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Kuriose Rechtsstreitigkeiten 
Die Top 15 der lustigsten, kuriose und 
überraschendsten Rechtsstreitigkeiten 
unserer Redaktion
1. Schlafender Beamter 
Ein Beamter fiel von seinem Stuhl, weil er eingeschlafen war. Vor Gericht sollte 
die Frage geklärt werden, ob die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist, 
es sich also um einen Arbeitsunfall handelt. 
Das Gericht meinte: 
Geschieht der Sturz aufgrund von Überarbeitung, ist dies als 
Arbeitsunfall zu werten.
2. Salatsoßen-Unfall 
Ein Arbeiter rutschte in der Werkskantine seines Arbeitgebers auf Salatsoße 
aus und brach sich dabei den Arm. 
Das Gericht meinte: 
Kein Arbeitsunfall, denn Essen ist Privatsache, auch in der Kantine.
3. Reisemangel Hitlergruß 
Ein deutscher Urlauber wurde bei einem Sketch in einem ägyptischen Hotel mit 
dem Hitlergruß konfrontiert. Er klagte auf Reisepreisminderung, weil er sich 
diskriminiert fühlte und es ihm die Urlaubsfreude vermieste. 
Das Gericht meinte: 
Der Kläger bekam Recht, erhielt aber statt der 25 Prozent Nachlass vom 
Preis plus Schadenersatz lediglich 34,45 Euro. Der Scherz sei zwar 
geschmacklos, jedoch keine Diskriminierung.
4. Unüberwindliche „Nicht- 
Erweckbarkeit“ 
Der Kläger wurde aus neuen Arbeitsanstellungen immer wieder sofort entlassen, da er 
morgens ständig verschlief. Auch dass er seinen Wecker an eine Extra-laute Anlage 
anschloss, brachte keine Abhilfe. Daher klagt er auf Zahlung einer 
Erwerbsminderungsrente. 
Das Gericht meinte: 
Klage abgewiesen. Nach ärztlichen Untersuchungen wurde festgestellt, dass er 
gesund ist und nur früher ins Bett gehen müsse.
5. Selbstverletzung durch Wutanfall 
Ein Baumarktmitarbeiter wurde angewiesen den Regenschutz von dem von ihm 
verwendeten Gabelstapler wieder abzumontieren. Darüber geriet er so in Rage, 
dass er wiederholt auf ein Verkaufsschild schlug und sich dabei die Hand brach. 
Der Chef weigerte sich Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall zu leisten, wegen 
Eigenverschulden. 
Das Gericht meinte: 
Der Mitarbeiter hat nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt, also muss der 
Chef zahlen.
6. Katze verletzt sich wegen 
nächtlichem Fax 
Das Telefon eines Katzenhalters hat wegen einem eingehenden Fax nachts 
geklingelt. Davon ist die Katze aus dem Schlaf hochgeschreckt und hat sich dabei am 
Kratzbaum verletzt. Der Halter klagte auf Erstattung der Heilbehandlungskosten der 
Katze durch den Versender des Faxes. 
Das Gericht meinte: 
Klage abgelehnt, da kein direkter Zusammenhang zwischen Versenden des Faxes 
und der Verletzung der Katze herzustellen ist.
7. Fallende Pädagogin 
Im Rahmen einer Klassenfahrt besuchte eine Lehrerin mit Kollegen und Schülern ein 
Volksfest in München. Als die Stimmung zum Abend ausgelassener wurde, stellte sich 
die Lehrerin mit Schülern auf die Festzeltbank. Diese stürzte später um, wobei sich die 
Lehrerin am Rücken verletzte und mehrere Wochen krank geschrieben war. Die 
Schulbehörde weigerte sich, dies als Dienstunfall anzuerkennen. 
Das Gericht meinte: 
Der Volksfestbesuch war ein offizieller Programmpunkt der Klassenfahrt und der 
pädagogische Gesamtauftrag es gebiete, dass sich die Lehrerin geselligem 
Zusammensein nicht entzieht.
