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Die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts sollte "von dem Fall auf den Fall" abgestimmt werden
(Westsahara-Konflikt)

Die Ausübung der Selbstbestimmung sollte je nach den Besonderheiten und der historischen und
geopolitischen Zusammenhänge der jeweiligen Situation erfolgen und ihre Umsetzung sollte der
"Kreativität" zugewandt werden.

Hierbei wird auf konstruktive Initiativen hingewiesen im aktuell werdenden internationalen Recht
wie die Autonomie als eine Form der Stärkung der Praxis der Demokratie und der kollektiven
Rechtewahrnehmung mit spezifischer kultureller Identität und als die modernste und demokratische
Form der Selbstbestimmung, die die Schlichtung mehrerer Konflikte in der Welt ermöglicht und im
vorliegenden Fall wie die marokkanische Autonomieinitiative, die im Einklang mit den Grundsätzen
des Völkerrechts steht und die international als seriös und glaubwürdig befürwortet wurde.

In Übereinstimmung mit all dem Vorerwägten, eine realistische und dauerhafte Lösung des Streits
über die marokkanische Sahara dürfte ausgenommen durch diese Initiative ausgeglichen werden.

Die Durchführung der Selbstbestimmung von dem Fall zu dem Fall entstammt den Unterschieden im
historischen und geopolitischen Kontext der jeweiligen Situation und ihre Praxis deckt innerhalb der
vereinten Nationen eine Vielfalt von Bewerbungsmodalitäten auf.

Im Rahmen bestehender Staaten und bestehender Strukturen ist der Geist der Konstruktivität und
des Pragmatismus in diesem Fall die Grundlage der Autonomie-Initiative, unter Wahrung der
territorialen Integrität und der Souveränität des Königreiches, die vom Marokko im April 2007 als
kompromittierte Lösung mit alleiniger Verhandlungsbasis unterbreitet wurde.

Die algerische "rückwärtsgewandte Ideologie" in der Selbstbestimmung führt hingegen zur
Stagnation der Region des Maghrebs und verwandelt sie in eine Keimstätte des Terrorismus vor
Allem der Al-Qaida.

Algerien weist eine starre monopolisierende und absichtlich verschleiernde Haltung auf und
konzentriert sich auf eine einschränkende Auslegung der Resolution 1514 und aufs
Selbstbestimmungsprinzip, was nicht über Menschenrechtsverletzungen hinwegtäuschen könnte und
dürfte.

Die Selbstbestimmung darf also nicht Vorwand sein, um souveräne Staaten aufzulösen und
beziehungsweise den Separatismus großzuschreiben.

Diese Form der Selbstbestimmung (die Autonomie) macht es möglich, die Einheit des Landes, die
Harmonie zwischen Menschen zu erreichen und den Frieden in der Welt zu fördern. Sie ist auch ein
tastbarer Beitrag zur Umsetzung der Wiener Erklärung der Menschenrechtskonvention.

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Westsahara konflikt

  • 1. Die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts sollte "von dem Fall auf den Fall" abgestimmt werden (Westsahara-Konflikt) Die Ausübung der Selbstbestimmung sollte je nach den Besonderheiten und der historischen und geopolitischen Zusammenhänge der jeweiligen Situation erfolgen und ihre Umsetzung sollte der "Kreativität" zugewandt werden. Hierbei wird auf konstruktive Initiativen hingewiesen im aktuell werdenden internationalen Recht wie die Autonomie als eine Form der Stärkung der Praxis der Demokratie und der kollektiven Rechtewahrnehmung mit spezifischer kultureller Identität und als die modernste und demokratische Form der Selbstbestimmung, die die Schlichtung mehrerer Konflikte in der Welt ermöglicht und im vorliegenden Fall wie die marokkanische Autonomieinitiative, die im Einklang mit den Grundsätzen des Völkerrechts steht und die international als seriös und glaubwürdig befürwortet wurde. In Übereinstimmung mit all dem Vorerwägten, eine realistische und dauerhafte Lösung des Streits über die marokkanische Sahara dürfte ausgenommen durch diese Initiative ausgeglichen werden. Die Durchführung der Selbstbestimmung von dem Fall zu dem Fall entstammt den Unterschieden im historischen und geopolitischen Kontext der jeweiligen Situation und ihre Praxis deckt innerhalb der vereinten Nationen eine Vielfalt von Bewerbungsmodalitäten auf. Im Rahmen bestehender Staaten und bestehender Strukturen ist der Geist der Konstruktivität und des Pragmatismus in diesem Fall die Grundlage der Autonomie-Initiative, unter Wahrung der territorialen Integrität und der Souveränität des Königreiches, die vom Marokko im April 2007 als kompromittierte Lösung mit alleiniger Verhandlungsbasis unterbreitet wurde. Die algerische "rückwärtsgewandte Ideologie" in der Selbstbestimmung führt hingegen zur Stagnation der Region des Maghrebs und verwandelt sie in eine Keimstätte des Terrorismus vor Allem der Al-Qaida. Algerien weist eine starre monopolisierende und absichtlich verschleiernde Haltung auf und konzentriert sich auf eine einschränkende Auslegung der Resolution 1514 und aufs Selbstbestimmungsprinzip, was nicht über Menschenrechtsverletzungen hinwegtäuschen könnte und dürfte. Die Selbstbestimmung darf also nicht Vorwand sein, um souveräne Staaten aufzulösen und beziehungsweise den Separatismus großzuschreiben. Diese Form der Selbstbestimmung (die Autonomie) macht es möglich, die Einheit des Landes, die Harmonie zwischen Menschen zu erreichen und den Frieden in der Welt zu fördern. Sie ist auch ein tastbarer Beitrag zur Umsetzung der Wiener Erklärung der Menschenrechtskonvention.