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Teil 1 – zertifikat familienfreundliches unternehmen
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Teil 1 – Zertifikat Familienfreundliches Unternehmen!
2009-09-03 19:09:13 Nives Mestrovic "Hanna"
Teil 1 – Zertifikat Familienfreundliches
Unternehmen!
Insgesamt haben sich über 320 Unternehmen, Institutionen und Hochschulen in
Deutschland zertifizieren lassen!
Das Zertifikat “Beruf und Familie” der Hertie Stiftung bescheinigt einem Unternehmen
Familienfreundlichkeit, wenn es bestimmte Kriterien erfüllt.
Wie letztes Jahr hat KPMG auch dieses Jahr Platz 1 erreicht!
Glückwunsch!
Und es geht doch:
1. den Umsatz zu steigern
2. und gleichzeitig ein familienfreundliches Unternehmen zu sein.
Beruf und Familie schliessen sich nicht aus.
Beides kann funktionieren, wenn die Arbeitgeber auch dafür Grundlagen schaffen.
“KPMG ist ein riesiges Unternehmen, die können das finanzieren” werden Sie jetzt sicherlich denken
“aber wie soll ich das mit meinem kleinen mittelständischen Unternehmen anstellen? ” werden Sie sich
fragen.
Die betriebswirtschaftlichen Effekte familienfreundlicher Personalpolitik sind nicht zu
unterschätzen. Unternehmen entstehen Kosten durch die Überbrückung der Elternzeit,
familienbedingter Fluktuation oder Maßnahmen zur Wiedereingliederung nach längerer privater
Auszeit. Diese Belastungen können durch familienfreundliche Maßnahmen vermieden oder
reduziert werden.
Neben allgemeinen Fragen zur Branche und Mitarbeiterzahl, werden Unternehmen insbesondere
genauer unter die Lupe genommen, was folgende Punkte angeht.
1. Familienfreundliche Arbeitsorganisation
2. Schwangerschaft und Mutterschutz, Elternzeit und Rückkehr, Kinderbetreuung
3. Eldercare und Homecare
Checkliste
Heute: Wie familienfreundlich ist Ihre Arbeitsorganisation (1)?
2. Heute: Wie familienfreundlich ist Ihre Arbeitsorganisation (1)?
Arbeitszeit
Pausenregelung: Die Mitarbeiter können ihre Pausenzeiten, unter Berücksichtigung von
Projekterfordernissen, individuell nehmen.
Mitarbeiter, die beim Kunden im Einsatz sind, müssen sich an deren Pausenzeiten halten.
Sonderurlaubswünsche sind möglich und im Bedarfsfall mit dem Vorgesetzten abzusprechen
Zu folgenden Anlässen wird Sonderurlaub gewährt (eigene Hochzeit, Geburt des eigenen Kindes,
Tod eines Familienmitgliedes, Umzug)
Es gibt in Ihrem Betrieb Gleitzeit. Unter Berücksichtung von Projekterfordernissen und in
Absprache mit den Teamkollegen, kann auch in Ausnahmefällen von den Gleitzeiten abgewichen
werden.
Jahresarbeitszeit: Am Jahresende können bei einer zeitlich überschaubaren Planung und in
Absprache mit dem Vorgesetzten Überstunden mit in das nächste Jahr genommen werden.
Aufgelaufene Überstunden werden am Jahresende ausgezahlt
Abgestufte Teilzeit Eine stufenweise Erhöhung der Arbeitszeit nach Rückkehr des Arbeitnehmers
aus der Elternzeit bzw. nach einem längeren, krankheitsbedingten Ausfall ist möglich und mit dem
Vorgesetzten abzustimmen.
Wünsche nach flexibler Jahres- und Lebensarbeitszeitregelungen, tägliche, wöchentliche,
jährliche Arbeitszeitverkürzung, Formen des Job-Sharings, die Vier- Tage-Woche, Langzeiturlaube
sind möglich und individuell mit dem Vorgesetzten abzustimmen.
Urlaub: Urlaubstage, die im Laufe des Jahres nicht genommen werden konnten, können mit in das
nächste Jahr übernommen werden. Sie verfallen nicht.
Arbeitsort
Grundsätzlich ist es möglich, in bestimmten Situationen von zu Hause zu arbeiten.
Home Office Lösung: Mitarbeiter können sich bei Bedarf und in Abstimmung mit dem
Vorgesetzten zu Hause einen Arbeitsplatz einrichten.
Management von Arbeitsabläufen
Home Office Lösung: Es ist möglich, Arbeit mit nach Hause zu nehmen (siehe Arbeitsort).
Die Arbeit findet hauptsächlich im Team statt, so dass auch Ausfälle aufgrund von privaten Verpf
ichtungen besser aufgefangen werden können.
Einführung von Wiedereinstiegsmaßnahmen für Arbeitnehmer nach der Elternzeit, z. B.
Patenschaft
Einbindung in das Unternehmen auch während der Elternzeit (siehe „Mitarbeiter in Elternzeit“)
Überprüfung des Bedarfs eines Eltern- Kind-Arbeitszimmers in Notfallsituationen mit
Schaffung von Beschäftigungsmaßnahmen für das Kind
Unterstützung der Mitarbeiter
Essen aus der Betriebskantine bzw. Ermöglichung der Nutzung anderer Betriebskantinen
Bereitstellung eines Haushaltsservice für die Übernahme bestimmter Tätigkeiten, wie z. B.
Einkäufe erledigen, Auto zur Werkstatt fahren etc.
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