8. „Leck mich am Arsch“ keine 
Beleidigung 
Eine Frau wollte in Baden-Württemberg von einem Taxi zum Bahnhof gefahren 
werden. Da dies zu spät kam, verpasste sie ihren Zug. Der Fahrer sollte sie nun 
zum Zielbahnhof bringen. Der Chef des Taxiunternehmens erteilte der Forderung 
mit „Leck mich am Arsch“ eine Absage. Die Frau Klagte wegen Beleidigung. 
Das Gericht meinte: 
Klage abgelehnt. Es hat keine Herabsetzung der Ehre gegeben, da es sich um eine 
im schwäbischen Sprachgebrauch gängigen Ausdruck handelt. Insbesondere um 
ein Gespräch endgültig abzubrechen und / oder eine als Zumutung empfundene 
Bitte zurückzuweisen.
9. Verletzung im Reißverschluss 
Ein 14 Jähriger kaufte mit einem Freund in einem Geschäft Alkohol. Als er, bereits 
alkoholisiert, nach dem Urinieren die Hose wieder schließen wollte, klemmte er 
sich die Vorhaut im Reißverschluss ein. Die Verletzung war so schwer, dass die 
Vorhaut operativ entfernt werden musste. Der Geschädigte verklagte den 
Ladenbesitzer, da dieser ihm keinen Alkohol hätte verkaufen dürfen. 
Das Gericht meinte: 
Der Ladenbesitzer hat lediglich eine Ordnungswidrigkeit begangen, aus der kein 
Schadensersatzanspruch hergeleitet werden kann. Klage abgewiesen.
10.Unharmonisches Beischlaferlebnis 
Da das Hotelzimmer (trotz explizitem Wunsch) kein Doppelbett sondern nur zwei 
Einzelbetten hatte, entging dem Kläger laut eigener Darstellung ein „friedliches 
und harmonisches Einschlaf- und Beischlaferlebnis“ während der Reise. Dadurch 
ist der Erholungswert der Reise erheblich beeinträchtigt gewesen, weswegen er 
Schadensersatz von 20 Prozent des Reisepreises verlangte. 
Das Gericht meinte: 
Klage abgewiesen, da der Mangel durch Zusammenstellen der Betten leicht zu 
beheben gewesen wäre.
11. Gestürzter Betriebsrat 
Ein Betriebsrat ist während einer mehrtätigen Betriebsratsversammlung Nachts auf 
dem Weg zu seinem Hotelzimmer gestürzt und zog sich schwere Kopf- und 
Lungenverletzungen zu. Er hatte 1,99 Promille im Blut. Die Berufsgenossenschaft 
lehnte eine Anerkennung als Arbeitsunfall ab, da der Geschädigte stark alkoholisiert 
war und nicht erwiesen sei, dass während des Treffens vor dem Sturz über 
betriebliche Belange gesprochen wurde. 
Das Gericht meinte: 
Arbeitsunfall. Der Weg zum Zimmer ist als Arbeitsweg einzustufen, zudem ist 
Alkoholkonsum bei solchen Treffen nicht unüblich. Weiterhin ist nicht erwiesen, dass 
der Mann wegen seines Alkoholkonsums gestürzt war.
12. Kündigungsgrund Vibrator 
Eine Supermarktmitarbeiterin zeigte Kollegen im Pausenraum ihren neuen Vibrator. 
Daraufhin sprach der Arbeitgeber die Kündigung aus, wegen sexueller Belästigung 
am Arbeitsplatz – gegenüber Kollegen und Kunden, da die Unterhaltung um die 
Vorzüge eines Vibrators auch im Geschäftsraum noch zu hören war. Die Frau klagte 
gegen unrechtmäßige fristlose Kündigung. 
