1. Breitband
-‐
Internet
für
den
ländlichen
Raum
Es
ist
nicht
mehr
eine
Frage
des
„Ob“
sondern
nur
noch
des
„WIE“.
rechtskonform - verlässlich - zügig
Vorschriften der Straße Vorschriften der
StVZO EU
StVO DE
FZV LSA
die Grundpfeiler die Grundpfeiler
im Straßenverkehr der öff. Verwaltung
H.
Haupt;
MLU,
52
–
ALR
27.01.2010
2. Breitband
-‐
Internet
für
den
ländlichen
Raum
rechtskonform - verlässlich - zügig
GWB
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
GAKG
EU- Wettbewerb GAK-Gesetz
Art. 87 des Vertrages zur Gründung der EG
GAK-Rahmenplan Teil A
LHO Verbesserung ländl. Strukturen
EU- Leitlinien Landeshaushaltsordnung
2009/C 235/04
VGV GAK-Rahmenplan Teil B
EU-KOM Gen. 368/2009-DE Vergabeverordnung
Breitbandversorgung ländl. Räume
Staatliche Beihilfe DE, K(2009)10669
VOL-A
Verdingungsordnung f. Leistungen
BBF
NNR AnBest-GK Breitband-Fördergrundsätze LSA
Nationale Rahmenregelung d. BRD Allg. Nebenbestimmungen Gebietskörperschaften
GO Erl. / Vfg.
EPLR Gemeindeordnung der obersten und oberen Landesbehörden
Entwicklungsprogr. f.d. ländl. Raum LSA
GemHVO
Gemeindehaushaltsverordnung
int. Festlegungen GK
Verbindliche Festlegungen der Gemeinde
Auszug
Dschungel mit System Gesetze, Ordnungen, Verordnungen, Programme
die zur Umsetzung von Breitbandvorhaben zu be-
achten sind.
H.
Haupt;
MLU,
52
–
ALR
27.01.2010
3. Breitband
-‐
Internet
für
den
ländlichen
Raum
Es
ist
nicht
mehr
eine
Frage
des
„Ob“
sondern
nur
noch
des
„WIE“.
Bauer
sucht
Netz
Danke
für
die
Aufmerksamkeit
H.
Haupt;
MLU,
52
–
ALR
27.01.2010
4. Breitband - Internet für den ländlichen Raum
Es ist nicht mehr eine Frage des „Ob“ sondern nur noch des „WIE“.
H. Haupt; MLU, 52 – ALR 27.01.2010
5. Breitband - Internet für den ländlichen Raum
rechtskonform, verlässlich, zügig
- EU-konform gegen Wettbewerbsverzerrungen und Handelsbeeinträchtigungen
- DE-konform nach der GAK; zur Stärkung des ländlichen Raumes
- LSA-konform nach dem EPLR; zur Entwicklung des ländlichen Raumes
Antragsbegleitung durch Staatskanzlei, zertifizierte Berater und ÄLFF
Phase 1: Feststellung des Marktversagens StK.
Öffentl. Bekanntmachung an Netzbetreiber zum Netzaufbau ohne Förderung.
Phase 2: vereinfachte Ausschreibung, offenes Auswahlverfahren StK.
Netzbetreiber geben Angebote mit Wirtschaftlichkeitslücke ab.
Phase 3: Antragsbewertung Berater
StK. / zertifizierte Berater bewerten vorliegende Angebote und geben Votum ab,
Vorgang wird weitergeleitet an Bewilligungsbehörde.
Phase 4: MLU-ALFF/GAK; (MWA-LVwA/GRW) prüfen Antragsunterlagen ALFF
auf Vollständigkeit, Bestätigung das alle Antragsbedingungen erfüllt sind,
fertigen Zuwendungsbescheid, führen Verwendungsnachweisprüfung.
