SlideShare ist ein Scribd-Unternehmen logo
1 von 2
Downloaden Sie, um offline zu lesen
Garantiebedingungen (MB-100)
Mercedes-Benz Junge Sterne Garantie.
Soweit nicht laut Garantievereinbarung abweichende Regelungen ge-                g) Kühl- und Heizwasserschläuche
troffen sind, gelten nachstehende Garantiebedingungen:                           h) Keilriemen-, Keilrippenriemen-Austausch
                                                                                 i)   Auspuffanlage (jedoch Katalysator und/oder Rußpartikelfil-
§ 1 Inhalt der Garantie, Reparatur beim Garantiegeber
                                                                                      ter)
1. Der Garantiegeber (gemäß Garantievereinbarung) gibt dem Ga-
                                                                                 j)   Fahrzeugschlüssel, Funkfernbedienung/-sender, Batterien der
   rantienehmer unter den weiteren Voraussetzungen gemäß § 4 eine
                                                                                      Fernbedienung, Glühlampen, Xenonbrenner, Beleuchtung
   Garantie, die die Funktionsfähigkeit der in § 2 Ziff. 1 genannten
                                                                                      (auch in Form von Leuchtdioden), Leuchtmittel
   Bauteile für die vereinbarte Laufzeit umfasst. Diese Garantie ist
   durch die Daimler Fleet Management GmbH (nachstehend DFM)                     k) Reifen/Räder, Stahl- und Alufelgen, Radzierdeckel, Auswuch-
   versichert.                                                                      ten
2. Verliert ein solches Bauteil innerhalb der Garantielaufzeit unmit-            l)   Einstellarbeiten an Kofferraum, Schiebe- und Lamellendach,
   telbar und nicht infolge eines Fehlers nicht garantierter Bauteile                 Verdeck, Fahrzeugtüren, Motorhaube; Wassereintritt, Quietsch-
   seine Funktionsfähigkeit, hat der Garantienehmer Anspruch auf                      und Klappergeräusche
   eine dadurch erforderliche fachgerechte Reparatur durch Ersatz                m) Nachziehen von Schrauben und Muttern am gesamten Fahr-
   oder Instandsetzung des Bauteils. Weitere Voraussetzung für Ga-                  zeug; Rahmen-, Karosserie- und Zierteile, Kratzer, Lackbeschä-
   rantieansprüche ist die Beachtung der Vorgaben aus § 4. Die                      digungen, Lackoberfläche komplett, Lackierarbeiten (jedoch
   Regelung über den Selbstbehalt und über die Grenze des Wieder-                   im Garantiefall), Rost, Scharniere, Türhaltebänder, Hardtops,
   beschaffungswertes (§ 6 Ziff. 2) gilt entsprechend.                              Verdecke (Verdeckstoffe von Cabrio- und Faltverdecken), Ver-
     Die Garantie begründet keine Ansprüche auf Rücktritt vom Kauf-                 deckscheiben, Spiegel-, Scheinwerfer- und Leuchtengläser,
     vertrag oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises). Schlägt                 Fahrzeugscheiben (dieser Ausschluss gilt nicht bei Defekt der
     die Reparatur zweimal fehl, so kann der Garantienehmer verlan-                 elektrischen Heckscheibenheizung, Spiegelbeheizung und der
     gen, dass eine andere Fachwerkstatt mit der Durchführung der                   Antenne), Gepäckhalterungen, Kofferraumabdeckungen
     Reparatur beauftragt wird. Eventuelle Ansprüche des Garantie-               n) Feuerlöscher, Verbandskasten, Bordwerkzeug, Warndreieck,
     nehmers aus der Sachmangelhaftung werden durch die Garantie                    Zubehör
     nicht ausgeschlossen.                                                       o) Fernsprecheinrichtung und Freisprechanlage, CD-ROMs/
3. Zu den unter die Garantie fallenden Reparaturarbeiten gehören                    DVDs für das Navigationssystem, Unterhaltungselektronik an-
   auch Prüf-, Mess- und Einstellarbeiten (nach den Arbeitszeitricht-               derer Hersteller, Geräte der Unterhaltungselektronik, die nicht
   werten des Herstellers), wenn sie im Zusammenhang mit der Be-                    durch den Hersteller/Importeur bzw. deren Servicenetze bezo-
   hebung eines Garantieschadens erforderlich sind, nicht aber vom                  gen wurden, selbst wenn sie durch selbige eingebaut wurden
   Hersteller vorgeschriebene oder empfohlene Wartungs-, Inspekti-               p) Probefahrten, Funktionskontrollen
   ons-, Reinigungs- oder Pflegearbeiten.
                                                                                 q) Bezüge (Leder/Stoff), Polsterungen, Dämm- und Fußmatten,
     Die Garantie umfasst nicht die Übernahme von Kosten für mittel-                Armaturenbrett, Dachhimmel, Innenverkleidungen (auch
     bare oder unmittelbare Folgeschäden (z. B. Abschleppkosten,                    Koffer-/Motorraum), Kunststoff-, Leder-, Holz-, Oberflächen-
