1. Teilnahmebedingungen für Instagram-Gewinnspiel
Der Veranstalter des Gewinnspiels „Halloween“ (im Folgenden „Gewinnspiel“) auf
Instagram ist die 7NXT Health GmbH, Rungestraße 22-24, 10179 Berlin (im Folgenden
„Veranstalter“).
Sämtliche Informationen im Rahmen dieses Gewinnspiels werden ausschließlich seitens des
Veranstalters bereitgestellt. Instagram (www.instagram.com) (im Folgenden „Instagram“)
steht in keiner wie auch immer gearteten Verbindung zu diesem Gewinnspiel und sponsert,
unterstützt oder organisiert dieses Gewinnspiel nicht. Es bestehen daher keinerlei
Rechtsansprüche der Teilnehmer gegenüber Instagram im Zusammenhang mit diesem
Gewinnspiel.
§ 1 Gewinnspiel
(1) Der Teilnahmezeitraum des Gewinnspiels (nachfolgend „Aktionszeitraum“ genannt) ist
der Zeitraum vom 31.10.2017, 17:00 Uhr bis 23:59 Uhr.
(2) Die Teilnehmer werden im Rahmen des Gewinnspiels aufgerufen, dem Instagram
Account „shape_republic“ zu folgen und das dort gekennzeichnete Bild gemäß der
Bildunterschrift zu kommentieren.
(3) Der Teilnehmer garantiert dem Veranstalter gegenüber, dass er alle erforderlichen
Rechte in Bezug auf das von ihm hochgeladene Bild besitzt und dass durch seine Teilnahme
weder gesetzliche Bestimmungen noch die Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen
verletzt werden. Soweit er nicht selbst Inhaber der Rechte an dem jeweils hochgeladenen
Bild ist, garantiert er, dass er alle erforderlichen Rechte, Lizenzen, Gestattungen,
Einwilligungen und dergleichen wirksam eingeholt hat. Der Teilnehmer verpflichtet sich
darüber hinaus, im Rahmen seiner Teilnahme an dem Gewinnspiel keine Bilddateien zu
übermitteln, durch dessen Inhalt oder Übermittlung gegen gesetzliche Bestimmungen
verstoßen wird. Insbesondere ist es nicht erlaubt, pornographische, obszöne, diffamierende,
verleumderische, beleidigende, bedrohende, volksverhetzende oder rassistische Inhalte,
Informationen, Software oder anderes Material zu übermitteln. Ferner ist es ihm nicht
gestattet, die Teilnahmemöglichkeit für eigene Werbemaßnahmen oder sonstige
kommerzielle Zwecke zu nutzen.
(4) Für den Fall eines Verstoßes gegen vorstehenden Absatz 3 ist der Teilnehmer
verpflichtet, den Veranstalter sowie sämtliche mit dem Veranstalter verbundene
Unternehmen von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und in vollem Umfang
schadlos zu halten
(5) Sofern der Teilnehmer Anhaltspunkte für eine Gesetzesverletzung oder eine Verletzung
Rechte Dritter hat, wird er den Veranstalter hierüber unverzüglich unterrichten und ggf. die
Inhalte in entsprechender Form anpassen und/oder den Veranstalter bei der Abwehr von
Ansprüchen Dritter unterstützen. Die Kosten hierfür sind von dem Teilnehmer zu tragen.
(6) Maßgeblich für den Zeitpunkt der Teilnahme ist die protokollierte Uhrzeit. Teilnahmen
außerhalb des Aktionszeitraums werden nicht berücksichtigt. Für etwaige Verzögerungen
beim Hochladen der Bilder sind weder der Veranstalter noch Instagram verantwortlich.
(7) Die Preise des Gewinnspiels werden vom Veranstalter ausgelobt gemäß § 657 BGB.
§ 2 Teilnehmer
(1) Teilnahmeberechtigt an diesem Gewinnspiel sind – soweit nicht anders angegeben -
Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige Personen unter 18 Jahren
sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Eine Gewinnausschüttung an Minderjährige, deren
Teilnahme ausdrücklich ausgeschlossen ist, findet nicht statt.
(2) Die Teilnahme am Gewinnspiel sowie die Ausschüttung der Gewinne sind beschränkt auf
Teilnehmer mit Meldeanschrift in Deutschland, Schweiz und Österreich.