Das Gericht meinte: 
Bereits das Mitbringen sexueller Gerätschaften kann als Belästigung gewertet 
werden und die fristlose Kündigung ist damit gerechtfertigt.
13. Chinesische Ehefrau als Risiko 
Ein Unternehmen wollte einen Ingenieur kündigen, nachdem dieser eine 
chinesische Frau heiratete, wegen dem Risiko der Wirtschaftsspionage. 
Das Gericht meinte: 
Dieses Vorgehen verstößt gegen das Grundrecht der Eheschließungsfreiheit. 
Zudem ist es sittenwidrig und die Kündigung willkürlich, da der Arbeitgeber die 
Beziehung des Mitarbeiters zu einer in China lebenden Chinesin davor nicht als 
sicherheitsrelevant einstufte.
14. Glaswurf als Notwehr gegen 
Zigarettenrauch 
Ein Mann zeigte eine Studentin wegen schwerer Körperverletzung an, nachdem sie ein 
Glas nach ihm geworfen und ihn getroffen hatte. Die Frau hatte den Mann mehrfach auf 
das Rauchverbot in der Diskothek hingewiesen. Der Mann zündete sich später eine 
Zigarette an, blies der Studentin den Rauch ins Gesicht und fragte, was sie dagegen 
machen wolle. Daraufhin warf sie das Glas nach ihm. 
Das Gericht meinte: 
Der Glaswurf ist als Notwehr zu werten, da das Verhalten des Rauchers als 
Körperverletzung beurteilt werden kann. Die Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen 
sind hinreichend nachgewiesen.
15. Reisemangel Klimawandel 
Ein Reiseveranstalter für Kreuzfahrten durch das Polarmeer hatte in seinem 
Prospekt meterdickes Packeis versprochen. Dieses war jedoch aufgrund des 
Klimawandels nicht mehr vorhanden. Die enttäuschten Passagiere sahen darin 
einen Reisemangel und forderten einen Teil des Reisepreises zurück, was der 
Veranstalter ablehnte. 
Das Gericht meinte: 
Wer mit Packeis Werbung macht, muss es auch zeigen. Die Reisepreisminderung 
ist daher gerechtfertigt.
Kuriose Rechtsstreitigkeiten 
Zusammengetragen von der Redaktion von

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  • 1. Kuriose Rechtsstreitigkeiten Die Top 15 der lustigsten, kuriose und überraschendsten Rechtsstreitigkeiten unserer Redaktion
  • 2. 1. Schlafender Beamter Ein Beamter fiel von seinem Stuhl, weil er eingeschlafen war. Vor Gericht sollte die Frage geklärt werden, ob die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist, es sich also um einen Arbeitsunfall handelt. Das Gericht meinte: Geschieht der Sturz aufgrund von Überarbeitung, ist dies als Arbeitsunfall zu werten.
  • 3. 2. Salatsoßen-Unfall Ein Arbeiter rutschte in der Werkskantine seines Arbeitgebers auf Salatsoße aus und brach sich dabei den Arm. Das Gericht meinte: Kein Arbeitsunfall, denn Essen ist Privatsache, auch in der Kantine.
  • 4. 3. Reisemangel Hitlergruß Ein deutscher Urlauber wurde bei einem Sketch in einem ägyptischen Hotel mit dem Hitlergruß konfrontiert. Er klagte auf Reisepreisminderung, weil er sich diskriminiert fühlte und es ihm die Urlaubsfreude vermieste. Das Gericht meinte: Der Kläger bekam Recht, erhielt aber statt der 25 Prozent Nachlass vom Preis plus Schadenersatz lediglich 34,45 Euro. Der Scherz sei zwar geschmacklos, jedoch keine Diskriminierung.