     Abstellgebühren, Frachtkosten, Mietwagenkosten, Entsorgungs-                   materialien des Innenraumes, Ziernähte, gesamtes Interieur
     kosten, Entschädigung für entgangene Nutzung, Folgeschäden                  r)   gesamte Reisemobilsonder- und Reise mobilausstattung (inkl.
     an nicht garantierten Bauteilen).                                                Sonderauf- und -einbauten)
                                                                                 s) Dichtungen und Abdichtarbeiten jeglicher Art (Ausnahme:
§ 2 Umfang, Dauer und Geltungsbereich der Garantie
                                                                                    Simmerringe/Wellendichtringe, Antriebswellen- und Lenk-
1. Die Garantie bezieht sich auf die in der Garantiezusage näher be-                manschetten, Ventilschaftabdichtungen, Zylinderkopfdichtun-
   zeichneten Personenkraftwagen oder Geländewagen (bis 3,5 t zu-                   gen)
   lässigem Gesamtgewicht) mit allen mechanischen, elektrischen,
                                                                             3. Sicherungen, Zünd- und Glühkerzen fallen nur dann unter die
   elektronischen, pneumatischen und hydraulischen Teilen, soweit
                                                                                Garantie, wenn sie im Zusammenhang mit einem anderen ent-
   sie nicht durch die folgenden Ziffern 2 oder 3 ausgeschlossen sind.
                                                                                schädigungspflichtigen Schaden ersetzt werden müssen.
2. Es wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet für:
                                                                             4. Die Garantielaufzeit ergibt sich aus der Garantievereinbarung.
     a) Teile, die einem erhöhten Verschleiß unterliegen, wie: Achs-
                                                                             5. Die Garantie gilt in folgenden Ländern: Belgien, Bulgarien, Däne-
        lager, Ausrücklager, Bremsklötze, Bremsbeläge, Bremsbacken,
                                                                                mark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
        Bremsscheiben, Bremstrommeln, Kupplungsdruckplatte,
                                                                                Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liech-
        Kupplungsscheibe sowie Einstellarbeiten der Kupplung; Schei-
                                                                                tenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen,
        benwischer-Blätter, -Arme und Profilgummis, Waschdüsen;
                                                                                Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowa-
        Querlenkerlager, Spurstangenköpfe, Fahrwerkstoßdämpfer,
                                                                                kei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn,
        Fahrwerkeinstellung /Vermessung (siehe § 1 Ziff. 3)
                                                                                Zypern.
     b) Teile, die bei Wartungs- oder Pflegearbeiten regelmäßig aus-
        getauscht werden                                                     § 3 Garantieausschlüsse
     c) sämtliche Einstellarbeiten und Resets ohne schadenverursa-           Keine Garantie besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für
        chendes Teil, Bremsenwartung                                         Schäden:
     d) Filter und Dichtungen des Kraftstoffsystems, Reinigung und               a) durch Unfall, d. h. ein unmittelbar von außen plötzlich mit
        Einstellung der Kraftstoffanlage                                            mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis;
     e) Starter-, Stütz- und Hybridbatterien (Pflege/Nachladen/Tausch)           b) durch unsachgemäße, mut- oder böswillige Handlungen,
     f) Kontrolle von Flüssigkeitsständen sowie Betriebs- und Hilfs-                Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch,
        stoffe wie Kraftstoffe, Chemikalien (jedoch die Befüllung der               Raub und Unterschlagung, durch unmittelbare Einwirkung von
        Klimaanlage im Garantiefall), Kühl- und Frostschutzmittel, Hy-              Tierschäden, Sturm, Hagel, Frost, Korrosion, Blitzschlag, Erd-
        draulikflüssigkeit, Öle, Fette und sonstige Schmiermittel, Filter,          beben oder Überschwemmung sowie durch Verschmorung,
        Schläuche                                                                   Brand oder Explosion;                                       ff.

