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Inspektion im Rahmen der
Deponie-VO
DI Martin Lagler
Inspektion im Rahmen der Deponie-VO
 DVO 2008
 L 30 Leitfaden für Inspektionsstellen, die
Beurteilungen von Abfällen gemäß Anhang 4
der Deponieverordnung 2008 (i.g.F)
durchführen – Ver. 2, in Kraft mit Okt. 2015
08.06.2016 Inspektionen DepVO/Lagler 2
• Festlegung des Konformitätsverfahrens für die Inspektionstätigkeit im
Akkreditierungsumfang ist erforderlich (1)
• Anhang 4 Teil 2 Punkt 1: EINMALIG ANFALLENDE ABFÄLLE
• Anhang 4 Teil 2 Punkt 1.2. Grundlegende Charakterisierung von Aushubmaterial vor Beginn
der Aushub- oder Abräumtätigkeit (in-situ) – in Verbindung mit ÖNORM S 2126
• Anhang 4 Teil 2 Punkt 1.3. Grundlegende Charakterisierung von Aushubmaterial nach Beginn
der Aushub- oder Abräumtätigkeit (ex-situ) – in Verbindung mit ÖNORM S 2127
• Anhang 4 Teil 2 Punkt 1.4. Grundlegende Charakterisierung von ausgewiesenen Flächen
gemäß Altlastensanierungsgesetz – in Verbindung mit der ÖNORM S 2126 und/oder ÖNORM
S 2127 ............................usw.
• Anhang 4 Teil 2 Punkt 1.8. Grundlegende Charakterisierung von sonstigen, einmalig
anfallenden Abfällen – in Verbindung mit der ÖNORM S 2127
08.06.2016 Inspektionen DepVO/Lagler
Inspektion im Rahmen der Deponie-VO
3
• Festlegung des Konformitätsverfahrens für die Inspektionstätigkeit im
Akkreditierungsumfang ist erforderlich (2)
• Anhang 4 Teil 2 Punkt 2: WIEDERKEHREND ANFALLENDE ABFÄLLE – in Verbindung mit der
ÖNORM S 2127
• Anhang 4 Teil 2 Punkt 3: ABFALLSTRÖME -– in Verbindung mit der ÖNORM S 2127, Kapitel 5
und 6
• Anhang 4 Teil 2 Punkt 4: ABFÄLLE AUS DER MECHANISCH-BIOLOGISCHEN BEHANDLUNG –
MBA-MODELL
• Anhang 5 - Besondere Untersuchungen gemäß den §§ 9, 14 und 15
08.06.2016 Inspektionen DepVO/Lagler
Inspektion im Rahmen der Deponie-VO
4
• Inspektionsberichte müssen die die Anforderungen der EN ISO/IEC
17020:2012 , Kap. 7.4.2 a – g, z. B.:
• Kennzeichnung der ausstellenden Stelle;
• eindeutige Bezeichnung und Datum der Ausstellung;
• Datum (Daten) der Inspektion;
• Identifizierung des/der Gegenstandes/Gegenstände, der/die inspiziert wurde/n;
• Unterschrift/anderer Hinweis auf Bestätigung durch autorisiertes Personal;
• wo zutreffend eine Konformitätsaussage;
• die Inspektionsergebnisse
erfüllen
08.06.2016 Inspektionen DepVO/Lagler
Inspektion im Rahmen der Deponie-VO
5
• Feststellungen bei Begutachtungen
• Es fehlen Angaben über
o Äußeren Eindruck des Abfalls (sensorische Wahrnehmung, Konsistenz,…. )
o Begründung, falls Parameter nicht untersucht werden (im speziellen organische
Parameter)
08.06.2016 Inspektionen DepVO/Lagler
Inspektion im Rahmen der Deponie-VO
6
• Inspektionsberichte müssen auch die die Anforderungen des
Akkreditierungsgesetzes
• Kennzeichnung der von Unterauftrag erhaltenen Ergebnisse
• Kennzeichnung nicht akkreditierter Verfahren
• Verwendung des Akkreditierungszeichens auf dem Inspektionsbericht
• und die Anforderungen gem. Anhang 4, Teil 1, Punkt 10.