  • 5. 4. Unüberwindliche „Nicht- Erweckbarkeit“ Der Kläger wurde aus neuen Arbeitsanstellungen immer wieder sofort entlassen, da er morgens ständig verschlief. Auch dass er seinen Wecker an eine Extra-laute Anlage anschloss, brachte keine Abhilfe. Daher klagt er auf Zahlung einer Erwerbsminderungsrente. Das Gericht meinte: Klage abgewiesen. Nach ärztlichen Untersuchungen wurde festgestellt, dass er gesund ist und nur früher ins Bett gehen müsse.
  • 6. 5. Selbstverletzung durch Wutanfall Ein Baumarktmitarbeiter wurde angewiesen den Regenschutz von dem von ihm verwendeten Gabelstapler wieder abzumontieren. Darüber geriet er so in Rage, dass er wiederholt auf ein Verkaufsschild schlug und sich dabei die Hand brach. Der Chef weigerte sich Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall zu leisten, wegen Eigenverschulden. Das Gericht meinte: Der Mitarbeiter hat nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt, also muss der Chef zahlen.
  • 7. 6. Katze verletzt sich wegen nächtlichem Fax Das Telefon eines Katzenhalters hat wegen einem eingehenden Fax nachts geklingelt. Davon ist die Katze aus dem Schlaf hochgeschreckt und hat sich dabei am Kratzbaum verletzt. Der Halter klagte auf Erstattung der Heilbehandlungskosten der Katze durch den Versender des Faxes. Das Gericht meinte: Klage abgelehnt, da kein direkter Zusammenhang zwischen Versenden des Faxes und der Verletzung der Katze herzustellen ist.
  • 8. 7. Fallende Pädagogin Im Rahmen einer Klassenfahrt besuchte eine Lehrerin mit Kollegen und Schülern ein Volksfest in München. Als die Stimmung zum Abend ausgelassener wurde, stellte sich die Lehrerin mit Schülern auf die Festzeltbank. Diese stürzte später um, wobei sich die Lehrerin am Rücken verletzte und mehrere Wochen krank geschrieben war. Die Schulbehörde weigerte sich, dies als Dienstunfall anzuerkennen. Das Gericht meinte: Der Volksfestbesuch war ein offizieller Programmpunkt der Klassenfahrt und der pädagogische Gesamtauftrag es gebiete, dass sich die Lehrerin geselligem Zusammensein nicht entzieht.
  • 9. 8. „Leck mich am Arsch“ keine Beleidigung Eine Frau wollte in Baden-Württemberg von einem Taxi zum Bahnhof gefahren werden. Da dies zu spät kam, verpasste sie ihren Zug. Der Fahrer sollte sie nun zum Zielbahnhof bringen. Der Chef des Taxiunternehmens erteilte der Forderung mit „Leck mich am Arsch“ eine Absage. Die Frau Klagte wegen Beleidigung. Das Gericht meinte: Klage abgelehnt. Es hat keine Herabsetzung der Ehre gegeben, da es sich um eine im schwäbischen Sprachgebrauch gängigen Ausdruck handelt. Insbesondere um ein Gespräch endgültig abzubrechen und / oder eine als Zumutung empfundene Bitte zurückzuweisen.
  • 10. 9. Verletzung im Reißverschluss Ein 14 Jähriger kaufte mit einem Freund in einem Geschäft Alkohol. Als er, bereits alkoholisiert, nach dem Urinieren die Hose wieder schließen wollte, klemmte er sich die Vorhaut im Reißverschluss ein. Die Verletzung war so schwer, dass die Vorhaut operativ entfernt werden musste. Der Geschädigte verklagte den Ladenbesitzer, da dieser ihm keinen Alkohol hätte verkaufen dürfen. Das Gericht meinte: Der Ladenbesitzer hat lediglich eine Ordnungswidrigkeit begangen, aus der kein Schadensersatzanspruch hergeleitet werden kann. Klage abgewiesen.
