Das Regulativ für finanzielle Unterstützungen durch den Betriebsrat der AKOÖ legt fest, dass ein mindestens einjähriges Dienstverhältnis Voraussetzung für Unterstützungsleistungen ist, wobei u.a. Beihilfen bei Verehelichung, Geburt eines Kindes und für Kultur- sowie Sportveranstaltungen gewährt werden. Zudem erhalten Mitarbeiter Zuschüsse für medizinische Anschaffungen und Jubiläen, während besonderen Notlagen durch außerordentliche Unterstützungen begegnet werden kann. Das Regulativ gilt seit dem 27. Mai 2010 und beinhaltet verschiedene Obergrenzen und Modalitäten für die Beantragung der Unterstützungen.