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Perfekt vorbereitet.
                                                                                                            Versender               3                     6        Empfänger
                                               EMCS kommt. Als EU-Projekt, das innerhalb der
                                               Gemeinschaft künftig die Beförderung und Kontrolle
                                               verbrauchssteuerpflichtiger Waren unter Steuerausset-        1                                                               7

                                               zung überwachen wird. EMCS steht für „Excise Move-                                         EMCS
                                                                                                                              Excise Movement & Control System
                                               ment and Control System“ – und vor allem für einen
                                               wesentlich effizienteren Informationsfluss.
                                                                                                                2       10                                         5            8

                                               Eingeführt wird das neue System von der Deutschen
                                                                                                                                4
                                               Zollverwaltung zum 1. April 2010. Ab 1. Januar 2011 wird     Abgangs-                                             Bestimmungs-
                                                                                                           Mitgliedstaat                                         Mitgliedstaat
                                               innerhalb der EU das bisher auf Papierträgern übliche
                                                                                                                                                         9
                                               Verfahren mit dem Begleitenden Verwaltungsdoku-
                                               ment (BVD) durch das elektronische Verwaltungsdoku-
                                               ment (e-VD) komplett abgelöst..                            EMCS – im Grundprinzip:                Quelle: Europäische Gemeinschaft 2009



                                               Transparenz und Sicherheit.                                  1. Der Versender eröffnet ein e-VD.
        :// Clever kommt von einfach.                                                                       2. Vom Abgangs-Mitgliedstaat wird das e-VD für
                                               Erklärtes Ziel der Europäischen Gemeinschaft ist es,                 gültig erklärt und geht an den Versender zurück
                                               den Informationsfluss zwischen den Mitgliedstaaten                   – einschließlich ARC-Referenzcode.
                                               und Wirtschaftsbeteiligten effizienter und sicherer zu       3. Der Versender bringt die verbrauchssteuer-
                                               gestalten, Warenbewegungen in Echtzeit zu verfolgen                  pflichtigen Waren auf den Weg.
                                               und qualifiziertere Kontrollen zu installieren.              4. Vom Abgangs-Mitgliedstaat wird das e-VD an
                                                                                                                    den Bestimmungsstaat übermittelt.


EMCS                                           Doppelt sinnvoll: Das neue Verwaltungsverfahren soll         5. Dieser leitet das e-VD an den Empfänger weiter.
                                               den Handelsverkehr erleichtern und gleichzeitig den          6. Die verbrauchssteuerpflichtigen Waren
                                               Steuerbetrug erschweren.                                             erreichen ihren Bestimmungsort.
                                                                                                            7. Der Empfänger bestätigt den Eingang.
                                                                                                            8. Die Eingangsmeldung wird vom Bestimmungs-
                                                                                                                    Mitgliedstaat für gültig erklärt und geht zurück an
       Vernetzt mit                                                                                                 den Empfänger.

       allen Vorteilen.
                                                                                                            9. Gleichzeitig übermittelt der Bestimmungs-
                                               Alle Leistungen und Funktionen                                       Mitgliedstaat die Eingangsmeldung an den
       Die Software-Lösung für den                                                                                  Abgangs-Mitgliedstaat.
       Transport verbrauchssteuerpflichtiger
                                               als webbasierte (SaaS) oder                                  10. Dieser leitet die Eingangsmeldung an den
       Waren unter Steueraussetzung.           Inhouse-Lösung.                                                      Versender weiter.
Grenzenlos.                                            Zoll-korrekt.
BEO-EMCS basiert auf den neuesten EU-Richtlinien         BEO-EMCS regelt das Verfahren zur Überwachung der
und ist zertifiziert nach den Deutschen Zollvorschrif-   Beförderung und zur Kontrolle von verbrauchssteuer-
ten.                                                     pflichtigen Waren unter Steueraussetzung nach dem:


BEO-EMCS steuert den sicheren und schnellen                Tabaksteuergesetz
Austausch von Informationen und gesetzlich                  Branntweinmonopolgesetz
relevanten Dokumenten mit den Systemen in den               Schaumwein- und
EU-Staaten.                                                Zwischenerzeugnissteuergesetz
                                                            Biersteuergesetz
Effizienz – EU-weit.                                        Kaffeesteuergesetz
                                                            Energiesteuergesetz
Alle relevanten Daten können aus den jeweiligen
ERP-Systemen übernommen, aufbereitet und direkt
an die zuständigen Zollbehörden übertragen werden.
Die behördlichen Antworten können direkt eingele-             Zielsicher.
sen, entsprechend verarbeitet und archiviert werden.
                                                         Start ist der 1. April 2010: die aus EU-Ländern eröffneten
Komfortabel und kompatibel.                              EMCS-Verfahren müssen elektronisch beendet werden.


