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Veröffentlicht am
Die Streitverkündung im Zivilprozess
Anwalt Marius Breucker: Zur Praxis der Streitverkündung im Zivilprozess
In einen Rechtsstreit involviert zu werden, gilt allgemein als eher unerfreulich. Als Kläger kann man immerhin entscheiden, ob man einen Rechtsstreit initiiert oder nicht. Als Beklagter hingegen hat man keine Wahl: Man muss sich zwangsläufig mit einer erhobenen Klage auseinandersetzen.
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