Beurteilungsnachweis, so anwendbar
erfüllen
08.06.2016 Inspektionen DepVO/Lagler
Inspektion im Rahmen der Deponie-VO
7
• Feststellungen bei Begutachtungen
• Die Qualifikation der techn. Leitung/Probenehmern entspricht nicht den Anforderungen
des L30 der AA bzw. fehlen entsprechende Nachweise
o entsprechende Schulungsbelege
o eine ausreichende Zeit der Einführung
o dokumentierte Probenahmen unter Aufsicht
o interne Freigabe vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit,
o differenzierte Beschreibung der Befugnisse
• Mindestinhalte der Grundschulung:
o Techniken der Probenahme
o Qualitätssicherungsmaßnahmen bei der Probenahme
o praktische Übungen zur Probenahme, die von Mitarbeitern einer für die Probenahme
akkreditierten Stelle durchgeführt werden bzw. Teilnahme an einschlägigen Ringversuchen
08.06.2016 Inspektionen DepVO/Lagler
Inspektion im Rahmen der Deponie-VO
8
• Feststellungen bei Begutachtungen
• Es fehlen die Prüfberichte von Unterauftragnehmern als Beilage zum Inspektionsbericht
• Es fehlt eine ausreichende Dokumentation des korrekten Probenversandes an Unterauftragnehmer
relevante Daten hinsichtlich des Probenzustands bei der Übernahme durch den
Unterauftragnehmer von diesem zu erfragen und in ein Probentransportprotokoll zu
übernehmen.
• Im Prüfbericht vom Unterauftragnehmer werden nicht die korrekten Normen angeführt (ÖNORM EN
oder EN)
• Bestimmungen werden nicht nach den vorgegeben Normen der DVO durchgeführt (z. b.: Hg)
• Es fehlt die Kenntnis der Stelle über die von Unterauftragnehmern angewandte Probenvorbereitung
Verfahren für die Herstellung der Laborproben sowie die Aufschluss- und Elutionsverfahren.
Auch im Fall einer Unterauftragsvergabe bleibt die Letztverantwortung für die in den
Inspektionsbericht aufgenommenen Daten und die daraus abgeleiteten
Schlussfolgerungen bei der Inspektionsstelle
08.06.2016 Inspektionen DepVO/Lagler
Inspektion im Rahmen der Deponie-VO
9
• Feststellungen bei Begutachtungen (Anforderungen an
Prüfverfahren/Prüfberichte)
• Die erforderlichen Angaben im Prüfbericht aus der ÖNORM EN 12457-4 fehlen (teilweise)
o Angaben zu Fraktionsanteil >10mm
o Eluat/Feststoffverhältnis
o Masse der Laborprobe
o Beschreibung der Flüssigkeits-/Feststoffphasentrennung mit Verweis auf die Abschnitte der
EN 12457-4
o Datum der zuletzt durchgeführten Blindprobe
• Die erforderlichen Dokumentationen gem. ÖNORM EN 15002 fehlen (teilweise)
o Angaben zu max. Korngröße
o Homogenisierungsverfahren
der gesamte Arbeitsablauf und die Arbeitsbedingungen (Verfahren und Geräte), die tatsächlich bei der
Herstellung der Prüfmengen aus der Laboratoriumsprobe Anwendung fanden;
08.06.2016 Inspektionen DepVO/Lagler
Inspektion im Rahmen der Deponie-VO
10
• Feststellungen bei Begutachtungen (Anforderungen an
Prüfverfahren/Prüfberichte)
• Die erforderlichen Angaben im Prüfbericht aus der ÖNORM EN 13567 fehlen (teilweise)
o Probenvorbehandlung
o Beschreibung des Verfahrens zur Abtrennung des Rückstandes (falls vorhanden)
o Es liegen keine Unterlagen zur Ermittlung der Messunsicherheit über das Gesamtverfarhen
(inkl. Probenahme und Probenvorbereitung) vor
08.06.2016 Inspektionen DepVO/Lagler
Inspektion im Rahmen der Deponie-VO
11
Fragen?