MB-100 - 03/2010                                                                                                                      Seite 1 von 2
c) durch Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, innere Un-           2. Ansprüche des Garantienehmers
        ruhen, Streik, Aussperrung, Beschlagnahme oder sonstige                Dem Garantienehmer werden garantiebedingte Lohnkosten nach
        hoheitliche Eingriffe oder durch Kernenergie;                          den Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers voll erstattet. Garantie-
     d) die aus der Teilnahme an Fahrveranstaltungen mit Renncha-              bedingte Materialkosten werden im Höchstfall nach den unver-
        rakter oder aus den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen;             bindlichen Preisempfehlungen des Herstellers, ausgehend von der
     e) durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion/                 Betriebsleistung des beschädigten Bauteils bei Schadenseintritt,
        Konfiguration des Kraftfahrzeugs (z. B. Tuning, Gasumbau,              wie folgt bezahlt (Selbstbehalt):
        V-Max-Aufhebung usw.) oder durch Einbau von Fremd- oder                bis     100.000 km – 100 %
        Zubehörteilen, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind;                 120.000 km –        80 %
     f)   durch die Verwendung eines erkennbar reparaturbedürftigen                    140.000 km –        60 %
          Teiles, es sei denn, dass der Schaden mit der Reparaturbe-           über 140.000 km –           40 %
          dürftigkeit nachweislich nicht im Zusammenhang steht oder            Übersteigen die Reparaturkosten den Wert einer Aus-
          dass das Teil zur Zeit des Schadens von einem hierfür ausge-         tauscheinheit, wie sie bei einem solchen Schaden üblicherweise
          bildeten Fachmann wenigstens behelfsmäßig repariert war;             eingebaut wird, so beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Kosten
     g) wenn der Garantienehmer das Kraftfahrzeug mindestens zeit-             dieser Austauscheinheit einschließlich der Aus- und Einbaukosten
        weilig als Taxi, Mietwagen, Selbstfahrer-Mietwagen, Fahr-              unter Anwendung von Absatz 1. Der Höchstbetrag der garantie-
        schulwagen, für Kurier-, Eil- und Paketdienste, für Kranken-           pflichtigen Entschädigung ist pro Schadensfall auf den Zeitwert
        und Behindertentransporte sowie zur gewerbsmäßigen Perso-              des beschädigten Fahrzeuges zur Zeit des Eintritts des Garantie-
        nenbeförderung nutzt;                                                  falles begrenzt.
     h) die durch die Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe oder           3. Geltendmachung der Ansprüche
        durch einen Mangel an Betriebsstoffen (Schmiermittel, Öle,
                                                                               Der Garantienehmer ist berechtigt, alle Rechte aus der versicher-
        Kühlwasser etc.) entstehen;
                                                                               ten Garantie im eigenen Namen unmittelbar gegenüber der
     i)   für die ein Dritter einzutreten hat bzw. deren Behebung im           DFM geltend zu machen. Im Hinblick darauf verpflichtet sich der
          Rahmen der Herstellerkulanz erfolgt oder die auf einen Her-          Garantienehmer, stets vorrangig die DFM in Anspruch zu nehmen.
          stellungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind, der beim
                                                                            4. Versicherte Gefahren, Umfang der Entschädigung
          jeweiligen Fahrzeugtyp in größerer Zahl auftritt (Serienfehler)
          und für den nach Art und Häufigkeit grundsätzlich Herstel-           Die DFM leistet Entschädigung, wenn und soweit der Versicherungs-
          lerkulanz in Betracht kommt.                                         nehmer als Garantiegeber aufgrund der abgegebenen Garantie
                                                                               eine Leistung erbringen muss.
§ 4 Voraussetzung für Garantieansprüche                                     5. Voraussetzung für Garantieansprüche des Garantienehmers
Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantie-           Die DFM ist mit der Schadensregulierung beauftragt. Vorausset-
nehmer:                                                                        zung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer:
     a) an dem Kraftfahrzeug während der Laufzeit dieser Garantie              a) der DFM an deren Gesellschaftssitz den Schaden unver-
        die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen War-                 züglich, in jedem Fall aber vor Reparaturbeginn, anzeigt;
        tungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Garantiegeber             b) einem Beauftragten der DFM jederzeit die Untersuchung des
        oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt                Kraftfahrzeugs gestattet und ihm auf Verlangen die für die
        der gefahrenen Marke durchführen lässt; eine Überschreitung               Feststellung des Schadens erforderlichen Auskünfte erteilt;
        von bis zu 1.000 km (Hersteller-Kilometervorgabe) bzw. einem
                                                                               c) den Schaden nach Möglichkeit mindert und dabei die Weisun-
        Monat (Hersteller-Zeitvorgabe) ist unschädlich, wobei bereits
                                                                                  gen der DFM befolgt; er hat, wenn die Umstände es gestatten,
        die Überschreitung einer der genannten Vorgaben einem
                                                                                  solche Weisungen vor Reparaturbeginn einzuholen;
        Garantieanspruch entgegensteht;
                                                                               d) die Reparatur bei einer durch den Hersteller anerkannten
     b) am Kilometerzähler Eingriffe oder sonstige Beeinflussungen
                                                                                  Vertragswerkstatt der gefahrenen Marke durchführen lässt;
        unterlässt bzw. einen Defekt oder Austausch des Kilometerzäh-
        lers unverzüglich dem Versicherer der Garantie unter Angabe            e) die Reparaturrechnung, aus der die ausgeführten Arbeiten,
        des jeweiligen Kilometerstandes anzeigt;                                  die Ersatzteilpreise und die Lohnkosten mit Arbeitszeitricht-
     c) die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum                 werten im Einzelnen ersichtlich sein müssen, innerhalb eines
        Betrieb des Kraftfahrzeugs beachtet.                                      Monats seit Rechnungsdatum der DFM einreicht.


