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4.4.4.4.7777.3 Musik.3 Musik.3 Musik.3 Musik---- und Videoeinspielungenund Videoeinspielungenund Videoeinspielungenund Videoeinspielungen
Grundsätzlich gilt, dass alle Handlungsweisen im Geist sportlicher Haltung und des Fair Play zu erfolgen
haben. Musikeinspielungen dürfen nicht dazu benutzt werden, den Gegner herabzusetzen, ihn
lächerlich zu machen, zu irritieren oder zu verunsichern. Während des laufenden Spiels soll mit
Musikeinspielungen so sparsam wie möglich umgegangen werden - um zu dokumentieren, dass das
sportliche Geschehen auf dem Spielfeld eindeutig im Vordergrund steht. Befindet sich das Spiel der
angreifenden Mannschaft im Vorfeld, so sind Musikeinspielungen in jedem Fall unzulässig. Ebenso,
wenn der den Freiwurf ausführende Schiedsrichter die begrenzte Zone betritt. Einspielungen über die
offizielle Lautsprecheranlage sind zulässig vor dem Spiel, in den Pausen vor Beginn der zweiten und
vierten Spielviertels, während der Halbzeitpause, in der Pause vor Beginn einer Verlängerungen und
während offizieller Auszeiten.
Musikinstrumente (z.B. Trommeln) dürfen während eines Spiels gespielt werden. Davon ausgenommen
sind Vuvuzelas oder vergleichbare Gerätschaften ähnlicher Wirkung. Die Musikinstrumente sind erlaubt
an den Seiten hinter den Endlinien (nicht jedoch im unmittelbar an den Mannschaftsbankbereich
anschließenden Bereich der gegnerischen Mannschaft) und auf der Seite, die gegenüber dem
Anschreibertisch und den Mannschaftsbankbereichen liegt. Megaphone dürfen von Zuschauern oder
Offiziellen nicht dazu benutzt werden, um die Gastmannschaft, die Schiedsrichter und den Kommissar
zu beleidigen.
Neben Werbeeinspielungen in den dafür zulässigen Zeiträumen (siehe Werbe- und
Marketingrichtlinien) dürfen auf Videowänden auch Spielszenen in Echtzeit gezeigt werden.
Ausgenommen davon sind
der Zeitraum von Auszeiten,
das Einspielen von Zeitlupen und
das Abspielen von Schiedsrichterentscheidungen.
Bei Unstimmigkeiten entscheiden der Kommissar und/oder der erste Schiedsrichter und informieren die
Spielleitung.
4.4.4.4.8888 BodenwischerBodenwischerBodenwischerBodenwischer
Hinter den beiden Endlinien des Spielfeldes ist je mindestens eine Person mit einem Wischgerät
vorzuhalten, die im Bedarfsfall das Spielfeld trocknen bzw. reinigen kann.
5.5.5.5. Eintrittskarten, Medien, VIPEintrittskarten, Medien, VIPEintrittskarten, Medien, VIPEintrittskarten, Medien, VIP----BereichBereichBereichBereich
5.1 Eintrittskarten5.1 Eintrittskarten5.1 Eintrittskarten5.1 Eintrittskarten
5.1.1 Freikarten5.1.1 Freikarten5.1.1 Freikarten5.1.1 Freikarten
Für Funktionsträger des DBB und der BBL GmbH werden vom Heimverein und Spieltag jeweils
fünf (5) Freikarten zur Verfügung gestellt. Das Kartenkontingent wird von der BBL GmbH verwaltet
und zugewiesen. Bestellungen für diese Freikarten müssen spätestens 72 Stunden vor Spielbeginn
schriftlich bei der BBL GmbH eingehen.
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5.1.2 VIP5.1.2 VIP5.1.2 VIP5.1.2 VIP----KartenKartenKartenKarten
Präsidiumsmitglieder des DBB sowie Präsidium und Geschäftsführung der BBL GmbH haben Anspruch
auf jeweils insgesamt vier (4) kostenfreie VIP-Karten pro Spiel, pro Person jedoch maximal zwei (2) VIP-
Karten. Die Karten sind personengebunden. Bestellungen für VIP-Karten müssen spätestens 72 Stunden
vor Spielbeginn bei der BBL GmbH per Fax oder E-Mail eingehen.
5.1.3 Karten für5.1.3 Karten für5.1.3 Karten für5.1.3 Karten für GastGastGastGastvereinevereinevereinevereine
Den Gastvereinen sind 20 Sitzplatzkarten, hiervon drei (3) Karten der besten Kategorie mit VIP-
Berechtigung, kostenlos zur Verfügung zu stellen. Diese Karten hinterlegt der Heimverein gemäß einer
Reservierungsliste des Gastvereins an der Tageskasse oder sendet sie auf Aufforderung dem Gastverein
bis zu sieben (7) Tage vor dem Spiel zu. Zu Pflichtspielen sind dem Gastverein vom Heimverein 300
Zuschauerplätze zur Verfügung zu stellen, wobei diese Plätze als zusammenhängende Plätze (je
mindestens acht aneinander grenzende Plätze) und in einem Block oder direkt benachbarten Blöcken
bereitzustellen sind. Zusätzlich sind dem Gastverein zwei Rollstuhlfahrerplätze zur Verfügung zu stellen,
sofern diese vier Wochen vor dem Spiel angemeldet worden sind.
Der Gastverein muss dem Heimverein spätestens vier Wochen vorher eine valide Prognosebestellung
schriftlich zukommen lassen. Spätestens zwei Wochen vorher erfolgt dann die finale Bestellung der
Karten durch den Gastverein, die nur max. 25% von der Prognosebestellung abweichen darf. Die
gesamte Abwicklung von Bestell- und Bezahlvorgang erfolgt ausschließlich durch die beteiligten BBL-
Vereine.
Bei den Playoff-Spielen PO 1 bis PO3 reduziert sich die Frist auf spätestens 48 Stunden vor Spielbeginn,
bei den Spielen PO4 und PO5 auf spätestens 24 Stunden vor Spielbeginn.
5.2 Medie5.2 Medie5.2 Medie5.2 Medien und Pressen und Pressen und Pressen und Presse
5.2.1 Medienrichtlinien5.2.1 Medienrichtlinien5.2.1 Medienrichtlinien5.2.1 Medienrichtlinien
Um einen Überblick über das Aufkommen an Medienvertretern zu erhalten, sind diese verpflichtet,
spätestens 24 Stunden vor Beginn eines Pflichtspiels Akkreditierungsanfragen an die BBL-Vereine zu
richten. Am Spieltag selbst haben nur akkreditierte Medienvertreter Zutritt zur Halle. Der Heimverein
entscheidet, inwieweit er Dauerakkreditierungen und Parkscheine vergibt. Es ist darauf zu achten, dass
den Medienvertretern ausreichend Parkplätze zur Verfügung gestellt werden. Auf Anfrage ist für die
Gastpresse eine Arbeitsplatzreservierung vorzunehmen.
5.2.5.2.5.2.5.2.2222 MedienMedienMedienMedien----TrainingTrainingTrainingTraining
Es ist wünschenswert, wenn der BBL-Verein einmal pro Woche, idealerweise zwei Tage vor dem
offiziellen Spieltermin, ein Medien-Training anbietet. Während dieses Trainings besteht für die
Medienvertreter die Möglichkeit, Bewegtbilder zu produzieren und/oder Interviews mit den Spielern,
dem Trainer oder anderen Verantwortlichen des BBL-Vereins zu führen. Das Medien-Training dauert
maximal 15 Minuten, danach kann der BBL-Verein die Medienvertreter vom Training ausschließen.
5.2.3 Presseplätze5.2.3 Presseplätze5.2.3 Presseplätze5.2.3 Presseplätze
Zu jedem Pflichtspiel eines BBL-Vereins müssen für Medienvertreter (Print, Hörfunk, Online, Neue
Medien/Mobile Dienste und/oder Datenerfassung) mindestens zehn (10) Tischarbeitsplätze mit
Stromanschluss zur Verfügung stehen. In besonderen Fällen (z. B. Viertelfinale, Halbfinale oder Finale
um die Deutsche Meisterschaft, Qualifikationsrunde im Pokal-Wettbewerb) ist die Anzahl den
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Gegebenheiten anzupassen. Bei der Akkreditierung soll der Medienvertreter mitteilen, ob er eine DSL-
Leitung am Platz benötigt. Ist dies der Fall, sind die Medienvertreter verpflichtet, die Leitungen bei einem
Telekommunikations-Unternehmen selbst zu beantragen und die Kosten für die Nutzung zu übernehmen.
Live-TV-Berichterstattungs-Plätze fallen nicht unter die o. a. Presseplätze und sind gesondert auszuweisen.
Die Presseplätze sind unmittelbar am Spielfeldrand, mindestens jedoch im Unterring einzurichten. Sie
müssen einen optimalen Blick auf das Spielfeld ermöglichen und sind von den Zuschauerplätzen zu
trennen. Ist das aus baulichen Gegebenheiten nicht möglich, erfolgt eine sichtbare Trennung von den
Zuschauerplätzen. Der Heimverein stellt den Medienvertretern einen kostenfreien, passwortgeschützten
WLan-Zugang zur Verfügung. Bei einem größeren Medienaufkommen ist dafür Sorge zu tragen, dass
das WLan reibungslos und störungsfrei funktioniert. Gegebenenfalls sind mehrere WLan-Zugänge
bereitzustellen.
Sollte die Zahl der Akkreditierungsanfragen die Zahl der vorhandenen Presseplätze übersteigen, ist eine
Priorisierung nach Relevanz (insbesondere hinsichtlich Auflage und Reichweite des Mediums)
vorzunehmen. Dem Heimverein bleibt es vorbehalten, Akkreditierungsanfragen abzulehnen.
Der Heimverein hat dafür Sorge zu tragen, dass die akkreditierten Medienvertreter sich in ihrer Arbeit
nicht gegenseitig behindern oder stören (z. B. Sichtbehinderung). Das gilt im Besonderen für die
Fotografen, die an zu benennenden Plätzen am Spielfeldrand ihre Arbeit verrichten.
5.2.4 Presseraum und5.2.4 Presseraum und5.2.4 Presseraum und5.2.4 Presseraum und ----konferenzkonferenzkonferenzkonferenz
5.2.4.1 Zweck und Ausstattung des Presseraums5.2.4.1 Zweck und Ausstattung des Presseraums5.2.4.1 Zweck und Ausstattung des Presseraums5.2.4.1 Zweck und Ausstattung des Presseraums
Den Medienvertretern von Print, Hörfunk, Fernsehen, Online und Neuen Medien steht ein separater
Presseraum zur Verfügung. Er muss über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügen, die
eine ordnungsgemäße Arbeit der Medienvertreter ermöglichen. Insbesondere muss der Presseraum über
eine DSL-Leitung, die insbesondere durch die Fotografen genutzt werden sollte, und einen kostenfreien,
passwortgeschützten WLan-Zugang verfügen.
