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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN MIETVERTRAG LAGERUNG
Artikel 1. Geltungsbereich und Definition
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lagerraum finden Anwendung auf alle Verträge
zwischen einem Unternehmen und RoHa Umzüge & Mehr. ‚RoHa Umzüge & Mehr’ genannt,
einerseits, und Parteien, die Lagerraum (oder jedes andere Produkt oder andere
Dienstleistungen wie z. B. Stellplätze, größere Lagerhallen, Boxen usw.) nutzen, nachfolgend
‚Mieter‘ genannt, andererseits. Das Lagerzentrum, der genutzte Lagerraum, das Produkt oder
die Dienstleistung werden ‚Mietobjekt‘ genannt. Der Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen wird nachfolgend als ‚Mietvertrag‘ bezeichnet. Alle Waren, die an gleich
welcher Stelle der Lagereinrichtungen gelagert oder platziert werden (einschließlich Mietobjekt),
werden als ‚Waren‘ bezeichnet.
Artikel 2. Zweck und Anwendungsbereich
2.1 RoHa Umzüge & Mehr gewährt dem Mieter ein Recht auf Belegung und Nutzung des
Mietobjektes in Übereinstimmung mit den Bedingungen des Mietvertrages und für den alleinigen
Zweck der Lagerung zulässiger Waren. Der Mieter darf das Mietobjekt nicht für andere
Zwecke verwenden. Der Mieter bestätigt hiermit und erklärt sich ausdrücklich damit
einverstanden, dass nichts im Mietvertrag so ausgelegt werden kann, dass ein gesetzlicher oder
eigentumsrechtlicher Anspruch am Mietobjekt entsteht. RoHa Umzüge & Mehr wird zu keinem
möglichen Zweck als Lagerverwalter, Wächter oder Verwahrer für das Mietobjekt oder die Waren
auftreten. Bei Abschluss des Mietvertrages garantiert der Mieter, dass er alleiniger rechtlicher
und wirtschaftlicher Eigentümer der Waren ist und dass er jegliche Haftung in Bezug auf
die Waren akzeptiert. Der Mieter schützt RoHa Umzüge & Mehr und hält das Unternehmen
schadlos gegenüber jeglichen Ansprüchen oder Kosten bzw. Handlungen oder Verfahren in Bezug
auf die Waren von Seiten Dritter, einschließlich Streitigkeiten bezüglich Eigentum oder
Besitzrechte. 2.2 Der Mieter nutzt und unterhält das Mietobjekt mit aller Sorgfalt und
entsprechend der zulässigen Verwendung und dem Mietvertrag. Das Mietobjekt muss zu jeder
Zeit verschlossen und sauber sein. Der Mieter ist verantwortlich für die Reinigung und Entfernung
jedweder Verunreinigung und jedweden Abfalls aus dem Mietobjekt. Der Mieter darf Abfall
oder Waren (oder Teile von Waren) nicht innerhalb oder außerhalb des Mietobjekts
entsorgen, andernfalls werden Strafzahlungen von mindestens 50 EUR pro Gegenstand fällig.
Zudem ist der Mieter verpflichtet, die für die (Abfall-) Entsorgung anfallenden Kosten mit
einem Minimum von 80 EUR/m³ zu erstatten. 2.3 Der Mieter bestätigt, das Mietobjekt besucht,
untersucht und in gutem Zustand übernommen zu haben und dass es der rechtlich zulässigen
und vereinbarten Verwendung entspricht, die der Mieter dafür vorgesehen hat. Der Mieter hat
die Schutz- und Sicherheitsstufen und -richtlinien zur Kenntnis genommen und erklärt sich damit
einverstanden. Im Hinblick auf den rechtlich zulässigen und vereinbarten Zweck und die
Verwendung/Schutz- und Sicherheitserwartungen, gibt RoHa Umzüge & Mehr ausdrücklich
keine Garantien und übernimmt keinerlei Haftung. 2.4 Der Mieter erklärt sich einverstanden,
dass alle Angaben zu Mietobjektgröße geschätzt und ein Durchschnittswert aus einer größeren
Anzahl von Mietobjekten sind. Eine Abweichung zwischen der tatsächlichen Größe des Mietobjekts
und der im Mietvertrag angegebenen Größe gibt keiner der Parteien jedwedes Recht oder den
Anspruch auf eine Preisanpassung.
2.5 Der Mieter wird die Bestimmungen des Mietvertrages, die gesetzlichen und lokalen
Verordnungen sowie die Anordnungen der lokalen und nationalen Behörden, der
Versorgungsunternehmen und Versicherer einhalten. 2.6 Der Mieter bestätigt und akzeptiert die
vollumfängliche Verantwortung und Haftung für alle Handlungen von Personen, die Zugang zum
Mietobjekt haben oder den Zugangscode des Mieters verwenden und der Verweis auf ‚Mieter‘ in
diesem Vertrag wird so behandelt, dass er alle solche Personen einschließt. 2.7 Der Mieter ist
verpflichtet, das Mietobjekt in der Form zu nutzen, dass keine Umgebungsschäden oder
Störungen anderer Nutzer (z. B. Lärm durch Radios oder Geräte, Staub, Geruch, Leckagen) in
jedweder Form entstehen können oder von denen vernünftigerweise angenommen werden muss,
dass sie entstehen könnten, und er ist verpflichtet, in ausreichendem Maße Vorkehrungen zu
treffen, dass solche Umgebungsschäden oder –belästigungen vermieden werden. 2.8 Folgendes ist
dem Mieter nicht erlaubt: • Das Mietobjekt darf nicht als Arbeitsstätte genutzt werden. • Im
Mietobjekt dürfen keine gewerblichen Aktivitäten ausgeübt werden. • Das Mietobjekt darf nicht
als eingetragener Firmensitz oder Sitz eines Unternehmens genutzt werden. • Das Mietobjekt
darf nicht für jedwede Art illegaler, krimineller, Steuerhinterziehungs- und sittenwidriger
Aktivitäten genutzt werden. • Elektrische Geräte oder andere Zufuhren/Leistungen dürfen nicht im
Mietobjekt angeschlossen werden, ohne dass RoHa Umzüge & Mehr dem vorab schriftlich
zugestimmt hat; jedes erlaubte elektrische Gerät muss in Abwesenheitszeiten stets
ausgeschaltet sein. • Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch RoHa Umzüge & Mehr
dürfen keine feststehenden Gegenstände in oder am Mietobjekt montiert werden. 2.9 Dem Mieter
ist es strengstens untersagt, folgende Waren im Mietobjekt zu lagern (diese Liste ist nicht
abschließend): • Juwelen, Pelz, Kunstobjekte, Sammlerstücke oder unersetzliche Objekte,
Gegenstände mit ideellem oder speziellem Wert; • Bargeld, Wertpapiere, Aktien oder Anteile; •
jegliche Gegenstände, die Rauch, Geruch oder Duft absondern; • Vögel, Fische, Tiere oder jede Art
von Lebewesen; • Müll und sonstiges Abfallmaterial (einschließlich tierische und
toxische/gefährliche Abfallmaterialien); • Lebensmittel und andere vergängliche Waren (anfällig
für Verderblichkeit), falls nicht so sicher verpackt, dass sie geschützt sind und kein Ungeziefer
anziehen oder anderweitig eine Belästigung darstellen; • Feuerwaffen, Sprengstoffe, Waffen oder
Munition • jegliche illegale Substanzen wie Drogen, illegale Gegenstände oder illegal
erworbene Waren wie geschmuggelte oder gestohlene Waren usw.; • Chemikalien, radioaktives
Material, biologische Wirkstoffe; • Asbest und/oder verarbeiteter Asbest; • (Kunst-) Dünger; •
Gasflaschen oder jede anderen Druckgase und/oder Batterien; • Feuerwerkskörper; • Auto-
und/oder Motorradwracks; die Lagerung von (Oldtimer-) Wagen oder Motorrädern, die keine
Wracks sind, ist erlaubt unter der Voraussetzung, dass unter dem Wagen und/oder Motorrad ein von
RoHa Umzüge & Mehr genehmigter Behälter bzw. Matte platziert wird, um bei möglichen
Ölleckagen die Umgebung zu schützen; die Menge an Kraftstoff im Tank muss auf ein Minimum
beschränkt sein; die Fahrzeuge benötigen darüber hinaus einen komplett ausreichenden
Versicherungsschutz, der vom Mieter jederzeit gewährleistet werden muss, da Wagen und
Motorräder nicht unter die Warenversicherung des Mieters fallen; • brennbare oder entflammbare
Materialien oder Flüssigkeiten einschließlich Diesel und Benzin (mit Ausnahme der
Mindestmenge, die wie oben angegeben für Wagen oder Motorräder erlaubt ist); • jegliche
toxischen, entflammbaren oder gefährlichen Substanzen oder Präparate, die in jedweder Art von
gesetzlichen oder lokalen Verordnungen als solche klassifiziert sind: - explosive Substanzen und
Präparate wie Spraydosen einschließlich Raumsprays, Haarspray, Autofarben, Lacke und
Enteiser für Windschutzscheiben, Sprays und (Flüssig-) Gase wie Autogas, Wasserstoff,
Acetylen, Propangas und Butan; - oxidierende Substanzen und Präparate wie Wasserstoff und
sonstige Peroxide, Chlorate, starker Salpeter und Perchlorsäure; - (hoch) entflammbare
Substanzen und Präparate wie Rohbenzin, Benzol, Brennalkohol oder Methylalkohol, Terpentin,
Terpentinersatz, Aceton, Farben, Enteiser für Windschutzscheiben, Raumspray, Kontaktkleber
und Neoprenklebstoff; - (hoch) toxische Substanzen und Präparate wie Methylalkohol,
Fleckenentferner, Pestizide; - schädliche Substanzen und Präparate wie Reinigungsmittel,
Farbverdünner, Holzschutzmittel, Farbentferner; - ätzende Substanzen und Präparate wie
Abflussreinigungsmittel, Entkalker, Ätznatron, starke Säuren, ätzende Produkte wie Ofen- und
WC-Reiniger; - Reizstoffe und –präparate; - sensibilisierende Substanzen und Präparate; -
krebserregende Substanzen und Präparate; - erbgutverändernde Substanzen und Präparate; -
fortpflanzungsgefährdende Substanzen und Präparate; - umweltschädliche Substanzen und
Präparate wie FCKW, PCB und PCT, Pestizide und Schwermetalle wie Quecksilber in
Thermometern, Kadmium und Zink in Batterien, Blei und Kupfer; - Pestizide und Herbizidet
Die meisten toxischen, entflammbaren oder gefährlichen Stoffe sind nachfolgenden
gekennzeichnet:
Explosiv/Explosionsrisiko
Oxidierend, erleichtert Entzündung anderer Produkte
Toxisch, gefährliches Produkt, das tödlich sein kann
Xn/Xi Schädlich/Reizstoff, gefährlich oder reizend (einschließlich genetisch schädlicher
Substanzen)
Ätzend/korrosiv, schädigt Haut oder Materialien
Ökologisch gefährlich, eine Gefahr für die Umwelt
Entflammbar, entflammbares Produkt
2.10 Verstößt der Mieter bei seinen Handlungen gegen Artikel 2.8 und/oder 2.9, so muss
der Mieter RoHa Umzüge & Mehr für jedweden Schaden, den RoHa Umzüge & Mehr daraus
resultierend erleidet, entschädigen und dies kann strafrechtliche Folgen für den Mieter haben. Bitte
beachten Sie, dass RoHa Umzüge & Mehr die Waren und deren Übereinstimmung mit den
Bedingungen des Mietvertrages nicht kontrolliert oder überprüft. 2.11 Falls der Mieter
mutmaßlich gegen den Mietvertrag und dabei insbesondere gegen Artikel 2 verstößt, hat RoHa
Umzüge & Mehr das Recht, aber nicht die Pflicht, die zuständigen Behörden zu informieren und
diesen zu Kontrollzwecken Zugang zum Mietobjekt zu gewähren. Alle diesbezüglichen Kosten
gehen zu Lasten des Mieters. RoHa Umzüge & Mehr kann, ist aber nicht verpflichtet, den Mieter
hierüber zu informieren.
Artikel 3. Dauer des Mietvertrages
Wenn nicht im Rahmen von Sonderbedingungen anders vereinbart, wird ein Mietvertrag zunächst
für die Dauer 1 Monats abgeschlossen. Nach dieser ersten Mindestmietdauer von 1 Monat
wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit fortgesetzt und kann jederzeit schriftlich auf Wunsch
einer der Parteien gekündigt werden. Die schriftliche Kündigung muss mindestens 20 Tage vor
dem Kündigungstermin zugestellt werden.
