Ende Jänner 2016 soll im Parlament das umstrittene, neue Staatsschutzgesetz beschlossen werden. Dieses Gesetz bringt eine massive Einschränkung von Bürger*innen-Rechten und würde weitreichende Konsequenzen für Aktivist*innen uns aktivistische NGOs bedeuten.
Wir, AKVorrat und Attac, haben im anschließenden Workshop die möglichen Auswirkungen auf Aktivist*innen in einem beleuchtet.
63. Die rote Linie
Kontroll- und Transparentmechanismen: Richtervorbehalt, parlamentarische Kontrolle,…
Gefährderdatenbank: Kürzere Gesamtspeichersdauer, Einschränkung Speicherzweck, nur
für konkrete Gefährdungen (nicht für „wahrscheinliche“)
Gruppierungen: Beschränkung auf notwendigsten Rahmen (Verdächtige)
Verfassungsgefährdender Angriff: eng eingeschränkter Deliktekatalog, klare Legaldefinition
V-Leute: Streichung oder zumindest deutlich höhere Hürden in der Strafprozessordnung
64.
65. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
„Fall Tretter u.a. gegen Österreich“
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)