2. (3) Für die Richtigkeit der angegebenen Daten zur Teilnahme am Gewinnspiel (auch die
hierzu relevanten Daten in dem entsprechenden Instagram-Konto des Teilnehmers) ist
ausschließlich der Teilnehmer verantwortlich. Sämtliche Personenangaben müssen der
Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss vom Gewinnspiel nach § 3 (4)
erfolgen.
(4) Jeder Teilnehmer darf nur einmal an dem Gewinnspiel teilnehmen. Mehrfachteilnahmen
sind ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer im Falle einer
Mehrfachteilnahme vom Gewinnspiel gemäß § 3 (2) auszuschließen.
§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) Mitarbeiter und Angehörige der ProSiebenSat.1 Media SE und allen
Tochtergesellschaften / Beteiligungen sowie der beteiligten Provider und Preissponsoren
sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das
Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen und Gewinne nicht auszuschütten
bzw. nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.
(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder
sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen
Fällen Gewinne auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.
(4) Ausgeschlossen ist auch, wer unwahre Angaben zu seiner Person macht oder mehrfach
an dem Gewinnspiel teilnimmt.
§ 4 Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels
(1) Während des Aktionszeitraumes haben die Teilnehmer die Möglichkeit wie in § 1
beschrieben, durch Folgen des Accounts „shape_republic“ und das kommentieren des dort
zuletzt hochgeladenen Bildes, am Gewinnspiel teilzunehmen. Alle Teilnehmer, die diese
Bedingungen erfüllen, haben die Möglichkeit als randomisierte Gewinner ausgewählt zu
werden. Drei zufällig ausgeloste Teilnehmern gewinnen jeweils ein Whey isolat Protein der
Wahl.
(2) Gewinner werden nach Beendigung des Gewinnspiels über ihr Instagram-Profil
benachrichtigt. Jeder Gewinner muss sich dann innerhalb von 4 Werktagen nach Eingang
der Gewinnbenachrichtigung in seinem Instagram-Profil über die in der
Gewinnbenachrichtigung angegebene E-Mail-Adresse mit seinem richtigen Namen beim
Veranstalter melden. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt, wenn sich ein Gewinner nicht
innerhalb der vorgenannten Frist meldet und/oder die Übermittlung des Gewinns aus
Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, nicht innerhalb der Frist gemäß den
nachstehenden Absätzen erfolgen kann. Liegen die Voraussetzungen für den Verfall des
Gewinns vor, rückt ein weiterer, zufällig ausgeloster Teilnehmer nach.
(3) Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend
mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich
Modell, Farbe o. ä. bestehen. Der Preissponsor behält sich vor, als Preis einen Gegenstand
mittlerer Art und Güte auswählen.
(4) Die Sachpreise (mit Ausnahme von Kfz und Reisen) werden vom Preissponsor oder
einem von ihm beauftragten Dritten per Spedition, Paketdienst oder Post an die vom
Gewinner anzugebende Postadresse versendet. Die Lieferung erfolgt innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland frei Haus. Darüber hinaus anfallende Transportkosten und Zölle
hat der Gewinner zu tragen. Leistungsort bleibt trotz Übernahme der Versendungskosten der
Sitz des Preissponsors. Für den Fall, dass die Lieferung über eine Spedition erfolgt, wird sich
die Spedition mit dem Gewinner in Verbindung setzen, um einen Liefertermin zu
vereinbaren. Die Anlieferung erfolgt in der Regel montags bis freitags zwischen 8.00 und
18.00 Uhr. Der Gewinner hat zusätzlich eine Ersatzadresse in seiner unmittelbaren
Umgebung anzugeben, an welche der Gewinn bei seiner Abwesenheit geliefert werden
kann. Trifft die Spedition weder unter der Adresse des Gewinners noch unter der
Ersatzadresse jemanden an, wird eine Nachricht hinterlassen. Der Gewinner hat die Kosten
einer erneuten Anlieferung selbst zu tragen.
3. (5) Bei einem Kfz-Gewinn wird dem Gewinner vom Preissponsor der für die Aushändigung
zuständige Kfz-Händler genannt. Wird das Kfz nicht innerhalb der von dem Preissponsor
oder dem Kfz-Händler bestimmten Frist abgeholt, verfällt der Gewinn. Alle Kosten, welche
durch die Zulassung und Abholung des Kfz verursacht werden, sowie alle weiteren
Folgekosten (Versicherung, Steuern, Kraftstoff, Reparaturen etc.) trägt der Gewinner.
Dasselbe gilt für Motorräder und vergleichbare Preise.