Artikel 4. Mietzins und Zahlungsverzug
4.1 Der Mietzins und alle Gebühren werden jeweils monatlich einschließlich der zu
zahlenden MwSt. (falls zutreffend) in Rechnung gestellt. Bei Unterzeichnung des Mietvertrages
zahlt der Mieter (i) bei Unterschrift die erste Rechnung über den Mietzins, Servicegebühren
und Kosten, die im 1. Monat der Lagerung anfallen, (ii) er kauft ein individuelles Schloss mit
Sicherheitszylinder (außer, wenn der Mieter bereits ein Schloss bei RoHa Umzüge & Mehr
gekauft hat) und (iii) zahlt eine einmalige Registrierungsgebühr (nur für neue Mieter). Sollte
das tatsächliche Einzugsdatum nach dem 15. eines Monats liegen, dann muss der Mieter
ebenfalls stets den Mietzins, die Servicegebühren und Kosten für den folgenden
Kalendermonat zahlen. 4.2 Der Mietzins (ohne darauf entfallende Steuern) bleibt in den
ersten sechs (6) Monaten des Mietvertrages unverändert. Danach behält sich RoHa Umzüge
& Mehr das Recht vor, den Mietzins und die Gebühren regelmäßig neu zu bewerten. Der geänderte
Mietzins und die geänderten Gebühren werden 30 Tage nach schriftlicher Ankündigung durch
RoHa Umzüge & Mehr gültig. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Mietvertrages kann
RoHa Umzüge & Mehr den Mieter auffordern, eine Kaution von mindestens einer Monatsmiete
als Garantie für die korrekte Einhaltung des Mietvertrages zu hinterlegen. RoHa Umzüge &
Mehr kann einen nicht gezahlten Mietzins, Gebühren und aus einem Verstoß resultierende Kosten
über die Kaution einziehen, ohne dazu verpflichtet zu sein. Wenn RoHa Umzüge & Mehr es als
notwendig erachtet, die Kaution anzugreifen, dann muss der Mieter die Kaution umgehend
wieder auf den Betrag aufstocken, der ursprünglich hinterlegt war. Auf die Kaution werden keine
Zinsen gezahlt. 4.3 Der Mieter verpflichtet sich, den Mietzins und die Gebühren vorab vor dem
ersten Tag jedes Monats zu zahlen. 4.4 Der Mieter bestätigt und erklärt sich damit einverstanden,
dass er im Falle einer Vertragsänderung oder Vertragsauflösung vor dem Einzug RoHa Umzüge &
Mehr einen Betrag schuldet, der dem Mietzins und den Gebühren für einen Mietzeitraum von 20
Tagen
entspricht. Der Restbetrag des bei Unterzeichnung dieses Vertrages gezahlten Mietzinses und
der Gebühren wird von RoHa Umzüge & Mehr so schnell wie möglich zurückerstattet. Eine
derartige Rückerstattung erfolgt jedoch in keinem Fall als Barzahlung. Bereits gezahlte
Versicherungsgebühren werden nicht erstattet. 4.5 RoHa Umzüge & Mehr kann nach eigenem
Ermessen die Fakturierung des monatlichen Mietzinses und der Gebühren in Papierform oder
elektronisch durchführen. Darüber hinaus erklärt sich der Mieter mit E-Mail als ordnungsgemäßer
und ausreichender Kommunikationsmethode zwischen Mieter und RoHa Umzüge & Mehr für
alle Zwecke einverstanden. 4.6 Gehen der monatliche Mietzins und die Gebühren bis zum
Fälligkeitstag nicht in voller Höhe ein, dann kann RoHa Umzüge & Mehr dem Mieter so
lange den Zugang zum Mietobjekt verweigern, bis der ausstehende Saldo beglichen ist.
RoHa Umzüge & Mehr kann ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr von 50 EUR nach der 1.
Mahnung berechnen sowie eine Bearbeitungsgebühr von 100 EUR für jede weitere Mahnung. 4.7
Wird ein aus diesem Mietvertrag resultierender Mietzins bzw. Gebühren nicht innerhalb von
30 Tagen nach Fälligkeitsdatum gezahlt, hat RoHa Umzüge & Mehr die folgenden zusätzlichen
Rechte: (a) Aufbrechen des bestehenden Schlosses am Mietobjekt und Anbringen eines neuen
Schlosses; (b) Entfernung der Waren aus dem Mietobjekt und Lagerung in einem von RoHa
Umzüge & Mehr ausgewählten Lagerraum ohne damit einhergehender Haftung für Verlust
oder Schaden, der aus dieser Umlagerung resultieren kann; (c) Kosten für die Entfernung der Waren
aus dem Mietobjekt gehen zu Lasten des Mieters sowie die Kosten für die Lagerung andernorts und
die erneut entstehenden Kosten, sollte RoHa Umzüge & Mehr die Waren zu einem späteren
Zeitpunkt noch einmal an einem anderen Ort einlagern müssen; (d) Auflösung des Mietvertrages
und Berechnung der zwischenzeitlich entstandenen Benutzungskosten in Höhe des Betrages,
der dem monatlichen Mietzins entspricht; (e) Einstufung der Waren im Mietobjekt als
zurückgelassene Waren und Entsorgung dieser Waren nach RoHa Umzüge & Mehr eigenem
Ermessen. Erlöse aus Verkäufen gemäß Abschnitt 4.7 können von RoHa Umzüge & Mehr
einbehalten und dazu genutzt werden, die im Rahmen der Ausübung der in diesem Abschnitt
genannten Rechte von RoHa Umzüge & Mehr für RoHa Umzüge & Mehr entstandene Kosten zu
decken und jedweden anderen Betrag, der RoHa Umzüge & Mehr aus dem Mietvertrag zusteht.
Der Saldo der Erlöse wird dem Mieter zurückgezahlt (oder an mögliche Insolvenzverwalter für den
Fall einer Insolvenz des Mieters); kann der Mieter nicht erreicht werden oder unterlässt er es, den
Saldo der Erlöse einzuziehen, dann verbleiben diese Erlöse im Namen des Mieters bei RoHa
Umzüge & Mehr. Nichts in diesem Abschnitt beeinträchtigt RoHa Umzüge & Mehr Anspruch
auf Zahlung des Mietzinses oder jedes anderen Betrages, der RoHa Umzüge & Mehr hieraus
zusteht, unabhängig davon, ob RoHa Umzüge & Mehr sich für die Ausübung eines oder aller
Rechte wie oben beschrieben entscheidet oder nicht. 4.8 Der Mieter bestätigt, dass alle Waren im
Mietobjekt RoHa Umzüge & Mehr als Sicherheit für den Anspruch auf Zahlung des Mietzinses, der
Gebühren und jedes anderen Betrages, der RoHa Umzüge & Mehr zusteht, dienen, mit der
Konsequenz, dass der Zugang zu den Waren im Mietobjekt so lange verweigert werden kann,
bis die komplette Zahlung eingegangen ist. Der Mieter bestätigt auch, dass diese Sicherheit zum
Verlust des Eigentums an den Waren im Mietobjekt führen kann.
Artikel 5. Sicherheitshinweise
5.1 Lagereinrichtungen betreten und verlassen Der Mieter erhält einen persönlichen
Zugangscode zu den RoHa Umzüge & MehrLagereinrichtungen, der jedes Mal genutzt werden
muss, wenn der Mieter sich Zugang zum Mietobjekt verschaffen möchte. Dem Mieter ist es
seitens RoHa Umzüge & Mehr nicht gestattet, innerhalb oder außerhalb der Lagereinrichtung einem
anderen Mieter/Fahrzeug durch Zugänge zu folgen, ohne dass der persönliche Zugangscode
eingegeben wird. Der Kunde muss sicherstellen, dass die Türen und Tore nach dem Betreten
oder Verlassen geschlossen sind. Ein Zugangscode ist rein persönlich und darf unter keinen
Umständen von Dritten verwendet werden. Wenn der Mieter Dritten Zugang zum Mietobjekt
gewähren möchte, dann muss der Mieter zu diesem Zweck einen speziellen Zugangscode
beantragen. Der Mieter ist für Dritte verantwortlich, für die ein zusätzlicher Zugangscode
ausgegeben wurde. Sollte ein Mieter den persönlichen Zugangscode vergessen, dann kann
beim Lagerzentrumspersonal von RoHa Umzüge & Mehr ein neuer Code beantragt werden.
Aus Sicherheitsgründen werden persönliche Codes nicht per Telefon, E-Mail oder SMS übermittelt.
Falls nicht anders vereinbart, ist das Mietobjekt während der Zeiten für den Mieter zugänglich, die
im Büro der jeweiligen RoHa Umzüge & Mehr-Niederlassung angeschlagen sind. Der Zugang
außerhalb der vereinbarten Zeiten ist nicht erlaubt. Jeder Einzug in ein neues Mietobjekt kann nur
während der Bürozeiten und vom Lagerzentrumspersonal unterstützt und überwacht erfolgen. RoHa
Umzüge & Mehr ist nicht für zeitweilige technische Ausfälle, Schnee, Behinderungen usw.
verantwortlich, die den Mieter daran hindern, das Mietobjekt zu betreten oder zu verlassen bzw.
einen Aufzug zu benutzen. 5.2 Kundenzugang zum Mietobjekt Jedes Mietobjekt ist mit einem
speziell gefertigten Verriegelungssystem gesichert, in das ein individuelles Zylinderschloss oder
Vorhängeschloss integriert werden kann. RoHa Umzüge & Mehr hat keine Schlüssel für den
Zugang zum Mietobjekt. Der Mieter allein trägt die Verantwortung für die korrekte
Verriegelung des Mietobjektes mittels individuellem Zylinderschloss oder Vorhängeschloss.
Der Einbau eines zweiten Schlosses ist nicht erlaubt. 5.3 Verhalten bei Notfall/Brand Jeder Mieter
ist dafür verantwortlich, sich mit den Notfall-, Sicherheits- und Brandverhaltensregeln und
den Fluchtwegen vertraut zu machen. Im gesamten Gebäude befinden sich Notausgänge, die
deutlich gekennzeichnet sind. Ein Mieter darf einen Notausgang nie mit Waren blockieren und muss
Notausgänge zu jeder Zeit frei zugänglich halten. Der Mieter darf die Notausgänge nur in
Situationen nutzen, in denen eine Notfallevakuierung wie beispielsweise bei Brand oder
Stromausfall erforderlich wird. Bei Missbrauch fordert RoHa Umzüge & Mehr alle
entsprechenden Kosten vom missbräuchlich handelnden Mieter zurück. 5.4 Innerhalb der
Lagereinrichtung Die Geschwindigkeitsbegrenzung für motorisierte Fahrzeuge ist stets der
jeweils niedrigere Wert aus (a) Schrittgeschwindigkeit oder (b) 15 km/h oder 10 Mph. Das Parken
ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt. Innerhalb der Lagereinrichtung gilt die
Straßenverkehrsordnung.
Rauchen ist in der gesamten Lagereinrichtung strengstens untersagt. Für den Einsatz von
Handwagen, Motorfahrzeugen, Hebewerken oder sonstiger Ausrüstung, die von RoHa Umzüge
& Mehr zur Verfügung gestellt wird, trägt stets der Mieter das alleinige Risiko. Der Mieter muss
sicherstellen, dass keines dieser Geräte von Kindern betrieben oder genutzt wird. Kinder müssen
stets in allen Bereichen der Lagereinrichtung beaufsichtigt werden. Die Lagerung eines RoHa
Umzüge & Mehr-eigenen Handwagens im Mietobjekt ist dem Mieter bei Strafzahlung von
mindestens 50 EUR/Tag der Lagerung untersagt. Der Mieter darf Waren nicht in der Form lagern,
dass die maximale Tragfähigkeit des Bodens überschritten wird. Der Kunde ist dafür
verantwortlich, dass die Vorgaben eingehalten werden und muss sich über die maximale
Tragfähigkeit beim Lagerzentrumspersonal informieren. Die Waren im Mietobjekt müssen stets
sicher und stabil gestapelt werden und ohne dass sie Druck auf die Wände ausüben. RoHa
Umzüge & Mehr ist nicht verantwortlich und frei jeder Haftung für Verletzungen oder Schäden,
die durch oder an Waren entstehen. RoHa Umzüge & Mehr ist in keinster Weise verpflichtet,
Waren für einen Mieter anzunehmen.