Mit BEO-EMCS wird eine komfortable IT-Abwicklung         Ab diesem Zeitpunkt können – zunächst auf freiwilliger
angeboten, die leicht in jede Systemumgebung             Basis – elektronische EMCS-Verfahren auch eröffnet
integrierbar ist oder als unabhängiges Werkzeug          werden.
verwendet werden kann.
                                                         Ab 1. Januar 2011 ist das EMCS-Verfahren für alle
                                                         Wirtschaftsbeteiligten in der EU verpflichtend.              BEO GmbH
                                                                                                                      Ensisheimer Str. 6 – 8
                                                         Innovativ, intelligent und einfach effizient:                79346 Endingen

                                                         BEO-EMCS – die neue Software-Lösung im Bereich               Tel. +49 (0)7642-9003-0
                                                         der EU-Zoll-Systematik.                                      Fax +49 (0)7642-9003-99

                                                                                                                      info@beo-emcs.de
                                                                                                                      www.beo-emcs.de

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  • 1. Perfekt vorbereitet. Versender 3 6 Empfänger EMCS kommt. Als EU-Projekt, das innerhalb der Gemeinschaft künftig die Beförderung und Kontrolle verbrauchssteuerpflichtiger Waren unter Steuerausset- 1 7 zung überwachen wird. EMCS steht für „Excise Move- EMCS Excise Movement & Control System ment and Control System“ – und vor allem für einen wesentlich effizienteren Informationsfluss. 2 10 5 8 Eingeführt wird das neue System von der Deutschen 4 Zollverwaltung zum 1. April 2010. Ab 1. Januar 2011 wird Abgangs- Bestimmungs- Mitgliedstaat Mitgliedstaat innerhalb der EU das bisher auf Papierträgern übliche 9 Verfahren mit dem Begleitenden Verwaltungsdoku- ment (BVD) durch das elektronische Verwaltungsdoku- ment (e-VD) komplett abgelöst.. EMCS – im Grundprinzip: Quelle: Europäische Gemeinschaft 2009 Transparenz und Sicherheit. 1. Der Versender eröffnet ein e-VD.  :// Clever kommt von einfach. 2. Vom Abgangs-Mitgliedstaat wird das e-VD für Erklärtes Ziel der Europäischen Gemeinschaft ist es, gültig erklärt und geht an den Versender zurück den Informationsfluss zwischen den Mitgliedstaaten – einschließlich ARC-Referenzcode. und Wirtschaftsbeteiligten effizienter und sicherer zu 3. Der Versender bringt die verbrauchssteuer- gestalten, Warenbewegungen in Echtzeit zu verfolgen pflichtigen Waren auf den Weg. und qualifiziertere Kontrollen zu installieren. 4. Vom Abgangs-Mitgliedstaat wird das e-VD an den Bestimmungsstaat übermittelt. EMCS Doppelt sinnvoll: Das neue Verwaltungsverfahren soll 5. Dieser leitet das e-VD an den Empfänger weiter. den Handelsverkehr erleichtern und gleichzeitig den 6. Die verbrauchssteuerpflichtigen Waren Steuerbetrug erschweren. erreichen ihren Bestimmungsort. 7. Der Empfänger bestätigt den Eingang. 8. Die Eingangsmeldung wird vom Bestimmungs- Mitgliedstaat für gültig erklärt und geht zurück an Vernetzt mit den Empfänger. allen Vorteilen. 9. Gleichzeitig übermittelt der Bestimmungs- Alle Leistungen und Funktionen Mitgliedstaat die Eingangsmeldung an den Die Software-Lösung für den Abgangs-Mitgliedstaat. Transport verbrauchssteuerpflichtiger als webbasierte (SaaS) oder 10. Dieser leitet die Eingangsmeldung an den Waren unter Steueraussetzung. Inhouse-Lösung. Versender weiter.
  • 2. Grenzenlos. Zoll-korrekt. BEO-EMCS basiert auf den neuesten EU-Richtlinien BEO-EMCS regelt das Verfahren zur Überwachung der und ist zertifiziert nach den Deutschen Zollvorschrif- Beförderung und zur Kontrolle von verbrauchssteuer- ten. pflichtigen Waren unter Steueraussetzung nach dem: BEO-EMCS steuert den sicheren und schnellen Tabaksteuergesetz Austausch von Informationen und gesetzlich Branntweinmonopolgesetz relevanten Dokumenten mit den Systemen in den Schaumwein- und EU-Staaten. Zwischenerzeugnissteuergesetz Biersteuergesetz Effizienz – EU-weit. Kaffeesteuergesetz Energiesteuergesetz Alle relevanten Daten können aus den jeweiligen ERP-Systemen übernommen, aufbereitet und direkt an die zuständigen Zollbehörden übertragen werden. Die behördlichen Antworten können direkt eingele- Zielsicher. sen, entsprechend verarbeitet und archiviert werden. Start ist der 1. April 2010: die aus EU-Ländern eröffneten Komfortabel und kompatibel. EMCS-Verfahren müssen elektronisch beendet werden. Mit BEO-EMCS wird eine komfortable IT-Abwicklung Ab diesem Zeitpunkt können – zunächst auf freiwilliger angeboten, die leicht in jede Systemumgebung Basis – elektronische EMCS-Verfahren auch eröffnet integrierbar ist oder als unabhängiges Werkzeug werden. verwendet werden kann. Ab 1. Januar 2011 ist das EMCS-Verfahren für alle Wirtschaftsbeteiligten in der EU verpflichtend. BEO GmbH Ensisheimer Str. 6 – 8 Innovativ, intelligent und einfach effizient: 79346 Endingen BEO-EMCS – die neue Software-Lösung im Bereich Tel. +49 (0)7642-9003-0 der EU-Zoll-Systematik. Fax +49 (0)7642-9003-99 info@beo-emcs.de www.beo-emcs.de