Der Absender beantragt die Abschaffung von §94 z 20 GewO, da dieser seine beruflichen Möglichkeiten als autodidaktischer Fotograf einschränkt. Er weist darauf hin, dass die aktuellen Anforderungen zur Feststellung seiner Fähigkeiten auf veralteten Standards der Analogfotografie basieren, während die digitale Fotografie mittlerweile die Norm darstellt. Der Absender bedankt sich für die Berücksichtigung seiner Stellungnahme.