Der Presseraum hat mindestens zehn (10) Arbeitsmöglichkeiten mit Stuhl und Tisch zu bieten und sollte
der Größe nach für mindestens 20 bis 30 Personen ausgelegt sein. Hinsichtlich der weiteren Ausstattung
(Boden, Beleuchtung, Wanddekoration) ist auf ein angemessenes Ambiente zu achten. Im Presseraum ist
den Medienvertretern eine ausreichende Anzahl an antialkoholischen Getränken sowie Snacks kostenlos
zur Verfügung zu stellen. Das Crew-Catering für Live-TV-Mitarbeiter ist gesondert zu organisieren. Im
Presseraum haben alle akkreditierten Medienvertreter und Fotografen Zugang.
5.2.4.2 Pressekonferenz & Interview5.2.4.2 Pressekonferenz & Interview5.2.4.2 Pressekonferenz & Interview5.2.4.2 Pressekonferenz & Interview----BereichBereichBereichBereich
Nach jedem BBL-Pflichtspiel findet spätestens 15 Minuten nach Spielende eine nicht-öffentliche
Pressekonferenz statt. Diese sollte vom hauptamtlichen PR-Manager des Heimvereins geleitet werden. Es
ist darauf zu achten, dass für eine mögliche Video-Aufzeichnung Tischmikrofone (oder aber
Handmikrofone) benutzt werden. Die Verwendung einer Pressewand im unmittelbaren Hintergrund der
Teilnehmer ist verpflichtend. Teilnehmer an der Pressekonferenz sind die Headcoaches der beteiligten
Vereine. Der Headcoach des Gastvereins gibt zunächst seinen Kommentar zum Spiel ab, gefolgt vom
Headcoach des Heimvereins. Anschließend stehen beide Headcoaches für Fragen der Medienvertreter
zur Verfügung, wobei zunächst mit der Befragung des Headcoaches des Gastvereins begonnen wird. Ist
abzusehen, dass keine weiteren Fragen an den Headcoach des Gastvereins gestellt werden, kann
dieser, auf entsprechenden Hinweis durch den Leiter der Pressekonferenz, die Pressekonferenz
verlassen.
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Der Headcoach des Gastvereins muss rechtzeitig vor der Pressekonferenz, spätestens aber zehn (10)
Minuten nach Spielende an der Mannschaftskabine von einem Vertreter des Heimvereins abgeholt und
zur Pressekonferenz begleitet werden. Im Falle einer Meisterschafts- oder Pokalentscheidung findet die
Pressekonferenz ca. 30-40 Minuten nach Spielende statt. Die BBL GmbH übernimmt bei diesen Spielen
die Hoheit über den zeitlichen Ablaufplan.
Wurde ein Headcoach während des Spiels disqualifiziert, nimmt an dessen Stelle der auf dem
Spielberichtsbogen eingetragene Assistenz-Trainer an der Pressekonferenz teil. Kann dieser aus
Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht an der Pressekonferenz teilnehmen, hat ein vom BBL-Verein
zu bestimmender Spieler an der Pressekonferenz teilzunehmen.
Die der BBL GmbH übermittelten Statements der beiden Trainer oder der Spieler von beiden
Mannschaften sind auch dem Gastverein zur Verfügung zu stellen.
Zeitgleich oder im Anschluss an die Pressekonferenz kann der BBL-Verein einen Medien-Talk für die Fans
durchführen, allerdings räumlich deutlich getrennt.
Nach dem Spielende muss mindestens ein Starting-Five-Spieler des Heimvereins und ggf. des
Gastvereins, sofern dies von den Medienvertretern angefragt wird, an einem vorab festzulegenden Ort
(dies kann auch der Presseraum sein) für Interviews mit den Medienvertretern mindestens zehn Minuten
zur Verfügung stehen.
5.2.4.3 Pressekonferenz „on demand“5.2.4.3 Pressekonferenz „on demand“5.2.4.3 Pressekonferenz „on demand“5.2.4.3 Pressekonferenz „on demand“
Die Pressekonferenz eines BBL-Pflichtspiels kann vom Heimverein auf Video aufgenommen werden. Das
Bewegtbildmaterial mit klar verständlichem Ton und ausreichender Beleuchtung ist auf die Plattform
Beko-BBL.TV einzustellen. Die Bereitstellung des Videos für die BBL-Bewegtbildplattform erfolgt „on
demand“ (nicht live) spätestens 14 Stunden nach dem tatsächlichen Spielbeginn. Zudem kann das
Bewegtbildmaterial für die Vereins-Homepage sowie für Partner-Homepages genutzt werden.
5.2.5 Produktion von Bewegtbildmaterial5.2.5 Produktion von Bewegtbildmaterial5.2.5 Produktion von Bewegtbildmaterial5.2.5 Produktion von Bewegtbildmaterial
5555.2..2..2..2.5555....1111 LiveLiveLiveLive----Streaming der Heimspiele auf digitalen PlattformenStreaming der Heimspiele auf digitalen PlattformenStreaming der Heimspiele auf digitalen PlattformenStreaming der Heimspiele auf digitalen Plattformen
Den Vereinen ist es gestattet, Spiele, die nicht live von SPORT1 übertragen werden live zu streamen. Der
Live-Stream muss für die Liga-Plattformen, insbesondere Beko-BBL.de bzw. Beko.BBL.TV, sowie
SPORT1.de zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus kann der Live-Stream ohne weitere
Absprachen auf der Vereins-Homepage eingebunden werden. Die Einbindung des Live-Streams auf
anderen Plattformen der Klubs bedarf der gesonderten Abstimmung mit der BBL GmbH. Für das
Streaming sind ausschließlich das CDN von SPORT1 (aktuell Akami) und die von dort benannten
Entrypoints zu verwenden. Die Vereine sind dafür verantwortlich, dass das Signal entsprechend der
Vorgaben des TV-Partners in das CDN eingespeist wird.
Die Produktion sollte mit mindestens vier Kameras, Kommentar, Grafiken und Bildregie erfolgen. Der
Kommentar darf nicht tendenziös-einseitig sein.
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5.2.5.2.5.2.5.2.5555....2222 LiveLiveLiveLive----Streaming der Auswärtsspiele auf digitalen PlattformenStreaming der Auswärtsspiele auf digitalen PlattformenStreaming der Auswärtsspiele auf digitalen PlattformenStreaming der Auswärtsspiele auf digitalen Plattformen
Ein Live-Streaming der Auswärtsspiele auf digitalen Plattformen ist unter Einhaltung der aktuellen Rechte-
Situation möglich. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des Heimvereins. Liegt diese vor, ist eine
Produktion wie in Punkt 5.2.5.1 (Die Produktion sollte mit mindestens vier Kameras, Kommentar,
Grafiken und Bildregie erfolgen. Der Kommentar darf nicht tendenziös-einseitig sein.) möglich.
Sofern der Heimverein einen Live-Stream produziert, darf dieser Stream nicht beeinträchtig werden. Um
dies zu gewährleisten, muss vom Übertragungs-Team des Gastvereins bei einem technischen
Dienstleister (z. B. Telekommunikations-Unternehmen) eine separate Upload-Leitung beantragt werden.
Die Kosten hierfür hat das Übertragungs-Team bzw. der Gastverein zu übernehmen. Alternativ ist auch
eine Satellitenlösung möglich – diese ist vom Übertragungs-Team des Gastvereins bereitzustellen.
Das Übertragungs-Team des Gastvereins kümmert sich, in einvernehmlicher Absprache mit dem
Heimverein, eigenverantwortlich um die Produktion. Dem Heimverein ist spätestens 72 Stunden vor dem
tatsächlichen Spielbeginn mitzuteilen, ob ein Live-Streaming eines Auswärtsspiels geplant ist.
5.2.5.2.5.2.5.2.5555....3333 NachverwertungNachverwertungNachverwertungNachverwertung
Die BBL-Vereine sind verpflichtet von jedem Pflicht-Heimspiel (Meisterschaft, Pokal) TV-taugliches
Bewegtbildmaterial für die Nachverwertung anzufertigen. Der Ausrichter des Beko BBL Champions Cup,
des Beko BBL ALLSTAR Day und des Beko BBL TOP FOUR muss das Bewegtbildmaterial ebenfalls
anfertigen und zur Verfügung stellen.
5.2.5.3.1 Bereitstellung eines Rough Cuts5.2.5.3.1 Bereitstellung eines Rough Cuts5.2.5.3.1 Bereitstellung eines Rough Cuts5.2.5.3.1 Bereitstellung eines Rough Cuts
Das Bewegtbildmaterial ist der BBL spätestens 14 Stunden nach dem tatsächlichen Spielbeginn in Form
eines Rough Cuts (Rohschnitt) für die eigene Weiterverarbeitung und zur Nutzung auf den Liga-
Plattformen, insbesondere Beko-BBL.de bzw. Beko.BBL.TV, und den mobilen BBL-Applikationen sowie zur
Weitergabe an einen fest zu benennenden Medienpartner zur Verfügung zu stellen. Näheres regelt im
Folgenden Absatz 5.2.5.3.5 (Upload).
Darüber hinaus können die BBL-Vereine sämtliches auf dem Server zur Verfügung stehendes
Bewegtbildmaterial von einer Dauer bis maximal 5 Minuten pro Beitrag für eigene Zwecke
(Ausstrahlung auf der eigenen Homepage) nutzen. Dabei ist, auf Anforderung durch die BBL GmbH, für
den Abspann ein Abbinder des BBL-TV-Partners zu verwenden. Die Weitergabe des Bewegtbildmaterials
vom Spiel selbst durch die BBL-Vereine an jeweils einen fest zu benennenden Medienpartner ist
individuell vorab mit der BBL GmbH vertraglich zu klären.
Der Rough Cut ist in einer Länge von mindestens fünf, maximal zehn Minuten anzufertigen. Der Rough
Cut enthält spielentscheidende Szenen und Akteure, spektakuläre Aktionen (z. B. Dunkings), Kurioses
und Zwischenbilder. Zu den Zwischenbildern, die mindestens 15 Sekunden lang sein sollten, zählen
beispielsweise Auszeiten, der Einlauf der Spieler, Shake Hands, die Trainer, die Bank, der Schwenk in
die Zuschauerränge, die Cheerleader oder „emotionale Momente“. Es ist darauf zu achten, dass der
Anteil der Spielsequenzen, die den Heimverein betreffen, maximal ca. 60 % der Gesamtlänge des
Rough Cuts einnimmt. Mindestens 30 % des Rough Cuts sollte auf Spielsequenzen des Gastvereins
entfallen. Etwa 10 % des Rough Cuts sollte aus Zwischenbildern bestehen.
Ferner stellen die BBL-Heimvereine den BBL-Gastvereinen den Rough Cut zur weiteren und eigenen
Nutzung zur Verfügung.
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Der Rough Cut beinhaltet unterschiedliche Kameraperspektiven (z. B. Totale, Close, Zoom, Schwenk).
5.2.5.3.2 Kamerapositionen5.2.5.3.2 Kamerapositionen5.2.5.3.2 Kamerapositionen5.2.5.3.2 Kamerapositionen
Die Führungskamera (KameraDie Führungskamera (KameraDie Führungskamera (KameraDie Führungskamera (Kamera 1)1)1)1) sollte sich auf Höhe der Mittellinie auf einem Stativ befinden und
erschütterungsfrei installiert werden. Die Positionierung ist idealerweise gegenüber den
Mannschaftsbänken in Höhe der Mittellinie vorzunehmen. Die Funktion der Führungskamera, die
permanent bedient werden muss, kann nicht von derjenigen Kamera, die für die Aufzeichnung der
Scouting-Daten verwendet wird (Videoportal), übernommen werden. Damit für eine „lebendige
Abbildung“ des Spielgeschehens gesorgt wird, sollten unterschiedliche Perspektiven ermöglicht werden.
Die FieldDie FieldDie FieldDie Field----Kamera (KameraKamera (KameraKamera (KameraKamera (Kamera 2)2)2)2) sollte sich idealerweise nah am Spielfeldrand an der Stirnseite
(Korbseite) befinden. Diese Kamera befindet sich ebenfalls auf einem Stativ, muss allerdings nicht
permanent von einem Kameramann bedient werden. In den Viertelpausen oder der Halbzeitpause kann
der Kamera-Standort im Rahmen der Vorgaben gewechselt werden. Beim Wechsel der Kameraposition
ist darauf zu achten, dass immer von derselben Seite aufgenommen wird.
Anstelle der Field-Kamera kann auch eine statische Überkorb-Kamera eingesetzt werden. Bei der
Anbringung einer Überkorb-Kamera (entweder hinter dem Korbbrett oder auf der 24-Sekunden-Anlage)
ist zwingend darauf zu achten, dass diese sicher befestigt ist und die Spieler sowie das Spielgeschehen
nicht beeinträchtigt. Die Abnahme einer Überkorb-Kamera erfolgt vor Spielbeginn durch den
Kommissar.
Von allen Kamerapositionen muss zu jeder Zeit eine freie Sicht auf das gesamte Spielfeld gewährleistet
sein, die auch nicht durch z. B. stehende, Fahnen schwenkende Fans oder durch Anschreibertische, VIP-
Bestuhlung oder Werbebanden beeinträchtigt werden darf.
Bei einer Live-Übertragung durch den TV-Rechte-Inhaber ist spätestens 2,5 Stunden vor Spielbeginn mit
dem Aufnahmeleiter oder einer Vertretungsperson des TV-Rechte-Inhabers abzustimmen, wo die Kamera
für die Aufnahmen des Rough Cuts zu stehen hat. In Absprache mit dem TV-Rechte-Inhaber kann 48
Stunden vor dem tatsächlichen Spielbeginn geklärt werden, dass der Rough Cut vom TV-Rechte-Inhaber
angefertigt und zur Verfügung gestellt wird. Die Kamerapositionen des TV-Rechte-Inhabers bei Live-
Übertragungen sind im TV-Pflichtenheft geregelt.
5.2.5.3.3 Kurz5.2.5.3.3 Kurz5.2.5.3.3 Kurz5.2.5.3.3 Kurz----InterviewsInterviewsInterviewsInterviews
Zusätzlich zum Rough Cut sind zwei ungeschnittene Kurz-Interviews mit je einem Spieler sowohl des
Heim- als auch des Gastvereins anzufertigen. Bei der Auswahl der Spieler ist darauf zu achten, dass
diese für das zuvor ausgetragene Pflichtspiel eine herausragende Relevanz hatten (Matchwinner,
Topscorer, etc.).
Die Interviews nach Spielende beinhalten maximal drei Fragen pro Spieler und sind entweder vor der
BBL-TV-Wand (sofern der BBL-Verein über eine solche verfügt) oder vor der eigenen Pressewand nach
Möglichkeit auf dem Spielfeld oder in Spielfeldnähe durchzuführen. Dabei ist auf eine gute
Ausleuchtung zu achten. Sollten die Lichtverhältnisse eine TV-taugliche Aufnahme nicht ermöglichen, ist
eine zusätzliche Kameraleuchte/Leuchtquelle zu verwenden. Der Interviewer ist nicht zu sehen, die
Fragen müssen jedoch laut und deutlich hörbar sein.
Beim Kameraausschnitt ist darauf zu achten, dass die eigene Pressewand bzw. die BBL-TV-Wand gut
und der zu Interviewende maximal bis zur Hüfte zu sehen sind. In Ausnahmefällen und wenn dies zur
dichten Atmosphäre und zur Nähe zum Spielgeschehen beiträgt, kann das Interview auch ohne
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Pressewand durchgeführt werden. Der zu interviewende Spieler hat Spiel- oder Trainingsbekleidung zu
tragen. Es ist des Weiteren darauf zu achten, dass bei der Spielbekleidung das BBL-Logo und der
jeweilige Trikotsponsor gut zu sehen sind. Die Interviews sind vorzugsweise auf Deutsch zu führen.
Interviews mit ausländischen Spielern sind in Englisch zu führen – auf eine Übersetzung kann verzichtet
werden.
5.2.5.3.4 Aufnahme5.2.5.3.4 Aufnahme5.2.5.3.4 Aufnahme5.2.5.3.4 Aufnahme----QualitätQualitätQualitätQualität
Die Produktion des Bewegtbildmaterials erfolgt im Format 16:9 (25 Bilder pro Sekunde) durch
mindestens zwei Kameras (Führung / Field). Diese verfügen mindestens über SD-Qualität (Standard
Definition, 1024 x 576 Pixel). Aufgrund der rasch fortschreitenden Entwicklung auf diesem Gebiet ist
die Produktion in Full-HD-Qualität (High Definition, 1920 x 1080 Pixel) wünschenswert.
5.2.5.3.5 Upload5.2.5.3.5 Upload5.2.5.3.5 Upload5.2.5.3.5 Upload
Der Rough Cut ist in SD-Qualität und als mpeg2-Datei oder mpeg4-Datei auf dem BBL-Server zu
hinterlegen (technische Details regelt eine separate Richtlinie). Um einen reibungslosen, störungsfreien
und schnellen Upload des Rough Cuts sicherzustellen, ist mindestens eine Bitrate zwischen 8 und 12
Mbit/Sekunde vonnöten. Der Upload ist im Rahmen der Vorgaben durch den BBL-Verein oder einen
externen Dienstleister sicherzustellen.
Die Verantwortung für den Upload und somit für die Bereitstellung des Rough Cuts obliegt dem BBL-
Verein. Dieser teilt der BBL GmbH bis spätestens 30. September eines Jahres den Ansprechpartner für
diesen Bereich mit.
Im Falle von Störungen oder technischen Problemen, die eine Spielaufzeichnung oder einen Upload im
Rahmen der zeitlichen Vorgabe nicht möglich machen, ist unverzüglich eine Mail auf der
Austauschplattform Beko-BBL.TV im Feld „Hinweise“ mit der Angabe des Grundes/der Gründe zu
hinterlassen. Darüber hinaus sind der BBL-Gastverein, der externe Dienstleister des BBL-Gastvereins
(sofern vorhanden) und Sven Simon zu informieren. Letzterer ist Ansprechpartner auf Seiten der BBL
GmbH (Simon@Beko-BBL.de oder 0221/9817755); bei technischen Problemen ist zudem André
Pankratz (andre@webwarelab.com) zu kontaktieren. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Bereitstellung
des Bewegtbildmaterials – sofern das Spiel aufgezeichnet wurde – zu einem späteren, dann in
Absprache mit dem Verantwortlichen der BBL GmbH definierten Zeitpunkt erfolgt.
5.2.5.4 BBL5.2.5.4 BBL5.2.5.4 BBL5.2.5.4 BBL----BewegtbildplattformBewegtbildplattformBewegtbildplattformBewegtbildplattform
Es ist verpflichtend, dass sämtliche von den BBL-Vereinen erstellten Videos mit Spielbildern (Highlight-
Videos) zunächst auf die BBL-Bewegtbildplattform, zumindest aber gleichzeitig zu den Vereins-
Homepages eingestellt werden. Es ist wünschenswert, dass auf den Vereins-Homepages der von der
Liga zur Verfügung gestellte Player zur Abbildung der Bewegtbilder verwendet wird. Bezüglich der
Vermarktung gilt ein gesonderter Beschluss der Ligavereine.
5.2.5.2.5.2.5.2.6666 Bildmaterial, FotoserviceBildmaterial, FotoserviceBildmaterial, FotoserviceBildmaterial, Fotoservice
Die BBL-Vereine sind verpflichtet, von jedem Heimspiel mindestens zehn Spielbilder, davon mindestens
sechs im Querformat, in die BBL-Bilddatenbank, die sich in einem passwortgeschützten Bereich auf der
BBL-Homepage befindet, einzustellen. Die detaillierte Funktionsweise der BBL-Bilddatenbank und die
Handhabung werden in einer separaten Handreichung zur Verfügung gestellt.
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Die Motive sollten so gewählt sein, dass sich aus Qualitätsgründen maximal 20 – 30 % des Bildes
abschneiden lassen. Die erste Bereitstellung (fünf Spielbilder im Querformat, davon zwei, bei dem
Spieler des Gastvereins in Aktion zu sehen sind) erfolgt in der Halbzeitpause eines Spiels. Die restlichen
fünf Bilder sind spätestens fünf Stunden nach dem tatsächlichen Spielbeginns in die Bilddatenbank
einzustellen.
Die Auflösung der Bilder beträgt mind. 300 dpi. Die Bilder sollen Action und Emotionen transportieren
sowie darüber hinaus möglichst die Trikotsponsoren abbilden. Die Motive sollten Sprungwürfe,
Dunkings, Zweikämpfe (mit und ohne Ball), Reaktionen von Spielern, Trainern und Fans abbilden. Es ist
darauf zu achten, dass immer das Gesicht der aktiven Person zu sehen ist. Der „Spieler des Matches“
sollte ebenfalls abgelichtet sein. Bei Einzelaktionen von Spielern (Ganz- oder Halbkörper) sollte darauf
geachtet werden, dass der Ball stets zu sehen ist. Die Bildauswahl hat in einem ausgewogenen
Verhältnis zu erfolgen, d. h., es müssen unterschiedliche Spieler in unterschiedlichen Szenen
bereitgestellt werden. Zudem müssen auf 40 % der Bilder Spieler des Gastvereins in Aktion zu sehen
sein.
Die BBL-Vereine sind zudem verpflichtet, bis spätestens zehn Werktage vor dem ersten Saisonspiel von
jedem Spieler ein Porträtfoto anzufertigen und dieses ebenfalls in der BBL-Bilddatenbank zu hinterlegen.
Die Porträtfotos sind vor weißem Hintergrund mit einem einheitlichen Spielhemd anzufertigen. Dabei ist
darauf zu achten, dass das Beko BBL-Logo auf dem Spielhemd zu sehen ist. Die Auflösung der Bilder
beträgt 750x1000 Pixel (Hochformat). Diese o.a. Verpflichtung gilt auch für sämtliche
Nachverpflichtungen, die später getätigt werden. Hierfür gilt eine Frist von höchstens drei Werktagen
nach Ankunft des Spielers beim BBL-Verein.