Phase 5: Prüfung des Projektes, Verwendungsnachweis
zertifizierte Berater / Prüfingenieure überprüfen die technischen ALFF /
Parameter des Projektes als Grundlage der Verwendungsnachweisprüfung. Berater
H. Haupt; MLU, 52 – ALR 27.01.2010
6. Breitband - Internet für den ländlichen Raum
rechtskonform, verlässlich, zügig
Im Förderverfahren „Breitbandversorgung“ sind durch die EU Bedingungen aufgestellt und durch DE akzeptiert,
die im Rahmen des Antrags-/ Förderverfahren einzuhalten und mit dem Verwendungsnachweis zu prüfen sind.
Kat. 1) Konsultation der Netzbetreiber zu Planungsabsichten
Private Investoren sind zu Planungsabsichten bzgl. des Breitbandausbaus innerhalb eines Zeitraumes
von „naher Zukunft – 3 Jahren“ zu konsultieren.
Die Bedingung „Planungsabsicht“ ist bei allen Verfahren ohne ZWB nachzuholen! ( erfolgt zentral)
Risiko: Liegt eine konkrete/belastbare Planungsabsicht vor, erfolgt keine Förderung.
Kat. 2) Die Bedingungen muss die Gemeinde / der Netzbetreiber bestätigen / erfüllen:
- Übertragungsrate 2 Mbit/s,
- Zweckbindung Zuwendungszweck von 7 Jahren,
- Gewährleistung offener Zugang; Bedingung Technik neutral,
- Endkundenpreis – Festlegung,
- Prognose der Einnahmen (Netzbetreiber)
a) Die Bedingung kann als Auflage im ZWB formuliert werden.
Risiko: Kann der ZW-Nehmer die Einhaltung der Bedingungen nicht nachweisen, führt dies zur Rückforderung.
b) Die Einhaltung der Bedingungen wird vor Erteilen des ZWB durch den Netzbetreiber bestätigt.
Risiko: Zeitverzögerung, Vorteil: minimierte Anlastung.
Kat. 3) Die Bedingung „BB-Karte + Analyse“ ist eine Infrastrukturerhebung und ist durch die Gemeinde zu erstellen.
Die Bedingung kann als Auflage im ZWB formuliert werden.
Risiko: Ein fehlender Nachweis kann zur Anlastung führen.
H. Haupt; MLU, 52 – DB-BB Feb.2010
7. Breitband - Internet für den ländlichen Raum
rechtskonform, verlässlich, zügig
Im Förderverfahren „Breitbandversorgung“ sind durch die EU Bedingungen aufgestellt und durch DE akzeptiert,
die im Rahmen des Antrags-/ Förderverfahrens einzuhalten und mit dem Verwendungsnachweis zu prüfen sind.
Kat. 1) Konsultation der Netzbetreiber zu Planungsabsichten; (siehe EU-Leitlinien 2009/C 235/04)
Private Investoren sind zu Planungsabsichten bzgl. des Breitbandausbaus innerhalb eines Zeitraumes
von „naher Zukunft – 3 Jahren“ zu konsultieren.
EU-Breitband-Leitlinien
42. Die Kommission erkennt an, dass die Mitgliedstaaten echte Kohäsions- und Entwicklungsziele verfolgen, wenn sie finanzielle
Unterstützung für die Bereitstellung von Breitbanddiensten in Gebieten gewähren, in denen diese derzeit nicht vorhanden sind und in denen
es auch keine Pläne privater Investoren gibt, eine solche Infrastruktur in naher Zukunft aufzubauen, weshalb davon auszugehen ist, dass
staatliche Eingriffe ihrerseits dem gemeinsamen Interesse entsprechen ( 45 ). Für den Begriff „nahe Zukunft“ ist in diesem Zusammenhang
ein Zeitraum von drei Jahren anzusetzen. Hierbei sollten die von privaten Investoren geplanten Investitionsvorhaben so angelegt sein, dass
innerhalb dieses Zeitraums von drei Jahren zumindest erhebliche Fortschritte hinsichtlich der Abdeckung erzielt werden, wobei der Abschluss
der geplanten Investitionen anschließend innerhalb einer angemessenen Frist vorgesehen sein sollte (je nach den Besonderheiten des
jeweiligen Projekts und Gebiets). Die Behörden können die Vorlage eines Unternehmensplans fordern, nebst einem detaillierten Zeitplan für
den Netzausbau sowie Belegen für eine adäquate Finanzierung oder sonstigen Nachweisen, die belegen, dass die geplanten Investitionen
der privaten Netzbetreiber glaubhaft und plausibel sind.
