Sieg errungen. In letzter Instanz und mit Rechtskraft bestätigte das Landgericht Berlin am 11.02.2020 die
Rechtsauffassung, dass ein geschlossener Vergleich rechtmäßig ergangen ist.
Urheberrecht schützt das geistige Eigentum eines Urhebers - z.B. das Bild eines Künstlers.
Das Urheberrecht schützt künstlerische oder wissenschaftliche technische Leistungen, die eine gewisse Originalität und
Kreativität aufweisen. Falls also ein Dritter ohne Genehmigung das Bild nutzt kann der Künstler sich wehren. Hierzu darf
er sich eines Anwalts bedienen. Das ist die gesetzgeberische Grundentscheidung und kommt im Gesetz über
Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zum Ausdruck.
Geltend gemacht werden seitens des Autors gegenüber Verletzern von Urheberrechten regelmäßig die Ansprüche aus
dem Urheberrechtsgesetz:
Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung, § 97 I UrhG
Anspruch auf Unterlassung, § 97 I UrhG
Anspruch auf Schadensersatz, § 97 II UrhG
2. Anspruch auf Aufwendungsersatz, § 97a III Urhs
Um lange Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden werden häufig Vergleiche geschlossen, deren Wirksamkeit jetzt
höchstrichterlich bestätigt worden ist. Hintergrund der Entscheidung war, dass ein Urheberrechtsverletzer nachträglich
von einem Anwalt motiviert worden war, die Korrektheit eines Vergleiches zu bezweifeln. Der Vergleich erfasste einen
Betrag von 1.200,00 EUR aufgrund einer Vereinbarung vom 10.01.2018. Hier hatte der Rechteinhaber aus sozialen
Gründen seine Ansprüche nach unten korrigiert. Die erhobenen Einwendungen gegen die Wirksamkeit des Vergleichs
griffen nicht durch. Das Gericht bestätigte, dass es sich bei der Vereinbarung um einen Vergleich im Sinne von § 779
BGB handelt. Hiernach ist ein Vergleich ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein
Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird. Das Merkmal des gegenseitigen Nachgebens ist
weit auszulegen, so dass es schon genügt, wenn die Parteien, um zu einer Einigung zu gelangen, einander
irgendwelche Zugeständnisse machen, wobei das Nachgeben auch geringfügig sein kann und es nicht auf die objektive
sach- und Rechtslage ankommt, sondern auf die Sicht der Partei. Das 1.200 EUR seien in Ordnung formulierte das
Gericht: "Auch stellen die von der Klägerin geltend gemachten Ansprüche nicht irgendwelche behaupteten oder nur
willkürliche Ansprüche dar, sondern bewegen sich dem Grunde und der Höhe nach im Bereich dessen, was
üblicherweise infolge unerlaubten Filesharings in Betracht kommt."
Widerruf - Vergleich - Sittenwidrigkeit - Täuschung
Einen Widerruf über Fernabsatzrecht kommt nicht in Frage. Der Vergleich ist auch nicht gemäß § 779 BGB nichtig. Dies
ist (nur) dann der Fall, wenn der nach dem Inhalt des Vertrags als feststehend zugrunde gelegte Sachverhalt der
Wirklichkeit nicht entspricht und der Streit oder die Ungewissheit bei Kenntnis der Sachlage nicht entstanden sein
würde. Die Grundlage, auf der die Parteien den Vergleich geschlossen haben, war den Parteien bekannt. Der Vergleich
ist auch nicht gemäß § 138 BGB wegen Sittenwidrigkeit nichtig. Schließlich fehlt es auch an den Voraussetzungen einer
arglistigen Täuschung im Sinne von § 123 BGB. Eine Täuschung über die höchstrichterliche Rechtsprechung zum
Thema "Filesharing" liegt nicht vor. Grundlage der Abmahnung und des Vergleichs war die Entscheidung des
Bundesgerichtshofs BGH NJW 2010, 2061 - Sommer unseres Lebens. In dieser hat der BGH die Grundsätze der
Haftung aufgestellt, insbesondere hinsichtlich des Vorliegens eines Anscheinsbeweises und der sekundären
Darlegungslast. Diese Rechtsprechung findet bis heute Anwendung und ist in folgenden Entscheidungen lediglich
fortentwickelt, aber nicht grundlegend geändert worden. Die Entscheidung des Landgerichts bestätigt demgemäß
rechtskräftig die Richtigkeit der Vorgehensweise des Urhebers, sich gegen Urheberrechtsverletzungen zu wehren.
Autor: Rechtsanwalt Daniel Sebastian, Kurfürstendamm 103, 10711 Berlin
Rechtsanwalt Daniel Sebastian, Kurfürstendamm 103, 10711 Berlin bzw. sein Unternehmen IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehören seit
Jahren zu den gefragten Experten rund um den Schutz von Urheberrechten und Markenrechten. Der Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei liegt im
Vertragsrecht, im Urheber- und Medienrecht, im gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht) und im Forderungsmanagement. Die Kanzlei IPPC
LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt nicht nur in Berlin, sondern bundesweit. Weitere Informationen unter: https://www.ippclaw.com/
Kontakt
IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Daniel Sebastian
Storkower Strasse 158
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