1. MAX-PLANCK-INSTITUT FÜR AUSLÄNDISCHES UND INTERNATIONALES SOZIALRECHT
Henning Frankenberger
MAX PLANCK INSTITUTE FOR FOREIGN AND INTERNATIONAL SOCIAL LAW
FaMI-Ausbildung in der
Max-Planck-Gesellschaft
21. Oktober 2008
Ausbildertreffen im
Max-Planck-Institut für Mathematik
in den Naturwissenschaften
in Leipzig
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Ausbildungskooperation mit
anderen Max-Planck-Instituten und
den damit verbundenen
administrativen und finanziellen
Aspekten
(Fahrtkosten, Unterbringung, rechtliche
Rahmenbedingungen)
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FaMI-Ausbildung in der Max-Planck-Gesellschaft
„Ein FaMI muß grundsätzlich alles können“
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Das Berufsbild der/des FaMI
– Berufsbild und Bezeichnung 1998 eingeführt
– Intention: Schaffung einer einheitlich geregelten
Berufsausbildung für den gesamten ABD-Bereich
– Fachrichtungsmodell: Ausbildung in einer Einrichtung
aus einem der fünf Bereiche
– Grundkenntnisse sämtlicher Fachrichtungen sollen
vermittelt werden
– Wie soll das Funktionieren?
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Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes
§14 Abs. 1 Nr. 1 BBiG: „Ausbildende haben dafür zu
sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche
Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen
des Ausbildungsziels erforderlich ist, und die
Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck
gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich
gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel
in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden
kann.“
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Grenzen der Ausbildungsmöglichkeiten in den
Bibliotheken der Max-Planck-Institute
– Heterogenes Bild innerhalb der Max-Planck-
Gesellschaft
– Unterschiedlichste Ausstattung, Ausrichtung und
Größe der Bibliotheken der einzelnen Institute
– „Fernleihe“
– „Benutzung / Infotheke“
– „OPLs oder – Wer kümmert sich, wenn ich Urlaub
habe oder krank bin?“
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Die Lösung: Kooperation
– Ohnehin erforderlich um den Anforderungen des
Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gerecht zu werden
– Austausch mit Universitäts-, Stadt-, Kinder- und
Jugendbibliotheken ist seit langem üblich
– Auch Praktika / Stationen im Buchhandel und anderen
„verwandten Einrichtungen“ werden bereits praktiziert
– Zusätzlich: organisierter oder institutionalisierter
Austausch zwischen Max-Planck-Instituten?
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Voraussetzungen der Ausbildungskooperation
– Grundsätzlich gilt es, die Institutsautonomie zu
beachten: „Niemand muss, wenn er nicht will“. Art und
Reichweite des Engagements kann nur von den
Instituten selbst bestimmt werden
– Keine „aufgedrängte Bereicherung“: Auszubildende,
Praktikanten und Hospitanten sollen nur „entsandt
werden“, wenn die ausbildende Stelle des „Gast-
Instituts“ hierzu Möglichkeiten sieht
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Derzeitige Durchführung der Ausbildungskooperation
– „Der Dienstreiseweg“: Arbeits- und
Unfallversicherungsschutz werden durch die
Genehmigung eines Dienst- und
Ausbildungsaufenthaltes sichergestellt
– Abrechnung der Reise- und Unterbringungskosten
über den Reisekostenetat des entsendenden Instituts
– Dem „Gast-Institut“ entstehen keine Kosten
– Institutsautonomie bleibt gewahrt
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Ausgewählte Anforderungen an bilaterale
Ausbildungskooperationen
Max-Planck-Institut für Kognitions- und
Neurowissenschaften in Leipzig
- Praktikanten der Leipziger Hochschule werden für vier
Wochen am Institut beschäftigt
- Dies wäre auch für FaMIs denkbar
- Grundsätzliches Interesse am Ausbildungsverbund
vorhanden
- Gästehaus am Institut vorhanden
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Ausgewählte Anforderungen an bilaterale
Ausbildungskooperationen
Max-Planck-Institut für Psycholinguistik in
Nijmegen
- Bibliothek bildet keine FaMIs aus und plant dies auch
künftig nicht
- Dennoch Interesse an Ausbildungskooperation
- Aufnahme von FaMIs für vier Wochen denkbar
- Integration in Tagesgeschäft und Projektarbeit
- Gästehaus am Institut vorhanden
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Ausgewählte Anforderungen an bilaterale
Ausbildungskooperationen
Max-Planck-Institut für Kunstgeschichte / Kunsthistorisches
Institut in Florenz
– Praktikanten der Kunstgeschichte seit vielen Jahren am Institut
– Aufenthaltsdauer von zwei Monaten selbst finanziert, ergänzt durch
„Leonardo-Stipendium“
– Hilfs- und Kontrollarbeiten, Einbindung in Projektarbeit
– Sechswöchiges Praktikum wäre möglich
– Katalogisierung sollte bereits gut beherrscht werden
– EDV und Systembibliothekarisches willkommen
– Gästehaus steht am Institut zur Verfügung, ist aber stets sehr gut besucht
– Grundsätzliches Interesse am und Unterstützung für einen
Ausbildungsverbund
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Ausgewählte Anforderungen an bilaterale
Ausbildungskooperationen
Bibliotheka Hertziana in Rom
– Sehr großes Interesse an Praktikanten und FaMIs
– Anregungen und neue Perspektiven gewünscht
– Gute Katalogisierungskenntnisse
– EDV und Systembibliothekarisches willkommen
– Anmietung einer Wohnung durch das Institut im
Gespräch
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Künftige Möglichkeiten der Ausbildungskooperation
Gesamtbetriebsrat
- Abschluss einer Betriebsvereinbarung auf Ebene des
GbR bezüglich der Hospitanz zwischen den Instituten
zur Festigung der Kooperationen und Etablierung eines
Netzwerkes
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Künftige Möglichkeiten der Ausbildungskooperation
Gründung eines Ausbildungsverbundes
– Benennung der beteiligten Institute
– Ziel des Verbundes
– Inhaltlicher Mehrwert
– Entstehende Kosten
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Herzlichen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!!!