Kanton Bern

Förderpolitik von Bund + Kanton

MINERGIE-Tag 21.10.2013

Simon Reusser
Förderprogramm
Amt für Umweltkoordination und Energie, Kanton Bern

1

BVE / Amt für Umweltkoordination und Energie
Kanton Bern

Supertanker und Geldtransporter
Bringt pro Ladung ca. 2 Mio. Fass Rohöl,
im Wert von 100 $ pro Fass

Nimmt ca. 200 Mio. CHF
mit auf die Rückfahrt
2

BVE / Amt für Umweltkoordination und Energie
Kanton Bern

Ziele der Förderung
Effizienz – Erneuerbare – Information und Weiterbildung

1.
2.
3.
4.
5.
-

3

Sanierungsrate bei Gebäuden erhöhen
Förderung von umfassenden Gebäudesanierungen
Strom effizienter nutzen
Wärme aus Erneuerbaren Energien
Neubauten für die 2000-Watt-Gesellschaft
Öffentlichkeitsarbeit und Weiterbildung verstärken
Energie-Beratung

BVE / Amt für Umweltkoordination und Energie
Kanton Bern

Das kantonale Förderprogramm 2013

4

BVE / Amt für Umweltkoordination und Energie
Kanton Bern

Allgemeine Bedingungen
Gesuchseingabe

Beitragsgesuch mit Beilagen schriftlich vor Baubeginn oder Durchführung
der Massnahme einreichen.

Arbeitsbeginn
Baubeginn

Als Beginn der Arbeiten gilt die Schnurgerüstabnahme oder die Vornahme von
Arbeiten, die den Gegenstand der Förderung direkt betreffen (z.B. bei
Haustechnikanlagen).

Gültigkeitsdauer

Die Beitragszusicherung ist in der Regel drei Jahre ab Ausstellungsdatum
gültig. Für grosse Bauvorhaben kann die Gültigkeit bis auf fünf Jahre
zugesichert werden.
Beiträge aus dem nationalen Gebäudeprogramm können mit den
Kantonsbeiträgen kumuliert werden.

Kumulation von
Beiträgen

5

Innerhalb von drei Jahren nach Beitragszusicherung können keine weiteren
Beitragszusicherungen für den gleichen Fördertatbestand bewilligt werden.
Bei Beiträgen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, sowie an
Neubauten können keine weiteren Förderbeiträge ausgerichtet werden.

BVE / Amt für Umweltkoordination und Energie
Kanton Bern

www.energie.be.ch

www.energie.be.ch

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BVE / Amt für Umweltkoordination und Energie
Kanton Bern

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BVE / Amt für Umweltkoordination und Energie
Kanton Bern

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BVE / Amt für Umweltkoordination und Energie
Kanton Bern

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BVE / Amt für Umweltkoordination und Energie
Kanton Bern
Dach 120 m2

+

A+
2‘000.6- Klassen / A (2’000 + 2’000)
4‘000.5 Klassen / B (2’000 + 2’000)
Fenster 50 m2
4 GEAK-Klassen
3 GEAK-Klassen
2 GEAK-Klassen

Max. 46’000.-

4‘000.-

2’000.4‘000.Wand 280 m2
10’000.-

Das Gebäudeprogramm
10‘000.Dach, Boden, Fassade, Fenster 10‘000.Boden 100 m2
Haustechnik / Erneuerbar
Beispiel EFH: EBF 200 m2 / Hülle 500 m2 / Fenster 50 m2
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BVE / Amt für Umweltkoordination und Energie
Kanton Bern

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BVE / Amt für Umweltkoordination und Energie
Kanton Bern

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BVE / Amt für Umweltkoordination und Energie
Kanton Bern

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BVE / Amt für Umweltkoordination und Energie
Kanton Bern
www.energie.be.ch

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BVE / Amt für Umweltkoordination und Energie
Kanton Bern

Die Zukunft ist erneuerbar …

… auch in unseren Gemeinden
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BVE / Amt für Umweltkoordination und Energie

