In Spanien ist der Beruf des Privatdetektivs durch das Gesetz 23/92 zur privaten Sicherheit geregelt und erfordert eine gesetzliche Zulassung, eine Universitätsausbildung sowie die Einhaltung spezifischer Funktionen und Verbote. Die Oberste Polizeibehörde überwacht die Tätigkeit der Privatdetektive, die vor illegaler Praxis geschützt und in der Ausübung ihrer Arbeit an strikte Vorschriften gebunden sind. Die Anerkennung dieser Vorgaben hat das Ansehen des Berufsstands verbessert und bietet den Kunden Sicherheit über die Qualifikation der Dienstleister.