2. Inhalt
• Was ist das?
• Vorgeschichte
• Verteidigung und Legendenbildung
• Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher
• Die zwölf Nachfolgeprozesse
• Gültigkeit der Urteile
• Quellen
3. Was ist das?
• Gesamtheit der Nürnberger Prozess gegen
die Hauptkriegsverbrecher
• im Justizpalast Nürnberg
• zwischen 20.11.1945 - 14.4.1949
• gegenVerantwortliche des Deutschen Reichs
4. Vorgeschichte
• Moskauer „Erklärung über deutsche Gräueltaten im
besetzten Europa“
• vom 30. Oktober 1943
• Alliierten
– Absicht erklärt, nach Krieg dieseVerbrechen zu verfolgen
• Oktober 1943: United Nations War Crimes
Commission (=eine Kommission alliierter Staaten)
gegründet
5. Verteidigung und Legendenbildung
• Verteidigern der Angeklagten-schwer: ein
Mandat zu übernehmen
• Andere: „patriotische Pflicht“
• bezeichneten die alliierten Strafprozesse:
als Racheakte der Morgenthau-Bande(=US-
Finanzminister)
6. Prozess gegen die
Hauptkriegsverbrecher
• Plan der Alliierten, weitere Prozesse vor
diesem Militärgerichtshof durchzuführen
• Kontrollratsgesetz Nr. 10[6] vom 20.12.1945:
– „Bestrafung von Personen, die sich
Kriegsverbrechen,Verbrechen gegen den Frieden,
oder gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht
haben“
7. Die zwölf Nachfolgeprozesse
• Angeklagt 185 Personen:
– 39 Ärzte und Juristen (Fall I und III)
– 56 Mitglieder von SS und Polizei (Fall IV,VIII und IX)
– 42 Industrielle und Manager (FallV,VI und X)
– 26 militärische Führer (FallVII und XII)
– 22 Minister und hohe Regierungsvertreter (Fall II und
XI)
• Von den Angeklagten 35 freigesprochen. 24
wurden zumTode verurteilt, 20 zu lebenslanger
Haft und 98 zu Freiheitsstrafen zwischen 18
Monaten und 25 Jahren.
8. Gültigkeit der Urteile
• Artikel 26 des Londoner Statut (=legte
Rechtsgrundlagen und Prozessordnung):
– Urteile der Nürnberger Prozesse endgültig und nicht anfechtbar sein
sollten
• Wiedererlangung der vollen Souveränität - mit den Alliierten
vertraglich geregelt
• Bundesrepublik Deutschland:
– Ohne UnterschiedVerordnungen und Gesetze ändern, streichen oder
aufheben kann
– Die Urteile der Nürnberger Prozesse hätten also geändert werden
können, blieben aber genau so, wie sie gefällt wurden.