In Deutschland gibt es etwa 87.700 Zahnärzte, die verschiedene berufliche Bezeichnungen haben und sich einer fortwährenden Fortbildungspflicht unterziehen müssen, um ihre Fachkenntnisse aktuell zu halten. Vertragzahnärzte müssen alle fünf Jahre nachweisen, dass sie an der erforderlichen Weiterbildung teilgenommen haben, mit finanziellen Konsequenzen bei Nichteinhaltung. Die Regelungen zur Fortbildung werden von den Zahnärztekammern festgelegt und müssen unabhängig von wirtschaftlichen Interessen sein.