Artikel 6. Mietobjekt und Verfügbarkeit des Mietobjektes
6.1 Zum jeweils späteren Zeitpunkt aus (i) Vertragsbeginn und (ii) tatsächlichem Einzugstermin
wird das Mietobjekt in gutem Zustand ohne Defekte und sauber von RoHa Umzüge & Mehr
zur Verfügung gestellt und vom Mieter akzeptiert. 6.2 RoHa Umzüge & Mehr hat, ohne
zusätzliche Kosten für den Mieter, zu jeder Zeit das Recht, dem Mieter ein anderes Mietobjekt
gleicher oder größerer Größe zur Verfügung zu stellen. 6.3 Ist kein Mietobjekt der
vereinbarten Größe zum vereinbarten Einzugstermin verfügbar, dann hat RoHa Umzüge & Mehr
die Möglichkeit (i) dem Mieter ein anderes Mietobjekt zur Verfügung zu stellen, das den
Anforderungen des Mieters entspricht oder (ii) den Mietvertrag so lange auszusetzen, bis ein
Mietobjekt in der vereinbarten Größe verfügbar ist. In letzterem Fall werden die aus dem
Mietvertrag resultierenden Verpflichtungen des Mieters so lange ausgesetzt, bis ihm ein
Mietobjekt zur Verfügung gestellt wird und der Mieter schuldet bis zu dem Zeitpunkt, bis
zu dem ein Mietobjekt verfügbar gemacht werden kann, keinen Mietzins. Als einziges
Rechtsmittel steht dem Mieter darüber hinaus die Möglichkeit der Beendigung des
Mietvertrages gegen komplette Rückerstattung des gezahlten Mietzinses und der Gebühren zu.
RoHa Umzüge & Mehr ist nicht verantwortlich für Schäden, die dem Mieter aufgrund jedweder
Art von Verzögerung der Verfügbarkeit entstehen. 6.4 Der Mieter hat keinen Anspruch auf
exklusive Inbesitznahme eines der Mietobjekte. RoHa Umzüge & Mehr ist zu jeder Zeit berechtigt,
ein alternatives Mietobjekt festzulegen und kann, nach vorheriger schriftlicher Information, die dem
Mieter mindestens 14 Tage im Voraus zugeht, verlangen, dass der Mieter die Waren in dieses
alternative Mietobjekt umräumt.
Artikel 7. Verbot von Untervermietung und Übertragung
7.1 Der Mieter darf das Mietobjekt weder ganz noch teilweise untervermieten oder
übertragen. 7.2 Der Nutzen aus diesem Mietvertrag ist persönlich und dem Mieter ist eine
Übertragung an jedwede dritte Partei ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch RoHa
Umzüge & Mehr untersagt. Das Recht auf Inanspruchnahme des Mietobjektes kann nur vom Mieter
ausgeübt werden.
Artikel 8. Haftung und Haftungsausschluss
8.1 Die Lagerung der Waren im Mietobjekt erfolgt und bleibt zu jeder Zeit auf alleiniges
Risiko des Mieters. RoHa Umzüge & Mehr kann weder für jedwede Art von Schäden an den
Waren haftbar gemacht werden, noch haftet RoHa Umzüge & Mehr für jedweden
Eigentumsverlust oder wirtschaftlichen Verlust des Kunden. RoHa Umzüge & Mehr gibt dem
Mieter keine Garantie für die Überwachung der Lagereinrichtung oder des Mietobjektes bzw.
in Bezug auf die Sicherheit der Lagereinrichtung. RoHa Umzüge & Mehr ergreift keine
Maßnahmen, um die Waren zu kontrollieren bzw. zu überprüfen, ob die Waren sich für die
Lagerung im Mietobjekt eignen oder um sicherzustellen, dass die Waren den geltenden
Bestimmungen der Bedingungen und Beschränkungen dieses Mietvertrages entsprechen. RoHa
Umzüge & Mehr übernimmt darüber hinaus keine Haftung für jedweden vom Mieter erlittenen
Verlust, für den Fall, dass die Lagerung der Waren im Mietobjekt nicht angemessen, nicht sicher
oder illegal ist. 8.2 RoHa Umzüge & Mehr ermöglicht stets Überprüfungen und Kontrollen der
lokalen, regulierenden oder strafrechtlichen Institute oder Behörden in oder am Mietobjekt, wenn
diese gefordert werden und wird den Mieter weder hierüber informieren, noch das Recht auf
Untersuchung prüfen. RoHa Umzüge & Mehr ist für die aus diesen Überprüfungen oder
Kontrollen hervorgehenden Konsequenzen nicht haftbar, einschließlich (ohne Beschränkung
auf) jedweden Schaden an den Waren und/oder Schlössern und Einbauten. Der Mieter haftet zu
jeder Zeit gegenüber RoHa Umzüge & Mehr für alle Schäden, die RoHa Umzüge & Mehr aus
diesen Kontrollen oder Überprüfungen entstehen könnten. 8.3 Der Mieter hält RoHa Umzüge &
Mehr dauerhaft schadlos gegenüber Kosten, Ansprüchen, Haftungsansprüchen, Schäden oder
Ausgaben, die RoHa Umzüge & Mehr aufgrund der Nutzung des Mietobjektes durch den Mieter
erleidet bzw. die RoHa Umzüge & Mehr entstehen, einschließlich und ohne Beschränkung auf
Ansprüche von Dritten oder Behörden im Zusammenhang mit der missbräuchlichen Nutzung des
Mietobjektes durch den Kunden. 8.4 RoHa Umzüge & Mehr haftet nicht für indirekte (oder
Folge-) Schäden des Mieters, einschließlich verlorenes Geschäft, verlorener Gewinn, verlorene
Geschäftsmöglichkeiten, Verlust erwarteter Einsparungen, Imageverlust oder für jedweden
Schaden, der aus den Aktivitäten anderer Mieter oder aus der Behinderung der Nutzung des
Mietobjektes verursacht durch Dritte entsteht. 8.5 Der Mieter stimmt zu, dass aufgrund (a) der
Verfügbarkeit einer Versicherung zum Schutz des Warenwerts, (b) der Tatsache, dass RoHa
Umzüge & Mehr keine Maßnahmen zur Überprüfung der Mietobjektnutzung durch den Mieter
ergriffen hat, (c) der Tatsache, dass RoHa Umzüge & Mehr keine Möglichkeit für die
Bewertung des Mieterrisikos hat und (d) der möglicherweise großen Differenz zwischen dem
vom Mieter an RoHa Umzüge & Mehr
gezahlten Mietzins und den Gebühren und dem Schaden, den der Mieter erleiden könnte, die
Haftungsausschlüsse und –beschränkungen wie in Artikel 8 aufgeführt angemessen und vernünftig
sind. 8.6 Die von RoHa Umzüge & Mehr geschuldete, vereinbarte Beschaffenheit des
Mietobjektes ergibt sich ausschließlich aus den schriftlichen, vertraglichen Vereinbarungen mit
dem Mieter und nicht aus sonstigen werblichen Aussagen, Prospekten, Beratungen oder ähnlichem.
Die Zusicherung von Eigenschaften im Sinne von §536 Abs. 2 BGB ist hiermit nicht verbunden.
Beratungen werden von RoHa Umzüge & Mehr nach bestem Wissen unter Ausschluss jeglicher
Haftung geleistet. Angaben und Auskünfte über Anwendung und Eignung des Mietobjektes
sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und schriftlich in dem Mietvertrag
zugesichert. Der Mieter wird hierdurch nicht von seiner Pflicht entbunden, das Mietobjekt für
seine Verantwortungszwecke und auf ihren Zustand hin selber zu untersuchen. Ersatzansprüche des
Mieters gemäß §536a Absatz 1, 2 Alt. BGB wegen nach Abschluss des Mietvertrages
auftretender Mängel an dem Mietobjekt sowie sonstige Schadensersatzansprüche aufgrund von
vorvertraglichen und/oder vertraglichen Pflichtverletzungen oder unerlaubten Handlungen bestehen
nur dann, wenn die Mitarbeiter von RoHa Umzüge & Mehr oder ihre Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. 8.7 Zeigt sich während der Dauer des
Mietverhältnisses an dem Objekt ein Mangel, zu dessen Beseitigung der Mieter nicht verpflichtet
ist, oder werden Vorkehrungen zum Schutze des Mietobjektes gegen eine nicht vorhersehbare
Gefahr erforderlich, hat der Mieter RoHa Umzüge & Mehr unverzüglich davon in Kenntnis zu
setzen. Unterlässt der Mieter schuldhaft die rechtzeitige Mitteilung, ist er zum Ersatz des daraus
entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit RoHa Umzüge & Mehr durch die unterlassene
Mitteilung gehindert war Abhilfe zu schaffen, ist der Mieter nicht berechtigt,
Mietminderungsansprüche geltend zu machen, gemäß §543 BGB zu kündigen oder
Schadensersatz- und Aufwendungsersatzanspruch zu verlangen.
Artikel 9. Versicherungspflicht
Der Mieter muss die Waren für die gesamte Dauer des Mietvertrages im Rahmen einer ALL-RISK-
Versicherung gegen Verlust und Schäden versichern und zwar in einer vom Mieter zu
bestimmenden, aber ausreichenden Höhe, um den Gesamtwert der Waren zu decken. Eine
Unterlassung dessen bedeutet, dass im Fall von Verlust der Waren, aus welchem Grund auch
immer (einschließlich grobe Vernachlässigung durch RoHa Umzüge & Mehr), das Risiko und die
Kosten für den Verlust ausschließlich vom Mieter getragen werden. Wird eine solche Versicherung
nicht über RoHa Umzüge & Mehr abgeschlossen, dann erklärt sich der Mieter damit
einverstanden, eine solche Versicherung bei einer seriösen Versicherungsgesellschaft
abzuschließen. Diese Versicherung muss eine Klausel zugunsten von RoHa Umzüge & Mehr
enthalten, in der der Versicherer auf jegliche Regressansprüche gegenüber RoHa Umzüge & Mehr,
RoHa Umzüge & Mehr Versicherer und Vertragspartner verzichtet. Darüber hinaus ist der
Mieter verpflichtet, bei Abschluss des Mietvertrages einen Nachweis für seine/ihre
Versicherung vorzulegen. So lange ein solcher Nachweis nicht vorgelegt wird, muss der Mieter eine
ALL-RISK-Versicherung über RoHa Umzüge & Mehr abschließen. Der Mieter hält RoHa Umzüge
& Mehr, RoHa Umzüge & Mehr Versicherer und Vertragspartner
stets schadlos und sicher vor jedwedem Regressanspruch seines Versicherers gegenüber RoHa
Umzüge & Mehr.
Artikel 10. Instandhaltung und Reparaturen
10.1 RoHa Umzüge & Mehr hat das Recht, das Mietobjekt jederzeit zu betreten, um Maßnahmen
und Kontrollen zum Zweck der Instandhaltung, Reparatur, Sanierung, Neueinteilung und
Erneuerung durchzuführen (durchführen zu lassen), einschließlich der Installation zusätzlicher
Einrichtungen. 10.2 Die von RoHa Umzüge & Mehr vorgenommenen Renovierungs- und/oder
Instandhaltungsmaßnahmen stellen kein Versäumnis von RoHa Umzüge & Mehr dar, auch dann
nicht, wenn solche Renovierungsund/oder Instandhaltungsarbeiten (zeitweilig) die Nutzung des
Mietobjektes verhindern oder beschränken oder einen Zugang von RoHa Umzüge & Mehr
zum Mietobjekt nach sich ziehen. Der Mieter muss RoHa Umzüge & Mehr die Möglichkeit
zur Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen und der Renovierung am Mietobjekt
gewähren und der Mieter ist weder berechtigt, den Mietzins oder sonstige
Zahlungsverpflichtungen zu reduzieren, den Mietvertrag insgesamt oder in Teilen aufzulösen
noch hat er Ansprüche für Schäden, die aus solchen Instandhaltungsmaßnahmen oder einer
Renovierung resultieren. 10.3 Der Mieter ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um Schäden am
Mietobjekt und dem Eigentum Dritter zu vermeiden. Im Fall von Schäden für Dritte oder an
RoHa Umzüge & Mehr Eigentum, hat RoHa Umzüge & Mehr jederzeit das Recht, Reparaturen auf
Kosten des Mieters durchführen zu lassen. Der Kunde erklärt sich mit der Zahlung solcher
Rechnungen für Reparaturen innerhalb von sieben (7) Tagen nach Versand der Rechnung
durch RoHa Umzüge & Mehr einverstanden. 10.4 Sollte RoHa Umzüge & Mehr für die oben
genannten Zwecke Zugang zum Mietobjekt benötigen, der die Ermöglichung des Zugangs oder
Räumung des Mietobjekts erforderlich macht, dann wird RoHa Umzüge & Mehr den Mieter
hierüber informieren, falls Zeit und Dringlichkeit es erlauben, und wird den Kunden
auffordern, die Waren innerhalb einer angemessenen Zeit in eine andere Box zu räumen. Wird
dieser Aufforderung nicht Folge geleistet, dann ist RoHa Umzüge & Mehr berechtigt, sich Zugang
zum Mietobjekt zu verschaffen und die Waren selbst mit aller Sorgfalt, aber auf Risiko des Mieters,
in eine andere Box zu räumen.
