Aktuell zu LC 3 KG, das Insolvenzverfahren ist eröffnet. Betroffene Anleger der „Lombardium-Gruppe“ suchen Hilfe. Besteht Sicherung von Ansprüchen auf Rückzahlung und Schadensersatz, macht ein Widerruf Sinn? Ist die Inanspruchnahme der Vermittler erfolgsversprechend?
1. Typ: Unternehmensinformation
Kategorie: Recht | Politik | Gesellschaft
Insolvenzverfahren Lombard Classic 3 KG eröffnet
Aktuell zu LC 3 KG: Was betroffene Anleger der "Lombardium-Gruppe" beachten müssen. Sicherung von Ansprüchen auf Rückzahlung und
Schadensersatz
Aktuell zu LC 3 KG Insolvenzeröffnung - von Rechtsanwalt Röhlke, Berlin
Jetzt ist es soweit: Mit Beschluss vom 01.07.2017 hat das Amtsgericht Chemnitz das Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG eröffnet (13 IN 379/17). Damit ist für viele betroffene Anleger der
"Lombardium-Gruppe" nunmehr zur Gewissheit geworden, dass ihre Kapitalanlage größtenteils verloren sein wird. Was
haben betroffene Anleger aktuell zu beachten?
Erläuterung vom Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der eine Vielzahl betroffener Anleger vertritt und im
vorläufigen Gläubigerausschuss der Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG sitzt.
"Zunächst einmal sind durch die Eröffnungen des Insolvenzverfahrens die stillen Gesellschaftsverhältnisse der Anleger
mit der Lombard Classic 3 KG zwingend beendet. Die Anleger haben also nach der Insolvenzeröffnung einen Anspruch
auf Rückzahlung ihrer Einlage, zu dessen Anmeldung sie voraussichtlich vom Amtsgericht Chemnitz im
Insolvenzverfahren auch aufgefordert werden. Offen bleibt allerdings, ob die Anleger als sogenannte erstrangige
2. Gläubiger im Sinne des § 38 InsO Berücksichtigung finden werden oder aber wegen der vertraglich vereinbarten
Nachrangklausel nur als Nachranggläubiger gemäß § 39 InsO. Denn in den Gesellschaftsverträgen der Lombard
Classic 3 KG war zwar eine Verlustbeteiligung der Anleger vertraglich ausgeschlossen, dafür aber sollte der
Rückzahlungsanspruch nach Vertragsschluss nur nachrangig zu erfüllen sein. Im Falle einer Nachrangigkeit dürften die
Anleger im Insolvenzverfahren komplett leer ausgehen", meint der erfahrene Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.
Besteht Erfolg auf Schadensersatzansprüche für betroffene Lombard Classic 3 KG Anleger?
Rechtsanwalt Röhlke weist darauf hin, dass die von ihm vertretenen Mandanten im vorangegangenen
Insolvenzverfahren der "Lombard Classic 2", also der Ersten Oderfelder KG, ihre Forderungen auf den Gesichtspunkt
des Schadensersatzes gestützt haben. Nach Meinungen vieler Insolvenzverwalter sind derartige
schadensersatzrechtlich begründete Insolvenzforderungen in jedem Falle erstrangig und nicht nur nachrangig zu
erfüllen. "Die Schadensersatzansprüche lassen sich im Regelfalle durch eine fehlerhafte Aufklärung der eingesetzten
Kapitalanlageberater begründen, die in unzutreffender Weise die Lombardium-Anlagen als festgeldähnlich dargestellt
haben. Aber auch mit vorhandenen Fehlern des Emissionsprospektes, der auf personelle Verflechtungen innerhalb der
Lombardium-Gruppe nicht hingewiesen hat, besteht die Möglichkeit Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Darüber hinaus stellen sich allerdings noch eine Fülle weiterer Probleme", so Rechtsanwalt Röhlke.
Verträge der Lombard Classic 3 KG: partiarische Darlehen anstatt atypisch stille Beteiligung
Ein Problem könnte die Ansicht des Landgerichts Chemnitz zum Charakter der Verträge mit der Lombard Classic 3 KG
insgesamt darstellen. Nach Ansicht des Gerichtes handelt es sich nämlich nicht um atypisch stille
Beteiligungsverhältnisse, sondern um partiarische Darlehen. Nach Urteilen des Landgerichts sei bei diesem Darlehen
dann auch die Nachrangklausel nicht einschlägig, was grundsätzlich für den Anleger günstig ist: Das würde bedeuten,
er kann seine Forderung anmelden. Nach hiesiger Kenntnis ist allerdings ein Berufungsverfahren über die Chemnitzer
Rechtsprechung anhängig vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden.
Auswirkung und Möglichkeit für Widerruf der Beteiligungsverhältnisse
"Ein weiterer Ansatzpunkt, um in jedem Falle gleichrangige oder erstrangige Forderungen anmelden zu können, besteht
möglicherweise in einem heute noch zu erklärenden Widerruf des Beteiligungsverhältnisses. Ob ein Widerruf möglich ist
und welche Auswirkungen er haben wird, lässt sich allerdings nur im Einzelfalle klären", meint der Jurist Christian-H.
Röhlke.
Ein Widerruf eines stillen Gesellschaftsverhältnisses nach den Vorschriften über Haustürgeschäfte oder
Fernabsatzgeschäfte erscheint hier durchaus möglich, da die Widerrufsbelehrung der Lombard Classic 3 KG in Teilen
als nicht gesetzmäßig erscheint, so der Jurist. Rechtsfolge eines erklärten Widerrufes ist allerdings im Regelfalle die
Rückabwicklung des Vertrages nach den vertraglichen Regelungen. Diese allerdings sehen gerade die Nachrangigkeit
der Rückzahlungsverpflichtung vor. Ob diese Nachrangigkeit allerdings auch eine Rückabwicklungsverpflichtung nach
erfolgtem Widerruf verfasst, erscheint Röhlke zumindest fragwürdig.
Fazit: Betroffene Anleger der "Lombardium-Gruppe" müssen mit geringer Quote rechnen - Inanspruchnahme der
Kapitalanlagenberater und Vermittler?
"Eines aber muss jedem Anleger klar sein: Im Rahmen der Insolvenz dürfte eine allenfalls geringe Quote an die Anleger
auszuzahlen sein. Eine vollständige Kompensation der eingetretenen Schäden wird im Rahmen des
Insolvenzverfahrens nicht zu erzielen sein. Nach bisherigem Erkenntnisstand wird dies nur über eine Inanspruchnahme
der Kapitalanlageberater und Vermittler zu erzielen sein. Hierfür ist kompetenter anwaltlicher Rat unabdingbar", meint
der erfahrene Rechtsanwalt.
Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere
im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge
als Immobilienrente schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen
3. über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de
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