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Der Weg zur Liberalisierung des Agrarsektors im Welt-handelssystem
1. Der Weg zur Liberalisierung des
Welthandelssystem
Agrarsektors im
Herausforderungen an das Welthandelsrecht und die Doha Development Agenda
Aufbaustudium Europäisches und Internationales Recht
Sulay Yarina Paéz Abadía
Universität Bremen
2. 1. VORGESCHICHTE DES WELTWEITEN HANDELS
1.1. Der Welthandel zwischen den Weltkriegen
1.2. Entwicklung im Rahmen des GATT 1947
1.3. Die Situation nach der 50er Jahren bis zur Uruguay
Runde
3. Der Weg zur Liberalisierung des Agrarsektors
im Welthandelssystem
2. DAS AKTUELLE AGRARÜBEREINKOMMEN
2.1. Der Marktzugang
2.2. Die internen Unterstützungsmaßnahmen
2.2.1. Die Green Box - Maßnahmen
2.2.2. Die Blue Box - Maßnahmen
2.2.3. Die Amber Box - Maßnahmen.
2.3. Die Ausfuhrsubventionen
4. Der Weg zur Liberalisierung des Agrarsektors
im Welthandelssystem
3.ÜBERBLICK ÜBER DIE AGRARVERHANDLUNGEN DER
DOHA RUNDE
3.1. Das Mandat von Art. 20
3.2. Position der EU
3.3. Position der USA und Cairns Gruppe
3.4. Position der Entwicklungsländer.
5. 1.1. Der Welthandel zwischen den Weltkriegen.
• Die Mitgliedstaaten der aktuellen EG haben schon in den
20er Jahren mit dem Agrarprotektionismus angefangen.
(GATT, IWF)
• Ende des zweiten Weltkriegs starteten die USA im Rahmen
der Vereinten Nationen (UN) mehrere initiativen zur
Neuregelung der Weltwirtschaft. (Interessen der USA eigene
Wettbewerbsvorteile umzusetzen, Überproduktionen
abzubauen und neue Absatzmärkte zu finden)
6. 1.2. Entwicklung im Rahmen des GATT 1947.
• Mit dem GATT im Jahr 1947 sollte der allgemeine Lebensstandard
verbessert, und die Förderung des Wirtschaftwachstums und die
Beschäftigung, als auch die Steigerung der Realeinkommen durch
die Intensivierung des internationalen Güteraustauschs erreicht
werden.
• Das durchschnittliche Zollniveau wurde seit 1947 von 47% auf
ca. 4 % gesenkt.
• Exportsubventionen für Industrieprodukte wurden verboten.
Für Grundstoffe (primary products), wurde lediglich vereinbart,
Exportsubventionen zu vermeiden.
7. 1.3. Die Situation nach den 50er Jahren bis zur Uruguay
Runde.
• Viele ehemalige Kolonien wollten ihre wirtschaftliche bzw.
industrielle Entwicklung beschleunigen, um möglichst bald einen
wettbewerbsfähigen Stand der Technik, Bildung und
Infrastruktur zu erreichen. (50 er und 60er)
• Steigerung der Zinssätze den Dollar (70er)
• In den 80er Jahren machte Mexiko die Schuldenkrise öffentlich.
8. 1.3. Die Situation nach den 50er Jahren bis zur Uruguay
Runde.
• Die Landwirtschaftsprogramme der USA und die gemeinsame
Agrarpolitik der europäischen Gemeinschaft (GAP) nehmen bis
heute eine zentrale Stellung ein, und sind zum Verständnis ihrer
Positionen in multi-, pluri- und bilateralen Agrarverhandlungen
unumgänglich.
• In dem Haberler-Report (1964) wurden die nationalen
Agrarpolitiken der GATT-Vertragsparteien als wichtigste Ursache
für die eingeschränkten Wachstumspotentiale im
internationalen Agrarhandel benannt.
• Der Bericht empfahl dringend, Ausgleichszahlungen (deficiency
payments) gegenüber Interventionszahlungen den Vorrang zu
geben.
9. 2.1. Der Marktzugang
Gemäß Art. 4.2 Agrarabkommen verpflichten sich die WTO –
Mitglieder, keine neuen nichttarifären Handelsbeschränkungen zu
errichten. Durch die Tarifizierung soll die Transparenz erhöht, und
die handelsverzerrenden Wirkungen vermindert werden.
• Eine weitere Bestimmung des AoA ist die Regelung des
Mindestmarktzugangs für ausländische Produkte.
•Viele Länder etablierten ein Zollquoten-System, wodurch auf ein
Produkt zwei verschiedene Zölle erhoben werden können.
10. 2.2. Die internen Unterstützungsmaßnahmen
2.2.1. Die Green Box-Maßnahmen
Diese Kategorie enthält alle Stützungsmaßnahmen, die keine oder
nur geringe Handelsverzerrungen auf die Produktion haben.
Die heimischen Stützungen sollten im Rahmen regional, sozial und
umweltpolitisch motivierter staatlicher Maßnahmen bereitgestellt
werden und sich nicht als Preisstützung auswirken, wobei die
entstehenden Kosten nicht auf die Konsumenten geschoben werden
sollten.
Die EU benutzt den Ausdruck „Multifunktionalität“. Die
Multifunktionalität beschreibt den grundlegenden Zusammenhang
zwischen umweltgerechter Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit,
räumlicher Ausgewogenheit, Landschafts- und Umweltschutz sowie
Ernährungssicherheit.
11. 2.2. Die internen Unterstützungsmaßnahmen
2.2.2. Die Blue Box-Maßnahmen
Instrumente zur internen Stützung (Direktzahlungen), die einen
Produktionsanreiz ausüben, die aber zusammen mit
produktionsbeschränkenden Maßnahmen angewendet werden.
Beispiele hierfür sind etwa Tierprämien für Mutterkühe, Kalbinnen,
Schlachtprämien oder Erzeugungsbeiträge und Flächenprämien für
Getreide, Mais oder Öl und kurz & bündig – WTO Eiweißpflanzen.
12. 2.2. Die internen Unterstützungsmaßnahmen
2.2.3. Die Amber Box-Maßnahmen.
In die Amber Box fallen Maßnahmen, die einen Produktionsanreiz
auslösen und daher als marktverzerrend gelten. Sie sind verboten,
wie z.B. Marktpreisstützungen, Direktzahlungen und sonstige
Beihilfe.
Das AMS (=aggregierte Stützungsmaß) entspricht dem Unterschied
zwischen den internen Preisen und den Weltmarktpreisen
multipliziert mit dem Produktionsvolumen, sowie den produktions-
und absatzsteigernden Subventionen.
15. 2. DAS AKTUELLE AGRARÜBEREINKOMMEN
Die Exporterstattungen waren ein wichtiges Instrument
der Agrarpolitik der Industrieländer um die Differenz
zwischen höheren Inlandspreisen und niedrigerem
Weltmarktpreis auszugleichen.
Relevant ist dies insbesondere im Agrarbereich, der im
Übereinkommen über die Landwirtschaft vom 15. April
1994 einer Sonderregelung unterworfen ist, und statt
einem generellen Verbot auf den schrittweise Abbau von
Subventionen zielt.
16. 3. ÜBERBLICK ÜBER DIE
AGRARVERHANDLUNGEN DER DOHA RUNDE
3.1. Das Mandat von Art. 20
Neue Verhandlungen mussten aufgenommen werden um die
Liberalisierungsprozesse kontinuierlich weiterzuführen und die
schrittweise Beseitigung und Stützungs- und Schutzmaßnahmen
zu verfolgen.
Folgende Punkte sollen dabei berücksichtigt werden:
1. Die bis zu diesem Zeitpunkt gewonnenen Erfahrungen bei der
Durchführung der Senkungsverpflichtungen
2. Die Auswirkungen auf den Weltagrarhandel
3. Bestimmte nicht handelsbezogene Anliegen
4. Die Frage, welche Verpflichtungen weiterhin notwendig sind, um
das oben erwähnte Ziel zu erreichen.
17.
18. 3. ÜBERBLICK ÜBER DIE
AGRARVERHANDLUNGEN DER DOHA RUNDE
3.2. Position der EU
Ein weiterer Zollabbau soll die einzelnen
sensiblen Produktbereiche
berücksichtigen.
Die EU ist bereit, die Stützungen der
„Amber Box“ zu senken, wenn die
Konzepte der „Blue- bzw. Green Box“
weitergeführt werden.
Weiterhin ist sie bereit,
Ausfuhrsubventionen zu senken, sofern
alle Stützungsmaßnahmen dieser Art
gleich behandelt werden.
19. 3. ÜBERBLICK ÜBER DIE
AGRARVERHANDLUNGEN DER DOHA RUNDE
3.3. Position der USA und Cairns Gruppe
Sie bestehen auf die schnelle Liberalisierung
des Weltagrarhandels.
Ihre Forderungen beinhalten die totale
Abschaffung sämtlicher Exportsubventionen
und internen Stützungsmaßnahmen sowie die
Erweiterung von Importkontingenten.
Dies setzt die völlige Auflösung der „Blue Box“
voraus, und soll somit einen verbesserten
Marktzugang schaffen. Zu der Verpflichtung
staatlicher Handelsunternehmen zu
marktgerechtem Verhalten erklären sie sich
bereit, nicht aber zu deren Abschaffung.
20. 3. ÜBERBLICK ÜBER DIE
AGRARVERHANDLUNGEN DER DOHA RUNDE
3.4. Position der Entwicklungsländer
Der vollständige Abbau von direkten
und indirekten Exporthilfen soll jede
Form von Dumping verhindern.
Das „Farbboxsystem“ soll durch eine
Kategorie „Allgemeine Beihilfen“ ersetzt
werden. Diese allgemeinen Beihilfen
wären in allen Ländern auf 10 Prozent
des Produktionswertes zu begrenzen.
Des weiteren fordern sie die
„Development Box“.