08.06.2016 Inspektionen DepVO/Lagler
Inspektion im Rahmen der Deponie-VO
12
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
08.06.2016 Inspektionen DepVO/Lagler 13

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  • 1. Inspektion im Rahmen der Deponie-VO DI Martin Lagler
  • 2. Inspektion im Rahmen der Deponie-VO  DVO 2008  L 30 Leitfaden für Inspektionsstellen, die Beurteilungen von Abfällen gemäß Anhang 4 der Deponieverordnung 2008 (i.g.F) durchführen – Ver. 2, in Kraft mit Okt. 2015 08.06.2016 Inspektionen DepVO/Lagler 2
  • 3. • Festlegung des Konformitätsverfahrens für die Inspektionstätigkeit im Akkreditierungsumfang ist erforderlich (1) • Anhang 4 Teil 2 Punkt 1: EINMALIG ANFALLENDE ABFÄLLE • Anhang 4 Teil 2 Punkt 1.2. Grundlegende Charakterisierung von Aushubmaterial vor Beginn der Aushub- oder Abräumtätigkeit (in-situ) – in Verbindung mit ÖNORM S 2126 • Anhang 4 Teil 2 Punkt 1.3. Grundlegende Charakterisierung von Aushubmaterial nach Beginn der Aushub- oder Abräumtätigkeit (ex-situ) – in Verbindung mit ÖNORM S 2127 • Anhang 4 Teil 2 Punkt 1.4. Grundlegende Charakterisierung von ausgewiesenen Flächen gemäß Altlastensanierungsgesetz – in Verbindung mit der ÖNORM S 2126 und/oder ÖNORM S 2127 ............................usw. • Anhang 4 Teil 2 Punkt 1.8. Grundlegende Charakterisierung von sonstigen, einmalig anfallenden Abfällen – in Verbindung mit der ÖNORM S 2127 08.06.2016 Inspektionen DepVO/Lagler Inspektion im Rahmen der Deponie-VO 3
  • 4. • Festlegung des Konformitätsverfahrens für die Inspektionstätigkeit im Akkreditierungsumfang ist erforderlich (2) • Anhang 4 Teil 2 Punkt 2: WIEDERKEHREND ANFALLENDE ABFÄLLE – in Verbindung mit der ÖNORM S 2127 • Anhang 4 Teil 2 Punkt 3: ABFALLSTRÖME -– in Verbindung mit der ÖNORM S 2127, Kapitel 5 und 6 • Anhang 4 Teil 2 Punkt 4: ABFÄLLE AUS DER MECHANISCH-BIOLOGISCHEN BEHANDLUNG – MBA-MODELL • Anhang 5 - Besondere Untersuchungen gemäß den §§ 9, 14 und 15 08.06.2016 Inspektionen DepVO/Lagler Inspektion im Rahmen der Deponie-VO 4
  • 5. • Inspektionsberichte müssen die die Anforderungen der EN ISO/IEC 17020:2012 , Kap. 7.4.2 a – g, z. B.: • Kennzeichnung der ausstellenden Stelle; • eindeutige Bezeichnung und Datum der Ausstellung; • Datum (Daten) der Inspektion; • Identifizierung des/der Gegenstandes/Gegenstände, der/die inspiziert wurde/n; • Unterschrift/anderer Hinweis auf Bestätigung durch autorisiertes Personal; • wo zutreffend eine Konformitätsaussage; • die Inspektionsergebnisse erfüllen 08.06.2016 Inspektionen DepVO/Lagler Inspektion im Rahmen der Deponie-VO 5
  • 6. • Feststellungen bei Begutachtungen • Es fehlen Angaben über o Äußeren Eindruck des Abfalls (sensorische Wahrnehmung, Konsistenz,…. ) o Begründung, falls Parameter nicht untersucht werden (im speziellen organische Parameter) 08.06.2016 Inspektionen DepVO/Lagler Inspektion im Rahmen der Deponie-VO 6
  • 7. • Inspektionsberichte müssen auch die die Anforderungen des Akkreditierungsgesetzes • Kennzeichnung der von Unterauftrag erhaltenen Ergebnisse • Kennzeichnung nicht akkreditierter Verfahren • Verwendung des Akkreditierungszeichens auf dem Inspektionsbericht • und die Anforderungen gem. Anhang 4, Teil 1, Punkt 10. Beurteilungsnachweis, so anwendbar erfüllen 08.06.2016 Inspektionen DepVO/Lagler Inspektion im Rahmen der Deponie-VO 7
  • 8. • Feststellungen bei Begutachtungen • Die Qualifikation der techn. Leitung/Probenehmern entspricht nicht den Anforderungen des L30 der AA bzw. fehlen entsprechende Nachweise o entsprechende Schulungsbelege o eine ausreichende Zeit der Einführung o dokumentierte Probenahmen unter Aufsicht o interne Freigabe vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit, o differenzierte Beschreibung der Befugnisse • Mindestinhalte der Grundschulung: o Techniken der Probenahme o Qualitätssicherungsmaßnahmen bei der Probenahme o praktische Übungen zur Probenahme, die von Mitarbeitern einer für die Probenahme akkreditierten Stelle durchgeführt werden bzw. Teilnahme an einschlägigen Ringversuchen 08.06.2016 Inspektionen DepVO/Lagler Inspektion im Rahmen der Deponie-VO 8