EU-Genehmigung N368/2009-DE
18. Deutschland bestätigt, dass im Einklang mit Rd. Nr. 42 der Breitbandleitlinien bei der Prüfung der Frage, ob Breitbandnetzbetreiber in
naher Zukunft Investitionen in die Breitbanderschließung beabsichtigen, die Gemeinde einen Planungshorizont von drei Jahren anwenden
wird.
Bedingung: „Planungsabsicht“ ist bei allen Verfahren ohne ZWB nachzuholen! ( erfolgt zentral)
Risiko: Liegt eine konkrete / belastbare Planungsabsicht vor, erfolgt keine Förderung.
H. Haupt; MLU, 52 – DB-BB Feb.2010
8.
9. Breitband - Internet für den ländlichen Raum
rechtskonform, verlässlich, zügig
Im Förderverfahren „Breitbandversorgung“ sind durch die EU Bedingungen aufgestellt und durch DE akzeptiert,
die im Rahmen des Antrags-/ Förderverfahrens einzuhalten und mit dem Verwendungsnachweis zu prüfen sind.
Kat. 2) Die Bedingungen muss die Gemeinde / der Netzbetreiber bestätigen / erfüllen:
Übertragungsrate: 2 MBit/s Rd. Nr. 17
Widerrufsklausel / Zweckbindung: 7 Jahre Rd. Nr. 26, 27
Bedingung Technik neutral kein Vorzug einer Tech. Rd. Nr. 59 e
Gewährleistung offener Zugang für alle int. Dritte Rd. Nr. 59 g
Endkundenpreis Festlegung Rd. Nr. 59 h
Einnahmen (Wirtschaftlichkeitslücke) Prognose Rd. Nr. 25
a) Die Bedingungen können als Auflage im ZWB formuliert werden.
Risiko: Kann der ZW-Nehmer die Einhaltung der Bedingungen nicht nachweisen, führt dies zur Rückforderung.
b) Die Einhaltung der Bedingungen wird vor Erteilen des ZWB durch den ZW-Nehmer / Netzbetreiber bestätigt.
Risiko: Zeitverzögerung; Vorteil: minimierte Anlastung
H. Haupt; MLU, 52 – DB-BB Feb.2010
10. Breitband - Internet für den ländlichen Raum
rechtskonform, verlässlich, zügig
Im Förderverfahren „Breitbandversorgung“ sind durch die EU Bedingungen aufgestellt und durch DE akzeptiert,
die im Rahmen des Antrags-/ Förderverfahrens einzuhalten und mit dem Verwendungsnachweis zu prüfen sind.
Kat. 3) Die Bedingung „BB-Karte + Analyse“ ist eine Infrastrukturerhebung der Gemeinde
Breitbandkarte Erstellung, Qualität unbestimmt, detailliert Rd. Nr. 59 a
Analyse BB-Abdeckung im Gebiet Rd. Nr. 59 a
Die Bedingungen können als Auflage im ZWB formuliert werden.
Risiko: Ein fehlender Nachweis kann zur Anlastung führen.
Bedingungen sind bei neuen BB-Vorhaben zu berücksichtigen
Konsultation der beteiligten Akteure (Netzbetreiber) Rd. Nr. 59 a
Auswahlverfahren nach Vergaberecht Rd. Nr. 59 c
Gewichtung im Vorfeld Gewichtung der Qualitätskriterien Rd. Nr. 59 d
Hinweis
Infrastruktur Nutzung bestehender Infrastruktur Rd. Nr. 59 f
H. Haupt; MLU, 52 – DB-BB Feb.2010
11. Breitband - Internet für den ländlichen Raum
rechtskonform, verlässlich, zügig
Kosten aus Phase 3 / 5 (Antragsberatung / Projektprüfung)
Beiblatt: Erläuterung / Berechnung zum Breitband-Antrag
Kosten für Antragsbewertung / Prüfung
a)* Antragsbewertung 5% der WL max. 2000,- EUR €
b)* Prüfung des Vorhabens 9 √ WL €
c) MWSt nach a) und b) €
*) In den Kostenanteilen nach a) und b) sind alle Auslagen, auch die nach § 14 VwKostG-LSA enthalten.
