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Praesentation EEE 26.02.2013
1. Rechtliche Bedingungen einer Ausschreibung in Algerien
RA Jean-Gabriel Recq, 26.02.2013 in Berlin
www.exportinitiative.bmwi.de
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2. Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen
Diem & Partner in Deutschland
Wirtschaftskanzlei mit 18 Anwälten in Stuttgart
Zugelassenes Anwaltsbüro in Istanbul (Investitionen in
die Türkei)
ISO-2001 zertifizierte Kanzlei mit QM-System
Französisches Referat seit 1998 mit drei Berufsträgern
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3. Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen
Diem & Partner in Algerien
Seit 2006 im französischsprachigen Nordafrika (auch Algerien) tätig
Kooperation mit Abbès BOUMEDIENE, Wirtschaftsjurist in Oran
20 Jahre Berufserfahrung als Justiziar in einem Staatölkonzern in
Algerien
Gesichertes Kommunikationssystem mit Herrn Boumediene
Mitglied der AHK Algier und des Afrika Vereins
Co-Autor des „Wirtschaftsführer Algerien“ (mit AHK, GTAI) 2012
Teilnahme an der GWK Algerien/Deutschland
Blog: www.investieren-in-nordafrika.de
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4. Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen
Rechtsrahmen und Geschäftsklima in Algerien
Algerien bietet ausländischen Investoren großes Potential, jedoch
… ist das Geschäftsklima für ausländische Investoren (noch)
nicht optimal, wie z. B. die Notwendigkeit mehrheitlicher lokaler
Partner bei einer Tochtergesellschaft vor Ort zu haben
(51%/49%),
… sind die Gesetze auslegungsbedürftig. Sie werden zu oft
korrigiert, manchmal sogar rückwirkend,
… ist die Bürokratie sehr schwer.
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5. Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen
Das neue Vergaberecht in Algerien
Verordnung vom 07.10.2010, welche im Jahre 2011, 2012 und
zuletzt am 13.01.2013 geändert wurde
Bis 2011 galten strengere Rahmenbedingungen
Begünstigung für algerische Beteiligten (préférence nationale)
Komplizierte Entscheidungsprozesse
Seit 2012, gelten erbliche Erleichterungen bis zum vereinfachten
Zugang für den Mittelstand, wie z.B. bessere Verteilung der Lose
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6. Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen
Das neue Vergaberecht in Algerien
Neues durch die Reform 2013: Es gibt nicht mehr ein
einheitliches Vergaberecht sondern zahlreiche
Rahmenbedingungen
Vergaberecht für Staat und staatliche Behörden (Verordnung vom
07.10.2010 geändert)
Vergaberecht für öffentliche Anstalten mit wirtschaftlichen Zweck
(angepasste Verordnung vom 07.10.2010)
Vergaberecht für Staatsunternehmen (Sonatrach, Sonelgaz): Die
Verordnung vom 07.10.2010 findet keine Anwendung mehr, eigene
Vergaberegelungen
Das Gesetzbuch über Investition kann auch Anwendung finden!!
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7. Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen
Anwendungsbereich des Vergaberechts
Schwellenwerte laut Verordnung vom 07.10.2010 (keine Änderung)
Bau- und Lieferaufträge: ab DA 8.000.000,00 (€ 80.000,00)
Planungs- und Dienstleistungsaufträge: ab DA 4.000.000,00 (€
40.000,00)
Wer muss ein Vergabeverfahren öffnen?
Staat und staatliche Behörde
Öffentliche Anstalten mit wirtschaftlichen Zweck
Staatsunternehmen (Sonatrach, Sonelgaz)
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8. Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen
Art von Vergabe
Die Ausschreibung ist das normale Vergabeverfahren
(national/international)
Offene oder beschränkte Ausschreibung
Ausschreibung mit ausgewählten Anbieter (consulation sélective)
/Teilnahmewettbewerb (concours)
Neu seit 2012: das Verfahren bei einer Ausschreibung mit ausgewählten Anbieter
oder Teilnahmewettbewerb wird fortgeführt, auch wenn nur ein Anbieter sich an der
Ausschreibung beteiligt, seit 2012 „appel d‘offre unique“ (nicht gré à gré)
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9. Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen
Art von Vergabe
Freihändige Vergabeverfahren (gré à gré) mit mindestens
drei Kostenvoranschlägen/Angeboten
Laufende und wiederkehrende Aufträge der Behörden
Einfaches freihändiges Verfahren (kaum Regelungen)
Eilverfahren (urgence)
Prioritäre Projekte mit nationalem Interesse
vergabefreie Sektoren (Transporte, Hotel und Restaurant, juristische
Leistungen)
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10. Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen
Beteiligung eines ausländischen Unternehmens
Ein ausländisches Unternehmen kann sich an folgende
Ausschreibungen beteiligen
Internationale Ausschreibungen
Internationale und nationale Ausschreibungen
Freihändige Verfahren
Ein ausländisches Unternehmen kann sich an der Ausschreibung
allein oder in Bietergemeinschaft mit einem ausländischen oder
algerischen Partner beteiligen
Ein ausländisches Unternehmen kann sich an einer rein nationalen
Ausschreibung beteiligen, jedoch nur wenn es ein JV mit einem
algerischem Partner (49%/51%) ist
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11. Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen
Erleichterungen für den deutschen Mittelstand (2012)
Verbesserung der Verteilung der Losen
Laut Art. 15 müssen die öffentliche Aufträge, soweit dies möglich
ist, im Verhältnis der Natur und des Umfangs des Projekts und
der Spezialisierung der Wirtschaftsakteuren, geteilt werden
Begünstigung der innovativen technische Lösungen
Möglichkeit eine oder mehrere - von der Baubeschreibung
abweichende technische Varianten - anzubieten (Art. 11 - sehr
wichtig)
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12. Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen
Ausländische Beteiligung und
Investitionspflicht (Änderung in 2013)
Art. 24 (neu) sieht eine Investitionspflicht des ausländischen
Anbieters bei internationalen Ausschreibungen und zwar in
Partnerschaft mit einem algerischen Partner vor (bisher diskutiert):
Bei Ausschreibungen von Staatsunternehmen gilt Art. 24 (neu) nicht;
Die Investitionspflicht gilt auch nicht für alle Projekte (nur für
aufgelistete Projekte);
Die Investitionspflicht ist an dem Gegenstand der Ausschreibung nicht
mehr gebunden;
Art 24 (neu) schreibt keine mehrheitliche Beteiligung für den
algerischen Partner (51%) vor, wie bisher (neue Liberalisierungswelle?);
Freie Wahl des algerischen Partners (bisher offizielle Liste von Partner).