Artikel 11. Zugang von RoHa Umzüge & Mehr und Zugang Dritter
11.1 RoHa Umzüge & Mehr und seine Mitarbeiter betreten das Mietobjekt grundsätzlich nur
nach vorheriger Genehmigung durch den Mieter.
11.2 In Notfällen sind RoHa Umzüge & Mehr und seine Mitarbeiter allerdings berechtigt,
das Mietobjekt ohne diese Genehmigung zu betreten und ohne den Mieter darüber zu informieren.
Falls erforderlich kann der Zugang mit Gewalt erfolgen. Notfälle beinhalten jegliche
Instandhaltung, Reparaturen und Renovierungen und das Eintreten jedweder Situation, die einen
umgehenden Zugang erfordert. 11.3 Darüber hinaus ist RoHa Umzüge & Mehr für den Fall, dass
lokale, nationale, regulierende
oder strafrechtliche Institutionen Zugang zu Mietobjekten fordern, berechtigt, sich selbst und den
Behörden zu jedem Zeitpunkt Zugang zum Mietobjekt zu gewähren. 11.4 RoHa Umzüge & Mehr
und seine Mitarbeiter haben das Recht, die Schlösser zu entfernen, das Mietobjekt ohne
Genehmigung zu betreten und dem Kunden den Zugang zum Mietobjekt zu verweigern, wenn
der Mieter die Bedingungen dieses Mietvertrages nicht einhält bzw. wenn RoHa Umzüge & Mehr
den Verdacht hegt, dass der Mieter diese nicht einhält. RoHa Umzüge & Mehr hat insbesondere
dann das Recht, dem Mieter den Zugang zum Mietobjekt zu verweigern und das Mietobjekt zu
betreten, wenn der fällige Mietzins und Gebühren verspätet oder nicht gezahlt werden. 11.5 Nach
Betreten des Mietobjektes in Übereinstimmung mit vorliegendem Artikel 11 hat RoHa Umzüge
& Mehr das Recht (aber nicht die Pflicht), eine Inventarisierung der Waren durchzuführen.
11.6 RoHa Umzüge & Mehr ist in keinster Weise verpflichtet, das Zugangsrecht jedweder Person
zum Mietobjekt zu kontrollieren, einschließlich jenes von jeder Art von lokaler, nationaler,
regulierender oder strafrechtlicher Institution oder Behörde. RoHa Umzüge & Mehr übernimmt
keine Haftung für die Gewährung von Zugang Dritter zum Mietobjekt.
Artikel 12. Nichterfüllung des Mietvertrages und Beendigung
12.1 Für den Fall, dass der Mieter (a) den Verpflichtungen, denen er aufgrund von Gesetzen,
lokalen oder nationalen Verordnungen oder Zollvorschriften unterliegt, nicht entspricht; (b) die
Bedingungen dieses Mietvertrages nicht erfüllt (einschließlich jegliche Nichterfüllung in Bezug
auf Zahlung von fälligem Mietzins und Gebühren); (c) Gegenstand eines Insolvenzverfahrens ist,
hat RoHa Umzüge & Mehr das Recht, den Mietvertrag jederzeit, fristlos und ohne Einschränkung
im Hinblick auf seine Rechte oder Rechtsmittel zu kündigen und hat Anspruch auf Zahlung
aller Verluste, Mietzahlungen, Gebühren und allen anderen daraus fällig werdenden Beträge. 12.2
Im Fall der Beendigung des Mietvertrages wird der Mieter benachrichtigt und muss innerhalb von
14 Tagen nach Benachrichtigung seine Waren abholen. Unterlässt es der Mieter, seine Waren
abzuholen, darf RoHa Umzüge & Mehr jedes der in Artikel 4.8 genannten Rechte ausüben,
einschließlich des Rechts, die Waren zu verkaufen oder zu entsorgen. 12.3 Der Mieter ersetzt
RoHa Umzüge & Mehr, alle RoHa Umzüge & Mehr im Zusammenhang mit dem Inkasso und der
Durchsetzung des Mietvertrages entstehenden Kosten mit einem Mindestbetrag von 350 EUR
für Beträge bis 1.000 EUR und erhöht um 250 E UR für jede Tranche von 500 EUR bei Beträgen
über 1.000 EUR.
Artikel 13. Ende des Mietvertrages
13.1 Nach Ende des Mietvertrages muss der Mieter das Mietobjekt sauber, aufgeräumt,
unverschlossen und im gleichen Zustand wie zu Beginn des Mietverhältnisses (übliche
Abnutzung und Verschleiß werden berücksichtigt) zurückgeben. Bei Nichteinhaltung dessen
ersetzt der Mieter RoHa Umzüge & Mehr alle Auslagen, die RoHa Umzüge & Mehr im
Zusammenhang mit der Reparatur der vom Mieter verursachten Schäden entstehen. 13.2 Der
Mieter muss alle im Mietobjekt befindlichen Waren entfernen.
13.3 Alle vom Mieter nach Beendigung dieses Mietvertrages zurückgelassenen Waren werden
als vom Mieter an RoHa Umzüge & Mehr übertragen erachtet bzw. nach Entscheidung von RoHa
Umzüge & Mehr als vom Mieter zurückgelassen. Die Waren und Gegenstände werden auf
Kosten des Kunden (mit einem Mindestbetrag von 80 EUR/m³) entfernt. Der Kunde haftet
vollumfänglich für alle Kosten und Schäden, die aus dem Abtransport der Waren entstehen.
Der Mieter überträgt RoHa Umzüge & Mehr hiermit die volle Befugnis, die Waren des Mieters zu
veräußern.
Artikel 14. Benachrichtigungen, Adressänderung
14.1 Von Beginn des Mietvertrages an, kann RoHa Umzüge & Mehr nach eigenem Ermessen
Benachrichtigungen oder Informationen an den Mieter entweder per Post (an die im Mietvertrag
angegebene Adresse) oder per E-Mail oder sonstigem elektronischem Mittel (an die vom
Mieter angegebene E-Mail- oder sonstige elektronische Adresse) versenden. 14.2 Der Mieter
muss RoHa Umzüge & Mehr schriftlich über Änderungen seiner postalischen oder
elektronischen Adresse und Telefonnummer informieren, bevor diese Änderung wirksam wird.
Artikel 15. Datenschutz
15.1 Wenn Sie Geschäftsabschlüsse mit RoHa Umzüge & Mehr tätigen, werden die
individuellen Nutzerinformationen, die Sie uns übermitteln, in Dateien, die RoHa Umzüge &
Mehr gehören, gespeichert. Die Angaben zum einzelnen Nutzer werden in einer sicheren
Umgebung unter Verwendung von Industriestandards und üblichen Sicherheitsmethoden und –
verfahren gespeichert. Sie haben das Recht, Ihre persönlichen Angaben in unseren Dateien
einzusehen und, falls erforderlich, eine Korrektur der Angaben zu verlangen. Die Angaben zum
einzelnen Nutzer werden für die Kundenverwaltung, für die Zugangsüberwachung zu dem
Gebäude, für Marktstudien und für individuell zugeschnittene Informationen und/oder für
Werbekampagnen für unsere Produkte und/oder Dienstleistungen verwendet. 15.2 Individuell
zugeschnittene Informationen und/oder Werbekampagnen werden Ihnen nicht auf postalischem
Wege übermittelt, wenn Sie ausdrücklich darum gebeten haben, diese nicht zu erhalten.
Individuell zugeschnittene Informationen und/oder Werbekampagnen werden Ihnen per Telefax,
E-Mail und SMS/MMS nur dann übermittelt, wenn Sie ausdrücklich darum gebeten haben, diese zu
erhalten. 15.3 Wenn Sie von den vorstehenden Optionen, § 14.2, Gebrauch machen
möchten, nutzen Sie unsere Website www.umzuege-roha.de/kontakt für diese Zwecke. Darüber
hinaus behalten wir uns das Recht vor, Angaben zu einzelnen Nutzern zu offenbaren, wenn dies zur
Durchsetzung oder Wahrung unserer Rechte erforderlich ist oder wenn dies aufgrund gesetzmäßiger
Anordnung geschieht. RoHa Umzüge & Mehr ist berechtigt, sowohl im Rahmen der Verwaltung
des Mietverhältnisses Daten des Mieters zu speichern, als auch die durch
Überwachungskameras aufgenommenen Bilder zu speichern. 15.4 Für einen besseren
Kundenschutz werden Gebäude und Außenflächen von RoHa Umzüge & Mehr videoüberwacht.
Sofern diese Daten nicht zu Beweiszwecken für Sachbeschädigung oder Diebstahl
benötigt werden, werden diese nach einer angemessenen Frist gelöscht.
Artikel 16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
16.1 Die Gerichte am Standort des Mietobjektes sind zuständig für jede Streitigkeit, die aus oder in
Verbindung mit dem Mietvertrag entstehen kann, ohne Einschränkung des Rechts von RoHa
Umzüge & Mehr, Klage vor einem anderen Gericht zu erheben, das unter anwendbarem Recht
zuständig ist. 16.2 Der Mietvertrag unterliegt ausschließlich dem Recht des Landes oder Gebietes,
in dem das Mietobjekt liegt.
Artikel 17. Sonstige Bestimmungen
17.1 Sollten Teile des Mietvertrages nicht wirksam sein oder annulliert werden, so sind die
anderen Bestimmungen des Mietvertrages hiervon nicht betroffen. Jede unwirksame oder
annullierte Klausel wird durch eine gültige Klausel ersetzt, die der Klausel am nächsten kommt, die
die Parteien vereinbart hatten, bevor die Parteien die Unwirksamkeit oder Annullierung festgestellt
haben. 17.2 Der Mieter hat diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lagerung zur Kenntnis
genommen und erklärt sich damit einverstanden und akzeptiert, dass diese Bedingungen dem
Mieter als Druckversion und in einer Online-Fassung auf der Website von RoHa Umzüge &
Mehr verfügbar gemacht werden. RoHa Umzüge & Mehr hat das Recht, diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für Lagerung zu ändern (der Mieter wird über die Änderungen vor
Wirksamkeit per Post, E-Mail oder auf der RoHa Umzüge & Mehr-Website informiert).
Geänderte Allgemeine Geschäftsbedingungen treten 30 Tage nach Eingang der Ankündigung
von RoHa Umzüge & Mehr oder Veröffentlichung auf der Website in Kraft. Es wird davon
ausgegangen, dass der Mieter mit den jeweiligen Änderungen einverstanden ist, wenn der
Mieter RoHa Umzüge & Mehr nicht innerhalb der genannten Frist von 30 Tagen anderweitig
schriftlich informiert. Im Fall einer vorgeschlagenen Änderung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ist der Mieter berechtigt, den Mietvertrag zu dem Termin zu kündigen,
zu dem die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft treten (wobei auf eine
Mindestkündigungsfrist von 15 Tagen zu achten ist). 17.3 Wenn ein oder mehrere Mieter den
Mieter bilden, dann sind alle Verpflichtungen gesamtschuldnerisch. 17.4 US Patriot Act – Der
Mieter repräsentiert und garantiert, dass er dies nicht tut, ist nicht im Besitz oder unter der
Kontrolle einer Person oder Organisation, die in einem Land besteht, ihren Sitz hat oder
Tätigkeiten ausübt, das (i) auf der SDN-Liste (Specially Designated Nationals) und der
„Blocked Persons List“ des Büros für Kontrolle von Auslandsvermögen des US-
Finanzministeriums steht oder (ii) denen der Abschluss dieses Vertrages aufgrund Anordnung
13224, USA Patriot Act, Gesetz über Handel mit dem Feind oder den Kontrollgesetzen über
Auslandsvermögen des US-Finanzministeriums untersagt ist.
