Möchtest Du eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus über einen Makler mieten oder kaufen, gibt es ein paar klar festgelegte Spielregeln hinsichtlich der Maklerprovision. In Deutschland gilt seit 2015 das Bestellerprinzip, welches besagt, dass die Maklerprovision durch die Person bezahlt werden muss, die den Makler „bestellt" – also engagiert – hat. Wird der Immobilienmakler durch den Vermieter beauftragt, so hat der Vermieter im Falle einer erfolgreichen Vermittlung die volle Höhe der Provision zu tragen. Der Mieter muss dafür nicht bezahlen. Das Bestellerprinzip hat somit in Deutschland auch zu einigen „kunstvollen" Umgehungstaktiken geführt, wie zum Beispiel Ablösezahlungen für altes Mobiliar aber auch die Umlage der Provisionskosten auf die Miete oder den Verkaufspreis. In Österreich gilt nicht das Bestellerprinzip sondern das Prinzip des Doppelmaklers: Der Makler darf für seine erbrachte Leistung – und diese kann in einigen Fällen recht umfangreich sein – von beiden Seiten eine Provision verlangen. Eine Vermittlung ist auch nicht in allen Fällen erfolgreich. In diesen Fällen hat der Makler zwar viel Zeit und Arbeit geleistet, er fällt aber um seine Provision um!