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13. Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen
Die Begünstigung der algerischen Anbieter (la
préference nationale)
Das Prinzip (Art. 23): Dem algerischen Anbieter wird eine
Begünstigung von 25% gewährt, d. h. er kann bis 125% teuer sein
als der ausländische Anbieter
Anwendung dieser Begünstigung im Verhältnis des Anteils der
algerischen Produkte/Unternehmen bei der Ausschreibung:
Soweit der ausländischer Anbieter sich in einer Bietergemeinschaft von
50 % mit einem algerischen Partner an einer Ausschreibung beteiligt,
hat er eine Begünstigung von 12,5% in Verhältnis zu den anderen
Anbietern
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14. Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen
Beteiligung an einer Ausschreibung in
Partnerschaft mit algerischem Partner
Beteiligung an einer nationalen Ausschreibung durch ein
JV (51%/49%)
Beteiligung an einer internationalen Ausschreibung
in Bietergemeinschaft mit einem algerischen Partner
mit einem algerischen Partner als Subcontractor.
Vorteil der algerischen Partnerschaft
Der ausl. Anbieter profitiert von der nationalen Begünstigung
Im Fall einer Bietergemeinschaft werden die Referenzen auf
Ebene der Gruppe bewertet
Bessere Kenntnisse des Markts/der kulturellen Unterschieden 14
15. Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen
Wie wird der Anbieter ausgewählt?
Die Auswahlkriterien werden in der Ausschreibung veröffentlicht
Mögliche Auswahlkriterien (art. 56)
Preis, Qualität der Leistung und Ausführungsplan
Technische und finanzielle Zusicherungen
Finanzierung
Algerische Herkunft der Produkte oder Beteiligung von
algerischen Unternehmen (préférence nationale)
Die Auswahlkriterien werden in der Regel gewichtet
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16. Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen
Wie wird der Anbieter ausgewählt?
Die Auswahl des Anbieters erfolgt in zwei Phasen:
Präsentation der technischen Anforderungen (dossier technique)
Präsentation der finanziellen Anforderungen (dossier financier)
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17. Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen
Verfahrensablauf und Beschwerde
Die Ausschreibung kann eingestellt werden, soweit die Angebote in
keinem Verhältnis zu hoch sind (Art. 44);
Soweit nur ein Angebot vorliegt, kann die Ausschreibung ebenfalls
eingestellt werden (annulation pour infructuosité).
Reform von 2012: Reduzierung solcher Einstellungen bei Ausschreibungen
mit Auswahl/Wettbewerbsteilnahme; Durchführung der Ausschreibung
(procédure de l‘offre unique)
Beschwerde innerhalb einer kurzen Frist von 10 Tagen ab
Veröffentlichung der vorübergende Vergabe
Die Beschwerde muss innerhalb von 15 Tagen durch den zuständigen
Ausschuss bearbeitet werden
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18. Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen
Nach der Vergabe
Sanktionen bei Verzug oder schlechte Ausführung des erteilten
Auftrages
Finanzielle Strafe (art. 9) bis zur Kündigung des Auftrages (art.
112)
Ergänzung des Auftrages durch Nachträge (hier ist das algerische
Vergaberecht sehr formell)
Sinnvoll ist nach der Vergabe ein gutes Vertragsmanagement zu
organisieren
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19. Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen
Empfehlungen bei Beteiligung an einer
Ausschreibung in Algerien
Sich von Anfang von guten Beratern, auch bei der Vorbereitung der
technischen Vorgaben, unterstützen zu lassen;
Das Angebot nicht nur unter technischen und finanziellen Aspekte,
sondern auch unter rechtlichen Aspekten prüfen lassen;
In französischer Sprache zu arbeiten oder sich von Beratern
unterstützen lassen, die französisch sprechen;
Die interkulturellen Unterschieden zu berücksichtigen, ohne auf
seine eigene Persönlichkeit als deutscher Investor zu verzichten;
Ein gutes Vertragsmanagement nach der Vergabe einrichten.
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20. Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
RA Jean-Gabriel RECQ
Partner
Diem & Partner Rechtsanwälte
Hölderlinplatz 5, D-70193 Stuttgart
Tel: +49 711 228 54 56
email: jgrecq@diempartner.com
In Zusammenarbeit
mit Herrn Abbès BOUMEDIENE, Oran
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