Mit dem Hochladen sämtlichen Bildmaterials im Sinne dieses Punktes in die BBL-Bilddatenbank erklärt
der BBL-Verein konkludent die Übertragung der kostenfreien Nutzungsrechte für die BBL-Homepage, die
Programmhefte zum Beko BBL ALLSTAR Day, zum Beko BBL TOP FOUR, zum Beko BBL Champions Cup
sowie sämtlicher Social-Media-Kanäle und Mobile-Applikationen der BBL. Des Weiteren kann das in der
BBL-Bilddatenbank hinterlegte Bildmaterial von der BBL GmbH oder von Partnern der BBL für weitere
Online-Zwecke (insbesondere Manager-Spiel, Fantasy-Game, Tipp-Spiel, Mobile-Applikationen, Social-
Media-Kanäle) kostenfrei genutzt werden. Dies bezieht sich auf sämtliche Porträtfotos und auf die
Verwendung von maximal 30 Action-Bildern pro Verein und pro Saison. Die BBL-Vereine können die
Bilder ausschließlich für die Verwendung auf der eigenen Homepage und in den Spieltags-
Programmheften nutzen.
Maximal zwei Kameras (Remote) dürfen pro Korb hinter den Spielbrettern über dem Rechteck oberhalb
des Rings angebracht werden. Die Anbringung der Kameras erfolgt idealerweise mit Magic Arms. Die
Befestigungs-Konstruktion ist durch den Kommissar genehmigen zu lassen. Die Verwendung von Blitzlicht
für diese hinter den Körben angebrachten Kameras ist untersagt.
5.2.5.2.5.2.5.2.7777 LivLivLivLiveeee----Portal BBLPortal BBLPortal BBLPortal BBL----HomepageHomepageHomepageHomepage
Jeder Heimverein ist verpflichtet, mindestens 45 Minuten vor Spielbeginn das neue Spiel anzulegen.
Dabei sind Leitung und die Kader der beiden Teams online unter http://live.Beko-BBL.de zu überprüfen.
Bei technischen Problemen sind Stefan Schultz (Schultz@Beko-BBL.de, 0179 / 706 20 03) oder Michael
Grewelding (MGrewelding@Beko-BBL.de, 0170 / 2 99 83 27) umgehend zu informieren.
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5.2.5.2.5.2.5.2.8888 Technische Anforderungen für TVTechnische Anforderungen für TVTechnische Anforderungen für TVTechnische Anforderungen für TV
Um eine störungsfreie Fernsehübertragung sicherzustellen, ist eine dauerhafte separate A-DSL-Leitung
zwingend vorgeschrieben. Näheres regelt das TV-Pflichtenheft. Die Leitung ist, wenn keine Fernseh-
Übertragung stattfindet, den Fotografen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Halle hat zudem über
einen kostenfreien, stabilen und störungsfreien WLan-Zugang zu verfügen.
5.2.5.2.5.2.5.2.8888.1 Einsatz der BBL TV.1 Einsatz der BBL TV.1 Einsatz der BBL TV.1 Einsatz der BBL TV----WandWandWandWand
Bei TV-Live-Spielen ist die BBL-TV-Wand mindestens bei einem Interview zu verwenden. Die Bereitstellung
der BBL-TV-Wand für die Interviews erfolgt in Absprache zwischen dem hauptamtlichen PR-Manager und
der vor Ort tätigen Produktionsfirma. Die Verantwortung für die Bereitstellung und die Verwendung der
BBL-TV-Wand obliegt dem Heimverein.
5.2.5.2.5.2.5.2.8888.2 Einsatz der BBL TV.2 Einsatz der BBL TV.2 Einsatz der BBL TV.2 Einsatz der BBL TV----Wand (Nachverwertung übrige TVWand (Nachverwertung übrige TVWand (Nachverwertung übrige TVWand (Nachverwertung übrige TV----Sender)Sender)Sender)Sender)
Die BBL-TV-Wand ist den Rechte-Nachverwertern für Interviews von Seiten des Heimvereins zur
Verfügung zu stellen. Die Interviews für die Vor- oder Nachberichterstattung sollten vor der BBL-TV-Wand
stattfinden.
5.2.5.2.5.2.5.2.9999 Pflichten des PRPflichten des PRPflichten des PRPflichten des PR----ManagersManagersManagersManagers
5.2.5.2.5.2.5.2.9999.1 Liga.1 Liga.1 Liga.1 Liga----Bezeichnung und SchreibweBezeichnung und SchreibweBezeichnung und SchreibweBezeichnung und Schreibweiseiseiseise
Bei der Verwendung des Liga-Namens ist bei jeder Veröffentlichung in Form einer Pressemitteilung, eines
Newsletters, von Vor- und Nachberichten, von selbst geschriebenen Artikeln auf der eigenen oder auf
einer Partner-Homepage auf die richtige Schreibweise (Beko Basketball Bundesliga oder Beko BBL) zu
achten. Dies gilt auch für Veröffentlichungen im kompletten Social-Media-Bereich. Kopplungen erfolgen
lediglich zwischen den letzten beiden Wörtern eines zusammengesetzten Begriffs (z.B. Beko BBL-Playoffs
oder Beko Basketball Bundesliga-Spielplan).
5.2.5.2.5.2.5.2.9999.2 Vor.2 Vor.2 Vor.2 Vor---- und Nachberichteund Nachberichteund Nachberichteund Nachberichte
Die PR-Manager der Vereine sind verpflichtet, zu jedem Pflichtspiel einen Vor- und einen Nachbericht
anzufertigen. Der Versand der Vor- und Nachberichte richtet sich nach den offiziell angesetzten
Spielterminen und erfolgt in einem Zeitrahmen, der es erlaubt, dass die Medien diese Informationen für
ihre Vor- bzw. Nachberichterstattung nutzen können. Bei der Verwendung des Liga-Namens ist auf die
richtige Schreibweise (Beko Basketball Bundesliga oder Beko BBL) zu achten. Kopplungen (z.B. Beko
BBL-Playoffs) erfolgen nur nach dem Wort BBL.
5.2.5.2.5.2.5.2.9999....3 Zuschauerzahlen3 Zuschauerzahlen3 Zuschauerzahlen3 Zuschauerzahlen
Spätestens Mitte des dritten Viertels eines jeden Pflichtspiels (Meisterschaft, Pokal) ist die offizielle
Zuschauerzahl der betreffenden Begegnung in die vorgegebene Maske im Backend der Beko BBL-
Homepage einzutragen.
5.2.5.2.5.2.5.2.9999....4 Stimmen zum Spiel4 Stimmen zum Spiel4 Stimmen zum Spiel4 Stimmen zum Spiel
Der Heimverein stellt dem Gastverein die Stimmen der Trainer oder Spieler beider Mannschaften
unmittelbar nach Niederschrift per Mail zur Verfügung. Darüber hinaus sind die Stimmen spätestens 45
Minuten nach Beendigung der Begegnung in die vorgegebene Maske im Backend der Beko BBL-
Homepage einzutragen.
| 23
5.2.5.2.5.2.5.2.9999....5555 PressecliPressecliPressecliPresseclipppppingpingpingping
Die PR-Manager der Vereine sind verpflichtet, ein Presseclipping mit sämtlichen relevanten Basketball-
Artikeln über den jeweiligen Verein aus den regionalen und überregionalen Tageszeitungen in Form
eines PDF-Dokuments zu erstellen und dieses unter der Angabe des Mediums (z.B. Kölner Stadtanzeiger)
und des Erscheinungs-Datums an Presseclipping@Beko-BBL.de zu schicken. Die Bereitstellung kann auch
in Form der Zusendung eines Links zur Homepage der Tageszeitung erfolgen. Vor- und Nachberichte
sind genau wie Hintergrund-Berichte, Interviews oder „Soft News“ (Buntes) von Relevanz. Die
Bereitstellung der relevanten Artikel aus dem Print- und Online-Bereich erfolgt an den Werktagen bis
spätestens 14.00 Uhr. Die Bereitstellung der relevanten Artikel vom Wochenende (Samstag, Sonntag –
sofern es eine Sonntagszeitung vor Ort gibt) erfolgt am ersten Werktag der neuen Woche bis spätestens
14.00 Uhr. Ein Presseclipping ist unabhängig von den vorstehenden Angaben mindestens alle fünf
Werktage zu schicken.
5.3 VIP5.3 VIP5.3 VIP5.3 VIP----BereichBereichBereichBereich
5.3.1 Ziele u5.3.1 Ziele u5.3.1 Ziele u5.3.1 Ziele und Zwecknd Zwecknd Zwecknd Zweck
Ein VIP-Bereich dient der gehobenen Verpflegung und dem angenehmen Aufenthalt von Vertretern
sponsernder Unternehmen (bzw. deren Gästen) der BBL-Vereine und der BBL sowie für Personen, die
allgemein die Interessen der BBL fördern können. Es steht den BBL-Vereinen frei, bei einem
ausreichenden Platzangebot weitere VIP-Karten zu verkaufen.
5.3.2 Größe und Ausstattung5.3.2 Größe und Ausstattung5.3.2 Größe und Ausstattung5.3.2 Größe und Ausstattung
Der VIP-Bereich eines BBL-Vereins ist mindestens 80 m² groß. Er kann stationär oder temporär innerhalb
der Spielhalle oder als externe Örtlichkeit (z.B. VIP-Zelt) außerhalb der Halle angelegt sein. Die
Ausstattung – Bodenbelag, Wanddekoration, Beleuchtung, einheitliche Materialien bei Tischen und
Stühlen – muss unabhängig von den örtlichen Gegebenheiten widerspiegeln, dass es sich hier um einen
exklusiven Aufenthaltsort der Halle handelt. Das Verhältnis von Sitz-(Tische/Stühle) zu Stehplätzen
(Bistrotische) beträgt mindestens 70:30.
5.3.35.3.35.3.35.3.3 Gastronomisches AngebotGastronomisches AngebotGastronomisches AngebotGastronomisches Angebot
Das gastronomische Angebot des VIP-Bereichs eines BBL-Vereins umfasst alkoholische – Wein
(weiß/rot), Bier, Sekt – und nichtalkoholische Getränke – Wasser (inkl. stillem Wasser), Fruchtsäfte,
Limonaden, etc. – sowie ein Salatbüfett und mindestens ein warmes Gericht mit Beilage. Die Speisen
können insgesamt als Büfett arrangiert sein. Bei den Getränken hat der gastgebende BBL-Verein die
Wahl zwischen Bedienungsservice an den Tischen oder Selbstbedienung.
5.3.45.3.45.3.45.3.4 Service / ÖffnungszeService / ÖffnungszeService / ÖffnungszeService / Öffnungszeiiiitentententen
Der VIP-Bereich muss über ausreichend Personal verfügen hinsichtlich der Eingangskontrolle als auch des
Services an den Tischen bzw. am Büfett. Der VIP-Bereich öffnet mindestens eine Stunde vor Spielbeginn
und steht den VIP-Gästen auch während der Halbzeitpausen und bis eine Stunde nach Spielende zur
Verfügung.
5.3.5.3.5.3.5.3.5555 ZugangsberechtigungZugangsberechtigungZugangsberechtigungZugangsberechtigung
Der gastgebende BBL-Verein besitzt die Hoheit über die Zugangsberechtigung zu seinem VIP-Bereich.