  • 9. • Feststellungen bei Begutachtungen • Es fehlen die Prüfberichte von Unterauftragnehmern als Beilage zum Inspektionsbericht • Es fehlt eine ausreichende Dokumentation des korrekten Probenversandes an Unterauftragnehmer relevante Daten hinsichtlich des Probenzustands bei der Übernahme durch den Unterauftragnehmer von diesem zu erfragen und in ein Probentransportprotokoll zu übernehmen. • Im Prüfbericht vom Unterauftragnehmer werden nicht die korrekten Normen angeführt (ÖNORM EN oder EN) • Bestimmungen werden nicht nach den vorgegeben Normen der DVO durchgeführt (z. b.: Hg) • Es fehlt die Kenntnis der Stelle über die von Unterauftragnehmern angewandte Probenvorbereitung Verfahren für die Herstellung der Laborproben sowie die Aufschluss- und Elutionsverfahren. Auch im Fall einer Unterauftragsvergabe bleibt die Letztverantwortung für die in den Inspektionsbericht aufgenommenen Daten und die daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen bei der Inspektionsstelle 08.06.2016 Inspektionen DepVO/Lagler Inspektion im Rahmen der Deponie-VO 9
  • 10. • Feststellungen bei Begutachtungen (Anforderungen an Prüfverfahren/Prüfberichte) • Die erforderlichen Angaben im Prüfbericht aus der ÖNORM EN 12457-4 fehlen (teilweise) o Angaben zu Fraktionsanteil >10mm o Eluat/Feststoffverhältnis o Masse der Laborprobe o Beschreibung der Flüssigkeits-/Feststoffphasentrennung mit Verweis auf die Abschnitte der EN 12457-4 o Datum der zuletzt durchgeführten Blindprobe • Die erforderlichen Dokumentationen gem. ÖNORM EN 15002 fehlen (teilweise) o Angaben zu max. Korngröße o Homogenisierungsverfahren der gesamte Arbeitsablauf und die Arbeitsbedingungen (Verfahren und Geräte), die tatsächlich bei der Herstellung der Prüfmengen aus der Laboratoriumsprobe Anwendung fanden; 08.06.2016 Inspektionen DepVO/Lagler Inspektion im Rahmen der Deponie-VO 10
  • 11. • Feststellungen bei Begutachtungen (Anforderungen an Prüfverfahren/Prüfberichte) • Die erforderlichen Angaben im Prüfbericht aus der ÖNORM EN 13567 fehlen (teilweise) o Probenvorbehandlung o Beschreibung des Verfahrens zur Abtrennung des Rückstandes (falls vorhanden) o Es liegen keine Unterlagen zur Ermittlung der Messunsicherheit über das Gesamtverfarhen (inkl. Probenahme und Probenvorbereitung) vor 08.06.2016 Inspektionen DepVO/Lagler Inspektion im Rahmen der Deponie-VO 11
  • 13. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 08.06.2016 Inspektionen DepVO/Lagler 13

Hinweis der Redaktion

  1. Grundlegende Anforderungen Zusammenspiel zwischen Prüfstelle und Inspektionsstelle
  2. z. B. erforderliche Angaben bei Abfallströmen bzw. mech.-biolog. Behandlung
  3. Techn. Leitung: Kenntnisse der anzuwendenden Statistik Kenntnisse der Analyseverfahren inklusive Probenvorbereitung, Aufschluss- und Auslaugeverfahren  Kenntnisse über die Messunsicherheit bei der Probenahme und den Laboranalysen  Beurteilung der Untersuchungsergebnisse  Kenntnisse über die Besonderheiten der Probenahme und Analytik, die bei der Beurteilung von Untersuchungsergebnissen zu berücksichtigen und zusammen mit den Messergebnissen anzugeben sind  Beurteilung der Einhaltung von Grenzwerten sowie korrekte Berichterstattung über die Einhaltung bzw. Nicht-Einhaltung von Spezifikationen (Grenzwerten)  Beurteilung von nicht durch Grenzwerte festgelegte, schadstoffrelevante Eigenschaften von Substanzen bezüglich des Verhaltens auf der konkreten Deponie.  Kenntnisse der Rechtsvorschriften gemäß Anhang b dieses Leitfadens sowie der einschlägigen Normen
  4. EN 1483-2007: Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Quecksilber - Verfahren mittels Atomabsorptionsspektrometrie (zurückgezogen; Nachfolgedokument: EN ISO 12846-2012: Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Quecksilber - Verfahren mittels Atomabsorptionsspektrometrie (AAS) mit und ohne Anreicherung (ISO 12846:2012) EN ISO 17852-2008: Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Quecksilber - Verfahren mittels Atomfluoreszenzspektrometrie (ISO 17852:2006)
  5. MU ist auf Verlangen gem. Dep.VO Pkt. 5 anzugeben. Wesentlich bei UA