(6) Bei Reisegewinnen erfolgt die Abwicklung zwischen dem Gewinner und dem jeweiligen
Preissponsor bzw. einem von diesem beauftragten Reiseveranstalter. Ein Anspruch auf
einen bestimmten Reisetermin besteht nicht. Wird die Reise nicht zu dem im Gewinnspiel
vorgegebenen Termin oder Zeitraum durchgeführt, besteht kein Anspruch mehr auf den
Gewinn. Mit Bestätigung der Reise unterliegt der Gewinner den Reisebedingungen des
Veranstalters. Die An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof etc.)
erfolgt auf Kosten des Gewinners, soweit nichts anderes im Gewinnspiel angegeben oder
ausdrücklich vereinbart wurde. Das Gleiche gilt auch für sämtliche privaten Kosten, die
während der Reise entstehen (Minibar, Telefon etc.). Der Wert der Reise im Auslobungstext
bezieht sich auf die teuerste Reisezeit und unterliegt somit, je nach Zeitpunkt der
Zurverfügungstellung und Inanspruchnahme der Reise, saisonal bedingten Abweichungen
und Währungsschwankungen. Der Gewinner nimmt hiervon Kenntnis und erklärt sich damit
einverstanden, dass ein Ausgleich einer etwaigen Wertdifferenz in jeder Form
ausgeschlossen ist.
(7) Ist die Übermittlung des Gewinnes nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen
möglich, so erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz. Ebenfalls erhält der Gewinner
einen gleichwertigen Ersatz, wenn der ursprüngliche Gewinn in der präsentierten Ausführung
nicht mehr lieferbar ist (Modellwechsel, Saisonware etc.).
(8) Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem
Falle möglich.
(9) Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann grundsätzlich nicht abgetreten
werden.
(10) Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter
Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes
schriftlich an den Veranstalter zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete
Beschwerden werden nicht bearbeitet. Rückfragen, Beschwerden und Ansprüche, die sich
auf die Gewinne beziehen, sind ausschließlich gegenüber den jeweiligen Preissponsor
geltend zu machen.
§ 5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung
und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit
macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B.
Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder
aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht
gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines
Teilnehmers verursacht wird, kann der Veranstalter von dieser Person den entstandenen
Schaden ersetzt verlangen.
§ 6 Datenschutz
(1) Bei diesem Instagram-Gewinnspiel ist die Teilnahme ausschließlich über den registrierten
Instagram-Account des Teilnehmers möglich.
(2) Ein Anspruch auf Registrierung für das Gewinnspiel oder die Teilnahme am Gewinnspiel
besteht nicht.
(3) Der Veranstalter erhebt, verarbeitet, nutzt und speichert die bei Teilnahme angegebenen
Daten der Teilnehmer für die Dauer des Gewinnspiels zum Zwecke der
Gewinnspieldurchführung und -abwicklung und übermittelt diese zu dem vorgenannten
Zweck an die das Gewinnspiel betreuende Agentur. Ohne ausdrückliche Einwilligung des
4. Teilnehmers werden die Registrierungsdaten nicht für weitere Zwecke durch den
Veranstalter oder Dritte verwendet.
(4) Sämtliche personenbezogene Daten der Teilnehmer werden von dem Veranstalter in
Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet und genutzt. Weitere
Informationen sind aus den Datenschutzbestimmungen ersichtlich.
§ 7 Widerruf
Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf unter
datenschutz@prosiebensat1digital.de die Löschung seiner Registrierungsdaten zu bewirken
und somit von der Teilnahme zurückzutreten.
§ 8 Haftung
(1) Der Veranstalter wird mit der Erfüllung bzw. Aushändigung des Gewinns von allen
Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt
ergibt.
(2) Ansprüche wegen möglicher Sach- und/ oder Rechtsmängel an den von den
Preissponsoren gestifteten Gewinnen sind ausschließlich diesen gegenüber geltend zu
machen.
(3) Der Veranstalter haftet nicht für die Insolvenz eines Preissponsors sowie die sich hieraus
für die Durchführung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.
(4) Eine Schadensersatzpflicht des Veranstalters besteht nur, sofern der Schaden auf
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von
Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet der Veranstalter auch bei nur
einfacher Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet der Veranstalter auch für die nur einfach
fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels und die Erreichung des Vertragszwecks
überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Gewinnspielteilnehmer regelmäßig
vertrauen darf. Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, die
durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten, bei
Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder
Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Nutzung der Applikation
entstehen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9 Sonstiges
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
(3) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der
übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.
(4) Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von dem Veranstalter ohne gesonderte
Benachrichtigung geändert werden.
Stand: Januar 2016