Der Gastverein kann bis vier Tage vor dem jeweiligen Spiel bis zu drei (3) VIP Karten (zusätzlich zu den
drei kostenfreien VIP-Karten gemäß 5.1.3), gegen Kostenerstattung bestellen.

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Beko BBL-Standards 2013/2014

  • 1. | 14 4.4.4.4.7777.3 Musik.3 Musik.3 Musik.3 Musik---- und Videoeinspielungenund Videoeinspielungenund Videoeinspielungenund Videoeinspielungen Grundsätzlich gilt, dass alle Handlungsweisen im Geist sportlicher Haltung und des Fair Play zu erfolgen haben. Musikeinspielungen dürfen nicht dazu benutzt werden, den Gegner herabzusetzen, ihn lächerlich zu machen, zu irritieren oder zu verunsichern. Während des laufenden Spiels soll mit Musikeinspielungen so sparsam wie möglich umgegangen werden - um zu dokumentieren, dass das sportliche Geschehen auf dem Spielfeld eindeutig im Vordergrund steht. Befindet sich das Spiel der angreifenden Mannschaft im Vorfeld, so sind Musikeinspielungen in jedem Fall unzulässig. Ebenso, wenn der den Freiwurf ausführende Schiedsrichter die begrenzte Zone betritt. Einspielungen über die offizielle Lautsprecheranlage sind zulässig vor dem Spiel, in den Pausen vor Beginn der zweiten und vierten Spielviertels, während der Halbzeitpause, in der Pause vor Beginn einer Verlängerungen und während offizieller Auszeiten. Musikinstrumente (z.B. Trommeln) dürfen während eines Spiels gespielt werden. Davon ausgenommen sind Vuvuzelas oder vergleichbare Gerätschaften ähnlicher Wirkung. Die Musikinstrumente sind erlaubt an den Seiten hinter den Endlinien (nicht jedoch im unmittelbar an den Mannschaftsbankbereich anschließenden Bereich der gegnerischen Mannschaft) und auf der Seite, die gegenüber dem Anschreibertisch und den Mannschaftsbankbereichen liegt. Megaphone dürfen von Zuschauern oder Offiziellen nicht dazu benutzt werden, um die Gastmannschaft, die Schiedsrichter und den Kommissar zu beleidigen. Neben Werbeeinspielungen in den dafür zulässigen Zeiträumen (siehe Werbe- und Marketingrichtlinien) dürfen auf Videowänden auch Spielszenen in Echtzeit gezeigt werden. Ausgenommen davon sind der Zeitraum von Auszeiten, das Einspielen von Zeitlupen und das Abspielen von Schiedsrichterentscheidungen. Bei Unstimmigkeiten entscheiden der Kommissar und/oder der erste Schiedsrichter und informieren die Spielleitung. 4.4.4.4.8888 BodenwischerBodenwischerBodenwischerBodenwischer Hinter den beiden Endlinien des Spielfeldes ist je mindestens eine Person mit einem Wischgerät vorzuhalten, die im Bedarfsfall das Spielfeld trocknen bzw. reinigen kann. 5.5.5.5. Eintrittskarten, Medien, VIPEintrittskarten, Medien, VIPEintrittskarten, Medien, VIPEintrittskarten, Medien, VIP----BereichBereichBereichBereich 5.1 Eintrittskarten5.1 Eintrittskarten5.1 Eintrittskarten5.1 Eintrittskarten 5.1.1 Freikarten5.1.1 Freikarten5.1.1 Freikarten5.1.1 Freikarten Für Funktionsträger des DBB und der BBL GmbH werden vom Heimverein und Spieltag jeweils fünf (5) Freikarten zur Verfügung gestellt. Das Kartenkontingent wird von der BBL GmbH verwaltet und zugewiesen. Bestellungen für diese Freikarten müssen spätestens 72 Stunden vor Spielbeginn schriftlich bei der BBL GmbH eingehen.
  • 2. | 15 5.1.2 VIP5.1.2 VIP5.1.2 VIP5.1.2 VIP----KartenKartenKartenKarten Präsidiumsmitglieder des DBB sowie Präsidium und Geschäftsführung der BBL GmbH haben Anspruch auf jeweils insgesamt vier (4) kostenfreie VIP-Karten pro Spiel, pro Person jedoch maximal zwei (2) VIP- Karten. Die Karten sind personengebunden. Bestellungen für VIP-Karten müssen spätestens 72 Stunden vor Spielbeginn bei der BBL GmbH per Fax oder E-Mail eingehen. 5.1.3 Karten für5.1.3 Karten für5.1.3 Karten für5.1.3 Karten für GastGastGastGastvereinevereinevereinevereine Den Gastvereinen sind 20 Sitzplatzkarten, hiervon drei (3) Karten der besten Kategorie mit VIP- Berechtigung, kostenlos zur Verfügung zu stellen. Diese Karten hinterlegt der Heimverein gemäß einer Reservierungsliste des Gastvereins an der Tageskasse oder sendet sie auf Aufforderung dem Gastverein bis zu sieben (7) Tage vor dem Spiel zu. Zu Pflichtspielen sind dem Gastverein vom Heimverein 300 Zuschauerplätze zur Verfügung zu stellen, wobei diese Plätze als zusammenhängende Plätze (je mindestens acht aneinander grenzende Plätze) und in einem Block oder direkt benachbarten Blöcken bereitzustellen sind. Zusätzlich sind dem Gastverein zwei Rollstuhlfahrerplätze zur Verfügung zu stellen, sofern diese vier Wochen vor dem Spiel angemeldet worden sind. Der Gastverein muss dem Heimverein spätestens vier Wochen vorher eine valide Prognosebestellung schriftlich zukommen lassen. Spätestens zwei Wochen vorher erfolgt dann die finale Bestellung der Karten durch den Gastverein, die nur max. 25% von der Prognosebestellung abweichen darf. Die gesamte Abwicklung von Bestell- und Bezahlvorgang erfolgt ausschließlich durch die beteiligten BBL- Vereine. Bei den Playoff-Spielen PO 1 bis PO3 reduziert sich die Frist auf spätestens 48 Stunden vor Spielbeginn, bei den Spielen PO4 und PO5 auf spätestens 24 Stunden vor Spielbeginn. 5.2 Medie5.2 Medie5.2 Medie5.2 Medien und Pressen und Pressen und Pressen und Presse 5.2.1 Medienrichtlinien5.2.1 Medienrichtlinien5.2.1 Medienrichtlinien5.2.1 Medienrichtlinien Um einen Überblick über das Aufkommen an Medienvertretern zu erhalten, sind diese verpflichtet, spätestens 24 Stunden vor Beginn eines Pflichtspiels Akkreditierungsanfragen an die BBL-Vereine zu richten. Am Spieltag selbst haben nur akkreditierte Medienvertreter Zutritt zur Halle. Der Heimverein entscheidet, inwieweit er Dauerakkreditierungen und Parkscheine vergibt. Es ist darauf zu achten, dass den Medienvertretern ausreichend Parkplätze zur Verfügung gestellt werden. Auf Anfrage ist für die Gastpresse eine Arbeitsplatzreservierung vorzunehmen. 5.2.5.2.5.2.5.2.2222 MedienMedienMedienMedien----TrainingTrainingTrainingTraining Es ist wünschenswert, wenn der BBL-Verein einmal pro Woche, idealerweise zwei Tage vor dem offiziellen Spieltermin, ein Medien-Training anbietet. Während dieses Trainings besteht für die Medienvertreter die Möglichkeit, Bewegtbilder zu produzieren und/oder Interviews mit den Spielern, dem Trainer oder anderen Verantwortlichen des BBL-Vereins zu führen. Das Medien-Training dauert maximal 15 Minuten, danach kann der BBL-Verein die Medienvertreter vom Training ausschließen. 5.2.3 Presseplätze5.2.3 Presseplätze5.2.3 Presseplätze5.2.3 Presseplätze Zu jedem Pflichtspiel eines BBL-Vereins müssen für Medienvertreter (Print, Hörfunk, Online, Neue Medien/Mobile Dienste und/oder Datenerfassung) mindestens zehn (10) Tischarbeitsplätze mit Stromanschluss zur Verfügung stehen. In besonderen Fällen (z. B. Viertelfinale, Halbfinale oder Finale um die Deutsche Meisterschaft, Qualifikationsrunde im Pokal-Wettbewerb) ist die Anzahl den
  • 3. | 16 Gegebenheiten anzupassen. Bei der Akkreditierung soll der Medienvertreter mitteilen, ob er eine DSL- Leitung am Platz benötigt. Ist dies der Fall, sind die Medienvertreter verpflichtet, die Leitungen bei einem Telekommunikations-Unternehmen selbst zu beantragen und die Kosten für die Nutzung zu übernehmen. Live-TV-Berichterstattungs-Plätze fallen nicht unter die o. a. Presseplätze und sind gesondert auszuweisen. Die Presseplätze sind unmittelbar am Spielfeldrand, mindestens jedoch im Unterring einzurichten. Sie müssen einen optimalen Blick auf das Spielfeld ermöglichen und sind von den Zuschauerplätzen zu trennen. Ist das aus baulichen Gegebenheiten nicht möglich, erfolgt eine sichtbare Trennung von den Zuschauerplätzen. Der Heimverein stellt den Medienvertretern einen kostenfreien, passwortgeschützten WLan-Zugang zur Verfügung. Bei einem größeren Medienaufkommen ist dafür Sorge zu tragen, dass das WLan reibungslos und störungsfrei funktioniert. Gegebenenfalls sind mehrere WLan-Zugänge bereitzustellen. Sollte die Zahl der Akkreditierungsanfragen die Zahl der vorhandenen Presseplätze übersteigen, ist eine Priorisierung nach Relevanz (insbesondere hinsichtlich Auflage und Reichweite des Mediums) vorzunehmen. Dem Heimverein bleibt es vorbehalten, Akkreditierungsanfragen abzulehnen. Der Heimverein hat dafür Sorge zu tragen, dass die akkreditierten Medienvertreter sich in ihrer Arbeit nicht gegenseitig behindern oder stören (z. B. Sichtbehinderung). Das gilt im Besonderen für die Fotografen, die an zu benennenden Plätzen am Spielfeldrand ihre Arbeit verrichten. 5.2.4 Presseraum und5.2.4 Presseraum und5.2.4 Presseraum und5.2.4 Presseraum und ----konferenzkonferenzkonferenzkonferenz 5.2.4.1 Zweck und Ausstattung des Presseraums5.2.4.1 Zweck und Ausstattung des Presseraums5.2.4.1 Zweck und Ausstattung des Presseraums5.2.4.1 Zweck und Ausstattung des Presseraums Den Medienvertretern von Print, Hörfunk, Fernsehen, Online und Neuen Medien steht ein separater Presseraum zur Verfügung. Er muss über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügen, die eine ordnungsgemäße Arbeit der Medienvertreter ermöglichen. Insbesondere muss der Presseraum über eine DSL-Leitung, die insbesondere durch die Fotografen genutzt werden sollte, und einen kostenfreien, passwortgeschützten WLan-Zugang verfügen. Der Presseraum hat mindestens zehn (10) Arbeitsmöglichkeiten mit Stuhl und Tisch zu bieten und sollte der Größe nach für mindestens 20 bis 30 Personen ausgelegt sein. Hinsichtlich der weiteren Ausstattung (Boden, Beleuchtung, Wanddekoration) ist auf ein angemessenes Ambiente zu achten. Im Presseraum ist den Medienvertretern eine ausreichende Anzahl an antialkoholischen Getränken sowie Snacks kostenlos zur Verfügung zu stellen. Das Crew-Catering für Live-TV-Mitarbeiter ist gesondert zu organisieren. Im Presseraum haben alle akkreditierten Medienvertreter und Fotografen Zugang. 5.2.4.2 Pressekonferenz & Interview5.2.4.2 Pressekonferenz & Interview5.2.4.2 Pressekonferenz & Interview5.2.4.2 Pressekonferenz & Interview----BereichBereichBereichBereich Nach jedem BBL-Pflichtspiel findet spätestens 15 Minuten nach Spielende eine nicht-öffentliche Pressekonferenz statt. Diese sollte vom hauptamtlichen PR-Manager des Heimvereins geleitet werden. Es ist darauf zu achten, dass für eine mögliche Video-Aufzeichnung Tischmikrofone (oder aber Handmikrofone) benutzt werden. Die Verwendung einer Pressewand im unmittelbaren Hintergrund der Teilnehmer ist verpflichtend. Teilnehmer an der Pressekonferenz sind die Headcoaches der beteiligten Vereine. Der Headcoach des Gastvereins gibt zunächst seinen Kommentar zum Spiel ab, gefolgt vom Headcoach des Heimvereins. Anschließend stehen beide Headcoaches für Fragen der Medienvertreter zur Verfügung, wobei zunächst mit der Befragung des Headcoaches des Gastvereins begonnen wird. Ist abzusehen, dass keine weiteren Fragen an den Headcoach des Gastvereins gestellt werden, kann dieser, auf entsprechenden Hinweis durch den Leiter der Pressekonferenz, die Pressekonferenz verlassen.
