1. Max. Schutzdauer (Jahre)
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Gebrauchsmuster
Patente
Eingetragene Design
Marken
Markenrecht
Verwendung der Marke (identisches Zeichen)
Verwendung einer Markenkopie (ähnliches Zeichen)
Verwendung einer bekannten Marke (Verwechslungsgefahr und unlautere Markennutzung)
Laut § 14 Abs. 1 MarkenG (Markengesetz) steht dem Inhaber einer Marke das alleinige
Nutzungsrecht zu. Dritten ist die Nutzung nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Markeninhabers gestattet.
Unter diesen Bedingungen ist eine Abmahnung möglich:
Produkteinführungen und deren Vertrieb
Marketing- und Werbemaßnahmen
Onlineauftritte (Website & Onlineshop unter Einbeziehung von DSGVO)
Marktverhalten von Mitbewerbern
Einordnung eines Produkts als Arzneimittel/Medizinprodukt/Lebensmittel/Kosmetika o.ä.
Zulassung und Registrierung eines Produkts
Kennzeichnung eines Produkts (und den Pflichtangaben)
Patent- und Designanmeldungen
Abmahnungen bei Verletzung Ihres Patents /Designs
Verteidigung gegen Abmahnung wegen Patent- /Designverletzung
Gestaltung, Überprüfung und Aushandeln von Lizenzverträgen,
Geheimhaltungsvereinbarungen und Entwicklungskooperationsverträgen
Gewerbliche Schutzrechte geben Ihnen in der Regel das
alleinige Recht, Ideen selbst auf den Markt zu bringen,
Lizenzen für die Produktion zu erteilen oder Nachahmer zur
Rechenschaft zu ziehen.
GEWERBLICHE
SCHUTZRECHT
unbegrenzt
Wettbewerbsrecht/Werberecht
Patent- und Designrecht
Medienrecht
Gamingrecht / Spielerecht
Persönlichkeitsrecht
Filmrecht Fernsehrecht
Rundfunkrecht / Telemedienrecht
Musikrecht
Veranstaltungsrecht
Verlagsrecht / Autorenrecht
Werberecht / Marketingrecht /
Wettbewerbsrecht / Product Placement
Moderecht
Kunsthandelsrecht
Jugendmedienschutz
Gewerbliche Schutzrechte betreffen
folgende Bereiche: