Gegen einen Mitarbeiter des Trierer Krankenhauses wird wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften ermittelt. Die Klinik hat sich von dem Mann mit sofortiger Wirkung getrennt.
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Statement des Klinikums Mutterhaus zur "Null-Toleranz-Politik"
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Helga Bohnet
Abteilungsleiterin
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PRESSEMITTEILUNG 16
13. März 2019
Null-Toleranz-Politik im Klinikum Mutterhaus
- Compliance-System für Prävention und zum Schutz vor Fehlverhalten -
- Entschlossenes Vorgehen bei Verstößen gegen Compliance-Regeln -
- Klinikum trennt sich konsequent von Mitarbeiter -
Im Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen gilt die ‚Null-Toleranz-Politik‘ bei dem
begründeten Verdacht von gravierenden Verstößen gegen Gesetze, Regelungen der AVR
(Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes), Arbeitsverträge und interne
Verhaltensanforderungen. Das regeln u.a. die Leitlinien des Klinikums. Im Mittelpunkt stehen
die Prävention und der Schutz vor Fehlverhalten. Denn die Sicherheit der Patienten und der
MitarbeiterInnen hat im Klinikum oberste Priorität.
Gut funktionierendes Compliance-System
Das seit Jahren gut funktionierende Compliance-System umfasst praktische Regeln des
Verhaltens und beschreibt verbindliche Abläufe, Maßnahmen und Zuständigkeiten. Die
Richtlinien geben den MitarbeiterInnen wertvolle Anleitung, Orientierung und Unterstützung
für ein verantwortungsbewusstes Handeln und den Dienst am Menschen im Sinne des
christlichen Leitbildes des Mutterhauses. Das Klinikum ahndet im Sinne einer ‚Null-Toleranz-
Politik‘ bewusstes, rechtswidriges Fehlverhalten und Verstöße gegen interne Richtlinien
konsequent und ohne Rücksicht auf Rang und Position der handelnden Personen.
Transparentes und entschlossenes Handeln
Aktuell hat sich das Klinikum aus diesen Gründen von einem Mitarbeiter getrennt. Gegen den
Mitarbeiter war zuvor ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts
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einer strafbaren Handlung gemäß § 184b StGB (Besitz kinderpornographischer Schriften)
eingeleitet worden. Darüber hatte der Mitarbeiter das Klinikum als Arbeitgeber umgehend
proaktiv, d. h. von sich aus, informiert. Das private – außerdienstliche Verhalten – ist mit dem
Leitbild des Klinikums und der katholischen Glaubens- und Sittenlehre nicht in Einklang zu
bringen. Im Rahmen einer getroffenen Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung aller
Umstände war eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für das Klinikum als Arbeitgeber
nicht mehr zumutbar. Die Klinikleitung hat aufgrund der Sachlage schnell und entschlossen
gehandelt. Sie ist mit dem Mitarbeiter zu der Überzeugung gelangt, das Arbeitsverhältnis
einvernehmlich zu beenden. Im Zuge dessen wurde der Mitarbeiter unverzüglich von seinen
Dienstpflichten entbunden und freigestellt.
Keine Verdachtsmomente für Fehlverhalten im Klinikum
Der Klinikleitung liegen ausdrücklich keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten des
Mitarbeiters bei der Ausübung seines Berufes im Klinikum vor.
Staatsanwaltschaft ermittelt
Zum Stand des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens und den im Raum stehenden
strafrechtlichen Vorwürfen liegen dem Klinikum keine näheren Informationen vor. Ungeachtet
dessen ist es auch nicht Aufgabe des Klinikums, das Verhalten des Mitarbeiters strafrechtlich
zu bewerten. Bei weiteren Fragen zu diesem Komplex wird darum gebeten, diese direkt an die
zuständige Staatsanwaltschaft in Trier zu richten.
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Helga Bohnet
Leiterin Stabsstelle
Kommunikation, Marketing, Öffentlichkeitsarbeit
Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen gGmbH
Akademisches Lehrkrankenhaus
Feldstraße 16
54290 Trier
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Fax: 0651 947-3813
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