1. SICHERHEIT, SCHUTZ UND
GESUNDHEIT AUF GESCHÄFTSREISEN
UND EINSÄTZEN IM AUSLAND
Arbeitsbedingte Auslandsreisen und -einsätze
IN DEN LETZTEN JAHREN IST DIE ZAHL DER
GESCHÄFTSREISEN UND EINSÄTZE IM AUSLAND ERHEBLICH
GESTIEGEN.
Globalisierung, neue Märkte und der Bedarf an Dienstleistungen
führen zu wachsender Mobilität. Studien haben gezeigt,
dass die Zahl der mobilen Arbeitskräfte bis zum Jahr 2020
voraussichtlich um 50% zunehmen wird1
. Die große Bedeutung
von Auslandsreisen führt in vielen Unternehmen dazu, dass
sich Arbeitsplatzbeschreibungen durch die Einbeziehung von
Auslandsreisen und -einsätzen ändern. Die Verpflichtungen einer
Firma gegenüber ihren reisenden Mitarbeitern bleibt dabei ein
wichtiges Thema.
In der Vergangenheit waren die Schutzmaßnahmen meist auf
die Belange der „reisende Führungskraft” ausgerichtet. Dagegen
gibt es heute verschiedene Typen von Geschäftsreisenden:
beispielsweise den Geschäftsführer, der für einen
Vertragsabschluss anreist, den betreuenden Techniker, der zur
Wartung eines Systems unterwegs ist, den Bauarbeiter, der mit
seinen Kollegen eine Straße durch den Dschungel baut oder eine
im Ausland angestellte Haushaltshilfe. Zu jeder Zeit sind Vertreter
der verschiedensten Berufe rund um den Globus auf Reisen.
Risikoeinschätzung vor Reisebeginn
AUSSER DEN „TRADITIONELLEN” THEMEN WIE
ARBEITSSCHUTZ, SICHERHEIT UND GESUNDHEIT (BSPW.
LATENTE HERZ-KREISLAUF-ERKRANKUNGEN) GIBT ES FÜR
DIENSTREISENDE ODER BERUFSTÄTIGE IM AUSLAND NOCH
VIELE ANDERE WICHTIGE ASPEKTE.
Dazu gehören die Qualität und der Zugang zu einer angemessenen
medizinischen Versorgung, ortsspezifische Infektionsrisiken,
der Verlust von Medikamenten oder Reisedokumenten,
die Qualität staatlicher Sicherheits- und Rettungsdienste,
Straßenverkehrsunfälle, politische Unruhen, Kriminalität,
Terrorismus und Konflikte, schwere Unfälle, Naturkatastrophen
sowie kulturelle und rechtliche Unterschiede. Meistens kann ein
Problem vor Ort mit lokaler Hilfe gelöst werden, aber manchmal
sind komplexere Maßnahmen erforderlich. Um im globalen Umfeld
einen Vorfall erfolgreich zu bewältigen und Abhilfe zu schaffen,
ist eine aktive und präventive Vorgehensweise erforderlich. Nur
so lassen sich sowohl die Eintrittswahrscheinlichkeit als auch die
Auswirkungen auf den Einzelnen und die Organisation minimieren.
Solche Ereignisse sollten präventiv bei der Beurteilung von
Arbeitsschutz- und Sicherheitsrisiken für Mitarbeiter berücksichtigt
werden. Versicherungen, die finanzielle und medizinische
Risiken abdecken, bieten gegebenenfalls keine angemessene
Hilfe, da ihnen das Prinzip der Risikoüberwälzung und nicht
der Risikoprävention zugrunde liegt. Unternehmen sollten
sicherstellen, dass für ihre Mitarbeiter in internationalen
Einsätzen angemessene Gesundheits-, Sicherheits-, Arbeits- und
Rechtsschutzvorkehrungen getroffen sind, denn:
Prävention, Reaktion und Begrenzung bei Zwischenfällen tragen
zur Reduzierung teurer Geschäftsunterbrechungen und möglicher
Rechtsstreitigkeiten bei. Sie verbessern die Arbeitsmoral und
erhöhen die Produktivität.
Bedrohungen und Gefahren zu kennen und Risiken bei einem
Zwischenfall zu managen, ermöglichen gegebenenfalls die
Fortführung von Geschäftstätigkeiten oder die Entwicklung neuer
Möglichkeiten, die anderenfalls eventuell nicht wahrgenommen
werden könnten.
Es ist entscheidend, dass alle einschlägigen rechtlichen
Verpflichtungen eingehalten werden.
Die Erfüllung der Fürsorgepflicht ist ein wichtiger Teil der
Unternehmensverantwortung.
Abgrenzung der Risiken von Geschäfts- und Privatreisen
INTERNATIONALE GESCHÄFTSREISEN KÖNNEN TEILWEISE
MIT PRIVATREISEN KOMBINIERT WERDEN:
Will ein Unternehmen nur für die Risiken der Geschäftsreise
aufkommen, sollte diese Abgrenzung klar kommuniziert werden.
Der reisende Mitarbeiter sollte auf die Notwendigkeit hingewiesen
werden, für die privaten Risiken seiner Reise selbst Vorsorge zu
treffen.
Betreuung vor, während und nach Reisen und Einsätzen
DERZEIT GIBT ES NUR IN AUSTRALIEN UND KANADA
BESONDERE GESETZLICHE REGELUNGEN FÜR
ARBEITSSCHUTZ UND GESUNDHEIT VON MITARBEITERN IM
INTERNATIONALEN EINSATZ.
Obwohl die praktische Durchsetzung des Strafrechts über
nationale Grenzen hinweg möglicherweise schwierig ist, stehen
die Arbeitgeber unter dem Druck der Rechtsprechung und ihrer
zivilrechtlichen Haftung. Sie müssen die arbeitsbezogenen Risiken
DATENBLATT
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http://www.pwc.com/talentmobility2020