  • 4. | 17 Der Headcoach des Gastvereins muss rechtzeitig vor der Pressekonferenz, spätestens aber zehn (10) Minuten nach Spielende an der Mannschaftskabine von einem Vertreter des Heimvereins abgeholt und zur Pressekonferenz begleitet werden. Im Falle einer Meisterschafts- oder Pokalentscheidung findet die Pressekonferenz ca. 30-40 Minuten nach Spielende statt. Die BBL GmbH übernimmt bei diesen Spielen die Hoheit über den zeitlichen Ablaufplan. Wurde ein Headcoach während des Spiels disqualifiziert, nimmt an dessen Stelle der auf dem Spielberichtsbogen eingetragene Assistenz-Trainer an der Pressekonferenz teil. Kann dieser aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht an der Pressekonferenz teilnehmen, hat ein vom BBL-Verein zu bestimmender Spieler an der Pressekonferenz teilzunehmen. Die der BBL GmbH übermittelten Statements der beiden Trainer oder der Spieler von beiden Mannschaften sind auch dem Gastverein zur Verfügung zu stellen. Zeitgleich oder im Anschluss an die Pressekonferenz kann der BBL-Verein einen Medien-Talk für die Fans durchführen, allerdings räumlich deutlich getrennt. Nach dem Spielende muss mindestens ein Starting-Five-Spieler des Heimvereins und ggf. des Gastvereins, sofern dies von den Medienvertretern angefragt wird, an einem vorab festzulegenden Ort (dies kann auch der Presseraum sein) für Interviews mit den Medienvertretern mindestens zehn Minuten zur Verfügung stehen. 5.2.4.3 Pressekonferenz „on demand“5.2.4.3 Pressekonferenz „on demand“5.2.4.3 Pressekonferenz „on demand“5.2.4.3 Pressekonferenz „on demand“ Die Pressekonferenz eines BBL-Pflichtspiels kann vom Heimverein auf Video aufgenommen werden. Das Bewegtbildmaterial mit klar verständlichem Ton und ausreichender Beleuchtung ist auf die Plattform Beko-BBL.TV einzustellen. Die Bereitstellung des Videos für die BBL-Bewegtbildplattform erfolgt „on demand“ (nicht live) spätestens 14 Stunden nach dem tatsächlichen Spielbeginn. Zudem kann das Bewegtbildmaterial für die Vereins-Homepage sowie für Partner-Homepages genutzt werden. 5.2.5 Produktion von Bewegtbildmaterial5.2.5 Produktion von Bewegtbildmaterial5.2.5 Produktion von Bewegtbildmaterial5.2.5 Produktion von Bewegtbildmaterial 5555.2..2..2..2.5555....1111 LiveLiveLiveLive----Streaming der Heimspiele auf digitalen PlattformenStreaming der Heimspiele auf digitalen PlattformenStreaming der Heimspiele auf digitalen PlattformenStreaming der Heimspiele auf digitalen Plattformen Den Vereinen ist es gestattet, Spiele, die nicht live von SPORT1 übertragen werden live zu streamen. Der Live-Stream muss für die Liga-Plattformen, insbesondere Beko-BBL.de bzw. Beko.BBL.TV, sowie SPORT1.de zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus kann der Live-Stream ohne weitere Absprachen auf der Vereins-Homepage eingebunden werden. Die Einbindung des Live-Streams auf anderen Plattformen der Klubs bedarf der gesonderten Abstimmung mit der BBL GmbH. Für das Streaming sind ausschließlich das CDN von SPORT1 (aktuell Akami) und die von dort benannten Entrypoints zu verwenden. Die Vereine sind dafür verantwortlich, dass das Signal entsprechend der Vorgaben des TV-Partners in das CDN eingespeist wird. Die Produktion sollte mit mindestens vier Kameras, Kommentar, Grafiken und Bildregie erfolgen. Der Kommentar darf nicht tendenziös-einseitig sein.
  • 5. | 18 5.2.5.2.5.2.5.2.5555....2222 LiveLiveLiveLive----Streaming der Auswärtsspiele auf digitalen PlattformenStreaming der Auswärtsspiele auf digitalen PlattformenStreaming der Auswärtsspiele auf digitalen PlattformenStreaming der Auswärtsspiele auf digitalen Plattformen Ein Live-Streaming der Auswärtsspiele auf digitalen Plattformen ist unter Einhaltung der aktuellen Rechte- Situation möglich. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des Heimvereins. Liegt diese vor, ist eine Produktion wie in Punkt 5.2.5.1 (Die Produktion sollte mit mindestens vier Kameras, Kommentar, Grafiken und Bildregie erfolgen. Der Kommentar darf nicht tendenziös-einseitig sein.) möglich. Sofern der Heimverein einen Live-Stream produziert, darf dieser Stream nicht beeinträchtig werden. Um dies zu gewährleisten, muss vom Übertragungs-Team des Gastvereins bei einem technischen Dienstleister (z. B. Telekommunikations-Unternehmen) eine separate Upload-Leitung beantragt werden. Die Kosten hierfür hat das Übertragungs-Team bzw. der Gastverein zu übernehmen. Alternativ ist auch eine Satellitenlösung möglich – diese ist vom Übertragungs-Team des Gastvereins bereitzustellen. Das Übertragungs-Team des Gastvereins kümmert sich, in einvernehmlicher Absprache mit dem Heimverein, eigenverantwortlich um die Produktion. Dem Heimverein ist spätestens 72 Stunden vor dem tatsächlichen Spielbeginn mitzuteilen, ob ein Live-Streaming eines Auswärtsspiels geplant ist. 5.2.5.2.5.2.5.2.5555....3333 NachverwertungNachverwertungNachverwertungNachverwertung Die BBL-Vereine sind verpflichtet von jedem Pflicht-Heimspiel (Meisterschaft, Pokal) TV-taugliches Bewegtbildmaterial für die Nachverwertung anzufertigen. Der Ausrichter des Beko BBL Champions Cup, des Beko BBL ALLSTAR Day und des Beko BBL TOP FOUR muss das Bewegtbildmaterial ebenfalls anfertigen und zur Verfügung stellen. 5.2.5.3.1 Bereitstellung eines Rough Cuts5.2.5.3.1 Bereitstellung eines Rough Cuts5.2.5.3.1 Bereitstellung eines Rough Cuts5.2.5.3.1 Bereitstellung eines Rough Cuts Das Bewegtbildmaterial ist der BBL spätestens 14 Stunden nach dem tatsächlichen Spielbeginn in Form eines Rough Cuts (Rohschnitt) für die eigene Weiterverarbeitung und zur Nutzung auf den Liga- Plattformen, insbesondere Beko-BBL.de bzw. Beko.BBL.TV, und den mobilen BBL-Applikationen sowie zur Weitergabe an einen fest zu benennenden Medienpartner zur Verfügung zu stellen. Näheres regelt im Folgenden Absatz 5.2.5.3.5 (Upload). Darüber hinaus können die BBL-Vereine sämtliches auf dem Server zur Verfügung stehendes Bewegtbildmaterial von einer Dauer bis maximal 5 Minuten pro Beitrag für eigene Zwecke (Ausstrahlung auf der eigenen Homepage) nutzen. Dabei ist, auf Anforderung durch die BBL GmbH, für den Abspann ein Abbinder des BBL-TV-Partners zu verwenden. Die Weitergabe des Bewegtbildmaterials vom Spiel selbst durch die BBL-Vereine an jeweils einen fest zu benennenden Medienpartner ist individuell vorab mit der BBL GmbH vertraglich zu klären. Der Rough Cut ist in einer Länge von mindestens fünf, maximal zehn Minuten anzufertigen. Der Rough Cut enthält spielentscheidende Szenen und Akteure, spektakuläre Aktionen (z. B. Dunkings), Kurioses und Zwischenbilder. Zu den Zwischenbildern, die mindestens 15 Sekunden lang sein sollten, zählen beispielsweise Auszeiten, der Einlauf der Spieler, Shake Hands, die Trainer, die Bank, der Schwenk in die Zuschauerränge, die Cheerleader oder „emotionale Momente“. Es ist darauf zu achten, dass der Anteil der Spielsequenzen, die den Heimverein betreffen, maximal ca. 60 % der Gesamtlänge des Rough Cuts einnimmt. Mindestens 30 % des Rough Cuts sollte auf Spielsequenzen des Gastvereins entfallen. Etwa 10 % des Rough Cuts sollte aus Zwischenbildern bestehen. Ferner stellen die BBL-Heimvereine den BBL-Gastvereinen den Rough Cut zur weiteren und eigenen Nutzung zur Verfügung.