§ 5 Anspruchsübergang und Verjährung
1. Bei einer Veräußerung des mit der Garantie ausgestatteten
   Kraftfahrzeugs gehen die Garantieansprüche mit dem Eigentum
   am Kraftfahrzeug auf den neuen Halter über, sofern der Ver-
   äußerer oder der neue Halter den Halterwechsel gegenüber dem
   Mercedes-Benz Vertrieb Deutschland, HPC: V351, 10878 Berlin,
   in geeigneter Form anzeigt.
2. Ansprüche aus einem Garantiefall verjähren sechs Monate nach
   Schadenseintritt, spätestens sechs Monate nach Ablauf der Garan-
   tiezeit.

§ 6 Reparatur nicht im garantiegebenden Betrieb (Fremdreparatur)
1. Reparaturberechtigte Betriebe
     Lässt der Garantienehmer die Reparatur nicht beim Garantiegeber
     durchführen, ist er verpflichtet, diese bei einem vom Hersteller
     autorisierten Mercedes-Benz Partner durchführen zu lassen.

MB-100 - 03/2010                                                                                                                           Seite 2 von 2

Weitere ähnliche Inhalte

Empfohlen

Everything You Need To Know About ChatGPT
Everything You Need To Know About ChatGPTEverything You Need To Know About ChatGPT
Everything You Need To Know About ChatGPTExpeed Software
 
Product Design Trends in 2024 | Teenage Engineerings
Product Design Trends in 2024 | Teenage EngineeringsProduct Design Trends in 2024 | Teenage Engineerings
Product Design Trends in 2024 | Teenage EngineeringsPixeldarts
 
How Race, Age and Gender Shape Attitudes Towards Mental Health
How Race, Age and Gender Shape Attitudes Towards Mental HealthHow Race, Age and Gender Shape Attitudes Towards Mental Health
How Race, Age and Gender Shape Attitudes Towards Mental HealthThinkNow
 
AI Trends in Creative Operations 2024 by Artwork Flow.pdf
AI Trends in Creative Operations 2024 by Artwork Flow.pdfAI Trends in Creative Operations 2024 by Artwork Flow.pdf
AI Trends in Creative Operations 2024 by Artwork Flow.pdfmarketingartwork
 
PEPSICO Presentation to CAGNY Conference Feb 2024
PEPSICO Presentation to CAGNY Conference Feb 2024PEPSICO Presentation to CAGNY Conference Feb 2024
PEPSICO Presentation to CAGNY Conference Feb 2024Neil Kimberley
 
Content Methodology: A Best Practices Report (Webinar)
Content Methodology: A Best Practices Report (Webinar)Content Methodology: A Best Practices Report (Webinar)
Content Methodology: A Best Practices Report (Webinar)contently
 
How to Prepare For a Successful Job Search for 2024
How to Prepare For a Successful Job Search for 2024How to Prepare For a Successful Job Search for 2024
How to Prepare For a Successful Job Search for 2024Albert Qian
 
Social Media Marketing Trends 2024 // The Global Indie Insights
Social Media Marketing Trends 2024 // The Global Indie InsightsSocial Media Marketing Trends 2024 // The Global Indie Insights
Social Media Marketing Trends 2024 // The Global Indie InsightsKurio // The Social Media Age(ncy)
 
Trends In Paid Search: Navigating The Digital Landscape In 2024
Trends In Paid Search: Navigating The Digital Landscape In 2024Trends In Paid Search: Navigating The Digital Landscape In 2024
Trends In Paid Search: Navigating The Digital Landscape In 2024Search Engine Journal
 
5 Public speaking tips from TED - Visualized summary
5 Public speaking tips from TED - Visualized summary5 Public speaking tips from TED - Visualized summary
5 Public speaking tips from TED - Visualized summarySpeakerHub
 
ChatGPT and the Future of Work - Clark Boyd
ChatGPT and the Future of Work - Clark Boyd ChatGPT and the Future of Work - Clark Boyd
ChatGPT and the Future of Work - Clark Boyd Clark Boyd
 
Getting into the tech field. what next
Getting into the tech field. what next Getting into the tech field. what next
Getting into the tech field. what next Tessa Mero
 
Google's Just Not That Into You: Understanding Core Updates & Search Intent
Google's Just Not That Into You: Understanding Core Updates & Search IntentGoogle's Just Not That Into You: Understanding Core Updates & Search Intent
Google's Just Not That Into You: Understanding Core Updates & Search IntentLily Ray
 
Time Management & Productivity - Best Practices
Time Management & Productivity -  Best PracticesTime Management & Productivity -  Best Practices
Time Management & Productivity - Best PracticesVit Horky
 
The six step guide to practical project management
The six step guide to practical project managementThe six step guide to practical project management
The six step guide to practical project managementMindGenius
 
