24. „Barrierefrei sind […] Systeme der
Informationsverarbeitung […],
wenn sie für behinderte Menschen
in der allgemein üblichen Weise,
ohne besondere Erschwernis
und grundsätzlich ohne fremde Hilfe
zugänglich und nutzbar
sind.“
Behindertengleichstellungsgesetz
27. • Inhalte müssen wahrnehmbar sein.
• Benutzerschnittstellen im Inhalt müssen
bedienbar sein.
• Inhalte und Bedienelemente müssen
verständlich sein.
• Inhalte sollten robust genug sein, um mit
aktuellen und zukünftigen Benutzeragenten
zu arbeiten (inklusive assistiver Hilfsmittel)
35. • Skalierbarkeit von Schriften und Layout
• Semantisch korrekte Auszeichnung der
Inhalte
• Auszeichnung von Sprachwechseln
• Auszeichnung von Abkürzungen und
Akronymen
• Sinnvoller Einsatz von Alternativtexten
36. • Verwendung sinnvoller Sprungmarken
(Skip-Link-Möglichkeit)
• Navigation auch über die Tastatur
(Pseudoklasse a:focus)
44. • Trennungen von Links (<span
class=“hidden“>. </span>)
• Mehr als drei Sprungmarken
• „Foto:“ oder „Bild:“ in Alternativtexten
• Identischen Title-Angaben als Link-
Ergänzung zu Alternativtexten
• Accesskeys und TAB-Index