1. EIN GRUSS AUS SPANIEN
PRIVATE ERMITTLUNGEN INMEINERWAHLHEIMAT
Obwohl ich im deutsch-französischen Grenzgebiet geboren wurde, lebe
ich seitüber 40 Jahren in Spanien. Ein schönes Land, in dem ich meine
Berufslaufbahnals Privatdetektiv eingeschlagen habe, und wo ich mich
den gültigenGesetzesbestimmungen unterwerfen musste. Der Beruf
des Privatdetektivs inSpanien wird durch das Gesetz 23/92 zur
privaten Sicherheit anerkannt, geregeltund durch die entsprechende
Ordnung ausgeführt. Danach ist für die Kontrolleunserer Funktionen
das Innenministerium, über die Oberste Polizeibehörde(Dirección
General de la Policía, DGP), zuständig. Innerhalb dieses
gesetzlichenRahmens muss man für die Ausübung des Berufs des
Privatdetektivs in Spanienfolgende Voraussetzungen erfüllen:
i. Über die gesetzliche Zulassung verfügen. Es ist illegal, in Spanien
alsPrivatdetektiv tätig zu sein, wenn man nicht als solcher in das
Register derObersten Polizeibehörde, DGP, eingetragen ist. Sie ist die
einzigeKörperschaft, die für die Ausstellung der Lizenz des
Privatdetektivs(Berufsausweis) und des Protokollbuchs (in dem die
bearbeiteten Fälleaufgeführt werden) - ein unverzichtbares
Instrument für die Ausübung desBerufes - zuständig ist. Aber auch
nach seiner Zulassung ist derPrivatdetektiv einer strengen Kontrolle
durch die DGP (in Form vonInspektionen der Geschäftsräume und
vorgeschriebener
Vorlageeinesjährlichen
Berichts
über
die
ausgeführten Tätigkeiten) unterworfen. Darüberhinaus muss man,
wenn man als Privatdetektiv in Katalonien (Barcelona istdie
Hauptstadt dieser Region) arbeiten will, Mitglied im Col·legi Oficial
deDetectius Privats de Catalunya (Kammer der Privatdetektive
Kataloniens)sein.
ii. Über eine Universitätsausbildung verfügen. Um die Lizenz
desPrivatdetektivs in Spanien zu bekommen, muss man unter
anderemvolljährig und EU-Bürger sein, eine medizinische
Untersuchung zur Prüfungdes körperlichen und geistigen Zustandes
absolvieren, keine Einträge imStrafregister haben, mit keinerlei
Vorfällen in der Vergangenheit imZusammenhang mit der Sicherheit
etc. belastet und im Besitz des Diplomsfür private Ermittlungen sein.
Dieses dreijährige Studium, das einemHochschulstudium entspricht, ist
nur dann gültig, wenn es an den vomMinisterium für Bildung und
Wissenschaft zugelassenen kriminologischenInstituten (Universität
Barcelona, Alicante, Universität Complutense inMadrid, Sevilla,
2. Salamanca und Universität CU San Pablo in Madrid)absolviert worden
ist.
iii. Sich an die gesetzlich festgelegten Funktionen und Verbote halten.
Diespanische Gesetzgebung legt fest, dass Privatdetektive folgende
Funktionenhaben: Erhalt und Vermittlung von Informationen und
Beweisen überVerhalten oder Sachverhalte privater Natur (aus den
Bereichen Wirtschaft,Arbeit, Handel, Finanzen, Familie...); Ermittlung
bei strafrechtlichverfolgbaren Delikten lediglich auf Parteiantrag und
Wachdienst aufMessen, in Hotels, bei Ausstellungen oder in ähnlichen
Situationen. DerPrivatdetektiv darf von Amts wegen keine
Ermittlungen über verfolgbareDelikte durchführen und muss der
Polizei jeglichen Sachverhalt dieser Artanzeigen, von dem er bei der
Ausübung seiner Tätigkeit Kenntnis erhaltensollte.
In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass man,
auchwenn man über eine Zulassung als Privatdetektiv in einem
anderenMitgliedsland der EU verfügen sollte, für eine rechtmäßige
Ausübung dieserTätigkeit in Spanien beim Innenministerium glaubhaft
nachweisen muss, dassman über Kenntnisse, Ausbildung und
Fähigkeiten verfügt, die den in Spanienfür die Ausübung dieses Berufs
geforderten Anforderungen entsprechen. Unteranderem müssen auch
entsprechende Kenntnisse der spanischen Sprachenachgewiesen
werden.
Im Gegensatz zu dem womöglich gewonnenen Eindruck hat sich
dieAnerkennung und Einhaltung dieser gesetzlichen Auflagen positiv
auf dasKollektiv der Privatdetektive in Spanien ausgewirkt, da wir
dadurch wirksamgegen die unbefugte Berufsausübung vorgehen
konnten, auf internationalerEbene an Prestige gewonnen haben und
unseren Berichten vermehrteGlaubwürdigkeit und Wichtigkeit bei den
Justizbehörden zuteil wird. Darüberhinaus wird aber auch der Kunde,
der unsere Dienste in Anspruch nehmenmöchte, geschützt, da er sich
sicher sein kann, einen entsprechendausgebildeten und zugelassenen
Fachmann vor sich zu haben.
Ich verweise auf die Website des Innenministeriums, auf der alle
Informationenüber das Berufsbild des Privatdetektivs zu finden
sind:http://www.interior.gob.es/personal-de-seguretat-privada23/detectives-privados-544/requisitos-605 . Aber ich stehe Euch allen
selbstverständlich bei Fragen bezüglich der Ausübung unseres Berufs
3. in Spanien – von dem aus ich Euch herzlich grüße – jederzeit undgern
zur Verfügung.