Beginners Guide to TikTok for Search - Rachel Pearson - We are Tilt __ Bright...
Beginners Guide to TikTok for Search - Rachel Pearson - We are Tilt __ Bright...Beginners Guide to TikTok for Search - Rachel Pearson - We are Tilt __ Bright...
Beginners Guide to TikTok for Search - Rachel Pearson - We are Tilt __ Bright...RachelPearson36
 
Unlocking the Power of ChatGPT and AI in Testing - A Real-World Look, present...
Unlocking the Power of ChatGPT and AI in Testing - A Real-World Look, present...Unlocking the Power of ChatGPT and AI in Testing - A Real-World Look, present...
Unlocking the Power of ChatGPT and AI in Testing - A Real-World Look, present...Applitools
 

Empfohlen (20)

Everything You Need To Know About ChatGPT
Everything You Need To Know About ChatGPTEverything You Need To Know About ChatGPT
Everything You Need To Know About ChatGPT
 
Product Design Trends in 2024 | Teenage Engineerings
Product Design Trends in 2024 | Teenage EngineeringsProduct Design Trends in 2024 | Teenage Engineerings
Product Design Trends in 2024 | Teenage Engineerings
 
How Race, Age and Gender Shape Attitudes Towards Mental Health
How Race, Age and Gender Shape Attitudes Towards Mental HealthHow Race, Age and Gender Shape Attitudes Towards Mental Health
How Race, Age and Gender Shape Attitudes Towards Mental Health
 
AI Trends in Creative Operations 2024 by Artwork Flow.pdf
AI Trends in Creative Operations 2024 by Artwork Flow.pdfAI Trends in Creative Operations 2024 by Artwork Flow.pdf
AI Trends in Creative Operations 2024 by Artwork Flow.pdf
 
Skeleton Culture Code
Skeleton Culture CodeSkeleton Culture Code
Skeleton Culture Code
 
PEPSICO Presentation to CAGNY Conference Feb 2024
PEPSICO Presentation to CAGNY Conference Feb 2024PEPSICO Presentation to CAGNY Conference Feb 2024
PEPSICO Presentation to CAGNY Conference Feb 2024
 
Content Methodology: A Best Practices Report (Webinar)
Content Methodology: A Best Practices Report (Webinar)Content Methodology: A Best Practices Report (Webinar)
Content Methodology: A Best Practices Report (Webinar)
 
How to Prepare For a Successful Job Search for 2024
How to Prepare For a Successful Job Search for 2024How to Prepare For a Successful Job Search for 2024
How to Prepare For a Successful Job Search for 2024
 
Social Media Marketing Trends 2024 // The Global Indie Insights
Social Media Marketing Trends 2024 // The Global Indie InsightsSocial Media Marketing Trends 2024 // The Global Indie Insights
Social Media Marketing Trends 2024 // The Global Indie Insights
 
Trends In Paid Search: Navigating The Digital Landscape In 2024
Trends In Paid Search: Navigating The Digital Landscape In 2024Trends In Paid Search: Navigating The Digital Landscape In 2024
Trends In Paid Search: Navigating The Digital Landscape In 2024
 
5 Public speaking tips from TED - Visualized summary
5 Public speaking tips from TED - Visualized summary5 Public speaking tips from TED - Visualized summary
5 Public speaking tips from TED - Visualized summary
 
ChatGPT and the Future of Work - Clark Boyd
ChatGPT and the Future of Work - Clark Boyd ChatGPT and the Future of Work - Clark Boyd
ChatGPT and the Future of Work - Clark Boyd
 
Getting into the tech field. what next
Getting into the tech field. what next Getting into the tech field. what next
Getting into the tech field. what next
 
Google's Just Not That Into You: Understanding Core Updates & Search Intent
Google's Just Not That Into You: Understanding Core Updates & Search IntentGoogle's Just Not That Into You: Understanding Core Updates & Search Intent
Google's Just Not That Into You: Understanding Core Updates & Search Intent
 
How to have difficult conversations
How to have difficult conversations How to have difficult conversations
How to have difficult conversations
 
Introduction to Data Science
Introduction to Data ScienceIntroduction to Data Science
Introduction to Data Science
 
Time Management & Productivity - Best Practices
Time Management & Productivity -  Best PracticesTime Management & Productivity -  Best Practices
Time Management & Productivity - Best Practices
 
The six step guide to practical project management
The six step guide to practical project managementThe six step guide to practical project management
The six step guide to practical project management
 
Beginners Guide to TikTok for Search - Rachel Pearson - We are Tilt __ Bright...
Beginners Guide to TikTok for Search - Rachel Pearson - We are Tilt __ Bright...Beginners Guide to TikTok for Search - Rachel Pearson - We are Tilt __ Bright...
Beginners Guide to TikTok for Search - Rachel Pearson - We are Tilt __ Bright...
 
