Die neue Maschinenrichtlinie zielt darauf ab, Handelshindernisse im europäischen Binnenmarkt abzubauen und einheitliche Sicherheitsstandards für Maschinen zu schaffen, die ab dem 29.12.2009 ohne Übergangsfrist gelten. Sie regelt die Anforderungen an das Inverkehrbringen von Maschinen, definiert Maschinen und unvollständige Maschinen und legt die Verantwortung des Herstellers für die Durchführung von Risikobewertungen fest. Eine gute Zielgruppenanalyse ist entscheidend für die effektive Umsetzung der Richtlinie und die Erstellung nutzergerechter Dokumentationen.