Artikel 18. Option von RoHa Umzüge & Mehr zur Umsatzsteuer
RoHa Umzüge & Mehr weist darauf hin, dass die Option zur Umsatzsteuer ausgeübt wurde. Sofern
es sich bei dem Mieter um einen Unternehmer im Sinne des §2 UstG handelt und die
Vermietung für dessen Unternehmen erfolgt, sichert dieser zu, dass er das Mietobjekt
ausschließlich für Umsätze verwenden wird, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Der Mieter
wird auf Verlangen von RoHa Umzüge & Mehr bestätigen, dass er das Mietobjekt auch in Zukunft
nur für die Erzielung von Umsätzen verwenden wird, die den Vorsteuerabzug nicht
ausschließen. Ändert sich die Umsatzstruktur des Mieters, so hat er dies RoHa Umzüge & Mehr
unverzüglich anzuzeigen. Auf Verlangen von RoHa Umzüge & Mehr ist der Mieter zudem
verpflichtet, geeignete Unterlagen einem von RoHa Umzüge & Mehr zu benennenden
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt zur Prüfung vorzulegen.

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Agb mietvertrag lagerung

  • 1. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN MIETVERTRAG LAGERUNG Artikel 1. Geltungsbereich und Definition Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lagerraum finden Anwendung auf alle Verträge zwischen einem Unternehmen und RoHa Umzüge & Mehr. ‚RoHa Umzüge & Mehr’ genannt, einerseits, und Parteien, die Lagerraum (oder jedes andere Produkt oder andere Dienstleistungen wie z. B. Stellplätze, größere Lagerhallen, Boxen usw.) nutzen, nachfolgend ‚Mieter‘ genannt, andererseits. Das Lagerzentrum, der genutzte Lagerraum, das Produkt oder die Dienstleistung werden ‚Mietobjekt‘ genannt. Der Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird nachfolgend als ‚Mietvertrag‘ bezeichnet. Alle Waren, die an gleich welcher Stelle der Lagereinrichtungen gelagert oder platziert werden (einschließlich Mietobjekt), werden als ‚Waren‘ bezeichnet. Artikel 2. Zweck und Anwendungsbereich 2.1 RoHa Umzüge & Mehr gewährt dem Mieter ein Recht auf Belegung und Nutzung des Mietobjektes in Übereinstimmung mit den Bedingungen des Mietvertrages und für den alleinigen Zweck der Lagerung zulässiger Waren. Der Mieter darf das Mietobjekt nicht für andere Zwecke verwenden. Der Mieter bestätigt hiermit und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass nichts im Mietvertrag so ausgelegt werden kann, dass ein gesetzlicher oder eigentumsrechtlicher Anspruch am Mietobjekt entsteht. RoHa Umzüge & Mehr wird zu keinem möglichen Zweck als Lagerverwalter, Wächter oder Verwahrer für das Mietobjekt oder die Waren auftreten. Bei Abschluss des Mietvertrages garantiert der Mieter, dass er alleiniger rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer der Waren ist und dass er jegliche Haftung in Bezug auf die Waren akzeptiert. Der Mieter schützt RoHa Umzüge & Mehr und hält das Unternehmen schadlos gegenüber jeglichen Ansprüchen oder Kosten bzw. Handlungen oder Verfahren in Bezug auf die Waren von Seiten Dritter, einschließlich Streitigkeiten bezüglich Eigentum oder Besitzrechte. 2.2 Der Mieter nutzt und unterhält das Mietobjekt mit aller Sorgfalt und entsprechend der zulässigen Verwendung und dem Mietvertrag. Das Mietobjekt muss zu jeder Zeit verschlossen und sauber sein. Der Mieter ist verantwortlich für die Reinigung und Entfernung jedweder Verunreinigung und jedweden Abfalls aus dem Mietobjekt. Der Mieter darf Abfall oder Waren (oder Teile von Waren) nicht innerhalb oder außerhalb des Mietobjekts entsorgen, andernfalls werden Strafzahlungen von mindestens 50 EUR pro Gegenstand fällig. Zudem ist der Mieter verpflichtet, die für die (Abfall-) Entsorgung anfallenden Kosten mit einem Minimum von 80 EUR/m³ zu erstatten. 2.3 Der Mieter bestätigt, das Mietobjekt besucht, untersucht und in gutem Zustand übernommen zu haben und dass es der rechtlich zulässigen und vereinbarten Verwendung entspricht, die der Mieter dafür vorgesehen hat. Der Mieter hat die Schutz- und Sicherheitsstufen und -richtlinien zur Kenntnis genommen und erklärt sich damit einverstanden. Im Hinblick auf den rechtlich zulässigen und vereinbarten Zweck und die Verwendung/Schutz- und Sicherheitserwartungen, gibt RoHa Umzüge & Mehr ausdrücklich keine Garantien und übernimmt keinerlei Haftung. 2.4 Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass alle Angaben zu Mietobjektgröße geschätzt und ein Durchschnittswert aus einer größeren Anzahl von Mietobjekten sind. Eine Abweichung zwischen der tatsächlichen Größe des Mietobjekts und der im Mietvertrag angegebenen Größe gibt keiner der Parteien jedwedes Recht oder den Anspruch auf eine Preisanpassung. 2.5 Der Mieter wird die Bestimmungen des Mietvertrages, die gesetzlichen und lokalen Verordnungen sowie die Anordnungen der lokalen und nationalen Behörden, der Versorgungsunternehmen und Versicherer einhalten. 2.6 Der Mieter bestätigt und akzeptiert die vollumfängliche Verantwortung und Haftung für alle Handlungen von Personen, die Zugang zum Mietobjekt haben oder den Zugangscode des Mieters verwenden und der Verweis auf ‚Mieter‘ in diesem Vertrag wird so behandelt, dass er alle solche Personen einschließt. 2.7 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt in der Form zu nutzen, dass keine Umgebungsschäden oder Störungen anderer Nutzer (z. B. Lärm durch Radios oder Geräte, Staub, Geruch, Leckagen) in jedweder Form entstehen können oder von denen vernünftigerweise angenommen werden muss,
  • 2. dass sie entstehen könnten, und er ist verpflichtet, in ausreichendem Maße Vorkehrungen zu treffen, dass solche Umgebungsschäden oder –belästigungen vermieden werden. 2.8 Folgendes ist dem Mieter nicht erlaubt: • Das Mietobjekt darf nicht als Arbeitsstätte genutzt werden. • Im Mietobjekt dürfen keine gewerblichen Aktivitäten ausgeübt werden. • Das Mietobjekt darf nicht als eingetragener Firmensitz oder Sitz eines Unternehmens genutzt werden. • Das Mietobjekt darf nicht für jedwede Art illegaler, krimineller, Steuerhinterziehungs- und sittenwidriger Aktivitäten genutzt werden. • Elektrische Geräte oder andere Zufuhren/Leistungen dürfen nicht im Mietobjekt angeschlossen werden, ohne dass RoHa Umzüge & Mehr dem vorab schriftlich zugestimmt hat; jedes erlaubte elektrische Gerät muss in Abwesenheitszeiten stets ausgeschaltet sein. • Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch RoHa Umzüge & Mehr dürfen keine feststehenden Gegenstände in oder am Mietobjekt montiert werden. 2.9 Dem Mieter ist es strengstens untersagt, folgende Waren im Mietobjekt zu lagern (diese Liste ist nicht abschließend): • Juwelen, Pelz, Kunstobjekte, Sammlerstücke oder unersetzliche Objekte, Gegenstände mit ideellem oder speziellem Wert; • Bargeld, Wertpapiere, Aktien oder Anteile; • jegliche Gegenstände, die Rauch, Geruch oder Duft absondern; • Vögel, Fische, Tiere oder jede Art von Lebewesen; • Müll und sonstiges Abfallmaterial (einschließlich tierische und toxische/gefährliche Abfallmaterialien); • Lebensmittel und andere vergängliche Waren (anfällig für Verderblichkeit), falls nicht so sicher verpackt, dass sie geschützt sind und kein Ungeziefer anziehen oder anderweitig eine Belästigung darstellen; • Feuerwaffen, Sprengstoffe, Waffen oder Munition • jegliche illegale Substanzen wie Drogen, illegale Gegenstände oder illegal erworbene Waren wie geschmuggelte oder gestohlene Waren usw.; • Chemikalien, radioaktives Material, biologische Wirkstoffe; • Asbest und/oder verarbeiteter Asbest; • (Kunst-) Dünger; • Gasflaschen oder jede anderen Druckgase und/oder Batterien; • Feuerwerkskörper; • Auto- und/oder Motorradwracks; die Lagerung von (Oldtimer-) Wagen oder Motorrädern, die keine Wracks sind, ist erlaubt unter der Voraussetzung, dass unter dem Wagen und/oder Motorrad ein von RoHa Umzüge & Mehr genehmigter Behälter bzw. Matte platziert wird, um bei möglichen Ölleckagen die Umgebung zu schützen; die Menge an Kraftstoff im Tank muss auf ein Minimum beschränkt sein; die Fahrzeuge benötigen darüber hinaus einen komplett ausreichenden Versicherungsschutz, der vom Mieter jederzeit gewährleistet werden muss, da Wagen und Motorräder nicht unter die Warenversicherung des Mieters fallen; • brennbare oder entflammbare Materialien oder Flüssigkeiten einschließlich Diesel und Benzin (mit Ausnahme der Mindestmenge, die wie oben angegeben für Wagen oder Motorräder erlaubt ist); • jegliche toxischen, entflammbaren oder gefährlichen Substanzen oder Präparate, die in jedweder Art von gesetzlichen oder lokalen Verordnungen als solche klassifiziert sind: - explosive Substanzen und Präparate wie Spraydosen einschließlich Raumsprays, Haarspray, Autofarben, Lacke und Enteiser für Windschutzscheiben, Sprays und (Flüssig-) Gase wie Autogas, Wasserstoff, Acetylen, Propangas und Butan; - oxidierende Substanzen und Präparate wie Wasserstoff und sonstige Peroxide, Chlorate, starker Salpeter und Perchlorsäure; - (hoch) entflammbare Substanzen und Präparate wie Rohbenzin, Benzol, Brennalkohol oder Methylalkohol, Terpentin, Terpentinersatz, Aceton, Farben, Enteiser für Windschutzscheiben, Raumspray, Kontaktkleber und Neoprenklebstoff; - (hoch) toxische Substanzen und Präparate wie Methylalkohol, Fleckenentferner, Pestizide; - schädliche Substanzen und Präparate wie Reinigungsmittel, Farbverdünner, Holzschutzmittel, Farbentferner; - ätzende Substanzen und Präparate wie Abflussreinigungsmittel, Entkalker, Ätznatron, starke Säuren, ätzende Produkte wie Ofen- und WC-Reiniger; - Reizstoffe und –präparate; - sensibilisierende Substanzen und Präparate; - krebserregende Substanzen und Präparate; - erbgutverändernde Substanzen und Präparate; - fortpflanzungsgefährdende Substanzen und Präparate; - umweltschädliche Substanzen und Präparate wie FCKW, PCB und PCT, Pestizide und Schwermetalle wie Quecksilber in Thermometern, Kadmium und Zink in Batterien, Blei und Kupfer; - Pestizide und Herbizidet Die meisten toxischen, entflammbaren oder gefährlichen Stoffe sind nachfolgenden gekennzeichnet: Explosiv/Explosionsrisiko