  • 6. | 19 Der Rough Cut beinhaltet unterschiedliche Kameraperspektiven (z. B. Totale, Close, Zoom, Schwenk). 5.2.5.3.2 Kamerapositionen5.2.5.3.2 Kamerapositionen5.2.5.3.2 Kamerapositionen5.2.5.3.2 Kamerapositionen Die Führungskamera (KameraDie Führungskamera (KameraDie Führungskamera (KameraDie Führungskamera (Kamera 1)1)1)1) sollte sich auf Höhe der Mittellinie auf einem Stativ befinden und erschütterungsfrei installiert werden. Die Positionierung ist idealerweise gegenüber den Mannschaftsbänken in Höhe der Mittellinie vorzunehmen. Die Funktion der Führungskamera, die permanent bedient werden muss, kann nicht von derjenigen Kamera, die für die Aufzeichnung der Scouting-Daten verwendet wird (Videoportal), übernommen werden. Damit für eine „lebendige Abbildung“ des Spielgeschehens gesorgt wird, sollten unterschiedliche Perspektiven ermöglicht werden. Die FieldDie FieldDie FieldDie Field----Kamera (KameraKamera (KameraKamera (KameraKamera (Kamera 2)2)2)2) sollte sich idealerweise nah am Spielfeldrand an der Stirnseite (Korbseite) befinden. Diese Kamera befindet sich ebenfalls auf einem Stativ, muss allerdings nicht permanent von einem Kameramann bedient werden. In den Viertelpausen oder der Halbzeitpause kann der Kamera-Standort im Rahmen der Vorgaben gewechselt werden. Beim Wechsel der Kameraposition ist darauf zu achten, dass immer von derselben Seite aufgenommen wird. Anstelle der Field-Kamera kann auch eine statische Überkorb-Kamera eingesetzt werden. Bei der Anbringung einer Überkorb-Kamera (entweder hinter dem Korbbrett oder auf der 24-Sekunden-Anlage) ist zwingend darauf zu achten, dass diese sicher befestigt ist und die Spieler sowie das Spielgeschehen nicht beeinträchtigt. Die Abnahme einer Überkorb-Kamera erfolgt vor Spielbeginn durch den Kommissar. Von allen Kamerapositionen muss zu jeder Zeit eine freie Sicht auf das gesamte Spielfeld gewährleistet sein, die auch nicht durch z. B. stehende, Fahnen schwenkende Fans oder durch Anschreibertische, VIP- Bestuhlung oder Werbebanden beeinträchtigt werden darf. Bei einer Live-Übertragung durch den TV-Rechte-Inhaber ist spätestens 2,5 Stunden vor Spielbeginn mit dem Aufnahmeleiter oder einer Vertretungsperson des TV-Rechte-Inhabers abzustimmen, wo die Kamera für die Aufnahmen des Rough Cuts zu stehen hat. In Absprache mit dem TV-Rechte-Inhaber kann 48 Stunden vor dem tatsächlichen Spielbeginn geklärt werden, dass der Rough Cut vom TV-Rechte-Inhaber angefertigt und zur Verfügung gestellt wird. Die Kamerapositionen des TV-Rechte-Inhabers bei Live- Übertragungen sind im TV-Pflichtenheft geregelt. 5.2.5.3.3 Kurz5.2.5.3.3 Kurz5.2.5.3.3 Kurz5.2.5.3.3 Kurz----InterviewsInterviewsInterviewsInterviews Zusätzlich zum Rough Cut sind zwei ungeschnittene Kurz-Interviews mit je einem Spieler sowohl des Heim- als auch des Gastvereins anzufertigen. Bei der Auswahl der Spieler ist darauf zu achten, dass diese für das zuvor ausgetragene Pflichtspiel eine herausragende Relevanz hatten (Matchwinner, Topscorer, etc.). Die Interviews nach Spielende beinhalten maximal drei Fragen pro Spieler und sind entweder vor der BBL-TV-Wand (sofern der BBL-Verein über eine solche verfügt) oder vor der eigenen Pressewand nach Möglichkeit auf dem Spielfeld oder in Spielfeldnähe durchzuführen. Dabei ist auf eine gute Ausleuchtung zu achten. Sollten die Lichtverhältnisse eine TV-taugliche Aufnahme nicht ermöglichen, ist eine zusätzliche Kameraleuchte/Leuchtquelle zu verwenden. Der Interviewer ist nicht zu sehen, die Fragen müssen jedoch laut und deutlich hörbar sein. Beim Kameraausschnitt ist darauf zu achten, dass die eigene Pressewand bzw. die BBL-TV-Wand gut und der zu Interviewende maximal bis zur Hüfte zu sehen sind. In Ausnahmefällen und wenn dies zur dichten Atmosphäre und zur Nähe zum Spielgeschehen beiträgt, kann das Interview auch ohne
  • 7. | 20 Pressewand durchgeführt werden. Der zu interviewende Spieler hat Spiel- oder Trainingsbekleidung zu tragen. Es ist des Weiteren darauf zu achten, dass bei der Spielbekleidung das BBL-Logo und der jeweilige Trikotsponsor gut zu sehen sind. Die Interviews sind vorzugsweise auf Deutsch zu führen. Interviews mit ausländischen Spielern sind in Englisch zu führen – auf eine Übersetzung kann verzichtet werden. 5.2.5.3.4 Aufnahme5.2.5.3.4 Aufnahme5.2.5.3.4 Aufnahme5.2.5.3.4 Aufnahme----QualitätQualitätQualitätQualität Die Produktion des Bewegtbildmaterials erfolgt im Format 16:9 (25 Bilder pro Sekunde) durch mindestens zwei Kameras (Führung / Field). Diese verfügen mindestens über SD-Qualität (Standard Definition, 1024 x 576 Pixel). Aufgrund der rasch fortschreitenden Entwicklung auf diesem Gebiet ist die Produktion in Full-HD-Qualität (High Definition, 1920 x 1080 Pixel) wünschenswert. 5.2.5.3.5 Upload5.2.5.3.5 Upload5.2.5.3.5 Upload5.2.5.3.5 Upload Der Rough Cut ist in SD-Qualität und als mpeg2-Datei oder mpeg4-Datei auf dem BBL-Server zu hinterlegen (technische Details regelt eine separate Richtlinie). Um einen reibungslosen, störungsfreien und schnellen Upload des Rough Cuts sicherzustellen, ist mindestens eine Bitrate zwischen 8 und 12 Mbit/Sekunde vonnöten. Der Upload ist im Rahmen der Vorgaben durch den BBL-Verein oder einen externen Dienstleister sicherzustellen. Die Verantwortung für den Upload und somit für die Bereitstellung des Rough Cuts obliegt dem BBL- Verein. Dieser teilt der BBL GmbH bis spätestens 30. September eines Jahres den Ansprechpartner für diesen Bereich mit. Im Falle von Störungen oder technischen Problemen, die eine Spielaufzeichnung oder einen Upload im Rahmen der zeitlichen Vorgabe nicht möglich machen, ist unverzüglich eine Mail auf der Austauschplattform Beko-BBL.TV im Feld „Hinweise“ mit der Angabe des Grundes/der Gründe zu hinterlassen. Darüber hinaus sind der BBL-Gastverein, der externe Dienstleister des BBL-Gastvereins (sofern vorhanden) und Sven Simon zu informieren. Letzterer ist Ansprechpartner auf Seiten der BBL GmbH (Simon@Beko-BBL.de oder 0221/9817755); bei technischen Problemen ist zudem André Pankratz (andre@webwarelab.com) zu kontaktieren. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Bereitstellung des Bewegtbildmaterials – sofern das Spiel aufgezeichnet wurde – zu einem späteren, dann in Absprache mit dem Verantwortlichen der BBL GmbH definierten Zeitpunkt erfolgt. 5.2.5.4 BBL5.2.5.4 BBL5.2.5.4 BBL5.2.5.4 BBL----BewegtbildplattformBewegtbildplattformBewegtbildplattformBewegtbildplattform Es ist verpflichtend, dass sämtliche von den BBL-Vereinen erstellten Videos mit Spielbildern (Highlight- Videos) zunächst auf die BBL-Bewegtbildplattform, zumindest aber gleichzeitig zu den Vereins- Homepages eingestellt werden. Es ist wünschenswert, dass auf den Vereins-Homepages der von der Liga zur Verfügung gestellte Player zur Abbildung der Bewegtbilder verwendet wird. Bezüglich der Vermarktung gilt ein gesonderter Beschluss der Ligavereine. 5.2.5.2.5.2.5.2.6666 Bildmaterial, FotoserviceBildmaterial, FotoserviceBildmaterial, FotoserviceBildmaterial, Fotoservice Die BBL-Vereine sind verpflichtet, von jedem Heimspiel mindestens zehn Spielbilder, davon mindestens sechs im Querformat, in die BBL-Bilddatenbank, die sich in einem passwortgeschützten Bereich auf der BBL-Homepage befindet, einzustellen. Die detaillierte Funktionsweise der BBL-Bilddatenbank und die Handhabung werden in einer separaten Handreichung zur Verfügung gestellt.
  • 8. | 21 Die Motive sollten so gewählt sein, dass sich aus Qualitätsgründen maximal 20 – 30 % des Bildes abschneiden lassen. Die erste Bereitstellung (fünf Spielbilder im Querformat, davon zwei, bei dem Spieler des Gastvereins in Aktion zu sehen sind) erfolgt in der Halbzeitpause eines Spiels. Die restlichen fünf Bilder sind spätestens fünf Stunden nach dem tatsächlichen Spielbeginns in die Bilddatenbank einzustellen. Die Auflösung der Bilder beträgt mind. 300 dpi. Die Bilder sollen Action und Emotionen transportieren sowie darüber hinaus möglichst die Trikotsponsoren abbilden. Die Motive sollten Sprungwürfe, Dunkings, Zweikämpfe (mit und ohne Ball), Reaktionen von Spielern, Trainern und Fans abbilden. Es ist darauf zu achten, dass immer das Gesicht der aktiven Person zu sehen ist. Der „Spieler des Matches“ sollte ebenfalls abgelichtet sein. Bei Einzelaktionen von Spielern (Ganz- oder Halbkörper) sollte darauf geachtet werden, dass der Ball stets zu sehen ist. Die Bildauswahl hat in einem ausgewogenen Verhältnis zu erfolgen, d. h., es müssen unterschiedliche Spieler in unterschiedlichen Szenen bereitgestellt werden. Zudem müssen auf 40 % der Bilder Spieler des Gastvereins in Aktion zu sehen sein. Die BBL-Vereine sind zudem verpflichtet, bis spätestens zehn Werktage vor dem ersten Saisonspiel von jedem Spieler ein Porträtfoto anzufertigen und dieses ebenfalls in der BBL-Bilddatenbank zu hinterlegen. Die Porträtfotos sind vor weißem Hintergrund mit einem einheitlichen Spielhemd anzufertigen. Dabei ist darauf zu achten, dass das Beko BBL-Logo auf dem Spielhemd zu sehen ist. Die Auflösung der Bilder beträgt 750x1000 Pixel (Hochformat). Diese o.a. Verpflichtung gilt auch für sämtliche Nachverpflichtungen, die später getätigt werden. Hierfür gilt eine Frist von höchstens drei Werktagen nach Ankunft des Spielers beim BBL-Verein. Mit dem Hochladen sämtlichen Bildmaterials im Sinne dieses Punktes in die BBL-Bilddatenbank erklärt der BBL-Verein konkludent die Übertragung der kostenfreien Nutzungsrechte für die BBL-Homepage, die Programmhefte zum Beko BBL ALLSTAR Day, zum Beko BBL TOP FOUR, zum Beko BBL Champions Cup sowie sämtlicher Social-Media-Kanäle und Mobile-Applikationen der BBL. Des Weiteren kann das in der BBL-Bilddatenbank hinterlegte Bildmaterial von der BBL GmbH oder von Partnern der BBL für weitere Online-Zwecke (insbesondere Manager-Spiel, Fantasy-Game, Tipp-Spiel, Mobile-Applikationen, Social- Media-Kanäle) kostenfrei genutzt werden. Dies bezieht sich auf sämtliche Porträtfotos und auf die Verwendung von maximal 30 Action-Bildern pro Verein und pro Saison. Die BBL-Vereine können die Bilder ausschließlich für die Verwendung auf der eigenen Homepage und in den Spieltags- Programmheften nutzen. Maximal zwei Kameras (Remote) dürfen pro Korb hinter den Spielbrettern über dem Rechteck oberhalb des Rings angebracht werden. Die Anbringung der Kameras erfolgt idealerweise mit Magic Arms. Die Befestigungs-Konstruktion ist durch den Kommissar genehmigen zu lassen. Die Verwendung von Blitzlicht für diese hinter den Körben angebrachten Kameras ist untersagt. 5.2.5.2.5.2.5.2.7777 LivLivLivLiveeee----Portal BBLPortal BBLPortal BBLPortal BBL----HomepageHomepageHomepageHomepage Jeder Heimverein ist verpflichtet, mindestens 45 Minuten vor Spielbeginn das neue Spiel anzulegen. Dabei sind Leitung und die Kader der beiden Teams online unter http://live.Beko-BBL.de zu überprüfen. Bei technischen Problemen sind Stefan Schultz (Schultz@Beko-BBL.de, 0179 / 706 20 03) oder Michael Grewelding (MGrewelding@Beko-BBL.de, 0170 / 2 99 83 27) umgehend zu informieren.