So fördert der Kanton Bern das bessere Bauen und Erneuern

  • 1.
    Kanton Bern Förderpolitik vonBund + Kanton MINERGIE-Tag 21.10.2013 Simon Reusser Förderprogramm Amt für Umweltkoordination und Energie, Kanton Bern 1 BVE / Amt für Umweltkoordination und Energie
  • 2.
    Kanton Bern Supertanker undGeldtransporter Bringt pro Ladung ca. 2 Mio. Fass Rohöl, im Wert von 100 $ pro Fass Nimmt ca. 200 Mio. CHF mit auf die Rückfahrt 2 BVE / Amt für Umweltkoordination und Energie
  • 3.
    Kanton Bern Ziele derFörderung Effizienz – Erneuerbare – Information und Weiterbildung 1. 2. 3. 4. 5. - 3 Sanierungsrate bei Gebäuden erhöhen Förderung von umfassenden Gebäudesanierungen Strom effizienter nutzen Wärme aus Erneuerbaren Energien Neubauten für die 2000-Watt-Gesellschaft Öffentlichkeitsarbeit und Weiterbildung verstärken Energie-Beratung BVE / Amt für Umweltkoordination und Energie
  • 4.
    Kanton Bern Das kantonaleFörderprogramm 2013 4 BVE / Amt für Umweltkoordination und Energie
  • 5.
    Kanton Bern Allgemeine Bedingungen Gesuchseingabe Beitragsgesuchmit Beilagen schriftlich vor Baubeginn oder Durchführung der Massnahme einreichen. Arbeitsbeginn Baubeginn Als Beginn der Arbeiten gilt die Schnurgerüstabnahme oder die Vornahme von Arbeiten, die den Gegenstand der Förderung direkt betreffen (z.B. bei Haustechnikanlagen). Gültigkeitsdauer Die Beitragszusicherung ist in der Regel drei Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Für grosse Bauvorhaben kann die Gültigkeit bis auf fünf Jahre zugesichert werden. Beiträge aus dem nationalen Gebäudeprogramm können mit den Kantonsbeiträgen kumuliert werden. Kumulation von Beiträgen 5 Innerhalb von drei Jahren nach Beitragszusicherung können keine weiteren Beitragszusicherungen für den gleichen Fördertatbestand bewilligt werden. Bei Beiträgen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, sowie an Neubauten können keine weiteren Förderbeiträge ausgerichtet werden. BVE / Amt für Umweltkoordination und Energie
  • 6.
    Kanton Bern www.energie.be.ch www.energie.be.ch 6 BVE /Amt für Umweltkoordination und Energie
  • 7.
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  • 8.
    Kanton Bern 8 BVE /Amt für Umweltkoordination und Energie
  • 9.
    Kanton Bern 9 BVE /Amt für Umweltkoordination und Energie
  • 10.
    Kanton Bern Dach 120m2 + A+ 2‘000.6- Klassen / A (2’000 + 2’000) 4‘000.5 Klassen / B (2’000 + 2’000) Fenster 50 m2 4 GEAK-Klassen 3 GEAK-Klassen 2 GEAK-Klassen Max. 46’000.- 4‘000.- 2’000.4‘000.Wand 280 m2 10’000.- Das Gebäudeprogramm 10‘000.Dach, Boden, Fassade, Fenster 10‘000.Boden 100 m2 Haustechnik / Erneuerbar Beispiel EFH: EBF 200 m2 / Hülle 500 m2 / Fenster 50 m2 10 BVE / Amt für Umweltkoordination und Energie
  • 11.
    Kanton Bern 11 BVE /Amt für Umweltkoordination und Energie
  • 12.
    Kanton Bern 12 BVE /Amt für Umweltkoordination und Energie
  • 13.
    Kanton Bern 13 BVE /Amt für Umweltkoordination und Energie
  • 14.
    Kanton Bern www.energie.be.ch 14 BVE /Amt für Umweltkoordination und Energie
  • 15.
    Kanton Bern Die Zukunftist erneuerbar … … auch in unseren Gemeinden 15 BVE / Amt für Umweltkoordination und Energie