  • 3. Oxidierend, erleichtert Entzündung anderer Produkte Toxisch, gefährliches Produkt, das tödlich sein kann Xn/Xi Schädlich/Reizstoff, gefährlich oder reizend (einschließlich genetisch schädlicher Substanzen) Ätzend/korrosiv, schädigt Haut oder Materialien Ökologisch gefährlich, eine Gefahr für die Umwelt Entflammbar, entflammbares Produkt 2.10 Verstößt der Mieter bei seinen Handlungen gegen Artikel 2.8 und/oder 2.9, so muss der Mieter RoHa Umzüge & Mehr für jedweden Schaden, den RoHa Umzüge & Mehr daraus resultierend erleidet, entschädigen und dies kann strafrechtliche Folgen für den Mieter haben. Bitte beachten Sie, dass RoHa Umzüge & Mehr die Waren und deren Übereinstimmung mit den Bedingungen des Mietvertrages nicht kontrolliert oder überprüft. 2.11 Falls der Mieter mutmaßlich gegen den Mietvertrag und dabei insbesondere gegen Artikel 2 verstößt, hat RoHa Umzüge & Mehr das Recht, aber nicht die Pflicht, die zuständigen Behörden zu informieren und diesen zu Kontrollzwecken Zugang zum Mietobjekt zu gewähren. Alle diesbezüglichen Kosten gehen zu Lasten des Mieters. RoHa Umzüge & Mehr kann, ist aber nicht verpflichtet, den Mieter hierüber zu informieren. Artikel 3. Dauer des Mietvertrages Wenn nicht im Rahmen von Sonderbedingungen anders vereinbart, wird ein Mietvertrag zunächst für die Dauer 1 Monats abgeschlossen. Nach dieser ersten Mindestmietdauer von 1 Monat wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit fortgesetzt und kann jederzeit schriftlich auf Wunsch einer der Parteien gekündigt werden. Die schriftliche Kündigung muss mindestens 20 Tage vor dem Kündigungstermin zugestellt werden. Artikel 4. Mietzins und Zahlungsverzug 4.1 Der Mietzins und alle Gebühren werden jeweils monatlich einschließlich der zu zahlenden MwSt. (falls zutreffend) in Rechnung gestellt. Bei Unterzeichnung des Mietvertrages zahlt der Mieter (i) bei Unterschrift die erste Rechnung über den Mietzins, Servicegebühren und Kosten, die im 1. Monat der Lagerung anfallen, (ii) er kauft ein individuelles Schloss mit Sicherheitszylinder (außer, wenn der Mieter bereits ein Schloss bei RoHa Umzüge & Mehr gekauft hat) und (iii) zahlt eine einmalige Registrierungsgebühr (nur für neue Mieter). Sollte das tatsächliche Einzugsdatum nach dem 15. eines Monats liegen, dann muss der Mieter ebenfalls stets den Mietzins, die Servicegebühren und Kosten für den folgenden Kalendermonat zahlen. 4.2 Der Mietzins (ohne darauf entfallende Steuern) bleibt in den ersten sechs (6) Monaten des Mietvertrages unverändert. Danach behält sich RoHa Umzüge & Mehr das Recht vor, den Mietzins und die Gebühren regelmäßig neu zu bewerten. Der geänderte Mietzins und die geänderten Gebühren werden 30 Tage nach schriftlicher Ankündigung durch RoHa Umzüge & Mehr gültig. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Mietvertrages kann RoHa Umzüge & Mehr den Mieter auffordern, eine Kaution von mindestens einer Monatsmiete als Garantie für die korrekte Einhaltung des Mietvertrages zu hinterlegen. RoHa Umzüge & Mehr kann einen nicht gezahlten Mietzins, Gebühren und aus einem Verstoß resultierende Kosten über die Kaution einziehen, ohne dazu verpflichtet zu sein. Wenn RoHa Umzüge & Mehr es als notwendig erachtet, die Kaution anzugreifen, dann muss der Mieter die Kaution umgehend wieder auf den Betrag aufstocken, der ursprünglich hinterlegt war. Auf die Kaution werden keine Zinsen gezahlt. 4.3 Der Mieter verpflichtet sich, den Mietzins und die Gebühren vorab vor dem ersten Tag jedes Monats zu zahlen. 4.4 Der Mieter bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass er im Falle einer Vertragsänderung oder Vertragsauflösung vor dem Einzug RoHa Umzüge & Mehr einen Betrag schuldet, der dem Mietzins und den Gebühren für einen Mietzeitraum von 20 Tagen entspricht. Der Restbetrag des bei Unterzeichnung dieses Vertrages gezahlten Mietzinses und der Gebühren wird von RoHa Umzüge & Mehr so schnell wie möglich zurückerstattet. Eine derartige Rückerstattung erfolgt jedoch in keinem Fall als Barzahlung. Bereits gezahlte Versicherungsgebühren werden nicht erstattet. 4.5 RoHa Umzüge & Mehr kann nach eigenem
  • 4. Ermessen die Fakturierung des monatlichen Mietzinses und der Gebühren in Papierform oder elektronisch durchführen. Darüber hinaus erklärt sich der Mieter mit E-Mail als ordnungsgemäßer und ausreichender Kommunikationsmethode zwischen Mieter und RoHa Umzüge & Mehr für alle Zwecke einverstanden. 4.6 Gehen der monatliche Mietzins und die Gebühren bis zum Fälligkeitstag nicht in voller Höhe ein, dann kann RoHa Umzüge & Mehr dem Mieter so lange den Zugang zum Mietobjekt verweigern, bis der ausstehende Saldo beglichen ist. RoHa Umzüge & Mehr kann ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr von 50 EUR nach der 1. Mahnung berechnen sowie eine Bearbeitungsgebühr von 100 EUR für jede weitere Mahnung. 4.7 Wird ein aus diesem Mietvertrag resultierender Mietzins bzw. Gebühren nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeitsdatum gezahlt, hat RoHa Umzüge & Mehr die folgenden zusätzlichen Rechte: (a) Aufbrechen des bestehenden Schlosses am Mietobjekt und Anbringen eines neuen Schlosses; (b) Entfernung der Waren aus dem Mietobjekt und Lagerung in einem von RoHa Umzüge & Mehr ausgewählten Lagerraum ohne damit einhergehender Haftung für Verlust oder Schaden, der aus dieser Umlagerung resultieren kann; (c) Kosten für die Entfernung der Waren aus dem Mietobjekt gehen zu Lasten des Mieters sowie die Kosten für die Lagerung andernorts und die erneut entstehenden Kosten, sollte RoHa Umzüge & Mehr die Waren zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal an einem anderen Ort einlagern müssen; (d) Auflösung des Mietvertrages und Berechnung der zwischenzeitlich entstandenen Benutzungskosten in Höhe des Betrages, der dem monatlichen Mietzins entspricht; (e) Einstufung der Waren im Mietobjekt als zurückgelassene Waren und Entsorgung dieser Waren nach RoHa Umzüge & Mehr eigenem Ermessen. Erlöse aus Verkäufen gemäß Abschnitt 4.7 können von RoHa Umzüge & Mehr einbehalten und dazu genutzt werden, die im Rahmen der Ausübung der in diesem Abschnitt genannten Rechte von RoHa Umzüge & Mehr für RoHa Umzüge & Mehr entstandene Kosten zu decken und jedweden anderen Betrag, der RoHa Umzüge & Mehr aus dem Mietvertrag zusteht. Der Saldo der Erlöse wird dem Mieter zurückgezahlt (oder an mögliche Insolvenzverwalter für den Fall einer Insolvenz des Mieters); kann der Mieter nicht erreicht werden oder unterlässt er es, den Saldo der Erlöse einzuziehen, dann verbleiben diese Erlöse im Namen des Mieters bei RoHa Umzüge & Mehr. Nichts in diesem Abschnitt beeinträchtigt RoHa Umzüge & Mehr Anspruch auf Zahlung des Mietzinses oder jedes anderen Betrages, der RoHa Umzüge & Mehr hieraus zusteht, unabhängig davon, ob RoHa Umzüge & Mehr sich für die Ausübung eines oder aller Rechte wie oben beschrieben entscheidet oder nicht. 4.8 Der Mieter bestätigt, dass alle Waren im Mietobjekt RoHa Umzüge & Mehr als Sicherheit für den Anspruch auf Zahlung des Mietzinses, der Gebühren und jedes anderen Betrages, der RoHa Umzüge & Mehr zusteht, dienen, mit der Konsequenz, dass der Zugang zu den Waren im Mietobjekt so lange verweigert werden kann, bis die komplette Zahlung eingegangen ist. Der Mieter bestätigt auch, dass diese Sicherheit zum Verlust des Eigentums an den Waren im Mietobjekt führen kann. Artikel 5. Sicherheitshinweise 5.1 Lagereinrichtungen betreten und verlassen Der Mieter erhält einen persönlichen Zugangscode zu den RoHa Umzüge & MehrLagereinrichtungen, der jedes Mal genutzt werden muss, wenn der Mieter sich Zugang zum Mietobjekt verschaffen möchte. Dem Mieter ist es seitens RoHa Umzüge & Mehr nicht gestattet, innerhalb oder außerhalb der Lagereinrichtung einem anderen Mieter/Fahrzeug durch Zugänge zu folgen, ohne dass der persönliche Zugangscode eingegeben wird. Der Kunde muss sicherstellen, dass die Türen und Tore nach dem Betreten oder Verlassen geschlossen sind. Ein Zugangscode ist rein persönlich und darf unter keinen Umständen von Dritten verwendet werden. Wenn der Mieter Dritten Zugang zum Mietobjekt gewähren möchte, dann muss der Mieter zu diesem Zweck einen speziellen Zugangscode beantragen. Der Mieter ist für Dritte verantwortlich, für die ein zusätzlicher Zugangscode ausgegeben wurde. Sollte ein Mieter den persönlichen Zugangscode vergessen, dann kann beim Lagerzentrumspersonal von RoHa Umzüge & Mehr ein neuer Code beantragt werden. Aus Sicherheitsgründen werden persönliche Codes nicht per Telefon, E-Mail oder SMS übermittelt. Falls nicht anders vereinbart, ist das Mietobjekt während der Zeiten für den Mieter zugänglich, die im Büro der jeweiligen RoHa Umzüge & Mehr-Niederlassung angeschlagen sind. Der Zugang
  • 5. außerhalb der vereinbarten Zeiten ist nicht erlaubt. Jeder Einzug in ein neues Mietobjekt kann nur während der Bürozeiten und vom Lagerzentrumspersonal unterstützt und überwacht erfolgen. RoHa Umzüge & Mehr ist nicht für zeitweilige technische Ausfälle, Schnee, Behinderungen usw. verantwortlich, die den Mieter daran hindern, das Mietobjekt zu betreten oder zu verlassen bzw. einen Aufzug zu benutzen. 5.2 Kundenzugang zum Mietobjekt Jedes Mietobjekt ist mit einem speziell gefertigten Verriegelungssystem gesichert, in das ein individuelles Zylinderschloss oder Vorhängeschloss integriert werden kann. RoHa Umzüge & Mehr hat keine Schlüssel für den Zugang zum Mietobjekt. Der Mieter allein trägt die Verantwortung für die korrekte Verriegelung des Mietobjektes mittels individuellem Zylinderschloss oder Vorhängeschloss. Der Einbau eines zweiten Schlosses ist nicht erlaubt. 5.3 Verhalten bei Notfall/Brand Jeder Mieter ist dafür verantwortlich, sich mit den Notfall-, Sicherheits- und Brandverhaltensregeln und den Fluchtwegen vertraut zu machen. Im gesamten Gebäude befinden sich Notausgänge, die deutlich gekennzeichnet sind. Ein Mieter darf einen Notausgang nie mit Waren blockieren und muss Notausgänge zu jeder Zeit frei zugänglich halten. Der Mieter darf die Notausgänge nur in Situationen nutzen, in denen eine Notfallevakuierung wie beispielsweise bei Brand oder Stromausfall erforderlich wird. Bei Missbrauch fordert RoHa Umzüge & Mehr alle entsprechenden Kosten vom missbräuchlich handelnden Mieter zurück. 5.4 Innerhalb der Lagereinrichtung Die Geschwindigkeitsbegrenzung für motorisierte Fahrzeuge ist stets der jeweils niedrigere Wert aus (a) Schrittgeschwindigkeit oder (b) 15 km/h oder 10 Mph. Das Parken ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt. Innerhalb der Lagereinrichtung gilt die Straßenverkehrsordnung. Rauchen ist in der gesamten Lagereinrichtung strengstens untersagt. Für den Einsatz von Handwagen, Motorfahrzeugen, Hebewerken oder sonstiger Ausrüstung, die von RoHa Umzüge & Mehr zur Verfügung gestellt wird, trägt stets der Mieter das alleinige Risiko. Der Mieter muss sicherstellen, dass keines dieser Geräte von Kindern betrieben oder genutzt wird. Kinder müssen stets in allen Bereichen der Lagereinrichtung beaufsichtigt werden. Die Lagerung eines RoHa Umzüge & Mehr-eigenen Handwagens im Mietobjekt ist dem Mieter bei Strafzahlung von mindestens 50 EUR/Tag der Lagerung untersagt. Der Mieter darf Waren nicht in der Form lagern, dass die maximale Tragfähigkeit des Bodens überschritten wird. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Vorgaben eingehalten werden und muss sich über die maximale Tragfähigkeit beim Lagerzentrumspersonal informieren. Die Waren im Mietobjekt müssen stets sicher und stabil gestapelt werden und ohne dass sie Druck auf die Wände ausüben. RoHa Umzüge & Mehr ist nicht verantwortlich und frei jeder Haftung für Verletzungen oder Schäden, die durch oder an Waren entstehen. RoHa Umzüge & Mehr ist in keinster Weise verpflichtet, Waren für einen Mieter anzunehmen. Artikel 6. Mietobjekt und Verfügbarkeit des Mietobjektes 6.1 Zum jeweils späteren Zeitpunkt aus (i) Vertragsbeginn und (ii) tatsächlichem Einzugstermin wird das Mietobjekt in gutem Zustand ohne Defekte und sauber von RoHa Umzüge & Mehr zur Verfügung gestellt und vom Mieter akzeptiert. 6.2 RoHa Umzüge & Mehr hat, ohne zusätzliche Kosten für den Mieter, zu jeder Zeit das Recht, dem Mieter ein anderes Mietobjekt gleicher oder größerer Größe zur Verfügung zu stellen. 6.3 Ist kein Mietobjekt der vereinbarten Größe zum vereinbarten Einzugstermin verfügbar, dann hat RoHa Umzüge & Mehr die Möglichkeit (i) dem Mieter ein anderes Mietobjekt zur Verfügung zu stellen, das den Anforderungen des Mieters entspricht oder (ii) den Mietvertrag so lange auszusetzen, bis ein Mietobjekt in der vereinbarten Größe verfügbar ist. In letzterem Fall werden die aus dem Mietvertrag resultierenden Verpflichtungen des Mieters so lange ausgesetzt, bis ihm ein Mietobjekt zur Verfügung gestellt wird und der Mieter schuldet bis zu dem Zeitpunkt, bis zu dem ein Mietobjekt verfügbar gemacht werden kann, keinen Mietzins. Als einziges Rechtsmittel steht dem Mieter darüber hinaus die Möglichkeit der Beendigung des Mietvertrages gegen komplette Rückerstattung des gezahlten Mietzinses und der Gebühren zu. RoHa Umzüge & Mehr ist nicht verantwortlich für Schäden, die dem Mieter aufgrund jedweder Art von Verzögerung der Verfügbarkeit entstehen. 6.4 Der Mieter hat keinen Anspruch auf