  • 9. | 22 5.2.5.2.5.2.5.2.8888 Technische Anforderungen für TVTechnische Anforderungen für TVTechnische Anforderungen für TVTechnische Anforderungen für TV Um eine störungsfreie Fernsehübertragung sicherzustellen, ist eine dauerhafte separate A-DSL-Leitung zwingend vorgeschrieben. Näheres regelt das TV-Pflichtenheft. Die Leitung ist, wenn keine Fernseh- Übertragung stattfindet, den Fotografen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Halle hat zudem über einen kostenfreien, stabilen und störungsfreien WLan-Zugang zu verfügen. 5.2.5.2.5.2.5.2.8888.1 Einsatz der BBL TV.1 Einsatz der BBL TV.1 Einsatz der BBL TV.1 Einsatz der BBL TV----WandWandWandWand Bei TV-Live-Spielen ist die BBL-TV-Wand mindestens bei einem Interview zu verwenden. Die Bereitstellung der BBL-TV-Wand für die Interviews erfolgt in Absprache zwischen dem hauptamtlichen PR-Manager und der vor Ort tätigen Produktionsfirma. Die Verantwortung für die Bereitstellung und die Verwendung der BBL-TV-Wand obliegt dem Heimverein. 5.2.5.2.5.2.5.2.8888.2 Einsatz der BBL TV.2 Einsatz der BBL TV.2 Einsatz der BBL TV.2 Einsatz der BBL TV----Wand (Nachverwertung übrige TVWand (Nachverwertung übrige TVWand (Nachverwertung übrige TVWand (Nachverwertung übrige TV----Sender)Sender)Sender)Sender) Die BBL-TV-Wand ist den Rechte-Nachverwertern für Interviews von Seiten des Heimvereins zur Verfügung zu stellen. Die Interviews für die Vor- oder Nachberichterstattung sollten vor der BBL-TV-Wand stattfinden. 5.2.5.2.5.2.5.2.9999 Pflichten des PRPflichten des PRPflichten des PRPflichten des PR----ManagersManagersManagersManagers 5.2.5.2.5.2.5.2.9999.1 Liga.1 Liga.1 Liga.1 Liga----Bezeichnung und SchreibweBezeichnung und SchreibweBezeichnung und SchreibweBezeichnung und Schreibweiseiseiseise Bei der Verwendung des Liga-Namens ist bei jeder Veröffentlichung in Form einer Pressemitteilung, eines Newsletters, von Vor- und Nachberichten, von selbst geschriebenen Artikeln auf der eigenen oder auf einer Partner-Homepage auf die richtige Schreibweise (Beko Basketball Bundesliga oder Beko BBL) zu achten. Dies gilt auch für Veröffentlichungen im kompletten Social-Media-Bereich. Kopplungen erfolgen lediglich zwischen den letzten beiden Wörtern eines zusammengesetzten Begriffs (z.B. Beko BBL-Playoffs oder Beko Basketball Bundesliga-Spielplan). 5.2.5.2.5.2.5.2.9999.2 Vor.2 Vor.2 Vor.2 Vor---- und Nachberichteund Nachberichteund Nachberichteund Nachberichte Die PR-Manager der Vereine sind verpflichtet, zu jedem Pflichtspiel einen Vor- und einen Nachbericht anzufertigen. Der Versand der Vor- und Nachberichte richtet sich nach den offiziell angesetzten Spielterminen und erfolgt in einem Zeitrahmen, der es erlaubt, dass die Medien diese Informationen für ihre Vor- bzw. Nachberichterstattung nutzen können. Bei der Verwendung des Liga-Namens ist auf die richtige Schreibweise (Beko Basketball Bundesliga oder Beko BBL) zu achten. Kopplungen (z.B. Beko BBL-Playoffs) erfolgen nur nach dem Wort BBL. 5.2.5.2.5.2.5.2.9999....3 Zuschauerzahlen3 Zuschauerzahlen3 Zuschauerzahlen3 Zuschauerzahlen Spätestens Mitte des dritten Viertels eines jeden Pflichtspiels (Meisterschaft, Pokal) ist die offizielle Zuschauerzahl der betreffenden Begegnung in die vorgegebene Maske im Backend der Beko BBL- Homepage einzutragen. 5.2.5.2.5.2.5.2.9999....4 Stimmen zum Spiel4 Stimmen zum Spiel4 Stimmen zum Spiel4 Stimmen zum Spiel Der Heimverein stellt dem Gastverein die Stimmen der Trainer oder Spieler beider Mannschaften unmittelbar nach Niederschrift per Mail zur Verfügung. Darüber hinaus sind die Stimmen spätestens 45 Minuten nach Beendigung der Begegnung in die vorgegebene Maske im Backend der Beko BBL- Homepage einzutragen.
  • 10. | 23 5.2.5.2.5.2.5.2.9999....5555 PressecliPressecliPressecliPresseclipppppingpingpingping Die PR-Manager der Vereine sind verpflichtet, ein Presseclipping mit sämtlichen relevanten Basketball- Artikeln über den jeweiligen Verein aus den regionalen und überregionalen Tageszeitungen in Form eines PDF-Dokuments zu erstellen und dieses unter der Angabe des Mediums (z.B. Kölner Stadtanzeiger) und des Erscheinungs-Datums an Presseclipping@Beko-BBL.de zu schicken. Die Bereitstellung kann auch in Form der Zusendung eines Links zur Homepage der Tageszeitung erfolgen. Vor- und Nachberichte sind genau wie Hintergrund-Berichte, Interviews oder „Soft News“ (Buntes) von Relevanz. Die Bereitstellung der relevanten Artikel aus dem Print- und Online-Bereich erfolgt an den Werktagen bis spätestens 14.00 Uhr. Die Bereitstellung der relevanten Artikel vom Wochenende (Samstag, Sonntag – sofern es eine Sonntagszeitung vor Ort gibt) erfolgt am ersten Werktag der neuen Woche bis spätestens 14.00 Uhr. Ein Presseclipping ist unabhängig von den vorstehenden Angaben mindestens alle fünf Werktage zu schicken. 5.3 VIP5.3 VIP5.3 VIP5.3 VIP----BereichBereichBereichBereich 5.3.1 Ziele u5.3.1 Ziele u5.3.1 Ziele u5.3.1 Ziele und Zwecknd Zwecknd Zwecknd Zweck Ein VIP-Bereich dient der gehobenen Verpflegung und dem angenehmen Aufenthalt von Vertretern sponsernder Unternehmen (bzw. deren Gästen) der BBL-Vereine und der BBL sowie für Personen, die allgemein die Interessen der BBL fördern können. Es steht den BBL-Vereinen frei, bei einem ausreichenden Platzangebot weitere VIP-Karten zu verkaufen. 5.3.2 Größe und Ausstattung5.3.2 Größe und Ausstattung5.3.2 Größe und Ausstattung5.3.2 Größe und Ausstattung Der VIP-Bereich eines BBL-Vereins ist mindestens 80 m² groß. Er kann stationär oder temporär innerhalb der Spielhalle oder als externe Örtlichkeit (z.B. VIP-Zelt) außerhalb der Halle angelegt sein. Die Ausstattung – Bodenbelag, Wanddekoration, Beleuchtung, einheitliche Materialien bei Tischen und Stühlen – muss unabhängig von den örtlichen Gegebenheiten widerspiegeln, dass es sich hier um einen exklusiven Aufenthaltsort der Halle handelt. Das Verhältnis von Sitz-(Tische/Stühle) zu Stehplätzen (Bistrotische) beträgt mindestens 70:30. 5.3.35.3.35.3.35.3.3 Gastronomisches AngebotGastronomisches AngebotGastronomisches AngebotGastronomisches Angebot Das gastronomische Angebot des VIP-Bereichs eines BBL-Vereins umfasst alkoholische – Wein (weiß/rot), Bier, Sekt – und nichtalkoholische Getränke – Wasser (inkl. stillem Wasser), Fruchtsäfte, Limonaden, etc. – sowie ein Salatbüfett und mindestens ein warmes Gericht mit Beilage. Die Speisen können insgesamt als Büfett arrangiert sein. Bei den Getränken hat der gastgebende BBL-Verein die Wahl zwischen Bedienungsservice an den Tischen oder Selbstbedienung. 5.3.45.3.45.3.45.3.4 Service / ÖffnungszeService / ÖffnungszeService / ÖffnungszeService / Öffnungszeiiiitentententen Der VIP-Bereich muss über ausreichend Personal verfügen hinsichtlich der Eingangskontrolle als auch des Services an den Tischen bzw. am Büfett. Der VIP-Bereich öffnet mindestens eine Stunde vor Spielbeginn und steht den VIP-Gästen auch während der Halbzeitpausen und bis eine Stunde nach Spielende zur Verfügung. 5.3.5.3.5.3.5.3.5555 ZugangsberechtigungZugangsberechtigungZugangsberechtigungZugangsberechtigung Der gastgebende BBL-Verein besitzt die Hoheit über die Zugangsberechtigung zu seinem VIP-Bereich. Der Gastverein kann bis vier Tage vor dem jeweiligen Spiel bis zu drei (3) VIP Karten (zusätzlich zu den drei kostenfreien VIP-Karten gemäß 5.1.3), gegen Kostenerstattung bestellen.