Unlocking the Power of ChatGPT and AI in Testing - A Real-World Look, present...
Unlocking the Power of ChatGPT and AI in Testing - A Real-World Look, present...Unlocking the Power of ChatGPT and AI in Testing - A Real-World Look, present...
Unlocking the Power of ChatGPT and AI in Testing - A Real-World Look, present...
 

Garantiebedingunge Junge Sterne Garantie

  • 1. Garantiebedingungen (MB-100) Mercedes-Benz Junge Sterne Garantie. Soweit nicht laut Garantievereinbarung abweichende Regelungen ge- g) Kühl- und Heizwasserschläuche troffen sind, gelten nachstehende Garantiebedingungen: h) Keilriemen-, Keilrippenriemen-Austausch i) Auspuffanlage (jedoch Katalysator und/oder Rußpartikelfil- § 1 Inhalt der Garantie, Reparatur beim Garantiegeber ter) 1. Der Garantiegeber (gemäß Garantievereinbarung) gibt dem Ga- j) Fahrzeugschlüssel, Funkfernbedienung/-sender, Batterien der rantienehmer unter den weiteren Voraussetzungen gemäß § 4 eine Fernbedienung, Glühlampen, Xenonbrenner, Beleuchtung Garantie, die die Funktionsfähigkeit der in § 2 Ziff. 1 genannten (auch in Form von Leuchtdioden), Leuchtmittel Bauteile für die vereinbarte Laufzeit umfasst. Diese Garantie ist durch die Daimler Fleet Management GmbH (nachstehend DFM) k) Reifen/Räder, Stahl- und Alufelgen, Radzierdeckel, Auswuch- versichert. ten 2. Verliert ein solches Bauteil innerhalb der Garantielaufzeit unmit- l) Einstellarbeiten an Kofferraum, Schiebe- und Lamellendach, telbar und nicht infolge eines Fehlers nicht garantierter Bauteile Verdeck, Fahrzeugtüren, Motorhaube; Wassereintritt, Quietsch- seine Funktionsfähigkeit, hat der Garantienehmer Anspruch auf und Klappergeräusche eine dadurch erforderliche fachgerechte Reparatur durch Ersatz m) Nachziehen von Schrauben und Muttern am gesamten Fahr- oder Instandsetzung des Bauteils. Weitere Voraussetzung für Ga- zeug; Rahmen-, Karosserie- und Zierteile, Kratzer, Lackbeschä- rantieansprüche ist die Beachtung der Vorgaben aus § 4. Die digungen, Lackoberfläche komplett, Lackierarbeiten (jedoch Regelung über den Selbstbehalt und über die Grenze des Wieder- im Garantiefall), Rost, Scharniere, Türhaltebänder, Hardtops, beschaffungswertes (§ 6 Ziff. 2) gilt entsprechend. Verdecke (Verdeckstoffe von Cabrio- und Faltverdecken), Ver- Die Garantie begründet keine Ansprüche auf Rücktritt vom Kauf- deckscheiben, Spiegel-, Scheinwerfer- und Leuchtengläser, vertrag oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises). Schlägt Fahrzeugscheiben (dieser Ausschluss gilt nicht bei Defekt der die Reparatur zweimal fehl, so kann der Garantienehmer verlan- elektrischen Heckscheibenheizung, Spiegelbeheizung und der gen, dass eine andere Fachwerkstatt mit der Durchführung der Antenne), Gepäckhalterungen, Kofferraumabdeckungen Reparatur beauftragt wird. Eventuelle Ansprüche des Garantie- n) Feuerlöscher, Verbandskasten, Bordwerkzeug, Warndreieck, nehmers aus der Sachmangelhaftung werden durch die Garantie Zubehör nicht ausgeschlossen. o) Fernsprecheinrichtung und Freisprechanlage, CD-ROMs/ 3. Zu den unter die Garantie fallenden Reparaturarbeiten gehören DVDs für das Navigationssystem, Unterhaltungselektronik an- auch Prüf-, Mess- und Einstellarbeiten (nach den Arbeitszeitricht- derer Hersteller, Geräte der Unterhaltungselektronik, die nicht werten des Herstellers), wenn sie im Zusammenhang mit der Be- durch den Hersteller/Importeur bzw. deren Servicenetze bezo- hebung eines Garantieschadens erforderlich sind, nicht aber vom gen wurden, selbst wenn sie durch selbige eingebaut wurden Hersteller vorgeschriebene oder empfohlene Wartungs-, Inspekti- p) Probefahrten, Funktionskontrollen ons-, Reinigungs- oder Pflegearbeiten. q) Bezüge (Leder/Stoff), Polsterungen, Dämm- und Fußmatten, Die Garantie umfasst nicht die Übernahme von Kosten für mittel- Armaturenbrett, Dachhimmel, Innenverkleidungen (auch bare oder unmittelbare Folgeschäden (z. B. Abschleppkosten, Koffer-/Motorraum), Kunststoff-, Leder-, Holz-, Oberflächen- Abstellgebühren, Frachtkosten, Mietwagenkosten, Entsorgungs- materialien des Innenraumes, Ziernähte, gesamtes Interieur kosten, Entschädigung für entgangene Nutzung, Folgeschäden r) gesamte Reisemobilsonder- und Reise mobilausstattung (inkl. an nicht garantierten Bauteilen). Sonderauf- und -einbauten) s) Dichtungen und Abdichtarbeiten