Eine Immobilienbewertung wird dann beauftragt, wenn der Kauf oder Verkauf einer Immobilie geplant ist. Früher wurde die Immobilienbewertung durch den Schätzer durchgeführt. Heutzutage ermittelt der unabhängige Sachverständige unter verschiedenen Aspekten den Verkehrswert der Immobilie. Diese Unabhängigkeit des Immobiliensachverständigen schafft Vertrauen.
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Wofür wird eine Immobilienbewertung benötigt?
1. Wofür wird eine Immobilienbewertung benötigt?
Rhein-Neckar-Kreis, 14. August 2019
Eine Immobilienbewertung wird dann beauftragt, wenn der Kauf oder Verkauf einer Immobilie geplant
ist. Früher wurde die Immobilienbewertung durch den Schätzer durchgeführt. Heutzutage ermittelt der
unabhängige Sachverständige unter verschiedenen Aspekten den Verkehrswert der Immobilie. Diese
Unabhängigkeit des Immobiliensachverständigen schafft Vertrauen.
Im Rahmen dieser Bewertung der Immobilie sind die Lage des Objektes, Infrastruktur, der Zustand und
die Ausstattung der Immobilie und weitere eventuell vorhandene Belastungen in Abteilung II des
Grundbuchauszuges der Immobilie als bedeutende Faktoren und Merkmale anzusehen. Als
Datengrundlage dienen Planunterlagen, Grundbuchauszug, Flurkarte, Teilungserklärung und
Aufteilungsplan sowie weitere relevante Dokumente.
Ein weiterer wichtiger Aspekt bei einer Immobilienbewertung, ist die Objektbesichtigung durch den
Sachverständigen. Ohne eine persönliche in Augenscheinnahme der Immobilie kann keine Bewertung
der Immobilie stattfinden. Der Ortstermin ist ein unabdingbarer Bestandteil eines
Verkehrswertgutachtens. Der Gutachter nimmt das gesamte Objekt unter die Lupe. Des Weiteren nutzt
der neutrale Sachverständige seine Fach- und Sachkunde, seine Marktkenntnis sowie normierte
Verfahren für die Ermittlung des Marktwertes.
Die normierten Verfahren sind in der Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV geregelt. Das
Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren und das Vergleichswertfahren sind die drei
Wertermittlungsverfahren gemäß Immobilienwertermittlungsverordnung in der Immobilienbewertung.
Das Ertragswertverfahren ist in §§ 17 bis 20 ImmoWertV geregelt und es werden mit diesem Verfahren
Immobilien bewertet, bei denen eine Ertragserzielung, die Rendite, im Vordergrund steht. Diese sind
normalerweise Mehrfamilienhäuser, Büro- und Gewerbeimmobilien, Industrieimmobilien,
Logistikimmobilien und Sozialimmobilien.
Bei Immobilien, die zur Eigennutzung errichtet und selbst bewohnt werden, ist das Sachwertverfahren
das führende Bewertungsverfahren. In §§ 21 bis 23 ImmoWertV ist das Sachwertverfahren geregelt. Es
findet eine Substanzwertberechnung statt.
Mit dem Vergleichswertverfahren, werden unbebaute Grundstücke und Eigentumswohnungen
bewertet. In §§ 15 bis 16 ImmoWertV ist das Vergleichswertverfahren aufgeführt. Eine
Preisvergleichsrechnung mit der Fragestellung: "Was kosten vergleichbare Grundstücke?"
Der Laie stellt sich beim Immobilienkauf und Immobilienverkauf die Frage: "Wie viel ist die Immobilie
denn eigentlich wert?"
Für den Eigentümer und den Käufer ist diese Frage nur schwer zu beantworten. Der Laie sollte auf die
profunde Sach- und Fachkunde des Sachverständigen für Immobilienbewertung setzen, um den
Marktwert der Immobilie mittels einem Verkehrswertgutachtens ermitteln zu lassen. Im Paragraf 194
2. des Baugesetzbuchs (BauGB) wird der Verkehrswert wie folgt definiert: "Der Verkehrswert (Marktwert)
wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im
gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften,
der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der
Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."
Es gibt unterschiedliche Anlässe für die Erstellung einer Immobilienbewertung und Erstattung eines
Verkehrswertgutachtens gemäß §194 BauGB. Der Zweck für Immobilienbewertung kann vielfältig sein.
Kauf und Verkauf einer Immobilie. Bei einer Scheidung oder Trennung für die Ermittlung des
Zugewinns. Erbauseinandersetzungen und die Bestimmung des Versicherungswertes kann eine
Immobilienbewertung erforderlich machen. Als weitere Anlässe sind Ermittlung des Beleihungswertes
und Besteuerung in Bezug auf den Einheitswert und Grundbesitzwert zu nennen.
Nutzen Sie die Expertise des Sachverständigen, denn dieser erstattet die Immobilienbewertung
unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch.
ImmoWertReal.de | Sachverständigenbüro für Immobilienwertermittlung wurde von Stephen Eifler REV
gegründet. Er arbeitet seit Jahren mit namhaften Auftraggebern erfolgreich zusammen. Herr Eifler ist
Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für
Mieten und Pachten sowie Beleihungswertermittlung. Als Immobiliengutachter für Marktwertermittlung
gemäß ImmoWertV von Standardimmobilien wurde er nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Er
erstattet Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB, Markt- und Beleihungswertgutachten,
Mietwertgutachten und unterstützt seine Auftraggeber beim Erwerb von Immobilien.
Von der TEGoVA (The European Group of Valuers' Associations), einer Organisation nationaler
Verbände aus Europa mit Sitz in Brüssel, wurde Herr Eifler ebenfalls zertifiziert. Der Titel des
Recognised European Valuer - REV ist eine Auszeichnung für Exzellenz in der Immobilienbewertung.
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