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YouTube finanziert sich zum größten Teil aus Werbeeinnahmen. Um diese Abhängigkeit zu
verringern, will die Videoplattform ein Bezahlmodell einführen. Das berichtet die Internetseite
AdAge und beruft sich auf verschiedene Informanten, die mit den Plänen vertraut seien.
Pilotversuch mit rund 25 Kanälen
YouTube wendete sich offenbar an einige Videoproduzenten, um sie für das Modell zu
gewinnen. Anfangs sollen rund 25 Kanäle zahlenden Kunden vorbehalten sein. Die Gebühr
beträgt voraussichtlich zwischen einem und fünf US-Dollar - pro Monat und Kanal.
Weitere Angebote
Darüber hinaus zieht es die Google-Tochter in Erwägung, Live-Events kostenpflichtig zu
übertragen und Geld für Ratgebervideos zu verlangen. Anders als beim Abomodell soll die
Bezahlung für diese Angebote pro Video erfolgen. YouTube experimentiert schon länger mit
alternativen Einnahmequellen: Seit einigen Jahren verkauft u
Düsseldorf - Im Streit mit der Internet-Videoplattform YouTube muss die
Verwertungsgesellschaft Gema nun den internationalen Rechtsweg beschreiten. Eine
Schadenersatzklage gegen die Google-Tochter, die von der Gema beim Landgericht
München eingereicht wurde, konnte in Deutschland nicht zugestellt werden, sagte Gema-
Sprecherin Ursula Goebel. "Wir gehen nun davon aus, dass es mehrere Wochen dauert, bis
das Dokument in den USA zugestellt werden kann."
Bei der Klage der Gema geht es um die Sperrhinweise von YouTube, die erscheinen, wenn
die Videos in Deutschland nicht angeschaut werden dürfen. YouTube-Nutzer in Deutschland
sehen dann in der Regel den Hinweis, dass der Clip nicht verfügbar sei, weil die Gema nicht
die erforderlichen Rechte eingeräumt habe. Diese Formulierung will sich die Gema nicht
länger gefallen lassen, weil sie in der Regel die Sperrung nicht veranlasst habe. Außerdem
muss sie jedem automatisch die Rechte der öffentlichen Zugänglichmachung und der
Vervielfältigung erteilen, der die vorgesehene Gebühr bezahlt.
Im Streit um eine Vergütung von Musikvideos auf YouTube habe die Gema nur exemplarisch
zwölf Titel sperren lassen. In dieser Sache standen sich die Google-Tochter und die Gema in
einem Gerichtsverfahren in Hamburg gegenüber. Dort entschied das Landgericht im
vergangenen Frühjahr, dass YouTube zwar auf Gema-Aufforderung ausgewählte Videos
löschen müsse, aber nicht verpflichtet sei, jeden einzelnen Clip schon beim Hochladen auf
Gema-Gebührenpflicht zu überprüfen. Gegen dieses Urteil haben beide Seiten Rechtsmittel
eingelegt. Die Verhandlungen zwischen der Gema und YouTube wurden im vergangenen
Dezember abgebrochen, die Verwertungsgesellschaft fordert nun 1,6 Millionen Euro
Schadenersatz. nd verleiht das Portal Filme und Fernsehserien.