jeglicher Art (Ausnahme: § 2 Umfang, Dauer und Geltungsbereich der Garantie Simmerringe/Wellendichtringe, Antriebswellen- und Lenk- 1. Die Garantie bezieht sich auf die in der Garantiezusage näher be- manschetten, Ventilschaftabdichtungen, Zylinderkopfdichtun- zeichneten Personenkraftwagen oder Geländewagen (bis 3,5 t zu- gen) lässigem Gesamtgewicht) mit allen mechanischen, elektrischen, 3. Sicherungen, Zünd- und Glühkerzen fallen nur dann unter die elektronischen, pneumatischen und hydraulischen Teilen, soweit Garantie, wenn sie im Zusammenhang mit einem anderen ent- sie nicht durch die folgenden Ziffern 2 oder 3 ausgeschlossen sind. schädigungspflichtigen Schaden ersetzt werden müssen. 2. Es wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet für: 4. Die Garantielaufzeit ergibt sich aus der Garantievereinbarung. a) Teile, die einem erhöhten Verschleiß unterliegen, wie: Achs- 5. Die Garantie gilt in folgenden Ländern: Belgien, Bulgarien, Däne- lager, Ausrücklager, Bremsklötze, Bremsbeläge, Bremsbacken, mark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Bremsscheiben, Bremstrommeln, Kupplungsdruckplatte, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liech- Kupplungsscheibe sowie Einstellarbeiten der Kupplung; Schei- tenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, benwischer-Blätter, -Arme und Profilgummis, Waschdüsen; Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowa- Querlenkerlager, Spurstangenköpfe, Fahrwerkstoßdämpfer, kei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Fahrwerkeinstellung /Vermessung (siehe § 1 Ziff. 3) Zypern. b) Teile, die bei Wartungs- oder Pflegearbeiten regelmäßig aus- getauscht werden § 3 Garantieausschlüsse c) sämtliche Einstellarbeiten und Resets ohne schadenverursa- Keine Garantie besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für chendes Teil, Bremsenwartung Schäden: d) Filter und Dichtungen des Kraftstoffsystems, Reinigung und a) durch Unfall, d. h. ein unmittelbar von außen plötzlich mit Einstellung der Kraftstoffanlage mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; e) Starter-, Stütz- und Hybridbatterien (Pflege/Nachladen/Tausch) b) durch unsachgemäße, mut- oder böswillige Handlungen, f) Kontrolle von Flüssigkeitsständen sowie Betriebs- und Hilfs- Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch, stoffe wie Kraftstoffe, Chemikalien (jedoch die Befüllung der Raub und Unterschlagung, durch unmittelbare Einwirkung von Klimaanlage im Garantiefall), Kühl- und Frostschutzmittel, Hy- Tierschäden, Sturm, Hagel, Frost, Korrosion, Blitzschlag, Erd- draulikflüssigkeit, Öle, Fette und sonstige Schmiermittel, Filter, beben oder Überschwemmung sowie durch Verschmorung, Schläuche Brand oder Explosion; ff. MB-100 - 03/2010 Seite 1 von 2
  • 2. c) durch Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, innere Un- 2. Ansprüche des Garantienehmers ruhen, Streik, Aussperrung, Beschlagnahme oder sonstige Dem Garantienehmer werden garantiebedingte Lohnkosten nach hoheitliche Eingriffe oder durch Kernenergie; den Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers voll erstattet. Garantie- d) die aus der Teilnahme an Fahrveranstaltungen mit Renncha- bedingte Materialkosten werden im Höchstfall nach den unver- rakter oder aus den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen; bindlichen Preisempfehlungen des Herstellers, ausgehend von der e) durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion/ Betriebsleistung des beschädigten Bauteils bei Schadenseintritt, Konfiguration des Kraftfahrzeugs (z. B. Tuning, Gasumbau, wie folgt bezahlt (Selbstbehalt): V-Max-Aufhebung usw.) oder durch Einbau von Fremd- oder bis 100.000 km – 100 % Zubehörteilen, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind; 120.000 km – 80 % f) durch die Verwendung eines erkennbar reparaturbedürftigen 140.000 km – 60 % Teiles, es sei denn, dass der Schaden mit der Reparaturbe- über 140.000 km – 40 % dürftigkeit nachweislich nicht im Zusammenhang steht oder Übersteigen die Reparaturkosten den Wert einer Aus- dass das Teil zur Zeit des Schadens von einem hierfür ausge- tauscheinheit, wie sie bei einem solchen Schaden üblicherweise bildeten Fachmann wenigstens behelfsmäßig repariert war; eingebaut wird, so beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Kosten