Die Umsatzsteuer ist durch den Auftraggeber zu entrichten, diese ist nicht förderfähig.
H. Haupt; MLU, 52 – DB-BB Feb.2010
12. Breitband - Internet für den ländlichen Raum
rechtskonform, verlässlich, zügig
3. Kosten- / Finanzierungsplan zum Nachweis der Antragsdaten
3.1 Wirtschaftlichkeitslücke
a) Kosten (Investitions- und Betriebskosten) €
b) Einnahmen (Prognose) - €
c) Wirtschaftlichkeitslücke (a – b)
(unterliegt nicht der Umsatzsteuer) €
(i.d.R. <= 490.122 € bei einem Fördersatz v. 87,5%)
3.2 Kosten für Beratung / Prüfung
a) Antragsberatung / - Prüfung (excl. MWSt.) €
b) MWSt. (z.Z. 19%) €
c) Gesamtkosten (a + b) €
3.3 Eigenmittel der Gemeinde
a) Anteil Wirtschaftlichkeitslücke (z.Z. 12,5%) €
b) Anteil Beratungs- / Prüfkosten (z.Z. 12,5%) €
c) MWSt. (3.2 b) €
d) Gesamtkosten (a + b + c) €
3.4 Zuwendung (Bund, Land)
a) Anteil Wirtschaftlichkeitslücke (z.Z. 87,5%) €
b) Anteil Beratungs- / Prüfkosten (z.Z. 87,5%) €
c) Gesamtkosten (a + b) €
3.5 Gesamtfinanzierung (3.3 d + 3.4 c) €
(das Vorhaben ist begrenzt auf max. 500.000 €)
H. Haupt; MLU, 52 – DB-BB Feb.2010
13. Zusammenfassung
der
Änderungen
GAK-‐Rahmenplan;
Gen.
KOM
Nr.:
N
368/2009
DE
vom
23.12.2009
1. Laufzeit 2010 – 2013 Verlängerung
2. Übertragungsrate von 1 Mbit/s auf 2 Mbit/s Erhöhung
3. Beihilfehöchstbetrag je Vorhaben v. 200 T€ auf 500 T€ Erhöhung
4. Zweckbindung Zuwendungszweck von 5 J. auf 7 J. Erhöhung
5. Planungshorizont von 3 Jahren bzgl. BB-Ausbau Erhöhung
6. Gewährleistung offener Zugang; Bedingung tech.neutral neu
7. Auswahlverfahren, wirtschaftlichstes Angebot
unter Berücksichtigung tech. Parameter zusätzlich
8. Nachweis der kalk. Einnahmen des Betreibers neu
9. Wirtschaftlichkeitslücke,Investitionen
+ Betriebskosten – kalk. Einnahmen zusätzlich
10. Endkundenpreis, Festlegung neu
11. BB-Karte und Analyse der Abdeckung neu
12. Leerrohrförderung im Gemeinde-Eigentum neu
Alle bisher nicht bewilligten Anträge auf Breitbandvorsorgung ländlicher Räume müssen alle
Bedingungen im Sinne der GAK-Rahmenplanänderung 2010-2013 i.V.m. der Genehmigung
KOM Nr.: N 368/2009 DE, vom 23.12.2009 erfüllen.
Alle nicht genehmigten Anträge sind diesbezüglich durch die Antragsteller zu vervollständigen,
fehlende Nachweise, Bestätigungen und dgl. sind nachzureichen.
14. Breitband
-‐
Internet
für
den
ländlichen
Raum
Es
ist
nicht
mehr
eine
Frage
des
„Ob“
sondern
nur
noch
des
„WIE“.
Bauer
sucht
Netz
Danke
für
die
Aufmerksamkeit
H.
Haupt;
MLU,
52
–
ALR
27.01.2010