  • 11. 10.Unharmonisches Beischlaferlebnis Da das Hotelzimmer (trotz explizitem Wunsch) kein Doppelbett sondern nur zwei Einzelbetten hatte, entging dem Kläger laut eigener Darstellung ein „friedliches und harmonisches Einschlaf- und Beischlaferlebnis“ während der Reise. Dadurch ist der Erholungswert der Reise erheblich beeinträchtigt gewesen, weswegen er Schadensersatz von 20 Prozent des Reisepreises verlangte. Das Gericht meinte: Klage abgewiesen, da der Mangel durch Zusammenstellen der Betten leicht zu beheben gewesen wäre.
  • 12. 11. Gestürzter Betriebsrat Ein Betriebsrat ist während einer mehrtätigen Betriebsratsversammlung Nachts auf dem Weg zu seinem Hotelzimmer gestürzt und zog sich schwere Kopf- und Lungenverletzungen zu. Er hatte 1,99 Promille im Blut. Die Berufsgenossenschaft lehnte eine Anerkennung als Arbeitsunfall ab, da der Geschädigte stark alkoholisiert war und nicht erwiesen sei, dass während des Treffens vor dem Sturz über betriebliche Belange gesprochen wurde. Das Gericht meinte: Arbeitsunfall. Der Weg zum Zimmer ist als Arbeitsweg einzustufen, zudem ist Alkoholkonsum bei solchen Treffen nicht unüblich. Weiterhin ist nicht erwiesen, dass der Mann wegen seines Alkoholkonsums gestürzt war.
  • 13. 12. Kündigungsgrund Vibrator Eine Supermarktmitarbeiterin zeigte Kollegen im Pausenraum ihren neuen Vibrator. Daraufhin sprach der Arbeitgeber die Kündigung aus, wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz – gegenüber Kollegen und Kunden, da die Unterhaltung um die Vorzüge eines Vibrators auch im Geschäftsraum noch zu hören war. Die Frau klagte gegen unrechtmäßige fristlose Kündigung. Das Gericht meinte: Bereits das Mitbringen sexueller Gerätschaften kann als Belästigung gewertet werden und die fristlose Kündigung ist damit gerechtfertigt.
  • 14. 13. Chinesische Ehefrau als Risiko Ein Unternehmen wollte einen Ingenieur kündigen, nachdem dieser eine chinesische Frau heiratete, wegen dem Risiko der Wirtschaftsspionage. Das Gericht meinte: Dieses Vorgehen verstößt gegen das Grundrecht der Eheschließungsfreiheit. Zudem ist es sittenwidrig und die Kündigung willkürlich, da der Arbeitgeber die Beziehung des Mitarbeiters zu einer in China lebenden Chinesin davor nicht als sicherheitsrelevant einstufte.
  • 15. 14. Glaswurf als Notwehr gegen Zigarettenrauch Ein Mann zeigte eine Studentin wegen schwerer Körperverletzung an, nachdem sie ein Glas nach ihm geworfen und ihn getroffen hatte. Die Frau hatte den Mann mehrfach auf das Rauchverbot in der Diskothek hingewiesen. Der Mann zündete sich später eine Zigarette an, blies der Studentin den Rauch ins Gesicht und fragte, was sie dagegen machen wolle. Daraufhin warf sie das Glas nach ihm. Das Gericht meinte: Der Glaswurf ist als Notwehr zu werten, da das Verhalten des Rauchers als Körperverletzung beurteilt werden kann. Die Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen sind hinreichend nachgewiesen.
  • 16. 15. Reisemangel Klimawandel Ein Reiseveranstalter für Kreuzfahrten durch das Polarmeer hatte in seinem Prospekt meterdickes Packeis versprochen. Dieses war jedoch aufgrund des Klimawandels nicht mehr vorhanden. Die enttäuschten Passagiere sahen darin einen Reisemangel und forderten einen Teil des Reisepreises zurück, was der Veranstalter ablehnte. Das Gericht meinte: Wer mit Packeis Werbung macht, muss es auch zeigen. Die Reisepreisminderung ist daher gerechtfertigt.