g) wenn der Garantienehmer das Kraftfahrzeug mindestens zeit- dieser Austauscheinheit einschließlich der Aus- und Einbaukosten weilig als Taxi, Mietwagen, Selbstfahrer-Mietwagen, Fahr- unter Anwendung von Absatz 1. Der Höchstbetrag der garantie- schulwagen, für Kurier-, Eil- und Paketdienste, für Kranken- pflichtigen Entschädigung ist pro Schadensfall auf den Zeitwert und Behindertentransporte sowie zur gewerbsmäßigen Perso- des beschädigten Fahrzeuges zur Zeit des Eintritts des Garantie- nenbeförderung nutzt; falles begrenzt. h) die durch die Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe oder 3. Geltendmachung der Ansprüche durch einen Mangel an Betriebsstoffen (Schmiermittel, Öle, Der Garantienehmer ist berechtigt, alle Rechte aus der versicher- Kühlwasser etc.) entstehen; ten Garantie im eigenen Namen unmittelbar gegenüber der i) für die ein Dritter einzutreten hat bzw. deren Behebung im DFM geltend zu machen. Im Hinblick darauf verpflichtet sich der Rahmen der Herstellerkulanz erfolgt oder die auf einen Her- Garantienehmer, stets vorrangig die DFM in Anspruch zu nehmen. stellungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind, der beim 4. Versicherte Gefahren, Umfang der Entschädigung jeweiligen Fahrzeugtyp in größerer Zahl auftritt (Serienfehler) und für den nach Art und Häufigkeit grundsätzlich Herstel- Die DFM leistet Entschädigung, wenn und soweit der Versicherungs- lerkulanz in Betracht kommt. nehmer als Garantiegeber aufgrund der abgegebenen Garantie eine Leistung erbringen muss. § 4 Voraussetzung für Garantieansprüche 5. Voraussetzung für Garantieansprüche des Garantienehmers Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantie- Die DFM ist mit der Schadensregulierung beauftragt. Vorausset- nehmer: zung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer: a) an dem Kraftfahrzeug während der Laufzeit dieser Garantie a) der DFM an deren Gesellschaftssitz den Schaden unver- die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen War- züglich, in jedem Fall aber vor Reparaturbeginn, anzeigt; tungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Garantiegeber b) einem Beauftragten der DFM jederzeit die Untersuchung des oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt Kraftfahrzeugs gestattet und ihm auf Verlangen die für die der gefahrenen Marke durchführen lässt; eine Überschreitung Feststellung des Schadens erforderlichen Auskünfte erteilt; von bis zu 1.000 km (Hersteller-Kilometervorgabe) bzw. einem c) den Schaden nach Möglichkeit mindert und dabei die Weisun- Monat (Hersteller-Zeitvorgabe) ist unschädlich, wobei bereits gen der DFM befolgt; er hat, wenn die Umstände es gestatten, die Überschreitung einer der genannten Vorgaben einem solche Weisungen vor Reparaturbeginn einzuholen; Garantieanspruch entgegensteht; d) die Reparatur bei einer durch den Hersteller anerkannten b) am Kilometerzähler Eingriffe oder sonstige Beeinflussungen Vertragswerkstatt der gefahrenen Marke durchführen lässt; unterlässt bzw. einen Defekt oder Austausch des Kilometerzäh- lers unverzüglich dem Versicherer der Garantie unter Angabe e) die Reparaturrechnung, aus der die ausgeführten Arbeiten, des jeweiligen Kilometerstandes anzeigt; die Ersatzteilpreise und die Lohnkosten mit Arbeitszeitricht- c) die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum werten im Einzelnen ersichtlich sein müssen, innerhalb eines Betrieb des Kraftfahrzeugs beachtet. Monats seit Rechnungsdatum der DFM einreicht. § 5 Anspruchsübergang und Verjährung 1. Bei einer Veräußerung des mit der Garantie ausgestatteten Kraftfahrzeugs gehen die Garantieansprüche mit dem Eigentum am Kraftfahrzeug auf den neuen Halter über, sofern der Ver- äußerer oder der neue Halter den Halterwechsel gegenüber dem Mercedes-Benz Vertrieb Deutschland, HPC: V351, 10878 Berlin, in geeigneter Form anzeigt. 2. Ansprüche aus einem Garantiefall verjähren sechs Monate nach Schadenseintritt, spätestens sechs Monate nach Ablauf der Garan- tiezeit. § 6 Reparatur nicht im garantiegebenden Betrieb (Fremdreparatur) 1. Reparaturberechtigte Betriebe Lässt der Garantienehmer die Reparatur nicht beim Garantiegeber durchführen, ist er verpflichtet, diese bei einem vom Hersteller autorisierten Mercedes-Benz Partner durchführen zu lassen. MB-100 - 03/2010 Seite 2 von 2