  • 6. exklusive Inbesitznahme eines der Mietobjekte. RoHa Umzüge & Mehr ist zu jeder Zeit berechtigt, ein alternatives Mietobjekt festzulegen und kann, nach vorheriger schriftlicher Information, die dem Mieter mindestens 14 Tage im Voraus zugeht, verlangen, dass der Mieter die Waren in dieses alternative Mietobjekt umräumt. Artikel 7. Verbot von Untervermietung und Übertragung 7.1 Der Mieter darf das Mietobjekt weder ganz noch teilweise untervermieten oder übertragen. 7.2 Der Nutzen aus diesem Mietvertrag ist persönlich und dem Mieter ist eine Übertragung an jedwede dritte Partei ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch RoHa Umzüge & Mehr untersagt. Das Recht auf Inanspruchnahme des Mietobjektes kann nur vom Mieter ausgeübt werden. Artikel 8. Haftung und Haftungsausschluss 8.1 Die Lagerung der Waren im Mietobjekt erfolgt und bleibt zu jeder Zeit auf alleiniges Risiko des Mieters. RoHa Umzüge & Mehr kann weder für jedwede Art von Schäden an den Waren haftbar gemacht werden, noch haftet RoHa Umzüge & Mehr für jedweden Eigentumsverlust oder wirtschaftlichen Verlust des Kunden. RoHa Umzüge & Mehr gibt dem Mieter keine Garantie für die Überwachung der Lagereinrichtung oder des Mietobjektes bzw. in Bezug auf die Sicherheit der Lagereinrichtung. RoHa Umzüge & Mehr ergreift keine Maßnahmen, um die Waren zu kontrollieren bzw. zu überprüfen, ob die Waren sich für die Lagerung im Mietobjekt eignen oder um sicherzustellen, dass die Waren den geltenden Bestimmungen der Bedingungen und Beschränkungen dieses Mietvertrages entsprechen. RoHa Umzüge & Mehr übernimmt darüber hinaus keine Haftung für jedweden vom Mieter erlittenen Verlust, für den Fall, dass die Lagerung der Waren im Mietobjekt nicht angemessen, nicht sicher oder illegal ist. 8.2 RoHa Umzüge & Mehr ermöglicht stets Überprüfungen und Kontrollen der lokalen, regulierenden oder strafrechtlichen Institute oder Behörden in oder am Mietobjekt, wenn diese gefordert werden und wird den Mieter weder hierüber informieren, noch das Recht auf Untersuchung prüfen. RoHa Umzüge & Mehr ist für die aus diesen Überprüfungen oder Kontrollen hervorgehenden Konsequenzen nicht haftbar, einschließlich (ohne Beschränkung auf) jedweden Schaden an den Waren und/oder Schlössern und Einbauten. Der Mieter haftet zu jeder Zeit gegenüber RoHa Umzüge & Mehr für alle Schäden, die RoHa Umzüge & Mehr aus diesen Kontrollen oder Überprüfungen entstehen könnten. 8.3 Der Mieter hält RoHa Umzüge & Mehr dauerhaft schadlos gegenüber Kosten, Ansprüchen, Haftungsansprüchen, Schäden oder Ausgaben, die RoHa Umzüge & Mehr aufgrund der Nutzung des Mietobjektes durch den Mieter erleidet bzw. die RoHa Umzüge & Mehr entstehen, einschließlich und ohne Beschränkung auf Ansprüche von Dritten oder Behörden im Zusammenhang mit der missbräuchlichen Nutzung des Mietobjektes durch den Kunden. 8.4 RoHa Umzüge & Mehr haftet nicht für indirekte (oder Folge-) Schäden des Mieters, einschließlich verlorenes Geschäft, verlorener Gewinn, verlorene Geschäftsmöglichkeiten, Verlust erwarteter Einsparungen, Imageverlust oder für jedweden Schaden, der aus den Aktivitäten anderer Mieter oder aus der Behinderung der Nutzung des Mietobjektes verursacht durch Dritte entsteht. 8.5 Der Mieter stimmt zu, dass aufgrund (a) der Verfügbarkeit einer Versicherung zum Schutz des Warenwerts, (b) der Tatsache, dass RoHa Umzüge & Mehr keine Maßnahmen zur Überprüfung der Mietobjektnutzung durch den Mieter ergriffen hat, (c) der Tatsache, dass RoHa Umzüge & Mehr keine Möglichkeit für die Bewertung des Mieterrisikos hat und (d) der möglicherweise großen Differenz zwischen dem vom Mieter an RoHa Umzüge & Mehr gezahlten Mietzins und den Gebühren und dem Schaden, den der Mieter erleiden könnte, die Haftungsausschlüsse und –beschränkungen wie in Artikel 8 aufgeführt angemessen und vernünftig sind. 8.6 Die von RoHa Umzüge & Mehr geschuldete, vereinbarte Beschaffenheit des Mietobjektes ergibt sich ausschließlich aus den schriftlichen, vertraglichen Vereinbarungen mit dem Mieter und nicht aus sonstigen werblichen Aussagen, Prospekten, Beratungen oder ähnlichem. Die Zusicherung von Eigenschaften im Sinne von §536 Abs. 2 BGB ist hiermit nicht verbunden. Beratungen werden von RoHa Umzüge & Mehr nach bestem Wissen unter Ausschluss jeglicher Haftung geleistet. Angaben und Auskünfte über Anwendung und Eignung des Mietobjektes
  • 7. sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und schriftlich in dem Mietvertrag zugesichert. Der Mieter wird hierdurch nicht von seiner Pflicht entbunden, das Mietobjekt für seine Verantwortungszwecke und auf ihren Zustand hin selber zu untersuchen. Ersatzansprüche des Mieters gemäß §536a Absatz 1, 2 Alt. BGB wegen nach Abschluss des Mietvertrages auftretender Mängel an dem Mietobjekt sowie sonstige Schadensersatzansprüche aufgrund von vorvertraglichen und/oder vertraglichen Pflichtverletzungen oder unerlaubten Handlungen bestehen nur dann, wenn die Mitarbeiter von RoHa Umzüge & Mehr oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. 8.7 Zeigt sich während der Dauer des Mietverhältnisses an dem Objekt ein Mangel, zu dessen Beseitigung der Mieter nicht verpflichtet ist, oder werden Vorkehrungen zum Schutze des Mietobjektes gegen eine nicht vorhersehbare Gefahr erforderlich, hat der Mieter RoHa Umzüge & Mehr unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Unterlässt der Mieter schuldhaft die rechtzeitige Mitteilung, ist er zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit RoHa Umzüge & Mehr durch die unterlassene Mitteilung gehindert war Abhilfe zu schaffen, ist der Mieter nicht berechtigt, Mietminderungsansprüche geltend zu machen, gemäß §543 BGB zu kündigen oder Schadensersatz- und Aufwendungsersatzanspruch zu verlangen. Artikel 9. Versicherungspflicht Der Mieter muss die Waren für die gesamte Dauer des Mietvertrages im Rahmen einer ALL-RISK- Versicherung gegen Verlust und Schäden versichern und zwar in einer vom Mieter zu bestimmenden, aber ausreichenden Höhe, um den Gesamtwert der Waren zu decken. Eine Unterlassung dessen bedeutet, dass im Fall von Verlust der Waren, aus welchem Grund auch immer (einschließlich grobe Vernachlässigung durch RoHa Umzüge & Mehr), das Risiko und die Kosten für den Verlust ausschließlich vom Mieter getragen werden. Wird eine solche Versicherung nicht über RoHa Umzüge & Mehr abgeschlossen, dann erklärt sich der Mieter damit einverstanden, eine solche Versicherung bei einer seriösen Versicherungsgesellschaft abzuschließen. Diese Versicherung muss eine Klausel zugunsten von RoHa Umzüge & Mehr enthalten, in der der Versicherer auf jegliche Regressansprüche gegenüber RoHa Umzüge & Mehr, RoHa Umzüge & Mehr Versicherer und Vertragspartner verzichtet. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, bei Abschluss des Mietvertrages einen Nachweis für seine/ihre Versicherung vorzulegen. So lange ein solcher Nachweis nicht vorgelegt wird, muss der Mieter eine ALL-RISK-Versicherung über RoHa Umzüge & Mehr abschließen. Der Mieter hält RoHa Umzüge & Mehr, RoHa Umzüge & Mehr Versicherer und Vertragspartner stets schadlos und sicher vor jedwedem Regressanspruch seines Versicherers gegenüber RoHa Umzüge & Mehr. Artikel 10. Instandhaltung und Reparaturen 10.1 RoHa Umzüge & Mehr hat das Recht, das Mietobjekt jederzeit zu betreten, um Maßnahmen und Kontrollen zum Zweck der Instandhaltung, Reparatur, Sanierung, Neueinteilung und Erneuerung durchzuführen (durchführen zu lassen), einschließlich der Installation zusätzlicher Einrichtungen. 10.2 Die von RoHa Umzüge & Mehr vorgenommenen Renovierungs- und/oder Instandhaltungsmaßnahmen stellen kein Versäumnis von RoHa Umzüge & Mehr dar, auch dann nicht, wenn solche Renovierungsund/oder Instandhaltungsarbeiten (zeitweilig) die Nutzung des Mietobjektes verhindern oder beschränken oder einen Zugang von RoHa Umzüge & Mehr zum Mietobjekt nach sich ziehen. Der Mieter muss RoHa Umzüge & Mehr die Möglichkeit zur Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen und der Renovierung am Mietobjekt gewähren und der Mieter ist weder berechtigt, den Mietzins oder sonstige Zahlungsverpflichtungen zu reduzieren, den Mietvertrag insgesamt oder in Teilen aufzulösen noch hat er Ansprüche für Schäden, die aus solchen Instandhaltungsmaßnahmen oder einer Renovierung resultieren. 10.3 Der Mieter ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um Schäden am Mietobjekt und dem Eigentum Dritter zu vermeiden. Im Fall von Schäden für Dritte oder an RoHa Umzüge & Mehr Eigentum, hat RoHa Umzüge & Mehr jederzeit das Recht, Reparaturen auf Kosten des Mieters durchführen zu lassen. Der Kunde erklärt sich mit der Zahlung solcher Rechnungen für Reparaturen innerhalb von sieben (7) Tagen nach Versand der Rechnung
