Das Beraterhaus adoptierte einstimmig am Donnerstag, den 19. Januar 2017, in Plenarsitzung den Gesetzentwurf Nr. 01.17 über die Genehmigung des Gründungsaktes der afrikanischen Union (AU), der am 11. Juli 2000 in Lomé (Togo), wie er vom Protokoll datiert vom 03. Februar 2003 in Addis-Abeba (Äthiopien) und am 11. Juli 2003 in Maputo (Mosambik) abgeändert wurde.
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Das beraterhaus adoptiert einstimmig den gesetzentwurf über die genehmigung des gründungsaktes der au
1. Das Beraterhaus adoptiert einstimmig den Gesetzentwurf über die Genehmigung des
Gründungsaktes der AU
Das Beraterhaus adoptierte einstimmig am Donnerstag, den 19. Januar 2017, in Plenarsitzung
den Gesetzentwurf Nr. 01.17 über die Genehmigung des Gründungsaktes der afrikanischen
Union (AU), der am 11. Juli 2000 in Lomé (Togo), wie er vom Protokoll datiert vom 03.
Februar 2003 in Addis-Abeba (Äthiopien) und am 11. Juli 2003 in Maputo (Mosambik)
abgeändert wurde.
Das Repräsentantenhaus adoptierte am Mittwoch, den 18. Januar 2017, einstimmig den
Gesetzentwurf in der ersten Legislativsitzung der 10. Wahlperiode.
Die Interventionen der differenten parlamentarischen Fraktionen im Beraterhaus waren
einstimmig darin, den „historischen“ Schritt zu begrüßen, der in der Entscheidung der
Rückkehr Marokkos innerhalb seiner panafrikanischen institutionellen Familie besteht,
beobachten lassend, dass dies das Königreich in die Lage versetzen wird, sich für seine
politischen und wirtschaftlichen Interessen zur Wehr zu setzen.
Die Intervenierenden haben anmerken lassen, dass der Kampf der Rückkehr Marokkos
innerhalb der AU von den Vertretern der Nation verlangt, auf die parlamentarische
Diplomatie zurückzugreifen, zwecks dessen den Manövern der Feinde der territorialen
Integrität entgegenzuwirken und die in Umlauf zu bringenden separatistischen Thesen
innerhalb der panafrikanischen Organisation zu widerlegen, feststellend, dass das Königreich
seiner afrikanischen Familie getreu geblieben ist, dass es seine Beziehungen aufrechterhalten
hat und dass es seine Engagements gegenüber dem afrikanischen Kontinent immer eingelöst
hat.
Sie haben betont, dass das Königreich, in einem internationalen Kontext, der sich durch eine
regionale wirtschaftliche Konzentration kennzeichnet, seine Wahl auf die Konsolidierung
seiner Beziehungen der Partnerschaft mit den afrikanischen Staaten gemäß einem Win-Win-
Prinzip ausgerichtet hat, hinzufügend, dass diese Rückkehr Marokko in den Stand setzen
wird, die Erfahrungen und die Expertisen auszutauschen, die es in den diversen Bereichen mit
den Staaten Afrikas akkumuliert hat, absichtlich dessen, die globale und nachhaltige
Entwicklung des Kontinents zu erzielen, die Globalisierung im Griff beizubehalten und den
anstehenden Herausforderungen gewachsen zu sein.
Es sollte darauf hingewiesen werden, dass der Ministerrat, der am vergangenen 10. Januar in
Marrakesch unter dem Vorsitz seiner Majestät des Königs Mohammed VI abgehalten wurde,
die Gesetzgebung betreffs des Gründungsaktes der afrikanischen Union, der am 11. Juli 2000
in Lomé unterschrieben wurde, das Zusatzprotokoll sowie den Gesetzentwurf über die
Genehmigung der genannten Gesetzgebung adoptiert hatte.
Die Adoption dieses Gesetzentwurfs seitens der beiden Häuser des marokkanischen
Parlaments ist Bestandteil der Umsetzung der Königlichen Entscheidung, die seine Majestät
der König in seiner Rede anlässlich des 27. afrikanischen Gipfels im vergangenen Juli in
Kigali angekündigt hat, die sich auf den Willen des Königreichs Marokko bezieht, seinen
2. natürlichen und legitimen Platz innerhalb seiner institutionellen kontinentalen Familie wieder
zu integrieren.
Quellen:
http://www.corcas.com
http://www.sahara-online.net
http://www.sahara-culture.com
http://www.sahara-villes.com
http://www.sahara-developpement.com
http://www.sahara-social.com