Sicherheitsrisiken durch externe Mitarbeiter
Dr. Stefan Eder, Benn-Ibler Rechtsanwälte GmbH
SBA Live Academy
Benn-Ibler Rechtsanwälte GmbH Kanzlei Wien Kanzlei Salzburg
Tuchlauben 8, 1. Stock Franz-Josef-Kai 1, 2. Stock
1010 Wien 5020 Salzburg
 +43 1 531 550 ◆  office@benn-ibler.com  +43 662 88 34 73 ◆  salzburg@benn-ibler.com
Unter Telearbeit versteht man Tätigkeiten,
die mit Unterstützung von Informations-
und Kommunikationstechnik in
räumlicher Entfernung vom Standort des
Arbeitgebers durchgeführt werden.
Quelle: https://karrierebibel.de/telearbeit/
Spionage
VerlustDiebstahl
Manipulation
Ausfall
Eindringen in Systeme
unzuverlässige Quelle
Abhören
Offenlegung
Zerstörung
Unberechtigte
Schwachstellen
Fehlfunktion
fehlerhafte Nutzung
Berechtigungsmissbrauch
Identitätsdiebstahl
Datenmissbrauch
Schadprogramme
DenialofService
Sabotage
Social Engineering
Nachrichten einspielen
Eindringen in Räume
Datenverlust
Integritätsverlust
Seiteneffekte
Nähere Informationen: Bundesamt für Sichereit und Informationstechnik (kurz: BSI) IT-Grundschutz-Kompendium: Stand Februar 2020; abzurufen unter
https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/Kompendium/IT_Grundschutz_Kompendium_Edition2020.pdf?__blob=publicationFile&v=6
Systemisches
Risiko
Wie verwirklicht sich das Risiko
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Vorgabe und laufende
Überwachung von Richtlinien
Einhaltung von Richtlinien und
Warnung vor Risiken
Verantwortung des Dienstgebers
Verantwortung des Dienstnehmers
✓ Risikobeurteilung
✓ Dokumentation der Sofortmaßnahmen
und Gegenmaßnahmen
✓ Informations- und Meldepflichten
✓ Schließen von Lücken
✓ Ursachenforschung
✓ Anpassung der Sicherheitsrichtlinien
✓ verstärkte Schulungen der Mitarbeiter
✓ Krisenkommunikation intern und extern
Versicherung
(hilfreich, aber kein Allheilmittel)
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Empfehlungen
Maßnahmen betreffend Mitarbeiter
(klare schriftliche Anweisungen, regelmäßige Schulungen, Risikobewusstsein
schaffen)
Maßnahmen zur Überwachung
(redundante Systeme, externer Compliance-Beauftragter)
Maßnahmen betreffend Anlagen und Einrichtungen
(regelmäßige Wartung und Tausch, Einsatz erprobter Systeme und Software, State
of the Art)
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Schlussbemerkungen
Risiko besteht für jeden – unabhängig von Hierarchiestufe
Risiko durch zielgerichtete Maßnahmen mitigieren
Redundante Systeme auf dem aktuellen Stand der Technik
Kontrollmechanismen (intern / extern) helfen.
Ausreichende Sorgfalt = gering(eres) Haftungsrisiko
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Kontakt
Dr. Stefan Eder
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SBA Live Academy, Rechtliche Risiken mit externen Mitarbeitern

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    Sicherheitsrisiken durch externeMitarbeiter Dr. Stefan Eder, Benn-Ibler Rechtsanwälte GmbH SBA Live Academy Benn-Ibler Rechtsanwälte GmbH Kanzlei Wien Kanzlei Salzburg Tuchlauben 8, 1. Stock Franz-Josef-Kai 1, 2. Stock 1010 Wien 5020 Salzburg  +43 1 531 550 ◆  office@benn-ibler.com  +43 662 88 34 73 ◆  salzburg@benn-ibler.com
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    Unter Telearbeit verstehtman Tätigkeiten, die mit Unterstützung von Informations- und Kommunikationstechnik in räumlicher Entfernung vom Standort des Arbeitgebers durchgeführt werden.
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    Spionage VerlustDiebstahl Manipulation Ausfall Eindringen in Systeme unzuverlässigeQuelle Abhören Offenlegung Zerstörung Unberechtigte Schwachstellen Fehlfunktion fehlerhafte Nutzung Berechtigungsmissbrauch Identitätsdiebstahl Datenmissbrauch Schadprogramme DenialofService Sabotage Social Engineering Nachrichten einspielen Eindringen in Räume Datenverlust Integritätsverlust Seiteneffekte Nähere Informationen: Bundesamt für Sichereit und Informationstechnik (kurz: BSI) IT-Grundschutz-Kompendium: Stand Februar 2020; abzurufen unter https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/Kompendium/IT_Grundschutz_Kompendium_Edition2020.pdf?__blob=publicationFile&v=6
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    Arbeitgeber Arbeitnehmer Vorgabe und laufende Überwachungvon Richtlinien Einhaltung von Richtlinien und Warnung vor Risiken
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    ✓ Risikobeurteilung ✓ Dokumentationder Sofortmaßnahmen und Gegenmaßnahmen ✓ Informations- und Meldepflichten ✓ Schließen von Lücken ✓ Ursachenforschung ✓ Anpassung der Sicherheitsrichtlinien ✓ verstärkte Schulungen der Mitarbeiter ✓ Krisenkommunikation intern und extern
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    Versicherung (hilfreich, aber keinAllheilmittel) Benn-Ibler Rechtsanwälte GmbH Kanzlei Wien Kanzlei Salzburg Tuchlauben 8, 1. Stock Franz-Josef-Kai 1, 2. Stock 1010 Wien 5020 Salzburg  +43 1 531 550 ◆  office@benn-ibler.com  +43 662 88 34 73 ◆  salzburg@benn-ibler.com Empfehlungen Maßnahmen betreffend Mitarbeiter (klare schriftliche Anweisungen, regelmäßige Schulungen, Risikobewusstsein schaffen) Maßnahmen zur Überwachung (redundante Systeme, externer Compliance-Beauftragter) Maßnahmen betreffend Anlagen und Einrichtungen (regelmäßige Wartung und Tausch, Einsatz erprobter Systeme und Software, State of the Art)
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    Benn-Ibler Rechtsanwälte GmbHKanzlei Wien Kanzlei Salzburg Tuchlauben 8, 1. Stock Franz-Josef-Kai 1, 2. Stock 1010 Wien 5020 Salzburg  +43 1 531 550 ◆  office@benn-ibler.com  +43 662 88 34 73 ◆  salzburg@benn-ibler.com Schlussbemerkungen Risiko besteht für jeden – unabhängig von Hierarchiestufe Risiko durch zielgerichtete Maßnahmen mitigieren Redundante Systeme auf dem aktuellen Stand der Technik Kontrollmechanismen (intern / extern) helfen. Ausreichende Sorgfalt = gering(eres) Haftungsrisiko
  • 15.
    Benn-Ibler Rechtsanwälte GmbHKanzlei Wien Kanzlei Salzburg Tuchlauben 8, 1. Stock Franz-Josef-Kai 1, 2. Stock 1010 Wien 5020 Salzburg  +43 1 531 550 ◆  office@benn-ibler.com  +43 662 88 34 73 ◆  salzburg@benn-ibler.com Kontakt Dr. Stefan Eder Benn-Ibler Rechtsanwälte GmbH Tuchlauben 8, 1. Stock 1010 Wien  +43 1 531 550  stefan.eder@benn-ibler.com Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!