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Afrikanische models AGB
1. AGB
Afrikanische-models.de
Allgemeines
Lars Heinemann gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und
im Auftrag des Fotomodels ab. Als Kunde gilt derjenige, der bei Lars
Heinemann bucht, es sei denn es wurde vorher etwas anderes schriftlich
festgehalten.
Der Kunde schuldet Lars Heinemann keine Vermittlungsprovision für ein
Model. Lars Heinemann übernimmt keinerlei Haftung, daher ist der Kunde
nicht berechtigt, Forderungen gegen das Model Lars Heinemann
aufzurechnen oder einzubehalten.
Der Kunde schuldet dem Model eine Provision, auch für Folgebuchungen.
Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu begleichen.
Eine Veröffentlichung der Aufnahmen ist erst nach vollständiger Bezahlung
der Rechnung gestattet.
Der Kunde erwirbt die Nutzungsrechte an den Aufnahmen nur für den
vereinbarten Zeitraum/Verwendungszweck.
Buchungen/Arbeitszeit/Überstunden
Festbuchungen sind für beide Parteien bindend. Sie werden durch eine
schriftliche Bestätigung per Fax/E-mail unter Angaben aller für diese
Buchung entscheidenden Einzelheiten festgehalten. Dies gilt auch für
Wetterbuchungen.
Models können stundenweise, halb- oder ganztägig gebucht werden.
Die reine Arbeitszeit beträgt für einen ganzen Tag 8 Stunden und bei einer
Halbtagsbuchung 4 Stunden, jeweils einschließlich der Zeit für Haare und
Make-Up.
Überstunden werden nach einer Kulanzzeit von einer halben Stunde mit 15
% des Modelhonorars pro angefangene Stunde berechnet.
Das Fotomodellhonorar bei Halbtagsbuchungen beträgt bei am Arbeitsort
ansässigen Fotomodellen mindestens 60% des Tageshonorars.
Halbtagesbuchungen von anreisenden Models und Stundenbuchungen
bedürfen immer eine gesonderten Vereinbarung.
Annullierung
Eine Buchung kann grundsätzlich nur aus wichtigem Grund annulliert werden. Einen
wichtigen Grund zur Annullierung stellen auch Umstände dar, die eine Durchführung
der Buchung wirtschaftlich unzumutbar machen. Die Annullierung ist Lars
Heinemann unverzüglich mitzuteilen. Annulliert der Auftraggeber ohne Vorliegen
eines wichtigen Grundes , haftet der Auftraggeber für das vereinbarte Modelhonorar,
Spesen zzgl. MwSt. Das Model kann nur unter äußerst wichtigen Gründen, die es
2. nachzuweisen hat, die Buchung annullieren. Erfolgt die Annullierung durch das
Fotomodel, wird Lars Heinemann sich bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden.
Der Annullierende hat dem Betroffenen folgende Entschädigung zu zahlen:
Bei Annullierung 6-7 Tage vor Arbeitsbeginn: 40 % des Gesamthonorars
Bei Annullierung 4-5 Tage vor Arbeitsbeginn: 50 % des Gesamthonorars
Bei Annullierung 2-3 Tage vor Arbeitsbeginn: 70 % des Gesamthonorars
Bei Annullierung einen Tag vor Arbeitsbeginn: 100 % des Gesamthonorars
Modelhonorar
Das Modelhonorar setzt sich aus dem Arbeitshonorar und dem Veröffentlichungsbzw. Nutzungshonorar zusammen. Die Rechte gelten nur für die vorher in der
Buchungsbestätigung vereinbarte Zeit, den Ort, die Veröffentlichungsform und das
genannte Produkt.
Zahlungskonditionen
Die Modelhonorarrechnung wird nach Erhalt auf das vom Model
angegebene Konto überwiesen.
Reklamation/Rücktritt
Im Falle einer berechtigten Reklamation durch den Auftraggeber entfallen
für das Model jegliche Ansprüche, auch für Reisekosten und Spesen.
Vorraussetzung hierfür ist jedoch, dass Lars Heinemann unverzüglich
informiert wird und die Gründe der Reklamation vom Auftraggeber
nachgewiesen werden. In diesem Fall dürfen außer zum Beweis dienende
Bilder keine Aufnahmen gemacht werden und das Model ist unverzüglich
nach Hause zu schicken.
Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Auftraggeber eine
dementsprechende Versicherung abzuschließen. Wurde das Model vorher
nicht von dieser Art von Aufnahmen informiert, kann es von dem Auftrag
zurücktreten und hat Anspruch auf 70 % des vereinbarten Modelhonorars.
Bei schuldhafter Verspätung des Models (Verschlafen, verpasstes Flugzeug
etc.) hat das Model entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund
besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Model
seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des
Überstundenhonorars. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den
allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Models aus
3. jedwedem Rechtsgrund ist auf das zweifache Gesamthonorar beschränkt,
ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Nutzung des Fotomaterials
Bei Aufnahme der Arbeit mit Lars Heinemann, willigt das Model ein, dass
alle Fotos Ihrer Person zum Zwecke der Vermarktung öffentlich gemacht
werden.
Die Art der öffentlichen Repräsentationsflächen bestimmt Lars Heinemann.
Lars Heinemann geht immer davon aus, dass das zugesandte Fotomaterial
für diese Zwecke verwendet werden darf und haftet somit in keinster Form
für entstandene oder entstehende Schäden.
Schlussbestimmungen
Es findet deutsches Recht Gebrauch.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist der Sitz von Lars Heinemann, aktuell
Düsseldorf.
Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch etwaige Ungültigkeit einzelner
Bestimmungen nicht berührt.