  • 8. durch RoHa Umzüge & Mehr einverstanden. 10.4 Sollte RoHa Umzüge & Mehr für die oben genannten Zwecke Zugang zum Mietobjekt benötigen, der die Ermöglichung des Zugangs oder Räumung des Mietobjekts erforderlich macht, dann wird RoHa Umzüge & Mehr den Mieter hierüber informieren, falls Zeit und Dringlichkeit es erlauben, und wird den Kunden auffordern, die Waren innerhalb einer angemessenen Zeit in eine andere Box zu räumen. Wird dieser Aufforderung nicht Folge geleistet, dann ist RoHa Umzüge & Mehr berechtigt, sich Zugang zum Mietobjekt zu verschaffen und die Waren selbst mit aller Sorgfalt, aber auf Risiko des Mieters, in eine andere Box zu räumen. Artikel 11. Zugang von RoHa Umzüge & Mehr und Zugang Dritter 11.1 RoHa Umzüge & Mehr und seine Mitarbeiter betreten das Mietobjekt grundsätzlich nur nach vorheriger Genehmigung durch den Mieter. 11.2 In Notfällen sind RoHa Umzüge & Mehr und seine Mitarbeiter allerdings berechtigt, das Mietobjekt ohne diese Genehmigung zu betreten und ohne den Mieter darüber zu informieren. Falls erforderlich kann der Zugang mit Gewalt erfolgen. Notfälle beinhalten jegliche Instandhaltung, Reparaturen und Renovierungen und das Eintreten jedweder Situation, die einen umgehenden Zugang erfordert. 11.3 Darüber hinaus ist RoHa Umzüge & Mehr für den Fall, dass lokale, nationale, regulierende oder strafrechtliche Institutionen Zugang zu Mietobjekten fordern, berechtigt, sich selbst und den Behörden zu jedem Zeitpunkt Zugang zum Mietobjekt zu gewähren. 11.4 RoHa Umzüge & Mehr und seine Mitarbeiter haben das Recht, die Schlösser zu entfernen, das Mietobjekt ohne Genehmigung zu betreten und dem Kunden den Zugang zum Mietobjekt zu verweigern, wenn der Mieter die Bedingungen dieses Mietvertrages nicht einhält bzw. wenn RoHa Umzüge & Mehr den Verdacht hegt, dass der Mieter diese nicht einhält. RoHa Umzüge & Mehr hat insbesondere dann das Recht, dem Mieter den Zugang zum Mietobjekt zu verweigern und das Mietobjekt zu betreten, wenn der fällige Mietzins und Gebühren verspätet oder nicht gezahlt werden. 11.5 Nach Betreten des Mietobjektes in Übereinstimmung mit vorliegendem Artikel 11 hat RoHa Umzüge & Mehr das Recht (aber nicht die Pflicht), eine Inventarisierung der Waren durchzuführen. 11.6 RoHa Umzüge & Mehr ist in keinster Weise verpflichtet, das Zugangsrecht jedweder Person zum Mietobjekt zu kontrollieren, einschließlich jenes von jeder Art von lokaler, nationaler, regulierender oder strafrechtlicher Institution oder Behörde. RoHa Umzüge & Mehr übernimmt keine Haftung für die Gewährung von Zugang Dritter zum Mietobjekt. Artikel 12. Nichterfüllung des Mietvertrages und Beendigung 12.1 Für den Fall, dass der Mieter (a) den Verpflichtungen, denen er aufgrund von Gesetzen, lokalen oder nationalen Verordnungen oder Zollvorschriften unterliegt, nicht entspricht; (b) die Bedingungen dieses Mietvertrages nicht erfüllt (einschließlich jegliche Nichterfüllung in Bezug auf Zahlung von fälligem Mietzins und Gebühren); (c) Gegenstand eines Insolvenzverfahrens ist, hat RoHa Umzüge & Mehr das Recht, den Mietvertrag jederzeit, fristlos und ohne Einschränkung im Hinblick auf seine Rechte oder Rechtsmittel zu kündigen und hat Anspruch auf Zahlung aller Verluste, Mietzahlungen, Gebühren und allen anderen daraus fällig werdenden Beträge. 12.2 Im Fall der Beendigung des Mietvertrages wird der Mieter benachrichtigt und muss innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung seine Waren abholen. Unterlässt es der Mieter, seine Waren abzuholen, darf RoHa Umzüge & Mehr jedes der in Artikel 4.8 genannten Rechte ausüben, einschließlich des Rechts, die Waren zu verkaufen oder zu entsorgen. 12.3 Der Mieter ersetzt RoHa Umzüge & Mehr, alle RoHa Umzüge & Mehr im Zusammenhang mit dem Inkasso und der Durchsetzung des Mietvertrages entstehenden Kosten mit einem Mindestbetrag von 350 EUR für Beträge bis 1.000 EUR und erhöht um 250 E UR für jede Tranche von 500 EUR bei Beträgen über 1.000 EUR. Artikel 13. Ende des Mietvertrages 13.1 Nach Ende des Mietvertrages muss der Mieter das Mietobjekt sauber, aufgeräumt, unverschlossen und im gleichen Zustand wie zu Beginn des Mietverhältnisses (übliche Abnutzung und Verschleiß werden berücksichtigt) zurückgeben. Bei Nichteinhaltung dessen ersetzt der Mieter RoHa Umzüge & Mehr alle Auslagen, die RoHa Umzüge & Mehr im
  • 9. Zusammenhang mit der Reparatur der vom Mieter verursachten Schäden entstehen. 13.2 Der Mieter muss alle im Mietobjekt befindlichen Waren entfernen. 13.3 Alle vom Mieter nach Beendigung dieses Mietvertrages zurückgelassenen Waren werden als vom Mieter an RoHa Umzüge & Mehr übertragen erachtet bzw. nach Entscheidung von RoHa Umzüge & Mehr als vom Mieter zurückgelassen. Die Waren und Gegenstände werden auf Kosten des Kunden (mit einem Mindestbetrag von 80 EUR/m³) entfernt. Der Kunde haftet vollumfänglich für alle Kosten und Schäden, die aus dem Abtransport der Waren entstehen. Der Mieter überträgt RoHa Umzüge & Mehr hiermit die volle Befugnis, die Waren des Mieters zu veräußern. Artikel 14. Benachrichtigungen, Adressänderung 14.1 Von Beginn des Mietvertrages an, kann RoHa Umzüge & Mehr nach eigenem Ermessen Benachrichtigungen oder Informationen an den Mieter entweder per Post (an die im Mietvertrag angegebene Adresse) oder per E-Mail oder sonstigem elektronischem Mittel (an die vom Mieter angegebene E-Mail- oder sonstige elektronische Adresse) versenden. 14.2 Der Mieter muss RoHa Umzüge & Mehr schriftlich über Änderungen seiner postalischen oder elektronischen Adresse und Telefonnummer informieren, bevor diese Änderung wirksam wird. Artikel 15. Datenschutz 15.1 Wenn Sie Geschäftsabschlüsse mit RoHa Umzüge & Mehr tätigen, werden die individuellen Nutzerinformationen, die Sie uns übermitteln, in Dateien, die RoHa Umzüge & Mehr gehören, gespeichert. Die Angaben zum einzelnen Nutzer werden in einer sicheren Umgebung unter Verwendung von Industriestandards und üblichen Sicherheitsmethoden und – verfahren gespeichert. Sie haben das Recht, Ihre persönlichen Angaben in unseren Dateien einzusehen und, falls erforderlich, eine Korrektur der Angaben zu verlangen. Die Angaben zum einzelnen Nutzer werden für die Kundenverwaltung, für die Zugangsüberwachung zu dem Gebäude, für Marktstudien und für individuell zugeschnittene Informationen und/oder für Werbekampagnen für unsere Produkte und/oder Dienstleistungen verwendet. 15.2 Individuell zugeschnittene Informationen und/oder Werbekampagnen werden Ihnen nicht auf postalischem Wege übermittelt, wenn Sie ausdrücklich darum gebeten haben, diese nicht zu erhalten. Individuell zugeschnittene Informationen und/oder Werbekampagnen werden Ihnen per Telefax, E-Mail und SMS/MMS nur dann übermittelt, wenn Sie ausdrücklich darum gebeten haben, diese zu erhalten. 15.3 Wenn Sie von den vorstehenden Optionen, § 14.2, Gebrauch machen möchten, nutzen Sie unsere Website www.umzuege-roha.de/kontakt für diese Zwecke. Darüber hinaus behalten wir uns das Recht vor, Angaben zu einzelnen Nutzern zu offenbaren, wenn dies zur Durchsetzung oder Wahrung unserer Rechte erforderlich ist oder wenn dies aufgrund gesetzmäßiger Anordnung geschieht. RoHa Umzüge & Mehr ist berechtigt, sowohl im Rahmen der Verwaltung des Mietverhältnisses Daten des Mieters zu speichern, als auch die durch Überwachungskameras aufgenommenen Bilder zu speichern. 15.4 Für einen besseren Kundenschutz werden Gebäude und Außenflächen von RoHa Umzüge & Mehr videoüberwacht. Sofern diese Daten nicht zu Beweiszwecken für Sachbeschädigung oder Diebstahl benötigt werden, werden diese nach einer angemessenen Frist gelöscht. Artikel 16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 16.1 Die Gerichte am Standort des Mietobjektes sind zuständig für jede Streitigkeit, die aus oder in Verbindung mit dem Mietvertrag entstehen kann, ohne Einschränkung des Rechts von RoHa Umzüge & Mehr, Klage vor einem anderen Gericht zu erheben, das unter anwendbarem Recht zuständig ist. 16.2 Der Mietvertrag unterliegt ausschließlich dem Recht des Landes oder Gebietes, in dem das Mietobjekt liegt. Artikel 17. Sonstige Bestimmungen 17.1 Sollten Teile des Mietvertrages nicht wirksam sein oder annulliert werden, so sind die anderen Bestimmungen des Mietvertrages hiervon nicht betroffen. Jede unwirksame oder annullierte Klausel wird durch eine gültige Klausel ersetzt, die der Klausel am nächsten kommt, die die Parteien vereinbart hatten, bevor die Parteien die Unwirksamkeit oder Annullierung festgestellt haben. 17.2 Der Mieter hat diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lagerung zur Kenntnis
  • 10. genommen und erklärt sich damit einverstanden und akzeptiert, dass diese Bedingungen dem Mieter als Druckversion und in einer Online-Fassung auf der Website von RoHa Umzüge & Mehr verfügbar gemacht werden. RoHa Umzüge & Mehr hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lagerung zu ändern (der Mieter wird über die Änderungen vor Wirksamkeit per Post, E-Mail oder auf der RoHa Umzüge & Mehr-Website informiert). Geänderte Allgemeine Geschäftsbedingungen treten 30 Tage nach Eingang der Ankündigung von RoHa Umzüge & Mehr oder Veröffentlichung auf der Website in Kraft. Es wird davon ausgegangen, dass der Mieter mit den jeweiligen Änderungen einverstanden ist, wenn der Mieter RoHa Umzüge & Mehr nicht innerhalb der genannten Frist von 30 Tagen anderweitig schriftlich informiert. Im Fall einer vorgeschlagenen Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Mieter berechtigt, den Mietvertrag zu dem Termin zu kündigen, zu dem die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft treten (wobei auf eine Mindestkündigungsfrist von 15 Tagen zu achten ist). 17.3 Wenn ein oder mehrere Mieter den Mieter bilden, dann sind alle Verpflichtungen gesamtschuldnerisch. 17.4 US Patriot Act – Der Mieter repräsentiert und garantiert, dass er dies nicht tut, ist nicht im Besitz oder unter der Kontrolle einer Person oder Organisation, die in einem Land besteht, ihren Sitz hat oder Tätigkeiten ausübt, das (i) auf der SDN-Liste (Specially Designated Nationals) und der „Blocked Persons List“ des Büros für Kontrolle von Auslandsvermögen des US- Finanzministeriums steht oder (ii) denen der Abschluss dieses Vertrages aufgrund Anordnung 13224, USA Patriot Act, Gesetz über Handel mit dem Feind oder den Kontrollgesetzen über Auslandsvermögen des US-Finanzministeriums untersagt ist. Artikel 18. Option von RoHa Umzüge & Mehr zur Umsatzsteuer RoHa Umzüge & Mehr weist darauf hin, dass die Option zur Umsatzsteuer ausgeübt wurde. Sofern es sich bei dem Mieter um einen Unternehmer im Sinne des §2 UstG handelt und die Vermietung für dessen Unternehmen erfolgt, sichert dieser zu, dass er das Mietobjekt ausschließlich für Umsätze verwenden wird, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Der Mieter wird auf Verlangen von RoHa Umzüge & Mehr bestätigen, dass er das Mietobjekt auch in Zukunft nur für die Erzielung von Umsätzen verwenden wird, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Ändert sich die Umsatzstruktur des Mieters, so hat er dies RoHa Umzüge & Mehr unverzüglich anzuzeigen. Auf Verlangen von RoHa Umzüge & Mehr ist der Mieter zudem verpflichtet, geeignete Unterlagen einem von RoHa Umzüge & Mehr zu benennenden Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt zur Prüfung vorzulegen.